Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Welche typischen Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt werden und auf welche Formulierungen Sie achten sollten.
Inhalt dieser SeiteWas gehört alles zur Gesundheitsprüfung?
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will, muss eine Gesundheitsprüfung ablegen. Hiermit überprüft der Versicherer, wie hoch das Risiko dafür ist, dass jemand berufsunfähig wird. Auf dieser Grundlage fällt dann die Entscheidung, ob ein Vertrag zustande kommt.
Neben einer Ablehnung oder regulären Annahme ist es auch möglich, dass Sie sich versichern können, aber einen Leistungsausschluss in Kauf nehmen müssen. Ein anderes mögliches Szenario ist, dass Sie mehr bezahlen müssen.
Darum sind korrekte Antworten wichtig
Werden die Fragen vom Antragsteller nicht wahrheitsgemäß beantwortet, kann dies zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führen. Deswegen ist es wichtig, bei ihrer Beantwortung sorgfältig vorzugehen.
Wie läuft die Gesundheitsprüfung ab?
Die Gesundheitsprüfung meint den gesamten Prozess, in dem der Versicherer gesundheitliche Angaben über die interessierte Person einholt. In manchen Fällen reicht es, einfach nur den Fragebogen mit den Gesundheitsfragen auszufüllen, den man vom Versicherer bekommt. Dieser wird dann automatisch ausgewertet. In anderen Fällen stellt der Versicherer im Anschluss noch Nachfragen zu spezifischen Angaben. Manchmal müssen Sie noch Unterlagen nachgereicht oder einen behandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbinden, sodass der Versicherer direkt dort Nachfragen stellen kann.
Oftmals wird erst im Leistungsfall nachgeforscht, ob die gemachten Aussagen tatsächlich stimmen. Beantworten Sie die Fragen dennoch nach bestem Wissen und Gewissen!
Zusätzliche Untersuchung bei hoher BU-Rente
Möchten Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente besonders hoch setzen, zum Beispiel bei 2.500 Euro oder 3.000 Euro, dann verlangen einige Versicherer eine sogenannte ärztliche Untersuchung. Unter Umständen kommen ein Hausarztbericht oder ein ärztliches Zeugnis hinzu. Neben den regulären Gesundheitsfragen werden unter anderem folgende Befunde und Werte eingeholt beziehungsweise folgende Untersuchungen durchgeführt:
- Kleines Blutbild
- Cholesterin, Tryglceride, Billirubin
- Harnsäure, Kreatinin, Nüchternblutzucker
- EKG
- HIV-Test
Die Vor- und Nachteile einer ärztlichen Untersuchung
Einerseits bekommen Sie einen kostenfreien ärztlichen Rundum-Check-Up. So können lebensbedrohliche Erkrankungen womöglich früh festgestellt werden. Außerdem kann man Sie so schwieriger der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung bezichtigen.
Andererseits können auf diese Weise nicht bekannte Vorerkrankungen aufgedeckt werden, die eine Absicherung über die Berufsunfähigkeitsversicherung schwieriger oder teurer machen können. Außerdem werden im Rahmen eines ärztlichen Zeugnisses die Gesundheitsfragen oftmals für einen unbegrenzten Zeitraum abgefragt.
Mit uns die ideale Berufsunfähigkeitsversicherung finden
Gemeinsam mit unserem mehrfach ausgezeichneten Partner von Buddenbrock können wir Ihnen kostengünstige und leistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherungen anbieten:
Typische Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung (inkl. PDF)
Danach fragen Versicherer
Normalerweise erkundigen sich Versicherer nach:
- Körpergröße
- Körpergewicht
- Risikofaktoren, darunter das Rauchen
- Riskanten Hobbys wie Bergsteigen oder Tauchen
- Beschwerden oder chronischen Erkrankungen
- Behandlungen und Untersuchungen
- Stationäre Behandlungen und Operationen
- Einnahme von verschreibungspflichtigen Medikamenten
Gesundheitsfragen: konkrete Beispiele
Gesundheitsfragen als PDF
Sie möchten sich auf die Gesundheitsprüfung vorbereiten? Dann laden Sie alle typischen Gesundheitsfragen als PDF herunter, besprechen Sie diese mit Ihrem Berater oder Arzt und machen Sie sich notwendige Notizen.
Es geht meist nur um die letzten Jahre
Typische Abfragezeiträume sind:
- Ambulante Behandlungen und Arztbesuche: letzten fünf oder drei Jahre
- Psychische Erkrankungen: letzten fünf Jahre
- Operationen und stationäre Behandlungen: zehn Jahre
Liegen Erkrankungen und Behandlungen länger zurück, spielen Sie in der Regel keine Rolle mehr.
Darin unterscheiden sich Gesundheitsfragen
Versicherer unterscheiden sich danach, wonach sie fragen und wie genau die Fragen formuliert sind. Beispielsweise unterscheiden sich die Abfragezeiträume, aber auch, ob Versicherer allgemein nach Beschwerden fragen oder nur danach, ob Sie wegen bestimmter Beschwerden in Behandlung waren. Je präziser die Fragen formuliert sind, desto besser.
Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen
Es gibt keine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen. Einige Versicherer bieten Tarife mit vereinfachten Gesundheitsfragen an, zum Beispiel für Menschen unter einer bestimmten Altersgrenze (meist 30 oder 35), für bestimmte Berufsgruppen oder bei bestimmten Aktionen. Es lohnt sich, diese auf jeden Fall einmal anzuschauen. Man sollte jedoch darauf achten, dass in den Versicherungsbedingungen keine signifikanten Einschränkungen der Leistungen vorgesehen sind. Beispielsweise, dass nur Berufsunfähigkeitsrenten bis zu einer bestimmten Höhe versichert werden können. Unsere Versicherungsmakler können Ihnen bei der Bewertung helfen, ob sich ein solcher Tarif für Sie trotzdem lohnt.
Lohnt sich eine BU ohne Gesundheitsfragen?
Darauf sollten Sie beim Beantworten der Gesundheitsfragen achten
Viele Menschen, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen, sorgen sich wegen der Gesundheitsprüfung. Sie haben Angst, dass aufgrund ihrer Erkrankungen ihr Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt wird oder dass sie horrende Beiträge zahlen müssen. Andere befürchten, sie könnten etwas Wichtiges vergessen und somit unwissentlich die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzen. Diese Sorgen sind häufig unbegründet beziehungsweise gibt es Möglichkeiten, sich abzusichern.
Beantworten Sie die Fragen nicht auf die Stelle beim Vermittler, sondern nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um sie vollständig und korrekt zu beantworten. Sie können die Fragen mit nach Hause nehmen.
Auskünfte einholen
Um sicherzustellen, dass Sie die Gesundheitsfragen korrekt beantworten, können Sie beispielsweise um Auskunft bei Ihrer Krankenversicherung und Ihren behandelnden Ärzten bitten. So vergessen Sie nicht, Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte der letzten fünf beziehungsweise zehn Jahre anzugeben. Wenn Sie unsicher sind, dann holen Sie sich Hilfe von Experten. Unsere Versicherungsberater stehen Ihnen auch bei der Antragstellung und der Beantwortung der Gesundheitsfragen zur Seite.
Experten-Tipp:
„Grundsätzlich müssen Sie in der Gesundheitsprüfung nur die Krankheiten und Beschwerden angeben, nach denen Sie auch gefragt werden. Geben Sie bei der Beantwortung jedoch lieber zu viel als zu wenig preis. Denn letztendlich entscheidet das Versicherungsunternehmen über die Relevanz der Krankheit für die Risikobewertung. Damit Ihnen kein vorsätzliches Verschweigen einer Krankheit unterstellt werden kann, sollten Sie alle Ihnen bekannten gesundheitlichen Einschränkungen im gefragten Zeitraum nach bestem Wissen und Gewissen angeben. Achten Sie außerdem bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen auf deren Formulierung. Manche Versicherer stellen diese sehr offen.“
Achten Sie auf die genauen Formulierungen
Außerhalb vom Versicherungsthema ist es oftmals egal, ob man die Begriffe Krankheit, gesundheitliche Störung oder Beschwerden benutzt, da alle ähnliche Dinge beschreiben. Im Kontext der Versicherungen sollte man jedoch ganz genau darauf achten, was in den Unterlagen und Fragen des Versicherers steht, damit man die Fragen korrekt beantworten kann.
Krankheit
Als Krankheit zählt im Bereich der Versicherungen ein Zustand, der vom Normalzustand abweicht, behandlungsbedürftig ist und auch die Arbeitsfähigkeit einschränkt. Beschwerden sind allerdings nicht unbedingt Voraussetzung: Bei der Gesundheitsprüfung müssen auch solche Krankheiten angegeben werden, die diagnostiziert wurden, aktuell aber keine Beschwerden (mehr) verursachen.
Störung
Eine Störung ist etwas weiter gefasst als eine Krankheit. Hiermit sind Abweichungen vom Normalfall gemeint – auch wenn die Ursache hierfür ungeklärt ist –, die aber nicht so schwerwiegend wie eine Krankheit sind. Auch hier ist es keine Voraussetzung, dass beim Betroffenen Beschwerden auftreten. Eine Störung kann beschwerdefrei sein, wie zum Beispiel bei Unfallfolgen. Beispielsweise, wenn jemand sich vor langer Zeit einmal ein Bein gebrochen hatte, im Moment aber keine Probleme mehr damit hat.
Beschwerden
Beschwerden sind Beeinträchtigungen des Wohlbefindens, die psychischer oder körperlicher Natur sein können. Sie sind nicht unbedingt sofort als Störung oder Krankheit zu werten. Hierzu gehören zum Beispiel ein Hexenschuss, gelegentliche Kopfschmerzen oder Sodbrennen. Auch wenn man nicht beim Arzt war und keine Diagnose gestellt wurde, müssen Beschwerden unter Umständen trotzdem bei der Gesundheitsprüfung angegeben werden.
Bagatellerkrankungen
Natürlich gibt es auch Krankheiten und Beschwerden, die nicht angegeben werden müssen, da sie harmlos und folgenlos sind. Hierzu gehören zum Beispiel gelegentliche Kopfschmerzen oder einfache Erkältungen (nicht Grippe, dies ist eine potenziell lebensgefährliche Krankheit). Auch Bagatellerkrankungen können jedoch relevant werden, wenn sie auffällig häufig auftreten. Dann müssen sie evtl. doch angegeben werden.
Gerichtsurteil zum Thema vorvertragliche Anzeigepflicht
Wer sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung interessiert, hat die Pflicht, bei der Gesundheitsprüfung wahre Angaben zu machen und nichts zu verschweigen. Darum sollte man nicht selbst entscheiden, was eine Bagatellerkrankung ist, sondern entweder alles angeben oder sich an einen erfahrenen Versicherungsmakler wie uns wenden, der bei der Bewertung unterstützt.
Unwahre Beantwortung einer Frage
Im Jahr 2013 ist ein Versicherter am Oberlandesgericht Celle (Aktenzeichen 8 U 50/13) mit einer Klage gegen seinen Versicherer gescheitert. Dieser hatte die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigert, nachdem herausgekommen war, dass der Versicherte mehrfach bei einer Hals-, Nasen- und Ohrenärztin wegen chronischer Sinusitis, Gesichtsschmerzen und anderen Beschwerden in Behandlung gewesen war, dies aber bei Vertragsabschluss nicht angegeben hatte.
Die Frage des Versicherers lautete: „Bestehen oder bestanden bei Ihnen in den letzten 10 Jahren Störungen, Krankheiten oder Beschwerden (zum Beispiel des Herzens, der Kreislauf-, Atmungs-, Verdauungs-, Sinnes-, Harn- oder Geschlechtsorgane, der Haut, des Gehirns, der Nerven, der Psyche, des Stoffwechsels, des Bewegungsapparates, Geschwülste, Allergien) …?“
Diese Frage hatte er mit „nein“ beantwortet und damit die oben genannte Behandlung – die wiederholt, und zum letzten Mal nur 2 Monate vor Vertragsabschluss stattgefunden hatte – verschwiegen. Daraufhin kam die Versicherung zustande. Der Versicherte wurde dann berufsunfähig aufgrund einer Lungenembolie und Beinvenenthrombose, der Versicherer weigerte sich, die BU-Rente auszuzahlen.
Mehr zur vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung
Entscheidung zugunsten des Versicherers
Das Gericht entschied zugunsten des Versicherungsunternehmens. Der Versicherte hatte behauptet, die genannten Beschwerden nicht als Erkrankung angesehen zu haben. Dies sah das Gericht jedoch als nicht glaubwürdig an und entschied, der Versicherte habe vorsätzlich und arglistig gehandelt, um die Versicherung zu täuschen.
Wie wirken sich Vorerkrankungen und Risikofaktoren aus?
Prinzipiell ist die Risikoeinschätzung der Versicherer individuell. Jeder Versicherer beurteilt nach unterschiedlichen Kriterien und Erfahrungswerten und jeder Versicherte wird als Einzelfall geprüft. Dennoch gibt es einige Vorerkrankungen, die eher ein Problem darstellen oder Sportarten, die als zu riskant angesehen werden, wodurch Ihnen der Versicherungsschutz abgelehnt oder nur eingeschränkt angeboten wird.
Wie wirken sich Risikofaktoren aus?
- Wenn Sie an leichter Migräne, Asthma oder einer Tierhaarallergie leiden oder regelmäßig Fußball spielen oder Wandern gehen, brauchen Sie nichts zu befürchten. Diese Erkrankungen und Hobbys führen nicht zu Risikozuschlägen oder Ablehnungen.
- Schwierig wird der Abschluss eines Vertrages mit schwerwiegenden Erkrankungen wie Epilepsie, Multiple Sklerose oder Diabetes oder Hobbys wie der Teilnahme an Kampfsport-Wettkämpfen.
- Bei mittleren Risikofaktoren wie Übergewicht, Bluthochdruck oder chronischer Bronchitis sowie Sportarten wie Bergsteigen hingegen können Sie sich in der Regel versichern, aber müssen mit höheren Beiträgen oder Leistungsausschlüssen rechnen.
Mehr dazu, wie sich welche Vorerkrankung beim Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung auswirkt, können Sie hier nachlesen:
Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung
Insbesondere, wenn Sie Vorerkrankungen haben, die zu einem Problem werden können, ist eine anonyme Voranfrage sinnvoll – so können Sie herausfinden, ob und zu welchen Konditionen Sie sich bei verschiedenen Anbietern versichern können. Auch dabei unterstützen wir Sie gerne.
Die häufigsten Fragen zur Gesundheitsprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Welche Gesundheitsfragen werden im BU-Antrag gestellt?
Im Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung werden Gesundheitsfragen zu vergangenen oder aktuellen Erkrankungen, Beschwerden, Störungen, Operationen, Medikamenten und Infektionen gestellt. Es wird Ihre gesundheitliche Verfassung abgefragt.
Wann werden die Gesundheitsfragen geprüft?
Die Gesundheitsprüfung legen Sie beim Antrag auf Versicherungsschutz ab. In diesem Antrag erhalten Sie einen Fragebogen zu Ihrer gesundheitlichen Verfassung der letzten 3 bis 10 Jahre.
Bei welchen Krankheiten gibt es keine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Besonders schwere Erkrankungen führen oftmals zu einer Ablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dazu gehören etwa Multiple Sklerose, Morbus Crohn, HIV oder auch Rheuma.
Was passiert, wenn meine Erkrankung später ausheilt?
Haben Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem Leistungsausschluss abgeschlossen und ist Ihre Erkrankung daraufhin ausgeheilt, dann können Sie unter Umständen diesen Ausschluss wieder aufheben lassen. Achten Sie dabei darauf, dass Ihr Vertrag einen „Leistungsausschluss mit Prüfoption“ enthält. In diesem Fall können Sie nach Heilung eine erneute Überprüfung anfordern und den Ausschluss entfernen lassen. Dies können Sie jedoch nur einmal und frühestens 2 Jahre nach Abschluss tun.
Mit uns die ideale Berufsunfähigkeitsversicherung finden
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