Das erwartet Sie hier
Welche typischen Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung auf jeden Fall gestellt werden und auf welche Formulierungen Sie achten sollten.
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Welche typischen Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung auf jeden Fall gestellt werden und auf welche Formulierungen Sie achten sollten.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Was gehört alles zur Gesundheitsprüfung?
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will, muss eine Gesundheitsprüfung ablegen. Hiermit überprüft der Versicherer, wie hoch das Risiko dafür ist, dass jemand berufsunfähig wird. Werden die Fragen vom Antragsteller nicht wahrheitsgemäß beantwortet, kann dies zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führen. Doch keine Sorge: Die Gesundheitsprüfung ist bei den meisten Versicherern harmloser, als man denkt.
Fragebogen plus Nachfragen
Die Gesundheitsprüfung meint den gesamten Prozess, in dem der Versicherer gesundheitliche Angaben über die interessierte Person einholt. In manchen Fällen reicht es, einfach nur den Fragebogen mit den Gesundheitsfragen auszufüllen, den man vom Versicherer bekommt. Dieser wird dann automatisch ausgewertet. In anderen Fällen stellt der Versicherer im Anschluss noch Nachfragen zu spezifischen Angaben.
So unterstützen wir Sie
Unsere unabhängigen und erfahrenen Experten der Berufsunfähigkeitsversicherung unterstützen Sie beim kompletten Antrag auf Versicherungsschutz – also auch bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen. Wir helfen Ihnen dabei, die Gesundheitsfragen zu Ihren Gunsten und natürlich korrekt zu beantworten und achten darauf, dass Ihre Angaben keine nachteiligen Folgen für Sie haben. Kontaktieren Sie uns direkt oder nutzen Sie unseren kostenfreien Tarifrechner.
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Versicherer muss Angaben bei Antragstellung nicht prüfen
Manchmal müssen noch Unterlagen nachgereicht oder der behandelnde Arzt von der Schweigepflicht entbunden werden, sodass der Versicherer direkt dort Nachfragen stellen kann. Zu beachten ist: Der Versicherer ist nicht dazu verpflichtet, den Wahrheitsgehalt der Angaben zu überprüfen. Oftmals wird erst im Leistungsfall nachgeforscht, ob die gemachten Aussagen tatsächlich stimmen. Beantworten Sie die Fragen dennoch nach bestem Wissen und Gewissen!
Zeit nehmen für die Beantwortung
Die Beantwortung der Gesundheitsfragen sollte nicht auf die Schnelle beim Vermittler vonstatten gehen, sondern es sollte sich ausreichend Zeit hierfür genommen werden. Der Antragsteller kann den Fragebogen mit nach Hause nehmen und sollte dort in Zweifelsfällen auch ruhig Rücksprache mit seinem Arzt halten.
Wann wird eine ärztliche Untersuchung fällig?
Möchten Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente besonders hoch setzen, zum Beispiel bei 2.500 Euro oder 3.000 Euro, dann verlangen einige Versicherer eine sogenannte ärztliche Untersuchung. Unter Umständen kommen zusätzlich ein Hausarztbericht oder ein ärztliches Zeugnis hinzu. Neben den regulären Gesundheitsfragen werden unter anderem folgende Befunde und Werte eingeholt bzw. folgende Untersuchungen durchgeführt:
- Kleines Blutbild
- Cholesterin, Tryglceride, Billirubin
- Harnsäure, Kreatinin, Nüchternblutzucker
- EKG
- HIV-Test
Die Vor- und Nachteile einer ärztlichen Untersuchung
Einerseits bekommen Sie einen kostenfreien ärztlichen Rundum-Check-Up. So können lebensbedrohliche Erkrankungen womöglich früh festgestellt werden. Außerdem kann man Sie so schwieriger der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung bezichtigen.
Andererseits können auf diese Weise nicht bekannte Vorerkrankungen aufgedeckt werden, die eine Absicherung über die Berufsunfähigkeitsversicherung schwieriger oder teurer machen können. Außerdem werden im Rahmen eines ärztlichen Zeugnisses die Gesundheitsfragen oftmals für einen unbegrenzten Zeitraum abgefragt.
Typische Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung (inkl. PDF)
Alle Gesundheitsfragen als PDF
Sie möchten sich auf die Gesundheitsprüfung vorbereiten? Dann laden Sie alle typischen Gesundheitsfragen als PDF herunter, besprechen Sie diese mit Ihrem Berater oder Arzt und machen Sie sich notwendige Notizen.
Es geht meist nur um die letzten Jahre
Wie Sie sehen, geht es bei den Gesundheitsfragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung nur um die letzten Jahre:
- Ambulante Behandlungen und Arztbesuche: letzten 3 Jahre
- Psychische Erkrankungen: letzten 5 Jahre
- Operationen und stationäre Behandlungen: 10 Jahre
Liegen Erkrankungen und Behandlungen länger zurück, spielen Sie in der Regel keine Rolle mehr.
Welche Krankheiten und Sportarten sind unproblematisch und welche nicht?
Prinzipiell ist die Risikoeinschätzung der Versicherer individuell. Jeder Versicherer beurteilt nach unterschiedlichen Kriterien und Erfahrungswerten und jeder Versicherte wird als Einzelfall geprüft. Dennoch gibt es einige Vorerkrankungen, die eher ein Problem darstellen oder Sportarten, die als zu riskant angesehen werden, wodurch Ihnen der Versicherungsschutz abgelehnt oder nur eingeschränkt angeboten wird. Lesen Sie mehr dazu auf unseren weiterführenden Seiten:
Berufsunfähigkeitsversicherung: Welche Vorerkrankungen sind kritisch?
Gefährliche Hobbys in der Berufsunfähigkeitsversicherung (inkl. Liste)
Vorsicht: Formulierungen können verwirrend sein
Außerhalb vom Versicherungsthema ist es oftmals egal, ob man die Begriffe Krankheit, gesundheitliche Störung oder Beschwerden benutzt, da alle ähnliche Dinge beschreiben. Im Kontext der Versicherungen sollte man jedoch ganz genau darauf achten, was in den Unterlagen und Fragen des Versicherers steht, damit man die Fragen korrekt beantworten kann.
Krankheit
Als Krankheit zählt im Bereich der Versicherungen ein Zustand, der vom Normalzustand abweicht, behandlungsbedürftig ist und auch die Arbeitsfähigkeit einschränkt. Beschwerden sind allerdings nicht unbedingt Voraussetzung: Bei der Gesundheitsprüfung müssen auch solche Krankheiten angegeben werden, die diagnostiziert wurden, aktuell aber keine Beschwerden (mehr) verursachen.
Störung
Eine Störung ist etwas weiter gefasst als eine Krankheit. Hiermit sind Abweichungen vom Normalfall gemeint – auch wenn die Ursache hierfür ungeklärt ist –, die aber nicht so schwerwiegend wie eine Krankheit sind. Auch hier ist es keine Voraussetzung, dass beim Betroffenen Beschwerden auftreten. Eine Störung kann beschwerdefrei sein, wie z.B. bei Unfallfolgen. Beispielsweise, wenn jemand sich vor langer Zeit einmal ein Bein gebrochen hatte, im Moment aber keine Probleme mehr damit hat.
Beschwerden
Beschwerden sind Beeinträchtigungen des Wohlbefindens, die psychischer oder körperlicher Natur sein können. Sie sind nicht unbedingt sofort als Störung oder Krankheit zu werten. Hierzu gehören z.B. ein Hexenschuss, gelegentliche Kopfschmerzen oder Sodbrennen. Auch wenn man nicht beim Arzt war und keine Diagnose gestellt wurde, müssen Beschwerden unter Umständen trotzdem bei der Gesundheitsprüfung angegeben werden.
Bagatellerkrankungen
Natürlich gibt es auch Krankheiten und Beschwerden, die nicht angegeben werden müssen, da sie harmlos und folgenlos sind. Hierzu gehören z.B. gelegentliche Kopfschmerzen oder einfache Erkältungen (nicht Grippe, dies ist eine potenziell lebensgefährliche Krankheit). Auch Bagatellerkrankungen können jedoch relevant werden, wenn sie auffällig häufig auftreten. Dann müssen sie evtl. doch angegeben werden.
Experten-Tipp:
„Grundsätzlich müssen Sie in der Gesundheitsprüfung nur die Krankheiten und Beschwerden angeben, nach denen Sie auch gefragt werden. Geben Sie bei der Beantwortung jedoch lieber zu viel als zu wenig preis. Denn letztendlich entscheidet das Versicherungsunternehmen über die Relevanz der Krankheit für die Risikobewertung. Damit Ihnen kein vorsätzliches Verschweigen einer Krankheit unterstellt werden kann, sollten Sie alle Ihnen bekannten gesundheitlichen Einschränkungen im gefragten Zeitraum nach bestem Wissen und Gewissen angeben. Achten Sie außerdem bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen auf deren Formulierung. Manche Versicherer stellen diese sehr offen.“
Gerichtsurteil zum Thema vorvertragliche Anzeigepflicht
Wer sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung interessiert, hat die Pflicht, bei der Gesundheitsprüfung wahre Angaben zu machen und nichts zu verschweigen. Darum sollte man nicht selbst entscheiden, was eine Bagatellerkrankung ist, sondern entweder alles angeben oder sich an einen erfahrenen Versicherungsmakler wie uns wenden, der bei der Bewertung unterstützt.
Unwahre Beantwortung einer Frage
Im Jahr 2013 ist ein Versicherter am Oberlandesgericht Celle (Aktenzeichen 8 U 50/13) mit einer Klage gegen seinen Versicherer gescheitert. Dieser hatte die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigert, nachdem herausgekommen war, dass der Versicherte mehrfach bei einer Hals-, Nasen- und Ohrenärztin wegen chronischer Sinusitis, Gesichtsschmerzen und anderen Beschwerden in Behandlung gewesen war, dies aber bei Vertragsabschluss nicht angegeben hatte.
Die Frage des Versicherers lautete: „Bestehen oder bestanden bei Ihnen in den letzten 10 Jahren Störungen, Krankheiten oder Beschwerden (z.B. des Herzens, der Kreislauf-, Atmungs-, Verdauungs-, Sinnes-, Harn- oder Geschlechtsorgane, der Haut, des Gehirns, der Nerven, der Psyche, des Stoffwechsels, des Bewegungsapparates, Geschwülste, Allergien) …?“
Diese Frage hatte er mit „nein“ beantwortet und damit die oben genannte Behandlung – die wiederholt, und zum letzten Mal nur 2 Monate vor Vertragsabschluss stattgefunden hatte – verschwiegen. Daraufhin kam die Versicherung zustande. Der Versicherte wurde dann berufsunfähig aufgrund einer Lungenembolie und Beinvenenthrombose, der Versicherer weigerte sich, die BU-Rente auszuzahlen.
Mehr zur vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung
Entscheidung zugunsten des Versicherers
Das Gericht entschied zugunsten des Versicherungsunternehmens. Der Versicherte hatte behauptet, die genannten Beschwerden nicht als Erkrankung angesehen zu haben. Dies sah das Gericht jedoch als nicht glaubwürdig an und entschied, der Versicherte habe vorsätzlich und arglistig gehandelt, um die Versicherung zu täuschen.
Gibt es Berufsunfähigkeitsversicherer mit vereinfachten Gesundheitsfragen?
Einige Versicherer bieten Tarife mit vereinfachten Gesundheitsfragen an, zum Beispiel für Menschen unter einer bestimmten Altersgrenze (meist 30 oder 35), für bestimmte Berufsgruppen oder bei bestimmten Aktionen. Es lohnt sich, diese auf jeden Fall einmal anzuschauen. Man sollte jedoch darauf achten, dass in den Versicherungsbedingungen keine signifikanten Einschränkungen der Leistungen vorgesehen sind. Beispielsweise, dass nur Berufsunfähigkeitsrenten bis zu einer bestimmten Höhe versichert werden können. Unsere Versicherungsmakler können Ihnen bei der Bewertung helfen, ob sich ein solcher Tarif für Sie trotzdem lohnt.
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Die häufigsten Fragen zur Gesundheitsprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Welche Gesundheitsfragen werden im BU-Antrag gestellt?
Im Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung werden Gesundheitsfragen zu vergangenen oder aktuellen Erkrankungen, Beschwerden, Störungen, Operationen, Medikamenten und Infektionen gestellt. Es wird Ihre gesundheitliche Verfassung abgefragt.
Wann werden die Gesundheitsfragen geprüft?
Die Gesundheitsprüfung legen Sie beim Antrag auf Versicherungsschutz ab. In diesem Antrag erhalten Sie einen Fragebogen zu Ihrer gesundheitlichen Verfassung der letzten 3-10 Jahre.
Bei welchen Krankheiten gibt es keine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Besonders schwere Erkrankungen führen oftmals zu einer Ablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dazu gehören etwa Multiple Sklerose, Morbus Crohn, HIV oder auch Rheuma.
Was passiert, wenn meine Erkrankung später ausheilt?
Haben Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem Leistungsausschluss abgeschlossen und ist Ihre Erkrankung daraufhin ausgeheilt, dann können Sie unter Umständen diesen Ausschluss wieder aufheben lassen. Achten Sie dabei darauf, dass Ihr Vertrag einen „Leistungsausschluss mit Prüfoption“ enthält. In diesem Fall können Sie nach Heilung eine erneute Überprüfung anfordern und den Ausschluss entfernen lassen. Dies können Sie jedoch nur einmal und frühestens 2 Jahre nach Abschluss tun.
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