Drohnen­versicherung Tarifvergleich und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Für Drohnennutzer ist es in der Regel Pflicht, eine Haftpflicht­versicherung abzuschließen.
  • Drohnennutzer haben dabei zwei Optionen: Sie können sich zwischen einer Haftpflicht­versicherung inklusive Drohnen­versicherung oder einer separaten Drohnen-Haftpflicht­versicherung entscheiden.
  • Beide Versicherungen leisten in der Regel bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
  • Bei einer Haftpflicht­versicherung entstehen meist keine weiteren Kosten für die integrierte Drohnen­versicherung. Bei einer Drohnen-Haftpflicht­versicherung sind die Ausgaben höher.
  • Eine Drohnen-Kasko­versicherung kommt bei Schäden an der Drohne selbst auf.

Das erwartet Sie hier

Wann Sie eine Drohnen­versicherung abschließen müssen, welche Leistungen Sie erwarten können und welche weiteren Versicherungen Sie für Drohnen brauchen.

Inhalt dieser Seite
  1. So sieht eine ideale Versicherung aus
  2. Gesetzliche Regelungen
  3. Wichtige Leistungen
  4. Pflicht­­haftpflicht­­versicherungen für Drohnen
  5. Kosten
  6. Optionale Versicherungen für Drohnen
  7. Aktuelle Testergebnisse
  8. Tipps für den Tarifvergleich
  9. Fazit
Foto von Talke Flörcken
Zuletzt aktualisiert am

So sieht eine ideale Drohnen­versicherung aus

Haftpflicht­versicherung mit Drohnenschutz oder Drohnen-Haftpflicht­versicherung? – Sie haben die Wahl

Drohnen­versicherung, Drohnen-Haftpflicht oder Haftpflicht inklusive Drohnenschutz? Im Internet kursieren unterschiedliche Bezeichnungen für die Versicherung von Drohnen. Das kann verwirren, ist aber eigentlich ganz einfach zu verstehen. Wenn eine Haftpflicht­versicherung für Ihre Drohne Pflicht ist, haben Sie, als Privatperson, zwei Optionen:

Icon Wegweiser
  1. Privat­haftpflicht­versicherung inklusive Drohnen-Haftpflicht­versicherung: Bei dieser Versicherung profitieren Sie von allen Leistungen einer Privat­haftpflicht­versicherung. Zusätzlich sind Sie vor Schäden geschützt, die Ihre Drohne verursacht.
  2. Drohnen-Haftpflicht­versicherung: Hierbei handelt es sich um eine separate und spezielle Haftpflicht­versicherung ausschließlich für Schäden, die Drohnen verursachen.

Nutzen Sie Ihre Drohne gewerblich, benötigen Sie eine Betriebs­haftpflicht­versicherung inklusive Drohnen­versicherung oder eine separate Drohnen-Haftpflicht­versicherung.

Das leistet eine Versicherung von Schäden von Drohnen

  • Absicherung vor Gefährdungshaftung
  • Hohe Versicherungssummen: Im Schadensfall leistet der Versicherer in Millionenhöhe.
  • günstig oder umsonst, wenn als Teil einer Privat­haftpflicht­versicherung

Was heißt Gefährdungshaftung?

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Für Drohnennutzer gilt die sogenannte Gefährdungshaftung. Das bedeutet: Nutzer haften für die, durch ihre Drohne verursachten Schäden. Ob der Drohnennutzer an dem Schaden schuld ist, ist dabei nicht ausschlaggebend. Wenn zum Beispiel eine Drohne durch eine Windböe abstürzt und einen Schaden verursacht, dann ist der Drohnenbetreiber nicht schuld, noch hat er rechtswidrig gehandelt. Dennoch sieht das Gesetz vor, dass er für den, durch seine Drohne verursachten Schaden aufkommen muss. Denn der Betrieb einer Drohne ist zwar erlaubt, er bringt aber eine gewisse Gefährdung mit sich, für die der Drohnennutzer rechtlich verantwortlich gemacht wird (Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung).

Das Gegenteil von Gefährdungshaftung ist Verschuldenshaftung. Das bedeutet, dass eine Person Anspruch auf Schadensersatz von einem Drohnennutzer hat, wenn dieser rechtswidrig gehandelt hat und für den Schaden durch seine Drohne schuld ist. (Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung).

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Gesetzliche Regelungen bei der Drohnennutzung

Icon Drone

Was ist eine Drohne?

Eine Drohne ist ein Luftfahrzeug ohne eine Besatzung an Bord. Drohnen fliegen eigenständig durch einen Computer oder werden vom Boden über eine Fernsteuerung navigiert. Entsprechend der Anzahl der Rotoren werden sie auch Quadrocopter oder Multicopter genannt.

Haftpflicht­versicherung – bei Drohnen Pflicht

Drohnen werden immer beliebter: In Deutschland wurden 2023 fast 415.000 Drohnen privat oder gewerblich genutzt – Tendenz steigend (Quelle: Statista und Verband unbemannte Luftfahrt, S. 3). Auch wenn viele davon Spielzeugdrohnen sind: Drohnen können große Schäden anrichten (Quelle: Verband unbemannte Luftfahrt, S. 5). Deshalb ist eine Haftpflicht­versicherung bei Drohnen in Deutschland seit 2017 Pflicht. Von der Versicherungspflicht ausgenommen sind Drohnen, die ausschließlich in geschlossenen Räumen genutzt werden und Spielzeugdrohnen. Spielzeugdrohnen erkennt man meist daran, dass sie laut Produktbeschreibung von Kindern unter 14 Jahren geflogen werden können.

Pflicht­haftpflicht­versicherung für Drohnen im Gesetz

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Drohnen sind Luftfahrzeuge (Luftverkehrsgesetz § 1):

  • “Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme).” (Quelle: LuftVG)

Luftfahrzeuge müssen versichert werden (Luftverkehrsgesetz § 43 (Absatz 2):

  • “(2) Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz nach diesem Unterabschnitt eine Haftpflicht­versicherung in einer durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten. Satz 1 gilt nicht, wenn der Bund oder ein Land Halter des Luftfahrzeugs ist.” (Quelle: LuftVG)

Weitere rechtliche Grundlagen für Drohnen auf den Seiten des Luftfahrt Bundesamts

EU-Drohnenverordnung

Icon Vertrag

Versicherungsschein immer mitführen

Fliegen Sie Ihre Drohne, müssen Sie den Versicherungsschein immer mit sich führen. Ansonsten begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Eine digitale Version, zum Beispiel als Foto oder E‑Mail-Anhang, ist ausreichend. Der digitale Versicherungsnachweis sollte vor allem Auskunft über die Deckungssumme, sowie den Umfang und die Dauer der Versicherung geben.


Registrierung von Drohnen – nicht ohne Versicherungsnummer

Unter bestimmten Umständen sind Sie, als Drohnennutzer, verpflichtet, sich beim Luftfahrt Bundesamt zu registrieren. Wenn einer der folgenden beiden Punkte auf Ihre Drohne zutrifft, müssen Sie sich dort eintragen:

  • Startmasse von 250 g und mehr
  • Startmasse von weniger als 250 g und Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten zum Beispiel einer Kamera

Für diese Betreiberregistrierung benötigen Sie wiederum den Namen des Versicherers und die Nummer der Versicherungspolice. Die Registrierung ist in der Regel kostenpflichtig. Nach der Registrierung erhalten Sie eine elektronische Registrierungsnummer. Diese muss an der Drohne angebracht werden. Eine feuerfeste Plakette ist nicht mehr erforderlich. Drohnen, die als Spielzeug klassifiziert sind, müssen nicht registriert werden.

Wann Sie Ihre Drohne genehmigen lassen müssen

Icon Pfeile nach oben

Die drei Betriebskategorien “offen”, “speziell” und “zulassungspflichtig”

Drohnen werden vom Gesetzgeber in drei Betriebskategorien eingeteilt (Quelle: Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt):

  • offen (für alle)
  • speziell
  • zulassungspflichtig

Kategorie “offen” – Keine Genehmigung nötig

Ob eine Drohne genehmigt werden muss, hängt davon ab, in welche Kategorie sie einzuordnen ist. Drohnen in der Kategorie “offen” brauchen keine Genehmigungen, die in der Kategorie “speziell” oder “zulassungspflichtig” hingegen schon. Wie Sie eine Betriebsgenehmigung beantragen, erfahren Sie auf den Seiten des Luftfahrt Bundesamt. Die Kategorie “zulassungspflichtig” betrifft den Betrieb von großen und schweren Drohnen, die etwa zur Beförderung von Personen oder gefährlichen Gütern konstruiert sind. Eine Drohne gehört wiederum zu den Kategorien “speziell”, wenn sie einen Punkt aus der folgenden Kategorie “offen” nicht erfüllt (Quelle: BMDV):

  • Startmasse < 25 kg
  • Einsatz ausschließlich in direkter Sichtweite des Fernpiloten
  • Betrieb in einer Flughöhe < 120 m
  • Drohne in sicherem Abstand zu unbeteiligten Personen und kein Überfliegen von Menschenansammlungen
  • Kein Transport von Menschen oder gefährlichen Gütern

Brauchen Sie einen Drohnenführerschein?

Führerscheinfrei dürfen nur Drohnen unter 250 Gramm und Drohnen ohne Kamera geflogen werden. Für alle anderen Fälle gibt es aktuell in der EU zwei Kompetenznachweise. Welchen Sie benötigen, hängt unter anderem vom Startgewicht Ihrer Drohne oder der Risikokategorie ab. Beide Prüfungen sind jeweils fünf Jahre gültig und müssen durch Wiederholungsprüfungen oder Auffrischungskurse verlängert werden (Quelle: Luftfahrt Bundesamt).

EU-Kompetenznachweis – sogenannter “kleiner EU-Drohnenführerschein”

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  • ab Startmasse von 250 Gramm
  • für alle Drohnen mit Kamera

  • Der Online-Test besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen und kann beim Luftfahrt Bundesamt abgelegt werden. Die Prüfung ist gebührenpflichtig.

EU-Fernpiloten-Zeugnis – sogenannter “großer EU-Drohnenführerschein”

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  • für Bestandsdrohnen ab 500 Gramm
  • Drohnen der Risikoklassen C2, C3 und C4

  • Für dieses Zeugnis müssen Sie eine Theorie-Prüfung plus Praxistraining absolvieren

Für Versicherungsschutz rechtliche Vorgaben beachten

Damit Versicherungen durch Drohnen verursachte Schäden übernehmen, müssen Sie sich vorher an rechtliche Vorgaben halten. Sonst drohen nicht nur hohe Bußgelder, sondern die Versicherung kann auch die Kostenübernahme ablehnen. Die meisten privaten Drohnennutzer sind der Kategorie “offen” zugeordnet. Sie dürfen Drohnen zum Beispiel nur in Sichtweite und nicht höher als 120 m fliegen. Außerdem müssen sie zu unbeteiligten Personen einen sicheren Abstand einhalten und dürfen keine Menschenmengen überfliegen. Auch für eine Reihe von sensiblen Gebieten ist der Überflug verboten.

Was sind sensible Gebiete?

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  • Wohngrundstücke,
  • Naturschutzgebiete,
  • Flugplätze,
  • Flughäfen,
  • Kontrollzonen,
  • Menschenansammlungen,
  • Bundesfernstraßen (z. B. Autobahnen),
  • Bundeswasserstraßen,
  • Bahnanlagen,
  • Krankenhäuser,
  • Helikopter-Landeplätze,
  • militärische Anlagen und Organisationen,
  • mobile Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr im Rahmen angemeldeter Manöver und Übungen,
  • Industrieanlagen,
  • Justizvollzugsanstalten,
  • Einrichtungen des Maßregelvollzugs,
  • militärischen Anlagen und Organisationen,
  • Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung,
  • Unglücksorte,
  • Katastrophengebiete und anderen Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

Leistungsübersicht: Welche Schäden deckt eine Versicherung ab?

Icon Krankenwagen

Drohnenbetreiber haftet für (hohe) Schäden

Drohnen können Schäden verursachen, die hohe Kosten nach sich ziehen können. Drohnenbetreiber haften dabei für alle, durch die Drohne verursachten Schäden. Die Schuldfrage ist dabei irrelevant. Im schlimmsten Fall sind Sie mit Forderungen nach Schmerzensgeld oder Schadenersatz, Behandlungskosten oder gar Rentenansprüchen konfrontiert. Je nach Schaden kann eine andere Versicherung zuständig sein.

Das ist mitunter sehr unübersichtlich. Wir haben einige fiktive, aber realistische Fälle zusammengetragen und zeigen Ihnen, welche Versicherungen prinzipiell für den Schaden aufkommen würde. Ob sie tatsächlich zahlt, hängt von Ihrem jeweiligen Tarif ab. Am besten, Sie prüfen Ihren Versicherungsvertrag und lassen sich beraten.


Beispiele für Sachschäden durch Drohnen

SchadensszenarioVersicherung
Drohne steuert in gläserne Terrassentür des NachbarhausesHaftpflicht­versicherung inklusive Drohnen­versicherung

Drohnen-Haftpflicht­versicherung
Drohne wird von Windböe erfasst, stürzt ab und beschädigt ein parkendes AutoHaftpflicht­versicherung inklusive Drohnen­versicherung

Drohnen-Haftpflicht­versicherung
Drohne wird von Vogel attackiert, stürzt ab und eine Stromleitung wird beschädigtHaftpflicht­versicherung inklusive Drohnen­versicherung

Drohnen-Haftpflicht­versicherung

Beispiele für Personenschäden durch Drohnen

SchadensszenarioVersicherung
Drohne stürzt durch leere Akkus ab und verursacht einen Verkehrsunfall, bei dem eine Person verletzt wird und ins Krankenhaus mussHaftpflicht­versicherung inklusive Drohnen­versicherung

Drohnen-Haftpflicht­versicherung
Drohne stürzt unkontrolliert ab, erschreckt einen Passanten, der stürzt und zieht sich einen Bruch zuHaftpflicht­versicherung inklusive Drohnen­versicherung

Drohnen-Haftpflicht­versicherung

Beispiele für Vermögensschäden durch Drohnen

SchadensszenarioVersicherung
Drohne verletzt eine Angestellte. Sie erleidet dadurch einen VerdienstausfallHaftpflicht­versicherung inklusive Drohnen­versicherung

Drohnen-Haftpflicht­versicherung
Drohne fliegt unerlaubt über den Garten eines Wohnhauses und macht dort Fotos und VideosHaftpflicht­versicherung inklusive Drohnen­versicherung

Drohnen-Haftpflicht­versicherung
Drohne fliegt unerlaubt in eine Wohnung und macht dort Fotos und VideosHaftpflicht­versicherung inklusive Drohnen­versicherung

Drohnen-Haftpflicht­versicherung

Vorsicht bei Fotos und Aufnahmen von Fremden

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Fremde Personen dürfen Sie nicht ohne ihre Einwilligung fotografieren oder filmen. Sonst verletzten Sie ihre Persönlichkeitsrechte und Ihr Recht am eigenen Bild (Quelle: Grundgesetz § 2 Absatz 1; Kunsturhebergesetzes § 22 und 32). Selbst wenn Sie ein Einverständnis für ein Bild oder eine Aufnahme haben, bedeutet das nicht, dass Sie es veröffentlichen dürfen. Als Veröffentlichung gilt bereits, wenn Sie das Bild auf Social Media mit mehreren Personen teilen. Möchten Sie Kinder mit ihrer Drohne aufnehmen, gelten besondere Regelungen. Sie dürfen Fremde hingegen ohne Zustimmung fotografieren oder filmen, wenn sie als sogenanntes Beiwerk vor beispielsweise Sehenswürdigkeiten stehen, an Demonstrationen teilnehmen oder von öffentlichem Interesse sind.

Beispiele für Schäden an Drohne oder ihr Verschwinden

SchadensszenarioVersicherung
Drohne wird gestohlenDrohnen-Kasko­versicherung
Drohne ist nach Absturz nicht mehr auffindbarDrohnen-Kasko­versicherung
Drohne wird aus der Wohnung gestohlenHausrat­versicherung
Drohne nimmt zu Hause Schaden z. B. bei Feuer, Einbruch oder WasserschadenHausrat­versicherung
Drohne wird während eines Transports beschädigtDrohnen-Kasko­versicherung

Beispiele für Unfallschäden des Drohnenbetreibers

SchadensszenarioVersicherung
Person konzentriert sich auf seine fliegende Drohne und übersieht so ein herankommendes Fahrzeug und wird angefahrenUnfall­versicherung
Person konzentriert sich auf seine Drohne und übersieht so eine Unebenheit im Boden, fällt und verletzt sichUnfall­versicherung

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Pflicht­versicherungen für Ihre Drohne

Falls die Haftpflicht­versicherung Ihrer Drohne Pflicht ist, haben Sie zwei Optionen: eine Haftpflicht­versicherung inklusive Drohnen­versicherung oder eine Drohnen-Haftpflicht­versicherung:

Haftpflicht­versicherung inklusive Drohnen­versicherung

Privat­haftpflicht­versicherung inklusive Drohnen­versicherung

Bei einer Privat­haftpflicht­versicherung inklusive Drohnen­versicherung profitieren Sie von den gängigen Leistungen einer privaten Haftpflicht­versicherung wie etwa Personen-, Sach- und Vermögensschäden, Mietsachen- oder auch Gefälligkeitsschäden. Zusätzlich sind Schäden durch Ihre Drohne in der Regel mitversichert. Wichtig ist, dass Flugobjekte und Drohnen explizit im Vertrag mit benannt sind. Prüfen Sie Ihren aktuellen Versicherungsschutz. Vielleicht deckt er bereits Drohnen ab. Oft können Sie zu Sport- oder Freizeitzwecken genutzte Drohnen mit einem Startgewicht von maximal fünf Kilogramm über eine private Haftpflicht­versicherung mitversichern.

Erfahren Sie mehr über eine private Haftpflicht­versicherung


Icon Bauarbeiter

Betriebs­haftpflicht­versicherung inklusive Drohnen­versicherung

Setzen Fotografen, Mediengestalter, Handwerker, Dachdecker, Zimmermänner, Förster, Landwirte, Sachverständige, Ingenieure oder auch Sicherheitsunternehmer Drohnen bei ihrer Arbeit ein, dann ist eine Versicherung Pflicht. Der berufliche Einsatz von Drohnen ist jedoch in der Regel nicht über eine private Haftpflicht­versicherung abgesichert. Werden Drohnen gewerblich genutzt, sollten Sie versuchen, die Drohne über Ihre Betriebs­haftpflicht­versicherung oder spezielle Haftpflicht­versicherungen mitzuversichern. Jäger können beispielsweise Drohnennutzung über eine Jagd­haftpflicht­versicherung abdecken lassen.

Separate Drohnen-Haftpflicht­versicherung

Müssen Sie Ihre Drohne versichern, können Sie auch eine eigenständige Drohnen­versicherung abschließen. Sie kommt nur für durch Ihre Drohne verursachte Schäden auf. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Icon Kalender

Kurzzeit-Drohnen-Haftpflicht­versicherung

Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Drohne nur für einen kurzen Zeitraum abzusichern. So können Sie Ihre Drohne spontan an nur wenigen Tagen im Jahr fliegen lassen, ohne sich langfristig vertraglich zu binden. Dazu können Sie eine Kurzzeit-Drohnen-Haftpflicht­versicherung abschließen. Dort können Sie in der Regel zwischen unterschiedlichen Zeiträumen wählen. Allerdings bieten nur wenige Anbieter diese Versicherung an.

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Was kostet eine Drohnen­versicherung?

Icon Bezahlen Geldschein

Je nachdem, für welche der beiden Pflicht­versicherungen Sie sich entscheiden, entstehen Ihnen unterschiedliche Kosten:

  • Wählen Sie eine Drohnen­versicherung als Teil einer Haftpflicht­versicherung entstehen Ihnen für die Drohnen­versicherung in der Regel keine weiteren Kosten. Eine Haftpflicht­versicherung inklusive Drohnen­versicherung gibt es derzeit schon ab wenigen Euro im Monat.
  • Wie viel Sie für eine separate Drohnen-Haftpflicht­versicherung für den privaten Gebrauch pro Jahr zahlen, hängt beispielsweise vom Startgewicht der Drohne, der Region, dem Selbstbehalt und dem Gerätepreis ab. Angebote gibt es hier zum Beispiel für rund 71 Euro.
  • Nutzen Sie Drohnen gewerblich, finden Sie Tarife für eine eigenständige Drohnen-Haftpflicht­versicherung für jährlich rund 143 Euro.
  • Eine private Drohnen-Kasko­versicherung als Zusatz­versicherung könne Sie beispielsweise für 119 Euro jährlich abschließen, eine gewerbliche für rund 179 Euro.

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Zusatz­versicherungen rund um Ihre Drohne

Drohnen-Kasko­versicherung

Um sich gegen Schäden an der Drohne selbst abzusichern, können Sie eine Drohnen-Kasko­versicherung abschließen. Meist werden Drohnen-Kasko­versicherungen angeboten, die Schäden durch Absturz oder Anprall, Diebstahl und Raub, Vandalismus oder auch Transportschäden versichern. Angeboten wird in der Regel die Kostenübernahme für Reparatur oder eine Erstattung des Wertes der Drohne. Abhängig vom Anbieter und Tarif kann auch Zubehör wie etwa eine Kamera, ein Tablet oder eine Videobrille mitversichert sein.

Welche Versicherung bei Drohnenrennen/FPV drone racing?

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Bei FPV Racing oder auch FPV drone racing fliegen Teilnehmer mit Drohnen Rennen. FPV steht hier für “First Person View”, was in etwa mit “Sicht aus der Ich-Perspektive” übersetzt werden kann. Auf die Drohnen sind Kameras montiert. Das Videobild wird in Echtzeit an Videobrillen der Teilnehmer übertragen. Die Drohne wird also wie aus Sicht eines Piloten gesteuert. Auch für Drohnen, die an solchen Rennen teilnehmen, gilt: Eine Haftpflicht­versicherung ist Pflicht. Eine Registrierung ist ebenso nötig. Nicht jede private Haftpflicht­versicherung deckt eine Teilnahme an Wettbewerben ab. Hier gilt es, den jeweiligen Tarif zu prüfen.

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Icon Rollstuhl

Unfall­versicherung

Nicht nur andere Personen, Sachen oder Ihre Drohne können Schaden nehmen, sondern auch Sie als Nutzer selbst. Ist der Blick am Himmel auf die Drohne gerichtet, können Gefahren in unmittelbarer Nähe schnell übersehen werden. Passiert Ihnen ein Unfall, kann eine private Unfall­versicherung für einen bleibenden Gesundheitsschaden einspringen

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Hausrat­versicherung

Befindet sich Ihre Drohne bei Ihnen zu Hause, zählt sie zum Hausrat. Nimmt Ihre Drohne dort Schaden durch zum Beispiel Feuer, Einbruch oder einen Wasserschaden, kann prinzipiell eine Hausrat­versicherung Schutz bieten. Allerdings sind diese Schäden an Ihrer Drohne nicht automatisch über Ihre Hausrat­versicherung abgedeckt. Die meisten Verträge schließen Luftfahrzeuge wie Drohnen auch aus. Einige neuere Versicherungen nennen aber Drohnen und weitere Flugmodelle explizit unter den versicherten Sachen. Schauen Sie am besten im Vertrag Ihrer Hausrat­versicherung nach oder fragen Sie Ihre Versicherung.

Icon Sessel

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Drohnen­versicherungen in aktuellen Testberichten

Icon Stern

Unabhängige Tests von Drohnen-Haftpflicht­versicherungen und Drohnen-Kasko­versicherungen liegen derzeit nicht vor. Tests für private und gewerbliche Haftpflicht­versicherungen liegen hingegen vor. Stiftung Warentest hat zum Beispiel mehr als 400 Tarife der privaten Haftpflicht­versicherungen geprüft. Fast 140 Produkte erhielten das Urteil „sehr gut“. Mit „gut“ wurden mehr als 100 Tarife bewertet. Zahlende Leser können nicht nur das Ranking einsehen, sondern auch sehen, ob wenigstens Drohnen-Modelle bis 250 Gramm und Schäden mindestens in Höhe von 10 Millionen Euro abgesichert sind.

Absicherung von Drohnen bei Haftpflicht­versicherungen im Test bei Stiftung Warentest

Tipps für den Tarifvergleich

Folgende Fragen können Ihnen helfen, eine passende Versicherung für Ihre Drohne zu finden:

  • Versicherungsart: Was ergibt für Sie mehr Sinn – eine Haftpflicht­versicherung inklusive Drohnen­versicherung oder eine Drohnen-Haftpflicht­versicherung? Den Unterschied zwischen beiden können Sie weiter oben nachlesen.
  • Nutzung: Möchten Sie die Drohne privat oder gewerblich nutzen? Eine private Haftpflicht­versicherung deckt eine gewerbliche Nutzung in der Regel nicht mit ab. Umgekehrt ist bei einer gewerblichen Drohnen­versicherung, der private Gebrauch meist inklusive.
  • Höhe der Deckungssumme: Wie hoch soll die Deckungssumme sein? Eine übliche Deckungssumme ist 1,5 Millionen. Es sind aber auch Deckungssummen von 20 oder auch 50 Millionen Euro möglich.
  • Anteil der Selbst­beteiligung: Welcher Anteil an der Schadenssumme wollen Sie im Schadensfall selbst übernehmen? Bei manchen Anbietern können Sie die Höhe der Selbst­beteiligung selbst wählen, bei anderen ist sie vorgeschrieben. Einige Versicherer fordern auch gar keine Selbst­beteiligung. Allgemein gilt die Regel: Je höher die Beteiligung, desto niedriger ist im Allgemeinen der Beitrag.
  • Kreis der Piloten: Wer fliegt die Drohne? Falls es Ihnen wichtig ist, dass auch andere Personen Ihre Drohne fliegen können, achten Sie auf diesen Punkt. Einige Versicherer lassen neben dem Versicherungsnehmer unbegrenzt viele Piloten zu, andere noch Freunde oder Familienmitglieder.
  • Anzahl der Geräte: Möchten Sie eine oder mehrere Drohnen versichern? Oft können Sie eine unbegrenzte Anzahl von Geräten versichern, manchmal ist im Vertrag aber auch eine Begrenzung festgehalten.

Icon Blatt mit Lupe

Spezielle Wünsche – Tarife checken

Sie möchten mit Ihrer Drohne Indoor-Flüge machen? Oder planen Sie Foto- und Videoflüge? Ihre Versicherung soll auch einen Rechtsschutz enthalten? Es gibt aktuell viele unterschiedliche Angebote, um Drohnen zu versichern. Wir empfehlen: Nehmen Sie sich Zeit und prüfen Sie die Tarife, um eine für Ihre individuelle Situation passende Absicherung zu finden.

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Fazit

Die Versicherung Ihrer Drohne ist in den allermeisten Fällen Pflicht. Sie haben dabei zwei Möglichkeiten: Entweder Sie schließen eine Haftpflicht­versicherung inklusive Drohnen­versicherung ab, oder Sie entscheiden sich für eine separate Drohnen-Haftpflicht­versicherung. Wenn Sie Ihre Drohne gewerblich nutzen möchten, benötigen Sie wiederum eine Betriebs­haftpflicht inklusive Drohnen­versicherung oder auch eine Drohnen-Haftpflicht­versicherung. Bei einer Haftpflicht­versicherung mit integrierter Drohnen­versicherung entstehen Ihnen meist keine weiteren Kosten, anders als bei einer eigenständigen Drohnen-Haftpflicht­versicherung.

Auf dem Markt gibt es derzeit unterschiedliche Tarife für eine Versicherung Ihrer Drohne. Wir empfehlen Ihnen bei Neuabschluss besonders auf die Höhe der Deckungssumme, den Anteil der Selbst­beteiligung und den Kreis der erlaubten Piloten zu achten. Halten Sie sich beim Fliegen der Drohne an gesetzliche Vorgaben – nur so ist der Versicherungsschutz gewährleistet.


Die häufigsten Fragen zu Drohnen­versicherung

Wie müssen Drohnen versichert werden?

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Der Abschluss einer Haftpflicht­versicherung ist in den allermeisten Fällen Pflicht. Sie haben zwei Optionen: Entweder Sie schließen eine Privat­haftpflicht­versicherung inklusive Drohnen­versicherung ab, ober Sie entscheiden sich für eine separate Drohnen-Haftpflicht­versicherung. Bei einer gewerblichen Nutzung kann eine Betriebs­haftpflicht­versicherung mit Drohnen­versicherung oder auch eine separate Drohnen-Haftpflicht­versicherung sinnvoll sein. Gegen Schäden an der Drohne selbst versichern Sie sich mit einer Drohnen-Kasko­versicherung.

Ist eine Drohne in der Haftpflicht mitversichert?

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Nicht jede private Haftpflicht­versicherung versichert Ihre Drohne mit. Vor allem ältere Tarife enthalten noch keinen Schutz vor Schäden durch Drohnen. Prüfen Sie am besten Ihren aktuellen Vertrag oder achten Sie bei Neuabschluss darauf, dass explizit Drohnen mitversichert sind.

Wie viel kostet eine Versicherung für eine Drohne?

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Bei einer modernen privaten Haftpflicht­versicherung entstehen Ihnen meist keine weiteren Kosten: Die Drohnen­versicherung ist bereits inklusive. Für Drohnen­haftpflicht­versicherungen müssen Sie etwas tiefer in die Tasche greifen. Der Preis ist bei diesen Versicherungen auch stark abhängig von der Deckungssumme und Selbst­beteiligung.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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