Zahnzusatz­versicherung Tarifvergleich und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Krankenkasse leistet nur sehr eingeschränkt. Besonders für Zahnersatz zahlen Patienten bis zu 2.000 € selbst.
  • Eine Zahnzusatz­versicherung übernimmt die Kosten für z.B. Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Zahnreinigung.
  • Die Zahnzusatz­versicherung senkt diesen Eigenanteil effektiv, teilweise sogar auf Null.
  • Schließen Sie bei uns eine Zahnzusatz­versicherung bereits ab 8,73 € im Monat ab. Sogar ohne Wartezeit.
  • Ein frühzeitiger Abschluss lohnt sich: Je jünger Sie sind und je gesünder Ihre Zähne, desto günstiger der Beitrag.

Das erwartet Sie hier

Was kostet die ideale Zahnzusatz­versicherung, welche Leistungen sind wirklich wichtig und wie schließen Sie die beste Zahnzusatz­versicherung schnell und einfach ab, auch ohne Wartezeit.

Inhalt dieser Seite
  1. Was zahlt die Krankenkasse?
  2. Wie funktioniert die Zahnzusatz­­versicherung?
  3. Lohnt sich eine Zahnzusatz­­versicherung?
  4. Kosten (inkl. Rechenbeispiel)
  5. Zahnzusatz­­versicherung ohne Wartezeit
  6. Aktuelle Testergebnisse
  7. Zahnzusatz­­versicherungen vergleichen
  8. Fazit
Fachlich geprüft durch Robert Böhrk
Zuletzt aktualisiert am

Was zahlen gesetzliche Krankenkassen für Zahnbehandlungen?

Nur grundlegende Leistungen der Regelversorgung

Die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) deckt ausschließlich Anteile der Regelversorgung ab. Dies bedeutet beispielsweise für Zahnersatz wie Brücken, Implantate und Kronen, einen Festzuschuss in Höhe von 60 Prozent der Kosten. Außerdem wird nur die günstigste Ausführung übernommen, wie etwa die Amalgamfüllung. Hochwertigere Materialien werden von den Krankenkassen nicht übernommen, da dies nicht medizinisch notwendig und wirtschaftlich für die Krankenkasse ist. Implantate sind besonders teuer und gehören nicht zum Leistungskatalog der GKV. Hier können Patienten mit nur einem geringen Festzuschuss rechnen. Wer bessere Leistungen als Kassenpatient möchte, der muss die Kosten dafür selbst tragen.

Kein Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung

Obwohl eine professionelle Zahnreinigung zur effektiven Zahnvorsorge gehört und mindestens zwei Mal im Jahr empfohlen wird, vergeben nur wenige Krankenkassen einen Zuschuss zur Zahnreinigung. In der Regel tragen Sie die Kosten von 80-120 Euro pro Zahnreinigung selbst.

Bonusheft beim Zahnarzt spart etwas Geld

Das Bonusheft ist eine Möglichkeit, als Kassenpatient bei den Zahnarztkosten zu sparen. Dazu müssen Sie regelmäßig zur Kontrolluntersuchung zum Zahnarzt gehen und dies im Bonusheft eintragen lassen. Nach fünf Jahren erhöht sich dann erstmals Ihr Festzuschuss auf 70 Prozent, nach zehn Jahren auf 75 Prozent, wie die folgende Tabelle zeigt:

Dauer BonusheftZuschuss
weniger als 5 Jahre60 %
Ab 5 Jahre70 %
Ab 10 Jahre75 %

Wie spart man effektiv mit dem Bonusheft beim Zahnarzt?

Leistungen: Wie funktioniert eine Zahnzusatz­versicherung?

Die 4 Bausteine der Zahnzusatz­versicherung

Icon Zahn

Zahnersatz und Implantate

Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate

Icon Zahnarzt Geräte

Zahnbehandlung und -füllung

Wurzelbehandlung, Füllungen, Fissurenversiegelung

Icon Zahnreinigung

Prophylaxe und Zahnreinigung

Professionelle Zahnreinigung, zusätzliche zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen

Icon Zahnspange

Kieferorthopädie

Kieferorthopädische Behandlungen und Zahnspange, besonders wichtig für Kinder


Erstattungsbeispiele: Was kosten Behandlungen beim Zahnarzt?

Professionelle Zahnreinigung

Kosten90 €
Ihre Kosten mit ZZV0 €
Ihre Kosten ohne ZZV90 €

Zahnersatz mit Keramikkrone

Kosten700 €
Ihre Kosten mit ZZV55 €
Ihre Kosten ohne ZZV549 €

Kunststofffüllung

Kosten300 €
Ihre Kosten mit ZZV25 €
Ihre Kosten ohne ZZV247 €

Implantat mit Keramikkrone

Kosten3.500 €
Ihre Kosten mit ZZV295 €
Ihre Kosten ohne ZZV2.950 €

*ZZV = Zahnzusatz­versicherung. Mehr dazu, was die gesetzlichen Krankenkassen für Zahnbehandlungen und Zahnersatz zahlen, erfahren Sie im Kapitel „Was zahlen gesetzliche Krankenkassen?“

Was bedeutet die Zahnstaffel?

Zahnstaffel meint die anfängliche Summen- oder Leistungsbegrenzung in den ersten Versicherungsjahren. Dies bedeutet, dass die Versicherung unabhängig vom prozentualen Erstattungssatz (z.B. 100 Prozent) nur einen Maximalbetrag für die versicherten Leistungen zahlt. Dies ist häufig der Fall bei Tarifen, die auf die Wartezeit verzichten.

Dies kann dann beispielsweise so aussehen:

VersicherungsjahrErstattungsgrenze
1.-3.3.000 €
3.-4.6.000 €
ab 5.wie vertraglich vereinbart (z.B. ohne Begrenzung)

Wie lang sind die Wartezeiten?

Häufig müssen Patienten bei einer Zahnzusatz­versicherung nach Vertragsabschluss mit einer Wartezeiten rechnen. Das bedeutet, dass die Versicherung erst nach Ablauf dieser Wartezeit für Behandlungen und weitere Leistungen zahlt. Häufig beträgt die Wartezeit drei Monate. Bei Zahnersatz oder einer Zahnbehandlung aufgrund eines Unfalls entfällt die Wartezeit grundsätzlich.

Es gibt jedoch auch Angebote ohne Wartezeit, die sogenannte Sofortleistungen bzw. Sofortzuschüsse gewähren. Mehr zu solchen Tarifen erfahren Sie im Kapitel „Zahnzusatz­versicherung ohne Wartezeit abschließen“ .

Experten-Tipp:

„Zahnzusatz­versicherungen sollten nicht erst dann abgeschlossen werden, wenn die Behandlung schon beschlossene Sache ist. Denn in der Regel gewähren Versicherungen in einem solchen Fall nicht die vollen oder gar keine Leistungen. Auch gibt es oft Wartefristen, bis eine Behandlung übernommen wird. In den ersten Jahren sind zudem Leistungseinschränkungen möglich.“

Foto von Robert Böhrk
Berater

Gesundheitsfragen für die Zahnzusatz­versicherung

Auch für den Abschluss einer Zahnzusatz­versicherung müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden. Dazu gehören Fragen wie etwa:

  • „Sind Sie aktuell in zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung bzw. ist eine solche angeraten oder beabsichtigt?“
  • „Fehlen Ihnen Zähne? Wenn ja: Wie viele?“

Bei einigen Versicherern werden nur diese 2 Fragen gestellt, bei anderen fällt die Gesundheitsprüfung länger aus. In jedem Fall ist es wichtig, dass Sie die Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.


Rechnungen einreichen und Kosten erstattet bekommen

Stellt der Zahnarzt bei einer Untersuchung fest, dass größere Behandlungs­maßnahmen im Bereich der Zähne notwendig sind, erstellt er einen sogenannten Heil- und Kostenplan. Dieser wird anschließend an die Krankenkasse und den Zusatz­versicherer weitergegeben. Nach Beendigung der Behandlung erhält der Patient vom Zahnarzt eine Rechnung, bei der der Anteil, der auf die Krankenkasse entfällt, bereits abgezogen ist.

Diese Rechnung reichen Sie dann bei Ihrem Zahnzusatz­versicherer ein. Bei vielen Versicherern geht dies mittlerweile einfach online oder über eine Smartphone App. Die Kosten erhalten Sie dann vom Versicherer auf Ihr Konto erstattet und können die Zahnarztrechnung begleichen. In einigen Fällen kann es sein, dass Sie beim Zahnarzt erst einmal in Vorleistung gehen müssen

Gleiches Prinzip: Rechnungen bei der privaten Kranken­versicherung einreichen

Icon Achtung

Wann zahlt die Zahnzusatz­versicherung nicht?

  • Wenn bei Vertragsabschluss bereits eine zahnärztliche Behandlung läuft oder angeraten wurde
  • Wenn es sich um kosmetische Zusatzleistungen handelt. Nur wenige Versicherer übernehmen Kosten für z.B. ein Zahnbleaching.

Lohnt sich eine Zahnzusatz­versicherung?

Zahnbehandlungen sind absehbar

Dass teure Zahnbehandlungen nötig werden, ist für viele Menschen bereits vorhersehbar. Zum Beispiel:

  • Nach Wurzelbehandlungen: Ihr Risiko ist höher, dass der behandelte Zahn irgendwann gezogen und durch ein Implantat oder eine Brücke ersetzt werden muss.
  • Mit Füllungen: Häufig braucht es an diesen Zähnen irgendwann Kronen oder Inlays.
  • Mit bereits ältere Kronen, Brücken oder sonstigen Zahnersatz: Diese müssen irgendwann ausgetauscht werden. Häufig nach 15 oder 20 Jahren.
  • Mit Parodontitis: Oft verlieren diese Personen schon früh Zähne und benötigen einen Ersatz.

Zahnbehandlungen sind teuer

Während sich die Zuzahlungen bei Kronen und Brücken im Vergleich noch in Grenzen halten, kann ein Implantat ein komplettes Monatsgehalt kosten. Gerade im Bereich Zahnersatz sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen oft nicht ausreichend (mehr dazu im Kapitel „Was zahlen gesetzliche Krankenkassen?“). Anhand des folgenden Rechenbeispiels sehen Sie, wie sich eine private Zahnzusatz­versicherung lohnen kann:

Einfache BrückeImplantat
Gesamtkosten800 €2.500 €
Gesetzliche Krankenkasse übernimmt400 €400 €
Zahnarzt stellt in Rechnung400 €2.100 €
Eigenanteil ohne Zusatz­versicherung400 €2.100 €
Zusatz­versicherung übernimmt400 €1.850 €
Eigenanteil mit Zusatz­versicherung0 €250 €

4 gute Gründe für eine Zahnzusatz­versicherung

  • Keine extrem hohen Eigenkosten für teure Zahnbehandlungen oder Zahnersatz
  • Kostenübernahme für eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung
  • Übernahme der Kosten für eine Zahnspange für Kinder
  • Gesunde Zähne, ohne sich Gedanken um hohe Kosten zu machen

Was spricht gegen eine Zahnzusatz­versicherung?

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  • Lohnt sich nicht, wenn seltener oder kein teuren Zahnersatz benötigen wird.
  • Für junge, gesunde Leute relativ günstig, jedoch brauchen diese in der Regel keine teuren Zahnbehandlungen. Ältere Leute erhalten die Versicherung wiederum für einen recht hohen Beitrag.
  • Viele Tarife beinhalten eine Wartezeit.
  • Trotz Zahnzusatz­versicherung kann ein Eigenanteil von 10-20 Prozent anfallen.
  • Wer sehr schlechte Zähne hat, ist womöglich nicht versicherbar.

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Zahnzusatz­versicherung für Kinder sinnvoll?

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Bereits ab drei Jahren kann eine Zahnzusatz­versicherung sinnvoll sein. Wichtig ist jedoch, dass der entsprechende Tarif speziell an den Bedarf des Kindes angepasst wird. Während der Zahnersatz eher eine geringe Rolle spielt, sind Leistungen wie Prophylaxe, Kieferorthopädie und Zahnbehandlungen von hoher Bedeutung.

Die gesetzlichen Kranken­versicherungen übernehmen für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren halbjährlich eine sogenannte Basisprophylaxe. Für eine optimale Versorgung der Zähne sind jedoch oftmals weiterführende Maßnahmen erforderlich, die nicht zum Leistungsumfang der Krankenkassen gehören. Kosten von 3.000 bis 7.000 Euro sind keine Seltenheit. Je früher eine Zahnzusatz­versicherung abgeschlossen wird, desto günstiger fallen die Monatsbeiträge aus. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, bereits für Kinder eine solche Zahn­versicherung abzuschließen.

So schließen Sie eine Zahnzusatz­versicherung für Ihr Kind ab

Lohnt sich die Zahnzusatz­versicherung für Geringverdiener?

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Ob jemand, der sehr wenig Geld hat, eine Zahnzusatz­versicherung abschließen soll, ist eher fraglich. Schließlich muss er die Beiträge bezahlen können. Wer beispielsweise als Alleinstehender weniger als 1.414 Euro pro Monat (Stand 2024) verdient, kann zudem von den sogenannten Härtefallregelungen profitieren. Die gesetzliche Kranken­versicherung übernimmt dann die vollen Kosten für die Regelversorgung. Am besten, Sie erkundigen sich direkt bei Ihrer Kranken­versicherung.

Was kostet eine Zahnzusatz­versicherung?

Eine Zahnzusatz­versicherung kostet im Basis-Tarif ab 8,73 Euro im Monat. Je nach gewünschtem Leistungsumfang und Tarifstufe können die Kosten höher ausfallen. Eine entscheidende Rolle spielt auch, wie der Zustand Ihrer Zähne zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist. Unter Berücksichtigung dieser und einiger weiterer Faktoren wird der Versicherungsbeitrag individuell kalkuliert.

Wir haben Ihnen im folgenden ein Rechenbeispiel zur Orientierung erstellt. Daran erkennen Sie, wie die Preise je nach Tarifstufe variieren.

Zahnzusatz­versicherung: Tarife im Vergleich

Icon Zahnreinigung
Tarif
Basis
Zahnbehandlungen
100 %
Zahnersatz
70 %
Prof. Zahnreinigung
Max. 70 €/Jahr
Monatsbeitrag
8,73 €
Icon Zahn
Tarif
Komfort
Zahnbehandlungen
100 %
Zahnersatz
85 %
Prof. Zahnreinigung
Max. 140 €/Jahr
Monatsbeitrag
12,58 €
Icon Stern
Tarif
Premium
Zahnbehandlungen
100 %
Zahnersatz
100 %
Prof. Zahnreinigung
Max. 180 €/Jahr
Monatsbeitrag
20,01 €

*Musterkunde: Eintrittsalter 28 Jahre, keine laufenden Zahnbehandlungen, keine fehlenden Zähne. Mehr zum Leistungsumfang einer Zahnzusatz­versicherung finden Sie im Abschnitt „Leistungen und Funktionsweise“.

Steigen die Beiträge mit dem Alter?

Ja, grundsätzlich werden die Beiträge ansteigen, je älter Sie werden. Versicherer ziehen dafür eine Einteilung in Altersgruppen heran, nach denen sie auch die Erstbeiträge bei Vertragsabschluss kalkulieren. Fallen Sie mit Ihrem Alter in eine neue Altersgruppe, so erhöht sich Ihr Versicherungsbeitrag entsprechend. Beachten Sie: In welche Altersgruppen eingeteilt wird, kann bei jedem Versicherer anders aussehen.

Beispiel: Altersgruppen der Versicherer

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  • 0-20 Jahre
  • 21-40 Jahre
  • 41-60 Jahre
  • ab 61 Jahre

Zwei Arten der Beitragsberechnung

Ob die Beiträge im Alter ansteigen, wird auch von der Art der Beitragsberechnung des Versicherers beeinflusst. Prinzipiell gibt es folgende zwei Arten, wie die Beiträge kalkuliert werden:

  • Mit Altersrückstellungen: Jeden Monat wird ein Betrag „zur Seite gelegt“, damit die steigenden Beiträge im Alter damit ausgeglichen werden können. Die Monatsbeiträge sind damit etwas höher. Dies entspricht der Beitragskalkulation von den meisten Lebens­versicherungen. Erhöhungen aufgrund  steigender Kosten im Gesundheitswesen sind jedoch auch hier grundsätzlich möglich.
  • Ohne Altersrückstellungen: Diese Variante ist in der Zahnzusatz­versicherung sehr häufig und ähnelt der Kalkulation von Sach­versicherungen. Der Monatsbeitrag ist niedriger. Dafür steigen die Beiträge entsprechend der Altersgruppeneinteilung später an.

Sind die Beiträge steuerlich absetzbar?

Sie können die Beiträge zu Ihrer Zahnzusatz­versicherung als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend machen. In den meisten Fällen wirken sich diese Beiträge jedoch nicht aus. Grund dafür ist die maximale Höchstgrenze von 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbständige. Diese Höchstgrenzen werden oftmals bereits durch die Kranken- und Pflege­versicherung und anderen Positionen aufgebraucht.

Mehr zu Krankenzusatz­versicherungen in der Steuer


Experten-Tipp:

„Die Zahnzusatz­versicherung ist relativ günstig und sollte möglichst noch in jungen Jahren abgeschlossen werden – im Idealfall, bevor der Zahnarzt etwas feststellt. Denn gibt es bereits eine Diagnose des Arztes, kommt die Versicherung nicht für die bevorstehende Behandlung auf.“

Foto von Robert Böhrk
Berater

Was kostet Sie eine Zahnzusatz­versicherung?

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Zahnzusatz­versicherung ohne Wartezeit abschließen

Sofortschutz ohne Wartezeit

Häufig kommt der Gedanke an eine Zahnzusatz­versicherung erst auf, wenn bereits ein Zahnproblem vermutet wird. Bisher haben nur wenige Versicherer eine sogenannte Sofortleistungsoption angeboten. Bei uns können Sie jedoch unkompliziert eine leistungsstarke Zahnzusatz­versicherung abschließen, die selbst dann noch leistet, wenn bereits eine Behandlung beim Zahnarzt angeraten oder begonnen wurde.

Icon offener Mund

Unsere Empfehlungen für Tarife ohne Wartezeit

Logo die Bayerische

die Bayerische
ZAHN Sofort

  • Leistet für Zahnersatz und Zahnerhalt
  • Leistung bis zu 750 € pro Kalenderjahr, maximal 1500 € über die Vertragslaufzeit (ohne Anrechnung auf die Zahnstaffel des Haupttarifs)
  • Der Sofort-Baustein endet automatisch nach 24 Monaten
  • Nur in Verbindung mit einem Haupttarif abschließbar
Logo ERGO Direkt AG

Ergo
Kieferorthopädie Sofort (KFO)

  • Zahlt 50% der Kosten für kieferorthopädische Behandlungen (ab KIG 3)
  • Zahlt 50% der Kosten für kieferorthopädische Behandlungen bis maximal 250 € je Versicherungsjahr (KIG 1+2)
  • Leistung erhöht sich auf 75%, wenn in den ersten vier Versicherungsjahren keine Leistung für Kieferorthopädie in Anspruch genommen wurde
Logo Union Krankenversicherung

UKV – Union Kranken­versicherung
ZahnPRIVAT Premium

  • Leistet bei bereits angeratener Implantatbehandlung
  • Bis zu drei Zahnlücken versicherbar
  • Leistet nicht bei bereits begonnener Implantatbehandlung

Zahnzusatz­versicherung im Test

Ausschnitt der aktuellen Testsieger: Zahnersatz (2024)

AnbieterFranke und
Bornberg Ø
ServiceValue
Fairness
Gesamtwertung
von 100
Logo SIGNAL IDUNASignal IdunaFFFSehr gut88
Logo ERGO Direkt AGErgoFFSehr gut81
Logo LVM VersicherungLVMFFSehr gut81

Ausschnitt der aktuellen Testsieger: Zahnbehandlungen (2024)

AnbieterFranke und
Bornberg Ø
ServiceValue
Fairness
Gesamtwertung
von 100
Logo SIGNAL IDUNASignal IdunaFF+Sehr gut81
Logo ERGO Direkt AGErgoFFSehr gut81
Logo LVM VersicherungLVMFFSehr gut81

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Zahnzusatz­versicherer sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Zahnzusatz­versicherer im Test (2024)

Zahnzusatz­versicherungen richtig vergleichen: Das ist wichtig

Ein Vergleich von verschiedenen Tarifen mehrerer Versicherer ist für Sie von Vorteil. Zum einen können Sie so aus einer Vielzahl von Zahntarifen das Angebot auswählen, was wirklich zu Ihnen passt. Achten Sie dabei nicht nur auf den Preis: Denn die günstigste ist nicht zwingend die beste Zahnzusatz­versicherung. Schauen Sie vielmehr auf ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.


Welche Leistungen sind Ihnen wichtig?

Ist es Ihnen wichtig, dass teurer Zahnersatz übernommen wird, so achten Sie auf den Erstattungssatz in diesem Bereich. Die meisten Versicherer bieten eine Kostenübernahme bis zu 90 Prozent an. Genügt Ihnen auch eine Übernahme von 70 Prozent, können Sie eine niedrigere Tarifstufe wählen. Zahnbehandlungen werden meist bis zu 100 Prozent übernommen. Die Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung variieren dagegen.

Auf diese Leistungen kommt es an

lesen
  • Zahnersatz, z. B. Implantate und Prothesen
  • Zahnbehandlungs­maßnahmen, z. B. Wurzelbehandlungen und Füllungen
  • Zahnprophylaxe, v.a. professionelle Zahnreinigung
  • Kieferorthopädie: wichtig bei der Zahnzusatz­versicherung für Kinder und Jugendlichen

Anforderungen für Kinder sind anders

Möchten Sie für Ihr Kind eine Zahnzusatz­versicherung abschließen, sollten Sie vor allem darauf achten, dass umfangreiche Leistungen im Bereich Kieferorthopädie vorhanden sind.

Worauf Sie bei der Zahnzusatz­versicherung für Kinder achten müssen


Vertragsbedingungen genau anschauen

Eine gute Zahnzusatz­versicherung für Erwachsene sollte vor allem einen großen Teil der Kosten für den Zahnersatz übernehmen. Bei den Implantaten sollte der Knochenaufbau mitversichert werden.

Tipp: Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach

lesen

Viele gesetzliche Krankenkassen mit privaten Kranken­versicherungen zusammen. Diese Zusammenarbeit ermöglicht es dem gesetzlich Versicherten, ohne großen Aufwand eine Zusatz­versicherung über die eigene Krankenkasse abzuschließen. Teilweise erhalten Versicherungsnehmer auf diesem Weg einen kleinen Rabatt auf bestimmte Tarife. Dieser Rabattvorteil lohnt sich jedoch nur, wenn die Kasse einen guten und vor allem passenden Zahntarif anbietet.

Zusammengefasst: So schließen Sie die beste Zahnzusatz­versicherung ab

  1. Ermitteln Sie, welche Leistungen Ihnen wichtig sind und welche eher nicht.
  2. Vergleichen Sie die verschiedenen Angebote – und zwar nur die, die Ihren Wünschen entsprechen.
  3. Lassen Sie nicht zu viel Zeit verstreichen, wenn Sie über eine Zahnzusatz­versicherung nachdenken. Ein Versicherungsschutz ist bei vielen Versicherungen nicht in jedem Alter erhältlich.
  4. Beachten Sie mögliche Wartezeiten und Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren.

Daran erkennen Sie eine gute Zahnzusatz­versicherung

  • Leistungsumfang kann individuell gestalten werden
  • Leistungen in den Bereichen Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Zahnprophylaxe
  • Kostenerstattung in Höhe von mind. 75 Prozent
  • Keine oder geringe Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren (Zahnstaffel)
  • Keine Wartezeiten nach Unfall oder für eine professionelle Zahnreinigung
  • Leistungsumfang und Versicherungs­unternehmen positiv in unabhängigen Testberichten bewertet

Mit uns zur idealen Zahnzusatz­versicherung

Wir helfen Ihnen, den idealen Tarif zum besten Preis zu finden – schnell und unkompliziert. Dank der Zusammenarbeit mit finanzgewissen können wir Ihnen exklusive Tarife anzeigen, die Sie direkt online vergleichen und abschließen können. Auch danach sind unsere Partner für Sie da, egal ob Sie weitere Fragen haben oder im Versicherungs­­fall Unterstützung brauchen.

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Fazit

Zahnzusatz­versicherung – lohnt sie sich oder nicht?

Die Zahnzusatz­versicherung ist im Grunde für alle sinnvoll, die gesetzlich versichert sind und sich vor hohen Zuzahlungen schützen möchten. Vor allem dann, wenn ihnen eine höherwertige Versorgung und die Zahnästhetik wichtig ist und ihnen die Regelversorgung der gesetzlichen Versicherung nicht genügt.

Die Leistungen im Bereich Zahnersatz, Kieferorthopädie und Prophylaxe sind in der gesetzlichen Kranken­versicherung eher gering. Selbst für die Regelversorgung müssen Versicherte rund 35 bis 50 Prozent der Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Gerade ein Zahnersatz kann ein ganzes Monatsgehalt ausmachen. Mit einer Zahnzusatz­versicherung lässt sich der Eigenanteil bis auf 0 Prozent senken. Um den besten Tarif für sich persönlich zu finden, lohnt sich ein individueller Tarifvergleich. Nutzen Sie hierfür unseren kostenfreien Online-Rechner!

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Die häufigsten Fragen zur Zahnzusatz­versicherung

Wann sollte man eine Zahnzusatz­versicherung abschließen?

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Grundsätzlich gilt: Je früher eine Zahnzusatz­versicherung abgeschlossen wird, desto günstiger ist sie. Zudem stellt man sich den günstigen Tarif langfristig sicher, wenn Altersrückstellungen gebildet werden. Ewig warten mit dem Abschluss der Zahnzusatz­versicherung sollte man sowieso nicht. Denn haben die Zähne bereits Schäden, drohen Leistungsausschlüsse. Sinnvoll ist es, im Alter zwischen 30 und 40 Jahren mit dieser Versicherung zu beginnen, da danach Zähne häufiger ersetzt werden müssen.

Was ist die beste Zahnzusatz­versicherung?

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Zu den aktuell besten Zahnzusatz­versicherern gehören laut unabhängiger Testinstitute u.a. Allianz, Arag, Deutsche Familien­versicherung, Barmenia und Ergo sowie viele weitere.

Wann ist die Zahnzusatz­versicherung sinnvoll?

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Eine Zahnzusatz­versicherung ist für alle sinnvoll, die in der gesetzlichen Kranken­versicherung versichert sind und denen die Leistungen der Krankenkasse im Bereich Zahnersatz, Zahnbehandlungen und Kieferorthopädie nicht ausreichen. Sinnvoll ist sie auch für Personen, die Zahnprobleme möglicherweise vererbt bekommen haben und später mit teuren Zahnbehandlungen rechnen können.

Was sollte bei einer Zahnzusatz­versicherung enthalten sein?

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Grundsätzlich sind in einer Zahnzusatz­versicherung die folgenden 4 Bereiche versichert:

  • Zahnbehandlungen (Füllungen, Wurzelbehandlung, Paradontitisbehandlung)
  • Zahnersatz (Implantate, Kronen, Inlays, Brücken)
  • Zahnprophylaxe (professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung)
  • Kieferorthopädie (Zahnspange)

Kann ich meine Zahnzusatz­versicherung wechseln?

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Prinzipiell können Sie Ihre Zahnzusatz­versicherung wechseln. Beachten Sie dazu die Kündigungsfrist Ihres Vertrages, in der Regel sind dies 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Erhöht Ihr Versicherer die Beiträge, können Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Achten Sie bei einem Wechsel darauf, dass Sie sich zunächst einen neuen Tarif aussuchen, damit Sie keine Unterbrechung Ihres Versicherungsschutzes haben. Außerdem sollten Sie prüfen, ob Ihr alter Vertrag Altersrückstellungen vorsieht. Falls ja, dann gehen diese bei einem Anbieterwechsel verloren.

Wie unterscheiden sich Zahnzusatz- und Zahnersatz­versicherung?

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Eine Zahnersatz­versicherung ist für den Versicherten zunächst günstiger, da die Prämien geringer sind als bei einer Zahnzusatz­versicherung. Es gilt jedoch zu bedenken, dass auch der Leistungsumfang im Schadensfall geringer ausfällt und sich ausschließlich auf Zahnersatz­maßnahmen bezieht. Eine Zahnzusatz­versicherung übernimmt nicht nur einen prozentualen Anteil bei einem Zahnersatz, sondern bietet zusätzliche Leistungen wie zum Beispiel Prophylaxe und Implantate an. Der Eigenanteil liegt in diesem Fall entsprechend höher.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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