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Leichtkraftrad­versicherung Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Motorräder und Motorroller zwischen 50 und 125 cm³ Hubraum zählen zu Leichtkrafträdern beziehungsweise Leichtkraftrollern.
  • Wer ein Leichtkraftrad oder einen -roller nutzt, muss mindestens eine Haftpflicht­versicherung abschließen.
  • Je wertvoller das Fahrzeug ist, desto sinnvoller ist es, zusätzlich umfassenden Kaskoschutz zu ergänzen.
  • Eine Kfz-Versicherung für einen Leichtkraftroller gibt es auch ohne einen Schadenfreiheitsrabatt bereits ab 5,42 € pro Monat.

Das erwartet Sie hier

Was eine Leichtkraftrad­versicherung kostet, was Sie leistet und worauf Sie achten sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. So funktioniert die Versicherung
  2. Wichtige Leistungen
  3. Kosten (inkl. Kostenbeispiel)
  4. Aktuelle Testergebnisse
  5. Tipps für den Tarifvergleich
  6. Fazit
Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

Wie funktioniert die Leichtkraftrad­versicherung?

Versicherungsschutz für Leichtkrafträder

Zahlreiche Versicherer bieten eine eigene Kfz-Versicherung für Leichtkrafträder an. Diese wird Ihnen unter den Bezeichnungen Leichtkraftrad­versicherung, Roller­versicherung oder 125er-Versicherung begegnen. Von der Versicherung bekommen Sie auch Ihre elektronische Versicherungsbestätigung (eVb). Diese brauchen Sie für die Anmeldung Ihres Leichtkraftrads.

Anders als bei Kleinkrafträdern gibt es bei der Leichtkraftrad­versicherung Schadensfreiheitsklassen und ist neben der Teilkasko­versicherung auch eine Vollkasko­versicherung möglich. Die wichtigste Versicherung für Leichtkrafträder ist die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht­versicherung. Diese leistet, wenn man mit dem Leichtkraftrad eine andere Person schädigt.

Wer kann sich versichern?

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Wie auch die Nutzung eines Leichtkraftrads ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ab 16 möglich. Allerdings können auch Eltern eine Leichtkraftrad­versicherung für ihr Kind abschließen.

Fünf Gründe, eine Leichtkraftrad­versicherung abzuschließen

  • Gesetzliche Pflicht, eine Haftpflicht­versicherung abzuschließen
  • Bis zu 100 Millionen Euro Deckungssumme
  • Große Kostenersparnis im Fall eines Schadens
  • Umfassender Kaskoschutz ist gerade bei teuren Fahrzeugen sinnvoll
  • Versicherungsschutz auch im Ausland
Icon Motorradhelm

Wann ist ein Zweirad ein Leichtkraftrad?

Zweiräder mit mehr als 50, aber höchstens 125 cm³ Hubraum und einer maximalen Leistung von 11 kW gelten als Leichtkrafträder oder Leichtkraftroller. Sie werden auch als 125-er bezeichnet. Sie sind stärker motorisiert und fahren schneller als Kleinkrafträder.

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Welche Versicherung für welches Kraftrad?

FahrzeugtypVersicherung
Krafträder bis 50 cm³ Hubraum (Kleinkrafträder)Moped­versicherung
Krafträder zwischen 50 und 125 cm³ (Leichtkrafträder)Leichtkraftrad­versicherung
Krafträder über 125 cm³Motorrad­versicherung

Besonderheiten von Leichtkrafträdern

Anders als Motorräder sind Leichtkrafträder zulassungsfrei, müssen keine regelmäßige Hauptuntersuchung durchlaufen und sind auch von der Kfz-Steuer befreit, wenn ihre Nennleistung 11 kW nicht überschreitet. Sie müssen jedoch angemeldet werden, was wiederum nicht ohne den Nachweis einer Haftpflicht­versicherung möglich ist. Jedes Leichtkraftrad, das im öffentlichen Raum verwendet wird, benötigt ein amtliches Kennzeichen.

Icon Glühbirne

Leichtkraftroller oder Leichtkraftrad?

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Bei einem Leichtkraftrad stellt man wie bei einem Motorrad die Füße links und rechts auf Fußrasten. Ein Leichtkraftroller hingegen hat ein Trittbrett, auf dem man die Füße nebeneinander abstellt.

Welchen Führerschein braucht man?

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Um ein Leichtkraftrad zu fahren, muss man mindestens 16 Jahre alt sein und die Fahrerlaubnisklasse A1 oder 1b haben. Alternativ kann man einen Führerschein der Klasse B auf die Nutzung von Leichtkrafträdern erweitern. Mit dieser Erweiterung darf man jedoch nur in Deutschland Leichtkrafträder nutzen.

Um sie zu erhalten, ist eine Fahrerschulung (neun Stunden à 90 Minuten), aber keine erneute Führerscheinprüfung nötig. Nach dem Absolvieren der Übungsstunden lässt man die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eintragen. Die Voraussetzung für eine solche Erweiterung des Führerscheins ist, dass man mindestens 25 Jahre alt ist und die Fahrerlaubnis der Klasse B schon seit fünf Jahren besitzt. Wenn man seinen Führerschein (A1 oder B196) ab dem 19.01.2013 gemacht hat, ist auch zu beachten, dass das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht überschreiten darf.

Wer seine Fahrerlaubnis der Klasse 3 bis zum 31.03.1980 bekommen hat, darf ohne weitere Prüfung oder Übungsstunden ein Motorrad bis 125 cm³ fahren.

Das leistet die Leichtkraftrad­versicherung

Besonders wichtig: Haftpflichtschutz

Der wichtigste Bestandteil der Leichtkraftrad­versicherung ist die Haftpflicht­versicherung. Sie leistet, wenn Sie einer dritten Person einen Schaden zufügen und diese nun Schadenersatz fordert. Die Versicherung prüft auch, ob die Forderung berechtigt ist und wehrt sie gegebenenfalls ab. Neben Personen-, Sach- und Vermögensschäden sollten auch Umweltschäden versichert sein.

Icon Geldscheine

Typische Versicherungssummen

Achten Sie darauf, eine Versicherung mit einer ausreichend hohen Versicherungssumme zu wählen. Typisch sind 100 Millionen Euro, wobei jede geschädigte Person maximal 10 bis 15 Millionen Euro erhält.

Schadensbeispiel

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Herr B. verursacht mit seinem Leichtkraftroller einen Auffahrunfall. Glücklicherweise gibt es keine Verletzten, aber er zerschlägt dabei den Scheinwerfer des Autos vor ihm. Die Kosten für den Austausch des Scheinwerfers – rund 500 Euro – übernimmt seine Haftpflicht­versicherung.

Mehr zu typischen Schadensfällen der Kfz-Versicherung

Kasko­versicherung

Die Haftpflicht­versicherung hilft Ihnen lediglich, wenn Sie mit Ihrem Leichtkraftrad einer anderen Person schaden, aber nicht, wenn Ihr Zweirad einen Schaden davonträgt – dafür benötigen Sie eine Kasko­versicherung. Als Besitzer eines Leichtkraftrads können Sie sich hier zwischen einer Teilkasko­versicherung und einer Vollkasko­versicherung entscheiden.

Wann leistet die Teilkasko­versicherung?

In der Teilkasko­versicherung sind bereits viele typische Schadensfälle versichert. Je nach Tarif leistet die Versicherung in den folgenden Situationen:

  • Diebstahl
  • Zusammenstoß mit Haarwild
  • Marderbisse
  • Hagel
  • Blitzschlag
  • Feuer
  • Überschwemmung
  • Glasbruch
  • Kurzschluss

Wann leistet die Vollkasko­versicherung?

Die Vollkasko­versicherung beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko­versicherung, aber zusätzlich sind auch die folgenden Risiken abgedeckt:

  • Unfall (auch mit dem Versicherten als Verursacher)
  • Schäden beim Transport
  • Vandalismus
  • Geplatzter Reifen
  • Cyber-Risiken

Für wen lohnt sich eine Vollkasko­versicherung?

Insbesondere, wer ein neues oder besonders wertvolles Motorrad beziehungsweise einen besonders neuen und wertvollen Roller fährt, kann über eine Vollkasko­versicherung nachdenken. Auch Fahranfänger sollten eine Vollkasko­versicherung in Erwägung ziehen, da Sie ein höheres Unfallrisiko haben. Allerdings zahlen sie auch mehr für den Versicherungsschutz als Versicherungskunden mit mehr Fahrerfahrung.

Icon Achtung

Wann zahlt die Versicherung nicht?

Typische Leistungsausschlüsse bei der Leichtkraftrad­versicherung sind:

  • Vorsatz
  • Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen
  • Grobe Fahrlässigkeit
  • Teilnahme an Rennen

Grobe Fahrlässigkeit wird in verschiedenen Tarifen unterschiedlich gehandhabt. Idealerweise sollte Ihr Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten.


Zusätzliche Leistungen

In der Leichtkraftrad­versicherung sind zusätzliche Leistungen oft inkludiert oder lassen sich gegen einen Aufpreis hinzufügen. Das sind beispielsweise:

  • Mallorca-Police: die Versicherung springt ein, wenn die Versicherung eines Leihfahrzeugs im Ausland nicht dem deutschen Niveau entspricht
  • Schutzbrief: Die Versicherung organisiert Soforthilfe bei einer Panne oder einem Unfall.
  • Versicherungsschutz auch für Ausrüstung wie die Motorradkleidung
  • Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung: Innerhalb eines bestimmten Zeitraums – zum Beispiel während der ersten zwei Jahre – erstattet die Versicherung im Fall eines Totalschadens statt dem Zeitwert des Leichtkraftrads den Neu- oder Kaufpreis
  • GAP-Deckung: Die Versicherung trägt die Differenz zwischen der Auszahlung der Kasko­versicherung und dem Restwert eines geleasten oder finanzierten Leichtkraftrads laut Vertrag, wenn es zu einem Totalschaden kommt.
  • Zusätzlicher Schutz für Schäden an Akku und Ladekabel bei Elektro-Fahrzeugen

Wenn Sie viel im Straßenverkehr unterwegs sind, sollten Sie auch über eine Verkehrs­rechtsschutz­versicherung nachdenken. Nur so erhalten Sie aktiven Rechtsschutz.

Selbst­beteiligung in der Kasko­versicherung

In der Kasko­versicherung wird normalerweise eine Selbst­beteiligung vereinbart. Eine typische Selbst­beteiligung in der Teilkasko­versicherung sind 150 Euro. Das ist die Summe, die im Fall eines Schadens selbst aufbringen muss. Was darüber hinausgeht, zahlt die Versicherung. Je höher die Selbst­beteiligung ist, desto niedriger fällt die Prämie aus.

Icon Weltkugel mit Ort

Versicherungsschutz im Ausland

Mit einer Leichtkraftrad­versicherung sind Sie typischerweise auch bei Fahrten ins europäische Ausland versichert. Für Länder, in denen das nötig ist, können Sie bei Ihrem Versicherer die sogenannte grüne Karte beantragen, mit der Sie Ihren Versicherungsschutz nachweisen.

Was kostet eine Leichtkraftrad­versicherung?

Kostenbeispiel

Versicherungsnehmer24 Jahre, einziger Fahrer
FahrzeugMotorroller, 124 cm³ Hubraum, Erstfahrzeug, keine Übernahme von Schadensfreiheitsklassen
Selbst­beteiligung150 € in der Teilkasko­versicherung
Anteil Haftpflicht65,06 € pro Jahr
Anteil Kasko36,97 € pro Jahr

Schadensfreiheitsklasse und Regionalklasse

Die Kosten der Versicherung von Leichtkrafträdern hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehört unter anderem die Schadensfreiheitsklasse: Wer schadenfrei unterwegs ist, erhält für jedes schadensfreie Jahr eine Schadensfreiheitsklasse in der Haftpflicht- und der Vollkasko­versicherung. Diese wiederum resultieren in Rabatten auf die Versicherungsprämie.

Nicht vom Kunden beeinflussbar ist jedoch die Regionalklasse: Diese hängt von der statistischen Häufigkeit von Schäden in der Gegend ab, wo der Versicherungsnehmer wohnt oder das Kraftrad angemeldet ist.

Icon Info

Weitere Faktoren

  • Fahrerkreis und Alter des jüngsten Fahrers
  • Typ, Wert und Leistung des Leichtkraftrads
  • Gewünschte Versicherungsleistungen
  • Höhe der Selbst­beteiligung

Saison­versicherung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Versicherungsprämie zu reduzieren. Wenn Sie Ihr Zweirad nicht das ganze Jahr über nutzen wollen, können Sie auch eine Saison­versicherung abschließen. Mit dieser ist das Fahrzeug während der “Ruhemonate” nicht für öffentliche Straßen zugelassen, aber Sie zahlen auch weniger.

Icon Kalender

Günstiger Schutz dank früherer Versicherung

Man kann Schadenfreiheitsklassen zwischen Fahrzeugen übertragen. Oft profitieren Sie auch von günstigeren Bedingungen, wenn Sie Ihr Leichtkraftrad als Zweitfahrzeug beim selben Anbieter versichern, bei dem Sie auch eine Kfz-Versicherung für Ihr Auto haben. Junge Fahrer profitieren unter Umständen davon, wenn die Eltern bereit sind, das Leichtkraftrad als Zweitfahrzeug zu versichern.

Kfz-Versicherung: So sparen Fahranfänger

Leichtkraftrad­versicherung in der Steuer

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Wer sein Leichtkraftrad geschäftlich nutzt, kann die Kosten der Versicherung von der Steuer absetzen. Bei einem privat genutzten Fahrzeug gilt das nur für die Kosten der Haftpflicht­versicherung. Bei diesen handelt es sich um eine Vorsorgeaufwendung.

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Die Leichtkraftrad­versicherung im Test (2024)

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Aktuell liegen keine Testberichte vor, bei denen spezifisch Tarife der Kfz-Versicherung für Leichtkrafträder unter die Lupe genommen werden. Sie können sich jedoch an Kundenbefragungen zur Kfz-Versicherung für Motorräder orientieren. Oder nutzen Sie unseren Rechner und führen Sie Ihren eigenen Vergleich von Prämien und Leistungen durch.

Motorrad­versicherung im Test (2024)

So finden Sie die beste Leichtkraftrad­versicherung

Icon Lupe

Darauf sollten Sie achten

Prüfen Sie zunächst Ihren Versicherungsbedarf: Welche Risiken möchten Sie versichern? Lohnt sich angesichts des Werts Ihres Leichtkraftrads eher eine Vollkasko­versicherung oder genügt auch eine Teilkasko­versicherung? Prüfen Sie auch, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihren gewünschten Versicherungsschutz möglichst günstig zu erhalten, zum Beispiel durch eine Versicherung bei einem Anbieter, bei dem Sie schon eine Police haben und deshalb Rabatt erhalten.


Vergleichskriterien

Beim Vergleich mehrerer Angebote sollten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Details bei den Versicherungsleistungen achten. Besondere Aufmerksamkeit sollten Sie zum Beispiel den folgenden Punkten widmen:

  • Ist die Versicherungssumme ausreichend hoch?
  • Welche Schäden sind in der Kasko­versicherung abgedeckt?
  • Verzichtet die Versicherung auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit?
  • Sind für Sie relevante Zusatzleistungen integriert?
  • Falls Sie wertvolles Zubehör haben: Wie ist dieses versichert?
  • Wie lange erstattet die Versicherung Ihnen den Neuwert?

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Fazit

Wer ein Leichtkraftrad fährt, muss sich nicht um eine Zulassung kümmern oder eine Kfz-Steuer zahlen. Eine Anmeldung und der Abschluss einer Haftpflicht­versicherung sind dennoch Pflicht. Es lohnt sich, verschiedene Angebote zu vergleichen und zu überlegen, welcher zusätzlicher Schutz für Sie sinnvoll ist.


Die häufigsten Fragen zur Leichtkraftrad­versicherung

Was kostet ein Leichtkraftrad in der Versicherung?

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Die Kosten der Leichtkraftrad­versicherung hängen von verschiedenen Faktoren wie dem Fahrerkreis, den Eigenschaften des Kraftrads und den gewünschten Leistungen ab. Eine reine Haftpflicht­versicherung kann gerade für erfahrene Fahrer sehr günstig sein. Aber auch ohne Schadensfreiheitsklasse sind beispielsweise Kosten 5,42 Euro pro Monat für eine Kfz-Haftpflicht­versicherung möglich.

Was bedeutet “zulassungsfrei” beim Leichtkraftrad?

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Leichtkrafträder sind zulassungsfrei. Damit man legal mit ihnen unterwegs sein kann, braucht man jedoch eine Versicherung und ein amtliches Kennzeichen und muss sie bei der Kfz-Zulassungsbehörde des Wohnsitzes des Fahrzeughalters anmelden. Dafür braucht man folgende Dokumente:

  • Personalausweis / Reisepass mit Meldebescheinigung
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung))
  • Allgemeine Betriebserlaubnis
  • Certrificate of Conformity / Datenbestätigung des Herstellers und Kaufvertrag

Minderjährige benötigen zusätzlich noch eine Vollmacht, um ihr Leichtkraftrad anmelden zu können.

Ist eine 125er steuerfrei?

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Für ein Leichtkraftrad unter 11 kW (15 PS) fällt keine Kfz-Steuer an. Liegt die Leistung darüber, beträgt die Steuer derzeit 9,20 Euro.

Wie schnell ist die schnellste 125er?

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125er erreichen Höchstgeschwindigkeiten bis 110 oder 115 km/h.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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