Das erwartet Sie hier
Wie Sie trotz Rückenschmerzen eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen und wann die Versicherung bei Berufsunfähigkeit durch Rückenschmerzen zahlt.
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Wie Sie trotz Rückenschmerzen eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen und wann die Versicherung bei Berufsunfähigkeit durch Rückenschmerzen zahlt.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Rückenschmerzen als Ursache für Berufsunfähigkeit
Rückenleiden ist keine Randerscheinung sondern eine weit verbreitete Zivilisationskrankheit. Erkrankungen des Bewegungsapparats wurden zwar inzwischen von psychischen Erkrankungen als häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit abgelöst. Dennoch klagen etwa drei von vier Menschen hierzulande über gelegentliche Rückenschmerzen. Derweil sind fast ein Viertel aller krankheitsbedingten Ausfalltage auf Beschwerden des Bewegungsapparates zurückzuführen.
Ab wann sind Rückenschmerzen chronisch?
Als chronisch gelten Rückenschmerzen dann, wenn sie über 3 Monate anhalten. Ferner muss der Betroffene länger als 4 Wochen aufgrund der Rückenleiden krank geschrieben worden sein und an über 2 Schmerzepisoden pro Jahr leiden.
Zahlt meine Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn ich wegen Rückenschmerzen berufsunfähig werde?
Wer bereits eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) hat und wegen Rückenleiden nicht mehr arbeiten kann, sollte zunächst gründlich seine Vertragsbedingungen prüfen. In erster Linie sollten keine Verweisungsklauseln im Vertrag vereinbart worden sein. Eine konkrete oder abstrakte Verweisung geben dem Versicherer das Recht, Sie zunächst auf einen anderen beliebigen Beruf zu verweisen, für den Ihre Arbeitskraft noch reicht. Erst wenn auch dies nicht möglich ist, zahlt Ihnen der Versicherer die Berufsunfähigkeitsrente – vorher nicht.
Auf Leistungsausschlüsse achten
Weiterhin sollte der Rücken, die Wirbelsäule bzw. der für die Berufsunfähigkeit ursächliche Bereich auch versichert sein. Gehen Sie sicher, dass es keine Ausschlussklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung für die Wirbelsäule gibt. Zuletzt müssen die allgemeinen Bedingungen der Berufsunfähigkeit erfüllt sein: Die Einschränkung der Arbeitskraft für Ihren konkreten Beruf muss auf mind. 50 Prozent und für mind. 6 Monate gemindert sein.
Leistungsantrag stellen
Sind alle Voraussetzungen gegeben, müssen Sie einen Leistungsantrag auf Berufsunfähigkeitsrente einreichen. Der Berufsunfähigkeitsversicherer prüft diesen sehr genau. Unter Umständen kann es einige Wochen oder gar Monate dauern, bis der Versicherer über Ihren Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente entscheidet. Am besten, Sie reichen direkt mit dem Leistungsantrag alle nötigen Unterlagen (ärztliche Bescheinigungen, Atteste, Befunde, Gutachten und Diagnosen) ein. Gute Berufsunfähigkeitsversicherer leisten auch rückwirkend, das heißt nicht erst bei Entscheidung über Ihren Antrag, sondern ab dem Zeitpunkt des Beginns der Berufsunfähigkeit.
Wie wird der Leistungsantrag richtig eingereicht?
Kann ich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Rückenschmerzen abschließen?
Grundsätzlich sind Schmerzen und Erkrankungen am Rücken sehr differenziert zu betrachten. Kommt es lediglich gelegentlich zu Rückenschmerzen, ohne dass diesen ein konkretes Krankheitsbild zugrunde liegt, so wird der Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung zumeist angenommen.
Ganz anders sieht es in der Regel dann aus, wenn die Schmerzen auf ein chronisches Leiden zurückgehen. In diesem Fall muss sich der Antragsteller auf Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder gar der Ablehnung des BU-Antrags einstellen.
Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei Rückenleiden
Sind Sie bereits wegen Rückenschmerzen in Behandlung, müssen Sie aufgrund des Risikozuschlags mit höheren Kosten für die BU-Police rechnen. Generell zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den teuren Versicherungen. Vor allem wenn Sie unter Vorerkrankungen leiden, werden Ihnen relativ hohe Beitragskosten entstehen. Personen mit chronischen Rückenleiden sollten daher mit Monatsbeiträgen im mindestens zwei- bzw. unteren dreistelligen Bereich rechnen.
Unsere BU-Experten beraten Sie
Wir haben hauseigene BU-Experten, die auf eine jahrelange Erfahrung in der Beratung und Betreuung von verschiedenen Kunden blicken können. Zudem kennen sie die Versicherungsgesellschaften und können abschätzen, bei welchen Versicherern Sie mit Ihren Rückenleiden die besten Chancen hätten. Gern stellen wir für Sie eine anonyme Risikovoranfrage (mehr dazu hier). Kontaktieren Sie uns hierzu direkt oder nutzen Sie unseren Rechner und fordern ein individuelles Angebot an.
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So bewerten Anbieter der Berufsunfähigkeitsversicherung Rückenschmerzen
Für den Anbieter der Berufsunfähigkeitsversicherung spielt vor allem die Intensität und der konkret ausgeübte Beruf eine Rolle. Wichtig zu wissen ist, dass jede Versicherung ihre Annahmeregelungen selbst gestaltet. Beispielsweise kann es bei einem Versicherer so aussehen:
- Einmalig aufgetretene Rückenschmerzen: Annahme unter normalen Bedingungen nach 1-jähriger Beschwerdefreiheit und bei körperlich nicht anspruchsvollem Beruf
- Mehrmalig aufgetretene Rückenschmerzen: Hiermit gehen meist auch mehrere erfolgte Behandlungen einher. Oft wird ein Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss vereinbart.
- Degenerative Rückenschmerzen: Sog. Verschleißbedingte Rückenleiden sind i. d. R. nicht versicherbar.
Beispiel Risikozuschlag
Gilt ein Risikozuschlag als vereinbart, weil der Antragsteller beispielsweise lediglich an einer Bandscheibenverwölbung jedoch nicht unter einem Bandscheibenvorfall gelitten hat, muss oft mit Risikozuschlägen von 25 Prozent und mehr gerechnet werden.
Beispiel Leistungsausschluss
Im Falle eines Leistungsausschlusses wird bei einem Bandscheibenvorfall der gesamte Rücken ausgeschlossen. Sollte eine spätere Berufsunfähigkeit auf Rückenschmerzen zurückgehen, wird aufgrund des Ausschlusses keine Berufsunfähigkeitsrente bezahlt.
Hinweis: Lassen Sie sich auf Leistungsausschlüsse möglichst nicht ein. Oftmals sind diese ungenau formuliert und schränken die Wirksamkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung erheblich ein. Ist der Ausschluss nicht zu umgehen, bietet es sich an, im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen feststellen zu lassen, ob der Ausschluss noch gerechtfertigt ist.
Das fragen Berufsunfähigkeitsversicherer zu Rückenschmerzen
- „Bestehen oder bestanden in den letzten X* Jahren Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden des Rückens oder Nackens (auch Wirbelsäulen-, Bandscheibenschaden, Rückenschmerzen [mehr als 2-mal im Jahr oder länger als 48 Stunden], Schleudertrauma, Ischias, Cervicobrachialgie)?
- Haben Sie derzeit oder hatten Sie in den letzten X* Monaten Beschwerden in einem der folgenden Bereiche?: Des Stütz- und Bewegungsapparates, der Wirbelsäule, Bandscheiben, Knochen, Gelenke, Sehnen, Bänder, des Bindegewebes (z. B. Bewegungseinschränkung, Rückenbeschwerden, Wirbelsäulenverbiegungen, Gelenkverschleiß, -entzündung, -versteifung, Rheuma, Arthritis
- Haben in den letzten X* Jahren Kur-/Rehabilitationsmaßnahmen, Operationen, Behandlungen mit Strahlen- oder Chemotherapie oder stationäre Aufenthalte stattgefunden bzw. sind solche in den nächsten X* Monaten vorgesehen, ärztlich angeraten oder beabsichtigt?
- Wurden bei Ihnen im Rahmen von ärztlichen Untersuchungen (wie z.B. Laboruntersuchungen, Röntgen, CT, Ultraschall, EKG, Magen-Darm-Spiegelung) innerhalb der letzten X* Jahre kontroll- oder behandlungsbedürftige Ergebnisse festgestellt?“
*Die Betrachtungszeiträume für einzelne Fragen variieren von Versicherer zu Versicherer. Üblich sind Zeiträume von 3, 5 oder 10 Jahren bzw. 3, 6 oder 12 Monaten.
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Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Rückenproblemen: So gehen Sie vor
Vor allem bei chronischen Leiden wird der Versicherer in der Regel genauere Informationen und ein ärztliches Attest anfordern. Das Einholen einer Krankschreibung ist bei Rückenschmerzen daher in der Regel unerlässlich. Um den Antragsprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen, sollten Sie in erster Linie alle Unterlagen zusammen haben und Ihre Gesundheitshistorie genau aufbereiten können. Wenn der Berufsunfähigkeitsversicherer lückenlose und genaue Informationen vorliegen hat, kann er sich ein konkretes Bild über das Rückenproblem verschaffen und das Risiko am besten abschätzen.
Aus den Unterlagen sollte hervorgehen:
- Wann das Rückenproblem festgestellt wurde und wie die Diagnose stattgefunden hat
- Weshalb es zu der Rückenerkrankung kam
- Wie behandelt wurde
- Wann die Krankheit behandelt wurde
- Wann diese ggf. ausgeheilt war
Anonyme Risikovoranfrage stellen
Weil bei chronischen Erkrankungen oder einem Bandscheibenvorfall das Risiko einer Ablehnung besteht, bietet sich vorab eine Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern an. Dabei erhalten die Berufsunfähigkeitsversicherer Ihren Antrag ohne persönliche Angaben wie Name und Adresse. Somit ist ein Speichern im zentralen Hinweis- und Informationssystem (HIS) nicht möglich. Dies ist unheimlich wichtig, damit Sie nach einer Ablehnung Ihres Antrages noch eine Chance bei einem anderen Versicherer haben.
Nach der anonymen Risikovoranfrage erhalten Sie die verschiedenen Angebote der Versicherer, zu denen Sie Ihren Antrag geschickt haben. So können Sie sehen, zu welchen Bedingungen Sie die Versicherer absichern würden. Bei positiven Rückmeldungen haben Sie dann die Wahl, den Versicherer mit den für Sie besten Konditionen zu wählen und den Antrag noch einmal „richtig“ zu stellen.
Ursachen und Folgeerkrankungen von Rückenschmerzen
Auch die Zahl an Rückenoperationen ist seit Jahren steigend. Als Ursache machen Mediziner insbesondere folgende Faktoren aus:
- Bewegungsmangel
- schweres Tragen im Beruf
- stundenlanges Sitzen am Büroarbeitsplatz
- Stress
- überwiegend stehende Tätigkeiten
- einseitige Belastungen
- Schon- und Zwangshaltungen
- Fehlbelastungen durch Heben oder beim Sport
Hört der Rücken nicht mehr auf zu schmerzen, sind die Rückenleiden chronisch geworden. Man spricht in diesem Fall von chronischen Schmerzen, die zu Berufsunfähigkeit führen können. Deshalb werden insbesondere Krankheiten wie Arthrose, Osteoporose, Gicht sowie Rheuma im Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Arbeitsunfähigkeitsversicherung abgefragt und können in schweren Fällen dazu führen, dass die Absicherung der Arbeitskraft sogar verwehrt wird.
Rheuma
Ursächlich für Rückenschmerzen kann Rheuma sein. Hierbei setzen meist in Schüben auftretende Schmerzen den Betroffenen zu, Gelenke versteifen und es kann zu deutlichen Deformationen der Wirbelsäule führen. Fast immer bedingen die rheumatischen Schübe eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit. Die oft dauerhaften Schäden führen ferner häufig zu einer Berufsunfähigkeit.
Gicht
Sie macht sich anhand von starken und oft anfallsartigen Schmerzen in den Gelenken bemerkbar. Insbesondere bei körperlich arbeitenden Menschen beeinträchtigen Gichtanfälle die Leistungsfähigkeit erheblich. Weil die Anfälle unregelmäßig eintreten, sind die meisten Betroffenen nicht dauerhaft arbeitsfähig.
Osteoporose
Der Knochenschwund führt nicht selten zu Knochenbrüchen und einen sogenannten Rundrücken. Körperlich arbeitende Menschen mit Osteoporose werden den Belastungen aus körperlicher Tätigkeit nicht mehr gewachsen sein. Aber auch bei Bürotätigkeiten kann es zu Rückenschmerzen und Fehlhaltungen kommen. Nicht selten können die mit Osteoporose einhergehenden Rückenschmerzen dauerhaft berufsunfähig machen.
Arthrose
Starke Schmerzen bis hin zur Gelenksteife sind bei einer Arthrose üblich. Ein fortgeschrittener Gelenkverschleiß kann dazu führen, dass körperliche sowie sitzende Arbeiten ggf. lediglich eingeschränkt ausgeübt werden können. Im schlimmsten Fall kann eine Arthrose der Wirbelsäule arbeitsunfähig machen.
Morbus Bechterew
Ursächlich für diese Krankheit sind zumeist Entzündungsprozesse an der Wirbelsäule. Möglich ist eine Versteifung der gesamten Wirbelsäule, mit entsprechenden Bewegungseinschränkungen im Arbeitsalltag.
Bandscheibenvorfall
Die Schmerzen treten bei einem Bandscheibenvorfall zunächst nur hin und wieder auf. Später kann es jedoch zu Dauerschmerzen kommen. Bandscheibenvorfälle sind eine sehr häufige Ursache für Berufsunfähigkeit.
Osteochondrose
Durch die degenerative Veränderung der Bandscheiben und Knorpel kann es zu Nacken- sowie Kreuzschmerzen kommen. Die häufig über Tage anhaltenden Schmerzen können zudem in viele andere Körperareale ausstrahlen. In den seltensten Fällen kann Osteochondrose auch zu Berufsunfähigkeit führen.
HWS-Syndrom
Bei dieser Erkrankung treten schmerzhafte Beschwerden im Bereich der Halswirbelsäule auf, die nicht selten zu Verspannungen, Schwindel oder Kopfschmerzen führen. Mit einem HWS-Syndrom eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen ist möglich, wenn auch in der Regel nicht ohne Zuschläge.
Ischialgie
Stechende oder brennende Schmerzen in Kreuz oder Gesäß, welche bis in das Bein ausstrahlen können, können auf eine Ischialgie hindeuten. In der Regel verschwinden die akuten Schmerzen bereits nach einer Woche. Jedoch können Ischiasprobleme chronisch werden.
Lumbago (Hexenschuss)
Hierzu kommt es zumeist durch alltägliche Bewegungen wie Bücken, Drehen und Heben. Dabei verhärtet sich die Rückenmuskulatur schmerzhaft. Sehr häufig kommt es zu einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit durch einen Hexenschuss kommen.
Schmerzgedächtnis
Verbleiben Rückenschmerzen über einen längeren Zeitraum unbehandelt, besteht das Risiko, dass bereits ein minimaler Reiz ein Schmerzempfinden auslöst.
LWS-Syndrom
Beschwerden im Bereich der Lendenwirbel können auf ein sogenanntes LWS-Syndrom hindeuten. Die Lendenwirbelsäule ist für die Stabilisierung unseres Körpers zuständig und der am häufigsten betroffene Bereich für Rückenbeschwerden. Zurückgehen kann das LWS-Syndrom auf:
- Ruckartiges Heben schwerer Dinge
- Verschleißerscheinungen
- Bandscheibenvorfall
- Verspannungen
- Blockaden
- ungesunde Körperhaltung
Übergewicht, Bewegungsmangel sowie Stress können das Syndrom ebenfalls begünstigen. Oftmals bleiben beim LWS-Syndrom neurologische Ausfallerscheinungen, Schmerzsyndrome sowie Funktionsstörungen zurück. Hierbei wird der Leidensdruck derart hoch, dass es oft zu einer Frühverrentung kommt.
Deutsche sitzen zu viel – die Folge kann Berufsunfähigkeit sein
Der Durchschnittsdeutsche sitzt viel. Nämlich genau 8,5 Stunden am Tag. Die meiste Zeit verbringt er dabei während der Arbeit, gefolgt von vor dem Fernseher. Das kann negative gesundheitlichen Folgen haben, die auch zur Berufsunfähigkeit führen können. Wie es um das Sitzen hierzulande bestellt ist, zeigt der kürzlich veröffentlichte DKV-Report „Wie gesund lebt Deutschland?“ 2021. Dafür hat das Institut für Bewegungstherapie und bewegungsorientierte Prävention und Rehabilitation der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS) insgesamt 2.800 Personen zu den Themen Bewegung, Ernährung, Rauchen, Alkohol und Umgang mit Stress befragt. Die Studie findet zum sechsten Mal statt.
Die Deutschen sind Couch-Potatos
Wir sitzen im Büro, vor dem Fernseher, beim Autofahren und während wir uns durch Online-Shops klicken. Laut DKV-Studie sitzen Erwachsene an einem normalen Werktag durchschnittlich 8,5 Stunden, davon die meiste Zeit (33 Prozent) während der Arbeit – sicherlich auch bedingt durch die Pandemie und der einhergehenden Tendenz zum Homeoffice. 29 Prozent der Sitzzeit verbringen wir vor dem Fernsehen. In vergangenen Jahren waren diese Positionen vertauscht.
Ergebnisse je nach Alter und Bildungsgrad
Aber es gibt Unterschiede: Junge Leute (18-29 Jahre) sitzen laut Studie 10,5 Stunden pro Tag, die Älteren (über 65 Jahre) nur sieben Stunden. Jüngere Menschen sitzen hauptsächlich bei der Arbeit, ältere vor dem Fernseher. Neben dem Alter spielen Bildung und Beruf eine wichtige Rolle. Akademiker sitzen am längsten bei der Arbeit – durchschnittlich fünf Stunden pro Tag. Wohingegen Menschen mit Hauptschulabschluss durchschnittlich gerade einmal 30 Minuten während der Arbeit sitzen – dafür jedoch häufiger vor dem Fernseher in der Freizeit (zwei Stunden).
Langes Sitzen birgt erhebliche Gesundheitsrisiken
Stundenlanges Sitzen führt zu großen Gesundheitsrisiken, darunter:
- Rückbildung der Muskeln
- Schwächung des Herzkreislaufs
- Schwächung des Autoimmunsystems
- Rheuma
- Arthrose
- Stress
Genau wie der Nikotin- und Alkoholkonsum ist das Sitzen ein eigenständiger Risikofaktor, der unabhängig vom Bewegungsmangel beachtet werden muss. Das dauerhafte Sitzen ist in unserer Gesellschaft vollkommen normal und Teil des Alltags. Genau das hat jedoch weitreichende Konsequenzen für den Fett- und Blutzuckerstoffwechsel: Der Stoffwechsel reduziert sich auf ein Minimum und der Energieverbrauch unseres Körpers sinkt.
Die ideale Sitzposition am Arbeitsplatz

Letzte Konsequenz: Berufsunfähigkeit
Zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit zählen neben psychischen Erkrankungen vor allem Erkrankungen des Muskel-Skelett-Apparats sowie Herz- und Gefäßerkrankungen. Exzessives Sitzen während der Arbeitszeit oder vor dem heimischen TV-Gerät begünstigt langfristig die Entstehung derartiger Erkrankungen und erhöht somit auch das Risiko der Berufsunfähigkeit. Sich um die Aufrechterhaltung der eigenen Arbeitskraft zu kümmern heißt demnach auch, sich über das eigene Sitzen Gedanken zu machen.
Einmalige Bewegung reicht nicht aus
Durch punktuelle körperliche Aktivität lassen sich die Gesundheitsrisiken des langen Sitzens nur begrenzt verringern. Auch wenn eine Person täglich 30 Minuten körperlich aktiv ist, den restlichen Tag über jedoch viel sitzt, trägt sie ein enormes gesundheitliches Risiko. Die allgemeine Überzeugung, es reiche aus, sich einmal am Tag körperlich zu betätigen, um lange Sitzzeiten zu kompensieren, trifft nicht zu.
So sitzen Sie richtig
Um gesundheitliche Risiken zu minimieren und besonders den Rücken zu schonen, helfen auch schon kleine Dinge:
- Pause vom Sitzen machen – aufstehen, strecken, herumgehen, im Stehen arbeiten
- Sitzhaltung verändern – mal vorbeugen, mal aufrecht sitzen, mal zurücklehnen
- Richtige Sitzhöhe, richtige Tischhöhe – Arme und Beine im rechten Winkel? (Siehe Grafik)
- Den ganzen Stuhl nutzen – sowohl Sitzfläche als auch Rückenlehne
- Keinen Buckel machen – Sitzhaltung verändern ist gut, aber kein Rundrücken!
- Jenseits des Büros – eine trainierte Rückenmuskulatur erleichtert das Sitzen
Treppenlaufen statt Fahrstuhlfahren, Stehpult statt Bürostuhl
Experten empfehlen, aktiv Möglichkeiten zu suchen, sich im Alltag zu bewegen – und die Sitzzeiten zu verringern. Konkret kann das heißen, einfach mal die Treppe zu nehmen oder zwischendrin an einem Stehpult zu arbeiten. „Man sollte maximal zwei Stunden am Stück sitzen“, meint Studien-Leiter Froböse. Das gelte auch für die Freizeit: „Jeder kann sich etwas Gutes tun, indem er den Fernseher nach der Lieblingssendung ausschaltet und vom Sofa aufsteht.“ Im Bereich der Arbeit sieht Froböse auch die Arbeitgeber in der Verantwortung: „Es gibt Möglichkeiten, das Sitzen zu begrenzen, etwa Stehmeetings, verstellbare Schreibtische und aktive Büropausen.“ Gerade mit Blick auf die alternden Belegschaften und den Fachkräftemangel sollten Arbeitgeber das Thema Dauersitzen ernst nehmen. Es wird empfohlen, das Sitzen den Tag über alle 30 Minuten zu unterbrechen und dann leichte bis intensive Bewegungen auszuüben.
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