Ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung sinnvoll?

Von Maureen Menger
Fachlich geprüft durch Patrick Knittel
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ist für die meisten Erwerbstätigen sinnvoll: Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft zu meist mindestens 50 % nicht mehr ausüben können.
  • Wer ab dem 02.01.1961 geboren ist, hat aus der gesetzlichen Renten­versicherung keinen Berufsschutz mehr. Wer 2024 neu in die volle Erwerbsminderungs­rente ging, bekam im Schnitt 1.099 € netto im Monat.
  • Nicht sinnvoll ist eine BU, wenn Sie den Einkommensausfall bis zur Rente aus Vermögen decken können oder wenn die versicherte Rente unter Ihrem Grundsicherungsbedarf bliebe: Sie wird nach § 82 SGB XII voll auf die Grundsicherung angerechnet.
  • Stellen Sie keinen Antrag, bevor Ihre Gesundheitsdaten anonym vorgeprüft sind. Eine Ablehnung wird im Hinweis- und Informationssystem der Versicherer vermerkt, in der Sparte Leben bis zum Ende des dritten Jahres nach der Speicherung.
Patrick Knittel

Eine BU ist sinnvoll, aber nicht für jeden

Die meisten Seiten zu dieser Frage kennen nur eine Antwort, und die lautet ja. Wir machen es anders, weil eine Empfehlung nur so viel wert ist wie die Fälle, in denen sie nicht gilt. Für alle, die von ihrer Arbeitskraft leben, ist die Berufs­unfähigkeits­versicherung tatsächlich die wichtigste Absicherung nach der privaten Haftpflicht, denn der gesetzliche Berufsschutz ist für alle ab Jahrgang 1961 ersatzlos weggefallen. Es gibt aber vier Konstellationen, in denen sie nicht oder nur eingeschränkt sinnvoll ist, und eine davon kostet Betroffene jahrzehntelang Beiträge für eine Rente, die am Ende voll auf die Grundsicherung angerechnet wird. Auf dieser Seite lesen Sie beides: wann sich der Schutz lohnt, was er kostet und wann Sie ihn sich sparen können. Am Ende sollten Sie Ihre eigene Antwort begründen können, nicht unsere übernehmen.

Ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung sinnvoll? Die kurze Antwort

Eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung ist für die allermeisten Erwerbstätigen sinnvoll. Sie ersetzt Ihr Einkommen, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben können. Sinnvoll ist sie für jeden, der von seiner Arbeitskraft lebt und den Ausfall dieser Arbeitskraft nicht aus eigenem Vermögen auffangen könnte.

Der Grund ist eine Lücke im gesetzlichen System. Für alle, die ab dem 02. Januar 1961 geboren sind, gibt es aus der gesetzlichen Renten­versicherung keinen Berufsschutz mehr. Die Rente wegen Berufs­unfähigkeit steht nach § 240 SGB VI ausschließlich früher Geborenen zu (Quelle: § 240 SGB VI). Für alle anderen zählt nur noch, ob sie irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben können.


Was eine BU leistet und wann sie leistet

Berufsunfähig ist nach § 172 Abs. 2 des Versicherungs­vertrags­gesetzes (VVG), wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körper­verletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann (Quelle: § 172 VVG). Entscheidend ist also Ihre konkrete Tätigkeit, nicht der erlernte Beruf und nicht der allgemeine Arbeitsmarkt.

Die vielzitierte 50-Prozent-Schwelle und der Prognosezeitraum von sechs Monaten stehen nicht im Gesetz. Selbst die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) lassen beide Werte offen und vermerken in den Fußnoten „Unternehmensindividuell zu ergänzen“ (Quelle: GDV). Dass sich 50 Prozent und sechs Monate als Marktstandard durchgesetzt haben, ist ein Marktbefund, kein Rechtssatz.

Im Leistungsfall bekommen Sie zwei Dinge: die vereinbarte monatliche Rente und die Befreiung von den Beiträgen. Die Beitragsbefreiung wird oft übersehen, sie ist aber ein eigenständiger geldwerter Vorteil. Die Ursache spielt dabei keine Rolle: Die Bedingungen stellen ausdrücklich voran, dass die Leistungspflicht unabhängig davon besteht, worauf die Berufs­unfähigkeit beruht.


Worum es wirtschaftlich geht

Der Wert, den eine BU schützt, ist Ihr gesamtes künftiges Arbeitseinkommen. Wer mit 30 Jahren 45.000 Euro brutto verdient und bis 67 arbeitet, verdient ohne jede Gehaltssteigerung rund 1,7 Millionen Euro über das Erwerbsleben (eigene Rechnung: 45.000 Euro mal 37 Jahre). Kein anderer Vermögenswert im Leben der meisten Menschen ist so groß, und keiner ist so selten versichert.

Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung in der richtigen Reihenfolge

Unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung ist von Finanztip empfohlen. Wir sehen uns Ihre Situation an und sagen Ihnen ehrlich, welche Absicherung zu Ihrem Beruf und Ihrem Budget passt, kostenfrei und unverbindlich.

  • Anonyme Risikovoranfrage, bevor ein Antrag entsteht
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  • Persönlicher Ansprechpartner, auch im Leistungsfall
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Wie wahrscheinlich ist es, berufsunfähig zu werden?

Nach Berechnungen der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) wird rund jeder Vierte im Lauf seines Erwerbslebens berufsunfähig. Wichtig ist die Grundgesamtheit, die fast überall falsch wiedergegeben wird: Die Quote bezieht sich ausschließlich auf privat gegen Berufs­unfähigkeit abgesicherte Personen, nicht auf alle Arbeitnehmer. Je nach Alter bei Berufsstart und Renteneintritt liegt der Wert zwischen 15,8 und 28,5 Prozent (Quelle: Deutsche Aktuarvereinigung).

Diese Einschränkung macht die Zahl nicht schwächer, sondern eher stärker. Wer privat versichert ist, hat eine Gesundheitsprüfung bestanden und ist damit gesundheitlich vorausgewählt. Für die Gesamtbevölkerung dürfte das Risiko eher höher liegen. Die DAV zählt für 2017 rund 17 Millionen BU-Verträge bei rund 44 Millionen Erwerbstätigen, und Mehrfachverträge stecken in dieser Zahl mit drin. Mindestens sechs von zehn Erwerbstätigen in Deutschland haben damit keinen privaten Berufs­unfähigkeitsschutz.


Die Ursachen: Krankheiten, kaum Unfälle

Der GDV erhebt die Ursachen bei seinen Mitgliedsunternehmen. Für das Jahr 2024 verteilen sie sich so, wobei psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Nervensystems in einer gemeinsamen Kategorie geführt werden:

Ursache (GDV-Reihe 2024)Anteil
Psychische Erkrankungen und Nervensystem (gemeinsame Kategorie)38 %
Krebs19 %
Erkrankungen des Bewegungsapparates16 %
Schwere Unfälle8 %
Übrige UrsachenRest auf 100 %
Quelle: GDV

Daraus folgt der wichtigste Satz dieses Kapitels: Berufs­unfähigkeit ist ganz überwiegend eine Krankheits­folge, nicht eine Unfallfolge. Eine private Unfall­versicherung deckt damit rechnerisch weniger als ein Zehntel der Fälle ab. Wir führen im gesamten Artikel bewusst nur diese eine Ursachenreihe, weil andere Häuser die Kategorien anders schneiden und die Werte dann nicht vergleichbar sind.

Auffällig ist auch das Alter. Das Durchschnittsalter beim Eintritt der Berufs­unfähigkeit liegt nach der Auswertung des GDV bei 48 Jahren, das Durchschnittsalter beim Abschluss einer neuen BU bei knapp unter 29 Jahren. Dazwischen liegen im Schnitt 19 Jahre Beitragszahlung.

Gleichzeitig trifft es die Jungen häufiger, als die meisten denken. In der bislang letzten Altersauswertung von Franke und Bornberg, dem Datenjahr 2017, entfielen 10,58 Prozent aller Leistungsfälle auf Menschen unter 30 (Quelle: Franke und Bornberg). Eine neuere Altersverteilung hat das Haus bis heute nicht veröffentlicht.


Zahlen die Versicherer denn überhaupt?

Ja, und zwar in rund vier von fünf Fällen. Die Anerkennungsquote lag im Datenjahr 2024 bei knapp 80 Prozent, ausgewertet wurden 36.128 Leistungsfälle von 16 Versicherern mit über 60 Prozent Marktabdeckung (Quelle: Franke und Bornberg). Der GDV kommt für seine Mitgliedsunternehmen im Datenjahr 2023 auf denselben Wert.

Der pauschale Satz „80 Prozent werden anerkannt“ verschweigt allerdings genau den Fall, der am häufigsten eintritt. Bei psychischen Erkrankungen liegt die Anerkennungsquote mit rund 75 Prozent am niedrigsten, bei Krebs mit rund 95 Prozent am höchsten. Und die Prüfung dauert bei psychischen Erkrankungen mit 286 Tagen bis zur Anerkennung deutlich länger als im Schnitt.

Wenn abgelehnt wird, dann meist nicht wegen einer Spitzfindigkeit. Rund 60 Prozent der Ablehnungen beruhen darauf, dass der vereinbarte Grad der Berufs­unfähigkeit medizinisch nicht erreicht wird. 27 Prozent der Ablehnungen gehen auf Anfechtung und Rücktritt zurück, also auf falsch beantwortete Gesundheitsfragen, und dieser Anteil ist seit dem Datenjahr 2022 von 20,41 Prozent gestiegen. Verweisungen und Umorganisation zusammen machen dagegen nur 0,87 Prozent aus.

Die durchschnittliche Regulierungsdauer lag im Datenjahr 2024 bei 201 Tagen, das sind zwölf Tage mehr als im Vorjahr. Rund 40 dieser Tage entfallen darauf, dass die Versicherten den Fragebogen ausfüllen. Das ist der einzige Teil der Wartezeit, den Betroffene selbst verkürzen können.


Was passiert, wenn der Versicherer nicht zahlen will?

Leistungsablehnungen sind bei der BU keine Seltenheit, jede fünfte Entscheidung fällt negativ aus. Wir prüfen in diesem Fall die Begründung, fordern fehlende Unterlagen und Gutachten an und setzen Ihren Anspruch gegenüber dem Versicherer durch. Weil rund 60 Prozent der Ablehnungen am nachgewiesenen Grad der Berufs­unfähigkeit hängen, entscheidet oft die Qualität der Tätigkeitsbeschreibung und der Arztberichte über das Ergebnis. Diesen Beistand bietet weder ein Vergleichsportal noch eine AI-Auskunft.

Experten-Tipp:
Die 80-Prozent-Quote beschreibt nicht Ihren wahrscheinlichsten Fall

„Die Branche wirbt mit knapp 80 Prozent Anerkennung. Bei psychischen Erkrankungen, die zusammen mit den Nervenkrankheiten den größten Ursachenblock bilden, sind es rund 75 Prozent, und die Prüfung dauert 286 Tage. Rechnen Sie deshalb mit einer Überbrückungsreserve und füllen Sie den Leistungsfragebogen sofort aus. Diese 40 Tage sind der einzige Teil der Wartezeit, den Sie selbst steuern.“

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Erwerbsminderungs­rente oder private BU: Was der Staat wirklich zahlt

Die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente ersetzt eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht. Sie misst an einem anderen Maßstab, setzt Vorleistungen voraus und fällt deutlich niedriger aus: Wer 2024 neu in die volle Erwerbsminderungs­rente ging, erhielt im Durchschnitt 1.099 Euro monatlich, bei teilweiser Erwerbsminderung waren es 611 Euro (Quelle: Deutsche Renten­versicherung Bund).

Diese Beträge sind Zahlbeträge, also Werte nach Abzug der Kranken- und Pflege­versicherungsbeiträge der Rentner. Sie sind damit die richtige Vergleichsgröße zu einem Nettoeinkommen. Über alle Erwerbsminderungs­renten hinweg, also volle und teilweise zusammen, lag der Zahlbetrag im Zugang 2024 bei 1.041 Euro. Bei den Altersrenten waren es im selben Zugangsjahr 1.154 Euro.

MaßstabGesetzliche Erwerbsminderungs­rentePrivate Berufs­unfähigkeits­versicherung
MaßstabAllgemeiner Arbeitsmarkt, jede zumutbare Tätigkeit unabhängig von Beruf und QualifikationDer zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war
LeistungsschwelleUnter 6 Stunden täglich: teilweise Erwerbsminderung. Unter 3 Stunden täglich: volle ErwerbsminderungVertraglich vereinbart, marktüblich 50 % des zuletzt ausgeübten Berufs
VoraussetzungenAllgemeine Wartezeit von 5 Jahren und 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 JahrenEin wirksamer Vertrag, geschlossen vor Eintritt der Berufs­unfähigkeit
Durchschnittliche Höhe1.099 € (volle Erwerbsminderung), 611 € (teilweise), Rentenzugang 2024Frei vereinbart, im Leistungsfall durchschnittlich 14.600 € Jahresrente, also rund 1.217 € monatlich
LeistungsdauerBis zum Wegfall der Erwerbsminderung, längstens bis zur Regelaltersgrenze, Abschlag bis 10,8 %Bis zum Wegfall der Berufs­unfähigkeit, längstens bis zum vereinbarten Endalter
ZusatzleistungenZurechnungszeit bei Rentenbeginn 2026 bis 66 Jahre und 3 Monate, Pflicht­versicherung in der Kranken­versicherung der RentnerBeitragsbefreiung ab Anerkennung, optional Leistungsdynamik und Arbeitsunfähigkeitsbaustein

Eine Angabe aus der letzten Zeile wird fast überall falsch wiedergegeben. Die Zurechnungszeit endet bei einem Rentenbeginn im Jahr 2026 mit 66 Jahren und 3 Monaten und steigt erst bis zum Jahr 2031 stufenweise auf 67 (Quelle: § 253a SGB VI). Sie sorgt dafür, dass eine Erwerbsminderungs­rente so berechnet wird, als hätten Sie bis zu diesem Alter weitergearbeitet.

Die entscheidende Zeile ist die zweite. § 43 SGB VI stellt auf Stunden pro Tag ab, nicht pro Woche: Voll erwerbsgemindert ist nur, wer keine drei Stunden täglich mehr arbeiten kann, und zwar in irgendeiner Tätigkeit (Quelle: § 43 SGB VI). Ein Dachdecker, der nach einem Bandscheibenvorfall noch sechs Stunden täglich an einer Pforte sitzen könnte, ist damit nicht erwerbsgemindert. Genau diese Person ist aber berufsunfähig im Sinne ihres BU-Vertrags.


Wie oft der Staat ablehnt und was danach kommt

Anträge auf Erwerbsminderungs­rente werden häufig abgelehnt. Der Anteil abgelehnter Anträge sank seit 2001 nie unter 42 Prozent und lag zeitweise bei bis zu 45 Prozent.

Wie es weitergeht, wenn die gesetzliche Rente nicht reicht, zeigt eine Zahl, die selten jemand nennt: 176.975 Menschen beziehen trotz einer Erwerbsminderungs­rente zusätzlich Grundsicherung (Stand Dezember 2024, Deutsche Renten­versicherung Bund). Weitere 345.190 voll erwerbsgeminderte Menschen beziehen Grundsicherung ganz ohne Erwerbsminderungs­rente, bei ihnen greift das gesetzliche System überhaupt nicht, meist weil die Wartezeit oder die Pflichtbeitragszeiten fehlen. Zusammen sind das über eine halbe Million Menschen.

Wer 2026 neben einer vollen Erwerbsminderungs­rente arbeitet, darf höchstens 20.763,75 Euro im Kalenderjahr hinzuverdienen, bei teilweiser Erwerbsminderung mindestens 41.527,50 Euro (Quelle: Deutsche Renten­versicherung Bund). Eine private BU-Rente ist kein Hinzuverdienst aus Erwerbstätigkeit. Beide Leistungen schließen sich nicht aus, die Erwerbsminderungs­rente und die private BU-Rente können also nebeneinander fließen.


So rechnen Sie Ihre Versorgungslücke in drei Schritten aus

Ihre Versorgungslücke ist die Differenz zwischen dem, was Sie heute zum Leben haben, und dem, was im Ernstfall übrig bleibt. Drei Schritte reichen dafür aus, und Sie brauchen nur eine Zahl von Ihrem Kontoauszug:

  • Notieren Sie Ihr heutiges Nettoeinkommen, also den Betrag, der monatlich tatsächlich bei Ihnen ankommt.
  • Ziehen Sie davon ab, was Sie im Ernstfall realistisch bekämen. Für die volle Erwerbsminderungs­rente ist der Durchschnittswert von 1.099 Euro ein brauchbarer Anhaltspunkt, Ihre eigene Rentenauskunft ist der bessere. Wer selbständig ist oder die Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllt, rechnet hier mit null.
  • Multiplizieren Sie die Differenz mit zwölf und mit den Jahren bis zu Ihrer Regelaltersgrenze.

Ein Beispiel: 2.400 Euro netto minus 1.099 Euro ergeben eine Lücke von rund 1.300 Euro im Monat. Über 20 Jahre sind das mehr als 310.000 Euro, und die Inflation ist dabei noch nicht eingerechnet (eigene Rechnung auf Basis des Rentenzugangs 2024).

Um diese Summe geht es bei der Entscheidung für oder gegen eine Absicherung. Sie fällt kleiner aus, wenn Sie Vermögen haben oder kurz vor der Regelaltersgrenze stehen. Sie fällt größer aus, wenn Sie gar keinen Anspruch auf die gesetzliche Rente haben.

Wer braucht eine Berufs­unfähigkeits­versicherung, und wer bekommt sie nur schwer?

Sinnvoll ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für jeden, der von seinem Arbeitseinkommen lebt. Besonders groß ist die Lücke bei Auszubildenden, Studenten, Selbständigen, Beamten in den ersten fünf Dienstjahren und Freiberuflern mit Versorgungswerk. Bei diesen Gruppen greift der gesetzliche oder berufsständische Schutz entweder gar nicht oder erst unter Bedingungen, die kaum jemand erfüllt.

Angestellte sind dreistufig abgesichert, und jede Stufe hat einen Haken: sechs Wochen Entgeltfortzahlung, danach Krankengeld für längstens 78 Wochen, danach die Erwerbsminderungs­rente ohne Berufsschutz, danach die Grundsicherung mit Vermögensprüfung. Die BU setzt genau an Stufe drei an.

Auszubildende und Studenten erfüllen die Wartezeit von fünf Jahren in der Regel nicht und haben deshalb gar keinen Anspruch auf Erwerbsminderungs­rente. Eine wichtige Ausnahme gehört dazu: Nach § 43 Abs. 5 SGB VI entfällt die Drei-Jahres-Pflichtbeitragszeit, wenn die Erwerbsminderung auf einem Arbeitsunfall beruht (Quelle: § 43 SGB VI). Bei Krankheit und bei Freizeitunfällen, also in der ganz überwiegenden Mehrheit der Fälle, hilft das nicht. Bezahlbar ist der Schutz in dieser Lebensphase trotzdem. Für Auszubildende werden je nach Ausbildungsberuf 40 bis 120 Euro im Monat aufgerufen, für Schüler im Alter von 16 Jahren rund 52 bis 62 Euro.

Zwei Punkte sind dabei wichtiger als der Beitrag. Viele Versicherer deckeln die versicherbare Rente für Auszubildende zunächst auf etwa 1.250 Euro, und die Berufsgruppe wird zum Abschlusszeitpunkt festgeschrieben. Wer als Schüler abschließt und später in einen körperlich fordernden Beruf geht, behält den günstigen Beitrag. Aufgestockt wird später über die Nach­versicherungsgarantie, und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Selbständige ohne gesetzliche Renten­versicherung fallen direkt von der Lohnfortzahlung in die Grundsicherung. Für sie ist außerdem die Umorganisationsklausel entscheidend, die es bei Angestellten nicht gibt. Fehlt sie im Vertrag, gilt die Rechtsprechung, und die verlangt einiges: Auch der Personalumbau im eigenen Betrieb kann zumutbar sein, und Einkommenseinbußen machen eine Umorganisation nicht automatisch unzumutbar.

Berufs­unfähigkeits­versicherung für Selbständige

Beamte brauchen die BU nicht erst nach fünf Jahren und nicht nur in den ersten fünf Jahren. Ein Ruhegehalt setzt nach § 4 Abs. 1 BeamtVG eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren voraus. Es genügt aber auch eine Dienstunfähigkeit, die sich der Beamte ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen hat (Quelle: § 4 BeamtVG). Diese Dienstunfall-Ausnahme wird oft vergessen.

Der Umkehrschluss ist die eigentliche Botschaft: Wer in den ersten fünf Jahren außerhalb des Dienstes dienstunfähig wird, hat keinen Anspruch auf Ruhegehalt. Danach besteht die Lücke weiter, sie ist nur nicht mehr total. Für Beamte ist außerdem die Dienstunfähigkeits­klausel im Vertrag entscheidend, und sie muss zum Status passen: Anwärter und Beamte auf Probe werden nach § 23 BeamtStG entlassen und nicht in den Ruhestand versetzt.

Berufs­unfähigkeits­versicherung für Beamte

Freiberufler mit Versorgungswerk sind nicht automatisch versorgt. Die ausgewerteten Satzungen verlangen durchweg die vollständige Aufgabe der Berufstätigkeit und kennen keine Teilberufsunfähigkeit. Das Verwaltungsgericht Bremen hat das am 24.08.2023 für die Hanseatische Rechtsanwaltsversorgung bestätigt (Az. 5 K 69/20). Die Satzungen unterscheiden sich außerdem stark bei Wartezeiten und bei der Frage, ob die Zulassung zurückgegeben werden muss. Prüfen Sie Ihre eigene Satzung, und legen Sie die private BU auf die verbleibende Lücke aus.


Diese Berufsgruppen zahlen am meisten

Teuer wird es dort, wo körperliche Belastung, Schichtdienst und psychischer Druck zusammenkommen: Pflegekräfte, Handwerker auf der Baustelle, Köche, Kraftfahrer und Erzieher. Für sie ist die BU besonders wichtig und zugleich am schwersten zu finanzieren.

Es gibt keine gesetzliche oder verbandsweite Berufsgruppensystematik. Jeder Versicherer führt eine eigene Liste mit meist vier bis sechs Stufen, und dieselbe Tätigkeit kann bei Versicherer A zwei Stufen besser liegen als bei Versicherer B. Ein Versicherungsexperte hat das mit reproduzierbaren Rechenbeispielen dokumentiert: Dieselbe Bürotätigkeit landete als „Bankkauffrau“ drei Gruppen besser als unter der Bezeichnung „Finanzangestellte“, der Beitrag verdoppelte sich dadurch nahezu.

Daraus folgt ein sehr konkreter Rat: Lassen Sie sich bei mehreren Versicherern einstufen, bevor Sie sich für einen Tarif entscheiden. Und geben Sie im Antrag Ihre tatsächlichen Tätigkeitsanteile an. Ein Elektromeister mit 80 Prozent Büro- und Kalkulationsanteil ist ein anderer Fall als ein Elektromeister auf der Baustelle, und viele Versicherer stufen entsprechend besser ein.

Ob Sie als Bürokraft, Handwerker oder Pflegekraft eingestuft werden, entscheidet über Ihren Beitrag, und die Häuser sortieren dieselbe Tätigkeit sehr unterschiedlich ein. Wir prüfen kostenfrei, wie mehrere Versicherer Ihre tatsächlichen Tätigkeitsanteile bewerten, und rechnen Ihnen aus, was das monatlich bedeutet.

Was Vor­erkrankungen wirklich bewirken

Bevor ein Versicherer einen Vertrag anbietet, prüft er Ihre Gesundheitsangaben. Wie diese Prüfung abläuft und wie Sie sich darauf vorbereiten, lesen Sie weiter unten im Abschnitt „Gesundheitsprüfung und Antrag“. Hier geht es zunächst um das Ergebnis dieser Prüfung, denn davon hängt ab, ob eine BU für Sie überhaupt erreichbar ist.

Eine Vorerkrankung führt selten direkt zur Ablehnung. Die Risikoprüfung kennt fünf Ausgänge: Normalannahme, Annahme mit Risikozuschlag, Annahme mit Leistungsausschluss, Zurückstellung und Ablehnung. Nach der Point-of-Sale-Auswertung von Morgen und Morgen werden 79,88 Prozent aller Anträge ohne Erschwernis angenommen, Grundlage sind mehr als eine halbe Million anonymisierter Berechnungen aus zwölf Monaten (Quelle: Morgen und Morgen).

Zwischen Zuschlag und Ausschluss ist der Zuschlag meist das kleinere Übel: Der Schutz bleibt vollständig, und nach § 41 VVG können Sie eine angemessene Herabsetzung des Beitrags verlangen, wenn der gefahrerhöhende Umstand später wegfällt (Quelle: § 41 VVG). Ein Ausschluss verschwindet nicht von selbst. Wenn nur ein Ausschluss durchsetzbar ist, sollte zumindest eine Aufhebungsklausel vereinbart werden.

Wie hoch ein Zuschlag ausfällt, lässt sich vorab nicht seriös beziffern. Kein Versicherer veröffentlicht seine Zuschlagsstaffeln, die Höhe ist immer das Ergebnis der Einzelfallprüfung. Genau deshalb ist die anonyme Voranfrage der einzige Weg, die Zahl für Ihren Fall zu erfahren, bevor Sie sich festlegen.

Ob ein Ausschluss tragbar ist, hängt am Beruf: Bei einer Pflegekraft mit Rückenhistorie entwertet ein Wirbelsäulenausschluss den Vertrag praktisch, ein Knieausschluss wäre verkraftbar.

Wie unterschiedlich die Häuser denselben Fall bewerten, reicht bei identischen Gesundheitsdaten von der Ablehnung bis zur Normalannahme. Welche Versicherer in Ihrem Fall wie entscheiden, lässt sich vorab klären, ohne dass ein Antrag entsteht. Genau dafür stellen wir die Anfrage anonym und bei mehreren Versicherern gleichzeitig.

Erst anonym fragen, dann den Antrag zur Berufs­unfähigkeits­versicherung stellen

Bei einer anonymen Risikovoranfrage legen wir Ihre Gesundheitsangaben ohne Namen, Anschrift und Geburtsdatum mehreren Versicherern parallel vor. Sie erfahren vorab, wer Sie zu welchen Konditionen annehmen würde, und es entsteht kein Antrag und kein Eintrag im Hinweis- und Informationssystem.

  • Unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung ist von Finanztip empfohlen
  • Mehrere Versicherer gleichzeitig, ohne Namensnennung
  • Wenn kein Haus annimmt, prüfen wir mit Ihnen die Alternativen
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Wann ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht sinnvoll?

Es gibt vier Konstellationen, in denen eine Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht oder nur eingeschränkt sinnvoll ist: ausreichendes Vermögen, kein Erwerbseinkommen und keine Erwerbsabsicht, eine sehr kurze Restarbeitszeit und ein so niedriges Einkommen, dass die versicherte Rente unter dem Grundsicherungsbedarf bliebe. Wir nennen sie hier ausdrücklich, weil ein Artikel, der auf jede Frage „ja“ antwortet, keine Entscheidungshilfe ist. Sinnlos ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung dabei in keinem dieser vier Fälle. Sie ist dort die falsche Lösung für ein Problem, das anders besser gelöst wird, und das ist ein Unterschied.

Erstens: Wer den Einkommensausfall selbst tragen kann. Die Prüfgröße ist nicht das absolute Vermögen, sondern Ihr Vermögen geteilt durch die Jahre bis zur Regelaltersgrenze, verglichen mit Ihrem laufenden Nettobedarf. Bei einem 35-Jährigen mit 32 Jahren Restarbeitszeit sind mehrere Hunderttausend Euro schnell zu wenig, bei einem 58-Jährigen mit neun Jahren reicht derselbe Betrag. Rechnen Sie außerdem ein, dass Berufs­unfähigkeit die Ausgaben erhöht, etwa durch Umbau, Hilfsmittel und Assistenz.

Zweitens: Wer kein Erwerbseinkommen hat und keines anstrebt. Hier entscheidet die Absicht, nicht der aktuelle Status. Ein Student sichert mit dem frühen Abschluss seine Gesundheitsprüfung und sein Eintrittsalter, sein Nutzen ist real. Wer dauerhaft nicht erwerbstätig sein wird, hat diesen Nutzen nicht.

Drittens: Wer kurz vor der Rente steht. Hier gilt eine ehrliche Einschränkung der Einschränkung: Das Risiko ist im späten Berufsleben am höchsten, nicht am niedrigsten. Nach der Auswertung des Datenjahrs 2017 entfielen 36,13 Prozent der Leistungsentscheidungen auf die Altersgruppe 47 bis 55 Jahre (Quelle: Franke und Bornberg). Der hohe Beitrag ist also kein Aufschlag gegen Ältere, er bildet ein reales Risiko ab. Ob sich der Abschluss noch lohnt, hängt am vorhandenen Polster, nicht am Geburtsjahr allein.

Viertens, und das ist der wichtigste Punkt: Wer eine zu niedrige Rente versichert. Eine private BU-Rente gehört nach § 82 Abs. 1 SGB XII zum Einkommen, und der abschließende Ausnahmekatalog nennt sie nicht (Quelle: § 82 SGB XII). Der 30-Prozent-Freibetrag gilt nur für Einkommen aus Tätigkeit, der 100-Euro-Freibetrag nur für zusätzliche Altersvorsorge, die bis zum Lebensende gezahlt wird. Eine klassische BU-Rente endet mit dem vereinbarten Endalter.

Ergebnis: Die BU-Rente mindert die Grundsicherung praktisch Euro für Euro. Wer 800 Euro Rente versichert und ohnehin auf Grundsicherung angewiesen wäre, zahlt jahrzehntelang Beiträge für wenig.

Damit Sie das einordnen können: Die Regelbedarfsstufe 1 beträgt seit dem 01.01.2026 unverändert 563 Euro, hinzu kommen die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie mögliche Mehrbedarfe (Quelle: Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026). Und zwei Präzisierungen gehören dazu: Wer nennenswertes Vermögen hat oder mit einem verdienenden Partner in einer Bedarfs­gemeinschaft lebt, bekommt ohnehin keine Grundsicherung, dann wirkt die BU-Rente in voller Höhe.

Ein Begriff wird dabei oft verwechselt. Für berufsunfähige Menschen ist die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII einschlägig, die es nach § 41 Abs. 3 SGB XII ab 18 Jahren bei dauerhafter voller Erwerbsminderung gibt (Quelle: § 41 SGB XII). Das Grundsicherungsgeld nach dem SGB II, das seit dem 01.07.2026 den bisherigen Namen Bürgergeld abgelöst hat, betrifft erwerbsfähige Leistungsberechtigte und ist damit ein anderer Fall.


Der Grundsicherungs-Check: drei Fälle, eine Rechnung

Ein Rechenbeispiel macht das greifbar. Wir setzen dafür Wohnkosten von 500 Euro im Monat an. Das ist eine ausdrücklich gesetzte Annahme und keine Sozialleistungsberechnung: Welche Kosten für Unterkunft und Heizung in Ihrem Fall angemessen sind, entscheidet der Sozialhilfeträger. Mit dieser Annahme liegt der Bedarf bei 563 Euro Regelbedarf plus 500 Euro Wohnkosten, also bei 1.063 Euro im Monat.

Versicherte BU-RenteAngenommener BedarfWas bei Ihnen ankommt
800 €1.063 €Nichts obendrauf. Die Grundsicherung stockt nur bis zum Bedarf auf, die Rente wird praktisch vollständig angerechnet
1.100 €1.063 €37 € über dem Bedarf. Die Grundsicherung entfällt, mehr als dieser Rest bleibt nicht
1.800 €1.063 €Die Grundsicherung entfällt, die Rente wirkt in voller Höhe
Eigene Rechnung auf Basis der Regelbedarfsstufe 1 für 2026 und der oben gesetzten Wohnkostenannahme

Zwischen Fall eins und Fall drei liegen im Beispiel 1.000 Euro Rentenhöhe, aber der ganze Unterschied zwischen wirkungslos und wirksam. Entscheidend ist nicht, ob Sie eine BU haben, sondern ob die versicherte Rente den Bedarf deutlich überschreitet. Setzen Sie deshalb einen Sicherheitsabstand nach oben an, denn Regelbedarf und Wohnkosten steigen über die Vertragslaufzeit.


Der ehrliche Nachteile-Block

Auch wenn eine BU für Sie sinnvoll ist, sollten Sie wissen, worauf Sie sich einlassen:

  • Der Vertrag läuft Jahrzehnte, und das Geld ist weg, wenn nichts passiert. Eine reine BU hat in der Regel keinen nennenswerten Rückkaufswert. Sie kaufen Schutz, kein Sparguthaben.
  • Der Zahlbeitrag ist nicht garantiert. Garantiert ist nur der höhere Bruttobeitrag als vertragliche Obergrenze für die Überschussverrechnung.
  • Die Gesundheitsprüfung ist eine echte Hürde, und sie wird mit jedem Lebensjahr höher.
  • Die Leistungsprüfung dauert. Im Datenjahr 2024 waren es im Schnitt 201 Tage, und die Beiträge sind nach den Musterbedingungen bis zur Entscheidung in voller Höhe weiterzuzahlen. Erst bei Anerkennung werden sie erstattet.
  • Der Versicherer darf nachprüfen. Er kann jederzeit Auskünfte anfordern und einmal jährlich eine Untersuchung verlangen. Stellt er die Leistung ein, geschieht das frühestens mit Ablauf des dritten Monats nach seiner Erklärung.
  • Der Preis unterscheidet sich massiv nach Beruf. Wer körperlich arbeitet, zahlt ein Vielfaches dessen, was ein Bürojob kostet.

Hausfrauen und Hausmänner: der offene Streitfall

Hier widersprechen sich die Fachstellen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hält die private BU auch für Hausfrauen und Hausmänner für „ein Muss“ (Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg). Andere Stellen halten sie für dieselbe Gruppe für entbehrlich, weil kein Einkommen ausfällt. Beide Positionen sind Wertungen, keine Erhebungen, und deshalb nicht auflösbar.

Sachlich hilft eine Unterscheidung weiter, die in keiner der Quellen vorkommt. Wer dauerhaft ohne Erwerbsabsicht den Haushalt führt, passt konstruktiv schlecht zur BU: Es fehlt der Beruf im Sinne des § 172 Abs. 2 VVG, die versicherbare Rente ist meist auf 1.000 bis 1.500 Euro gedeckelt, und die Einstufung ist wegen der körperlichen Tätigkeit oft teuer.

Wer dagegen in einer vorübergehenden Familienphase ist und zurück in den Beruf will, braucht die BU, sollte aber vor allem eines tun: den bestehenden Vertrag behalten und nicht kündigen. Nach der Familienphase bekommen Sie ihn nur mit neuer Gesundheitsprüfung und im höheren Eintrittsalter zurück.

Experten-Tipp:
„Lieber eine kleine BU als gar keine“ ist der teuerste Rat der Branche

„Der Satz klingt vernünftig und ist es oft nicht. Eine zu knapp bemessene Rente wird bei Bedürftigkeit Euro für Euro auf die Grundsicherung angerechnet, Sie zahlen dann jahrzehntelang für wenig. Setzen Sie die Untergrenze über Regelbedarf und Wohnkosten an, rechnen Sie Ihre Altersvorsorge mit ein und stocken Sie später über die Nach­versicherung auf.“

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Selbsttest: Ist eine BU in Ihrem Fall sinnvoll?

Fünf Fragen führen Sie zu einer von vier Einschätzungen, ob eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für Sie notwendig ist oder nicht. Beantworten Sie sie der Reihe nach und hören Sie bei der ersten Frage auf, die Sie zu einem Ergebnis führt.

  • Leben Sie von Ihrem Arbeitseinkommen oder streben Sie ein Arbeitseinkommen an? Wenn nein: Ergebnis D.
  • Könnten Sie den Ausfall dieses Einkommens bis zur Regelaltersgrenze aus vorhandenem Vermögen tragen? Wenn ja: Ergebnis D.
  • Läge die Rente, die Sie sich leisten können, deutlich über Ihrem Bedarf aus Regelbedarf und Wohnkosten? Wenn nein: Ergebnis C.
  • Gab es in den letzten fünf Jahren Behandlungen, Diagnosen oder Krankenhausaufenthalte? Wenn ja oder wenn Sie es nicht sicher wissen: Ergebnis B.
  • Wenn Sie bis hierher gekommen sind: Ergebnis A.

Ergebnis A: sinnvoll und unkompliziert. Sie leben von Ihrer Arbeitskraft, können den Ausfall nicht selbst tragen und haben keine offenen Gesundheitsthemen. Klären Sie als Nächstes zwei Zahlen: die Höhe der Rente und das Endalter.

Ergebnis B: sinnvoll, die Annahme ist aber vorher zu klären. Die BU passt zu Ihrer Situation, Ihre Gesundheitshistorie entscheidet aber über Beitrag und Bedingungen. Tragen Sie zuerst Ihre Unterlagen zusammen und lassen Sie die Angaben anonym prüfen, bevor irgendwo ein Antrag entsteht.

Ergebnis C: nur sinnvoll bei ausreichender Rentenhöhe. Bleibt die versicherte Rente unter Ihrem Bedarf, zahlen Sie für eine Leistung, die im Ernstfall weitgehend angerechnet wird. Prüfen Sie, ob eine höhere Rente ins Budget passt, etwa über ein früheres Endalter oder eine spätere Aufstockung über die Nach­versicherung.

Ergebnis D: vermutlich nicht sinnvoll. Ohne Erwerbseinkommen und ohne Erwerbsabsicht fehlt der Beruf, an den die Leistung anknüpft. Und wer den Ausfall aus Vermögen tragen kann, versichert ein Risiko, das er bereits selbst trägt. Rechnen Sie in diesem Fall trotzdem einmal nach, ob das Vermögen wirklich bis zur Regelaltersgrenze reicht.

Wie hoch muss die BU-Rente sein?

Die im Markt verbreitetste Faustregel lautet: rund 80 Prozent Ihres aktuellen Nettoeinkommens. Das ist eine Faustregel und keine erhobene Größe, andere Stellen nennen 65, 70 oder 75 Prozent und beziehen sich teils auf das Brutto.

Belastbarer sind die Grenzen nach unten und oben. Nach unten gilt: Die Rente muss deutlich über Ihrem Bedarf aus Regelbedarf und Wohnkosten liegen, sonst wird sie auf die Grundsicherung angerechnet, und sie muss zusätzlich Ihre Altersvorsorge weiter finanzieren. Wer mit 48 berufsunfähig wird, zahlt sonst 19 Jahre lang nichts mehr in die Renten­versicherung ein und rutscht im Alter ein zweites Mal ab.

Nach oben begrenzen die Versicherer selbst, typischerweise auf 60 bis 70 Prozent des Bruttoeinkommens, teils gestaffelt nach Einkommenshöhe. Ab etwa 2.500 bis 3.000 Euro Monatsrente verlangen die meisten Versicherer zusätzlich eine ärztliche Untersuchung. Für Auszubildende und Studenten deckeln viele Häuser die Rente zunächst niedriger.

Ob sich eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für Sie lohnt, hängt an Ihrem Nettobedarf, Ihrem Vermögen und den Jahren bis zur Rente. Wir rechnen Ihre Lücke mit Ihnen durch, kostenfrei und unverbindlich, und sagen Ihnen auch, wenn die BU in Ihrer Situation nicht die richtige Lösung ist.

Gesundheitsprüfung und Antrag: Was Sie vorher wissen sollten

Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ohne Gesundheitsfragen gibt es nicht. Es gibt zeitlich befristete Aktionen mit vereinfachter Prüfung und die betriebliche BU über die Entgeltumwandlung, beides meist mit niedrigen versicherbaren Renten und eingeschränkten Erhöhungsmöglichkeiten. Rechtlich sind die Gesundheitsfragen die vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG: Anzugeben ist nur, was Ihnen bekannt ist und wonach der Versicherer in Textform gefragt hat (Quelle: § 19 VVG).

Üblich sind fünf Jahre Rückblick für ambulante Behandlungen und zehn Jahre für Krankenhausaufenthalte. Krebs­erkrankungen sind unabhängig davon immer anzugeben. Diese Zeiträume sind keine Rechtsvorgabe, sondern Teil des Produkts: Der Versicherer setzt sie selbst. Stiftung Warentest bewertet die Antragsfragebögen deshalb mit 25 Prozent Gewicht an der Gesamtnote und prüft dabei auch, ob nur objektive Tatbestände abgefragt werden (Quelle: Stiftung Warentest).

So bereiten Sie die Angaben vor: Fordern Sie zuerst eine Patientenquittung Ihrer Krankenkasse für den abgefragten Zeitraum an, dann die Patientenakten bei jeder Praxis aus diesem Zeitraum. Prüfen Sie die Akten auf falsche Diagnosen, das ist der wichtigste und am häufigsten übersprungene Schritt. Verlassen Sie sich nicht auf die elektronische Patientenakte, denn Krankenkassen müssen Altdaten nicht vollständig übernehmen.

Was passiert, wenn etwas fehlt, ist gestaffelt: Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer zurücktreten, bei einfacher Fahrlässigkeit nur kündigen, und wenn er auch bei Kenntnis abgeschlossen hätte, nur den Vertrag anpassen.

Es gibt aber Rettungsanker, die kaum jemand kennt: Nach § 21 Abs. 2 VVG bleibt die Leistungspflicht bestehen, wenn der verschwiegene Umstand für den Versicherungsfall nicht ursächlich war, außer bei Arglist (Quelle: § 21 VVG). Und die Rechte des Versicherers erlöschen nach fünf Jahren, bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung nach zehn. Die verbreitete Formel „nach fünf Jahren sind Sie sicher“ gilt allerdings nicht für Versicherungsfälle, die vorher eingetreten sind.


Warum Sie Ihren BU-Antrag nicht selbst stellen sollten

Wenn Sie direkt bei einem Versicherer einen Antrag stellen und abgelehnt werden, entsteht ein Eintrag im Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherer. Bei jedem weiteren Antrag müssen Sie außerdem wahrheitsgemäß angeben, dass es eine frühere Ablehnung oder Erschwernis gab. Beides verschlechtert Ihre Ausgangslage spürbar.

Die anonyme Risikovoranfrage dreht die Reihenfolge um: Ihre Gesundheitsangaben gehen ohne Namen, Anschrift und Geburtsdatum an mehrere Versicherer, die ein unverbindliches Votum abgeben. Erst wenn feststeht, welches Haus Sie zu welchen Konditionen nimmt, wird ein Antrag gestellt, und zwar gezielt dort. Diesen Weg bietet weder ein Vergleichsportal noch ein AI-Auskunftstool.

Wir haften für unsere Beratung nach den §§ 60 bis 62 VVG (Quelle: § 60 VVG). Wer einen passenden Tarif übersieht oder falsch berät, haftet persönlich. Bei einem Vertrag, der über Jahrzehnte läuft und dessen Qualität sich erst im Leistungsfall zeigt, ist das ein belastbareres Versprechen als jede Werbeaussage. Unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung ist von Finanztip empfohlen.

Eine Vorerkrankung führt selten direkt zur Ablehnung, aber jeder Versicherer bewertet sie anders. In einer anonymen Risikovoranfrage klären wir ohne Ihren Namen bei mehreren Häusern, wer Sie zu welchen Konditionen annehmen würde. Erst danach entscheiden Sie, ob überhaupt ein Antrag gestellt wird.


Was das HIS wirklich speichert

Hier kursiert im Netz eine Falschdarstellung, die viele Menschen unnötig verunsichert. Im HIS steht nicht Ihre Diagnose. Der GDV, der das System entwickelt hat, formuliert es eindeutig: Die Person wird vermerkt, „die Krankheit oder der Beruf werden aber nicht genannt“ (Quelle: GDV). Die Datenschutzinformationen der Versicherer bestätigen das: gespeichert werden Informationen zu möglichen Erschwernissen ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten.

Der Schaden eines abgelehnten Antrags ist trotzdem real, er entsteht nur über einen anderen Mechanismus: Der nächste Versicherer sieht den Marker, schaut daraufhin genauer hin, stellt zusätzliche Fragen, fordert Arztberichte an und gibt den Antrag in die manuelle Prüfung. Betreiberin ist die Besurance HIS GmbH in Wiesbaden, vormals informa HIS GmbH. In der Sparte Leben werden Einträge zu nicht zustande gekommenen Verträgen am Ende des dritten Jahres nach der erstmaligen Speicherung gelöscht (Quelle: Besurance HIS).

Sie können jederzeit nachsehen, was über Sie gespeichert ist. Das Auskunftsrecht folgt aus Art. 15 DSGVO: Die erste Kopie der über Sie gespeicherten Daten ist unentgeltlich, ein Entgelt darf nur bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen verlangt werden (Quelle: Art. 15 DSGVO). Anfordern lässt sich die Auskunft schriftlich oder über ein Formular bei der Betreiberin. Sind Daten unrichtig, haben Sie Anspruch auf Berichtigung oder Löschung.

Experten-Tipp:
Ehrlich ausfüllen reicht beim BU-Antrag nicht

„Ihr Gedächtnis ist nicht die Quelle, aus der der Versicherer später prüft, und 27 Prozent der Ablehnungen beruhen auf der Anzeigepflicht. Holen Sie zuerst Patientenquittung und Patientenakten, prüfen Sie sie auf falsche Diagnosen, und lassen Sie Ihre Angaben dann anonym von mehreren Versicherern bewerten. Der Antrag ist der letzte Schritt, nicht der erste.“

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Berater

Worauf es im Vertrag ankommt

Entscheidend für die Qualität einer BU sind heute nicht mehr die Klauseln, über die überall geschrieben wird, sondern die Zahlen dahinter. Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung ist Marktstandard geworden, er taugt nicht mehr zur Auswahl. Unterschiede gibt es bei der Nach­versicherung, beim befristeten Anerkenntnis, bei der Rückwirkung und bei der Beitragsstundung.

KlauselWorauf es ankommtEinordnung
Verzicht auf abstrakte VerweisungVollständig und auch im NachprüfungsverfahrenMarktstandard, Fehlen ist ein Ausschlusskriterium
Konkrete VerweisungIst die Lebensstellung mit einer Prozentgrenze definiert (marktüblich höchstens 20 % Einkommensverlust)?Unterscheidungsmerkmal, ein Verzicht ist selten
Nach­versicherungsgarantieWie viel Euro je Ereignis, wie viel insgesamt, wird Beruf oder Hobby erneut geprüft?Dem Namen nach Standard, in der Höhe sehr unterschiedlich
Prognosezeitraum6 MonateMarktstandard, längere Zeiträume sind ein Aussortierkriterium
Rückwirkende LeistungZahlung ab Eintritt der Berufs­unfähigkeit, idealerweise mindestens 3 Jahre rückwirkend bei verspäteter MeldungUnterscheidungsmerkmal
Verzicht auf befristetes AnerkenntnisVollständig, ohne Ausnahme für EinzelfälleUnterscheidungsmerkmal mit klarer Spreizung
BeitragsstundungMindestens 12 Monate, zinslos, früh im Vertrag nutzbar, mehrfach möglichUnterscheidungsmerkmal
Versicherungs- und LeistungsdauerBeide bis 67, als konkretes Datum im VersicherungsscheinAusschlusskriterium bei zu kurzer Leistungsdauer
Dienstunfähigkeits­klauselNur für Beamte: erfasst sie auch die Entlassung und die spezielle Dienstunfähigkeit?Ausschlusskriterium bei Fehlen, aber nur für Beamte
UmorganisationsklauselNur für Selbständige: feste Zumutbarkeitsgrenzen statt SchweigenAusschlusskriterium bei Fehlen, aber nur für Selbständige

Die drei Punkte, an denen Verträge wirklich auseinanderlaufen

Erstens die Nach­versicherungsgarantie. Der Klauselname sagt nichts. In einem Bedingungsvergleich erlaubte ein Anbieter eine Erhöhung bis 6.000 Euro Jahresrente je Ereignis und maximal 18.000 Euro insgesamt, ein anderer nur 500 bis 1.000 Euro je Ereignis und maximal 1.500 Euro insgesamt. Das ist bei identischem Klauselnamen der Faktor zwölf. Achten Sie außerdem darauf, dass bei der Erhöhung nicht erneut nach Beruf und Hobbys gefragt wird, und wissen Sie, dass jeder erhöhte Teil mit Ihrem dann aktuellen Alter kalkuliert wird.

Zweitens die konkrete Verweisung. In einem Vergleich von fünf verbreiteten Tarifen verzichteten alle fünf auf die abstrakte, aber keiner auf die konkrete Verweisung. Praktisch bedeutet das: Wer nach einer Erkrankung freiwillig eine andere Tätigkeit aufnimmt, die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht, verliert den Anspruch. Die GDV-Musterbedingungen empfehlen den Versicherern dazu die Ergänzung, dass im Regelfall eine Minderung der Vergütung von bis zu 20 Prozent zumutbar ist. Steht diese Prozentgrenze in Ihren Bedingungen, ist das besser als ein unbestimmtes „spürbar“.

Drittens die Laufzeit. Der Vertrag sollte bis zum 67. Geburtstag laufen. Bei 2.000 Euro Monatsrente kosten fünf Jahre kürzere Laufzeit im Ernstfall bis zu 120.000 Euro Leistung. Achten Sie dabei auf zwei Daten im Versicherungsschein: Endet die Versicherungsdauer mit 60, die Leistungsdauer aber mit 67, wird ein vorher eingetretener Fall bis 67 weiterbezahlt. Stehen beide auf 60, endet auch eine laufende Rente mit 60. Wenn das Budget nicht reicht, kürzen Sie die Rente, nicht die Laufzeit.

Zwei Klauseln verdienen eine Einschränkung. Die Infektionsklausel greift bei einem behördlichen Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz und ist für Heilberufe, Kita- und Lebensmittelpersonal ein ernstzunehmendes Kriterium. Für eine Bürotätigkeit hat sie praktisch keinen Wert. Und bei der Teilzeitklausel raten wir zur Zurückhaltung: Der Bund der Versicherten hält beide Marktvarianten für unausgereift, weil sowohl die Hochrechnung auf ein Vollzeitäquivalent als auch die Einbeziehung von „Hausarbeit“ unbestimmt bleiben (Quelle: Bund der Versicherten). Für Teilzeitbeschäftigte bringt eine ausreichend hohe Rente plus Nach­versicherungsgarantie praktisch mehr.

Ein Konstruktionsfehler zum Schluss: Koppeln Sie die BU nicht ungeprüft an eine Altersvorsorge. Bei der Basisrenten-BU ist die Kündigung nach § 168 Abs. 3 VVG gesetzlich ausgeschlossen, wenn die Verwertung der Ansprüche ausgeschlossen wurde (Quelle: § 168 VVG). Für Selbständige mit hoher Steuerlast kann sich diese Variante rechnen, für Arbeitnehmer in aller Regel nicht.

Alternativen zur BU, und warum keine von ihnen sie ersetzt

Es gibt fünf Produkte, die als Alternative zur Berufs­unfähigkeits­versicherung angeboten werden. Keines davon ersetzt sie, weil keines an die Ausübbarkeit Ihres zuletzt ausgeübten Berufs anknüpft. Sie sind Rückfallebenen für Menschen, die eine BU nicht oder nur zu untragbaren Konditionen bekommen.

ProduktAuslöserWarum es die BU nicht ersetzt
Erwerbsunfähigkeits­versicherungKeine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mehr möglichSie lässt den Berufsschutz gerade weg: Wer seinen Beruf nicht mehr, aber irgendeine andere Arbeit noch ausüben kann, geht leer aus
Grundfähigkeits­versicherungDauerhafter Verlust gelisteter Grundfähigkeiten wie Sehen, Gehen, HebenSie knüpft an einen Katalog körperlicher Funktionen an, und psychische Erkrankungen sind dort meist ausgeschlossen
Dread-Disease-VersicherungDiagnose einer gelisteten schweren KrankheitDie Diagnoseliste ist geschlossen, Rücken, Rheuma und Depressionen fehlen regelmäßig, und nach der Einmalzahlung besteht kein Schutz mehr
Multi-Risk-VersicherungBündel aus Grundfähigkeit, schwerer Krankheit, Pflege und UnfallDie Summe mehrerer enger Auslöser ergibt keinen Berufsschutz, sondern nur mehrere enge Auslöser
Unfall­versicherungPlötzlich von außen einwirkendes EreignisSie leistet nur bei Unfällen, und Unfälle machen nach der GDV-Reihe 2024 nur 8 % der Ursachen aus
ArbeitsunfähigkeitsbausteinUnunterbrochene vollständige Krankschreibung über mehrere MonateKein Ersatz, sondern Ergänzung: Er überbrückt die Zeit bis zur BU-Anerkennung und endet, sobald BU-Leistungen fließen

Zwei rechtliche Punkte helfen bei der Einordnung. Von allen genannten Produkten haben nur die BU (§ 172 VVG) und die Unfall­versicherung (§ 178 VVG) eine gesetzliche Definition. Bei Grundfähigkeits-, Dread-Disease-, Multi-Risk- und Erwerbsunfähigkeits­versicherungen definiert jeder Versicherer selbst, was als Leistungsfall gilt. Und § 177 Abs. 2 VVG nimmt die Unfall­versicherung ausdrücklich aus den Schutzvorschriften der §§ 173 bis 176 VVG heraus (Quelle: § 177 VVG). Der Gesetzgeber hat sie also selbst nicht als Instrument gegen die dauerhafte Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit eingeordnet.

Die Verbraucherzentrale ordnet die Grundfähigkeits­versicherung ausdrücklich als Rückfallebene ein und nicht als vollwertigen Einkommensschutz (Quelle: Verbraucherzentrale). Für eine Ablehnung oder einen sehr hohen Zuschlag gibt es außerdem die funktionelle Invaliditätsabsicherung, die sogenannte Multirente, mit deutlich milderer Gesundheitsprüfung und frei wählbarer, einkommensunabhängiger Rentenhöhe. Ein dokumentiertes Rechenbeispiel: Ein 38-jähriger angestellter Kaufmann erhält 2.100 Euro Multirente ab 42,90 Euro monatlich. Das ist aber keine BU, sondern ein Produkt mit engeren Auslösern.

Unsere Reihenfolge lautet deshalb: erst die BU versuchen, notfalls mit Zuschlag oder Ausschluss, dann Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähigkeits­versicherung, dann die Multirente. Mehr zu den einzelnen Produkten lesen Sie bei den Alternativen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung.

Experten-Tipp:
Der Schwere-Krankheiten-Schutz ist kein BU-Ersatz, sondern ein anderes Produkt

„Dread Disease wird gern als schlanke Alternative angeboten. Sie ist keine: Psychische Erkrankungen sind dort so gut wie nie mitversichert, obwohl sie zusammen mit den Nervenkrankheiten den größten Ursachenblock bilden. Scheitert die BU an Beruf oder Gesundheit, gilt diese Reihenfolge: erst Grundfähigkeits­versicherung, dann die Multirente mit ihrer deutlich milderen Gesundheitsprüfung.“

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Berater

Lohnt sich eine Berufs­unfähigkeits­versicherung wirklich?

Rechnerisch lohnt sich eine Berufs­unfähigkeits­versicherung schneller, als die meisten vermuten. Ein 30-jähriger Kaufmann zahlt für 1.500 Euro Rente bis zum 67. Lebensjahr rund 72 Euro monatlich. Über 37 Jahre summiert sich das auf etwa 32.100 Euro Beitrag. Bezieht er die Rente, ist dieser Betrag nach gut 21 Monaten Leistung wieder eingespielt, und die Beitragsbefreiung kommt oben drauf (eigene Rechnung auf Basis der Beitragstabelle in dieser Seite).

Ab welchem Monat sich die BU gerechnet hat, lässt sich für jeden Beruf ausrechnen, und das Ergebnis überrascht: Der Break-Even verschiebt sich viel weniger, als der Beitragsunterschied vermuten lässt. Die Reihe zeigt sechs Fälle, vier davon aus der Beitragstabelle dieser Seite, jeweils für einen 30-Jährigen mit 1.500 Euro Rente bis zum 67. Lebensjahr:

BerufBeitrag pro MonatBeitragssumme bis 67Leistungsmonate bis zum Break-Even
Informatiker43,20 €Rund 19.200 €Knapp 13
Kaufmann72,37 €Rund 32.100 €Gut 21
Erzieher139,12 €Rund 61.800 €Gut 41
Dachdecker268,18 €Rund 119.100 €Knapp 80
Pflegekraft, Abschluss mit 31 und 2.000 € Rente164,08 €Rund 70.900 €Rund 35
Später Einstieg, Abschluss mit 5091,94 €Rund 18.800 €Gut 12
Eigene Rechnung auf Basis der Beitragstabelle in dieser Seite: Monatsbeitrag mal 444 Beitragsmonate, geteilt durch 1.500 Euro Monatsrente. Für die Pflegekraft mit 432 Beitragsmonaten und 2.000 Euro Monatsrente, für den späten Einstieg mit 204 Beitragsmonaten und 1.500 Euro Monatsrente

Der Dachdecker zahlt über die Laufzeit das Sechsfache des Informatikers. Sein Break-Even liegt trotzdem bei knapp sieben Jahren Rentenbezug. Die letzte Zeile ist die, die am meisten überrascht: Wer mit 50 abschließt, hat den Beitrag nach gut einem Jahr Rentenbezug wieder drin, weil nur noch 17 Jahre lang Beiträge anfallen. Ein später Abschluss rechnet sich also schneller als ein früher. Er ist nur schwerer zu bekommen, und zwar aus dem Grund, der weiter oben im Kostenkapitel steht: Nicht der Beitrag ist der Preis des Wartens, sondern die Gesundheitsprüfung. Die Beitragsbefreiung ab Anerkennung ist in dieser Rechnung noch nicht enthalten: Wer Leistungen bezieht, zahlt keine Beiträge mehr, die tatsächliche Beitragssumme fällt also niedriger aus als in der Tabelle.

Dem stehen die realistischen Leistungszeiträume gegenüber. Das Durchschnittsalter beim Eintritt der Berufs­unfähigkeit liegt bei 48 Jahren. Wer mit 48 berufsunfähig wird und einen Vertrag bis 67 hat, kann bis zu 19 Jahre Rente beziehen, bei 1.500 Euro monatlich also bis zu 342.000 Euro. Selbst die durchschnittliche Leistungsdauer von rund sieben Jahren ergibt eine Größenordnung von etwa 126.000 Euro.

Die zweite Rechnung ist die wichtigere, weil sie Ihre eigene Lücke zeigt. Für das Beispiel aus dem Kapitel zur Erwerbsminderungs­rente, 2.400 Euro netto gegen 1.099 Euro gesetzliche Rente, sind das über 20 Jahre mehr als 310.000 Euro, ohne jede Inflation (eigene Rechnung auf Basis des Rentenzugangs 2024). Wer gar keinen Anspruch auf die gesetzliche Rente hat, weil er selbständig ist oder die Wartezeit nicht erfüllt, rechnet auf der Gegenseite mit null.

Unsere Position ist deshalb klar und trotzdem nicht bedingungslos. Für alle, die von ihrer Arbeitskraft leben, ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung notwendig und die wichtigste Absicherung nach der privaten Haftpflicht. Sie ist es nicht, wenn Sie den Ausfall aus Vermögen tragen können, wenn Sie dauerhaft kein Erwerbseinkommen anstreben oder wenn die erreichbare Rente unter Ihrem Grundsicherungsbedarf bliebe. Und sie ist nur so gut wie zwei Zahlen im Vertrag: die Höhe der Rente und das Endalter.

Ihre Entscheidung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung, mit Zahlen unterlegt

Sie kennen jetzt die Argumente in beide Richtungen. Was fehlt, sind Ihre Zahlen: Ihre Versorgungslücke, Ihr Beitrag und die Frage, wer Sie zu welchen Konditionen annimmt. Genau das klären wir mit Ihnen, beginnend mit einer anonymen Risikovoranfrage. Unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung ist von Finanztip empfohlen.

  • Anonyme Voranfrage vor jedem Antrag
  • Rentenhöhe und Endalter auf Ihre Lücke abgestimmt
  • Wenn eine BU nicht passt, besprechen wir die Alternativen
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Berater

Häufige Fragen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung

Ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung wirklich sinnvoll?

Ja, für die meisten Erwerbstätigen. Seit der Rentenreform 2001 gibt es aus der gesetzlichen Renten­versicherung keinen Berufsschutz mehr für alle, die ab dem 2. Januar 1961 geboren sind, nur noch die deutlich strengere Erwerbsminderungs­rente. Nach Berechnungen der Deutschen Aktuarvereinigung wird im Mittel jeder vierte privat gegen Berufs­unfähigkeit Abgesicherte im Lauf des Erwerbslebens tatsächlich berufsunfähig. Sinnvoll ist der Schutz für jeden, der von seinem Arbeitseinkommen lebt und den Ausfall nicht aus eigenem Vermögen auffangen könnte. Nicht sinnvoll ist sie, wenn Vermögen den Ausfall trägt, kein Erwerbseinkommen angestrebt wird oder die erreichbare Rente unter dem Grundsicherungsbedarf bliebe.

Ist eine BU sinnvoll oder nicht, wenn ich noch jung und gesund bin?

Gerade dann. Wer jung und gesund ist, besteht die Gesundheitsprüfung ohne Zuschlag und ohne Ausschluss, und genau daran scheitern spätere Anträge. Der Beitrag wird zudem mit dem Eintrittsalter kalkuliert und bleibt dann über die gesamte Laufzeit auf diesem Niveau. Das Risiko ist auch in jungen Jahren nicht null: Nach der Auswertung des Datenjahrs 2017 durch Franke und Bornberg entfielen 10,58 Prozent aller Leistungsfälle auf Menschen unter 30. Nicht sinnvoll ist der Abschluss in dieser Lebensphase nur, wenn Sie dauerhaft kein Erwerbseinkommen anstreben.

Ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung laut Verbraucherzentrale sinnvoll?

Die Verbraucherschützer halten sie für notwendig, sind sich beim Personenkreis aber nicht einig. Die Verbraucherzentrale Hamburg nennt die private Berufs­unfähigkeits­versicherung für alle Berufstätigen, für Auszubildende, Studierende sowie für Hausfrauen und Hausmänner „ein Muss“. Andere Stellen halten sie bei Menschen ohne Erwerbseinkommen für entbehrlich, weil dort kein Einkommen ausfällt. Beide Positionen sind Wertungen und keine Erhebungen. Für Sie entscheidend ist deshalb nicht, wer die Frage allgemein bejaht, sondern ob Ihre erreichbare Rente Ihren Bedarf aus Regelbedarf und Wohnkosten deutlich überschreitet.

Warum brauche ich eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung, wenn ich bereits gesetzlich rentenversichert bin?

Weil die beiden Systeme unterschiedliche Risiken abdecken. Die gesetzliche Renten­versicherung sichert Berufs­unfähigkeit gar nicht mehr ab: Der Berufsschutz nach § 240 SGB VI gilt nur noch für vor dem 2. Januar 1961 Geborene. Wer danach geboren ist, hat höchstens Anspruch auf die Erwerbsminderungs­rente nach § 43 SGB VI, die am allgemeinen Arbeitsmarkt misst, nicht am zuletzt ausgeübten Beruf. Auch diese Rente fällt niedrig aus: Über alle Erwerbsminderungs­renten hinweg, also volle und teilweise zusammen, lag der durchschnittliche Zahlbetrag im Rentenzugang 2024 laut Deutscher Renten­versicherung bei 1.041 Euro monatlich. Wer nur die gesetzliche Rente hat, trägt ein erhebliches Einkommensrisiko allein.

Wie hoch ist die Berufs­unfähigkeitsrente im Leistungsfall durchschnittlich?

Nach Angaben des GDV liegt die durchschnittlich versicherte Jahresrente im Leistungsfall bei rund 14.600 Euro, also etwa 1.217 Euro monatlich. Das ist ein Marktdurchschnitt über alle abgeschlossenen Verträge und sagt nichts über die für Sie passende Rentenhöhe aus. Die richtet sich an Ihrem Nettoeinkommen und Ihrem Grundsicherungsbedarf aus, nicht am Marktdurchschnitt.

Wie viel Erwerbsminderungs­rente bekomme ich vom Staat, wenn ich berufsunfähig werde?

Das hängt vom Grad der Erwerbsminderung ab, nicht von der Berufs­unfähigkeit selbst, denn beide Begriffe messen an unterschiedlichen Maßstäben. Wer 2024 neu in die volle Erwerbsminderungs­rente ging, erhielt laut Deutscher Renten­versicherung im Schnitt 1.099 Euro netto im Monat, bei teilweiser Erwerbsminderung waren es 611 Euro. Diese Beträge sind Zahlbeträge nach Abzug der Kranken- und Pflege­versicherungsbeiträge. Ein Dachdecker, der zwar seinen Beruf nicht mehr, aber theoretisch noch eine sitzende Tätigkeit ausüben könnte, bekommt nach dem Maßstab des allgemeinen Arbeitsmarkts oft gar keine volle Erwerbsminderungs­rente, obwohl er im Sinne seines BU-Vertrags berufsunfähig ist.

Ist eine Arbeitsunfähigkeits­versicherung sinnvoll, oder brauche ich eine Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Das sind zwei unterschiedliche Produkte, die häufig verwechselt werden. Die Arbeitsunfähigkeits­versicherung (AU) leistet, solange Sie ärztlich krankgeschrieben sind, und zwar nur befristet über eine vereinbarte Höchstzahl an Monatsrenten. Die Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) ist dagegen eine Dauerprognose: Sie leistet, wenn Sie Ihren Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben können. Nach den Musterbedingungen des GDV ist die AU ausdrücklich als Zusatzbaustein zur BU konzipiert, nicht als Alternative: Der Anspruch entfällt, sobald BU-Leistungen aus demselben Vertrag fließen. Wer dauerhaft abgesichert sein will, braucht die BU, eine reine AU allein reicht dafür nicht.

Was passiert mit den eingezahlten Beiträgen, wenn ich nie berufsunfähig werde?

Bei der klassischen, reinen Risiko-BU sind sie größtenteils verbraucht. Wie bei jeder Risiko­versicherung wird kein Kapital angespart, das sich am Ende auszahlen ließe. Rechtlich liegt das daran, dass ein Rückkaufswert nach § 169 VVG nur vorgesehen ist, wenn der Leistungsfall gewiss eintritt, etwa bei kapitalbildenden Lebens­versicherungen. Eine reine Risiko-BU ohne Sparanteil erfüllt das nicht. Der Beitrag ist der Preis für den Schutz, ähnlich wie bei einer Hausrat­versicherung. Wer eine Beitragsrückerstattung wünscht, kann eine BU mit Beitragsrückgewähr abschließen. Dort sind Netto- und Bruttobeitrag identisch, der laufende Beitrag liegt dafür deutlich höher.

Wie wird die Berufs­unfähigkeitsrente versteuert?

Steuerfrei ist sie nicht, das ist ein verbreiteter Irrtum. Bei der klassischen BU wird nur der Ertragsanteil besteuert, der sich nach der Restlaufzeit ab Rentenbeginn richtet: Bei 20 Jahren Restlaufzeit liegt er bei 21 Prozent. Wer mit 47 berufsunfähig wird und bis 67 eine Rente von 1.500 Euro monatlich bekommt, versteuert von 18.000 Euro Jahresrente also nur 3.780 Euro. Bei der steuerlich geförderten Basisrenten-BU ist es umgekehrt: Dort sind 2026 bereits 84 Prozent der Rente steuerpflichtig, weil zuvor die Beiträge als Sonderausgaben abziehbar waren.

Wie wirkt sich die Berufs­unfähigkeitsrente auf die Grundsicherung aus?

Sie wird praktisch vollständig angerechnet. Relevant ist hier die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, nicht das Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherungsgeld. Nach § 82 SGB XII zählt eine private BU-Rente zum anzurechnenden Einkommen, der abschließende Ausnahmekatalog nennt sie nicht. Der 30-Prozent-Freibetrag gilt nur für Arbeitseinkommen, der 100-Euro-Freibetrag nur für Altersvorsorge, die bis zum Lebensende gezahlt wird. Eine klassische BU-Rente endet dagegen mit dem vereinbarten Endalter. Wer eine zu niedrige Rente versichert und ohnehin auf Grundsicherung angewiesen wäre, zahlt damit über Jahrzehnte Beiträge für wenig zusätzlichen Nutzen.

Was passiert, wenn ich die Beiträge zur Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht mehr zahlen kann?

Zwei Wege sollten Sie kennen, bevor Sie kündigen. Bei der Beitragsfreistellung nach § 165 VVG bleibt der Vertrag bestehen, die versicherte Rente wird aber dauerhaft auf eine niedrigere, beitragsfreie Rente herabgesetzt. Eine spätere Wiederaufstockung braucht in der Regel eine neue Gesundheitsprüfung. Die Beitragsstundung ist dagegen eine freiwillige Zusatzleistung einzelner Versicherer: Der Beitrag wird vorübergehend aufgeschoben und später nachgezahlt, der Schutz bleibt währenddessen in voller Höhe bestehen. Prüfen Sie deshalb vor jeder Kündigung zuerst diese beiden Alternativen, denn ein neuer Vertrag verlangt Ihr dann aktuelles Alter und eine neue Gesundheitsprüfung.

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Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren. Entgeltumwandlung Bei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, wodurch Arbeitnehmer Steuern- und Sozialabgaben sparen.
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