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Wie Sie trotz Rückenschmerzen eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen und wann die Versicherung bei Berufsunfähigkeit durch Rückenschmerzen zahlt.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Rückenschmerzen als Ursache für Berufsunfähigkeit
Rückenleiden ist keine Randerscheinung sondern eine weit verbreitete Zivilisationskrankheit. Erkrankungen des Bewegungsapparats wurden zwar inzwischen von psychischen Erkrankungen als häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit abgelöst. Dennoch klagen etwa drei von vier Menschen hierzulande über gelegentliche Rückenschmerzen. Derweil sind fast ein Viertel aller krankheitsbedingten Ausfalltage auf Beschwerden des Bewegungsapparates zurückzuführen.
Ab wann sind Rückenschmerzen chronisch?
Als chronisch gelten Rückenschmerzen dann, wenn sie über 3 Monate anhalten. Ferner muss der Betroffene länger als 4 Wochen aufgrund der Rückenleiden krank geschrieben worden sein und an über 2 Schmerzepisoden pro Jahr leiden.
Zahlt meine Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn ich wegen Rückenschmerzen berufsunfähig werde?
Wer bereits eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) hat und wegen Rückenleiden nicht mehr arbeiten kann, sollte zunächst gründlich seine Vertragsbedingungen prüfen. In erster Linie sollten keine Verweisungsklauseln im Vertrag vereinbart worden sein. Eine konkrete oder abstrakte Verweisung geben dem Versicherer das Recht, Sie zunächst auf einen anderen beliebigen Beruf zu verweisen, für den Ihre Arbeitskraft noch reicht. Erst wenn auch dies nicht möglich ist, zahlt Ihnen der Versicherer die Berufsunfähigkeitsrente – vorher nicht.
Auf Leistungsausschlüsse achten
Weiterhin sollte der Rücken, die Wirbelsäule bzw. der für die Berufsunfähigkeit ursächliche Bereich auch versichert sein. Gehen Sie sicher, dass Sie bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung keine Leistungsausschlüsse vereinbart haben. Zuletzt müssen die allgemeinen Bedingungen der Berufsunfähigkeit erfüllt sein: Die Einschränkung der Arbeitskraft für Ihren konkreten Beruf muss auf mind. 50 Prozent und für mind. 6 Monate gemindert sein.
Leistungsantrag stellen
Sind alle Voraussetzungen gegeben, müssen Sie einen Leistungsantrag auf Berufsunfähigkeitsrente einreichen. Der Berufsunfähigkeitsversicherer prüft diesen sehr genau. Unter Umständen kann es einige Wochen oder gar Monate dauern, bis der Versicherer über Ihren Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente entscheidet. Am besten, Sie reichen direkt mit dem Leistungsantrag alle nötigen Unterlagen (ärztliche Bescheinigungen, Atteste, Befunde, Gutachten und Diagnosen) ein. Gute Berufsunfähigkeitsversicherer leisten auch rückwirkend, das heißt nicht erst bei Entscheidung über Ihren Antrag, sondern ab dem Zeitpunkt des Beginns der Berufsunfähigkeit.
Wie wird der Leistungsantrag richtig eingereicht?
Kann ich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Rückenschmerzen abschließen?
Grundsätzlich sind Schmerzen und Erkrankungen am Rücken sehr differenziert zu betrachten. Kommt es lediglich gelegentlich zu Rückenschmerzen, ohne dass diesen ein konkretes Krankheitsbild zugrunde liegt, so wird der Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung zumeist angenommen.
Ganz anders sieht es in der Regel dann aus, wenn die Schmerzen auf ein chronisches Leiden zurückgehen. In diesem Fall muss sich der Antragsteller auf Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder gar der Ablehnung des BU-Antrags einstellen.
Unsere BU-Experten beraten Sie
Wir haben hauseigene BU-Experten, die auf eine jahrelange Erfahrung in der Beratung und Betreuung von verschiedenen Kunden blicken können. Zudem kennen sie die Versicherungsgesellschaften und können abschätzen, bei welchen Versicherern Sie mit Ihren Rückenleiden die besten Chancen hätten. Gern stellen wir für Sie eine anonyme Risikovoranfrage (mehr dazu hier). Kontaktieren Sie uns hierzu direkt oder nutzen Sie unseren kostenfreien Tarifrechner und fordern Sie ein individuelles Angebot an.
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So bewerten Berufsunfähigkeitsversicherer Rückenschmerzen
Für den Anbieter der Berufsunfähigkeitsversicherung spielt vor allem die Intensität und der konkret ausgeübte Beruf eine Rolle. Wichtig zu wissen ist, dass jede Versicherung ihre Annahmeregelungen selbst gestaltet. Beispielsweise kann es bei einem Versicherer so aussehen:
- Einmalig aufgetretene Rückenschmerzen: Annahme unter normalen Bedingungen nach 1-jähriger Beschwerdefreiheit und bei körperlich nicht anspruchsvollem Beruf
- Mehrmalig aufgetretene Rückenschmerzen: Hiermit gehen meist auch mehrere erfolgte Behandlungen einher. Oft wird ein Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss vereinbart.
- Degenerative Rückenschmerzen: Sog. Verschleißbedingte Rückenleiden sind i. d. R. nicht versicherbar.
Beispiel Risikozuschlag
Gilt ein Risikozuschlag als vereinbart, weil der Antragsteller beispielsweise lediglich an einer Bandscheibenverwölbung jedoch nicht unter einem Bandscheibenvorfall gelitten hat, muss oft mit Risikozuschlägen von 25 Prozent und mehr gerechnet werden.
Beispiel Leistungsausschluss
Im Falle eines Leistungsausschlusses wird bei einem Bandscheibenvorfall der gesamte Rücken ausgeschlossen. Sollte eine spätere Berufsunfähigkeit auf ein Rückenleiden zurückgehen, wird aufgrund des Ausschlusses keine Berufsunfähigkeitsrente bezahlt.
Hinweis: Lassen Sie sich auf Leistungsausschlüsse möglichst nicht ein. Oftmals sind diese ungenau formuliert und schränken die Wirksamkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung erheblich ein. Ist der Ausschluss nicht zu umgehen, bietet es sich an, im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen feststellen zu lassen, ob der Ausschluss noch gerechtfertigt ist.
Das fragen Berufsunfähigkeitsversicherer zu Rückenschmerzen
- „Bestehen oder bestanden in den letzten X* Jahren Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden des Rückens oder Nackens (auch Wirbelsäulen-, Bandscheibenschaden, Rückenschmerzen [mehr als 2-mal im Jahr oder länger als 48 Stunden], Schleudertrauma, Ischias, Cervicobrachialgie)?
- Haben Sie derzeit oder hatten Sie in den letzten X* Monaten Beschwerden in einem der folgenden Bereiche?: Des Stütz- und Bewegungsapparates, der Wirbelsäule, Bandscheiben, Knochen, Gelenke, Sehnen, Bänder, des Bindegewebes (z. B. Bewegungseinschränkung, Rückenbeschwerden, Wirbelsäulenverbiegungen, Gelenkverschleiß, -entzündung, -versteifung, Rheuma, Arthritis
- Haben in den letzten X* Jahren Kur-/Rehabilitationsmaßnahmen, Operationen, Behandlungen mit Strahlen- oder Chemotherapie oder stationäre Aufenthalte stattgefunden bzw. sind solche in den nächsten X* Monaten vorgesehen, ärztlich angeraten oder beabsichtigt?
- Wurden bei Ihnen im Rahmen von ärztlichen Untersuchungen (wie z.B. Laboruntersuchungen, Röntgen, CT, Ultraschall, EKG, Magen-Darm-Spiegelung) innerhalb der letzten X* Jahre kontroll- oder behandlungsbedürftige Ergebnisse festgestellt?“
*Die Betrachtungszeiträume für einzelne Fragen variieren von Versicherer zu Versicherer. Üblich sind Zeiträume von 3, 5 oder 10 Jahren bzw. 3, 6 oder 12 Monaten.
Gesundheitsfragen ehrlich beantworten
Beim Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung ist es unheimlich wichtig, die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Wer unter einem Bandscheibenvorfall oder einer anderen Rückenerkrankung leidet, sollte dies im Antrag auch angeben. Werden wichtige Angaben verschwiegen oder Fragen falsch beantwortet, so kann der Versicherungsschutz später verwehrt werden.
Typische Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Rückenproblemen: So gehen Sie vor
Vor allem bei chronischen Rückenleiden wird der Versicherer in der Regel genauere Informationen und ein ärztliches Attest anfordern. Um den Antragsprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen, sollten Sie in erster Linie alle Unterlagen zusammen haben und Ihre Gesundheitshistorie genau aufbereiten können. Wenn der Berufsunfähigkeitsversicherer lückenlose und genaue Informationen vorliegen hat, kann er sich ein konkretes Bild über das Rückenproblem verschaffen und das Risiko am besten abschätzen.
Aus den Unterlagen sollte hervorgehen:
- Wann das Rückenproblem festgestellt wurde und wie die Diagnose stattgefunden hat
- Weshalb es zu der Rückenerkrankung kam
- Wie behandelt wurde
- Wann die Krankheit behandelt wurde
- Wann diese ggf. ausgeheilt war
Anonyme Risikovoranfrage stellen
Weil bei chronischen Erkrankungen oder einem Bandscheibenvorfall das Risiko einer Ablehnung besteht, bietet sich vorab eine Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern an. Dabei erhalten die Berufsunfähigkeitsversicherer Ihren Antrag ohne persönliche Angaben wie Name und Adresse. Somit ist ein Speichern im zentralen Hinweis- und Informationssystem (HIS) nicht möglich. Dies ist unheimlich wichtig, damit Sie nach einer Ablehnung Ihres Antrages noch eine Chance bei einem anderen Versicherer haben.
Nach der anonymen Risikovoranfrage erhalten Sie die verschiedenen Angebote der Versicherer, zu denen Sie Ihren Antrag geschickt haben. So können Sie sehen, zu welchen Bedingungen Sie die Versicherer absichern würden. Bei positiven Rückmeldungen haben Sie dann die Wahl, den Versicherer mit den für Sie besten Konditionen zu wählen und den Antrag noch einmal „richtig“ zu stellen.
Ursachen und Folgeerkrankungen von Rückenschmerzen
Auch die Zahl an Rückenoperationen ist seit Jahren steigend. Als Ursache machen Mediziner insbesondere folgende Faktoren aus:
- Bewegungsmangel
- schweres Tragen im Beruf
- stundenlanges Sitzen am Büroarbeitsplatz
- Stress
- überwiegend stehende Tätigkeiten
- einseitige Belastungen
- Schon- und Zwangshaltungen
- Fehlbelastungen durch Heben oder beim Sport
Hört der Rücken nicht mehr auf zu schmerzen und sind die Rückenleiden chronisch geworden, kann ein schwerer Krankheitsverlauf zur Berufsunfähigkeit führen. Deshalb werden insbesondere Krankheiten wie Arthrose, Osteoporose, Gicht sowie Rheuma im Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Arbeitsunfähigkeitsversicherung abgefragt und können in schweren Fällen dazu führen, dass die Absicherung der Arbeitskraft sogar verwehrt wird.
Rheuma
Ursächlich für Rückenschmerzen kann Rheuma sein. Hierbei setzen meist in Schüben auftretende Schmerzen den Betroffenen zu, Gelenke versteifen und es kann zu deutlichen Deformationen der Wirbelsäule führen. Fast immer bedingen die rheumatischen Schübe eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit. Die oft dauerhaften Schäden führen ferner häufig zu einer Berufsunfähigkeit.
Gicht
Sie macht sich anhand von starken und oft anfallsartigen Schmerzen in den Gelenken bemerkbar. Insbesondere bei körperlich arbeitenden Menschen beeinträchtigen Gichtanfälle die Leistungsfähigkeit erheblich. Weil die Anfälle unregelmäßig eintreten, sind die meisten Betroffenen nicht dauerhaft arbeitsfähig.
Osteoporose
Der Knochenschwund führt nicht selten zu Knochenbrüchen und einen sogenannten Rundrücken. Körperlich arbeitende Menschen mit Osteoporose werden den Belastungen aus körperlicher Tätigkeit nicht mehr gewachsen sein. Aber auch bei Bürotätigkeiten kann es zu Rückenschmerzen und Fehlhaltungen kommen.
Arthrose
Starke Schmerzen bis hin zur Gelenksteife sind bei einer Arthrose üblich. Ein fortgeschrittener Gelenkverschleiß kann dazu führen, dass körperliche sowie sitzende Arbeiten ggf. lediglich eingeschränkt ausgeübt werden können.
Morbus Bechterew
Ursächlich für diese Krankheit sind zumeist Entzündungsprozesse an der Wirbelsäule. Möglich ist eine Versteifung der gesamten Wirbelsäule, mit entsprechenden Bewegungseinschränkungen im Arbeitsalltag.
Bandscheibenvorfall
Die Schmerzen treten bei einem Bandscheibenvorfall zunächst nur hin und wieder auf. Später kann es jedoch zu Dauerschmerzen kommen. Bandscheibenvorfälle sind eine sehr häufige Ursache für Berufsunfähigkeit.
Ischialgie
Stechende oder brennende Schmerzen in Kreuz oder Gesäß, welche bis in das Bein ausstrahlen können, können auf eine Ischialgie hindeuten. In der Regel verschwinden die akuten Schmerzen bereits nach einer Woche. Jedoch können Ischiasprobleme chronisch werden.
Lumbago (Hexenschuss)
Hierzu kommt es zumeist durch alltägliche Bewegungen wie Bücken, Drehen und Heben. Dabei verhärtet sich die Rückenmuskulatur schmerzhaft. Sehr häufig kommt es zu einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit durch einen Hexenschuss kommen.
Schmerzgedächtnis
Verbleiben Rückenschmerzen über einen längeren Zeitraum unbehandelt, besteht das Risiko, dass bereits ein minimaler Reiz ein Schmerzempfinden auslöst.
LWS-Syndrom
Beschwerden im Bereich der Lendenwirbel können auf ein sogenanntes LWS-Syndrom hindeuten. Die Lendenwirbelsäule ist für die Stabilisierung unseres Körpers zuständig und der am häufigsten betroffene Bereich für Rückenbeschwerden. Zurückgehen kann das LWS-Syndrom auf:
- Ruckartiges Heben schwerer Dinge
- Verschleißerscheinungen
- Bandscheibenvorfall
- Verspannungen
- Blockaden
- ungesunde Körperhaltung
Übergewicht, Bewegungsmangel sowie Stress können das Syndrom ebenfalls begünstigen. Oftmals bleiben beim LWS-Syndrom neurologische Ausfallerscheinungen, Schmerzsyndrome sowie Funktionsstörungen zurück. Hierbei wird der Leidensdruck derart hoch, dass es oft zu einer Frühverrentung kommt.
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