Betriebliche Hunde­versicherung Unsere Empfehlungen für Ihren Schutz (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine betriebliche Hunde­versicherung richtet sich an alle Selbständigen und Firmen, die in ihrer beruflichen Tätigkeit mit Hunden zu tun haben.
  • Dazu gehören z. B. Hundetrainer, Hundeschulen, Hundesalons, Tierheime und auch Hundesitter.
  • Die Versicherung leistet, wenn Personen- oder Sachschäden im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit entstehen – wenn der Schaden durch die Hunde verursacht wird oder wenn die Hunde selbst zu Schaden kommen.
  • Eine betriebliche Hunde­versicherung gibt es ab 10 € im Monat.

Das erwartet Sie hier

Was kostet die ideale betriebliche Hunde­versicherung, was sollte sie leisten und wer braucht sie wirklich.

Inhalt dieser Seite
  1. Als Hundebetrieb richtig absichern
  2. Welche Betriebe brauchen eine Hunde­­versicherung?
  3. Kosten und Preise
  4. Leistungen
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Betriebliche Hunde­­versicherungen vergleichen

Wie sichere ich meinen Hundebetrieb richtig ab?

Personen, die in ihrem Beruf mit Hunden zu tun haben, sollten sich mit einer betrieblichen Hunde­versicherung vor eventuellen Schäden absichern. Dabei geht es nicht nur um die eigenen Tiere, die beispielsweise ein Sicherheitsunternehmen einsetzt, sondern auch um die Hunde, die in Obhut genommen werden, wie etwa in einer Hundeschule oder Hundepension. Welche Betriebe sich mit einer betrieblichen Hunde­versicherung absichern können, erfahren Sie im Abschnitt „Wer benötigt eine betriebliche Hunde­versicherung?“ .

Warum eine betriebliche Hunde­versicherung sinnvoll ist

Weil Hunde viel Auslauf benötigen und immer in Bewegung sind, können bei der Zusammenarbeit mit den Tieren schnell Unfälle passieren. Wenn sich ein Hund beispielsweise während des Trainings auf einem Parkour verletzt, muss der Hundetrainer häufig für die Behandlungskosten aufkommen.

Auch andere Schäden sind schnell vom übermütigen Vierbeiner verursacht:

  • Kratzer an Fahrzeugen
  • Verschmutzung von Kleidung und Gegenständen
  • Verletzung anderer Hunde, Menschen oder des Hundes selbst

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Private Hunde­haftpflicht gilt nicht im Beruf

Die private Hunde­haftpflicht­versicherung gilt nicht für den beruflichen Bereich. Wenn ein Hund also einen Schaden im beruflichen Kontext anrichtet, übernimmt die private Hunde­haftpflicht­versicherung diesen Schaden nicht. Für diese Fälle sollten alle Personen, die beruflich mit Hunden Umgang haben, eine betriebliche Haftpflicht­versicherung abschließen, die vor möglichen Kosten schützt.

Experten-Tipp: Betriebs­haftpflicht mit spezieller Hunde-Absicherung

„Gewerbetreibende, die im Berufsalltag mit Hunden arbeiten, sichern sich mit einer Betriebs­haftpflicht­versicherung ab, die um das Risiko “Tierberufe” erweiterbar ist. Die Hunde werden dabei einfach in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen. Somit ist eine betriebliche Hunde­versicherung eine Kombination aus einer Betriebs­haftpflicht­versicherung und einer Hunde­haftpflicht­versicherung.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Wer benötigt eine betriebliche Hunde­versicherung?

  • Besitzer einer Hundeschule
  • Mobile Hundeausbilder
  • Hundetrainer
  • Besitzer eines Hundesalons
  • Security-Firmen mit Wachhunden
  • Hundesitter
  • Betreiber einer Tierpension
  • Tierheime
  • Jäger

Betriebs­haftpflicht für Hundesalons

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Ein Hundesalon birgt für den Betreiber viele Risiken. Denn nicht nur die Arbeit im Salon kann zu einem Schadensfall führen, auch der vierbeinige Kunde birgt potentielle Risiken. Daher sollten Betreiber eines Hundesalons darauf achten, dass in der Betriebs­haftpflicht­versicherung auch Schäden mit eingeschlossen sind, die durch Hunde verursacht wurden. Doch auch Schäden am Hund und dadurch verursachte finanzielle Schäden für den Besitzer sollten unbedingt mitversichert werden.

In diesen Fällen hilft die Betriebs­haftpflicht für Hundesalons:

  • Der Hund beschädigt die Einrichtung des Salons
  • Der Hund beißt eine Person, die daraufhin Schmerzensgeld fordert
  • Salonbetreiber oder -mitarbeiter verschneidet sich: Der teure Rassehund holt auf einer Ausstellung nicht den erhofften Titel. Der Besitzer verklagt den Salonbetreiber
  • Der Hund bewegt sich während des Haarschnitts zu schnell und wird verletzt.

Betriebs­haftpflicht für Sicherheitsfirmen mit Wachhunden

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Viele Sicherheitsfirmen stellen auch vierbeinige Wachkräfte zur Verfügung. Die Firma sollte in diesem Fall dafür sorgen, dass im Versicherungsschutz auch die Wachhunde integriert sind. Wachhunde sind ein spezielles Risiko, da sie als besondere gewerbliche Hunde gelten.

Betriebs­haftpflicht für Hundeschulen

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In Hundeschulen ist vor allem das Verletzungsrisiko für den Hund besonders groß, da der Vierbeiner hier auf Artgenossen trifft und ständig in Bewegung ist. Wenn sich der Hund z. B. bei einem Parkourlauf oder im Spiel mit einem anderen Vierbeiner verletzt, wird der Besitzer der Hundeschule zur Kasse gebeten. Eine Betriebs­haftpflicht mit integriertem Hundeschutz übernimmt in diesem Fall die entstandenen Kosten.

Im Umfang einer Betriebs­haftpflicht für Hundeschulen sind in der Regel folgende Leistungen integriert:

  • 15 Mio. € Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Schutz bei Forderungsausfalldeckung
  • Veranstaltungen
  • Schäden am auszubildenden Hund durch Verschulden des Ausbilders
  • Tätigkeitsschäden
  • Mietsachschäden
  • Verlust von Schlüsseln und Codekarten

Betriebs­haftpflicht für Tierpensionen

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Als Eigentümer bzw. Betreiber einer Tierpension hat man täglich mit mehreren Hunden zu tun, auf die man Acht geben muss. Hundehalter vertrauen Tierpensionen ihre Tiere an und gehen davon aus, dass alles Wichtige beachtet wird. Vergisst nun beispielsweise einer der Mitarbeiter einer Tierpension, dass ein in Obhut genommener Hund ein bestimmtes Hundefutter nicht verträgt, kann es für die Pension teuer werden. Der Hund erleidet Durchfall und ein Tierarzt muss gerufen werden. Die Tierarztkosten werden der Tierpension in Rechnung gestellt.

Absicherung für Hundetrainer und Hundeausbilder

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Als Hundetrainer trägt man die Verantwortung für alle Hunde, die man betreut. Ein falsches Kommando oder nicht ordnungsgemäß gestellte Trainingsgeräte können zu Verletzungen der Hunde führen. Das Verschulden ist dann auf den Hundetrainer zurückzuführen.

Eine Betriebs­haftpflicht­versicherung für Hundetrainer und -ausbilder sichert vor Schadensersatzforderungen – egal ob sie in den eigenen Räumlichkeiten arbeiten oder als mobiler Trainer vor Ort beim Kunden. Wer ein eigenes Betriebsgebäude hat, unterliegt zudem der Verkehrssicherungspflicht. Kommt ein Teilnehmer (also einer der Hundehalter) wegen falsch verlegten Trainingsgeräten zu Schaden, greift auch hier die Betriebs­haftpflicht­versicherung.

Auch Hundesitter benötigen eine Absicherung

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Wer beruflich auf Hunde aufpasst und damit Geld verdient, sollte ebenfalls eine Hunde­versicherung abschließen. Denn die private Haftpflicht leistet nicht bei Unfällen, die im Zusammenhang mit dem Hundesitting stehen. Verschiedene Versicherungen bieten Hundesitter-Versicherungen an. Die Beitragshöhe hängt dabei von der Anzahl der zu betreuenden Hunde ab.

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Was kostet eine betriebliche Hunde­versicherung?

Eine betriebliche Hunde­versicherung gibt es bereits ab 10 Euro im Monat. Die genauen Kosten einer solchen Betriebs­haftpflicht­versicherung hängen von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind unter anderem die Art des Betriebes bzw. der beruflichen Tätigkeit und der Umfang des Umganges mit Hunden. Weiter unten haben wir Ihnen alle Faktoren übersichtlich aufgezählt.


Rechenbeispiel: Das kostet eine betriebliche Hunde­versicherung

Berufliche TätigkeitHundesitter
Jahresumsatz20.000 €
Anzahl der Hunde10
Tätige Person1
Monatlicher Beitrag10,44 €

Wovon hängen die Kosten genau ab?

Zu den wichtigsten Faktoren zur Kostenberechnung für betriebliche Hunde­versicherungen gehören:

  • Art des Hundebetriebes
  • Anzahl der Hundeausbilder, Hundesitter, Hundebetreuer
  • Anzahl der zu betreuenden Hunde
  • Anzahl der eigenen Hunde im Betrieb

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Leistungen der betrieblichen Hunde­versicherung

Übernahme von Schäden an Dritten

Passiver Rechtsschutz

Schäden während Veranstaltungen


Übernahme von Schäden an Dritten

Die Betriebs­haftpflicht­versicherung übernimmt die Kosten für folgende Schäden:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensfolgeschäden

Dabei können Tierhalter geschädigt werden, genauso wie die Hunde, mit denen gearbeitet wird. Finanzielle Folgeschäden aus Personen- oder Sachschäden werden ebenfalls von der Versicherung getragen. Das Versicherungs­unternehmen trägt die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Diese beträgt häufig bis zu 15 Millionen Euro.


Was bringt mir der passive Rechtsschutz?

Wenn eine Schadensersatzforderung gestellt wird, überprüft die Versicherung zunächst einmal den Anspruch. Ist dieser gerechtfertigt und der Schaden ist durch das Verschulden des Versicherungsnehmers entstanden, leistet die Versicherung. Falls die Forderungen nicht gerechtfertigt sind, wehrt die Versicherung die Ansprüche ab – auf eigene Kosten.

Wer ist versichert?

Im Versicherungsschutz eingeschlossen sind neben dem Versicherungsnehmer (also dem Betreiber oder Besitzer) auch die Mitarbeiter. Es können auch eigene Hunde im Betrieb mitversichert werden.

Aktuelle Testberichte zur betrieblichen Hunde­versicherung

Da es sich bei der betrieblichen Hunde­versicherung nicht um ein konkretes Versicherungsprodukt handelt, liegen derzeit keine Testergebnisse vor. Gewerbliche Versicherungspolicen werden ohnehin selten von Testinstituten betrachtet, denn Gewerbe­versicherungen sind immer auf den Betrieb individuell zugeschnitten. Auf unserer separaten Seite zu aktuellen Testberichten der Betriebs­haftpflicht­versicherung können Sie sich dennoch eine Orientierung holen:

Betriebs­haftpflicht­versicherungen in aktuellen Testberichten (2024)

Diese zwei Anbieter empfehlen wir

Als Betreiber einer Hundeschule, Hundepension oder eines Tierheims lohnt es sich, bei dem Schutz seines Gewerbes auf Spezial­versicherer zurückzugreifen. Diese sind mit dem Versicherungsrisiko eines Tieres bestens vertraut – sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich. Dazu gehören z. B. die Uelzener Versicherung oder die Rhion. Nutzen Sie gern unseren kostenfreien Tarifvergleich und wir schauen, welcher Anbieter sich für Ihren Betrieb eignet.

Prinzipiell ist jede Betriebs­haftpflicht­versicherung um Hunde erweiterbar. Verfügen Sie bereits über eine Betriebs­haftpflicht, dann erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer zunächst, ob dieser einen gewerblichen Umgang mit Hunden zusätzlich mitversichert.

Foto von Benjamin Mai
Berater

Tipps und Vergleich von betrieblichen Hunde­versicherungen

Jeder Betrieb ist anders. Daher ist ein Tarifvergleich ratsam, um den idealen Versicherungsschutz für das individuelle Risiko zu finden. Versicherer wollen im Vorfeld genau wissen, wie Ihre berufliche Tätigkeit genau aussieht. Halten Sie also folgende Angaben für einen Vergleich von betrieblichen Hunde­versicherungen parat:

  • In welchem Umfang betreiben Sie das Gewerbe, haupt- oder nebenberuflich?
  • Was genau ist Ihre berufliche Tätigkeit?
  • Wie viel Jahresumsatz erwirtschaften Sie?
  • Wie viele Mitarbeiter beschäftigen Sie?

Um Ihnen ein Angebot zu machen, müssen Versicherer Ihr individuelles Risiko genau einschätzen und abwägen können, wie wahrscheinlich der Fall eines Haftungsanspruches ist. Ein Hundefriseursalon trägt ein anderes Risiko, als ein selbständiger Hundetrainer. Ein Hundesitter benötigt einen anderen Versicherungsschutz als eine ganze Hundepension.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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