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Wann die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt, wie sie genau ausgezahlt wird und wann Sie keine Berufsunfähigkeitsrente erhalten.
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Wann die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt, wie sie genau ausgezahlt wird und wann Sie keine Berufsunfähigkeitsrente erhalten.
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Wann wird die Berufsunfähigkeitsversicherung ausgezahlt?
Für Versicherte stellt sich die Frage, wann ihre Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt wird beziehungsweise ab wann sie anspruchsberechtigt sind. Haben Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, können Sie unter den folgenden Voraussetzungen mit der Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente rechnen:
Leistungsantrag stellen
Damit Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente erhalten, müssen Sie bei Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung zuerst einen Leistungsantrag stellen. Der Versicherer fordert im Anschluss daran in der Regel eine Einschätzung Ihrer Ärzte über den Umfang und die Dauer Ihrer Einschränkungen an sowie weitere Dokumente, um Ihren Zustand zu bewerten. Danach wird Ihr Anspruch geprüft.
Wie lange dauert es bis zur ersten Auszahlung?
Da der Berufsunfähigkeitsversicherer Ihren Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente erst prüft, kann es bis zur Auszahlung der ersten Rente unter Umständen eine Weile dauern – manchmal sogar bis zu sechs Monate oder mehr. Wie lange genau, hängt immer vom Einzelfall und den individuellen gesundheitlichen Beschwerden ab. Denn ein Antrag mit einer eindeutigen Diagnose kann deutlich schneller bearbeitet werden als bei einem nicht so eindeutigen Krankheitsbild wie beispielsweise einer Depression. Wird Ihr Antrag genehmigt, wird häufig die Berufsunfähigkeitsrente auch rückwirkend ausgezahlt. Im Rahmen der Prüfung kann es allerdings auch zu einer Ablehnung Ihres Leistungsantrags kommen.
Leistungsquote
Wie das Verhältnis von gestellten und bewilligten Anträgen auf Leistungen aussieht, wird in der Leistungsquote eines Versicherers dargestellt. Allerdings gibt es auch verschiedene Faktoren, welche die Aussagekraft dieser Quote als Vergleichskriterium bei der Auswahl eines Versicherers einschränken. Was die Leistungsquote der Berufsunfähigkeitsversicherung genau ist und was sie Ihnen verrät, lesen Sie hier:
Alles zur Leistungsquote der Berufsunfähigkeitsversicherung
Karenzzeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Haben Sie mit Ihrem Versicherer eine sogenannte Karenzzeit vereinbart, wird Ihnen Ihre Berufsunfähigkeitsrente erst nach dieser vorher vereinbarten Zeitspanne ausgezahlt. Die Karenzzeit kann dabei beispielsweise sechs Monate betragen oder auch zwei Jahre. Mehr zur Karenzzeit und wie sie sich von der Wartezeit unterscheidet, lesen Sie hier:
Alles Wichtige zur Warte- und Karenzzeit
Wie wird die Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt?
Während man bei der Zahlung der Versicherungsbeiträge auch auf eine jährliche Zahlung umsteigen kann, wird Ihnen die Berufsunfähigkeitsrente immer monatlich ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt dabei direkt auf Ihr Bankkonto. Wie hoch die Berufsunfähigkeitsrente ausfällt hängt davon ab, was Sie beim Vertragsabschluss mit dem Versicherer vereinbart haben.
Rückwirkende Auszahlung
Viele Versicherer zahlen die Berufsunfähigkeitsrente auch rückwirkend aus. Und zwar bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Auch wenn der Versicherer Ihre Berufsunfähigkeit erst Monate nach ihrem Eintreten anerkennt, erhalten Sie die Berufsunfähigkeitsrente rückwirkend. Allerdings sieht nicht jede Berufsunfähigkeitsversicherung eine rückwirkende Leistung vor. Achten Sie daher immer genau auf die entsprechenden Versicherungsbedingungen.
Wie lange zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt entweder so lange, bis Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf wieder zu mehr als 50 Prozent ausüben können – also nicht mehr berufsunfähig sind – oder bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit. In der Regel kann das Ende der Vertragslaufzeit spätestens auf den Zeitpunkt festgelegt werden, an dem Ihre Altersrente beginnt. So schließt Ihre gesetzliche Rente im Idealfall direkt an Ihre Berufsunfähigkeitsrente an.
Absicherung auch nach Rückkehr in den alten Beruf
Werden Sie berufsunfähig heißt dies noch lange nicht, dass Sie auch dauerhaft aus dem Berufsleben ausscheiden müssen. Viele Versicherte kehren wieder in ihren alten Beruf zurück, wenn sie beispielsweise eine Krankheit überstanden haben. Sie haben dann vorerst keinen Anspruch mehr auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Kommt es bei Ihnen allerdings erneut zu einer Berufsunfähigkeit, weil die ursprüngliche Ursache zurückkehrt oder aufgrund einer neuen Ursache, können Sie die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente erneut beantragen.
Durchschnittliche Bezugsdauer der Berufsunfähigkeitsversicherung
In Deutschland beträgt die durchschnittliche Bezugsdauer der Berufsunfähigkeitsrente laut einer Studie der Circle Deutschland GmbH zum Leistungsverhalten der Berufsunfähigkeitsversicherer aus dem Jahr 2017 ungefähr 6,5 Jahre.
Nachprüfung durch den Versicherer
Versicherer können nach der Anerkennung Ihrer Berufsunfähigkeit gegebenenfalls regelmäßig prüfen, ob Ihre Berufsunfähigkeit noch besteht. Ergibt eine solche Nachprüfung, dass die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit nicht mehr vorliegen, kann die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente eingestellt werden.
Berufsunfähigkeitsrente muss versteuert werden
Die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Sie mit dem Ertragsanteil versteuern. Allerdings gilt auch hier der Grundfreibetrag. Besteht Ihr Einkommen ausschließlich aus der Berufsunfähigkeitsrente, fallen daher unter Umständen keine Steuern an. Mehr dazu wie sich die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuer verhält, erfahren Sie hier:
Alles zur Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuer
Dann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht
Kein Eintritt des Leistungsfalls
Tritt bei Ihnen bis zum Ende der Vertragslaufzeit keine Berufsunfähigkeit ein und Sie müssen keine Leistungen abrufen, dann findet auch keine Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente statt. Da die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Risikoabsicherung und keine Vorsorgeversicherung ist, erfolgt auch keine Rückzahlung der von Ihnen eingezahlten Beiträge. Kündigen Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung, erhalten Sie die bis dahin eingezahlten Beiträge ebenfalls nicht zurück.
Tarife mit Beitragsrückgewähr
Eine Ausnahme bilden Tarife mit einer sogenannten Beitragsrückgewähr. Bei ihnen wird ein Teil der von Ihnen eingezahlten Beiträge am Kapitalmarkt angelegt. Die so erwirtschaftete Rendite wird, wenn am Ende der Vertragslaufzeit kein Leistungsfall eingetreten ist, ausgezahlt. Diese Tarife sind in den meisten Fällen allerdings nicht empfehlenswert, da sie teurer sind als normale Tarife und nur ein Bruchteil der Beiträge zurückerstattet wird. Mehr dazu lesen Sie hier:
Gibt es in der Berufsunfähigkeitsversicherung Geld zurück?
Gebrauch der abstrakten Verweisung
Wird in den Versicherungsbedingungen Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht auf die Klausel zur abstrakten Verweisung verzichtet, kann der Versicherer Sie auf einen anderen Beruf verweisen, den Sie theoretisch trotz Ihrer Einschränkungen noch ausüben können. Dieser Beruf muss zwar Ihren Kenntnissen, Fähigkeiten und bisherigen Lebensstellung entsprechen, kann aber in einem komplett anderen Tätigkeitsbereich liegen. In diesem Fall muss der Versicherer keine Berufsunfähigkeitsrente auszahlen – unabhängig davon, ob Sie diesen Beruf dann auch wirklich ausüben.
Falsche Angaben in der Gesundheitsprüfung
Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen, müssen Sie immer im Rahmen einer Gesundheitsprüfung Angaben zu Ihrer Gesundheit machen. Haben Sie hier falsche Angaben gemacht, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel wegen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung keine Berufsunfähigkeitsrente.
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