Das erwartet Sie hier
Diese Vorteile bietet Ihnen eine Unterstützungskasse und so gelingt Ihnen die Einführung in Ihr Unternehmen
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Wie funktioniert die Unterstützungskasse?
Der älteste der sechs Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist die Unterstützungskasse, auch U-Kasse genannt. Sie ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung eines oder mehrerer Unternehmens, die als GmbH, eingetragener Vereins oder Stiftung agieren kann. Häufig haben auch Versicherungsunternehmen Unterstützungskassen im Angebot. Die Unterstützungskasse übernimmt für den Arbeitgeber die Abwicklung der Leistungszusage und zahlt später auch die Leistungen aus. Dazu gehören Altersleistungen und sofern vereinbart Hinterbliebenen- sowie Invaliditätsleistungen.
Wie gestalten sich die Beiträge an die Unterstützungskasse?
Die Beiträge an die Unterstützungskasse können auf unterschiedliche Weisen finanziert werden:
Die Beiträge können regelmäßig erfolgen oder über Sonder- und Einmalzahlungen. Leistet diese der Arbeitnehmer, passiert dies über die Entgeltumwandlung. Im Gegensatz zu den meisten anderen Formen der bAV sind die Beiträge der Unterstützungskasse in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Allerdings muss man bedenken, dass sie im Alter versteuert werden müssen.
Die Beiträge sind auch sozialversicherungsfrei. Hier gilt wie bei den anderen Arten der bAV eine Grenze von 4 Prozent der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West). Finanziert ein Arbeitgeber die Beiträge, entfällt die Sozialabgabenpflicht in unbegrenzter Höhe. Bei der Unterstützungskasse kann eine staatliche Riester-Rente-Förderung im Gegensatz zu anderen Arten der bAV nicht eingebunden werden.
Entgeltumwandlung einfach erklärt
Die Unterstützungskasse in Kürze
Art der Beiträge | Arbeitgeber über Zuwendungen (keine Pflicht), Arbeitnehmer-Beiträge über Entgeltumwandlung. |
Leistungen im Alter | Als lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung. Möglich ist auch eine Kombination. |
Kosten | Für den Arbeitgeber fallen Verwaltungskosten an, für den Arbeitnehmer entstehen keine Kosten. |
Geeignet für | Gutverdiener, wie Geschäftsführer oder Kaderleute |
Steuervorteile | Für Arbeitgeber als Betriebsausgabe absetzbar, auch reduzieren sich seine Lohnnebenkosten. Für den Arbeitnehmer reduzieren sich die Einkommenssteuer und Sozialabgaben. |
Versteuerung im Alter | Zahlungen müssen während Rente nachträglich versteuert werden. |
Optimale Beitragshöhe | Da unbegrenzt steuerfrei, frei wählbar. |
Nachträgliche Änderung der Beitragshöhe | Nachträgliche Erhöhung möglich, nachträgliche Senkung jedoch nicht. |
Private Weiterführung | Nicht möglich. |
Kündigung | Kündigung ist in der Regel nicht möglich, Beiträge können aber auf ruhend gesetzt werden. |
Mitnahme zum neuen Arbeitgeber | Ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. |
Absicherung von Invalidität oder Todesfall | Gegen einen Aufpreis können diese Risiken abgesichert werden. |
Der wichtigste Unterschied der Unterstützungskasse zu anderen Modellen der bAV
Die Unterstützungskasse eignet sich besonders für gut verdienende Arbeitnehmer, die ihren Lebensstandard im Alter halten wollen. Denn wie bei der Direktzusage bleiben während der Ansparphase die Beiträge in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Bei den anderen Formen der bAV gilt hingegen bei der Bruttoentgeltumwandlung eine Höchstgrenze. Damit eignet sich die Unterstützungskasse für all diejenigen Unternehmen, die beispielsweise ihre angestellten Geschäftsführer optimal absichern wollen.
Rückgedeckte und pauschaldotierte Unterstützungskasse
Es gibt zwei verschiedene Arten der Unterstützungskasse:
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Was leistet die Unterstützungskasse?
Ist das Pensionsalter erreicht, so wird die Vorsorgeleistung als lebenslange Rente oder einmalige Kapitalauszahlung fällig. Arbeitnehmer können die Auszahlung ab dem 62. Geburtstag in Anspruch nehmen oder bei vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossenen Verträgen ab dem 60. Geburtstag. Die Höhe der Zahlungen hängt von den eingezahlten Beiträgen sowie von der Beitragsdauer ab.
Im Todesfall des Versicherten werden Leistungen in der Regel an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Möglich sind bei vielen Versicherungen gegen Mehrkosten auch weitere Zusatzleistungen, wie eine Berufsunfähigkeitsvorsorge. Falls der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, werden die Beitragszahlungen übernommen.
So funktioniert die Auszahlung der bAV
Auf Leistungen im Alter werden Steuern fällig
Die Einkünfte werden im Versorgungsfall versteuert. In den meisten Fällen sind die Steuern im Alter allerdings niedriger als im Erwerbsleben. So gelten diese Freibeträge:
- Versorgungsfreibetrag
- Werbungskosten-Pauschbetrag
- Bei Kapitalzahlungen kann die Steuerlast auf die Leistungen aus der Unterstützungskasse durch die sogenannte „Fünftelungsregelung“ minimiert werden (siehe unten).
Auf die Leistungen aus der Unterstützungskasse müssen gesetzlich Versicherte oder freiwillig gesetzlich Versicherte zudem Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
Diese Steuern werden bei Auszahlung fällig
So ist die Unterstützungskasse abgesichert
Die überwiesenen Beiträge kann die Unterstützungskasse frei anlegen. Einen Rechtsanspruch auf die Vorsorgeleistungen gewährt sie jedoch nicht. Trotzdem ist die Sicherheit hoch. Denn der Arbeitgeber ist laut Gesetz in jedem Fall dafür verantwortlich, dass die Vorsorgezusage gegenüber dem Arbeitnehmer erfüllt wird. Falls der Arbeitgeber Pleite geht, sind die Arbeitnehmer-Ansprüche geschützt. Diese Absicherung wird gewährleistet durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSGaV), an den die Unternehmen Beiträge zahlen.
Die Fünftelungsregelung
Häufig kann die sogenannte Fünftelungsregelung die Steuer auf eine einmalige Kapitalauszahlung reduzieren. In einem ersten Schritt wird für die Berechnung die Zahlung durch fünf geteilt. Meistens reduziert sich dadurch der Steuersatz, solange das Gesamteinkommen unter dem Spitzensteuersatz liegt. In einem zweiten Schritt wird die zu zahlende Steuer auf die Kapitalzahlung wieder mit fünf multipliziert. Dadurch fällt die Steuerlast geringer aus. Ein Rechenbeispiel finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Steuern und Steuererklärung mit bAV.
Vorteile und Nachteile der Unterstützungskasse
Vorteile der Unterstützungskasse
Für den Arbeitgeber
Für den Arbeitnehmer
Nachteile der Unterstützungskasse
Für den Arbeitgeber
Für den Arbeitnehmer
Für welche Arbeitgeber und Arbeitnehmer eignet sich die Unterstützungskasse?
Welche Arbeitgeber profitieren von der Unterstützungskasse?
Die Unterstützungskasse eignet sich besonders für jene Unternehmen, die gutverdienende Angestellte absichern möchten, wie etwa ihre Geschäftsführer. Bei der Unterstützungskasse hält sich der Aufwand des Unternehmens in Grenzen, da der größte Teil der Administration ausgelagert wird. Außerdem können sie mit der Unterstützungskasse Mitarbeiter langfristig ans Unternehmen binden, die diese bei einem Arbeitgeberwechsel nur unter bestimmten Voraussetzungen mitgenommen werden kann. Laut unserem Expertem Stephan Seidenfad eignet sich die U-Kasse darüber hinaus auch für Unternehmen, die ihre alten Pensionssysteme sanieren möchten.
Wie Sie Ihre Geschäftsführer optimal absichern
Wie Sie Ihr bAV-Konzept rundum sanieren
Für welche Arbeitnehmer ist die Unterstützungskasse sinnvoll?
Die Unterstützungskasse eignet sich für allem für Gutverdiener – also für Kaderleute oder Geschäftsführer. Denn die Beiträge sind unbegrenzt steuerfrei. So sind bei anderen Formen der bAV nur die monatlichen Einzahlungen bis zur Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei. Auch sollte ein Arbeitnehmer bereit sein, lange im gleichen Unternehmen zu bleiben und über ein sicheres Einkommen verfügen. Denn die Beiträge können in der Regel nachträglich nicht gesenkt werden.
So funktioniert die betriebliche Altersvorsorge
Aktuelle Testberichte zur Unterstützungskasse
IVFP-Kompetenzrating 2020
Testberichte, die sich ausschließlich mit Unterstützungskassen befassen, gibt es noch nicht. Ein Anhaltspunkt liefert aber das Kompetenzrating des Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP). 2020 untersuchte es 26 Anbieter der betrieblichen Altersvorsorge. Unter anderem erhielten die Nürnberger, die HDI und die Swiss Life das Qualitätsurteil „exzellent“ (Quelle).
Eine Auflistung mit allen aktuellen Testsiegern zur betrieblichen Altersvorsorge sowie weitere aktuelle Testberichte können Sie hier einsehen:
Unterstützungskasse: Angebote vergleichen und nutzen fachliche Beratung nutzen
Ein Vergleich mit den anderen fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge lohnt sich, bevor Sie die Unterstützungskasse wählen. Neben der Unterstützungskasse gibt es folgende fünf Arten:
Haben Sie sich für die Unterstützungskasse entschieden, dann informieren Sie sich über die verschiedenen Anbieter. Wichtig ist es auch, bei den Anbietern auf die Abschlusskosten und Gebühren zu achten.
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Fazit
Lohnt sich die Unterstützungskasse noch für Ihr Unternehmen?
Unser Experte Stephan Seidenfad gibt grünes Licht für die Unterstützungskasse. So empfehlen die Berater der von Buddenbrock Unternehmensgruppe die Unterstützungskasse aus drei Gründen, führt Geschäftsführer Seidenfad aus:
Experten-Tipp
„Erstens sanieren wir mit sehr ausgewählten U-Kassen-Modellen wie SmartPension alte Pensionssysteme, die zum Beispiel die Bilanz zu stark belasten oder die Haftung der Unternehmen unnötig erhöhen. Zweitens eignen sich U-Kassen zur Versorgung von Geschäftsführern oder Leistungsträgern im Unternehmen, da die Beiträge unbegrenzt steuerfrei sind. Drittens können U-Kassen als Benefitmodell für Mitarbeiter eingesetzt werden.
Genau hinschauen bei der Anbieter-Auswahl
Bei der Auswahl der Anbieter sollten Unternehmen jedoch genau auf das Tarifmodell achten. „Man tut niemandem einen Gefallen, wenn man in seiner Firma alles zulässt. Das raubt gute Chancen auf Kollektivrabatte, potenziert die Verwaltung und jagt die Haftung in die Höhe,“ so unser Experte Seidenfad.
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