Berufs­unfähigkeits­versicherung: Wann und wie die BU-Rente ausgezahlt wird

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die BU-Rente wird ausgezahlt, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können – monatlich, direkt auf Ihr Konto.
  • Bis zur ersten Auszahlung vergehen im Schnitt 110 Tage bis zu sechs Monate.
  • Empfohlene Rentenhöhe: 70–80 % Ihres Nettoeinkommens – das deckt laufende Kosten und Altersvorsorge ab.
  • 20 % aller BU-Anträge werden laut GDV abgelehnt – der häufigste Grund ist, dass der versicherte Berufs­unfähigkeitsgrad nicht erreicht wird.
  • Die BU-Rente ist grundsätzlich steuerpflichtig – wie viel Steuern Sie zahlen, hängt von der Vertragsform ab.

Die BU zahlt – aber nicht automatisch und nicht sofort …

Wer berufsunfähig wird, muss erst einen Leistungsantrag stellen, ärztliche Unterlagen einreichen und mit einer Bearbeitungszeit von bis zu sechs Monaten rechnen. Wann die BU-Rente fließt, was Sie dafür tun müssen, wie hoch sie sein sollte und was Sie tun, wenn der Versicherer ablehnt – das erfahren Sie hier.

Wann wird die Berufs­unfähigkeitsrente ausgezahlt?

Haben Sie eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abgeschlossen, können Sie unter den folgenden Voraussetzungen mit der Auszahlung der Berufs­unfähigkeitsrente rechnen:

Icon Person mit Liste
  • 50-Prozent-Regel:
    Sie haben einen Anspruch auf eine Berufs­unfähigkeitsrente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können.
  • Dauer der Berufs­unfähigkeit:
    Die Berufs­unfähigkeits­versicherung leistet erst dann, wenn die Ursache für Ihre Berufs­unfähigkeit entweder bereits seit sechs Monaten vorliegt oder Ihre Berufs­unfähigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert.
  • Bestimmte Ursachen:
    Ihre Berufs­unfähigkeit muss Folge einer Krankheit, Körper­verletzung oder eines Unfalls sein.

Wann ist man berufsunfähig?


Icon Vertrag mit Unterschrift

Leistungsantrag notwendig

Damit Sie Ihre Berufs­unfähigkeitsrente erhalten, müssen Sie bei Ihrer Berufs­unfähigkeits­versicherung zuerst einen Leistungsantrag stellen. Der Versicherer fordert im Anschluss daran in der Regel eine Einschätzung Ihrer Ärzte über den Umfang und die Dauer Ihrer Einschränkungen an sowie weitere Dokumente, um Ihren Zustand zu bewerten. Danach wird Ihr Anspruch geprüft.

So füllen Sie den Leistungsantrag richtig aus

Experten-Tipp:
Ablehnungsgrund Nummer zwei ist vermeidbar

„Versicherer lehnen BU-Anträge nicht nur wegen fehlender Berufs­unfähigkeit ab. Laut GDV ist bei 25 Prozent der abgelehnten Anträge der Grund, dass der Antragsteller schlicht nicht auf Rückfragen reagiert – das ist der zweithäufigste Ablehnungsgrund. Stellen Sie den Antrag daher nicht allein: Lassen Sie alle Diagnosen lückenlos dokumentieren, antworten Sie auf jede Rückfrage innerhalb der Frist, und holen Sie sich im Zweifel professionelle Begleitung. Das allein macht den Unterschied zwischen Bewilligung und vermeidbarer Ablehnung.“

Wie lange dauert es bis zur ersten Auszahlung?

Da der Berufs­unfähigkeits­versicherer Ihren Anspruch auf die Berufs­unfähigkeitsrente erst prüft, kann es bis zur Auszahlung der ersten Rente unter Umständen eine Weile dauern – manchmal sogar sechs Monate oder mehr.

Laut GDV lagen 2023 durchschnittlich 110 Tage zwischen Antragstellung und Entscheidung des Versicherers – also rund 3,5 Monate (Quelle: GDV). Das Analyseunternehmen Franke und Bornberg kommt für 2023 zu einem anderen Ergebnis: Ihre Auswertungen ergeben eine durchschnittliche Gesamtregulierungsdauer von sechs Monaten (190 Tagen) ab BU-Meldung (Quelle: Franke und Bornberg).

Icon Uhr und Zeit

Wie lange die Bearbeitung eines Antrags genau dauert, hängt immer vom Einzelfall und den individuellen gesundheitlichen Beschwerden ab. Ein Antrag mit einer eindeutigen Diagnose, etwa Krebs, kann deutlich schneller bearbeitet werden als einer mit einem weniger eindeutigen Krankheits­bild wie einer Depression.

Was passiert finanziell bis zur ersten BU-Auszahlung?

Zwischen dem Beginn Ihrer Erkrankung und der ersten BU-Rentenzahlung können Monate vergehen – in dieser Zeit müssen Sie trotzdem Ihre Rechnungen bezahlen. Dieses Thema wird häufig unterschätzt, dabei ist es für viele Betroffene die größte praktische Herausforderung.

Die drei Phasen der finanziellen Überbrückung

Icon Kassenbon mit Haken

In der ersten Phase zahlt Ihr Arbeitgeber bei Krankheit die Lohnfortzahlung: sechs Wochen lang erhalten Angestellte ihr volles Gehalt weiter (Quelle: § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Das gibt Ihnen etwas Zeit, bevor die finanzielle Lücke entsteht.

Icon Prozent in Kreis mit Pfeil

In der zweiten Phase zahlt die gesetzliche Kranken­versicherung Krankengeld: rund 70 Prozent Ihres Bruttoeinkommens, maximal für 78 Wochen – also rund 1,5 Jahre (Quelle: § 44 SGB V). Nach diesen 78 Wochen endet der Krankengeldbezug. Genau hier entsteht häufig die kritische Lücke: Der BU-Leistungsantrag läuft oft noch, weil die Bearbeitung Zeit braucht.

Icon Person mit Denkblasen

In der dritten Phase – wenn das Krankengeld ausgelaufen ist, der BU-Antrag aber noch nicht bewilligt wurde – stehen einige Optionen zur Verfügung: ein bestehendes Krankentagegeld (falls Sie eines abgeschlossen haben), ein kurzfristiger Überbrückungskredit oder Sozialhilfeleistungen, falls keine anderen Mittel vorhanden sind.


Warum Sie den BU-Antrag früh stellen sollten

Stellen Sie den Leistungsantrag möglichst früh – auch dann, wenn die Berufs­unfähigkeit noch keine sechs Monate besteht. Viele Versicherer beginnen mit der Prüfung, sobald der Antrag eingeht, auch wenn die Leistungsvoraussetzungen noch nicht vollständig erfüllt sind. Lückenlose ärztliche Dokumentation ist dabei entscheidend: Lassen Sie alle Diagnosen, Behandlungen und Krankschreibungen lückenlos dokumentieren – das beschleunigt die Prüfung erheblich.

Die finanzielle Lücke bis zur BU-Rente richtig einplanen

Bis zur ersten Auszahlung vergehen Monate – und wer zu niedrig abgesichert ist, gerät in dieser Phase schnell in Schwierigkeiten. Unsere BU-Berater sind von Finanztip empfohlen und prüfen kostenlos, ob Ihre aktuelle BU-Rentenhöhe und Karenzzeit für Ihre Situation passen.

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Wie hoch sollte die BU-Rente sein?

Icon Geldscheine

Die BU-Rente sollte 70 bis 80 Prozent Ihres aktuellen Nettoeinkommens betragen. Diese Faustregel gilt branchenübergreifend und hat einen einfachen Grund: Im Leistungsfall fallen zwar einige Kosten weg (zum Beispiel Fahrtkosten zur Arbeit), aber die meisten laufenden Ausgaben bleiben bestehen – Miete, Lebensmittel, Versicherungsbeiträge und die Altersvorsorge.


Was Sie bei der Rentenhöhe berücksichtigen sollten

Kalkulieren Sie Ihre BU-Rente auf Basis Ihrer tatsächlichen Ausgaben:

  • Laufende Kosten: Miete oder Kreditrate, Nebenkosten, Lebensmittel, Mobilität
  • Altersvorsorge: Wenn Sie berufsunfähig sind, zahlen Sie in der Regel nicht mehr in die gesetzliche Renten­versicherung ein – Sie brauchen also weiterhin Geld für private Altersvorsorge
  • Kranken­versicherungsbeitrag: Selbständige zahlen ihren Beitrag weiterhin selbst; Angestellte können in der gesetzlichen Kranken­versicherung bleiben

Experten-Tipp:
70 bis 80 Prozent – aber mit Altersvorsorge

„Die Faustregel von 70 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens gilt nur, wenn Sie auch die Altersvorsorge mit einrechnen. Im Leistungsfall zahlen Sie nicht mehr in die gesetzliche Renten­versicherung ein – das muss die BU-Rente auffangen. Wer bei der Absicherung spart und mit 1.500 Euro statt 2.500 Euro absichert, merkt das Versäumnis erst, wenn es zu spät ist. Ein Abschluss einer neuen BU im Leistungsfall ist nicht mehr möglich.“


Zwei Rechenbeispiele

Angestellter, 3.500 Euro netto

Empfohlene Absicherung: 2.450 bis 2.800 Euro monatlich.
Davon deckt die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente im Schnitt etwa 950 Euro ab – die Versorgungslücke, die die private BU schließen muss, beträgt also rund 1.500 bis 1.850 Euro monatlich.

Selbständiger, 4.500 Euro netto

Empfohlene Absicherung: 3.150 bis 3.600 Euro monatlich.
Selbständige haben keinen Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungs­rente – die gesamte Absicherung muss privat erfolgen. Hinzu kommt der Kranken­versicherungsbeitrag, den Selbständige vollständig selbst tragen.


Häufiger Fehler: Unter­versicherung

Ein verbreiteter Fehler ist es, die BU-Rente zu niedrig anzusetzen, um Beiträge zu sparen. Im Leistungsfall zeigt sich dann, dass die Rente nicht ausreicht, um die laufenden Kosten zu decken. Unter­versicherung ist einer der häufigsten Fehler, den wir in der Beratung sehen. Wer mit 1.000 Euro BU-Rente abgesichert ist, aber 2.500 Euro braucht, hat ein ernstes Problem – und der Abschluss einer neuen BU im Leistungsfall ist in der Regel nicht mehr möglich.

Wie hoch sollte die BU-Rente sein

Wie wird die Berufs­unfähigkeitsrente ausgezahlt?

Icon Kalender

Während Sie die Beiträge zur BU prinzipiell auch jährlich zahlen können, wird Ihnen die Berufs­unfähigkeitsrente immer monatlich ausgezahlt. Die BU-Rente erhalten Sie direkt auf Ihr Bankkonto. Wie viel Berufs­unfähigkeitsrente Sie erhalten, hängt davon ab, was Sie beim Vertragsabschluss mit dem Versicherer vereinbart haben.


Karenzzeit in der Berufs­unfähigkeits­versicherung

Haben Sie mit Ihrem Versicherer eine sogenannte Karenzzeit vereinbart – also einen Zeitraum, den Sie abwarten müssen, bevor die Rente fließt – wird Ihnen Ihre Berufs­unfähigkeitsrente erst nach dieser vorher vereinbarten Zeitspanne ausgezahlt. Die Karenzzeit kann beispielsweise sechs Monate betragen oder auch zwei Jahre.

Icon Uhr Zeit Achtung

Eine Karenzzeit senkt den Beitrag, schafft aber eine Versorgungslücke: Wenn das Krankengeld nach 78 Wochen ausläuft und die Karenzzeit noch nicht abgelaufen ist, fehlt Ihnen Einkommen. Empfehlenswert ist daher, Tarife ohne Karenzzeit zu wählen oder die Karenzzeit so kurz wie möglich zu halten.

Experten-Tipp:
Die Lücke zwischen Krankengeld und BU-Rente

„Das Zusammenspiel von Krankengeld und BU-Rente funktioniert in der Praxis nicht nahtlos: Das gesetzliche Krankengeld endet nach 78 Wochen – der BU-Antrag läuft aber oft noch. In dieser Phase zwischen Krankengeldenende und erster BU-Rente bleibt das Konto leer. Ein privates Krankentagegeld schließt genau diese Lücke. Wer darauf verzichtet, riskiert in diesem Übergangszeitraum finanzielle Not – zu einem Zeitpunkt, an dem ohnehin die Kräfte fehlen, das selbst zu managen.“


Rückwirkende Auszahlung

Viele Versicherer zahlen die Berufs­unfähigkeitsrente rückwirkend aus – bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Berufs­unfähigkeit eingetreten ist. Auch wenn der Versicherer Ihre Berufs­unfähigkeit also erst Monate später anerkennt, erhalten Sie nachträglich Ihre Berufs­unfähigkeitsrente. Nicht jede Berufs­unfähigkeits­versicherung bietet dies an.

Wie lange zahlt die Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Die BU ist in der Regel keine Versicherung bis an Ihr Lebensende. Grundsätzlich kann die BU-Rente nicht über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus ausgezahlt werden.

Bis zu welchem Alter zahlt die BU?

Die BU-Rente wird bis zum vereinbarten Vertragsende gezahlt – das ist typischerweise das 65. oder 67. Lebensjahr, also die Regelaltersgrenze. Ab Renteneintritt endet der BU-Vertrag vertragsgemäß, und die gesetzliche Altersrente beginnt. Beides läuft nicht gleichzeitig, weil der BU-Vertrag bewusst bis zum Renteneintrittsalter abgeschlossen wird – kein gegenseitiger Ausschluss, sondern eine Laufzeitbegrenzung.

Icon Hand mit Euromünze

Aber auch schon vor diesem Zeitpunkt endet in vielen Fällen der Bezug der Berufs­unfähigkeitsrente. Hier sehen Sie die häufigsten Gründe:

Gründe, warum BU-Leistungen endenProzent
Ablauf der Leistungsdauer (z. B. Erreichen des Renteneintrittsalters)53 %
Verbesserter Gesundheitszustand/Aufnahme einer Tätigkeit27 %
Tod12 %
Ablauf der Vereinbarung/Befristung5 %
Konkrete Verweisung3 %
Quelle: Versicherungsbote, basierend auf Daten von Franke und Bornberg

In den meisten Fällen erhalten Sie also eine BU-Rente entweder so lange, bis Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf wieder zu mehr als 50 Prozent ausüben können – also nicht mehr berufsunfähig sind – oder bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.


Icon Lupe

Nachprüfung durch den Versicherer

Versicherer können, nachdem sie Ihre Berufs­unfähigkeit anerkannt haben, regelmäßig prüfen, ob Ihre Berufs­unfähigkeit noch besteht. Ergibt eine solche Nachprüfung, dass die Voraussetzungen für eine Berufs­unfähigkeit nicht mehr vorliegen, kann die Zahlung der Berufs­unfähigkeitsrente eingestellt werden.

Muss ich die BU-Rente versteuern?

Die BU-Rente ist grundsätzlich steuerpflichtig. Wie viel Steuern Sie jedoch auf die BU-Rente zahlen müssen, kann nicht pauschal beantwortet werden. Es hängt hauptsächlich davon ab, in welcher Form Sie die BU abgeschlossen haben.

BU als private Altersvorsorge

Haben Sie die BU als private Altersvorsorge abgeschlossen, müssen Sie nicht die gesamte BU-Rente, sondern nur den Ertragsanteil versteuern. Der Ertragsanteil ist der steuerpflichtige Teil einer Leibrente – er ist gesetzlich festgelegt und abhängig von der voraussichtlichen Restlaufzeit des Vertrages zum Zeitpunkt des BU-Eintritts (Quelle: § 22 EStG).

Icon Prozent in Kreis mit Pfeil

Grundsätzlich gilt: Je länger die Restlaufzeit des BU-Vertrages, umso höher ist der Ertragsanteil. Konkrete Beispiele nach Alter bei BU-Eintritt:

Alter bei BU-EintrittErtragsanteil (steuerpflichtiger Anteil)
30 Jahre44 %
40 Jahre38 %
50 Jahre30 %
54 Jahre27 %
60 Jahre22 %
Quelle: Ertragsanteiltabelle nach § 22 EStG

Wenn Sie unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von 12.348 Euro jährlich (Stand 2026) liegen, ist die Auszahlung der BU steuerfrei (Quelle: § 32a EStG). Das bedeutet: Bei einer monatlichen BU-Rente von 1.000 Euro und einem Ertragsanteil von 38 Prozent beträgt der steuerpflichtige Jahresbetrag 4.560 Euro – das liegt deutlich unter dem Grundfreibetrag und wäre damit steuerfrei.

Experten-Tipp:
Wenn die Erwerbsminderungs­rente dazukommt

„Die gängige Annahme lautet: Kleine BU-Rente, keine Steuer. Das stimmt – solange Sie keine weiteren Einkünfte haben. Wer aber zusätzlich eine Erwerbsminderungs­rente bezieht, addiert beide Einkommensquellen. Der Ertragsanteil der BU plus der steuerpflichtige Anteil der Erwerbsminderungs­rente überschreiten den Grundfreibetrag von 12.348 Euro (Stand 2026) dann schnell. Mein Rat: Lassen Sie die Steuerlast vor Vertragsabschluss simulieren – nicht erst im Leistungsfall.“

Icon Person mit Pfeilen

BU als staatlich geförderte Altersvorsorge

Haben Sie Ihre BU mit einer betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen oder als Zusatz­versicherung zum Rürup-Vertrag, müssen Sie die BU-Rente voll oder zu einem hohen Anteil versteuern. Bei Rürup-Verträgen wird der Besteuerungsanteil 2026 mit 83 Prozent angesetzt (Quelle: § 22 EStG). Bei Verträgen aus der betrieblichen Altersvorsorge wird die BU-Rente in der Regel vollständig versteuert (Quelle: § 19 EStG).

BU-Beiträge steuerlich absetzen

Wann zahlt die Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht?

20 Prozent aller Anträge auf eine Berufs­unfähigkeitsrente werden laut GDV nicht bewilligt (Quelle: GDV). Die Hauptgründe für Ablehnungen haben sich in den letzten Jahren verändert:

Gründe für die Ablehnung einer BU-RenteAnteil
Nichterreichung des versicherten BU-Grads44 %
Keine Reaktion des Kunden auf Rückfragen des Versicherers25 %
Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht10 %
Sonstige Gründe21 %
Quelle: GDV

Besonders auffällig: Der zweithäufigste Ablehnungsgrund ist inzwischen, dass der Kunde auf Rückfragen des Versicherers nicht reagiert (25 Prozent). Das ist vermeidbar – antworten Sie immer innerhalb der gesetzten Fristen und lassen Sie sich dabei unterstützen.

Was Sie tun können, wenn die Versicherung nicht zahlt


Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Wenn Sie eine Berufs­unfähigkeits­versicherung beantragen, müssen Sie immer im Rahmen einer Gesundheitsprüfung Fragen zu Ihrer Gesundheit beantworten. Haben Sie hier falsche Angaben gemacht, zahlt die Berufs­unfähigkeits­versicherung in der Regel wegen einer sogenannten vorvertraglichen Anzeigepflicht­verletzung keine Berufs­unfähigkeitsrente. Das gilt auch für Erkrankungen, die Ihnen unwichtig erschienen oder die länger zurückliegen.

Icon Gesundheitscheck Schmerzen

Warum Sie den BU-Antrag nicht selbst stellen sollten

Wenn Sie direkt bei einem Versicherer einen BU-Antrag stellen und abgelehnt werden, wird das in den Datenbanken der Versicherer erfasst. Bei jedem weiteren Antrag – auch bei anderen Anbietern – müssen Sie diese Ablehnung angeben. Das verschlechtert Ihre Chancen erheblich. Ein Experte stellt die Risikovoranfrage anonym: Ihr Name taucht nicht auf, es wird nichts gespeichert, und Sie erfahren vorab, welcher Versicherer Sie zu welchen Konditionen annehmen würde. Diesen Weg bieten weder AI-Auskunftstools noch Vergleichsportale.


Ausschlussklauseln

Der Versicherer zahlt auch keine BU-Rente, wenn die Berufs­unfähigkeit aufgrund einer Vorerkrankung oder Unfallfolgen eintritt, die bei Vertragsabschluss durch Ausschlussklauseln vertraglich ausgeschlossen wurde. Ausschlüsse können für bestimmte Körperteile, Erkrankungen oder Unfallursachen vereinbart werden.

Icon rotes X

Konkrete und abstrakte Verweisung

Enthält Ihr BU-Vertrag eine sogenannte abstrakte Verweisung, kann der Versicherer Sie auf einen anderen Beruf verweisen, den Sie theoretisch trotz Ihrer Einschränkungen noch ausüben können. Dieser Beruf muss zwar Ihren Kenntnissen, Fähigkeiten und Ihrer bisherigen Lebensstellung entsprechen, kann aber in einem komplett anderen Tätigkeitsbereich liegen. In diesem Fall muss der Versicherer keine Berufs­unfähigkeitsrente auszahlen.

Icon gegensätzliche Pfeile

Bei einer konkreten Verweisung hingegen verweist der Versicherer Sie auf eine Tätigkeit, die Sie tatsächlich bereits ausüben – also einen Beruf, den Sie nach Eintritt der Berufs­unfähigkeit real aufgenommen haben. Beide Klauseln sollten beim Vertragsabschluss sorgfältig geprüft werden – viele aktuelle Qualitätstarife verzichten auf die abstrakte Verweisung.


Kein Eintritt des Leistungsfalls

Werden Sie bis zum Ende der Vertragslaufzeit nicht berufsunfähig, dann findet auch keine Auszahlung der Berufs­unfähigkeitsrente statt. Ihre Beiträge werden Ihnen nicht zurückgezahlt.

Icon Nicht verfügbar

Tarife mit Beitragsrückgewähr

Eine Ausnahme bilden Tarife mit einer sogenannten Beitragsrückgewähr. Bei ihnen wird ein Teil der von Ihnen eingezahlten Beiträge am Kapitalmarkt angelegt. Die so erwirtschaftete Rendite wird ausgezahlt, wenn am Ende der Vertragslaufzeit kein Leistungsfall eingetreten ist. Diese Tarife sind in den meisten Fällen allerdings nicht empfehlenswert: Sie sind teurer als normale Tarife, und nur ein Bruchteil der Beiträge fließt tatsächlich zurück – der Hauptzweck der BU, nämlich die Absicherung im Ernstfall, lässt sich mit einem klassischen Tarif deutlich kosteneffizienter erreichen.

Gibt es in der BU Geld zurück?

Was tun, wenn der BU-Antrag abgelehnt wird?

Eine Ablehnung ist kein endgültiges Urteil. Viele Ablehnungen werden durch Widerspruch oder weitere Schritte erfolgreich revidiert. Gehen Sie systematisch vor:

Icon Blatt mit Lupe

Schritt 1: Ablehnungsbescheid genau lesen

Lesen Sie den Bescheid sorgfältig. Welcher Ablehnungsgrund wird genannt? Welche Klausel des Vertrags wird herangezogen? Wurde der BU-Grad als nicht erreicht eingestuft, oder liegt ein anderer Grund vor? Das bestimmt, wie Sie reagieren sollten.

Icon Sprechblase mit X

Schritt 2: Widerspruch einlegen

Legen Sie schriftlich Widerspruch ein. Beachten Sie die Fristen – in der Regel sind es vier Wochen nach Zugang des Ablehnungsbescheids. Begründen Sie den Widerspruch mit ärztlichen Unterlagen und konkreten Belegen für Ihre Einschränkungen.

Icon Husten

Schritt 3: Versicherungsombudsfrau kontaktieren

Die Versicherungsombudsfrau ist eine kostenlose Schlichtungsstelle für Streitigkeiten mit Versicherungs­unternehmen (Quelle: Versicherungs­ombudsmann e. V.). Sie kann bei Beträgen bis zu 10.000 Euro eine verbindliche Entscheidung treffen – ohne Gerichtskosten.

Icon Richterhammer und Gesetz

Schritt 4: Fachanwalt einschalten

Bei höheren Beträgen oder komplexen Sachverhalten sollten Sie einen Fachanwalt für Versicherungs­recht hinzuziehen. Die Kosten können durch eine Rechtsschutz­versicherung gedeckt sein.

Icon Urkunde

Schritt 5: Gegengutachten einholen

Wenn der Versicherer Ihre Berufs­unfähigkeit mit einem eigenen Gutachten begründet, haben Sie das Recht, ein ärztliches Gegengutachten einzuholen. Häufig weichen die Einschätzungen erheblich voneinander ab – und ein Gegengutachten kann entscheidend sein.


Wie wir im Leistungsfall helfen

Leistungsablehnungen bei der BU sind keine Seltenheit. Als Ihr Experte stehen wir in diesem Fall auf Ihrer Seite: Wir prüfen die Ablehnung, fordern die Begründung an und setzen Ihren Anspruch gegenüber dem Versicherer durch. Das ist unser Job – Sie müssen sich nicht allein durch Widerspruchsverfahren kämpfen. Diesen Beistand bietet keine AI-Auskunft und kein Vergleichsportal. Unsere Beratung ist von Finanztip empfohlen.

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Eine Ablehnung ist in vielen Fällen nicht das letzte Wort. Finanztip empfiehlt unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung – und wenn Ihr Versicherer nicht zahlen will, stehen wir auf Ihrer Seite.

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Häufige Fragen zur BU-Auszahlung

Lassen sich BU-Rente und Erwerbsminderungs­rente gleichzeitig beziehen?

Ja – beides lässt sich kombinieren. Die private BU-Rente wird nicht auf die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente angerechnet. Sie erhalten beide Leistungen nebeneinander, sofern Sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen.

Der entscheidende Unterschied: Die Erwerbsminderungs­rente der gesetzlichen Renten­versicherung zahlt erst, wenn Sie in keinem Beruf mehr als drei Stunden täglich arbeiten können – das ist eine deutlich höhere Hürde als die 50-Prozent-Grenze Ihrer privaten BU. Die BU-Versicherung schützt Sie also bereits in einem früheren Stadium der Einschränkung, während die Erwerbsminderungs­rente in der Regel erst bei schwereren Fällen greift. Im Leistungsfall kann die Erwerbsminderungs­rente eine sinnvolle Ergänzung zur BU-Rente sein – aber kein Ersatz.

Wie wird die BU-Rente ausgezahlt – monatlich oder als Einmalbetrag?

Die Berufs­unfähigkeitsrente wird grundsätzlich monatlich ausgezahlt – nicht als Einmalbetrag. Das ist vertraglich so vorgesehen und gilt für alle Standardtarife.

Eine Ausnahme bilden einzelne Tarife mit sogenannter Cash-Plus-Option oder ähnlichen Sonderlösungen, die einige Versicherer anbieten. Diese erlauben es, einen Teil der ausstehenden Rente auf Wunsch als Einmalbetrag zu erhalten – zum Beispiel, um größere Anschaffungen zu finanzieren. Solche Optionen sind aber nicht branchenüblich und müssen beim Vertragsabschluss explizit vereinbart werden. Im Standardfall gilt: Die BU zahlt monatlich, direkt auf Ihr Konto.

Was passiert mit der BU-Rente, wenn ich ins Ausland ziehe?

Die BU-Rente wird in der Regel auch im Ausland weitergezahlt – Ihr Wohnsitz hat grundsätzlich keinen Einfluss auf den Leistungsanspruch. Entscheidend ist, ob Sie die im Vertrag festgelegten Voraussetzungen weiterhin erfüllen.

Es gibt allerdings Ausnahmen: Manche älteren Verträge enthalten Klauseln, die den Leistungsanspruch auf den Wohnsitz in Deutschland oder den EU-Raum beschränken. Prüfen Sie Ihren Vertrag auf entsprechende Einschränkungen. Außerdem verpflichtet Sie der Vertrag meist, den Versicherer über einen dauerhaften Wohnsitzwechsel ins Ausland zu informieren. Bei einem Umzug in Nicht-EU-Länder kann die Nachprüfbarkeit Ihrer Berufs­unfähigkeit für den Versicherer schwieriger werden – was in der Praxis zu längeren Prüfzeiten führen kann.

Was passiert mit der BU-Rente, wenn ich sterbe?

Mit dem Tod des Versicherten endet die BU-Leistung sofort. Hinterbliebene – Ehepartner, Kinder – haben keinen Anspruch auf die Weiterführung der BU-Rente.

Wer seine Familie absichern möchte, braucht dafür ein eigenes Produkt: Eine Risikolebens­versicherung zahlt im Todesfall eine vereinbarte Kapitalsumme an die Hinterbliebenen. Einige BU-Tarife enthalten optional eine Hinterbliebenenrente – das ist aber eine Zusatzkomponente, die extra vereinbart und separat berechnet wird. Im Standardtarif ohne diese Option endet die Rente mit dem Tod des Versicherten.

Wann kann der Versicherer die BU-Rente kürzen oder einstellen?

Das ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Drei Situationen sind hier relevant.

Erstens: Wenn eine Nachprüfung ergibt, dass Sie nicht mehr berufsunfähig sind – also Ihren zuletzt ausgeübten Beruf wieder zu mehr als 50 Prozent ausüben können – darf der Versicherer die Rente einstellen. Das ist kein willkürlicher Schritt, sondern vertraglich vorgesehen.

Zweitens: Wenn nachträglich festgestellt wird, dass Sie bei der Antragstellung Gesundheitsfragen falsch oder unvollständig beantwortet haben, kann der Versicherer den Vertrag anfechten und bereits gezahlte Renten zurückfordern.

Drittens: Wenn Sie einer konkreten Verweisung nachkommen und tatsächlich einen anderen Beruf aufnehmen, kann die Leistung eingestellt werden – da die Berufs­unfähigkeit im ­versicherungsrechtlichen Sinn nicht mehr vorliegt.

Was passiert bei der Nachprüfung genau – und wie oft findet sie statt?

Nachdem der Versicherer Ihre Berufs­unfähigkeit anerkannt hat, kann er in regelmäßigen Abständen prüfen, ob die Voraussetzungen noch erfüllt sind. Wie oft und in welchem Rhythmus das geschieht, ist nicht gesetzlich festgelegt – in der Praxis findet eine Nachprüfung häufig jährlich oder alle paar Jahre statt.

Im Rahmen der Nachprüfung fordert der Versicherer neue ärztliche Unterlagen an, fragt nach Ihrer aktuellen Tätigkeit und Ihrem Gesundheitszustand. Wichtig: Kooperieren Sie vollständig und fristgerecht. Wer nicht antwortet, riskiert die Einstellung der Rente – das ist laut GDV sogar der zweithäufigste Grund, warum BU-Leistungen eingestellt werden. Eine lückenlose ärztliche Dokumentation hilft Ihnen auch in der Nachprüfungsphase.

Was ist der Unterschied zwischen Berufs­unfähigkeit und Erwerbsminderung?

Beide Begriffe klingen ähnlich, bedeuten aber grundlegend verschiedene Dinge. Berufs­unfähigkeit ist ein privatrechtlicher Begriff: Sie sind berufsunfähig, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können – unabhängig davon, ob Sie theoretisch in einem anderen Beruf arbeiten könnten.

Erwerbsminderung hingegen ist ein Begriff der gesetzlichen Renten­versicherung. Volle Erwerbsminderung liegt erst vor, wenn Sie in keiner Tätigkeit mehr als drei Stunden täglich arbeiten können. Das ist eine deutlich strengere Anforderung. Wer also als Chirurg nicht mehr operieren kann, aber theoretisch noch Büroarbeiten erledigen könnte, gilt für die gesetzliche Renten­versicherung nicht als erwerbsgemindert – für seine BU-Versicherung aber sehr wohl als berufsunfähig. Deshalb ist die private BU-Versicherung für die meisten Berufstätigen die wichtigere Absicherung.

Was passiert mit meiner BU-Rente, wenn ich teilweise wieder arbeite?

Das hängt davon ab, ob Ihre Arbeitsfähigkeit die 50-Prozent-Grenze überschreitet. Solange Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf weiterhin zu weniger als 50 Prozent ausüben können, besteht Ihr BU-Anspruch grundsätzlich fort.

Üben Sie nach dem BU-Eintritt einen anderen, leichteren Beruf aus, kann der Versicherer eine konkrete Verweisung prüfen: Er kann die Leistung kürzen oder einstellen, wenn Sie in diesem neuen Beruf ein Einkommen erzielen, das Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Was „entspricht“ bedeutet, ist vertraglich geregelt und im Streitfall Auslegungssache. Die meisten hochwertigen Tarife definieren genau, ab welcher Einkommenshöhe eine Verweisung greift. Prüfen Sie diese Klausel bei Vertragsabschluss sorgfältig.

Was muss ich dem Versicherer im laufenden Leistungsfall melden?

Im laufenden Leistungsfall – also wenn die BU bereits anerkannt ist – müssen Sie neue Diagnosen nicht proaktiv melden, solange der Versicherer keine aktive Nachprüfung durchführt. Es gibt keine generelle Meldepflicht für jeden Arztwechsel.

Anders sieht es aus, wenn sich Ihr Gesundheitszustand wesentlich verbessert: Dann sind Sie vertraglich verpflichtet, den Versicherer zu informieren – denn wenn Sie nicht mehr berufsunfähig sind, erlischt der Leistungsanspruch. Außerdem sollten Sie alle ärztlichen Unterlagen, Diagnosen und Behandlungen lückenlos dokumentieren. Im Rahmen einer Nachprüfung werden diese Unterlagen vom Versicherer angefordert – wer gut dokumentiert hat, ist im Vorteil.

Wie lange kann die BU-Rente rückwirkend ausgezahlt werden?

Erkennt der Versicherer Ihre Berufs­unfähigkeit an, zahlt er die Rente rückwirkend ab dem Zeitpunkt, an dem die Berufs­unfähigkeit eingetreten ist – nicht erst ab der Antragstellung. Das kann bedeuten, dass Sie auf einen Schlag mehrere Monatszahlungen nachgezahlt bekommen.

Wie weit rückwirkend der Versicherer zahlt, ist aber vertraglich begrenzt. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, beim Abschluss auf eine rückwirkende Auszahlung von mindestens 36 Monaten zu achten. Prüfen Sie Ihren Vertrag: Manche Tarife begrenzen die Rückzahlung auf 12 oder 24 Monate – das kann im Leistungsfall zu einer erheblichen Lücke führen, wenn zwischen BU-Beginn und Antragstellung viel Zeit vergangen ist.

Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung auf dem Prüfstand

Wer weiß, worauf es bei der BU-Rente ankommt, erkennt auch, wo seine eigene Absicherung vielleicht Lücken hat – bei der Rentenhöhe, der Karenzzeit oder ungünstigen Verweisungsklauseln. Unsere BU-Berater sind von Finanztip empfohlen und prüfen für Sie, ob Ihr bestehender Vertrag hält, was er verspricht – oder ob Sie noch ohne bestehende BU abgesichert werden können.

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Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren.
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