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Welche Vorteile die Unterstützungskasse für Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat und wie Sie sie erfolgreich in Ihrem Unternehmen einführen.
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Welche Vorteile die Unterstützungskasse für Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat und wie Sie sie erfolgreich in Ihrem Unternehmen einführen.
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Die Unterstützungskasse im Überblick
Wie funktioniert die Unterstützungskasse?
Der älteste der sechs Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist die Unterstützungskasse, auch U-Kasse genannt. Sie ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung eines oder mehrerer Unternehmen, die als GmbH, eingetragener Verein oder Stiftung agieren kann. Häufig haben auch Versicherungsunternehmen Unterstützungskassen im Angebot. Die Unterstützungskasse übernimmt für den Arbeitgeber die Abwicklung der Leistungszusage und zahlt später auch die Leistungen aus. Dazu gehören Altersleistungen und sofern vereinbart Hinterbliebenen- sowie Invaliditätsleistungen.
Rückgedeckte und pauschaldotierte Unterstützungskasse
Es gibt zwei verschiedene Arten der Unterstützungskasse:
Unterstützungskasse: Der wichtigste Unterschied zu anderen Durchführungswegen
Die Unterstützungskasse eignet sich besonders für gut verdienende Arbeitnehmer, die ihren Lebensstandard im Alter halten wollen. Denn wie bei der Direktzusage bleiben während der Ansparphase die Beiträge in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Bei den anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge gilt hingegen bei der Bruttoentgeltumwandlung eine Höchstgrenze. Damit eignet sich die Unterstützungskasse für all diejenigen Unternehmen, die beispielsweise ihre angestellten Geschäftsführer optimal absichern wollen.
Die Unterstützungskasse in Kürze
Art der Beiträge | Gezahlt von Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam. |
Leistungen im Alter | Lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung (teilweise oder Einmalzahlung). |
Kosten | Für den Arbeitgeber fallen Verwaltungskosten an, für den Arbeitnehmer entstehen keine Kosten. |
Geeignet für | Gutverdiener wie Geschäftsführer oder Kaderleute. |
Steuervorteile | Für Arbeitgeber als Betriebsausgabe absetzbar und Reduzierung der Lohnnebenkosten. Für den Arbeitnehmer Reduzierung der Einkommenssteuer und Sozialabgaben. |
Versteuerung im Alter | Nachgelagerte Besteuerung. Die später ausgezahlte Rente muss versteuert werden. |
Optimale Beitragshöhe | Frei wählbar, da unbegrenzt steuerfrei. |
Nachträgliche Änderung der Beitragshöhe | Nachträgliche Erhöhung möglich, nachträgliche Senkung jedoch nicht. |
Private Weiterführung | Nicht möglich. |
Kündigung | In der Regel nicht möglich. Beiträge können ruhend gestellt werden. |
Mitnahme zum neuen Arbeitgeber | Unter bestimmten Voraussetzungen möglich. |
Absicherung von Invalidität oder Todesfall | Gegen Aufpreis absicherbar. |
Was Arbeitnehmer wissen müssen
Für Arbeitnehmer sind bei der Unterstützungskasse andere Punkte wichtig als für das Unternehmen. Wir haben Ihnen daher alles, was Sie zur Unterstützungskasse wissen müssen, im Kapitel „Unterstützungskasse für Arbeitnehmer“ zusammengefasst.
Alle Infos für Arbeitgeber
Arbeitgeber sollten alle Details der Unterstützungskasse kennen, die für Ihr Unternehmen wichtig sind. Lesen Sie alle Informationen dazu in den Kapiteln ab „Vorteile der Unterstützungskasse für Unternehmen“ .
Die Unterstützungskasse für Arbeitnehmer
Darum lohnt sich die Unterstützungskasse für Arbeitnehmer
Die Unterstützungskasse eignet sich für allem für Gutverdiener – also für Kaderleute oder Geschäftsführer. Denn die Beiträge sind unbegrenzt steuerfrei. So sind bei anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge nur die monatlichen Einzahlungen bis zur Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei. Auch sollte ein Arbeitnehmer bereit sein, lange im gleichen Unternehmen zu bleiben und über ein sicheres Einkommen verfügen. Denn die Beiträge können in der Regel nachträglich nicht gesenkt werden.
So funktioniert die betriebliche Altersvorsorge
Drei gute Gründe für die Unterstützungskasse
Gründe gegen die Unterstützungskasse
Wer bezahlt die Beiträge?
Die Beiträge zur Unterstützungskasse können auf drei unterschiedliche Arten gezahlt werden:
Die Beiträge zur Unterstützungskasse führt in jedem Fall der Arbeitgeber ab. Arbeitnehmer sehen dies auf ihrer Lohnabrechnung, müssen selbst jedoch nichts weiter tun. Die Beiträge können regelmäßig eingezahlt werden oder über Sonder- und Einmalzahlungen. Im Gegensatz zu den meisten anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge sind die Beiträge zur Unterstützungskasse in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Zudem sind die Beiträge bis zu einer Grenze von vier Prozent der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze (West) sozialversicherungsfrei. Wie die Entgeltumwandlung genau funktioniert haben wir Ihnen inklusive anschaulicher Rechenbeispiele hier zusammengetragen:
So funktioniert die Entgeltumwandlung
Leistungen: Was bekommen Arbeitnehmer mit einer Unterstützungskasse?
Ist das Pensionsalter erreicht, so wird die Vorsorgeleistung als lebenslange Rente oder einmalige Kapitalauszahlung fällig. Arbeitnehmer können die Auszahlung ab dem 62. Geburtstag in Anspruch nehmen oder bei vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossenen Verträgen ab dem 60. Geburtstag. Die Höhe der Zahlungen hängt von den eingezahlten Beiträgen sowie von der Beitragsdauer ab.
Mögliche Zusatzleistungen
Im Todesfall des Versicherten werden Leistungen in der Regel an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Möglich sind bei vielen Versicherungen gegen Mehrkosten auch weitere Zusatzleistungen, wie eine Berufsunfähigkeitsvorsorge. Falls der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, werden die Beitragszahlungen übernommen.
Auf Leistungen im Alter werden Steuern fällig
Die Einkünfte werden im Versorgungsfall versteuert. In den meisten Fällen sind die Steuern im Alter allerdings niedriger als im Erwerbsleben. So gelten diese Freibeträge:
- Versorgungsfreibetrag
- Werbungskostenpauschbetrag
- Bei Kapitalzahlungen kann die Steuerlast auf die Leistungen aus der Unterstützungskasse durch die sogenannte „Fünftelungsregelung“ minimiert werden (siehe unten)
Auf die Leistungen aus der Unterstützungskasse müssen gesetzlich Versicherte oder freiwillig gesetzlich Versicherte zudem Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
Diese Steuern werden bei Auszahlung fällig
Die Fünftelungsregelung
Häufig kann die sogenannte Fünftelungsregelung die Steuer auf eine einmalige Kapitalauszahlung reduzieren. In einem ersten Schritt wird für die Berechnung die Zahlung durch fünf geteilt. Meistens reduziert sich dadurch der Steuersatz, solange das Gesamteinkommen unter dem Spitzensteuersatz liegt. In einem zweiten Schritt wird die zu zahlende Steuer auf die Kapitalzahlung wieder mit fünf multipliziert. Dadurch fällt die Steuerlast geringer aus. Ein Rechenbeispiel finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Steuern und Steuererklärung mit bAV.
So ist die Unterstützungskasse abgesichert
Die überwiesenen Beiträge kann die Unterstützungskasse frei anlegen. Einen Rechtsanspruch auf die Vorsorgeleistungen gewährt sie jedoch nicht. Trotzdem ist die Sicherheit hoch. Denn der Arbeitgeber ist laut Gesetz in jedem Fall dafür verantwortlich, dass die Vorsorgezusage gegenüber dem Arbeitnehmer erfüllt wird. Falls der Arbeitgeber Pleite geht, sind die Arbeitnehmeransprüche geschützt. Diese Absicherung wird gewährleistet durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSGaV), an den die Unternehmen Beiträge zahlen.
Vorteile der Unterstützungskasse für Unternehmen
Fünf gute Gründe für die Unterstützungskasse
Gründe gegen eine Unterstützungskasse
Wann lohnt sich eine Unterstützungskasse für Ihr Unternehmen?
Die Unterstützungskasse eignet sich besonders für jene Unternehmen, die gutverdienende Angestellte absichern möchten wie etwa ihre Geschäftsführer. Außerdem können sie mit der Unterstützungskasse Mitarbeiter langfristig ans Unternehmen binden, da diese bei einem Arbeitgeberwechsel nur unter bestimmten Voraussetzungen mitgenommen werden kann. Laut unserem Expertem Stephan Seidenfad eignet sich die U-Kasse darüber hinaus auch für Unternehmen, die ihre alten Pensionssysteme sanieren möchten. Zudem hält sich bei der Unterstützungskasse der Aufwand des Unternehmens in Grenzen, da der größte Teil der Administration ausgelagert wird.
Wie Sie Ihre Geschäftsführer optimal absichern
Wie Sie Ihr bAV-Konzept rundum sanieren
Experten-Tipp
„Da in die Unterstützungskasse unbegrenzt hohe Beiträge steuerfrei eingezahlt werden können, ist diese Form der betrieblichen Altersvorsorge besonders attraktiv für Gut- und Spitzenverdiener. Denn gerade bei diesen Arbeitnehmern kann es aufgrund des hohen Gehalts später eine besonders große Lücke in der Altersversorgung geben. Möchten Sie als Arbeitgeber Ihre Führungskräfte besonders eng an Ihr Unternehmen binden, könnte eine Unterstützungskasse für Sie das Mittel der Wahl sein. In der Praxis wird diese sehr oft für die Versorgung von Geschäftsführern, Vorständen und Managern eingesetzt.“
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Was müssen Arbeitgeber über die Kosten der Unterstützungskasse wissen?
Bei der Unterstützungskasse ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer und muss daher auch die Beiträge an die Unterstützungskasse abführen. Hier kann der Arbeitgeber entweder die Beiträge zur Unterstützungskasse komplett für seine Mitarbeiter finanzieren oder der Arbeitnehmer finanziert die Beiträge über die Entgeltumwandlung aus seinem Bruttolohn und der Arbeitgeber steuert einen sogenannten Arbeitgeberzuschuss bei. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, einen Zuschuss zu zahlen. Dann kann der Arbeitnehmer die Beiträge auch alleine finanzieren.
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss?
Seit dem 01. Januar 2022 müssen Arbeitgeber verpflichtend einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter leisten, wenn diese über eine Entgeltumwandlung erfolgt. Dies ist unter anderem auch bei der Unterstützungskasse der Fall. Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses muss mindestens 15 Prozent betragen. Es steht Arbeitgebern jedoch frei, auch einen höheren Zuschuss zu leisten. Die genaue Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Höhe des Arbeitnehmerbeitrages. Was für Sie beim Arbeitgeberzuschuss noch wichtig ist, lesen Sie hier:
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Aktuelle Testberichte zur Unterstützungskasse
IVFP-Kompetenzrating 2022
Testberichte, die sich ausschließlich mit Unterstützungskassen befassen, gibt es noch nicht. Ein Anhaltspunkt liefert aber das Kompetenzrating des Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP). 2022 untersuchte es 25 Anbieter der betrieblichen Altersvorsorge. Unter anderem erhielten die Stuttgarter, die HDI und die Swiss Life das Qualitätsurteil „exzellent“ (Quelle).
Eine Auflistung mit allen aktuellen Testsiegern zur betrieblichen Altersvorsorge sowie weitere aktuelle Testberichte können Sie hier einsehen:
Unterstützungskasse: Angebote vergleichen und nutzen fachliche Beratung nutzen
Ein Vergleich mit den anderen fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge lohnt sich, bevor Sie die Unterstützungskasse wählen. Neben der Unterstützungskasse gibt es folgende fünf Arten:
Mit uns die beste Unterstützungskasse für Ihr Unternehmen finden
Haben Sie sich für die Unterstützungskasse entschieden? Dann lassen Sie sich gerne von unseren Experten der betrieblichen Altersvorsorge dabei unterstützen, die ideale Unterstützungskasse zu finden, die genau auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist. Kontaktieren Sie uns dazu einfach direkt oder nutzen Sie schnell und unkompliziert das untenstehende Formular.
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Fazit
Lohnt sich die Unterstützungskasse noch für Ihr Unternehmen?
Unser Experte Stephan Seidenfad gibt grünes Licht für die Unterstützungskasse. So empfehlen die Berater der von Buddenbrock Unternehmensgruppe die Unterstützungskasse aus drei Gründen, führt Geschäftsführer Seidenfad aus:
Experten-Tipp
„Erstens sanieren wir mit sehr ausgewählten U-Kassen-Modellen wie SmartPension alte Pensionssysteme, die zum Beispiel die Bilanz zu stark belasten oder die Haftung der Unternehmen unnötig erhöhen. Zweitens eignen sich U-Kassen zur Versorgung von Geschäftsführern oder Leistungsträgern im Unternehmen, da die Beiträge unbegrenzt steuerfrei sind. Drittens können U-Kassen als Benefitmodell für Mitarbeiter eingesetzt werden.“
Genau hinschauen bei der Anbieterwahl
Bei der Auswahl der Anbieter sollten Unternehmen jedoch genau auf das Tarifmodell achten. „Man tut niemandem einen Gefallen, wenn man in seiner Firma alles zulässt. Das raubt gute Chancen auf Kollektivrabatte, potenziert die Verwaltung und jagt die Haftung in die Höhe,“ so unser Experte Seidenfad.
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