Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was eine Beitrags- und Leistungsdynamik ist, wann sie in der BU sinnvoll sind und worauf Sie dabei achten sollten.
Inhalt dieser SeiteBeitrags- und Leistungsdynamik einfach erklärt
Dynamiken dienen dem Inflationsausgleich
Sie können eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit sogenannten Dynamiken abschließen. Diese haben grundsätzlich den Zweck, dass die bei Vertragsabschluss vielleicht noch ausreichend hoch vereinbarte BU-Rente durch die Inflation über die Jahre nicht an Wert verliert.
Ein Beispiel, warum dies nötig ist: Bei einer Inflationsrate von zwei Prozent reduziert sich die Kaufkraft von 1.000 Euro innerhalb von fünf Jahren auf 905,73 Euro und innerhalb von 20 Jahren auf 672,97 Euro.
Es gibt zwei Formen der Dynamik bei der Berufsunfähigkeitsversicherung: die Beitragsdynamik und die Leistungsdynamik.
Beitrags- und Leistungsdynamik: der Unterschied
Beitragsdynamik
Haben Sie eine Beitragsdynamik vereinbart, erhöhen sich die Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherung jedes Jahr – in der Regel um drei oder fünf Prozent. Dadurch steigt die Berufsunfähigkeitsrente an. Werden Sie berufsunfähig, erhalten Sie diese durch die Beitragsdynamik erhöhte BU-Rente. Während Ihrer Berufsunfähigkeit wird Ihre Rente jedoch nicht weiter erhöht, um die Inflation auszugleichen.
Auch wenn der Beitrag zur BU durch die Beitragsdynamik steigt – die Option der Beitragsdynamik ist grundsätzlich kostenfrei.
Leistungsdynamik
Haben Sie eine Leistungsdynamik vereinbart, steigt bei Berufsunfähigkeit die Berufsunfähigkeitsrente jährlich kontinuierlich an. Diese garantierte Rentensteigerung kann ein Prozent oder mehr betragen.
Für die Leistungsdynamik fällt ein Zusatzbeitrag an.
Nicht verwechseln: Nachversicherungsgarantie, reduzierte Anfangsbeiträge und Überschussbeteiligung
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Beispiel: So wirken sich Beitrags- und Leistungsdynamik aus
Bei Vertragsabschluss
In unserem Beispiel schließt eine Frau eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit 30 Jahren ab. Ihre Bedingungen sehen wie folgt aus:
Ursprüngliche Berufsunfähigkeitsrente | 1.500 € |
Beitragsdynamik | 3 % pro Jahr |
Leistungsdynamik | 1 % pro Jahr |
Ursprünglicher Versicherungsbeitrag | 60,00 € |
Vertragslaufzeit | Bis zum 67. Lebensjahr |
Bei Berufsunfähigkeit nach 20 Jahren
Wir gehen der Einfachheit halber davon aus, dass sie während der gesamten Zeit keine Erhöhung ablehnt und die Versicherung keine Obergrenze für die Berufsunfähigkeitsrente angesetzt hat. Mit 50 Jahren, also 20 Jahre später, wird sie berufsunfähig. Zu diesem Zeitpunkt sehen ihr Beitrag und seine Berufsunfähigkeitsrente so aus:
Versicherungsbeitrag nach 20 Jahren | 108,37 € |
Berufsunfähigkeitsrente nach 20 Jahren | 2.709,17 € |
Sobald der Leistungsfall eingetreten ist, wird die Leistungsdynamik wirksam: Die Berufsunfähigkeitsrente von anfangs 2.709,17 Euro pro Jahr steigert sich jährlich um ein Prozent. Wenn wir davon ausgehen, dass unsere Versicherungsnehmerin bis zum Renteneintrittsalter berufsunfähig bleibt, würde sich die Berufsunfähigkeitsrente bis zum Ende so steigern:
Berufsunfähigkeitsrente am Anfang (Eintritt der Berufsunfähigkeit mit 50) | 2.709,17 € |
Berufsunfähigkeitsrente nach 17 Jahren (Ende der Laufzeit mit 67) | 3.208,84 € |
Nicht berücksichtigt sind hier eventuelle Überschussbeteiligungen der Versicherung. Diese würden den Anstieg der Berufsunfähigkeitsrente noch verstärken.
Was kostet eine Leistungsdynamik?
Wer eine Leistungsdynamik vereinbart, zahlt dafür von Anfang an höhere Beiträge. Das kann zum Beispiel so aussehen:
Details zur Beispielkundin | 30-jährige kaufmännische Angestellte ohne Vorerkrankungen und besondere Risiken |
Höhe der Berufsunfähigkeitsrente | 1.000 € |
Versicherungsprämie ohne Leistungsdynamik | 39,48 € |
Versicherungsprämie mit 1 % Leistungsdynamik | 42,28 € |
Versicherungsprämie mit 2 % Leistungsdynamik | 45,04 € |
Neben der gewünschten Steigerung beeinflussen auch das Eintrittsalter und der Anbieter, wie hoch der Aufpreis für eine garantierte Rentensteigerung ist.
Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dynamik sinnvoll?
Für wen lohnen sich Dynamik-Bausteine? Für wen nicht?
Menschen ab 50 Jahren
Ältere Versicherungsnehmer, etwa Menschen ab 50, können sich überlegen, ob sich die Dynamik noch lohnt oder ob nicht eine von Anfang an höher angesetzte Rente besser wäre.
Kein finanzielles Risiko durch die Beitragsdynamik
Durch eine Beitragsdynamik steigen zwar Ihre Beiträge, um den Wert der BU-Rente zu halten, sie ist aber prinzipiell kostenfrei. Da Sie der Beitragsdynamik später auch immer noch widersprechen können, ist das finanzielle Risiko gering. Es handelt sich also nicht um eine Falle, die Kunden keine andere Wahl lässt, als jedes Jahr mehr zu bezahlen.
Kann man einer Dynamik auch widersprechen?
Ihre Optionen: Kündigung oder Widerspruch
Eine Dynamik ist ein kleiner zusätzlicher Vertrag zu Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie können ihn kündigen, wenn Beitragserhöhungen für Sie nicht länger tragbar sind oder Sie nicht länger auf eine stetige Erhöhung Ihrer Rente angewiesen sind, weil Sie ausreichend Vermögen haben.
Sie können aber auch die Dynamik beibehalten, ihr jedoch für einzelne Jahre widersprechen. Zum Beispiel ist es theoretisch möglich, die Erhöhung nur jedes zweite oder dritte Jahr zu akzeptieren. Da die Anpassung der Versicherung an die Inflation prinzipiell begrüßenswert ist, sollten Sie sich aber überlegen, ob der Widerspruch wirklich nötig ist.
Wie oft Sie einer Dynamik widersprechen können
Bei vielen Versicherern können Sie maximal zweimal in Folge widersprechen, müssen also mindestens jedes dritte Jahr die Dynamik annehmen, um die Dynamik nicht zu verlieren. Bei anderen hingegen ist ein Widerspruch unbegrenzt oft möglich. Letzteres bedeutet aber nicht, dass häufige Ablehnungen überhaupt keine Folgen haben: Zum Beispiel kann es sein, dass Sie nach einer Berufsunfähigkeit die Dynamik nicht weiterführen können, wenn Sie Erhöhungen in den Jahren vor der BU-Rente abgelehnt haben. Schauen Sie am besten in die Versicherungsbedingungen, was bei Ihrem Versicherer gilt.
Widerspruch: ein einfaches Schreiben reicht
Für den Widerspruch genügt ein formloses Schreiben oder eine E‑Mail, in dem Sie dies der Versicherung innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt des Schreibens Ihres Versicherers mitteilen. Das kann zum Beispiel aussehen wie in unserem Muster:
Dynamiken: Darauf sollten Sie achten
Beitragsdynamik: Darauf sollten Sie achten
Am besten bei Vertragsabschluss
Eine Beitragsdynamik sollten Sie am besten von Anfang an vereinbaren, damit Sie das nicht später zu schlechteren Konditionen tun müssen. Später vereinbarte Beitragsdynamiken sind auch teurer.
Kein Risiko bei hoher Dynamik
In der Regel ergibt es Sinn, eine hohe Beitragsdynamik oder sogar die maximale Höhe zu vereinbaren. Denn Sie zahlen für diesen Zusatzvertrag keinen Aufpreis, können die Dynamik zur Not auch aussetzen oder sie ganz kündigen.
Höchstgrenze für BU-Rente beachten
Prüfen Sie, ob der Versicherer eine Höchstgrenze für Ihre Berufsunfähigkeitsrente festgelegt hat. Durch die Beitragsdynamik kann Ihre BU-Rente in diesem Fall nur bis zu dieser Grenze erhöht werden.
Kombination mit Nachversicherungsgarantie prüfen
Eine Beitragsdynamik kann keine Nachversicherungsgarantie ersetzen. Am besten ist in der Regel, beides zu kombinieren. Beachten Sie aber, dass die meisten Versicherer die Beitragsdynamik auf die Nachversicherungsgarantie anrechnen: Kann jemand zum Beispiel laut seines Vertrages maximal eine Berufsunfähigkeitsrente von 2.000 Euro vereinbaren und ist die voraussichtliche Rente bereits durch die Beitragsdynamik auf 1.800 Euro gestiegen, kann der Versicherungsnehmer sie maximal noch um 200 Euro erhöhen. Manchmal müssen Versicherte auch nachweisen, dass eine höhere Berufsunfähigkeitsrente weiterhin zum Einkommen passt.
Altersgrenze vorhanden?
Einige Versicherer begrenzen den Zeitraum der Beitragsdynamik. Die Beitragsdynamik endet dann bei einem bestimmten Alter, etwa 55 Jahren. Achten Sie darauf, ob dies nicht der Fall ist, wenn Sie bis kurz vor oder bis zum Ende Ihrer Vertragslaufzeit eine Dynamik haben möchten.
Leistungsdynamik: Darauf sollten Sie achten
Am besten bei Vertragsabschluss
Möchten Sie eine Leistungsdynamik nachträglich ergänzen, kann es sein, dass Sie nicht um eine erneute Gesundheitsprüfung herumkommen und wahrscheinlich auch nicht um einen neuen Vertrag. Schließen Sie daher eine Leistungsdynamik am besten bei Vertragsabschluss mit ab.
Höhe gut abwägen
In der Regel müssen Sie sich bei Vertragsabschluss auf die Höhe der Leistungsdynamik festlegen – sie kann gewöhnlich bis zu drei Prozent betragen. Das bedeutet meistens einen monatlichen Aufpreis auf Ihre Beiträge von sechs bis zehn Prozent. Möchten Sie später die Leistungsdynamik erhöhen, ist dies mitunter nicht mehr möglich oder nur nach einer erneuten Gesundheitsprüfung. Vergessen Sie auch nicht den Zinseszins-Effekt: Je höher die Leistungsdynamik, desto stärker ist dieser Effekt auf Ihre BU-Rente und erhöht sie. Gleichzeitig sollten Sie die Leistungsdynamik natürlich über einen langen Zeitraum stressfrei finanziell bewältigen können.
Sicherheit durch Beratung
Während eine Beitragsdynamik in den meisten Fällen sinnvoll ist, lässt sich eine Leistungsdynamik nicht pauschal empfehlen. Gehen Sie kein finanzielles Risiko ein und lassen Sie sich von unseren BU-Experten kostenfrei und unverbindlich zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung beraten.
Die Dynamiken ersetzen keine Nachversicherungsgarantie
Beachten Sie, dass eine Beitrags- und Leistungsdynamik eine zu niedrig angesetzte Rente nicht komplett ausgleichen können. Aus diesem Grund sollten Sie von Anfang an eine ausreichend hohe Rente vereinbaren oder sich mit einer Nachversicherungsgarantie die Möglichkeit offen halten, eine zunächst niedrige Rente später zu erhöhen.
Die häufigsten Fragen zu Dynamiken bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
Was bedeutet Dynamik bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Dynamiken in der Berufsunfähigkeitsversicherung sollen verhindern, dass eine bei Vertragsabschluss noch ausreichend hohe BU-Rente durch die Inflation an Wert verliert. Es gibt zwei Dynamiken in der Berufsunfähigkeitsversicherung: eine Beitragsdynamik und eine Leistungsdynamik. Durch beide Dynamiken erhöht sich die Berufsunfähigkeitsrente. Bei der Beitragsdynamik geschieht dies jedoch vor dem Eintritt der Berufsunfähigkeit. Werden Sie berufsunfähig, erhalten Sie dann diese erhöhte BU-Rente. Bei der Leistungsdynamik steigt die BU-Rente während der Zeit der Berufsunfähigkeit selbst an. Beide Dynamiken bedeuten jährliche Beitragserhöhungen: Bei der Beitragsdynamik erhöht sich jährlich Ihr Beitrag, um die Inflation auszugleichen. Der Zusatzbaustein selbst ist aber kostenfrei. Bei einer Leistungsdynamik zahlen Sie hingegen einen Aufpreis auf Ihre Beiträge.
Wie hoch ist die Dynamik bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Bei der Beitragsdynamik ist eine jährliche Steigerung des Beitrags um drei bis fünf Prozent typisch. Bei der Leistungsdynamik ist eine garantierte Steigerung von ein bis zwei Prozent häufig.
Wie oft kann man der Dynamik widersprechen?
Wie oft Sie der Dynamik widersprechen können, ist vom Anbieter abhängig. Während Sie bei einigen Versicherern nur zweimal in Folge widersprechen können, ohne die Dynamik komplett zu verlieren, ist dies bei anderen unbegrenzt oft möglich. Schauen Sie am besten in die Versicherungsbedingungen, wie es bei Ihrem Versicherer aussieht.
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