Wann ist man berufsunfähig?
- Berufsunfähig ist, wer eine Einschränkung von mind. 50 % zur Berufsausübung hat.
- Außerdem muss diese Einschränkung für mind. 6 Monate bestehen. Sie muss durch einen Arzt bestätigt werden.
- Der Vertrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sollte frei von Klauseln sein, die Versicherte bei Berufsunfähigkeit auf andere Tätigkeiten verweisen könnten.
- Durch die staatliche Erwerbsminderungsrente sind sie bei Berufsunfähigkeit nicht oder nur unzureichend abgesichert.
- Der Begriff berufsunfähig ist abzugrenzen zu arbeitsunfähig und erwerbsunfähig.
Wie definiert der Gesetzgeber Berufsunfähigkeit?
Wann eine Berufsunfähigkeit eintritt, wird durch das Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Der Gesetzgeber gibt hier vor, dass Versicherungsunternehmen in einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung versicherten Personen eine monatliche Rente zahlen müssen, wenn sie ihren bisherigen Beruf aufgrund von Unfall, Krankheit oder körperlichem Verfall nicht mehr wie bisher ausüben können. Auch psychische Erkrankungen gelten in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung – anders als für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente – als Versicherungsfall. Ein Kräfteverfall liegt vor, wenn Versicherte geistig oder körperlich nicht mehr altersgerecht belastbar sind.
Beispiel: Berufskraftfahrer, 55 Prozent Einschränkung
Wie definieren Versicherer Berufsunfähigkeit?
Anbieter privater Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) müssen sich an die gesetzlichen Vorgabe halten. In ihren Vertragsbedingungen gibt jede Gesellschaft zudem genauere Definitionen einer Berufsunfähigkeit an. Wer eine private BU abgeschlossen hat, sollte genau in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen seines Tarifs schauen. Oftmals ist direkt im ersten oder zweiten Paragraphen die Berufsunfähigkeit definiert.
§1 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls
- voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann oder
- bereits sechs Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben konnte. In diesem Fall gilt dieser Zustand von Anfang an als Berufsunfähigkeit.
Übt die versicherte Person bei Eintritt der Berufsunfähigkeit keine berufliche Tätigkeit aus, gilt die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit als versichert.
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Auf diese Klauseln sollten Sie im BU-Vertrag achten
Bestimmte Klauseln und Regelungen sollten in den Verträgen für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung möglichst ausgeschlossen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um die abstrakte und möglichst auch die konkrete Verweisung.
Abstrakte Verweisung
Berufsunfähigkeitsversicherungen, die eine abstrakte Verweisung enthalten, werden de facto zu einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Der Versicherer muss in diese Fall keine Berufsunfähigkeitsrente zahlen, wenn – analog zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente – bis zur Grenze von einer 50-prozentigen Erwerbsminderung noch die Ausübung einer beliebigen Tätigkeit möglich ist. Der erlernte und bisher ausgeübte Beruf spielt dafür keine Rolle. Beispielsweise kann der Versicherer aufgrund einer abstrakten Verweisung verlangen, dass ein berufsunfähiger Chirurg eine Stelle als Laborassistent akzeptiert. Ein Bäcker kann durch eine solche Klausel zum Beispiel auf eine Tätigkeit in einem Call Center verwiesen werden.
(… mehr zur abstrakten Verweisung)
Konkrete Verweisung
Auch eine konkrete Verweisung sollte in den Verträgen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht enthalten sein. In diesem Fall besitzt der Versicherer das Recht, den Versicherten auf eine von ihm noch ausübbare Tätigkeit außerhalb des bisher ausgeübten Berufes zu verweisen, die seinen beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen sowie seiner bisherigen Lebensstellung weitgehend entspricht. Der berufsunfähige Chirurg erhält dann möglicherweise keine Berufsunfähigkeitsrente, wenn er zu einer Tätigkeit in der ärztlichen Leitung einer Klink in der Lage ist.
Hinweis: Der Ausschluss einer konkreten Verweisung im Versicherungsvertrag kann problematisch sein. Vor allem im Hinblick auf Nachprüfungen, ob die Gründe für die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente nach wie vor bestehen, wird kaum ein Versicherer in seinen Versicherungsbedingungen darauf verzichten. Falls eine konkrete Verweisung unumgänglich ist, sollte im Versicherungsvertrag so konkret wie möglich festgeschrieben werden, unter welchen Bedingungen die Anwendung dieser Klausel akzeptabel ist. Beispielsweise sollte die maximal zumutbare Einkommenseinbuße durch eine solche alternative Tätigkeit auf 20 Prozent begrenzt und außerdem eine individuelle Prüfung möglich sein. Im Hinblick auf die bisherige Lebensstellung ist hier auch die Kombination von Einkommen und sozialer Wertschätzung von Bedeutung, da gesundheitliche Probleme, die schließlich zur Berufsunfähigkeit führen, oft schon im Vorfeld einkommensmindernd wirken.
Rückwirkende Leistung sollte enthalten sein
»Der Antrag auf Berufsunfähigkeit kann auch abgelehnt werden. Unter anderem, wenn die beruflichen Einschränkungen nicht die 50%-Hürde erreichen. Aber auch wenn bei der Gesundheitsprüfung relevante Erkrankungen verschwiegen wurden, hat der Versicherer das Recht, die Leistung zu verweigern.«
Berufsunfähig, arbeitsunfähig, erwerbsunfähig: einfach erklärt
Auf der Suche nach der Antwort auf wann man berufsunfähig ist, stößt man auch auf die Begriffe arbeitsunfähig und erwerbsunfähig. Prinzipiell klingt es, als würden alle Begriffe das gleiche beschreiben: Man ist nicht mehr in der Lage, zu arbeiten.
Unterschiede gibt es dennoch und es ist wichtig, diese zu kennen. Was Berufsunfähigkeit bedeutet, wurde bereits weiter oben erklärt. Im Folgenden die Bedeutung der anderen Begriffe.
Arbeitsunfähigkeit
Erwerbsunfähigkeit
Häufige Ursachen für Berufsunfähigkeit
Früher galten vor allem Menschen, die in Berufen mit starker körperlicher Belastung und hohem Unfallrisiko als gefährdet. Körper und Psyche können jedoch auch in Büro- oder Kreativberufen versagen und eine Berufsunfähigkeit nach sich ziehen. Der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) befragt seine Mitglieder in regelmäßigen Abständen nach den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit – die letzten verfügbaren Daten stammen aus dem Jahr 2016. Nervenleiden sowie Erkrankungen der Knochen und Muskeln führen die Statistik an. Unfälle, Herz-Kreislauferkrankungen und sogar Krebs haben demgegenüber geringere Bedeutung.
- Nervenkrankheiten inklusive psychischer Erkrankungen: 32 %
- Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates: 24 %
- Krebserkrankungen: 15 %
- Unfälle: 9 %
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen: 7 %
- Sonstige Erkrankungen: 14 %
Wie ist man bei Berufsunfähigkeit gesetzlich abgesichert?
Bis zum Jahr 2001 konnten Arbeitnehmer und Selbständige, die Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse zahlten, bei Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Die staatliche Berufsunfähigkeitsversicherung wurde danach durch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ersetzt. Diese Rente erhalten lediglich Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zur Ausübung einer beliebigen Arbeitstätigkeit in der Lage sind – der erlernte und ausgeübte Beruf spielt dafür keine Rolle. Eine vollständige Erwerbsminderungsrente wird dann gezahlt, wenn eine Erwerbstätigkeit für weniger als drei Stunden täglich möglich ist. Bei einer Erwerbsfähigkeit von drei bis sechs Stunden täglich zahlt die Rentenkasse lediglich die halbe Rente.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schützt am besten
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sollte für Arbeitnehmer und Selbständige zur Grundausstattung in ihrem Versicherungspaket gehören. Durch die staatliche Erwerbsminderungsrente sind sie bei Berufsunfähigkeit nur unzureichend abgesichert. Selbständige, die keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf diese Unterstützung. Versicherte, die eine private BU in ausreichender Höhe abgeschlossen haben, können hierdurch zumindest die finanziellen Folgen einer dauerhaften oder längerfristigen Arbeitsunfähigkeit kompensieren.
Wenn Sie Unterstützung bei der Suche nach der passenden Absicherung sind, dann kontaktieren Sie uns. Unsere BU-Experten kennen den Versicherungsmarkt und wissen, worauf zu achten ist und klären Sie in einer umfassenden BU-Beratung gern auf. Sie erreichen uns unter 030 – 120 82 82 8 oder unter kontakt@transparent-beraten.de. Nutzen Sie auch gern unser kostenfreies Vergleichsformular.
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