Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser
Inhaltsverzeichnis
- Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser
- Erklärvideo: Die Wohngebäudeversicherung einfach erklärt
- Relevante Daten für die Gebäudeversicherung
- Umfang der Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser
- Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser im Test
- Gebäudeversicherung geerbter Einfamilienhäuser
- Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung
Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser
Einfamilienhäuser sind nach wie vor der am häufigsten zu versichernde Gebäudetyp. Als Gebäude mit nur einer einzigen Wohneinheit kommt es bei der Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser vor allem auf die Wohnfläche und die Bauklasse an.
Weil so viele Gebäudeversicherungen für den Gebäudetyp des Einfamilienhauses abgeschlossen werden, gibt es zahlreiche Anbieter von Versicherungsschutz für die eigenen vier Wände. Das macht Hausbesitzern den Vergleich von Gebäudeversicherungen nicht leichter.
Erklärvideo: Die Wohngebäudeversicherung einfach erklärt
Relevante Daten für die Gebäudeversicherung
Um ein Einfamilienhaus versichern zu können, benötigen Versicherer Angaben über die Bauartklasse, über das Baujahr und den genauen Standort. Für die Bewertung von Einfamilienhäusern ist es wichtig, ob schon einmal saniert worden ist und ob Dach sowie Keller zur Nutzung ausgebaut sind.
Gehört ein Carport, eine Garage oder ein Gartenstück zum Einfamilienhaus, beeinflusst das den Wert und damit auch die nötige Versicherungssumme. Das gleiche gilt auch für zusätzliche Anbauten oder besondere Bauelemente.
»Der Versicherer muss über jeden Schaden informiert werden, der bis zur Antragsstellung erlitten worden ist. Sollte sich später herausstellen, dass frühere Schäden vom Versicherten nicht wie verlangt angegeben worden sind, kann der Versicherungsschutz mitunter ganz verweigert werden. Deshalb gilt: Es sind unbedingt vollständige und wahrheitsgemäße Angaben über die Baugeschichte des Einfamilienhauses machen.«
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Umfang der Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser
Die meisten Einfamilienhäuser verfügen über eine Wohnfläche, für die keine besondere Gebäudeversicherung notwendig ist. Dennoch kann die zulässige Quadratmeterfläche von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich begrenzt sein. Dasselbe gilt übrigens auch für Garagen und Nebengebäude. Deren versicherbare Nutzfläche ist ebenfalls unterschiedlich gedeckelt.
Auf Wunsch können auch Wärmepumpen oder Photovoltaikanlagen in die Gebäudeversicherung aufgenommen werden. Ansonsten gilt der Versicherungsschutz für jedwedes fest am Einfamilienhaus verbautes Zubehör (z. B. Beleuchtung, Markisen).
Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser im Test
Es gibt keine speziellen Tests für Gebäudeversicherungen für Einfamilienhäuser. Allgemeine Tests bieten Ihnen hier jedoch eine gute Orientierung. Wir haben für Sie alle Testsieger der Gebäudeversicherung zusammengetragen, damit Sie diese unkompliziert miteinander vergleichen können.
Alle Tarife der Gebäudeversicherung im TestGebäudeversicherung geerbter Einfamilienhäuser
Weil Einfamilienhäuser häufig als persönlicher Alterssitz genutzt werden, sind sie oft Teil der Erbmasse. Wem von verstorbenen Familienangehörigen ein Einfamilienhaus vererbt wird, auf den geht die Gebäudeversicherung über. Wie beim Hauskauf geht die Versicherung auf den neuen Eigentümer über.
Allerdings können Versicherer den Tod des Hauseigentümers zum Anlass nehmen, um von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Dann müssen die Erben eine neue Gebäudeversicherung für ihr Einfamilienhaus abschließen. Kündigt der bisherige Versicherer nicht den Vertrag, bleibt den Erben eine Frist. Innerhalb von 4 Monaten können sie die Versicherung kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln.
Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung
Bei größeren Einfamilienhäusern bietet es sich an, einen Teil der Wohnfläche an Dritte zu vermieten. Die Hausbesitzer bewohnen weiterhin die verbleibenden Wohnräume. Für den vermieteten Bereich spricht man auch von Einliegerwohnungen.
Der Begriff des Einliegers bezeichnete früher die Beschäftigten auf Bauernhöfen, also Landarbeiter. Einliegerwohnungen sind nicht durch einen eigenen Zugang des Hauses erreichbar. Sie sind aber heutzutage nach Innen abgeschlossen.
Befinden sich eine oder mehrere solcher Einliegerwohnungen in dem zu versichernden Einfamilienhaus, kann sich das auf die Beiträge zur Gebäudeversicherung auswirken. Allerdings gibt es dafür keine einheitlichen Regelungen. Es hängt vom gewählten Anbieter ab, ob sich die Beiträge einfach erhöhen oder anderweitig kalkuliert werden.