Gebäude­versicherung Tarifvergleich und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gebäude­­versicherung sichert Sie finanziell bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab.
  • Sinnvolle Erweiterungen sind etwa der Schutz bei Elementarschäden oder Glasbruch.
  • In der Wohngebäude­­versicherung ist grundsätzlich nicht nur das Hauptgebäude abgesichert, sondern auch Nebengebäude, Anbauten sowie fest verbaute Teile innerhalb des Hauses.
  • Eine Gebäude­versicherung für ein 120 m² großes Einfamilienhaus kostet ab 18 € pro Monat (im Basis-Tarif).
  • Vergleichen Sie bei uns aktuelle Tarife der Wohngebäude­versicherung – kostenfrei und unverbindlich.

Das erwartet Sie hier

Was eine Gebäude­versicherung ist, ob sie Pflicht ist und mit welchen Kosten Sie rechnen können.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist eine Gebäude­­versicherung?
  2. Wer braucht sie?
  3. Was zahlt sie?
  4. Wann zahlt sie nicht?
  5. Kosten (mit Beispiel)
  6. Aktuelle Testergebnisse
  7. Die richtige Gebäude­­versicherung finden
  8. Tipps unserer Experten
Foto von Talke Flörcken
Zuletzt aktualisiert am

Was ist eine Gebäude­versicherung?

Icon Haus mit Schutzschild

Eine Wohngebäude­versicherung schützt Sie vor den Kosten, die durch Schäden an Ihrem Wohngebäude entstehen. Versichert sind grundsätzlich Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Hagel und Sturm.

Eine Gebäude­versicherung richtet sich an Hausbesitzer, Eigentümer­gemeinschaften, Vermieter oder auch Wohnungsbau­genossenschaften. Mit ihr können zum Beispiel Einfamilien- oder auch Mehrfamilienhaus abgesichert werden. Das ist sinnvoll, da Schäden am eigenen Haus nicht nur hohe Kosten verursachen können, sondern auch schnell existenzbedrohend werden. Auch Bungalows und Ferienhäuser können Sie mit einer Gebäude­versicherung absichern. Wird ein Gebäude zu mindestens 50 Prozent gewerblich genutzt, muss eine spezielle Gebäude­­versicherung für Gewerbe abgeschlossen werden.


Wie funktioniert eine Wohngebäude­versicherung?

Wenn Sie eine Gebäude­versicherung beantragen, müssen Sie einige Informationen angeben, zum Beispiel zu Ihrem Wohnort, der Art des Objekts, dem Baujahr, der Wohnfläche, der Bauartklasse oder auch zu Vorschäden. Der Versicherer Ihrer Wahl prüft dann zunächst Ihren Antrag. Kommt es zum Vertragsabschluss, werden die jährlichen Beitragszahlungen und die Laufzeit festgelegt.

Icon Glühbirne

Tritt ein Schadenfall ein, der durch die Gebäude­versicherung prinzipiell abgedeckt ist, haben Sie Anspruch auf Leistungen aus der Versicherung. Sie müssen dafür einen Leistungsantrag stellen, den der Versicherer prüft. Je nachdem, was Sie mit Ihrem Versicherer vertraglich vereinbart haben, kann dies mehr oder weniger aufwendig ausfallen. Erkennt Ihr Versicherer Ihren Antrag an, wird die Schadenssumme an die beauftragten Firmen ausgezahlt.

Wer braucht sie?

Warum können Sie den Inhalten dieser Seite vertrauen?

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Die Inhalte dieser Seite wurden von unserer Fachredaktion in enger Zusammenarbeit mit unseren zertifizierten Experten für Sach­versicherungen Martin Hacker und Benjamin Mai erstellt, um Ihnen aktuelle und fachlich korrekte Informationen zu bieten. Qualitätskontrollen stellen sicher, dass die Inhalte dieser Seite regelmäßig aktualisiert und ergänzt werden.

Wohngebäude­versicherung: wann Pflicht?

Eine Pflicht für eine Gebäude­­versicherung besteht aktuell nicht. Bis 1994 war eine Feuer­­versicherung, auch Gebäudebrand­versicherung genannt, für Gebäude zwar in einigen Bundesländern ­gesetzlich vorgeschrieben. Seitdem können Hausbesitzer jedoch wählen, ob und wie sie ihre Immobilie versichern wollen.

Icon Person mit Pfeilen

Sind Sie jedoch Teil einer Eigentümer­gemeinschaft, müssen Sie eine Gebäude­versicherung abschließen. Auch eine Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht­versicherung, manchmal auch als Gebäude­haftpflicht­versicherung bezeichnet, ist dann für Sie gesetzlich ver­pflichtend (Quelle: Wohnungseigentumsgesetz, § 19 (3)).


Wer sollte eine Gebäude­versicherung abschließen?

  • Vermieter
  • Hausbesitzer
  • Eigentümer­gemeinschaften
  • Wohnungsbau­genossenschaften

Welche Gebäude sollten versichert werden?

  • Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus
  • Ferienhaus
  • Bungalow

Alle Information zur Gebäude­versicherung für Gewerbe

Wann ist eine Haus­versicherung sinnvoll?

Icon Frau

Keine ausreichenden finanziellen Mittel

Alle Hausbesitzer, die mögliche Schäden, beispielsweise die Reparaturkosten eines Wasserschadens finanziell nicht mit eigenen oder fremden Mitteln begleichen können, also etwa weder mit eigenen Rücklagen noch mit einem Bankkredit.

Icon Geldsack

Bei Immobilien­finanzierung

Personen, die eine Baufinanzierung oder Immobilienkredite erhalten möchten, werden in der Regel von der Bank zum Abschluss einer Gebäude­versicherung verpflichtet.

Icon Hand mit Haus

Bei Verkauf

Personen, die das Einfamilienhaus, Reihenhaus oder die Doppelhaushälfte verkaufen möchten, benötigen mitunter eine Gebäude­versicherung.

Warum ist eine Gebäude­versicherung so wichtig?

Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementar nehmen zu. Das spiegelt sich auch darin wider, dass Versicherungen für Schäden durch Naturgefahren in den letzten Jahren immer höhere Summen aufwenden mussten. Die größten Schäden verursachen zusammengerechnet übrigens Leitungswasserschäden in Verbindung mit Frost:

GefahrSchadenhöhe 2022Schadenhöhe 2021Schadenhöhe 2020
Feuer1.600 Mio. €1.230 Mio. €1.240 Mio. €
Leitungswasser3.840 Mio. €3.810 Mio. €3.370 Mio. €
Sturm / Hagel1.850 Mio. €1.130 Mio. €920 Mio. €
Elementar180 Mio. €4.330 Mio. €170 Mio. €
Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (Stand: 2024)

Die Vorteile einer guten Gebäude­versicherung

  • Ihr Haus oder Ihr vermietetes Gebäude ist bei Schäden finanziell gesichert
  • Automatische Absicherung bei Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel
  • Versicherung kann mit Zusatzbausteinen an individuelle Bedürfnisse angepasst werden
  • Fest verbaute Gebäudebestandteile sind mitversichert
  • Versicherer leisten in der Regel ohne Wartezeit
  • Vermieter können Kosten auf Mieter umlegen

Sonderinformationen für bestimmte Gebäudetypen

Wann und was genau zahlt eine Gebäude­versicherung?

Diese Gefahren sind versichert

Icon Feuer

Feuer

  • Inklusive Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Überspannung
  • Übernahme der Kosten bei Schäden durch Löschwasser und Ruß
Icon Wasserhahn

Leitungswasser

  • Schäden durch wasserführende Leitungen und die dazugehörigen Anlagen (Rohre zur Wasserver- und entsorgung, Heizrohre, Waschmaschinen, Klimapumpen)
  • Wasserschäden durch Wasserbetten und Aquarien versicherbar
Icon Icon Windhose Sturm

Sturm / Hagel

  • Sturmschäden versichert ab Windstärke 8 (Achtung: Nachweispflicht liegt bei Ihnen!)
  • Hagelschäden unabhängig von Windstärke

Diese Gebäudeteile sind mitversichert

Die Gebäude­versicherung schützt nicht nur das Haus, sprich das Bauwerk an sich (vom Fundament über sämtliche Wände bis zum Dach), sondern auch fest verbaute Gebäudebestandteile, wie etwa:

  • Terrasse, Balkon, Wintergarten
  • Carports, Garagen, Schuppen
  • Ladestationen für E-Autos
  • Gewächshaus
  • Einbaumöbel, zum Beispiel Einbauküche
  • Fahrstuhl
  • Treppenlift
  • Mülltonnen, Briefkästen
Icon Haus mit Schutzschild

Achtung: Sollten Sie nach Versicherungsabschluss solche Gebäudeteile Ihrem Haus hinzufügen, so teilen Sie dies der Versicherung umgehend mit. So können diese neuen Gebäudeteile im Versicherungsschutz erfasst werden und Sie sind im Schadensfall optimal abgesichert.


Welche Kosten übernimmt die Gebäude­versicherung?

Im Schadensfall erstattet Ihnen der Gebäude­versicherer folgende Kosten:

  • Kosten, die durch Schäden durch versicherte Gefahren entstehen. Bei einem Totalschaden erhalten Sie den Neuwert der Immobilie, also den Wert für ein gleichartiges, neues Haus zu aktuellen Preisen (berechnet nach den Preisen unmittelbar vor dem Schaden).
  • Abbruch- und Aufräumkosten nach einem Schadensfall
  • Kosten für die Entsorgung von belastetem (verseuchtem) Boden
  • Kosten für die Sicherung des Grundstücks

Diese Optionen haben Sie

Grobe Fahrlässigkeit

Sie können sich gegen Schäden an Ihrem Wohngebäude absichern, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Wählen Sie hierzu bei Vertragsabschluss den „Verzicht der Einrede grober Fahrlässigkeit“ aus.

Unter­versicherungsverzicht (UVZ)

Ist ein Unter­versicherungsverzicht (UVZ) vereinbart, übernimmt der Versicherer im Schadenfall die Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme. Ohne UVZ prüft der Versicherer erst, ob die Versicherungssumme richtig angesetzt wurde. Liegt sie unter dem Wert des Hauses, liegt also eine „Unter­versicherung“ vor, kürzt der Versicherer die Leistungen entsprechend. Das bedeutet, dass sie für die Differenz selbst aufkommen müssen.


Welche Leistungen sollte eine Gebäude­versicherung zusätzlich haben?

Absicherung gegen Elementarschäden

Die Erweiterung Ihrer Gebäude­versicherung um eine Elementarschaden­versicherung lohnt sich immer dann, wenn die Immobilie von Naturgewalten bedroht ist. Eine Absicherung ist möglich gegen zum Beispiel:

Icon Wolke mit Regen
  • Überschwemmungen durch Hochwasser
  • Schneelawinen
  • Erdrutsch und Erdbeben

Mitunter werden von den Versicherern verschiedene Sicherheitsvorkehrungen verlangt, um den vollen Versicherungs­schutz zu erhalten. Dies kann zum Beispiel der Einbau von Rückstauklappen zum Schutz vor Überschwemmungen sein. Mehr zur Absicherung gegen Elementarschäden lesen Sie auf unserer separaten Seite zum Thema:

Was kostet eine Elementar­versicherung?


Glasbruch­versicherung

Schnell kann eine Scheibe im Haus kaputtgehen. Wichtig zu wissen: Glasbruchschäden sind in der regulären Wohngebäude­versicherung nicht versichert! Dazu benötigen Sie den Zusatzbaustein „Glasbruch“. Mit diesem Baustein können die Kosten von der Versicherung übernommen werden – unabhängig von der Ursache für den Glasbruch.

Versicherbar sind fertig eingesetzte oder montierte Scheiben und Platten aus Glas, darunter:

  • Glasplatten auf Tischen, in Vitrinen oder anderen Möbeln
  • Spiegel
  • Fenster
  • Wintergärten
  • Profilbaugläser und Glasbausteine
Icon Glas Fenster

Beachten Sie: Bei einigen Tarifen ist automatisch die Mobiliarverglasung mitversichert, also das Glas von Möbeln wie zum Beispiel bei Tischen oder Vitrinen. Bei anderen Tarifen müssen Sie diese explizit neben der allgemeinen Gebäudeverglasung mit auswählen.

Scheibe kaputt: Wer zahlt?


Icon Solarzelle

Die Versicherung Ihres Hauses an individuelle Situation anpassen

Wer eine Photovoltaik-, Solarthermie- oder Smart-Home-Anlage hat, kann diese je nach Anbieter in der Gebäude­versicherung mitversichern. Damit ist die Anlage gegen die gleichen Gefahren versichert wie das Gebäude. Wer eine technisch umfangreiche Anlage besitzt oder mit dieser Strom ins öffentliche Netz einspeist, ist mit einer separaten Versicherung unter Umständen besser bedient. Ob dies für Sie zutrifft, können Sie hier nachlesen:

Photovoltaik­anlage separat versichern


Alle Leistungen der Gebäude­versicherung im Detail

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Wann zahlt sie nicht?

  • Schäden durch Erdbeben, Nutzwärme, Sengschäden
  • Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser, Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren (schließen Sie hierfür eine Leitungswasser­versicherung ab; hier können Sie nachlesen, was eine Gebäude­versicherung bei Leitungswasserschaden leistet)
  • Schäden durch Sturmflut, Lawinen, durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen (schließen Sie hierfür eine Sturm­versicherung ab; hier können Sie nachlesen, was eine Gebäude­versicherung bei Sturmschäden leistet)
  • Schäden durch Vorsatz, Krieg, Kernenergie

Was kostet eine Gebäude­versicherung?

Icon Euro Beleg

Wovon hängen die Kosten ab?

  • Gewünschter Leistungsumfang beziehungsweise Tarifstufe
  • Wert der Immobilie
  • Größe des Gebäudes
  • Anzahl der Stockwerke
  • Anzahl sowie Beschaffenheit eventueller Nebengebäude (Schuppen, Garagen, Carports und so weiter)
  • Standort der Immobilie

Rechenbeispiel: Gebäude­versicherung Einfamilienhaus

Bauartklassemassive Bauweise mit harter Dachung (BAK I)
Baujahr2000
Anzahl Geschosse3
Wohnfläche120 m²
Selbst­beteiligung500 €
Günstigster Tarifab 17,59 € mtl.
Versicherung inkl. Elementarschäden und grober Fahrlässigkeitab 25,18 € mtl.

So wird Ihre Gebäude­versicherung noch günstiger


Finden Sie das beste Preis-Leistungs-Verhältnis

Sie können eine Wohngebäude­versicherung bereits für 200 Euro im Jahr abschließen – realistisch sind jedoch eher 400 bis 600 Euro, wenn man Wert auf einen guten und leistungsstarken Tarif legt. Doch auch dies kann nicht pauschal beziffert werden. Nutzen Sie am besten unseren kostenfreien Online-Tarifrechner und berechnen Sie eine Gebäude­versicherung individuell für Ihr Haus.

Was kostet Sie eine Gebäude­versicherung?

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Wohngebäude­versicherung im Test

Ausschnitt der aktuellen Testsieger mit Topschutz (2024)

AnbieterFranke und
Bornberg Ø
ServiceValue
Fairness
Gesamtwertung
von 100
Logo ERGO Direkt AGErgoFFFSehr gut94
Logo Generali Deutschland AGGeneraliFFFSehr gut94
Logo GEV Grundeigentümer-VersicherungGEVFFFGut89

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Gebäude­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Gebäude­versicherer im Test (2024)

So wählen Sie die richtige Gebäude­versicherung aus

So gehen Sie beim Vergleich von Wohngebäude­versicherungen vor

  1. Überlegen Sie, ob die Absicherung von Nebengebäuden (also Garagen, Schuppen und so weiter) für Sie wichtig ist. Bei einigen Tarifen kann diese Absicherung einen deutlichen Preisunterschied ausmachen.
  2. Achten Sie auf eine ausreichend hohe Deckungssumme. Sie sollte hoch genug sein, um ein gleichartiges Haus nach einem Schaden wiederaufzubauen.
  3. Reichen Ihnen die Basisleistungen oder benötigen Sie Zusatzbausteine?
  4. Regionale Unterschiede können beim Preis eine große Rolle spielen! Nutzen Sie unseren Tarifrechner, um das beste und zugleich das günstigste Angebot zu finden.


Unser Online-Rechner zeigt Ihnen schnell die Kosten für Basis-, Standard- oder Premiumtarife Ihrer Gebäude­versicherung. Wenn Ihnen bestimmte Leistungspunkte wichtig sind, wählen Sie von Anfang an den passenden Tarif, um Geld zu sparen. Andernfalls müssen Sie möglicherweise später zusätzliche Leistungen hinzufügen, was einst günstige Angebote teurer machen kann.

Welche Fehler Sie auf keinen Fall bei Abschluss einer Gebäude­versicherung begehen sollten

lesen
  • Fehlerhafte Angaben machen: Um den vollen Versicherungs­schutz der Wohngebäude­­versicherung zu erhalten, ist es wichtig, bereits bei Antragstellung sämtliche Fragen wahrheitsgetreu zu beantworten. Ansonsten ist der Versicherungs­schutz gefährdet.
  • Keine ausreichende Versicherungssumme wählen: Das Wichtigste bei der Gebäude­versicherung ist die Versicherungssumme. Diese Summe können Sie im Schadenfall von der Versicherung erhalten, um Ihr Haus wieder instand zu setzen oder neu aufzubauen. Wählen Sie diese zu niedrig, müssen Sie für die restlichen Kosten selbst aufkommen.
  • Keine informierten Entscheidungen treffen: Grobe Fahrlässigkeit? Gleitender Neuwert? Unter­versicherungsverzicht? Zugegeben: Beim Abschluss einer Gebäude­versicherung müssen Sie Dinge entscheiden, von denen Sie womöglich vorher noch nie gehört haben. Diese Entscheidungen beeinflussen jedoch maßgeblich Ihren Versicherungsschutz. Bitte informieren Sie sich vorher gut oder lassen Sie sich von uns beraten.
  • Keine Beratung nutzen: Das eigene Heim ist für viele Menschen die teuerste Investition des Lebens. Umso wichtiger ist es, dass Hausbesitzer richtig abgesichert sind. Gehen Sie als Eigentümer kein Risiko ein und nutzen Sie die kostenlose und unverbindliche Beratung unserer Experten, um die für Ihre individuelle Situation passende Absicherung zu finden.

Diese Versicherer empfehlen unsere Experten

Unsere Experten haben gute Erfahrungen mit den folgenden Anbietern der Gebäude­versicherung gemacht:

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Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
So sind Sie im Falle eines Totalschadens abgesichert

„Bei einem Totalschaden erhalten Sie den Neuwert der Immobilie erstattet. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Haus komplett abbrennt. Erstattung zum Neuwert bedeutet, dass Sie mit der ausgezahlten Versicherungssumme ein gleichartiges, neues Haus zu aktuellen Preisen (berechnet nach den Preisen unmittelbar vor dem Schaden) errichten können. In den meisten Tarifen erhalten Sie außerdem die Kosten für eine Unterbringung im Hotel oder für Mietausfall. Wichtig ist, dass Sie mit dem Wiederaufbau innerhalb drei Jahre nach Schadensfall beginnen müssen.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 2:
Wichtig ist die richtige Deckungssumme

„Die ideale Deckungs- oder auch Versicherungssumme sollte dem Neuwert der Immobilie entsprechen. Das bedeutet: Sie sollte hoch genug sein, um ein gleichartiges Haus nach einem Schaden wiederaufzubauen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die Deckungs- beziehungsweise Versicherungssumme für Ihre Wohngebäude­versicherung bestimmt werden kann:

  • Durch Bausachverständigen: Ein Bausachverständiger ermittelt vor Ort die Kosten für einen Wiederaufbau des Gebäudes bei zum Beispiel einem Totalschaden.
  • Durch Wert 1914: Der Wert 1914 bezeichnet den Preis in Mark, den der Bau des Hauses im Jahre 1914 gekostet hätte. Er wird dieser Wert nach Wohnfläche und Ausstattungsmerkmalen ermittelt.
  • Durch Neubauwert gemäß Bauunterlagen: Diese Methode wird in der Regel bei kürzlich errichteten Neubauten angewandt. Die Versicherungssumme entspricht dann den Gesamtkosten des Baus inklusive aller Baunebenkosten im Jahr der Fertigstellung. Achtung: Vereinbaren Sie am besten die Anpassung der Versicherungssumme nach dem gleitenden Neuwertfaktor.

Prüfen Sie regelmäßig – idealerweise jedes Jahr –, ob die Deckungssumme Ihrer Gebäude­versicherung noch korrekt ist, vor allem wenn Sie Veränderungen am Gebäude vorgenommen haben. Um- oder Anbauten können etwa zu einer Erhöhung der Deckungssumme und Ihrer Beiträge führen. Umfangreiche Sanierungs­maßnahmen oder eine echte Kernsanierung können hingegen mitunter sogar Nachlässe auf die Versicherungsbeiträge bedeuten.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 3:
Gegen Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit absichern

„Wenn ein Feuer in Ihrem Haus ausbricht, weil Sie Kerzen unbeaufsichtigt haben brennen lassen, dann fällt das unter grobe Fahrlässigkeit. Grundsätzlich ist grobe Fahrlässigkeit nicht versichert. In einem solchen Fall ist der Versicherer dazu berechtigt, die Versicherungsleistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. In vielen neuen Tarifen gibt es jedoch den Punkt „Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit”. Mit einem solchen Tarif erhalten Sie trotzdem Leistungen vom Versicherer, in der Regel bis zur vereinbarten Versicherungssumme.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Experten-Tipp 4:
Absicherung zum gleitenden Neuwert

„Die Absicherung zum gleitenden Neuwert ist die häufigste und auch grundsätzlich empfohlene Versicherungsart in der Wohngebäude­versicherung. Und sie ist zu Ihrem Vorteil: Die Versicherungssumme wird jedes Jahr unter anderem anhand des aktuellen Baupreisindex an die Kostenentwicklung für einen Wiederaufbau angepasst – so vermeiden Sie, dass die Versicherungssumme im Schadensfall zu niedrig ist.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 5:
Unter­versicherungsverzicht in der Wohngebäude­versicherung

„In der Regel gewähren Versicherer einen sogenannten Unter­versicherungsverzicht (UVZ), wenn die Versicherungssumme nach einer anerkannten Wertermittlungsmethode erfolgt ist. Bei gewährtem UVZ verzichtet der Versicherer im Schadensfall auf die Einrede der Unter­versicherung und leistet bis zur entsprechenden Schadenshöhe. Ohne UVZ kann der Versicherer die Versicherungssumme im Schadensfall genau überprüfen und bei Auffälligkeiten und bestehender Unter­versicherung im Verhältnis zu dieser die Schadensleistung kürzen.

Ein Beispiel: Ein Sturm deckt das Dach Ihres Gebäudes ab und verursacht einen Schaden von 100.000 Euro. Sie haben keinen Unter­versicherungsverzicht vereinbart. So ermittelt der Versicherer eine Unter­versicherung von 25 Prozent. Um diese 25 Prozent wird Ihre Versicherungsleistung gekürzt und es werden nur 75.000 Euro übernommen. Die restlichen 25.000 Euro müssen Sie aus eigener Tasche zahlen.“

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Berater

Experten-Tipp 6:
Regionale Unterschiede bei den Kosten der Gebäude­­versicherung

„Je nach Bundesland spielen verschiedene Naturgefahren eine unterschiedlich große Rolle. Als Faustregel gilt: Je größer das Risiko eines Naturschadens, desto höher die Kosten der Gebäude­­versicherung. Die Versicherungsgesellschaften können für jede Postleitzahl und in Ballungsgebieten sogar für einzelne Straßenzüge eine eigene Risikoeinstufung vornehmen. Eigentümer sollten sich bei der Suche nach einer passenden Gebäude­­versicherung über die für sie relevanten Naturgefahren informieren. Dann gibt es keine unangenehme Überraschung, wenn die Kosten der angebotenen Tarife durchweg höher ausfallen als gedacht.

2021 hat Stiftung Warentest im Rahmen des Testberichts zu Gebäude­versicherern gezeigt, wie groß die preislichen Unterschiede je nach Region und Gebäudealter sein können: Prinzipiell ist eine Gebäude­versicherung in Dresden am günstigsten und in Düsseldorf am teuersten. Für eine Versicherung eines Neubaus zahlen Sie in Dresden durchschnittlich 270 Euro, in Düsseldorf 349 Euro. Für eine Bestandsimmobilie (50 Jahre) müssen Sie in Dresden im Durchschnitt 629 Euro und in Düsseldorf 709 Euro einplanen (Quelle: Stiftung Warentest).“

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Berater

Experten-Tipp 7:
Worauf Sie im Schadensfall achten sollten

„Wenn ein Schaden am eigenen Heim eintritt, denkt man in der Regel zunächst nicht an Formalitäten. Damit es im Schadenfall keine Probleme mit der Wohngebäude­­versicherung gibt, sollten Sie dennoch ein paar Dinge im Blick behalten: Begrenzen Sie die Schäden, verändern Sie die Schadenstelle so wenig wie möglich, dokumentieren Sie die Schäden und kontaktieren Sie Ihren Versicherer. Übernimmt die Versicherung den Schaden, dann bezahlt sie nach und nach die entsprechenden Baufirmen beziehungsweise Sanierungsfirmen. Auf dem deutschen Versicherungsmarkt ist es derzeit eher unüblich, dass Sie das Geld direkt ausgezahlt bekommen.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Experten-Tipp 8:
Wohngebäude­versicherung: für Eigentümer­gemeinschaften Pflicht

„Sind Sie Teil einer Eigentümer­gemeinschaft, so gilt für Sie das Wohnungseigentums­gesetz (WEG). Darin ist § 19 (3) geregelt, dass eine Wohnungseigentümer­gemeinschaft mindestens eine Feuer­versicherung für das Gemeinschaftseigentum zum Neuwert abschließen muss (Quelle: WEG). Schließen Sie statt einer einzelnen Feuer­versicherung besser eine Gebäude­versicherung ab. Sie deckt auch Schäden durch Feuer ab und zusätzlich noch viele weitere Risiken.“

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Berater

Experten-Tipp 9:
Nur Vermieter können Gebäude­­versicherung steuerlich geltend machen

„Nutzen Sie Ihr Eigenheim selbst, können Sie weder die Gebäude- noch die Elementarschaden- oder die Hausrat­­versicherung steuerlich geltend machen, da es sich nicht um Vorsorgeaufwendungen handelt. Bei Mietimmobilien sieht das anders aus: Als Vermieter können Sie die Gebäude­­haftpflicht steuerlich geltend machen, denn es handelt sich um Kosten, die im Zusammenhang mit Einkünften aus Vermietung stehen.“

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Berater

Experten-Tipp 10:
Rücksprache mit Experten bei Ferienhäusern

„Beachten Sie, dass es für die Gebäude­­versicherung einen Unterschied macht, ob die Immobilie regelmäßig genutzt wird oder nicht. So spricht man beispielsweise bei Ferienhäusern von einem Sonderrisiko, das mit höheren Versicherungsbeiträgen verbunden ist. Die Rücksprache mit einem Experten ist hier dringend ratsam, um wirklich das richtige Leistungspaket zu ermitteln.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 11:
Gebäude­versicherung kündigen und wechseln

„Wenn Sie Ihre Wohngebäude­­versicherung kündigen möchten, um zum Beispiel zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln, können Sie dies innerhalb der Kündigungsfrist problemlos tun. Die Kündigungsfrist beträgt bei Wohngebäude­­versicherungen häufig drei Monate zum Ende des Vertragsjahres. Welche Versicherungsfrist für Sie gilt, können Sie in Ihren Versicherungsunterlagen nachlesen. Unter Umständen können Sie Ihre Gebäude­­versicherung auch außerordentlich kündigen. Dies ist zum Beispiel möglich:

  • Nach einem regulierten Schadensfall
  • Nach einem Eigentümerwechsel der Immobilie
  • Nach einer Beitragserhöhung der Wohngebäude­­versicherung“
Foto von Benjamin Mai
Berater

Die häufigsten Fragen zur Gebäude­versicherung

Was ist in der Gebäude­versicherung versichert?

lesen

Der Grundschutz der Gebäude­versicherung umfasst Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Zusatzleistungen wie Überschwemmung, Hochwasser, Glasbruch oder Vandalismus können optional mitversichert werden. Der Versicherer erstattet im Schadensfall die Kosten für Reparaturen oder den kompletten Wiederaufbau.

Auf was muss ich bei der Gebäude­versicherung achten?

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Achten Sie bei der Gebäude­versicherung besonders auf folgende Punkte:

Wie hoch sollte die Gebäude­versicherung sein?

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Die Deckungssumme der Gebäude­versicherung sollte so hoch sein, dass im Falle eines Totalschadens ein gleichartiges, neues Haus zu aktuellen Preisen wieder aufgebaut werden könnte. Am besten ist es, die Berechnung nach dem gleitenden Neuwertfaktor zu wählen. So passt sich die Versicherungssumme jährlich an den Baupreisindex an und ist im Schadensfall nicht niedriger als der Wert Ihres Hauses.

Wie teuer ist eine Gebäude­versicherung im Jahr?

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Eine Gebäude­versicherung kostet im Jahr im Schnitt 200 Euro. Je nach Größe, Wert und Lage der Immobilie kann eine Gebäude­versicherung aber auch über 1.000 Euro im Jahr kosten.

Ist die Gebäude­­versicherung für Vermieter Pflicht?

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Auch Vermieter sind nicht ­gesetzlich verpflichtet, eine Gebäude­­versicherung abzuschließen. Sie ist jedoch sehr zu empfehlen, da es im Schadensfall sonst zu schweren finanziellen Folgen kommen kann. Zudem können Vermieter die Kosten für die Gebäude­­versicherung komplett auf die Mieter umlegen. Diese zahlen die Gebäude­­versicherung dann über die Betriebskosten.

Was ist eine “Gefahrerhöhung”?

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Der Versicherer kalkuliert den Beitrag für Ihre Gebäude­versicherung anhand der Angaben zum Gebäude, die Sie gemacht haben. Erhöht sich nach Vertragsabschluss die Gefahr für Schäden an Ihrem Gebäude, müssen Sie das dem Versicherer unbedingt mitteilen. Der Versicherer passt dann in der Regel die Deckungssumme und Ihren Beitrag der neuen Situation an. Eine sogenannte „Gefahrerhöhung“ tritt zum Beispiel in diesen Fällen ein:

  • Anbauten
  • Umbauten
  • Vorübergehender Leerstand
  • Generelle Nichtnutzung
  • Einzug von Gewerbe

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