Patrick Knittel
Experte für die Berufsunfähigkeitsversicherung

Anonyme Risikovoranfrage bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung

Wir prüfen anonym bei mehreren Versicherern, ob Sie eine BU bekommen – kostenfrei und ohne Spuren.

  • Ihre Unterlagen gehen nur geschwärzt an den Versicherer
  • Sie entscheiden in Ruhe, ob Sie eine Rückmeldung annehmen
  • Unsere BU-Beratung ist von Finanztip empfohlen

Warum Sie uns vertrauen können: Wir beraten Sie objektiv, ohne Verkaufsdruck und ausschließlich mit Fokus auf den für Sie besten Tarif. Eine Provision erhalten wir nur, wenn Sie sich für ein empfohlenes Angebot entscheiden. Sie wird direkt vom jeweiligen Anbieter gezahlt, nicht von Ihnen. Ihre Daten sind bei uns sicher – keine Werbung, kein Spam.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Risikovoranfrage klärt vor dem offiziellen BU-Antrag anonym bei mehreren Versicherern, ob und zu welchen Konditionen Sie eine Berufs­unfähigkeits­versicherung bekommen.
  • Rund jeder fünfte BU-Antrag geht nicht glatt durch: 14,2 % werden nur mit Zuschlag oder Ausschluss angenommen, 2,75 % abgelehnt. Gerade bei körperlichen Berufen und nach einer früheren Ablehnung lohnt deshalb die anonyme Prüfung vorab.
  • Die anonyme Voranfrage über uns ist kostenfrei und erzeugt keinen Eintrag im Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherer.
  • Der komplette Ablauf dauert in der Regel zwei bis vier Wochen – den größten Teil der Arbeit übernehmen wir für Sie.
  • Sie sind an das Ergebnis nicht gebunden: Passt keine der Rückmeldungen, entstehen Ihnen weder Kosten noch Nachteile.
Patrick Knittel

Viele schieben ihren BU-Antrag auf, weil da diese eine Sache ist …

Sie möchten eine Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) abschließen, aber irgendetwas hält Sie zurück. Vielleicht die alte Rückengeschichte, die Therapie vor ein paar Jahren oder das Hobby, das Versicherer angeblich nicht mögen. Vielleicht auch der körperliche Beruf, der als kaum bezahlbar gilt, oder eine frühere Ablehnung. Dieses Zögern ist berechtigt, denn bei rund jedem fünften BU-Antrag gibt es Zuschläge, Ausschlüsse oder eine Ablehnung.

Die gute Nachricht: Sie müssen nicht blind beantragen. Mit einer anonymen Risikovoranfrage erfahren Sie vorher, ob und zu welchen Konditionen Versicherer Sie annehmen würden – ohne dass Ihr Name irgendwo auftaucht. Wir übernehmen dabei die komplette Abwicklung für Sie, kostenfrei und unverbindlich. Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen, wie das bei uns abläuft und warum ein schlechtes Ergebnis folgenlos bleibt.

Was ist eine Risikovoranfrage bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Eine Risikovoranfrage ist eine unverbindliche Anfrage bei einem oder mehreren Versicherern vor dem offiziellen BU-Antrag. Sie klärt, ob und zu welchen Konditionen Sie eine Berufs­unfähigkeits­versicherung bekommen würden. Bei der anonymen Risikovoranfrage werden alle persönlichen Daten entfernt – der Versicherer kann Sie weder identifizieren noch Ihre Daten speichern.

Icon Telefon

Die anonyme Voranfrage ist bei der BU das Standardverfahren und wird auch von den Verbraucherzentralen ausdrücklich empfohlen. Wir als Versicherungsexperte und Beratungsportal übernehmen dabei die komplette Abwicklung: von der Aufbereitung Ihrer Unterlagen bis zur Auswertung der Versicherer-Antworten.


Risikovoranfrage, Probeantrag oder Direktantrag?

Die drei Begriffe werden oft verwechselt, unterscheiden sich aber genau dort, wo es zählt. Nur die anonyme Risikovoranfrage bleibt komplett ohne Spuren.

MerkmalAnonyme RisikovoranfrageProbeantragOffizieller Antrag
AnonymJaNeinNein
Rechtlich bindendNeinNeinJa (Vertragserklärung)
Ihre Daten beim Versicherer gespeichertNeinJaJa
Bei späteren Anträgen angabepflichtigNeinJe nach FragestellungJa, samt Ergebnis
Marktvergleich möglichJa, parallel bei mehreren VersicherernKaumNein, Parallelanträge sind riskant

Warum vor dem BU-Antrag prüfen lassen?

Rund jeder fünfte BU-Antrag geht nicht glatt durch: 10,51 Prozent werden nur mit Leistungsausschluss angenommen, 2,80 Prozent mit Risikozuschlag und 0,84 Prozent mit beidem. Weitere 2,75 Prozent werden abgelehnt, 3,22 Prozent versanden im Antragsprozess (Quelle: Morgen und Morgen). Wer ohne Vorprüfung beantragt, geht also ein reales Erschwernis-Risiko ein. Noch wichtiger: Versicherer bewerten identische Risiken völlig unterschiedlich. Hier reicht die Spanne von der Normalannahme bis zu „Ausschluss plus 25 Prozent Zuschlag“ – bei identischen Angaben.

Icon Prozent in Kreis mit Pfeil

Die offiziell hohe Annahmequote von rund 80 Prozent entsteht allerdings durch einen Selektionseffekt: 88 Prozent der Versicherungsexperten arbeiten in der BU mit Voranfragen (Quelle: VEMA-Qualitätsumfrage 12/2020, via VersicherungsJournal). Aussichtslose Anträge werden gar nicht erst gestellt. Wer direkt beantragt, gehört nicht zu dieser vorgefilterten Mehrheit.

Das deckt sich mit unserer eigenen Praxis. Wir stellen pro Jahr 30 bis 40 anonyme Risikovoranfragen in der Berufs­unfähigkeits­versicherung. Nur rund 20 Prozent davon führen zu einer Annahme ohne Auflagen. Etwa die Hälfte endet mit Zuschlag oder Ausschluss, rund 20 Prozent mit einer Ablehnung, der Rest bleibt ohne Rückmeldung. Anders gesagt: Die glatte Normalannahme ist bei den Fällen, die zu uns kommen, die Ausnahme. Genau deshalb fragen wir parallel bei mehreren Versicherern an, statt auf einen einzigen zu setzen.

Für Sie heißt das: Ob Ihr Antrag glatt durchläuft, entscheidet weniger der Zufall als die richtige Versichererwahl. Und genau die lässt sich vor dem Antrag gefahrlos klären – ohne dass ein Versicherer erfährt, wer da anfragt.

Erst anonym prüfen, dann beantragen: mit unserer Risikovoranfrage

Ob Ihr Antrag glatt durchläuft, entscheidet vor allem die Wahl des Versicherers. Genau das klären wir für Sie vorab – anonym, kostenfrei und bei mehreren Anbietern gleichzeitig. Der Einstieg ist ein kurzes Erstgespräch mit Ihrem persönlichen Berater.

  • Anonyme Voranfrage parallel bei mehreren Versicherern
  • Kein Eintrag, keine Spuren, keine Verpflichtung
  • Von Finanztip empfohlene BU-Beratung
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Berater

BU-Risikovoranfrage online stellen: So läuft es bei uns ab

Ihre anonyme Risikovoranfrage starten Sie bei uns online: Sie füllen den Fragebogen aus, wir übernehmen den Rest – von der Unterlagenprüfung über die Anonymisierung bis zur parallelen Anfrage bei mehreren Versicherern. Der gesamte Prozess dauert in der Regel zwei bis vier Wochen. Die Tabelle zeigt, wie sich diese Zeit realistisch auf die einzelnen Schritte verteilt.

SchrittDas machen SieDas machen wirDauer
1. ErstgesprächSie schildern Absicherungswunsch und Gesundheitshistorie in groben ZügenWir prüfen zuerst, ob eine Aktion mit erleichterten Gesundheitsfragen die Voranfrage überflüssig macht1 Tag
2. Fragebogen und UnterlagenSie füllen den Fragebogen aus und fordern Patientenakte und Krankenkassen-Auskunft anWir sichten alle Unterlagen und identifizieren die kritischen Punkte1–2 Wochen (der Zeitfresser)
3. AnonymisierungNichts – Sie lehnen sich zurückWir schwärzen Name, Anschrift, Geburtsdatum und Patientennummern in allen Unterlagen1–2 Tage
4. MarktanfrageNichtsWir reichen die anonymisierten Unterlagen parallel bei mehreren gezielt ausgewählten Versicherern einWenige Tage bis 1 Woche
5. Auswertung und AntragSie wählen in Ruhe das beste Ergebnis ausWir werten alle Antworten samt Beitragsfolgen aus, stellen den Antrag mit Bezug auf die Voranfrage und prüfen, ob der Vertrag der Rückmeldung entsprichtWenige Tage

Den BU-Fragebogen richtig ausfüllen

Der Fragebogen enthält genau die Gesundheitsfragen, die auch der Versicherer stellen würde. Auf den exakten Wortlaut kommt es an: „Behandlungen“ ist etwas anderes als „Beschwerden“. Antworten Sie deshalb nie aus dem Gedächtnis, sondern aus der Akte. Wir gehen den Fragebogen gemeinsam mit Ihnen durch und klären, was tatsächlich angegeben werden muss. Dabei hilft Genauigkeit oft mehr als Kürze: Werden zum Beispiel Rückenbeschwerden nachvollziehbar als vorübergehende Muskelverspannung beschrieben, führt das in unserer Praxis eher zur Normalannahme als zu einem pauschalen Wirbelsäulen-Ausschluss. Deshalb formulieren wir kritische Angaben gemeinsam mit Ihnen sauber aus.

Icon Liste

Wir gehören zu den von Finanztip empfohlenen Anbietern für die Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung. Ihr eigener Aufwand beschränkt sich auf das Erstgespräch, den Fragebogen und die Anforderung Ihrer Unterlagen – alles Weitere übernehmen wir.

Ihr BU-Angebot beginnt mit der anonymen Risikovoranfrage

Unsere BU-Beratung ist von Finanztip empfohlen. Erstgespräch, Fragebogen, Unterlagen – mehr müssen Sie nicht tun, den Rest übernehmen wir. Nach dem Klick meldet sich Ihr persönlicher Berater zum kostenfreien Erstgespräch.

  • Wir anonymisieren Ihre Unterlagen und fragen gezielt ausgewählte Versicherer parallel an
  • Ergebnis in der Regel in zwei bis vier Wochen
  • Kostenfrei und ohne Abschlusspflicht
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Berater

Risikovoranfrage selbst stellen oder stellen lassen?

Grundsätzlich können Sie selbst anonym bei Versicherern anfragen – in der Praxis ist der Weg über einen Versicherungsexperten aber deutlich überlegen. Auch die Verbraucherzentralen raten bei Vor­erkrankungen ausdrücklich zur anonymen Risikovoranfrage, bei der ein Dienstleister die Versicherer abfragt.

Unsere erfahrenen Experten kennen die Annahmerichtlinien und Abfragezeiträume der Anbieter. Sie wissen zum Beispiel, welcher Versicherer bei einer zurückliegenden Psychotherapie nur drei statt zehn Jahre zurückfragt – und wählen gezielt die Gesellschaften aus, die zu Ihrem Profil passen. Genau diese Vorauswahl entscheidet über die Qualität der Rückmeldungen, die Sie am Ende bekommen.

Icon Kalender

Riskant wird es dagegen, wenn Sie unter Klarnamen direkt beim Versicherer anfragen oder einen Probeantrag stellen: Ihre Daten bleiben dann im Bestand des Versicherers. Stellt der Risikoprüfer ein erhöhtes Risiko fest, ist eine HIS-Einmeldung schon im Antragsstadium möglich – auch ohne Vertragsschluss (Quelle: GDV). Was dieses Hinweis- und Informationssystem genau speichert, erklären wir im nächsten Abschnitt.

Ein weiterer Unterschied zu jedem Vergleichsportal und jeder AI-Auskunft: Als Versicherungsexperten haften wir für unsere Beratung. Die §§ 60–62 VVG regeln unsere Beratungs- und Dokumentations­pflichten; verletzen wir sie, schulden wir Ihnen nach § 63 VVG Schadensersatz (Quelle: VVG § 63). Übersehen wir einen wichtigen Tarif oder empfehlen wir Ihnen etwas Unpassendes, stehen wir dafür gerade. Die Empfehlung am Ende Ihrer Voranfrage ist damit verbindlich in Ihrem Interesse.

Experten-Tipp:
Der Testsieger ist bei Vor­erkrankungen oft die falsche Wahl

„Viele suchen ihre BU nach Testnoten aus – bei Vor­erkrankungen ist das der falsche Ansatz. In unserer Praxis zählt zuerst die Annahmepolitik: Derselbe Rückenbefund bringt bei einem Versicherer die Normalannahme, beim nächsten den Ausschluss. Bei Psyche und chronischen Erkrankungen ist der Kreis realistischer Anbieter besonders klein. Wählen Sie deshalb erst die Versicherer nach Annahmerichtlinien und Abfragezeiträumen aus und vergleichen Sie danach die Tarifqualität.“

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Wie anonym ist die Risikovoranfrage wirklich? HIS und Datenschutz

Icon Info

Die anonyme Risikovoranfrage kann nicht gespeichert werden – der Versicherer erhält schlicht keine Personendaten. Name, Anschrift, Geburtsdatum und Patientennummern schwärzen wir vor der Einreichung in allen Unterlagen. Es entsteht weder ein Eintrag in einer Versicherer-Datenbank noch ein angabepflichtiger „Versicherungsversuch“.


Was ist das HIS überhaupt?

Das Hinweis- und Informationssystem (HIS) ist die zentrale Auskunftei der deutschen Versicherer, seit dem 01.10.2025 betrieben von der Besurance HIS GmbH (Quelle: GDV). Entgegen einem verbreiteten Missverständnis speichert es in der Sparte Leben/BU keine Anträge oder Ablehnungen als solche.

Eingemeldet werden nur zwei Kategorien: Erschwernisse, also erhöhte Risiken, die zu Zuschlag oder Ausschluss führen, und Über­versicherung bei sehr hohen Summen (Quelle: GDV). Gemeldet wird dabei nur die Person, nie die Krankheit oder der Beruf. Wichtig: Eine Erschwernis-Meldung kann schon im Antragsstadium erfolgen, auch wenn gar kein Vertrag zustande kommt. Genau davor schützt die anonyme Voranfrage.

Eine „schwarze Liste“ ist das HIS trotzdem nicht: Eine Meldung führt nicht automatisch zur Ablehnung, sondern ist ein Hinweis an den Versicherer, genauer zu prüfen. Einträge werden regulär nach vier Kalenderjahren gelöscht, spätestens nach zehn Jahren (Quelle: GDV). Ob Sie eingemeldet sind, klärt eine kostenlose Selbstauskunft nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (Quelle: Besurance HIS GmbH).

Der zweite, oft übersehene Punkt: Die meisten Antragsformulare fragen ausdrücklich nach früheren oder parallelen Anträgen und deren Ausgang. Ein gescheiterter echter Antrag muss dort dauerhaft angegeben werden. Die anonyme Voranfrage löst diese Frage nicht aus – sie ist kein Antrag.


Icon Schutzschild

Und Ihre Daten bei uns?

Ihre Gesundheitsangaben nutzen wir ausschließlich für die Voranfrage und behandeln sie nach den Vorgaben der DSGVO – an die Versicherer geht nur die anonymisierte Fassung. Ein schlechtes Ergebnis bleibt damit folgenlos: nirgends dokumentiert, für keinen Versicherer sichtbar, ohne jede Verpflichtung für Sie.


HIS-Selbstauskunft in drei Schritten: falsche Einträge löschen lassen

Ob ein Versicherer Sie bereits eingemeldet hat, klären Sie selbst – mit einer kostenlosen Selbstauskunft in drei Schritten:

  1. Selbstauskunft anfordern:
    Schriftlich oder per Online-Formular bei der Besurance HIS GmbH, Rechtsgrundlage ist Artikel 15 DSGVO. Benötigt werden Name und Geburtsname, alle Vornamen, Geburtsdatum und die aktuelle Anschrift (kein Postfach); freiwillig können Sie die Voranschriften der letzten fünf Jahre ergänzen, das erhöht die Vollständigkeit der Auskunft. Telefonisch gibt es keine Auskunft (Quelle: GDV)
  2. Eintrag prüfen:
    Steht dort eine Erschwernis-Meldung, gleichen Sie Datum und meldenden Versicherer mit Ihrer Erinnerung ab – Versicherer müssen Sie ohnehin informieren, sobald sie Sie einmelden
  3. Korrektur oder Löschung veranlassen:
    Falsche oder veraltete Einträge lassen Sie über den einmeldenden Versicherer berichtigen oder löschen; regulär werden Einträge nach vier Kalenderjahren gelöscht (Quelle: GDV)

Findet sich tatsächlich ein Eintrag, ist das kein K.-o.-Kriterium: Wir berücksichtigen ihn bei der Versichererauswahl für Ihre Voranfrage und begleiten auf Wunsch auch die Korrektur falscher Einträge.

Nichts zu verlieren: die anonyme Risikovoranfrage über uns

Kein HIS-Eintrag, keine gespeicherten Daten, kein Zwang, ein Ergebnis anzunehmen. Ein schlechtes Ergebnis bleibt folgenlos – ein gutes bringt Sie direkt zum passenden BU-Angebot. Ihre Gesundheitsgeschichte besprechen Sie dabei nur mit Ihrem persönlichen Berater: vertraulich, im kostenfreien Erstgespräch.

  • Ihre Unterlagen gehen nur geschwärzt an die Versicherer
  • Sie entscheiden in Ruhe, ob Sie eine Rückmeldung annehmen
  • Finanztip empfiehlt uns für die Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung
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Was kostet die anonyme Risikovoranfrage?

Die anonyme Risikovoranfrage über uns ist für Sie kostenfrei. Weder für die Voranfrage selbst noch für die Beratung fällt etwas an, und es besteht keine Abschlusspflicht – das ist unsere Leistungszusage. Fällt jede Rückmeldung schlecht aus, entstehen Ihnen keinerlei Kosten – das wirtschaftliche Risiko der vergeblichen Arbeit tragen wir.

Icon Zeit ist Geld

Auch die Unterlagenbeschaffung kostet praktisch nichts: Die erste Kopie der Patientenakte ist kostenlos (Quelle: EuGH-Urteil C-307/22 via LTO), die Auskunft der gesetzlichen Krankenkasse ebenfalls (Quelle: § 305 SGB V). Ihr einziges Investment ist Zeit: in der Regel zwei bis vier Wochen.

Damit Sie wissen, wovon wir leben:

Damit Sie wissen, wovon wir leben: Wir werden erst bei einem tatsächlichen Abschluss über die Courtage vergütet, die der Versicherer zahlt. Diese Abschlusskosten sind bei Provisionstarifen in den Beitrag einkalkuliert – unabhängig davon, ob Sie über uns, einen Vertreter oder direkt abschließen. Ihr Beitrag wird durch unsere Begleitung also nicht höher.

Zur Einordnung: Die Alternative wäre ein Versicherungsberater auf Honorarbasis – marktüblich etwa 100 bis 200 Euro pro Stunde. Beide Wege sind seriös; bei uns zahlen Sie nichts, solange kein Vertrag zustande kommt, den Sie wirklich wollen.


Was ein Risikozuschlag in Euro bedeutet: eine Modellrechnung

Ein Risikozuschlag klingt abstrakt, lässt sich aber leicht in Euro übersetzen: Üblich sind zehn bis 50 Prozent Aufschlag auf den Normalbeitrag. Die folgende Modellrechnung zeigt für drei typische Berufe, was das monatlich bedeutet.

Profil (je 30 Jahre)Beitrag ohne ZuschlagMit 25 % ZuschlagSpanne bei 10–50 % Zuschlag
Erzieher49,23 €61,54 €54,15–73,85 €
IT-Entwickler47,02 €58,78 €51,72–70,53 €
Krankenpfleger83,70 €104,63 €92,07–125,55 €

Genau darin liegt der Hebel der Voranfrage: Ob null, 25 oder 50 Prozent fällig werden, entscheidet der einzelne Versicherer – bei identischen Angaben. Allein beim Erzieher im Beispiel liegen zwischen dem günstigsten und dem teuersten Szenario rund 236 Euro im Jahr. Die anonyme Voranfrage zeigt vorher, wer Ihre Situation am günstigsten bewertet.


Was kostet Warten? Der Alterseffekt bei der BU

Auch Aufschieben hat einen Preis, und der ist messbar: Wer den Abschluss von 25 auf 35 verschiebt, zahlt im Beispieltarif statt 48,01 Euro künftig 96,46 Euro im Monat – also rund das Doppelte.

Alter bei AbschlussMonatsbeitrag*
25 Jahre48,01 €**
35 Jahre96,46 €
45 Jahre117,25 €
* Beispiel Hannoversche, Tarif Premium: Industriekaufmann, 1.500 € Monatsrente, Laufzeit bis 67, Nichtraucher. ** Starter-Tarif: reduzierter Beitrag in den ersten fünf Versicherungsjahren.

Der zweite Warte-Effekt betrifft die Voranfrage direkt: Mit jedem Jahr wächst Ihre Krankenakte. Jede neue Diagnose, auch eine Verdachtsdiagnose, von der Sie nichts wissen, kann aus der heutigen Normalannahme morgen einen Zuschlag oder Ausschluss machen. Der günstigste Gesundheitszustand für Ihre Voranfrage ist deshalb fast immer der heutige.

Ergebnisse der Risikovoranfrage: fünf mögliche Antworten – und wie es danach weitergeht

Jeder angefragte Versicherer schickt eine Rückmeldung – Fachleute nennen sie das Votum. Rechtlich ist das Votum unverbindlich – praktisch halten sich Versicherer fast immer daran, wenn Voranfrage und Antrag identische Angaben enthalten. Fünf Antworten sind möglich:

  • Normalannahme:
    Versicherungsschutz zu normalen Bedingungen, ohne Zuschlag oder Ausschluss
  • Risikozuschlag:
    Annahme mit höherem Beitrag, üblich sind zehn bis 50 Prozent Aufschlag – die Vorerkrankung bleibt mitversichert
  • Leistungsausschluss:
    Beitrag normal, aber eine Diagnose oder ein Hobby ist vom Schutz ausgenommen; die Formulierung der Klausel ist verhandelbar
  • Zurückstellung:
    Die Entscheidung wird um eine definierte Frist verschoben, etwa weil eine Behandlung zu frisch ist – danach ist ein neuer Versuch möglich
  • Ablehnung:
    Kein Angebot dieses Versicherers

Wichtig für Ihre Entscheidung: Sie müssen kein Votum annehmen – dann kommt schlicht kein Vertrag zustande. Beim besten Angebot stellen wir den Antrag mit identischen Angaben und Bezug auf die Voranfrage. Vorher verhandeln wir nach, wo es sich lohnt: etwa eine engere Ausschlussklausel oder einen befristeten Zuschlag mit Überprüfungszusage.

Experten-Tipp:
Der Leistungsausschluss ist oft die teurere Entscheidung

„Viele greifen reflexhaft zum Leistungsausschluss, weil der Beitrag normal bleibt. Aus meiner Sicht ist das oft die teurere Entscheidung: Ausgerechnet Rücken und Psyche, die häufigsten BU-Ursachen, wären dann unversichert. Ein Risikozuschlag hält die Vorerkrankung dagegen im Schutz, meist für zehn bis 50 Prozent Aufschlag. Kommt nur der Ausschluss in Frage, verhandeln wir eine enge Formulierung plus Überprüfungsklausel – am besten schon im Voranfrage-Stadium.“

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Icon Frau

Praxisbeispiel: Aus einem harten Ausschluss wird eine zweite Chance

Für eine Studentin Mitte 20 mit einem Rückenbefund nach einem Sportunfall votierten zunächst alle angefragten Versicherer einen Ausschluss der Wirbelsäule – ohne spätere Überprüfung. Gemeinsam mit einer fachärztlichen Stellungnahme haben wir nachgefasst. Am Ende bot ein Versicherer eine Überprüfungsoption an: Der Ausschluss kann nach drei Jahren erneut geprüft und im besten Fall aufgehoben werden. Für die Kundin heißt das: die Chance auf vollen Schutz zu einem späteren Zeitpunkt.


Wenn alle Voten schlecht ausfallen

Auch dann ist nichts verloren – und nichts dokumentiert. Mögliche Wege: die Zurückstellungsfrist abwarten und später erneut anonym anfragen. Oder warten, bis alte Diagnosen aus dem Abfragezeitraum herausfallen – je nach Versicherer nach drei, fünf oder zehn Jahren. Auch Aktionsangebote mit erleichterten Gesundheitsfragen oder Alternativen zur BU wie die Grundfähigkeits­versicherung sind einen Blick wert. Ganz offen: Eine Garantie auf einen BU-Vertrag gibt es nicht – aber die gezielte Auswahl erhöht Ihre Chancen deutlich.

Icon Nicht verfügbar

Diese Fehler sollten Sie vermeiden

  • Aus dem Gedächtnis antworten statt aus der Akte:
    Zehn Prozent aller abgelehnten BU-Leistungsanträge scheitern an einer verletzten vorvertraglichen Anzeigepflicht (Quelle: GDV)
  • Angaben beschönigen:
    Der Versicherer kann bis zu fünf Jahre nach Abschluss zurücktreten oder den Vertrag anpassen, bei Arglist bis zu zehn Jahre (Quelle: VVG § 21)
  • Zwischen Voranfrage und Antrag etwas verändern:
    Das Votum trägt nur bei identischen Angaben; neue Diagnosen gehören in den Antrag

Die gute Nachricht: All diese Fallstricke betreffen den echten Antrag. Die anonyme Voranfrage selbst ist risikofrei – sie macht Ehrlichkeit folgenlos, weil ein schlechtes Ergebnis keine Spuren hinterlässt.

Welches dieser fünf Voten für Sie realistisch ist, zeigt erst die Anfrage selbst. Mit dem besten Ergebnis stellen wir dann den Antrag, mit identischen Angaben und Bezug auf die Voranfrage. Der Weg dorthin beginnt mit einer kurzen Angebotsanfrage bei uns.

Für wen ist die Risikovoranfrage besonders sinnvoll?

Kurz gesagt: für alle, bei denen der BU-Antrag nicht sicher glatt durchläuft – und das sind deutlich mehr Menschen, als viele denken. Eine Voranfrage lohnt sich immer bei Vor­erkrankungen, riskanten Hobbys sowie körperlichen oder risikoreichen Berufen. Diese Situationen begleiten wir besonders häufig:

  • Psychotherapie in der Vergangenheit:
    Psychische Erkrankungen betreffen 27,8 Prozent der Erwachsenen pro Jahr (Quelle: DGPPN Basisdaten) und sind mit 32,34 Prozent BU-Ursache Nummer eins (Quelle: Morgen und Morgen). Der Abfragezeitraum schwankt je Versicherer zwischen drei und zehn Jahren – die Anbieterwahl entscheidet hier alles.
  • Rücken, Gelenke, Bewegungsapparat:
    Die häufigste Vorerkrankungs-Kategorie überhaupt; die Spannbreite der Rückmeldungen ist groß, und die Formulierung einer Ausschlussklausel lässt sich im Voranfrage-Stadium verhandeln.
  • Bagatell-Diagnosen und unbekannte Akteneinträge:
    Schon Fußfehlstellungen oder Bänderrisse haben zu Ablehnungen geführt. Dazu kommen Abrechnungs- und Verdachtsdiagnosen, die Sie selbst gar nicht kennen – der Akten-Check vor der Voranfrage deckt sie auf.
  • Bereits Abgelehnte:
    Für Sie ist die anonyme Voranfrage der einzige risikofreie Weg zurück in den Markt. Die Ablehnung war die Entscheidung eines einzelnen Versicherers mit einer einzelnen Richtlinie – andere Anbieter bewerten denselben Fall nachweislich anders. Wie es nach einem abgelehnten BU-Antrag weitergeht, prüfen wir gezielt und ehrlich.
  • Riskante Hobbys:
    Ob Klettern, Tauchen, Kampfsport oder Motorsport – die Bewertung hängt stark von Details wie Schwierigkeitsgrad oder Wettkampfteilnahme ab. Die Voranfrage findet den Versicherer, der Ihr gefährliches Hobby am günstigsten einstuft.
  • Junge Leute, Schüler und Studenten:
    Kurze Krankengeschichte, günstige Beiträge – und aktuell die meisten Aktionsrouten mit erleichterten Gesundheitsfragen. Wir prüfen vor jeder Voranfrage, ob eine solche Route Ihnen den Aufwand ganz erspart.
  • Handwerker und körperlich Tätige:
    Die Berufsgruppen-Einstufung desselben Berufs variiert je Versicherer erheblich – der Vergleich über die Voranfrage wirkt wie ein dauerhafter Beitragsrabatt.

Und wenn Sie sich kerngesund fühlen? Auch dann lohnt der Blick in die eigene Akte: Ärzte rechnen teils Diagnosen ab, die nie besprochen wurden oder nicht zutreffen. Für eine BU trotz Vorerkrankung gilt dasselbe Prinzip wie für die vermeintlich leere Akte – erst wissen, dann beantragen.

Experten-Tipp:
Die gefährlichste Diagnose ist die, von der Sie nichts wissen

„Wer sich gesund fühlt, hält den Akten-Check gern für überflüssig. Genau diese Fälle machen später Ärger: Krankenkassen rechnen Verdachtsdiagnosen ab, die nie besprochen wurden, und Gerichte werten schon verschwiegene laufende Abklärungen als Arglist. Fordern Sie deshalb vor jeder Voranfrage Patientenakte und Kassen-Auskunft an. Falsche Einträge lassen wir per ärztlicher Stellungnahme klarstellen – erst dann geht die Anfrage anonym in den Markt.“

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Icon Krankenakte

Praxisbeispiel: Wenn die Akte eine Diagnose enthält, die nie stimmte

Eine Kundin Mitte 20 aus einem IT-Beruf kam mit fehlerhaften Einträgen in ihrer Akte zu uns – darunter eine Diagnose, die versehentlich bei einer Grippeimpfung notiert worden war. Die Versicherer verlangten in der Voranfrage ein ärztliches Attest über die Fehldiagnose. Als die Korrektur über die Praxis nicht gelang, sind wir den Weg über die Krankenkasse gegangen: Der Eintrag wurde geprüft, korrigiert und aus der Akte gelöscht. Ergebnis: voller Versicherungsschutz trotz zunächst belastender Aktenlage.

Wiedererkannt? Dann ist die anonyme Risikovoranfrage Ihr nächster Schritt

Körperlicher Beruf, Therapie-Historie, Bagatell-Diagnose oder eine frühere Ablehnung: Genau diese Situationen begleiten wir am häufigsten. Im kostenfreien Erstgespräch klären wir ehrlich, ob die Voranfrage bei Ihnen sinnvoll ist oder eine Aktionsroute Ihnen den Aufwand erspart.

  • Ihr Berater meldet sich, danach entscheiden Sie, wie es weitergeht
  • Ergebnisoffen: Rät das Gespräch von der Voranfrage ab, sagen wir Ihnen das genauso ehrlich
  • Finanztip empfiehlt unsere BU-Beratung
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Häufige Fragen zur Risikovoranfrage

Was kostet eine anonyme Risikovoranfrage zur Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Über einen Versicherungsexperten ist die anonyme Risikovoranfrage kostenfrei und ohne Abschlusspflicht. Der Experte wird erst bei einem tatsächlichen Abschluss über die Courtage des Versicherers vergütet. Auch die Unterlagen kosten praktisch nichts: Die erste Kopie der Patientenakte ist kostenlos, die Auskunft der gesetzlichen Krankenkasse laut § 305 SGB V ebenfalls. Fallen alle Rückmeldungen schlecht aus, entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Was speichert das HIS der Versicherer – und warum landet die anonyme Risikovoranfrage dort nicht?

Die anonyme Risikovoranfrage kann nicht gespeichert werden, weil der Versicherer keine Personendaten erhält. Das Hinweis- und Informationssystem (HIS) speichert in der Sparte Leben laut GDV auch keine Anträge oder Ablehnungen, sondern nur Erschwernisse und Über­versicherung. Eine Meldung führt nicht automatisch zur Ablehnung und wird regulär nach vier Kalenderjahren gelöscht. Ob Sie eingemeldet sind, klärt eine kostenlose Selbstauskunft bei der Besurance HIS GmbH. Dafür brauchen Sie Name, Geburtsdatum und aktuelle Anschrift; die Voranschriften der letzten fünf Jahre sind eine freiwillige Angabe, die die Vollständigkeit der Auskunft erhöht.

Wie lange dauert eine Risikovoranfrage bei der BU?

In der Regel zwei bis vier Wochen. Der Zeitfresser ist nicht der Versicherer, sondern die Beschaffung von Patientenakte und Krankenkassen-Auskunft. Die reine Antwortzeit liegt oft bei wenigen Tagen: Die Stuttgarter etwa beantwortet nach Branchenangaben 99 Prozent aller BU-Voranfragen innerhalb von zwei Tagen. Wer seine Unterlagen früh anfordert, verkürzt die Gesamtdauer am stärksten.

Wie verbindlich ist das Ergebnis der Risikovoranfrage für mich?

Für Sie ist es in keine Richtung bindend. Die Voranfrage ist keine Vertragserklärung – es entsteht weder ein Vertrag noch eine Abschlusspflicht. Auch ein Angebot mit Zuschlag oder Ausschluss müssen Sie nicht annehmen; dann kommt schlicht kein Vertrag zustande. Die Anzeigepflicht nach § 19 VVG beginnt erst mit dem echten Antrag. Ein schlechtes Ergebnis bleibt damit folgenlos und nirgends dokumentiert.

Wie verlässlich hält sich der Versicherer später an seine Einschätzung aus der Voranfrage?

Rechtlich bindend ist die Einschätzung – das sogenannte Votum – nicht, sie steht unter dem Vorbehalt der Schlussprüfung. In der Praxis halten sich Versicherer aber fast immer daran, wenn Antrag und Voranfrage identische Angaben enthalten und der Antrag auf die Voranfrage Bezug nimmt.

Was bringt eine Risikovoranfrage, wenn mich eine BU-Versicherung schon einmal abgelehnt hat?

Gerade dann bringt sie viel. Die Ablehnung war die Entscheidung eines einzelnen Versicherers mit einer einzelnen Annahmerichtlinie – andere Anbieter bewerten dieselben Angaben oft völlig anders. Die anonyme Voranfrage ist der einzige Weg, das ohne einen weiteren dokumentierten „Versicherungsversuch“ zu testen. Wichtig: Die frühere Ablehnung müssen Sie bei künftigen echten Anträgen auf Nachfrage angeben. Klären Sie nach einem abgelehnten BU-Antrag deshalb erst anonym, wer Sie annimmt, und stellen Sie dann nur einen Antrag.

Welche Unterlagen brauche ich für die Risikovoranfrage?

Die Basis sind ausgefüllte Fragebögen zu Beruf, Absicherungswunsch und Gesundheitshistorie. Dazu kommen die Belege: die Versichertenauskunft Ihrer Krankenkasse, die Patientenakten der behandelnden Ärzte und je nach Fall Befunde oder Therapie-Abschlussberichte. Bei hohen BU-Renten verlangen Versicherer zusätzlich Einkommensnachweise. Praktisch: Die seit 2025 automatisch angelegte elektronische Patientenakte (ePA) erleichtert die Einsicht in die eigene Krankengeschichte.

Wie viele Versicherer werden bei der Risikovoranfrage angefragt – und warum nicht einfach alle?

Üblich ist eine gezielte Auswahl. Ausgewählt werden die Anbieter, deren Annahmerichtlinien zum Risikoprofil passen – etwa Versicherer mit kurzem Abfragezeitraum bei zurückliegender Psychotherapie. Eine Anfrage bei allen bringt keinen Mehrwert, denn vollständige Voranfrage-Unterlagen umfassen schnell mehrere Dutzend Seiten.

Warum kann der Versicherer meine elektronische Patientenakte (ePA) nicht einsehen?

Auf die ePA haben laut Bundesgesundheitsministerium nur Leistungserbringer wie Ärzte und Apotheken sowie Sie selbst Zugriff – private Versicherer nicht. Die Risikoprüfung läuft weiterhin über die Antragsfragen und, nur mit Ihrer Schweige­pflichtentbindung, über Rückfragen bei Ärzten und Krankenkassen. Für Sie ist die ePA sogar nützlich: Sie macht die eigene Gesundheitshistorie vor der Voranfrage bequem einsehbar.

Was bedeutet „zurückgestellt“ – und was mache ich dann?

Zurückstellung heißt: Der Versicherer entscheidet erst nach einer Frist, typisch sechs Monate bis mehrere Jahre – etwa weil eine Behandlung zu frisch ist. Das ist keine Ablehnung. Sinnvoll ist, die Frist zu notieren, in der Zwischenzeit Beschwerdefreiheit zu dokumentieren und danach erneut anonym voranzufragen statt direkt zu beantragen. So bleibt auch der zweite Versuch ohne Spuren. Eine Zurückstellung nach echtem Antrag ist dagegen ein angabepflichtiger „Versicherungsversuch“.

Was ist, wenn zwischen Voranfrage und Antrag eine neue Diagnose dazukommt?

Sie muss in den Antrag. Die Anzeigepflicht nach § 19 VVG gilt bis zur Abgabe der Vertragserklärung – die Rückmeldung aus der Voranfrage trägt nur bei identischen Angaben. Wer neue Befunde verschweigt, riskiert Rücktritt, Vertragsanpassung oder Anfechtung. Praktisch heißt das: Nach einer guten Rückmeldung zügig den Antrag stellen und Neues offen ansprechen.

Welche BU gibt es ganz ohne Gesundheitsfragen?

Praktisch keine. Angebote „ohne Gesundheitsfragen“ sind fast immer Aktions- oder Kollektivlösungen mit erleichterten, nicht fehlenden Gesundheitsfragen. Sie gelten nur für enge Zielgruppen, begrenzen die Rentenhöhe und fragen Risikofaktoren wie Body-Mass-Index (BMI), Rauchen und Risikosport weiterhin ab. Für passende Profile sind solche Aktionen dennoch attraktiv: Sie können eine Voranfrage im Einzelfall sogar überflüssig machen.

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