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Was kostet die ideale Gebäudeversicherung, welche Gefahren sind abgedeckt und auf welche Leistungen sollten Sie unbedingt achten.
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Was kostet die ideale Gebäudeversicherung, welche Gefahren sind abgedeckt und auf welche Leistungen sollten Sie unbedingt achten.
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So sieht die ideale Gebäudeversicherung aus
Richtige Deckungssumme
Eine Gebäudeversicherung soll Ihnen im Fall der Fälle genug Geld auszahlen, damit Sie Ihr Haus neu errichten beziehungsweise die entstandenen Schäden decken können. Doch das kann sie nur, wenn die vertraglich vereinbarte Deckungssumme hoch genug ist! Die ideale Deckungs- oder auch Versicherungssumme sollte dem Neuwert der Immobilie entsprechen. Wie diese am besten kalkuliert wird und wie Sie bereits bei Vertragsabschluss vorsorgen, dass Sie später nicht unterversichert sind, lesen Sie in den nächsten Kapiteln.
Individueller Leistungsumfang
Die ideale Gebäudeversicherung ist auf Sie und Ihr Haus individuell angepasst. Dies bedeutet: Haben Sie eine Solaranlage auf dem Dach, so ist diese im Versicherungsumfang enthalten. Haben Sie sich ein Carport gebaut oder einen hochwertigen Pool im Garten stehen, so sind diese mitversichert. Steht Ihr Haus in einer hochwassergefährdeten Region, enthält Ihre Versicherung den Zusatzbaustein “Elementarschäden”. Achten Sie beim Abschluss einer Gebäudeversicherung also nicht nur auf den Preis, sondern auch darauf, dass der Leistungsumfang zu Ihnen passt.
Die Vorteile einer guten Gebäudeversicherung
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Warum ist eine Gebäudeversicherung so wichtig?
Eine Gebäudeversicherung beziehungsweise eine Wohngebäudeversicherung ist immer dann ratsam, wenn mögliche Schäden nicht mit finanziellen Eigen- oder Fremdmitteln behoben werden können. Eine Pflicht für eine Gebäudeversicherung besteht zwar nicht, ist aber beispielsweise abzusehen, dass ein Hausbesitzer die Reparaturkosten eines Wasserschadens weder mit eigenen Rücklagen noch mit einem Bankkredit begleichen kann, ist eine Gebäudeversicherung dringend ratsam.
Beachten Sie: Die größten Schäden verursachen zusammengerechnet Leitungswasserschäden in Verbindung mit Frost.
Schadensregulierung durch Wohngebäudeversicherung
Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. teilt sich die Schadenregulierung durch Wohngebäudeversicherer je nach Gefahren für die letzten Jahre folgendermaßen auf:
Gefahr | Schadenhöhe 2021 | Schadenhöhe 2020 |
---|---|---|
Feuer | 1.230 Mio. € | 1.240 Mio. € |
Leitungswasser | 3.810 Mio. € | 3.370 Mio. € |
Sturm/Hagel | 1.130 Mio. € | 920 Mio. € |
Elementar | 4.330 Mio. € | 170 Mio. € |
Ideale Gebäudeversicherung finden: So gehen Sie vor
- Überlegen Sie, ob die Absicherung von Nebengebäuden (also Garagen, Schuppen und so weiter) für Sie wichtig ist. Bei einigen Tarifen kann diese Absicherung einen deutlichen Preisunterschied ausmachen.
- Reichen Ihnen die Basisleistungen oder benötigen Sie Zusatzbausteine?
- Regionale Unterschiede können beim Preis eine große Rolle spielen! Nutzen Sie unseren Tarifrechner, um das beste und zugleich das günstigste Angebot zu finden.
Leistungen und Deckungssumme der Gebäudeversicherung
Diese Gefahren sind versichert
Feuer
- Inklusive Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Überspannung
- Übernahme der Kosten bei Schäden durch Löschwasser und Ruß
Leitungswasser
- Schäden durch wasserführende Leitungen und die dazugehörigen Anlagen (Rohre zur Wasserver- und entsorgung, Heizrohre, Waschmaschinen, Klimapumpen)
- Wasserschäden durch Wasserbetten und Aquarien versicherbar
Sturm/Hagel
- Sturmschäden versichert ab Windstärke 8 (Achtung: Nachweispflicht liegt bei Ihnen!)
- Hagelschäden unabhängig von Windstärke
Alle Leistungen der Gebäudeversicherung im Detail
Diese Gebäudeteile sind mitversichert
Der Versicherungsschutz einer Gebäudeversicherung umfasst nicht nur das Haus, sprich das Bauwerk an sich (vom Fundament über sämtliche Wände bis zum Dach), sondern auch fest verbaute Gebäudebestandteile, wie etwa:
- Terrasse, Balkon, Wintergarten
- Carports, Garagen, Schuppen
- Ladestationen für E-Autos
- Gewächshaus
- Einbaumöbel, zum Beispiel Einbauküche
- Fahrstuhl
- Treppenlift
- Mülltonnen, Briefkästen
Anbauten melden und mitversichern
Achtung: Sollten Sie nach Abschluss solche Gebäudeteile Ihrem Haus hinzufügen, wie etwa ein Nebenhaus anbauen oder eine Garage, so teilen Sie dies der Versicherung umgehend mit, damit diese im Versicherungsschutz erfasst werden kann und Sie im Schadensfall optimal abgesichert sind.
Leistungsumfang mit Zusatzbausteinen erweitern
Absicherung gegen Elementarschäden
Die Erweiterung um eine Elementarschadenversicherung lohnt sich immer dann, wenn die Immobilie von Naturgewalten bedroht ist. Eine Absicherung ist möglich gegen zum Beispiel:
- Überschwemmungen durch Hochwasser
- Schneelawinen
- Erdrutsch und Erdbeben
Mitunter werden von den Versicherern verschiedene Sicherheitsvorkehrungen verlangt, um den vollen Versicherungsschutz zu erhalten. Dies kann zum Beispiel der Einbau von Rückstauklappen zum Schutz vor Überschwemmungen sein. Mehr zur Absicherung gegen Elementarschäden lesen Sie auf unserer separaten Seite zum Thema:
Glasbruchversicherung
Schnell ist es passiert, dass eine Scheibe im Haus kaputt geht. Wichtig zu wissen: Glasbruchschäden sind in der regulären Wohngebäudeversicherung nicht versichert! Dazu benötigen Sie den Zusatzbaustein Glasbruch. Mit dieser erhalten Sie eine Kostenübernahme der Schadenkosten bei Glasbruch – unabhängig von der Ursache.
Versicherbar sind fertig eingesetzte oder montierte Scheiben und Platten aus Glas, darunter:
- Glasplatten auf Tischen, in Vitrinen oder anderen Möbeln
- Spiegel
- Fenster
- Wintergärten
- Profilbaugläser und Glasbausteine
Beachten Sie: Glas von Möbeln wie zum Beispiel in Tischen oder Vitrinen sind im Rahmen der Glasversicherung nur abgesichert, wenn neben der allgemeinen Gebäudeverglasung auch die Mobiliarverglasung mitversichert ist. Einige Tarife beinhalten dies bereits automatisch, bei anderen müssen Sie dies explizit mit auswählen.
Photovoltaikanlage mitversichern
Wer eine Solarthermie- beziehungsweise Photovoltaikanlage besitzt, kann diese in der Gebäudeversicherung mitversichern. Damit ist die Anlage gegen die gleichen Gefahren versichert wie das Gebäude. Wer eine technisch umfangreiche Anlage besitzt oder mit dieser Strom ins öffentliche Netz einspeist, ist mit einer separaten Versicherung unter Umständen besser bedient. Ob dies für Sie zutrifft, können Sie hier nachlesen:
Diese Gebäudetypen können versichert werden
Expertinnen-Tipp:
„Versicherungsnehmer sollten beachten, dass es für die Gebäudeversicherung einen Unterschied macht, ob die Immobilie regelmäßig genutzt wird oder nicht. So spricht man beispielsweise bei Ferienhäusern von einem Sonderrisiko, das mit höheren Prämien verbunden ist. Die Rücksprache mit einem Experten ist hier dringend ratsam, um wirklich das richtige Leistungspaket zu ermitteln.“
Was zahlt die Gebäudeversicherung?
Im Schadensfall erstattet Ihnen der Gebäudeversicherer folgende Kosten:
Was bekomme ich im Falle eines Totalschadens?
Bei einem Totalschaden erhalten Sie den Neuwert der Immobilie erstattet. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Haus durch ein Feuer komplett abbrennt. Erstattung zum Neuwert bedeutet, dass Sie mit der ausgezahlten Versicherungssumme ein gleichartiges, neues Haus zu aktuellen Preisen (berechnet nach den Preisen unmittelbar vor dem Schaden) errichten können. In den meisten Tarifen erhalten Sie außerdem die Kosten für eine alternative Unterbringung im Hotel oder die Erstattung für Mietausfall.
Wichtig zu wissen: Sie müssen mit dem Wiederaufbau innerhalb drei Jahre nach Schadensfall beginnen.
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Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Die Deckungssumme sollte dem Neuwert des Hauses entsprechen. Das bedeutet: hoch genug sein, um ein gleichartiges Haus nach einem Schaden wiederaufzubauen. Dafür gibt es verschiedene Varianten, wie die Deckungs- beziehungsweise Versicherungssumme für Ihre Wohngebäudeversicherung bestimmt werden kann.
1. Bausachverständiger
In diesem Falle würde ein Bausachverständiger zu Ihnen vor Ort kommen und den Versicherungswert des Gebäudes ermitteln. Beachten Sie: Dabei wird nicht der Verkehrswert ermittelt, da dieser von Lage und Marktsituation abhängig ist und in der Regel nichts mit dem Wiederaufbau einer Immobilie zu tun hat. Der Bausachverständige ermittelt lediglich die Kosten für einen Wiederaufbau des Gebäudes bei zum Beispiel einem Totalschaden.
2. Anhand des Wert 1914
Der Wert 1914 bezeichnet den Preis in Mark, den der Bau des Hauses im Jahre 1914 gekostet hätte. In der Regel wird dieser Wert nach Wohnfläche und Ausstattungsmerkmalen ermittelt. In diesem PDF vom Bund der Versicherten erfahren Sie mehr darüber.
3. Neubauwert gemäß Bauunterlagen
In der Regel wird diese Methode bei kürzlich errichteten Neubauten angewandt. Ein Beispiel: Ein Gebäude wurde im Jahr 2023 fertiggestellt. Die Gesamtkosten inklusive aller Baunebenkosten lagen bei 550.000 Euro. Die Versicherungssumme ist im Jahr 2023 dementsprechend mit 550.000 Euro anzusetzen. Achtung: Im besten Falle vereinbaren Sie die Anpassung der Versicherungssumme nach dem gleitenden Neuwertfaktor. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Empfohlen: Absicherung zum gleitenden Neuwert
Die Absicherung zum gleitenden Neuwert ist die häufigste und auch grundsätzlich empfohlene Versicherungsart in der Wohngebäudeversicherung. Und dieser ist zu Ihrem Vorteil: Egal, welche Methode Sie zur Ermittlung der Versicherungssumme gewählt haben, wird die Versicherungssumme jedes Jahr an die Kostenentwicklung für einen Wiederaufbau angepasst – und Sie vermeiden so eine Unterversicherung. Eine essenzielle Rolle spielt dabei der aktuelle Baupreisindex.
Deckungssumme regelmäßig überprüfen
Prüfen Sie regelmäßig – idealerweise jedes Jahr – ob die Deckungssumme Ihrer Gebäudeversicherung noch ausreicht. Gerade, wenn Sie in den letzten Jahren Veränderungen am Gebäude vorgenommen haben, wie etwa Um- oder Anbauten.
Unabhängig davon lohnt es sich auch, wenn zum Beispiel umfangreiche Sanierungsmaßnahmen oder eine echte Kernsanierung durchgeführt wurden. Dies führt im Gegensatz zu Umbauten nicht zwingend zu einer Gefahrerhöhung, sondern zu Nachlässen auf die Versicherungsbeiträge.
Was fällt unter “Gefahrerhöhung”?
- Anbauten
- Umbauten
- Vorübergehender Leerstand
- Generelle Nichtnutzung
- Einzug von Gewerbe
Was könnte Preisnachlässe bringen?
- Neue Dacheindeckung
- Neues Heizungssystem
- Neues Leitungswasser-System
- Echte Kernsanierung (Definition der Versicherer beachten!)
Expertinnen-Tipp:
„In der Regel gewähren Versicherer einen sogenannten Unterversicherungsverzicht (UVZ), wenn die Versicherungssumme nach einer anerkannten Wertermittlungsmethode erfolgt ist. Bei gewährtem UVZ verzichtet der Versicherer im Schadensfall auf die Einrede der Unterversicherung und leistet bis zur entsprechenden Schadenshöhe. Ohne UVZ kann der Versicherer die Versicherungssumme im Schadensfall genau überprüfen und bei Auffälligkeiten und bestehender Unterversicherung im Verhältnis zu dieser die Schadensleistung kürzen.
Ein Beispiel: Ein Sturm deckt das Dach Ihres Gebäudes ab und verursacht einen Schaden von 100.000 Euro. Sie haben keinen Unterversicherungsverzicht vereinbart. So ermittelt der Versicherer eine Unterversicherung von 25 Prozent. Um diese 25 Prozent wird Ihre Versicherungsleistung gekürzt und es werden nur 75.000 Euro übernommen. Die restlichen 25.000 Euro müssen Sie aus eigener Tasche zahlen.
Was ist nicht in der Gebäudeversicherung versichert?
Was ist mit grober Fahrlässigkeit?
Grundsätzlich ist grobe Fahrlässigkeit ebenfalls nicht versichert – zumindest gibt es in aller Regel eine Leistungskürzung. Das heißt, wenn ein Feuer in Ihrem Haus ausbricht, weil Sie Kerzen unbeaufsichtigt haben brennen lassen, dann fällt das unter grobe Fahrlässigkeit. In einem solchen Fall kann ist der Versicherer dazu berechtigt, die Versicherungsleistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
In vielen neuen Tarifen gibt es jedoch den Punkt “Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit”. Mit einem solchen Tarif erhalten Sie trotzdem Leistungen vom Versicherer, in der Regel bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Welche Pflichten Sie in der Gebäudeversicherung noch haben
Unterschied zwischen Hausratversicherung und Gebäudeversicherung
Der Hausrat ist in der Gebäudeversicherung nicht versichert. Es ist daher empfehlenswert, den Hausrat über eine separate Hausratversicherung abzusichern. In der Regel wird der Hausrat mit 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche versichert. Was von der Hausrat-Police übernommen wird sind zum Beispiel Schäden an Türen und Fenstern nach einem Einbruch. Ansonsten ist diese Versicherung in erster Linie für das Mobiliar und andere Einrichtungsgegenstände sowie für elektronische Geräte und Kleidungsstücke zuständig. Damit ist die Hausrat als Ergänzung zur Gebäudeversicherung dringend ratsam.
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Darauf sollten Sie im Schadensfall achten
Wenn eine Notsituation eingetreten ist, zum Beispiel durch einen Wassereinbruch, verschwendet man in der Regel zunächst keinen Gedanken an die Formalitäten. Damit es später allerdings keine Probleme mit der Wohngebäudeversicherung gibt, sollte man dennoch ein paar Dinge im Blick behalten.
Wann bekomme ich mein Geld?
Hat die Versicherung Ihren Leistungsanspruch festgestellt, erfolgt die Entschädigungsleistung nach und nach an die entsprechenden Baufirmen beziehungsweise Sanierungsfirmen. In der Regel bekommen Sie als Versicherungsnehmer das Geld nicht direkt ausgezahlt. Dies ist derzeit auf dem deutschen Versicherungsmarkt eher selten.
Um den vollen Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung zu erhalten, ist es wichtig, bereits bei Antragstellung sämtliche Fragen wahrheitsgetreu zu beantworten. Ansonsten ist der Versicherungsschutz gefährdet.
Weitere wichtige Hinweise für den Schadensfall + Schadenbeispiele
Ist die Gebäudeversicherung eigentlich Pflicht?
Früher Pflicht, heute nicht mehr
Bis 1994 war in einigen Bundesländern eine Feuerversicherung für Gebäude gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherung wurde bei öffentlich-rechtlichen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen, die den Status von Monopolversicherungen besaßen. Dieses Monopol wurde im Zuge der Einführung des EU-weiten Binnenmarktes und der damit verbundenen Liberalisierung des Versicherungsmarktes aufgehoben. Hausbesitzer können seitdem wählen, ob und wie sie ihre Immobilie versichern wollen. Es gibt nur wenige Ausnahmen, wann Sie eine Gebäudeversicherung doch verpflichtend abschließen müssen.
Indirekte Pflicht zur Gebäudeversicherung bei Immobilienfinanzierung
Beim Neubau eines Hauses oder dem Kauf einer Immobilie kann eine Gebäudeversicherung durch die Anforderungen der Banken jedoch zur Pflichtversicherung werden. Baufinanzierungen und Immobilienkredite werden in der Regel durch eine Grundschuld abgesichert. Wenn der Darlehensnehmer den Kredit nicht mehr bedienen kann, ist die Bank zur Zwangsversteigerung des Gebäudes berechtigt, um ihre Kosten ganz oder teilweise zu decken. Damit die Banken auch bei gravierenden Gebäudeschäden oder einem Totalverlust des Hauses ihr Geld zurückerhalten, verpflichten sie ihre Kunden bei einer Immobilienfinanzierung dazu, eine Gebäudeversicherung abzuschließen.
Pflicht für Eigentümergemeinschaften
Ist man Teil einer Eigentümergemeinschaft, so unterliegt man dem Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG). Darin ist auch geregelt, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mindestens eine Feuerversicherung für das Gemeinschaftseigentum zum Neuwert abschließen muss. Eine einzelne Feuerversicherung macht heutzutage nur noch wenig Sinn, da das Risiko ohnehin in der Gebäudeversicherung abgedeckt ist – samt vieler weiterer Risiken.
Wer muss sich in der WEG um die Gebäudeversicherung kümmern?
Ist die Gebäudeversicherung für Vermieter Pflicht?
Auch Vermieter sind nicht gesetzlich verpflichtet, eine Gebäudeversicherung abzuschließen. Sie ist jedoch sehr zu empfehlen, da es im Schadensfall sonst zu schweren finanziellen Folgen kommen kann. Zudem können Vermieter die Kosten für die Gebäudeversicherung komplett auf die Mieter umlegen. Diese zahlen die Gebäudeversicherung dann über die Betriebskosten.
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Was kostet eine Gebäudeversicherung?
Eine Wohngebäudeversicherung kann bereits für 200 Euro im Jahr abgeschlossen werden – realistisch sind jedoch eher 400 bis 600 Euro im Jahr, wenn man Wert auf einen guten und leistungsstarken Tarif legt. Doch auch dies kann nicht pauschal beziffert werden. Nutzen Sie am besten unseren kostenfreien Online-Tarifrechner und berechnen Sie eine Gebäudeversicherung individuell für Ihr Haus.
Rechenbeispiel: Gebäudeversicherung Einfamilienhaus
Bauartklasse | massive Bauweise mit harter Dachung (BAK I) |
Baujahr | 2000 |
Anzahl Geschosse | 3 |
Wohnfläche | 120 m² |
Basis-Tarif | 24,68 € mtl. |
Komfort-Tarif | 27,42 € mtl. |
Premium-Tarif | 31,83 € mtl. |
Was kostet Sie eine Gebäudeversicherung?
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Wovon hängen die Kosten ab?
Die Kosten einer Gebäudeversicherung sind abhängig von mehreren Faktoren:
- Gewünschter Leistungsumfang beziehungsweise Tarifstufe
- Wert der Immobilie
- Größe des Gebäudes
- Anzahl der Stockwerke
- Anzahl sowie Beschaffenheit eventueller Nebengebäude (Schuppen, Garagen, Carports und so weiter)
- Standort der Immobilie
Regionale Unterschiede bei den Kosten der Gebäudeversicherung
In den verschiedenen Bundesländern spielen die einzelnen Naturgefahren jeweils eine unterschiedlich große Rolle. Als Faustregel gilt: Je größer das Risiko eines Naturschadens in einer bestimmten Region, desto höher die Kosten der Gebäudeversicherung.
Die Versicherungsgesellschaften können für jede Postleitzahl und in Ballungsgebieten sogar für einzelne Straßenzüge eine eigene Risikoeinstufung vornehmen. Eigentümer sollten sich bei der Suche nach einer passenden Gebäudeversicherung über die für sie relevanten Naturgefahren informieren. Dann gibt es keine unangenehme Überraschung, wenn die Kosten der angebotenen Tarife durchweg höher ausfallen als gedacht.
Die häufigsten Naturgefahren (nach Bundesländern)
Stiftung Warentest: Unterschiedliche Regionen, unterschiedliche Preise
2021 hat Stiftung Warentest im Rahmen des Testberichts zu Gebäudeversicherern aufgezeigt, wie groß die preislichen Unterschiede je nach Region und Gebäudealter sein können:
Am günstigsten (Dresden) | Am teuersten (Düsseldorf) | |
---|---|---|
Neubau | 270 € | 349 € |
Bestandsimmobilie (20 Jahre) | 518 € | 581 € |
Bestandsimmobilie (50 Jahre) | 629 € | 709 € |
Was kostet Sie eine Gebäudeversicherung?
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Nur Vermieter können Gebäudeversicherung steuerlich geltend machen
Beim selbst genutzten Eigenheim kann weder die Gebäude- noch die Elementarschaden- oder die Hausratversicherung steuerlich geltend gemacht werden. Denn es handelt sich nicht um Vorsorgeaufwendungen. Bei Mietimmobilien sieht das anders aus: Als Vermieter kann man die Gebäudehaftpflicht steuerlich geltend machen, denn es handelt sich um Kosten, die im Zusammenhang mit Einkünften aus Vermietung stehen.
Gebäudeversicherung steuerlich absetzen
Gebäudeversicherung: Testsieger 2023
Die Anbieter der Gebäudeversicherung und ihre Tarife werden in regelmäßigen Abständen von unabhängigen Instituten getestet. Auf dem Prüfstand stehen dabei vor allem der Leistungsumfang und das Preis-Leistungs-Verhältnis, aber auch die Kundenorientierung der Versicherungsunternehmen. Wir haben für Sie alle aktuellen Testergebnisse zusammengetragen und übersichtlich aufbereitet. So können Sie alle Testsieger der Gebäudeversicherung unkompliziert und schnell miteinander vergleichen.
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Unser Online-Tarifrechner zur Gebäudeversicherung zeigt mit wenigen Eingaben, welcher Versicherer den passenden Tarif mit der günstigsten Prämie bietet. Hier bietet sich bereits großes Einsparpotential! Beachten Sie zudem die unterschiedlichen Leistungen der Angebote. Für ein und denselben Monatsbeitrag erhalten Sie mitunter zwei deutlich unterschiedliche Leistungspakete. Sind Ihnen bestimmte Leistungspunkte besonders wichtig, können Sie hier bereits viel Geld sparen, wenn Sie von vornherein den richtigen Tarif wählen. Ansonsten muss der Basisschutz womöglich später mit zusätzlichen Leistungsbausteinen ergänzt werden. Und dies sorgt schließlich dafür, dass ein vormals günstiges Angebot plötzlich doch recht teuer ist.
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Mit einem eingehenden Vergleich verschiedener Angebote ermitteln Sie, welcher Tarif welche Leistungen bietet – und zu welchem Preis der Tarif zu haben ist. Machen Sie dafür einfach die notwendigen Angaben im Vergleichsrechner und lassen sich die verschiedenen Angebote anzeigen. Die Nutzung des Rechners ist vollständig kostenlos und unverbindlich.
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Gebäudeversicherung kündigen und wechseln
Wenn Sie eine bestehende Wohngebäudeversicherung kündigen möchten, um zum Beispiel zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln, können Sie dies wie auch bei anderen Verträgen innerhalb der Kündigungsfrist problemlos tun. Die Kündigungsfrist bei vielen Wohngebäudeversicherungen beträgt häufig drei Monate zum Ende des Vertragsjahres. Schauen Sie hierzu in Ihre Versicherungsunterlagen.
Unter Umständen kann eine Gebäudeversicherung auch außerordentlich gekündigt werden. Dieses ist zum Beispiel möglich:
- Nach einem regulierten Schadensfall
- Nach einem Eigentümerwechsel der Immobilie
- Nacheiner Beitragserhöhung der Wohngebäudeversicherung
So gehen Sie bei einer Kündigung vor (Inkl. Musterschreiben)
Fazit
Auch ohne Versicherungspflicht ist eine Gebäudeversicherung für alle Hausbesitzer sinnvoll. Ohne entsprechenden Versicherungsschutz können die finanziellen Risiken durch die Beschädigung oder Zerstörung eines Hauses sehr schnell existenzbedrohend werden. Die Gebäudeversicherung übernimmt nicht nur alle Reparatur- und Renovierungskosten, die durch die versicherten Risiken entstehen, sondern kommt – beispielsweise nach einem Brand – auch für den Abriss des Gebäudes und seinen kompletten Neubau auf. Ebenso werden in der Regel die Kosten für die Sicherung des Grundstücks, für Aufräumarbeiten sowie für die Miete eines Ersatzquartiers während der Bauarbeiten übernommen. Ausschlaggebend für die Erstattung von Gebäudeschäden ist der Neuwert des Gebäudes, in dessen Berechnung der aktuelle Marktwert einfließt.
Um den passenden Tarif zum besten Preis für Ihr Gebäude zu finden, nutzen Sie gern unseren unabhängigen Tarifrechner – kostenfrei und unverbindlich.
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Die häufigsten Fragen zur Gebäudeversicherung
Was ist in der Gebäudeversicherung versichert?
Der Grundschutz der Gebäudeversicherung umfasst Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Zusatzleistungen wie Überschwemmung, Hochwasser, Glasbruch oder Vandalismus können optional mitversichert werden. Der Versicherer erstattet im Schadensfall die Kosten für Reparaturen oder den kompletten Wiederaufbau.
Wie teuer ist eine Gebäudeversicherung im Jahr?
Eine Gebäudeversicherung kostet im Jahr im Schnitt 200 Euro. Je nach Größe, Wert und Lage der Immobilie kann eine Gebäudeversicherung aber auch über 1.000 Euro im Jahr kosten.
Wie hoch sollte die Gebäudeversicherung sein?
Die Deckungssumme der Gebäudeversicherung sollte so hoch sein, dass im Falle eines Totalschadens ein gleichartiges, neues Haus zu aktuellen Preisen wieder aufgebaut werden könnte. Am besten ist es, die Berechnung nach dem gleitenden Neuwertfaktor zu wählen. So passt sich die Versicherungssumme jährlich an den Baupreisindex an und es droht Ihnen keine Unterversicherung wegen einer zu niedrigen Versicherungssumme.
Auf was muss ich bei der Gebäudeversicherung achten?
Achten Sie bei der Gebäudeversicherung besonders auf folgende Punkte:
- Erstattung nach gleitendem Neuwertfaktor
- Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit
- Unterversicherungsverzicht
- Ausreichender Leistungsumfang (zum Beispiel Zusatzschutz gegen Elementarschäden, falls nötig)
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