Unterstützungs­kasse Angebot und Ratgeber für Arbeitgeber und Arbeitnehmer (2024)

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Bekannt aus:

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Unterstützungs­kasse ist der älteste Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge (bAV).
  • Die Beiträge zur Unterstützungs­kasse können vom Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder beiden gemeinsam finanziert werden.
  • Der Vorteil für Arbeitgeber ist, dass Fach- und Führungskräfte eng und langfristig an das Unternehmen gebunden werden können.
  • Bei den Arbeitnehmern profitieren vor allem Gutverdiener, da die Beiträge zur Unterstützungs­kasse unbegrenzt steuerfrei sind.

Das erwartet Sie hier

Wie eine Unterstützungs­kasse für die betriebliche Altersvorsorge funktioniert, welche Vorteile sie hat und wie Sie sie erfolgreich in Ihrem Unternehmen einführen.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist die Unterstützungs­kasse?
  2. Alles Wichtige für Arbeitnehmer
  3. Wichtige Infos für Arbeitgeber
  4. Aktuelle Testergebnisse
  5. Implementierung in Ihr Unternehmen
  6. Tipps unserer Experten
Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Was ist eine Unterstützungs­kasse?

Die Unterstützungs­kasse, auch U-Kasse genannt, ist der älteste der sechs Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge. Sie ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung eines oder mehrerer Unternehmen, die als GmbH, eingetragener Verein oder Stiftung agieren kann. Häufig haben auch Versicherungs­unternehmen Unterstützungs­kassen im Angebot.

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Das Besondere an der Unterstützungs­kasse ist, dass sie flexibel gestaltet werden kann und durch die hohe Steuerfreigrenze der Einzahlungen besonders für gutverdienende Angestellte oder Geschäftsführer attraktiv ist.


Wie funktioniert die bAV über die Unterstützungs­kasse?

Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge des Arbeitnehmers und -gebers fließen direkt in die externe Unterstützungs­kasse. Diese verwaltet das Kapital und zahlt es später als Rente an den ehemaligen Arbeitnehmer aus. Wichtig zu beachten ist, dass die Unterstützungs­kasse selbst nicht das Versorgungs­versprechen gegenüber den Mitarbeitern übernimmt – dies bleibt Pflicht des Arbeitgebers (Quelle: Haufe). Vielmehr übernimmt sie die Abwicklung der Leistungszusage und -auszahlung. Für die Arbeitnehmer hat dies grundsätzlich keine weiteren Auswirkungen.


Zwei Arten der Unterstützungs­kasse

Rückgedeckte Unterstützungs­kasse

Bei der rückgedeckten Unterstützungs­kasse wird die Vorsorgeverpflichtung an eine Versicherung übertragen. Sie übernimmt die Absicherung komplett (kongruent) oder teilweise (partiell). Dazu gehören die Leistungen bei vorzeitigem Versorgungsfall durch Invalidität oder Tod sowie die Altersleistungen. Im Falle von Vorsorgelücken verhindert der Arbeitgeber so ein Nachfinanzierungsrisiko.

Pauschaldotierte Unterstützungs­kasse

Die ursprüngliche Form des Durchführungsweges ist die pauschaldotierte Unterstützungs­kasse. Diese rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung finanziert sich aus den Zahlungen der ihr angeschlossenen Arbeitgeber und bildet zur Sicherung der Erfüllung der Vorsorgezusage Rücklagen. Allerdings können dabei Vorsorgelücken entstehen und der Arbeitgeber ist zur Nachfinanzierung verpflichtet.

Der wichtigste Unterschied zu anderen Durchführungswegen

Die Unterstützungs­kasse eignet sich besonders für gut verdienende Arbeitnehmer, die ihren Lebensstandard im Alter halten wollen. Denn wie bei der Direktzusage bleiben während der Ansparphase die Beiträge in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Bei den anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge gilt hingegen bei der Bruttoentgeltumwandlung eine Höchstgrenze. Damit eignet sich die Unterstützungs­kasse für all diejenigen Unternehmen, die beispielsweise ihre angestellten Geschäftsführer optimal absichern wollen (Quelle: von Buddenbrock).

Icon Straße

Die Unterstützungs­kasse in Kürze

Art der BeiträgeGezahlt von Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam.
Leistungen im AlterLebenslange Rente oder Kapitalauszahlung (teilweise oder Einmalzahlung).
KostenFür den Arbeitgeber fallen Verwaltungskosten an, für den Arbeitnehmer entstehen keine Kosten.
Geeignet fürGutverdiener wie Geschäftsführer oder Kaderleute.
SteuervorteileFür Arbeitgeber als Betriebsausgabe absetzbar und Reduzierung der Lohnnebenkosten.
Für den Arbeitnehmer Reduzierung der Einkommenssteuer und Sozialabgaben.
Versteuerung im AlterNachgelagerte Besteuerung. Die später ausgezahlte Rente muss versteuert werden.
Optimale BeitragshöheFrei wählbar, da unbegrenzt steuerfrei.
Nachträgliche Änderung der BeitragshöheNachträgliche Erhöhung möglich, nachträgliche Senkung jedoch nicht.
Private WeiterführungNicht möglich.
KündigungIn der Regel nicht möglich. Beiträge können ruhend gestellt werden.
Mitnahme zum neuen ArbeitgeberUnter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Absicherung von Invalidität oder TodesfallGegen Aufpreis absicherbar.

Mit uns die ideale betriebliche Altersvorsorge finden

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Alles Wichtige für Arbeitnehmer

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So funktioniert die Unterstützungs­kasse für Arbeitnehmer

Wird eine betriebliche Altersvorsorge über eine Unterstützungs­kasse angeboten, dann gibt es prinzipiell drei Wege, wie die Beiträge gezahlt werden können:

  • Allein durch den Arbeitgeber
  • Allein durch den Arbeitnehmer (z. B. bei privater Führung)
  • Durch den Arbeitnehmer in Form von monatlichen Beiträgen über die Entgeltumwandlung und durch den Arbeitgeber über den Arbeitgeberzuschuss
Icon Angestellte Mann und Frau

Im Gegensatz zu den meisten anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge sind die Beiträge zur Unterstützungs­kasse in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Zudem sind die Beiträge bis zu einer Grenze von vier Prozent der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze (West) sozial­versicherungsfrei.

Die Beiträge werden in jedem Fall vom Arbeitgeber direkt an die Unterstützungs­kasse abgeführt. Diese Unterstützungs­kasse zahlt auch später die Rente aus. Dennoch haben Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf die Leistungen gegenüber der Unterstützungs­kasse, sondern weiterhin gegenüber dem Arbeitgeber. Beachten Sie auch, dass im Alter auf die bAV-Auszahlungen Steuern und Sozialabgaben fällig werden.

Vorteile der Unterstützungs­kasse für Arbeitnehmer

  • Hohe Einkommen: Gerade für Gutverdiener ist diese Form der betrieblichen Altersvorsorge attraktiv, da die Beitragshöhe praktisch nach oben unbegrenzt ist. Bei den sonstigen Formen der betrieblichen Altersvorsorge ist das lediglich bei der Direktzusage möglich.
  • Steuerersparnisse: Zahlt der Arbeitnehmer über die Entgeltumwandlung ein, so sind die Beiträge in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Außerdem sind sie bis zu einer gewissen Grenze sozialabgabenfrei. Erst im Alter müssen die Beiträge versteuert werden, allerdings meist zu einem niedrigeren Satz.
  • Sicher: Im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers sind die Arbeitnehmeransprüche über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSGaV) geschützt.

Mögliche Nachteile der Unterstützungs­kasse

  • Unflexibel: Die Beiträge können zwar nachträglich erhöht, aber nicht gesenkt werden. Gerät ein Arbeitnehmer in finanzielle Schwierigkeiten, kann er die Beiträge in Absprache mit seinem Arbeitgeber auf ruhend stellen. Er muss dann aber eine neue U-Kasse abschließen, wenn er diese Form der betrieblichen Altersversorgung wieder aufnehmen will.
  • Stellenwechsel: Wenn ein Angestellter einen Jobwechsel vorsieht, so ist die Unterstützungs­kasse wenig geeignet. Denn sie wird nur dann fortgeführt, wenn der neue Arbeitgeber Mitglied der gleichen U-Kasse ist. Übertragen werden auf eine andere Kasse kann das Vermögen nicht. Möglich ist aber, die Versorgung auf beitragsfrei zu stellen.
  • Private Weiterführung: Die Unterstützungs­kasse kann bei einem Stellenwechsel nicht privat weitergeführt werden.
  • Geringere Sozialbeiträge: Die Entgeltumwandlung reduziert den Bruttolohn des Arbeitnehmers. Auf dieser Grundlage werden die Beiträge zur gesetzlichen Sozial­versicherung wie Renten- oder Arbeitslosen­versicherung berechnet. Es ist also möglich, dass ein Angestellter so weniger Arbeitslosen- bzw. Bürgergeld oder gesetzliche Rente erhält.

Darum lohnt sich die Unterstützungs­kasse für Arbeitnehmer

Die Unterstützungs­kasse eignet sich vor allem für Gutverdiener – also für Kaderleute oder Geschäftsführer. Denn die Beiträge sind unbegrenzt steuerfrei. So sind bei anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge nur die monatlichen Einzahlungen bis zur Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei. Auch sollte ein Arbeitnehmer bereit sein, lange im gleichen Unternehmen zu bleiben und über ein sicheres Einkommen verfügen. Denn die Beiträge können in der Regel nachträglich nicht gesenkt werden.

Was Arbeitnehmer zur bAV wissen müssen

Alles Wichtige für Arbeitgeber

So funktioniert die Unterstützungs­kasse für Arbeitgeber

Entscheiden Sie sich für die Unterstützungs­kasse als Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge, leisten Sie die Beiträge direkt an die Unterstützungs­kasse. Die Unterstützungs­kasse als externe Einrichtung kümmert sich dann um die Verwaltung und Auszahlung des bAV-Kapitals. Wichtig für Sie: Sie stehen weiterhin für das Versorgungs­versprechen Ihren Mitarbeitern gegenüber ein (nicht die Unterstützungs­kasse).

Icon Hochhaus

Auch bei der Unterstützungs­kasse sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, einen Arbeitgeberzuschuss zu leisten, wenn Ihre Angestellten über eine Entgeltumwandlung in den Vertrag einzahlen. Möchten Sie Ihre leitenden Angestellten oder Geschäftsführer absichern, dann eignet sich die Unterstützungs­kasse besonders gut dafür – auch in Kombination mit einer Direkt­versicherung. Außerdem eignet sich die Unterstützungs­kasse auch zur Ausfinanzierung von alten Pensionsverpflichtungen (Quelle: von Buddenbrock).


Was kostet eine bAV über die Unterstützungs­kasse?

Der Arbeitgeber kann entweder die Beiträge zur Unterstützungs­kasse komplett für seine Mitarbeiter finanzieren oder der Arbeitnehmer finanziert die Beiträge über die Entgeltumwandlung aus seinem Bruttolohn und der Arbeitgeber steuert einen sogenannten Arbeitgeberzuschuss bei.

Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses muss mindestens 15 Prozent betragen. Es steht Arbeitgebern jedoch frei, auch einen höheren Zuschuss zu leisten. Die genaue Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Höhe des Arbeitnehmerbeitrages. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, einen Zuschuss zu zahlen. Dann kann der Arbeitnehmer die Beiträge auch allein finanzieren.

Das müssen Sie beim Arbeitgeberzuschuss beachten

Vorteile der Unterstützungs­kasse für Arbeitgeber

  • Weniger Sozialabgaben: Für Beiträge, die die Mitarbeiter in die Unterstützungs­kasse einzahlen, sparen Arbeitgeber Sozialabgaben. Die Lohnnebenkosten werden dadurch gesenkt. Für Arbeitgeberbeiträge entfällt zudem die Sozialabgabepflicht in unbegrenzter Höhe.
  • Steuerersparnisse: Steuerlich sind die eigenen Beiträge zur Unterstützungs­kasse und die Verwaltungskosten als Betriebsausgaben absetzbar.
  • Bessere Kennzahlen: Bei der rückgedeckten Unterstützungs­kasse erscheint diese Form der betrieblichen Altersvorsorge nicht in der Unternehmensbilanz, weil für die Sicherung der Altersvorsorge keine Rücklagen gebildet werden müssen. Das verbessert die Kennzahlen. So erhöht sich die Eigenkapitalquote – das verringert die Gefahr einer Abwertung durch Ratingagenturen.
  • Wenig Aufwand: Der Verwaltungsaufwand bei der Unterstützungs­kasse ist relativ gering, da diese von einer externen Versorgungseinrichtung übernommen wird.
  • Motivation: Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter mit einer Unterstützungs­kasse motivieren und sie langfristig an das Unternehmen binden. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ein geschickter Schachzug.

Mögliche Nachteile der Unterstützungs­kasse

  • Steuern: Die Unterstützungs­kasse wird nur von der Körperschaftssteuer befreit, wenn sie in Form einer Stiftung oder eines eingetragenen Vereins besteht. Wird diese Art der betrieblichen Altersvorsorge beispielsweise über eine Versicherung abgewickelt, fällt die Körperschaftssteuer an. Das mindert den Wert der eingezahlten Beiträge.
  • Gleichbleibende Beiträge: Die Zuwendungen des Arbeitgebers können nur dann als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden, wenn ihre vereinbarte Höhe über die gesamte Laufzeit hinweg bis zum Erreichen des Pensionsalters gleich bleibt oder steigt. Steuermindernd anerkannt werden auch einmalige Zahlungen nicht, sofern sie nicht zur (einmaligen) Ausfinanzierung laufender Leistungen für Pensionäre erfolgen.

Wann lohnt sich eine Unterstützungs­kasse für Ihr Unternehmen?

Die Unterstützungs­kasse eignet sich besonders für jene Unternehmen, die gutverdienende Angestellte absichern möchten, etwa ihre Geschäftsführer. Außerdem können Sie mit der Unterstützungs­kasse Mitarbeiter langfristig ans Unternehmen binden, da diese bei einem Arbeitgeberwechsel nur unter bestimmten Voraussetzungen mitgenommen werden kann. Darüber hinaus eignet sich die U-Kasse auch für Unternehmen, die ihre alten Pensionssysteme sanieren möchten. Zudem hält sich bei der Unterstützungs­kasse der Aufwand des Unternehmens in Grenzen, da der größte Teil der Administration ausgelagert wird.

Was Arbeitgeber zur bAV wissen müssen

Aktuelle Testberichte zur Unterstützungs­kasse

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)

Testsieger der klassischen betrieblichen Altersvorsorge (2024)

AnbieterIVFP
Direkt­versicherung Ø
IVFP
Kompetenz
ServiceValue
Fairness
Gesamtwertung
von 100
WürttembergischeExzellentExzellentSehr gut100
Logo ERGO Direkt AGErgoSehr gutExzellentSehr gut83
Logo die Bayerischedie BayerischeSehr gutExzellent75

Testsieger der fondsgebundenen betrieblichen Altersvorsorge (2024)

AnbieterIVFP
Direkt­versicherung Ø
IVFP
Kompetenz
ServiceValue
Fairness
Gesamtwertung
von 100
Logo SwissLifeSwiss LifeExzellentExzellentSehr gut100
Logo Württembergische Versicherung AGWürttembergischeExzellentExzellentSehr gut100
ZurichExzellentExzellentGut88

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der betrieblichen Altersvorsorge finden Sie hier:

Alle Anbieter der bAV im Test (2024)

Implementierung der Unterstützungs­kasse in Ihrem Unternehmen

Wie wird die Unterstützungs­kasse im Unternehmen eingeführt?

Um die Unterstützungs­kasse als Weg der betrieblichen Altersvorsorge erfolgreich in Ihrem Unternehmen zu starten, empfehlen wir Ihnen, wie folgt vorzugehen:

Icon Kreis aus Pfeilen
  1. Lassen Sie sich ausführlich von Experten für betriebliche Altersversorgung beraten, sowohl zur Unterstützungs­kasse als auch allgemein zur Betriebsrente.
  2. Wählen Sie, welche Art von Unterstützungs­kasse für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist.
  3. Schließen Sie die entsprechenden Verträge mit der ausgewählten Unterstützungs­kasse ab.
  4. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die neue Altersvorsorgeoption und setzen Sie individuelle Beratungsgespräche an. Tipp: Wenn Sie die bAV mit uns umsetzen, übernehmen wir das gern für Sie.
  5. Legen Sie fest, wie die Beiträge gezahlt werden (in der Regel erfolgt die Einzahlung über Entgeltumwandlung der Mitarbeiter plus Zuschuss des Arbeitgebers).
  6. Behalten Sie die bAV-Verträge im Blick und stellen Sie sich, dass die Beiträge regelmäßig und korrekt an die Unterstützungs­kasse abgeführt werden.

Darauf sollten Sie bei der Unterstützungs­kasse besonders achten

  • Rechtliche Rahmenbedingungen: Achten Sie darauf, dass Sie bei der Implementierung die gesetzlichen Vorgaben beachten.
  • Langfristig planen: Die Unterstützungs­kasse ist zwar relativ flexibel, jedoch lebt sie von Kontinuität. Zudem besteht das Risiko einer möglichen Nachfinanzierung. Beides sollte entsprechend eingeplant werden.
  • Steuerliche Besonderheiten: Bei der Unterstützungs­kasse gibt es in der Ansparphase steuerlich gesehen ein paar Besonderheiten: So ist beispielsweise der steuerfreie Einzahlungsbetrag unbegrenzt. Klären Sie Ihre Mitarbeiter aber auch über die nachgelagerte Besteuerung im Alter auf.

Mit anderen Durchführungswegen vergleichen

Ein Vergleich mit den anderen fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge lohnt sich, bevor Sie die Unterstützungs­kasse wählen:

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Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Unterstützungs­kasse für Gutverdiener

„Da in die Unterstützungs­kasse unbegrenzt hohe Beiträge steuerfrei eingezahlt werden können, ist diese Form der betrieblichen Altersvorsorge besonders attraktiv für Gut- und Spitzenverdiener. Denn gerade bei diesen Arbeitnehmern kann es aufgrund des hohen Gehalts später eine besonders große Lücke in der Altersversorgung geben. Möchten Sie als Arbeitgeber Ihre Führungskräfte besonders eng an Ihr Unternehmen binden, könnte eine Unterstützungs­kasse für Sie das Mittel der Wahl sein. In der Praxis wird diese sehr oft für die Versorgung von Geschäftsführern, Vorständen und Managern eingesetzt.“

Foto von Stephan Seidenfad
Geschäftsführung

Experten-Tipp 2:
Mögliche Zusatzleistungen

„Im Todesfall des Versicherten werden Leistungen in der Regel an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Möglich sind bei vielen Versicherungen gegen Mehrkosten auch weitere Zusatzleistungen, wie eine Berufs­unfähigkeitsvorsorge. Falls der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, werden die Beitragszahlungen übernommen.“

Foto von Stephan Seidenfad
Geschäftsführung

Experten-Tipp 3:
Genau hinschauen bei der Anbieterwahl

„Bei der Auswahl der Anbieter sollten Unternehmen jedoch genau auf das Tarifmodell achten. „Man tut niemandem einen Gefallen, wenn man in seiner Firma alles zulässt. Das raubt gute Chancen auf Kollektivrabatte, potenziert die Verwaltung und jagt die Haftung in die Höhe.“

Foto von Stephan Seidenfad
Geschäftsführung

Experten-Tipp 4:
U-Kasse zur Ausfinanzierung alter Pensionszusagen

„Wir sanieren mit sehr ausgewählten U-Kassen-Modellen wie SmartPension alte Pensionssysteme, die zum Beispiel die Bilanz zu stark belasten oder die Haftung der Unternehmen unnötig erhöhen.“

Foto von Stephan Seidenfad
Geschäftsführung

Die häufigsten Fragen zur Unterstützungs­kasse

Was bekommen Arbeitnehmer mit einer Unterstützungs­kasse?

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Ist das Pensionsalter erreicht, so wird die Vorsorgeleistung als lebenslange Rente oder einmalige Kapitalauszahlung fällig. Arbeitnehmer können die Auszahlung ab dem 62. Geburtstag in Anspruch nehmen oder bei vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossenen Verträgen ab dem 60. Geburtstag. Die Höhe der Zahlungen hängt von den eingezahlten Beiträgen sowie von der Beitragsdauer ab.

Wie sind die Beiträge zur Unterstützungs­kasse abgesichert?

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Die überwiesenen Beiträge kann die Unterstützungs­kasse frei anlegen. Einen Rechtsanspruch auf die Vorsorgeleistungen gewährt sie jedoch nicht. Trotzdem ist die Sicherheit hoch. Denn der Arbeitgeber ist laut Gesetz in jedem Fall dafür verantwortlich, dass die Vorsorgezusage gegenüber dem Arbeitnehmer erfüllt wird. Falls der Arbeitgeber pleitegeht, sind die Arbeitnehmeransprüche geschützt. Diese Absicherung wird gewährleistet durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSGaV), an den die Unternehmen Beiträge zahlen.

Was bedeutet Fünftelregelung in der Steuer?

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Häufig kann die sogenannte Fünftelungsregelung die Steuer auf eine einmalige Kapitalauszahlung reduzieren. In einem ersten Schritt wird für die Berechnung die Zahlung durch fünf geteilt. Meistens reduziert sich dadurch der Steuersatz, solange das Gesamteinkommen unter dem Spitzensteuersatz liegt. In einem zweiten Schritt wird die zu zahlende Steuer auf die Kapitalzahlung wieder mit fünf multipliziert.

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Katharina Burnus
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