Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wie eine Unterstützungskasse für die betriebliche Altersvorsorge funktioniert, welche Vorteile sie hat und wie Sie sie erfolgreich in Ihrem Unternehmen einführen.
Inhalt dieser SeiteWas ist eine Unterstützungskasse?
Die Unterstützungskasse, auch U-Kasse genannt, ist der älteste der sechs Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge. Sie ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung eines oder mehrerer Unternehmen, die als GmbH, eingetragener Verein oder Stiftung agieren kann. Häufig haben auch Versicherungsunternehmen Unterstützungskassen im Angebot.
Das Besondere an der Unterstützungskasse ist, dass sie flexibel gestaltet werden kann und durch die hohe Steuerfreigrenze der Einzahlungen besonders für gutverdienende Angestellte oder Geschäftsführer attraktiv ist.
Wie funktioniert die bAV über die Unterstützungskasse?
Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge des Arbeitnehmers und -gebers fließen direkt in die externe Unterstützungskasse. Diese verwaltet das Kapital und zahlt es später als Rente an den ehemaligen Arbeitnehmer aus. Wichtig zu beachten ist, dass die Unterstützungskasse selbst nicht das Versorgungsversprechen gegenüber den Mitarbeitern übernimmt – dies bleibt Pflicht des Arbeitgebers (Quelle: Haufe). Vielmehr übernimmt sie die Abwicklung der Leistungszusage und -auszahlung. Für die Arbeitnehmer hat dies grundsätzlich keine weiteren Auswirkungen.
Zwei Arten der Unterstützungskasse
Rückgedeckte Unterstützungskasse
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse wird die Vorsorgeverpflichtung an eine Versicherung übertragen. Sie übernimmt die Absicherung komplett (kongruent) oder teilweise (partiell). Dazu gehören die Leistungen bei vorzeitigem Versorgungsfall durch Invalidität oder Tod sowie die Altersleistungen. Im Falle von Vorsorgelücken verhindert der Arbeitgeber so ein Nachfinanzierungsrisiko.
Pauschaldotierte Unterstützungskasse
Die ursprüngliche Form des Durchführungsweges ist die pauschaldotierte Unterstützungskasse. Diese rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung finanziert sich aus den Zahlungen der ihr angeschlossenen Arbeitgeber und bildet zur Sicherung der Erfüllung der Vorsorgezusage Rücklagen. Allerdings können dabei Vorsorgelücken entstehen und der Arbeitgeber ist zur Nachfinanzierung verpflichtet.
Der wichtigste Unterschied zu anderen Durchführungswegen
Die Unterstützungskasse eignet sich besonders für gut verdienende Arbeitnehmer, die ihren Lebensstandard im Alter halten wollen. Denn wie bei der Direktzusage bleiben während der Ansparphase die Beiträge in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Bei den anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge gilt hingegen bei der Bruttoentgeltumwandlung eine Höchstgrenze. Damit eignet sich die Unterstützungskasse für all diejenigen Unternehmen, die beispielsweise ihre angestellten Geschäftsführer optimal absichern wollen (Quelle: von Buddenbrock).
Die Unterstützungskasse in Kürze
Art der Beiträge | Gezahlt von Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam. |
Leistungen im Alter | Lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung (teilweise oder Einmalzahlung). |
Kosten | Für den Arbeitgeber fallen Verwaltungskosten an, für den Arbeitnehmer entstehen keine Kosten. |
Geeignet für | Gutverdiener wie Geschäftsführer oder Kaderleute. |
Steuervorteile | Für Arbeitgeber als Betriebsausgabe absetzbar und Reduzierung der Lohnnebenkosten. Für den Arbeitnehmer Reduzierung der Einkommenssteuer und Sozialabgaben. |
Versteuerung im Alter | Nachgelagerte Besteuerung. Die später ausgezahlte Rente muss versteuert werden. |
Optimale Beitragshöhe | Frei wählbar, da unbegrenzt steuerfrei. |
Nachträgliche Änderung der Beitragshöhe | Nachträgliche Erhöhung möglich, nachträgliche Senkung jedoch nicht. |
Private Weiterführung | Nicht möglich. |
Kündigung | In der Regel nicht möglich. Beiträge können ruhend gestellt werden. |
Mitnahme zum neuen Arbeitgeber | Unter bestimmten Voraussetzungen möglich. |
Absicherung von Invalidität oder Todesfall | Gegen Aufpreis absicherbar. |
Mit uns die ideale betriebliche Altersvorsorge finden
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Alles Wichtige für Arbeitnehmer
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So funktioniert die Unterstützungskasse für Arbeitnehmer
Wird eine betriebliche Altersvorsorge über eine Unterstützungskasse angeboten, dann gibt es prinzipiell drei Wege, wie die Beiträge gezahlt werden können:
- Allein durch den Arbeitgeber
- Allein durch den Arbeitnehmer (z. B. bei privater Führung)
- Durch den Arbeitnehmer in Form von monatlichen Beiträgen über die Entgeltumwandlung und durch den Arbeitgeber über den Arbeitgeberzuschuss
Im Gegensatz zu den meisten anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge sind die Beiträge zur Unterstützungskasse in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Zudem sind die Beiträge bis zu einer Grenze von vier Prozent der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze (West) sozialversicherungsfrei.
Die Beiträge werden in jedem Fall vom Arbeitgeber direkt an die Unterstützungskasse abgeführt. Diese Unterstützungskasse zahlt auch später die Rente aus. Dennoch haben Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf die Leistungen gegenüber der Unterstützungskasse, sondern weiterhin gegenüber dem Arbeitgeber. Beachten Sie auch, dass im Alter auf die bAV-Auszahlungen Steuern und Sozialabgaben fällig werden.
Vorteile der Unterstützungskasse für Arbeitnehmer
Mögliche Nachteile der Unterstützungskasse
Darum lohnt sich die Unterstützungskasse für Arbeitnehmer
Die Unterstützungskasse eignet sich vor allem für Gutverdiener – also für Kaderleute oder Geschäftsführer. Denn die Beiträge sind unbegrenzt steuerfrei. So sind bei anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge nur die monatlichen Einzahlungen bis zur Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei. Auch sollte ein Arbeitnehmer bereit sein, lange im gleichen Unternehmen zu bleiben und über ein sicheres Einkommen verfügen. Denn die Beiträge können in der Regel nachträglich nicht gesenkt werden.
Was Arbeitnehmer zur bAV wissen müssen
Alles Wichtige für Arbeitgeber
So funktioniert die Unterstützungskasse für Arbeitgeber
Entscheiden Sie sich für die Unterstützungskasse als Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge, leisten Sie die Beiträge direkt an die Unterstützungskasse. Die Unterstützungskasse als externe Einrichtung kümmert sich dann um die Verwaltung und Auszahlung des bAV-Kapitals. Wichtig für Sie: Sie stehen weiterhin für das Versorgungsversprechen Ihren Mitarbeitern gegenüber ein (nicht die Unterstützungskasse).
Auch bei der Unterstützungskasse sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, einen Arbeitgeberzuschuss zu leisten, wenn Ihre Angestellten über eine Entgeltumwandlung in den Vertrag einzahlen. Möchten Sie Ihre leitenden Angestellten oder Geschäftsführer absichern, dann eignet sich die Unterstützungskasse besonders gut dafür – auch in Kombination mit einer Direktversicherung. Außerdem eignet sich die Unterstützungskasse auch zur Ausfinanzierung von alten Pensionsverpflichtungen (Quelle: von Buddenbrock).
Was kostet eine bAV über die Unterstützungskasse?
Der Arbeitgeber kann entweder die Beiträge zur Unterstützungskasse komplett für seine Mitarbeiter finanzieren oder der Arbeitnehmer finanziert die Beiträge über die Entgeltumwandlung aus seinem Bruttolohn und der Arbeitgeber steuert einen sogenannten Arbeitgeberzuschuss bei.
Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses muss mindestens 15 Prozent betragen. Es steht Arbeitgebern jedoch frei, auch einen höheren Zuschuss zu leisten. Die genaue Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Höhe des Arbeitnehmerbeitrages. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, einen Zuschuss zu zahlen. Dann kann der Arbeitnehmer die Beiträge auch allein finanzieren.
Das müssen Sie beim Arbeitgeberzuschuss beachten
Vorteile der Unterstützungskasse für Arbeitgeber
Mögliche Nachteile der Unterstützungskasse
Wann lohnt sich eine Unterstützungskasse für Ihr Unternehmen?
Die Unterstützungskasse eignet sich besonders für jene Unternehmen, die gutverdienende Angestellte absichern möchten, etwa ihre Geschäftsführer. Außerdem können Sie mit der Unterstützungskasse Mitarbeiter langfristig ans Unternehmen binden, da diese bei einem Arbeitgeberwechsel nur unter bestimmten Voraussetzungen mitgenommen werden kann. Darüber hinaus eignet sich die U-Kasse auch für Unternehmen, die ihre alten Pensionssysteme sanieren möchten. Zudem hält sich bei der Unterstützungskasse der Aufwand des Unternehmens in Grenzen, da der größte Teil der Administration ausgelagert wird.
Was Arbeitgeber zur bAV wissen müssen
Aktuelle Testberichte zur Unterstützungskasse
Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)
Testsieger der klassischen betrieblichen Altersvorsorge (2024)
Testsieger der fondsgebundenen betrieblichen Altersvorsorge (2024)
Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der betrieblichen Altersvorsorge finden Sie hier:
Alle Anbieter der bAV im Test (2024)
Implementierung der Unterstützungskasse in Ihrem Unternehmen
Wie wird die Unterstützungskasse im Unternehmen eingeführt?
Um die Unterstützungskasse als Weg der betrieblichen Altersvorsorge erfolgreich in Ihrem Unternehmen zu starten, empfehlen wir Ihnen, wie folgt vorzugehen:
- Lassen Sie sich ausführlich von Experten für betriebliche Altersversorgung beraten, sowohl zur Unterstützungskasse als auch allgemein zur Betriebsrente.
- Wählen Sie, welche Art von Unterstützungskasse für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist.
- Schließen Sie die entsprechenden Verträge mit der ausgewählten Unterstützungskasse ab.
- Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die neue Altersvorsorgeoption und setzen Sie individuelle Beratungsgespräche an. Tipp: Wenn Sie die bAV mit uns umsetzen, übernehmen wir das gern für Sie.
- Legen Sie fest, wie die Beiträge gezahlt werden (in der Regel erfolgt die Einzahlung über Entgeltumwandlung der Mitarbeiter plus Zuschuss des Arbeitgebers).
- Behalten Sie die bAV-Verträge im Blick und stellen Sie sich, dass die Beiträge regelmäßig und korrekt an die Unterstützungskasse abgeführt werden.
Darauf sollten Sie bei der Unterstützungskasse besonders achten
Mit anderen Durchführungswegen vergleichen
Ein Vergleich mit den anderen fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge lohnt sich, bevor Sie die Unterstützungskasse wählen:
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Wichtige Tipps unserer Experten für Sie
Experten-Tipp 1:
Unterstützungskasse für Gutverdiener
„Da in die Unterstützungskasse unbegrenzt hohe Beiträge steuerfrei eingezahlt werden können, ist diese Form der betrieblichen Altersvorsorge besonders attraktiv für Gut- und Spitzenverdiener. Denn gerade bei diesen Arbeitnehmern kann es aufgrund des hohen Gehalts später eine besonders große Lücke in der Altersversorgung geben. Möchten Sie als Arbeitgeber Ihre Führungskräfte besonders eng an Ihr Unternehmen binden, könnte eine Unterstützungskasse für Sie das Mittel der Wahl sein. In der Praxis wird diese sehr oft für die Versorgung von Geschäftsführern, Vorständen und Managern eingesetzt.“
Experten-Tipp 2:
Mögliche Zusatzleistungen
„Im Todesfall des Versicherten werden Leistungen in der Regel an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Möglich sind bei vielen Versicherungen gegen Mehrkosten auch weitere Zusatzleistungen, wie eine Berufsunfähigkeitsvorsorge. Falls der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, werden die Beitragszahlungen übernommen.“
Experten-Tipp 3:
Genau hinschauen bei der Anbieterwahl
„Bei der Auswahl der Anbieter sollten Unternehmen jedoch genau auf das Tarifmodell achten. „Man tut niemandem einen Gefallen, wenn man in seiner Firma alles zulässt. Das raubt gute Chancen auf Kollektivrabatte, potenziert die Verwaltung und jagt die Haftung in die Höhe.“
Experten-Tipp 4:
U-Kasse zur Ausfinanzierung alter Pensionszusagen
„Wir sanieren mit sehr ausgewählten U-Kassen-Modellen wie SmartPension alte Pensionssysteme, die zum Beispiel die Bilanz zu stark belasten oder die Haftung der Unternehmen unnötig erhöhen.“
Die häufigsten Fragen zur Unterstützungskasse
Was bekommen Arbeitnehmer mit einer Unterstützungskasse?
Ist das Pensionsalter erreicht, so wird die Vorsorgeleistung als lebenslange Rente oder einmalige Kapitalauszahlung fällig. Arbeitnehmer können die Auszahlung ab dem 62. Geburtstag in Anspruch nehmen oder bei vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossenen Verträgen ab dem 60. Geburtstag. Die Höhe der Zahlungen hängt von den eingezahlten Beiträgen sowie von der Beitragsdauer ab.
Wie sind die Beiträge zur Unterstützungskasse abgesichert?
Die überwiesenen Beiträge kann die Unterstützungskasse frei anlegen. Einen Rechtsanspruch auf die Vorsorgeleistungen gewährt sie jedoch nicht. Trotzdem ist die Sicherheit hoch. Denn der Arbeitgeber ist laut Gesetz in jedem Fall dafür verantwortlich, dass die Vorsorgezusage gegenüber dem Arbeitnehmer erfüllt wird. Falls der Arbeitgeber pleitegeht, sind die Arbeitnehmeransprüche geschützt. Diese Absicherung wird gewährleistet durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSGaV), an den die Unternehmen Beiträge zahlen.
Was bedeutet Fünftelregelung in der Steuer?
Häufig kann die sogenannte Fünftelungsregelung die Steuer auf eine einmalige Kapitalauszahlung reduzieren. In einem ersten Schritt wird für die Berechnung die Zahlung durch fünf geteilt. Meistens reduziert sich dadurch der Steuersatz, solange das Gesamteinkommen unter dem Spitzensteuersatz liegt. In einem zweiten Schritt wird die zu zahlende Steuer auf die Kapitalzahlung wieder mit fünf multipliziert.
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