Unfall­versicherung Tarifvergleich und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Unfall­versicherung zahlt, wenn Sie durch einen Unfall einen bleibenden Gesundheitsschaden davontragen.
  • Sie leistet sowohl bei Arbeitsunfällen als auch bei Unfällen während der Freizeit.
  • Auch eine Sofortleistung, die Übernahme von Bergungskosten oder von kosmetischen Operationen können in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen werden.
  • Während die gesetzliche Unfall­versicherung nur unter bestimmten Bedingungen leistet, gilt die private Unfall­versicherung weltweit und überall.
  • Ein genauer Vergleich verschiedener Tarife und ihrer Leistungen lohnt sich.
  • Eine Versicherung mit einer hohen Invaliditätsabsicherung ist z.B. ab 4,19 € pro Monat möglich.

Das erwartet Sie hier

Was eine private Unfall­versicherung für Sie leistet, was sie kostet und auf welche Leistungen Sie beim Tarifvergleich besonders achten sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Die optimale Unfall­­versicherung
  2. Genügt die gesetzliche Versicherung?
  3. Was leistet die Unfall­­versicherung?
  4. Versicherungssumme und Progression
  5. Kosten (inkl. Kostenbeispiel)
  6. Aktuelle Testergebnisse
  7. Tipps für den Tarifvergleich
  8. Fazit

So finden Sie die optimale Unfall­versicherung

So gehen Sie vor

  1. Überlegen Sie, gegen welche Gefahren Sie sich konkret absichern möchten. Wenn Sie z. B. ein gefährliches Hobby betreiben, kommen einige Unfall­versicherungen für Sie nicht infrage.
  2. Prüfen Sie, wie hoch Ihr finanzieller Bedarf im Schadensfall voraussichtlich sein wird. Besprechen Sie sich hierzu im Zweifelsfall mit einem Versicherungsfachmann.
  3. Ermitteln Sie den Tarif, der genau die Leistungen bietet, die Sie benötigen – das sollte Priorität vor dem Preisvergleich haben.

Mit einer privaten Unfall­versicherung können Sie sich für einen geringen monatlichen Beitrag für den Fall eines Unfalls mit bleibenden Folgen absichern. Wir unterstützen Sie mit persönlicher Beratung und unserem kostenfreien Tarifrechner gerne dabei, sich optimal zu versichern.

Das bietet eine leistungsstarke Unfall­versicherung

  • Ausreichend hohe Invaliditätssumme
  • Erhöhung der Auszahlungen durch Progression
  • Übernahme diverser Kosten im Zusammenhang mit der Rehabilitation und dem Leben mit Unfallfolgen
  • Absicherung sämtlicher Aktivitäten, die Sie ausüben möchten

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Warum die gesetzliche Unfall­versicherung nicht ausreicht

In den folgenden Situationen sind sie versichert

  • Bei der Arbeit oder in der Schule
  • Auf dem Weg zur Arbeit oder in die Schule oder zu einem Bewerbungsgespräch
  • Je nach den genauen Umständen des Unfalls auch auf Dienstreisen außerhalb Deutschlands
  • Freiwillig versicherte Selbständige und Freiberufler während der Arbeit

In den folgenden Situationen wären sie nicht versichert

  • Unfälle zu Hause und in der Freizeit
  • Unfallrisiken von Arbeitslosen, Selbständigen, etc.
  • Unfälle auf Reisen

Da sich ein Großteil aller Unfälle in der Freizeit ereignet, weist der Schutz durch die gesetzliche Unfall­versicherung Lücken auf.


Wer kann eine private Unfall­versicherung abschließen

Angesichts dieser Lücken in der gesetzlichen Unfall­versicherung bietet sich der Abschluss einer privaten Unfall­versicherung an. Diese steht den meisten Menschen offen, aber es gibt auch einige Ausnahmen:

  • Viele Versicherer bieten Unfall­versicherungen nur bis zu einem bestimmten Alter an
  • Bestimmte besonders risikoreiche Berufe wie z.B. der eines Stuntmans können oft nicht versichert werden
  • Freizeitsportarten mit besonders großen Risiken, z.B. Flugsport, sind ebenfalls in der Regel ausgeschlossen

Hier sind unter Umständen Sondertarife notwendig. Auch Berufssportler müssen mitunter individuelle Anfragen an Unfall­versicherer stellen oder aber eine Spezial­versicherung wie die Sportinvaliditäts­versicherung nutzen.

Private Unfall­versicherung für Kinder

Wenn Kinder ihre Umgebung erkunden und spielen, dann tun sie das nicht immer ganz gefahrlos. Die meisten Kinderunfälle passieren während der Freizeit, also nicht im Kindergarten oder der Schule, wo sie durch die gesetzliche Unfall­versicherung geschützt sind. Einen Unfallschutz für die Aktivitäten der Kinder auf dem Spielplatz, im Sportverein oder auf der Straße bietet eine private Unfall­versicherung für Kinder. Sie leistet, wenn ein Kind durch einen Unfall dauerhafte Gesundheitsschäden davonträgt.

Lesen Sie auch: Unfall in der Schule – was tun und wer zahlt?

Die wichtigsten Leistungen der Unfall­versicherung

Was macht eine Unfall­versicherung?

Im Schadensfall zahlt die Unfall­versicherung einen vorher vereinbarten Betrag aus. Wie hoch dieser Betrag ausfällt, hängt u. a. von der Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigung ab. Es gibt zudem die Möglichkeit, die Auszahlung einer Unfallrente zu vereinbaren, die im Schadensfall monatlich ausgezahlt wird. Eine Kombination aus Einmalzahlung und monatlicher Unfallrente ist ebenfalls möglich.

In der Regel dauert es etwas, bis die Unfall­versicherung ihre Hauptleistungen auszahlt. Der wohl wichtigste Grund: Die Versicherung wartet ab, wie der Heilungsprozess verläuft. Erst wenn dieser abgeschlossen ist, kann der Personenschaden und der Invaliditätsgrad eingeschätzt werden.

Typische Schadensfälle der Unfall­versicherung

Wichtige Leistungen erklärt

  • Zu den Leistungsarten der Unfall­versicherung zählt unter anderem die Invaliditätsleistung. Sie wird ausgezahlt, wenn der Versicherte durch einen Unfall dauerhaft körperlich oder geistig beeinträchtigt ist.
  • Die Übergangsleistung wird an Versicherte ausgezahlt, die sechs Monate nach einem Unfall noch immer zu mindestens 50% körperlich oder geistig beeinträchtigt sind.
  • Ein Tagegeld wird ausgezahlt, wenn sich der Versicherte in ärztlicher Behandlung befindet und nicht seiner beruflichen Tätigkeit nachgehen kann.
  • in Krankenhaustagegeld wird in der vertraglich festgelegten Höhe an den Versicherten bezahlt, wenn sich dieser aufgrund eines Unfalls in vollstationärer Behandlung befindet.
  • Verstirbt der Versicherungsnehmer aufgrund eines Unfalls, wird eine vereinbarte Todesfallleistung an die Angehörigen ausgezahlt. Einige Versicherer bieten weniger oder auch zusätzliche Leistungen an.

Weitere Leistungen der Unfall­versicherung

Je nachdem, was vereinbart ist, übernimmt die Unfall­versicherung auch diese Leistungen:

  • Genesungsgeld
  • Kurkostenbeihilfe
  • Beihilfe zu Rehabilitations­maßnahmen
  • Sofortige Zahlung bei Schwer­verletzung
  • Kostenübernahme für Haushaltshilfe, Pflegeleistungen oder Kinderbetreuung
  • Kosmetische Operationen
  • Bergungskosten
  • Progression der Versicherungssumme
  • Beratung und Koordination von Hilfs­maßnahmen
  • Gipsgeld (Im Falle einer Unfall­verletzung, die mit einem Gipsverband behandelt werden muss und die keine vollstationäre Krankenhausbehandlung erfordert)

Einige dieser Leistungen sind auch über andere Versicherungen möglich, z.B. eine Krankentagegeld­versicherung oder eine Risikolebens­versicherung.


Unfallrente oder Invaliditätsabsicherung?

Ob eine hohe Invaliditätssumme oder eine hohe Unfallrente wichtiger sind, hängt oft vom individuellen Fall ab. Für Kinder und Jugendliche ist unter Umständen eine höhere Unfallrente sinnvoller als eine Invaliditätsleistung. In der Regel ist eine Kombination von Unfallrente und einer hohen Invaliditätsleistung die beste Option, da die Unfallrente je nach Versicherer erst ab einem Invaliditätsgrad von 35 bis 50 Prozent leistet.

Nicht austauschbar: Unfall­versicherung und Berufs­unfähigkeits­versicherung

Die Unfall­versicherung leistet – wie der Name schon sagt – bei dauerhaften Schäden, welche die Versicherten durch Unfälle erleiden. Das ist kein irrelevantes Risiko, aber statistisch gesehen ist es weitaus wahrscheinlicher, dass es eine Krankheit ist, die z.B. behindertengerechte Umbauten nötig macht oder verhindert, dass man weiterhin den bisherigen Beruf ausübt. Daher sollten Sie, wenn es Ihnen möglich ist, auf jeden Fall eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen.

Berufs­unfähigkeits- und Unfall­versicherung im Vergleich

Darauf müssen Sie achten, damit die Unfall­versicherung tatsächlich leistet

  • Machen Sie beim Beantragen der Versicherung korrekte Angaben
  • Informieren Sie Ihren Versicherer unverzüglich über Änderungen ihrer Berufstätigkeit oder die Aufnahme risikoreicher Hobbys
  • Achten Sie darauf, innerhalb welcher Fristen Unfälle gemeldet und Invalidität festgestellt werden muss

Wann zahlt die Unfall­versicherung nicht?

Es gibt mehrere typische Leistungsausschlüsse bei der Unfall­versicherung. Einer der wichtigsten ist, dass das Ereignis, dass den Versicherungsfall ausgelöst hat, nicht der Unfall-Definition des Versicherers entspricht. Um als Unfall zu gelten, muss das Ereignis

  • plötzlich
  • unfreiwillig
  • von außen

auf den Körper einwirken. Häufig sind jedoch auch einige Ereignisse versichert, die nicht ganz dieser Definition entsprechen, z.B. ein Bänderriss beim Sport – schauen Sie sich die Versicherungsunterlagen genau an.

Weitere typische Fälle, in denen Versicherungen nicht leisten, sind:

  • Die ärztliche Invaliditätsfeststellung ist nicht fristgemäß erfolgt.
  • Der Unfall ist unter Drogeneinfluss oder durch eine Bewusstseinsstörung entstanden.
  • Es gibt einen „Mitwirkungsanteil“, also z.B. eine Vorerkrankung, welche die Unfallfolgen verstärkt – in diesem Fall reduzieren einige Versicherer die Leistung.
  • Der Unfall hat sich während des Verübens einer Straftat ereignet.
  • Der Unfall wurde durch Kriegsereignisse oder Kernenergie verursacht.

Versicherungsdauer und Kündigung

Unfall­versicherungen werden häufig für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Die Verträge verlängern sich automatisch, wenn nicht innerhalb von einer Frist (häufig: drei Monate vor Vertragsende) gekündigt worden ist. Manche Versicherungs­unternehmen bieten auch mehrjährige Verträge an, die erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden können. Versicherungsnehmer können den Vertrag kündigen, wenn es eine Beitragserhöhung gegeben hat. Nach einem Schadensfall kann das Vertragsverhältnis ebenfalls aufgelöst werden.

Versicherungssumme und Progression: So versichern Sie sich ausreichend

Die richtige Versicherungssumme wählen

Als Grundsumme für Ihre Unfall­versicherung sollten Sie das Zwei- bis Dreifache Ihres Brutto-Jahreseinkommens ansetzen. Diese Summe wird dann in Abhängigkeit zur Höhe der Invalidität ausgezahlt. Wenn Sie sich beispielsweise über 100.000 Euro versichern und durch einen Unfall zu 50 Prozent schwerbehindert sind, erhalten Sie 50.000 Euro.

Die Todesfallleistung sollte hoch genug sein, dass Ihre Angehörigen z.B. die Bestattung bezahlen können. Für die langfristige Versorgung Ihrer Angehörigen im Fall Ihres Todes durch einen Unfall können Sie zusätzlich über eine Risikolebens­versicherung nachdenken.

Welche Verletzung mit welchem Invaliditätsgrad korrespondiert, ist in der sogenannten Gliedertaxe festgelegt. Diese kann zum Beispiel so aussehen:

Betroffener KörperteilInvaliditätsgrad
Arm im Schultergelenk70 %
Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks65 %
Arm unterhalb des Ellenbogengelenks60 %
Hand im Handgelenk55 %
Daumen20 %
Zeigefinger10 %
Anderer Finger5 %
Bein über der Mitte des Oberschenkels70 %
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels60 %
Bein bis unterhalb des Knies50 %
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels45 %
Fuß40 %
Große Zehe5 %
Andere Zehe2 %
Auge50 %
Gehör auf einem Ohr30 %
Geruchssinn10 %
Geschmackssinn5 %

Je höher der Invaliditätsgrad – also je schwerwiegender die Verletzungen – desto höher wird der Finanzbedarf ausfallen. Besonders bei hohen Invaliditätsgraden erscheint die ausgezahlte Kapitalabfindung sehr gering im Vergleich zum erlittenen Verlust und den daraus resultierenden finanziellen Folgen. Die Höhe der Versicherungssumme sollte sich an ihrem Alter orientieren – je jünger sie sind, desto länger leben Sie im Fall eines Unfalls mit den Folgen.


Finanzieller Bedarf nach einem Unfall

Um zu ermitteln, welcher finanzielle Bedarf nach einem Unfall entstehen kann, sind zwei Faktoren zu berücksichtigen: Die einmaligen und die fortlaufenden Kosten.

Einmalig anfallende Kosten können zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts oder die Anschaffung eines elektrischen Rollstuhls sein. Wer ausschließlich ebenerdig wohnt, kann diese Kosten niedriger beziffern als jemand, der im Alltag mindestens eine Treppe bewältigen muss. Weitere mögliche Kosten sind:

  • behindertengerechtes Auto: z.B. 30.000 Euro
  • Umbau eines Badezimmers: z.B. 8.000 Euro

Wie hoch der Bedarf der fortlaufenden Kosten sein wird, errechnet sich zum Beispiel durch die Summe von Miet- oder Immobilienkredit-Raten sowie durch weitere fixe Lebenshaltungskosten. Hinzu kommen eventuelle Kosten für die Pflege, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. All diese fortlaufenden Kosten werden mitunter auch von einer Berufs­unfähigkeits­versicherung abgedeckt.

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Was ist eine Progression?

Die Progression der Leistungen sorgt dafür, dass die Leistungen kontinuierlich bis zu einem festgelegten Prozentsatz steigen. Vereinbaren Sie beispielsweise eine Schadenssumme von 100.000 Euro und entscheiden sich für eine Progression von 300 Prozent, erhalten Sie im Falle einer Vollinvalidität 300.000 Euro.

Dynamik in der Unfall­versicherung – lohnt sich das?

In diesem Zusammenhang bedeutet „Dynamik“, dass sich Versicherungsprämien, aber auch Versicherungssummen kontinuierlich erhöhen, um z.B. die Inflation auszugleichen. Bei einer Unfall­versicherung ist dies jedoch nicht nötig, da die benötigte Summe mit dem Alter eher sinkt als steigt.


Bei älteren Verträgen genau hinschauen

Gerade die Höhe der Deckungssumme und insbesondere die Progression der Leistungen sind wichtige Punkte, die in älteren Verträgen oft zu Ihrem Nachteil festgelegt sind. Hier lohnt sich ein Blick in die eigenen Verträge. Eine Anpassung oder ein Wechsel kann bares Geld sparen oder im Notfall für einen deutlich umfangreicheren Schutz sorgen.

Was kostet eine Unfall­versicherung?

Einstufung in Gefahrengruppen

Je nach Art der beruflichen Tätigkeit und deren Risikopotentialen werden die Versicherten in die Gefahrengruppen A oder B eingestuft.

Zur Gefahrengruppe A werden in der Regel alle administrativen, kaufmännischen und akademischen Arbeitsbereiche gezählt, also Berufe, in denen die Arbeitnehmer nur mäßigen körperlichen Belastungen ausgesetzt sind.

In die Gefahrengruppe B hingegen kommen Personen, die Tätigkeiten ausüben, die mit größerer körperlicher Belastung verbunden sind oder in denen sie Umgang mit gefährlichen Stoffen haben. Wer in Gruppe B eingestuft wird, der zahlt eine höhere Prämie als Versicherte aus Gruppe A.

Auch die ausgeübten Hobbys werden bei der Einstufung berücksichtigt. Extremsportarten sind teilweise vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Kostenbeispiel

Ein 20-jähriger Bürokaufmann möchte sich mit einer Grundsumme von 100.000 Euro und einer Progression von 350 Prozent versichern. Er kann sich ab 4,19 € im Monat versichern, oder einen noch leistungsfähigeren Tarif für z.B. 7,94 € im Monat abschließen.

Weitere Kostenfaktoren

Neben der Einstufung in eine Gefahrengruppe hängt der Preis auch von diesen Faktoren ab:

  • welche Versicherungs­bausteine integriert sind
  • wie hoch die Invaliditätssumme ist
  • welche Service-Leistungen der Versicherer bietet
  • wie alt der Versicherungsnehmer ist

Unfall­versicherung in der Steuer

Die Beiträge zur Unfall­versicherung können als sonstige Vorsorgeleistung in der Steuererklärung angegeben werden. Ob sie die Steuern tatsächlich reduziert, hängt jedoch davon ab, ob der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeleistungen (1.900 Euro bei Angestellten, 2.800 Euro für Selbständige, Beamte und Pensionäre) schon ausgeschöpft ist.

Was kostet Sie eine Unfall­versicherung?

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Private Unfall­versicherung im Test (2024)

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Die unterschiedlichen Unfall­versicherer und ihre Tarife werden regelmäßig unabhängigen Tests durch renommierte Analysehäuser und Ratingagenturen unterzogen. Untersucht werden dabei beispielsweise die Produktqualität und die Fairness der jeweiligen Versicherer. Wir haben Ihnen hier alle aktuellen Testergebnisse übersichtlich zusammengetragen und aufbereitet:

Alle Unfall­versicherer im Test (2024)

Tipps für den Tarifvergleich: So finden Sie die richtige Unfall­versicherung

Darauf sollten Sie achten

  • Weit gefasster Unfallbegriff: Es sollten möglichst viele Ereignisse versichert sein.
  • Für Versicherungsnehmer vorteilhafte Gliedertaxe
  • Ausreichend hohe Versicherungssumme
  • Ausreichend hohe Bergungskosten (mindestens 10.000 Euro)
  • Leistungsminderung erst ab einem sehr hohen Mitwirkungsanteil
  • Versicherungsschutz auch bei Unfällen unter Alkoholeinfluss (solange Promillegrenzen eingehalten sind)
  • Versicherungsschutz auch bei Gesundheitsschädigungen durch Impfungen, Infektionen und Zeckenbissen und erhöhte Kraftanstrengung
  • Übernahme der Kosten für kosmetische Operationen
  • Lange Frist für die Feststellung des bleibenden Schadens (z.B. 18 Monate)

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Fazit

Es lohnt sich, sich mit einer privaten Unfall­versicherung gegen die Folgen von Unfällen abzusichern, für welche die gesetzliche Unfall­versicherung nicht zuständig ist. Auch hier empfiehlt es sich, bei den Versicherungs­bedingungen genau hinzuschauen und mehrere Tarife miteinander zu vergleichen.

Die häufigsten Fragen zur privaten Unfall­versicherung

Wie sinnvoll ist eine Unfall­versicherung?

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Eine private Unfall­versicherung deckt Unfallrisiken ab, für welche die gesetzliche Unfall­versicherung nicht verantwortlich ist. Gerade wer keine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen kann, sollte sich um eine Unfall­versicherung kümmern.

Was genau deckt eine Unfall­versicherung ab?

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Unfall­versicherungen decken in der Regel direkt durch den Unfall verursachte Kosten wie Bergungskosten ab, sowie eine Invaliditätsleistung, also die Auszahlung einer vereinbarten Geldsumme im Fall eines bleibenden Schadens, die z.B. für Umbauten, Umschulungen oder ähnliches genutzt werden kann. Je nach Tarif und hinzugebuchten Versicherungs­bausteinen können jedoch auch Assistance-Leistungen, eine Unfall-Rente, Kostenerstattungen für kosmetische Operationen, Sofortleistungen und weitere Leistungen zugesichert werden.

Wie viel bekommt man von der Unfall­versicherung?

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Bei der Unfall­versicherung sind verschiedene Invaliditätssummen und Summen für weitere Leistungen wie kosmetische Operationen oder Bergungskosten möglich. Die Invaliditätssumme sollte ein Mehrfaches des Jahresbruttoeinkommens betragen, für kosmetische Operationen und Bergungskosten mindestens 10.000 Euro vorgesehen sein.

Wann zahlt die Unfall­versicherung?

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Die Unfall­versicherung zahlt die Invaliditätssumme, wenn eine versicherte Person durch einen Unfall einen dauerhaften gesundheitlichen Schaden erleidet. Unfälle sind als plötzliche, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse definiert, durch welche die betroffene Person unfreiwillig einen gesundheitlichen Schaden davonträgt. Allerdings sind je nach Tarif auch einige Ursachen gesundheitlicher Schäden versichert, die dieser Definition nicht exakt entsprechen. Damit die Versicherung tatsächlich zahlt, müssen Sie korrekte, aktuelle Angaben zu Risikofaktoren wie ihrem Job und risikoreichen Hobbys machen und den Schaden fristgemäß von einem Arzt feststellen lassen.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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