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Zahlt die Versicherung, wenn man durch einen Verkehrsunfall berufsunfähig wird?
Inhalt dieser SeiteBerufsunfähig nach selbstverschuldetem Verkehrsdelikt
Eine rote Ampel überfahren, dem anderen Auto die Vorfahrt abgeschnitten oder als Radfahrer auf der falschen Straßenseite gefahren: Auch als Verursacher eines Verkehrsdeliktes kann man infolge berufsunfähig werden. Wenn man sich verletzt und daraufhin einige Zeit im Krankenhaus oder in Behandlung begeben muss, kann man der beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen. Doch was, wenn ich mehr als 6 Monate nicht mehr arbeiten kann? Leistet dann meine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Vorsatz grundsätzlich nicht versichert
Bei nahezu allen Versicherungen, so auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, ist Vorsatz nicht versichert. Dies bedeutet, dass der Versicherer nicht leistet, wenn die Berufsunfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt wurde oder die Berufsunfähigkeit infolge einer Straftat entstanden ist. Doch beim Thema Straßenverkehr werden die Regelungen unterschiedlich gehandhabt. Es hilft also, genau in die Vertragsbedingungen zu schauen.
Was gilt als Verkehrsdelikt?
Grundsätzlich handelt es sich bei einem Verkehrsdelikt um einen Verstoß gegen geltende Verkehrsvorschriften. Diese müssen jedoch in besonderem Maße verletzt worden sein. Denn Delikte sind deutlich schwerwiegender zu werten als Ordnungswidrigkeiten. Verkehrsdelikte werden mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet.
Beispiele typischer Verkehrsdelikte
- Alkohol am Steuer (oberhalb der zulässigen Grenzwerte)
- Missachtung der Vorfahrt
- Defekte Beleuchtung
- Unterlassene Hilfeleistung
- Fahrerflucht
- Gefährdung des Straßenverkehrs (z. B. rechts überholen, Missachtung einer roten Ampel, Ignorieren eines Stoppschildes, Drängeln oder schneiden anderer Verkehrsteilnehmer)
- Telefonieren ohne Freisprechanlage
- Geschwindigkeitsübertretung
Opfer von Verkehrsdelikten erhalten Berufsunfähigkeitsrente
Wird man Opfer eines Verkehrsdeliktes und infolge der Verletzungen berufsunfähig, dann erhält man Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung, vorausgesetzt, die Bedingungen zur Berufsunfähigkeit sind erfüllt. Auch wird „Unfall“ explizit als Ursache für Berufsunfähigkeit in der Definition aufgeführt. Wird man infolge des Verkehrsunfalls also berufsunfähig – sei er vom Verursacher vorsätzlich herbeigerufen oder nicht – und kann für mind. 6 Monate seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen, kann man den Leistungsantrag bei seinem Berufsunfähigkeitsversicherer stellen.
Wann zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz eines Verkehrsdeliktes?
Grundsätzlich verweigern die meisten Versicherungen eine Auszahlung, wenn die Berufsunfähigkeit mutwillig herbeigeführt wurde. Auch grobe Fahrlässigkeit ist selten versichert. Da bei Verkehrsdelikten beides unterstellt werden kann, ist eine Rentenzahlung der Versicherung zumindest unwahrscheinlich. Im Einzelfall müssen jedoch immer die Versicherungsbedingungen geprüft werden.
Es kommt auf die Formulierungen an
Entscheidend sind hier sogenannte Ausschlussformulierungen. In diesen wird festgelegt, wann die Versicherung nicht zahlen muss. Hier kann es bereits auf Feinheiten in den Formulierungen ankommen. Wird beispielsweise eine Leistung nach vorsätzlich widerrechtlichem Verhalten ausgeschlossen, sind Schäden nach Verkehrsdelikten nicht gedeckt. Anders kann dies aussehen, wenn bestimmte Delikte in die Versicherung eingeschlossen werden. In der Praxis werden bei einigen Versicherungen zwar Ordnungswidrigkeiten (falsch Parken, geringfügige Geschwindigkeitsverstöße etc.) eingeschlossen, Verkehrsdelikte jedoch generell nicht.
Experten-Tipp:
„Verschulden Sie aufgrund einer noch nicht diagnostizierten Erkrankung einen Autounfall, beispielsweise weil Sie eine Panikattacke oder einen Krampfanfall bekommen, in dessen Folge Sie berufsunfähig werden, würde der Versicherer leisten müssen. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Erkrankung vorher nicht bekannt war und nicht von Ihnen verschwiegen wurde.“
Nur wenige Versicherer leisten bei Verkehrsdelikten
Es gibt einige wenige Versicherer, die auch bei selbstverschuldetem Verkehrsdelikt leisten. Diese erwähnen in ihren Versicherungsbedingungen ausdrücklich, dass Verkehrsdelikte nicht als Ausschlussgrund geführt werden. Meist wird dabei jedoch explizit auf den Bereich Straßenverkehr verwiesen. Delikte in anderen Bereichen können anders behandelt werden. Zudem muss es sich immer noch um ein unbeabsichtigt begangenes Delikt handeln. Wer bewusst mit dem Ziel handelt, einen Unfall und damit möglicherweise eine Berufsunfähigkeit herbeizuführen, ist selbstverständlich auch hier nicht versichert. In diesem Fall würde es sich um einen versuchten Versicherungsbetrug handeln.
Verkehrsdelikte versichert: So sollte es im Versicherungsvertrag stehen
„In welchen Fällen leisten wir nicht?
Wir leisten nicht, wenn der Versicherte aus folgenden Gründen berufsunfähig geworden ist:
Der Versicherte hat vorsätzlich ein Verbrechen oder Vergehen begangen. Hierzu zählt auch der strafbare Versuch eines Verbrechens oder Vergehens. Ausnahme: Bei fahrlässigen Verstößen und bei allen Delikten im Straßenverkehr leisten wir trotzdem.“
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Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung im Überblick
Wann Verkehrsdelikte trotzdem nicht versichert sind
Obwohl manche Versicherungsbedingungen den Anschein erwecken, dass auch Folgen von Verkehrsdelikten abgedeckt sind, zählt hier jedes Wort. Grund dafür ist, dass zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten (Delikten) häufig nur ein schmaler Grat verläuft. Schließen Versicherungen „fahrlässiges und grob fahrlässiges Verhalten“ in ihre Bedingungen ein, klingt dies erst einmal vertrauenserweckend. Jedoch ist unklar, wie sich der Versicherer verhält, bis klar ist, ob eine fahrlässige oder mutwillige Handlung vorliegt. Häufig entscheiden dies Verkehrsrichter nach langwierigen Verfahren. Nur wenn auch Verkehrsdelikte als (vermeintlich) mutwillige Handlungen abgedeckt sind, ist der Versicherungsnehmer umfassend geschützt.
Regelungen gelten für alle Verkehrsteilnehmer
Nicht nur die Führer von Kraftfahrzeugen sind von diesen Regelungen betroffen. Auch Fahrradfahrer, Fußgänger oder Beifahrer, die ein Verkehrsdelikt begehen und deshalb berufsunfähig werden, erhalten je nach Versicherungsbedingungen möglicherweise keine Leistung der Versicherung.
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