Berufsunfähigkeitsversicherung – Typische Gesundheitsfragen
- Mit der Gesundheitsprüfung schätzen Versicherer das Risiko dafür ab, dass der Antragsteller berufsunfähig wird.
- Hierfür muss eine Reihe von Fragen zur gesundheitlichen Verfassung beantwortet werden.
- Sehr wichtig ist es, die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Ansonsten kann es passieren, dass der Versicherer nicht zahlt.
- Versicherungsmakler können bei Vorerkrankungen vorab anonyme Voranfragen stellen, um die Konditionen zu klären.
Was gehört alles zu einer Gesundheitsprüfung?
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will, muss eine Gesundheitsprüfung ablegen. Hiermit überprüft der Versicherer, wie hoch das Risiko dafür ist, dass jemand berufsunfähig wird. Werden die Fragen vom Antragsteller nicht wahrheitsgemäß beantwortet, kann dies zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Fragebogen plus Nachfragen
Die Gesundheitsprüfung nennt man den gesamten Prozess, in dem der Versicherer gesundheitliche Angaben über die interessierte Person einholt. In manchen Fällen reicht es, einfach nur den Fragebogen mit den Gesundheitsfragen auszufüllen, den man vom Versicherer bekommt. Dieser wird dann automatisch ausgewertet. In anderen Fällen stellt der Versicherer im Anschluss noch Nachfragen zu spezifischen Angaben.
Versicherer muss Angaben bei Antragstellung nicht prüfen
Manchmal müssen noch Unterlagen nachgereicht oder der behandelnde Arzt von der Schweigepflicht entbunden werden, sodass der Versicherer direkt dort Nachfragen stellen kann. Zu beachten ist: Der Versicherer ist nicht dazu verpflichtet, den Wahrheitsgehalt der Angaben zu überprüfen. Oftmals wird erst im Leistungsfall nachgeforscht, ob die gemachten Aussagen tatsächlich stimmen.
Typische Fragen in einer BU-Gesundheitsprüfung
- Wurde in den letzten 5 Jahren eine Versicherung auf ihr Leben oder für den Fall einer Berufsunfähigkeit von einem Versicherer abgelehnt, zurückgestellt, mit Beitragszuschlag oder mit einer Leistungseinschränkung versehen bzw. angeboten?
- Sind bei anderen Unternehmen Versicherungen für den Fall ihrer Berufsunfähigkeit abgeschlossen oder beantragt?
- Sind Sie besonderen Gefahren im Beruf (z.B. Flugrisiko; Umgang mit Chemikalien, radioaktiven Stoffen/Strahlen; Aufenthalt in Krisengebieten), bei Sport oder Hobby (z. B. Flugsport/Drachenfliegen/Fallschirmspringen, Rennfahrten, Bergsteigen, Tauchen, Extremsportarten oder sportlichen Wettbewerben) ausgesetzt?
- Reisen Sie innerhalb der nächsten 12 Monate für länger als 6 Monate in ein außereuropäisches Land?
- Haben in den letzten 5 Jahren Krankenhaus-, Rehabilitations-, Kuraufenthalte oder ambulante Operationen stattgefunden oder sind solche in den nächsten 12 Monaten beabsichtigt oder ärztlich empfohlen?
- Besteht derzeit ein körperliches Gebrechen, ein Organfehler, eine angeborene Erkrankung, eine Erwerbsminderung, eine Wehrdienstschädigung oder eine Schwerbehinderung? Wenn ja, welches/aufgrund welchen Leidens?
- Bestehen derzeit oder bestanden in den letzten 5 Jahren Krankheiten, Behinderungen, medizinisch behandelte Beschwerden oder geistige bzw. körperliche Schäden als Folgen von Krankheiten oder Verletzungen
- des Herzens oder des Kreislaufs?
- an Lunge, Bronchien, Zwerchfell?
- an Magen, Darm, Galle Bauchspeicheldrüse, Leber?
- an Niere, Blase, Prostata, Unterleibsorganen, Brust?
- des Stoffwechsels?
- der Blut bildenden Organe, Blut- oder Tumorerkrankungen?
- durch akute oder chronische Infektionen?
- der Psyche?
- des Gehirns oder Nervensystems?
- der Wirbelsäule, Bandscheiben?
- der Knochen, Gelenke, Bänder, Muskeln, Sehnen?
- der Haut, Allergien?
- der Augen?
- der Ohren?
- Nehmen oder nahmen Sie derzeit oder innerhalb der letzten 5 Jahre Betäubungsmittel oder Drogen ein?
- Sind Sie derzeit oder waren Sie innerhalb der letzten 5 Jahre länger als zwei Wochen in Behandlung von Ärzten, Psychologen, Psychotherapeuten oder Angehörigen sonstiger Gesundheitsberufe (z.B. Krankengymnast, Heilpraktiker, Physiotherapeut)?
- Haben Sie in den letzten 12 Monaten Zigaretten, Zigarren oder Pfeife geraucht, Schnupftabak oder Kautabak oder sonst Nikotin aktiv zu sich genommen?
Achtung: Formulierungen können verwirrend sein
Außerhalb vom Versicherungsthema ist es oftmals egal, ob man die Begriffe Krankheit, gesundheitliche Störung oder Beschwerden benutzt, da alle ähnliche Dinge beschreiben. Im Kontext der Versicherungen sollte man jedoch ganz genau darauf achten, was in den Unterlagen und Fragen des Versicherers steht, damit man die Fragen korrekt beantworten kann.
Krankheit
Störung
Beschwerden
Bagatellerkrankungen
»Grundsätzlich müssen Sie in der Gesundheitsprüfung nur die Krankheiten und Beschwerden angeben, nach denen Sie auch gefragt werden. Geben Sie bei der Beantwortung jedoch lieber zu viel als zu wenig preis. Denn letztendlich entscheidet das Versicherungsunternehmen über die Relevanz der Krankheit für die Risikobewertung. Damit Ihnen kein vorsätzliches Verschweigen einer Krankheit unterstellt werden kann, sollten Sie alle Ihnen bekannten gesundheitlichen Einschränkungen im gefragten Zeitraum nach bestem Wissen und Gewissen angeben. Achten Sie außerdem bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen auf deren Formulierung. Manche Versicherer stellen diese sehr offen.«
Erklärvideo: Berufsunfähigkeitsversicherung einfach erklärt
Gerichtsurteil zum Thema vorvertragliche Anzeigepflicht
Wer sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung interessiert, hat die Pflicht, bei der Gesundheitsprüfung wahre Angaben zu machen und nichts zu verschweigen. Darum sollte man nicht selbst entscheiden, was eine Bagatellerkrankung ist, sondern entweder alles angeben oder sich an einen erfahrenen Versicherungsmakler wenden, der bei der Bewertung unterstützt.
Im Jahr 2013 ist ein Versicherter am Oberlandesgericht Celle (Aktenzeichen 8 U 50/13) mit einer Klage gegen seinen Versicherer gescheitert. Dieser hatte die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigert, nachdem herausgekommen war, dass der Versicherte mehrfach bei einer Hals-, Nasen- und Ohrenärztin wegen chronischer Sinusitis, Gesichtsschmerzen und anderen Beschwerden in Behandlung gewesen war, dies aber bei Vertragsabschluss nicht angegeben hatte.
Unwahre Beantwortung einer Frage
Die Frage des Versicherers lautete:
„Bestehen oder bestanden bei Ihnen in den letzten zehn Jahren Störungen, Krankheiten oder Beschwerden (z.B. des Herzens, der Kreislauf-, Atmungs-, Verdauungs-, Sinnes-, Harn- oder Geschlechtsorgane, der Haut, des Gehirns, der Nerven, der Psyche, des Stoffwechsels, des Bewegungsapparates, Geschwülste, Allergien) …?“
Diese Frage hatte er mit „nein“ beantwortet und damit die oben genannte Behandlung – die wiederholt, und zum letzten Mal nur zwei Monate vor Vertragsabschluss stattgefunden hatte – verschwiegen.
Daraufhin kam die Versicherung zustande. Der Versicherte wurde dann berufsunfähig aufgrund einer Lungenembolie und Beinvenenthrombose, der Versicherer weigerte sich, die BU-Rente auszuzahlen.
Entscheidung zugunsten des Versicherers
Das Gericht entschied zugunsten des Versicherungsunternehmens. Der Versicherte hatte behauptet, die genannten Beschwerden nicht als Erkrankung angesehen zu haben. Dies sah das Gericht jedoch als nicht glaubwürdig an und entschied, der Versicherte habe vorsätzlich und arglistig gehandelt, um die Versicherung zu täuschen.
… mehr zur abstrakten VerweisungGibt es auch Versicherungen mit vereinfachten Gesundheitsfragen?
Einige Versicherer bieten Tarife mit vereinfachten Gesundheitsfragen an, zum Beispiel für Menschen unter einer bestimmten Altersgrenze (meist 30 oder 35), für bestimmte Berufsgruppen oder bei bestimmten Aktionen. Diese lohnt es sich auf jeden Fall einmal anzuschauen. Man sollte jedoch darauf achten, dass in den Versicherungsbedingungen keine signifikanten Einschränkungen der Leistungen vorgesehen sind. Beispielsweise dass nur BU-Renten bis zu einer bestimmten Höhe versichert werden können. Unsere Versicherungsmakler können Ihnen bei der Bewertung helfen, ob sich ein solcher Tarif für Sie trotzdem lohnt.
Rufen Sie uns einfach an unter 030 – 120 82 82 8 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt@transparent-beraten.de. Unsere Berater helfen Ihnen gerne dabei, das für Sie passende Angebot zu finden. Gerne können Sie natürlich auch das folgende kostenlose BU-Vergleichsformular benutzen.
… mehr zum Thema BU ohne Gesundheitsfragen
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Wieder gesund? Nachträgliche Herabsetzung des Beitrags möglich
Wenn ersichtlich wird, dass der Antragsteller Vorerkrankungen oder chronische Krankheiten etc. aufweist, kann es dazu kommen, dass der Versicherer Risikozuschläge erhebt. Wenn diese Krankheiten nachweislich geheilt wurden, hat der Patient ein Recht darauf, dass der Versicherer die Risikozuschläge wieder zurücknimmt. Dies wird im Versicherungsvertragsgesetz unter Paragraph 41 geregelt:
… mehr zum Thema Kosten der BU„Ist wegen bestimmter gefahrerhöhender Umstände eine höhere Prämie vereinbart und sind diese Umstände nach Antragstellung des Versicherungsnehmers oder nach Vertragsschluss weggefallen oder bedeutungslos geworden, kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass die Prämie ab Zugang des Verlangens beim Versicherer angemessen herabgesetzt wird. Dies gilt auch, wenn die Bemessung der höheren Prämie durch unrichtige, auf einem Irrtum des Versicherungsnehmers beruhende Angaben über einen solchen Umstand veranlasst worden ist.“
Bei Vorerkrankungen: anonyme Voranfrage hilft
Wenn Sie vorhaben, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, aber aufgrund von bestehenden Krankheiten befürchten, keine zu bekommen, ist eine anonyme Voranfrage das Mittel der Wahl. Diese kann ein Versicherungsmakler für Sie durchführen. Dabei stellt der Experte mit Ihren Angaben anonyme Anfragen bei verschiedenen Versicherern, um herauszufinden, wo Sie zu welchen Konditionen versichert werden könnten. Oftmals kommt es auf die Details an, zum Beispiel darauf, wie schwerwiegend eine Krankheit tatsächlich ist und wie sehr Sie davon eingeschränkt werden. Die Chancen, trotz Vorerkrankung eine gute BU zu bekommen, sind besser als Sie denken.
Auf unserer Seite zum Thema Risikovoranfrage finden Sie das hierfür benötigte Formular. Mit dem ausgefüllten Formular können Sie sich direkt an unsere BU-Experten wenden, die dann das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.
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… mehr zum Thema BU trotz Vorerkrankung
Wenden Sie sich gerne an uns – unsere BU-Experten helfen Ihnen dabei, den besten BU-Tarif für Sie zu finden. Wir sind von Montag-Freitag (9-18 Uhr) unter 030 – 120 82 82 8 oder per E-Mail unter kontakt@transparent-beraten.de erreichbar. Auch unser kostenloses BU-Vergleichsformular steht Ihnen natürlich zur Verfügung. Hier erfahren Sie, wie eine umfassende BU-Beratung bei uns abläuft.