Wann ist man berufsunfähig?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Berufs­un­fähig ist, wer für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent in der Ausübung des letzten Berufs eingeschränkt ist.
  • Die Berufs­unfähigkeit wird von einem Arzt festgestellt und vom Versicherer bestätigt.
  • Berufs­unfähigkeit unterscheidet sich sowohl von Arbeits­unfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit.
  • Wählen Sie einen BU-Anbieter mit fairen Klauseln und Regelungen, um die spätere BU-Rente leichter zu erhalten.

Das erwartet Sie hier

Ab wann gilt man als berufsunfähig, welche Regelungen müssen Sie beachten und wer diagnostiziert die Berufs­unfähigkeit.

Inhalt dieser Seite
  1. Wann ist man berufsunfähig?
  2. Unterschied zu Arbeits und Erwerbsunfähigkeit
  3. Wie wird sie festgestellt?
  4. Auf diese Klauseln sollten Sie achten

Wann ist man berufsunfähig?

Wann eine Berufs­unfähig­keit vorliegt, wird durch das Versicherungs­vertrags­gesetz geregelt. Demnach müssen Anbieter einer privaten Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung (BU) der versicherten Person eine monatliche Rente zahlen, wenn sie ihren bisherigen Beruf aufgrund von Unfall, Krankheit oder körperlichem Verfall nicht mehr wie bisher ausüben können. Auch psychische Erkrankungen gelten in der privaten Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung als Versicherungs­fall. Ein Kräfteverfall liegt vor, wenn Versicherte geistig oder körperlich nicht mehr alters­gerecht belastbar sind.

Es gibt zwei zentrale Voraussetzungen für den Erhalt einer Berufs­unfähigkeitsrente:

  1. Die (uneingeschränkte) Ausübung des Berufs ist für mindestens sechs Monate nicht möglich.
  2. Die beruflichen Einschränkungen muss mindestens 50 Prozent betragen
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Definition von Berufs­unfähigkeit

Anbieter privater Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rungen müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. In ihren Vertragsbedingungen gibt jede Versicherung zudem genauere Definitionen einer Berufs­un­fähig­keit an, oftmals direkt im ersten oder zweiten Paragraphen. Das kann beispielsweise so aussehen:

§1 Was ist Berufs­unfähig­keit im Sinne dieser Bedingungen?

Berufs­unfähig­keit liegt vor, wenn die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesund­heitliche Beein­trächtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körper­­verletzung oder Kräfteverfalls

  • voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann oder
  • bereits sechs Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben konnte. In diesem Fall gilt dieser Zustand von Anfang an als Berufs­unfähig­keit.

Übt die versicherte Person bei Eintritt der Berufs­unfähig­keit keine berufliche Tätigkeit aus, gilt die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit als versichert.“

Beispiel

Ein Berufs­kraft­fahrer leidet dauerhaft unter Rücken­schmerzen, die sich durch medizinische Maßnahmen nicht beheben lassen und ihn in seiner beruflichen Tätigkeit zunehmend belasten. Wenn sein Arzt ihm attestiert, dass er hierdurch zu 55 Prozent zu der Ausübung seines Berufs nicht mehr in der Lage ist, muss seine private Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung ihm die vertraglich vereinbarte monatliche Rente zahlen, vorausgesetzt, dass es keinen Leistungsausschluss für dieses Krankheits­bild gibt.

Icon Lkw

Wie werden Menschen berufsunfähig?

Früher galten vor allem Menschen, die in Berufen mit starker körperlicher Belastung und hohem Unfall­risiko als gefährdet. Körper und Psyche können jedoch auch in Büro- oder Kreativ­berufen versagen und eine Berufs­unfähig­keit nach sich ziehen. Laut dem GDV (Gesamt­verband der Deutschen Versicherungs­wirtschaft) gehören Nervenkrankheiten und psychische Erkrankungen zu den häufigsten Ursachen, durch die Personen berufsunfähig werden. Auf Platz 2 liegen Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates. Eine vollständige Statistik sowie eine Tabelle mit Beispielen für den Grad der Berufs­unfähigkeit, der mit bestimmten Beschwerden erreicht wird, finden Sie hier:

Ursachen von Berufs­unfähigkeit

Unterschied zu Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit einfach erklärt

Berufs­unfähigkeit liegt vor, wenn man dauerhaft nicht mehr im zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten kann. Diese beiden Punkte unterscheiden Berufs­unfähigkeit von Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit. Es ist wichtig, die drei Szenarien auseinanderzuhalten, um sich angemessen zu versichern.

Wann ist man arbeitsunfähig?

Arbeits­unfähig ist, wer vorübergehend seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Die Genesung ist jedoch abzusehen. Für die Beschei­nigung der Arbeits­un­fähig­keit erhält man vom Arzt eine Krank­schreibung. Wenn sich die Genesung abzeichnet, muss eine herkömmliche Berufs­unfähigkeits­versicherung auch bei langer Arbeitsunfähigkeit nicht leisten. Handelt es sich jedoch Arbeits­un­fähig­keits­ver­siche­rung – also eine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit einer Arbeits­un­fähig­keits­klausel – zahlt sie auch bei mehrmonatiger Arbeitsunfähigkeit.


Wann ist man erwerbsunfähig?

Erwerbs­un­fähig­keit meint, dass man gar keiner beruf­lichen Tätig­keit mehr nachgehen kann – und dies dauerhaft. Betroffene können die gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente beziehen. Die Hürden sind jedoch sehr hoch und die Leistung sehr niedrig.

Zusätzlich kann man sich mit einer Erwerbs­unfähig­keits­ver­sicherung privat gegen Erwerbsunfähigkeit versichern. Die Erwerbsunfähigkeits­versicherung stellt eine Alternative zur Berufs­unfähigkeits­versicherung für Menschen dar, die beispielsweise aufgrund eines Berufs mit hohem Berufs­unfähigkeitsrisiko keine bezahlbare Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen können.

Wie wird Berufs­unfähigkeit festgestellt?

Was tun bei Berufs­unfähigkeit?

Je nach gesundheitlicher Beschwerde suchen Sie den entsprechenden Arzt auf. Dieser kann Ihnen dann die Ursache diagnostizieren, die bei Ihnen zu einer Berufs­unfähigkeit führt und ein Attest ausstellen. Teilweise kann der Arzt bereits sagen, wie lange die Berufs­unfähigkeit andauern wird. Beachten Sie jedoch, dass letztendlich der Versicherer entscheidet, ob Sie als berufsunfähig gelten und ob Sie Ihre vereinbarte Berufs­unfähigkeitsrente erhalten.

So funktioniert der Leistungsantrag


Wer entscheidet über Berufs­unfähigkeit?

Der Arzt kann diagnostizieren, ob und welche gesundheitlichen Beschwerden vorliegen, die eine Berufs­unfähig­keit verursachen. Ob und zu welchem Grad eine Berufs­unfähig­keit vorliegt, bestimmt der Versicherer. Dies geschieht in der Regel mithilfe von Gutachtern.

Experten-Tipp:

„Der Antrag auf Berufs­unfähigkeit kann auch abgelehnt werden. Unter anderem, wenn die beruflichen Einschränkungen nicht die 50 Prozent-Hürde erreichen. Aber auch wenn bei der Gesundheitsprüfung relevante Erkrankungen verschwiegen wurden, hat der Versicherer das Recht, die Leistung zu verweigern.“

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Berater
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Wann endet die Berufs­unfähigkeit?

Die Berufs­unfähigkeitsrente wird so lange gezahlt, bis der Versicherte wieder berufsfähig ist, höchstens jedoch bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Besonders sinnvoll ist es, wenn Sie die Berufs­unfähigkeits­versicherung direkt bis zum Renteneintrittsalter abschließen. Auf diese Weise müssen Sie keine staatliche Überbrückungsleistung beantragen, zumal die Rentenzahlung der Berufs­unfähigkeits­versicherung dann nahtlos in die Zahlung der gesetzlichen Renten­versicherung übergeht.

Auf diese Klauseln zu Berufs­unfähigkeit sollten Sie achten

Bestimmte Klauseln und Regelungen sollten in den Verträgen für eine private Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung möglichst ausgeschlossen werden, damit der Antrag auf Berufs­unfähigkeit problemlos gelingt. Bereits vor Vertragsabschluss sollten Sie die Definition von Berufs­unfähigkeit Ihrer Versicherung prüfen, denn im Ernstfall ist diese die Basis der Zahlung der Berufs­unfähig­keits­rente. Ist die Definition schwammig formuliert, kann sich der Versicherer im Falle der Berufs­unfähig­keit von seiner Leistungspflicht herauswinden.


Rückwirkende Leistung

Ein wichtiges Leistungs­kriterium in der Berufs­unfähigkeits­versicherung, welches unbedingt im Versicherungs­vertrag enthalten sein sollte, ist das rückwirkende Erbringen von Versicherungs­leistungen ­ – ausschlaggebend sollte dafür das Datum der Antrag­stellung sein. Anderenfalls ist es möglich, dass der Versicherungs­nehmer keine Leistungen erhält, solange keine ärztliche Prognose über die Dauer der Berufs­unfähig­keit vorliegt.

Icon Kalender

Wann kann die Versicherung Sie auf einen anderen Beruf verweisen?

Wenn Sie einen anderen Beruf aufnehmen können oder tatsächlich aufnehmen – zum Beispiel nach einer Umschulung – kann die Versicherung unter Umständen aufhören, die Berufs­unfähigkeitsrente zu zahlen. Ob dies möglich ist, hängt von den Verweisungsklauseln in Ihrem Vertrag ab und davon, ob der neue Beruf Ihnen eine ähnliche Lebensstellung ermöglicht wie der, den Sie aufgeben mussten.


Die häufigsten Fragen zur Definition von Berufs­unfähigkeit

Wann liegt Berufs­unfähigkeit vor?

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Eine Berufs­unfähigkeit liegt dann vor, wenn die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann, und zwar zu mindestens 50 Prozent und für mindestens sechs Monate lang.

Wann ist man zu 50 % berufsunfähig?

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Eine 50-prozentige Berufs­unfähigkeit liegt vor, wenn man seine beruflichen Aufgaben zu 50 Prozent nicht mehr erledigen kann. Man kann sich auch daran orientieren, dass man statt beispielsweise 8 Stunden nur noch 4 Stunden am Tag arbeiten kann.

Wie wird die Berufs­unfähigkeit festgestellt?

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Ein Arzt diagnostiziert und stellt eine Berufs­unfähigkeit aufgrund einer bestimmten Ursache fest. Dafür stellt er ein Attest aus. Die Diagnose wird von einem Leistungsprüfer der Versicherung eingehend kontrolliert. Erst die Versicherung entscheidet, ob der Versicherte als berufsunfähig gilt und wenn ja, zu welchem Grad und Umfang.

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Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren.
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