Arbeitsunfähigkeits­versicherung

AU-Klausel in der BU verstehen, prüfen und richtig auswählen

Bekannt aus:

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Arbeitsunfähigkeits­versicherung ist in Deutschland keine eigenständige Versicherung, sondern eine AU-Klausel in der Berufs­unfähigkeits­versicherung – sie zahlt die BU-Rente bereits nach rund sechs Monaten Krankschreibung.
  • Beim Klausel-Wortlaut entscheiden zwei Formulierungen über mehrere zehntausend Euro: „Rente in Höhe der BU-Rente“ (sauber) gegenüber „BU-Rente wegen AU“ (kostet das Krankentagegeld).
  • Die Leistungsdauer liegt bei 24 oder 36 Monaten – 18 Monate sind veraltet und decken die durchschnittliche BU-Regulierungsdauer von rund 182 Tagen oft nicht ab.
  • Die Mehrkosten der AU-Klausel betragen typisch 5 bis 10 % Aufschlag auf den BU-Beitrag, also rund 4 bis 10 € im Monat bei 1.500 € BU-Rente.
  • Hoch sinnvoll ist die Klausel für Selbständige, Risikoberufe, Handwerker und Geringverdiener – weniger sinnvoll für Beamte (Dienstunfähigkeits­klausel) und Angestellte mit langer Lohnfortzahlung.

Sechs Monate krankgeschrieben – und das Konto wird leiser…

Sie sind seit Jahren in Ihrem Beruf und gehen davon aus, dass das so weitergeht. Erst im sechsten Monat einer Krankschreibung fällt vielen Versicherten auf, wie schmal die staatliche Absicherung wirklich ausfällt. Krankengeld bringt nur rund 70 Prozent vom Brutto, eine Berufs­unfähigkeit ist da noch lange nicht anerkannt. Genau für diese Lücke gibt es die AU-Klausel in der Berufs­unfähigkeits­versicherung — sie zahlt die volle BU-Rente bereits nach rund sechs Monaten Krankschreibung. Ob die Klausel im Schadensfall wirklich greift, hängt allerdings an einem einzigen Halbsatz im Bedingungswerk. Auf dieser Seite zeigen wir, woran Sie eine saubere Klausel erkennen, was sie kostet und für wen sich der Baustein lohnt — den Wortlaut Ihrer BU prüfen wir auf Wunsch kostenfrei.

Was ist eine Arbeitsunfähigkeits­versicherung?

Eine Arbeitsunfähigkeits­versicherung ist im deutschen Markt kein eigenständiges Produkt, sondern eine vertragliche Zusatzklausel innerhalb einer Berufs­unfähigkeits­versicherung. Sie verschiebt den Leistungseintritt nach vorn: Statt erst bei voraussichtlich dauerhafter Berufs­unfähigkeit zahlt der Versicherer die BU-Rente bereits bei lang andauernder ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit.

Icon Dokument
Wie die AU-Klausel rechtlich eingeordnet ist

Die BU als Grundvertrag ist in den §§ 172 bis 177 VVG geregelt; § 172 VVG enthält die Legaldefinition der Berufs­unfähigkeit (Quelle: VVG § 172). Die in marktüblichen AVB verwendete 50-Prozent-Schwelle ist Branchenstandard, nicht direkter Gesetzeswortlaut. Die AU-Klausel selbst ist gesetzlich nicht definiert – sie ist ein freiwilliger Vertragsbaustein, dessen Inhalt sich ausschließlich aus den Allgemeinen Versicherungs­bedingungen des jeweiligen Anbieters ergibt. Daraus folgt: Die Klauseln unterscheiden sich erheblich von Versicherer zu Versicherer.

Sozialrechtlich knüpft die Klausel an die Definition der Arbeitsunfähigkeit nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V in Verbindung mit der AU-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) an (Quelle: G-BA AU-Richtlinie). Die Pflicht zur Vorlage einer AU-Bescheinigung ergibt sich aus § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (Quelle: EFZG § 5).

Wann die AU-Klausel typischerweise greift

Die AU-Klausel zahlt typischerweise, wenn alle folgenden Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:

  • Ärztlich bescheinigte ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit über die tariflich vereinbarte Mindestdauer (meist drei bis vier Monate, einzelne Anbieter sechs Monate).
  • Ärztliche Prognose, dass die AU mindestens weitere sechs Monate andauern wird.
  • Keine parallele Erwerbstätigkeit während des Leistungsbezugs.
  • Bei einer echten AU-Klausel: keine BU-Vollprüfung – die AU-Bescheinigung („gelber Schein“) genügt.

Die Höhe der AU-Leistung entspricht in marktüblichen Tarifen 100 Prozent der vereinbarten BU-Rente. Während des Leistungsbezugs gilt bei den meisten Anbietern Beitragsfreistellung. Die Auszahlung erfolgt häufig rückwirkend ab dem ersten Tag der AU, sobald die Mindestdauer erreicht ist.


Drei Begriffe, an denen im Schadensfall alles hängt

Drei Begriffe entscheiden in der Praxis über Qualität und Auszahlung der AU-Klausel. Wer sie kennt, kann ein Bedingungswerk in wenigen Minuten einordnen.

Icon Krankenakte

Gelbe-Schein-Regelung

Die echte AU-Klausel ohne BU-Vorprüfung. Der Versicherer zahlt allein gegen die ärztliche AU-Bescheinigung nach § 5 EFZG – früher der gelbe Schein, heute die elektronische eAU. Eine BU-Vollprüfung entfällt. Wer eine Gelbe-Schein-Regelung hat, bekommt im Schadensfall schnell Geld.

Icon Uhr mit Pfeil

Karenzzeit

Die Mindestdauer der ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit, bevor die Klausel leistet – branchenüblich drei bis sechs Monate. Null Tage Wartekarenz mit rückwirkender Auszahlung ab dem ersten AU-Tag ist Marktstandard; manche Tarife verlangen vier Wochen zusätzlich. Eine lange Karenz entwertet den Schutz, weil die Lücke zum Krankengeld-Ende größer wird.

Icon Achtung

BU-Vorprüfung

Die Pflicht, parallel zum AU-Antrag auch die volle BU mit zu beantragen und prüfen zu lassen. Sie hebelt den AU-Vorteil aus – statt schneller Zahlung läuft das komplette BU-Verfahren mit rund 182 Tagen Regulierungsdauer.


Timeline: Was passiert nach sechs Monaten AU?

Wer noch nie einen AU-Leistungsfall durchlaufen hat, unterschätzt typisch die zeitlichen Abläufe. Die folgende Monats-Timeline zeigt, was wann passiert – und an welchen Stationen ein erfahrener Versicherungsexperte den Unterschied macht.

  • Monat 1 – Krankschreibung und Lohnfortzahlung: Erste AU-Bescheinigung beim Hausarzt, eAU geht digital an die Krankenkasse und den Arbeitgeber. Arbeitgeber zahlt bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung nach § 3 EFZG. Pflichten des Versicherten: AU lückenlos ärztlich bescheinigen lassen, keine Lücke länger als ein Tag.
  • Monat 2 – Übergang ins Krankengeld: Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung beginnt das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse nach § 47 SGB V – 70 Prozent vom Brutto, höchstens 90 Prozent vom Netto. Bei PKV-Versicherten greift das vereinbarte Krankentagegeld ab Karenztag.
  • Monat 5 – Vorbereitung AU-Antrag: Spätestens jetzt sollten Versicherte den BU-Vertrag aus der Schublade holen und prüfen lassen: Klausel-Wortlaut, Mindestdauer der AU, Karenz. Unsere Experten bereiten den AU-Antrag mit dem Versicherten gemeinsam vor – inklusive Tätigkeitsbeschreibung als wichtigstem Teil des Antrags.
  • Monat 6 – AU-Antrag beim BU-Versicherer: Antrag stellen, sobald die tarifliche Mindestdauer erreicht ist (meist drei bis sechs Monate). Bei einer echten Gelbe-Schein-Regelung reicht die ärztliche AU-Bescheinigung; bei BU-Vorprüfung läuft die volle BU-Prüfung parallel an.
  • Monat 7 – erste Auszahlung der AU-Rente: Bei sauberer Klausel zahlt der Versicherer rückwirkend zum ersten Tag der AU die vereinbarte BU-Rente. Beitragsbefreiung läuft ab Tag 1 der Leistung. Bei BU-Vorprüfungspflicht warten Versicherte typisch weitere 182 Tage Regulierungsdauer (Quelle: Franke und Bornberg).
  • Monat 18 – Aussteuerung Krankengeld nach 78 Wochen: Das gesetzliche Krankengeld endet nach § 48 SGB V. Wer dann noch nicht als berufsunfähig anerkannt ist, fällt in die Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III oder in die Erwerbsminderungs­rente. Die AU-Rente läuft unabhängig davon weiter.
  • Monat 24 oder 36 – nahtloser Übergang in BU-Rente: Bei sauberer Klausel geht die AU-Leistung ohne erneute Leistungsprüfung in die BU-Rente über, sofern die formale BU bis dahin anerkannt ist. Wenn nicht: Lücke ab Monat 25 beziehungsweise 37. Diesen Übergang stimmen wir frühzeitig mit dem Versicherer ab.

Arbeitsunfähigkeit gegenüber Berufs­unfähigkeit – der Unterschied

Icon Kalender

Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Person wegen Krankheit oder Verletzung vorübergehend die zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht ausüben kann – bescheinigt durch den gelben Schein nach § 5 EFZG. Sie kann nach Stunden, Tagen, Wochen oder Monaten enden.

Icon Scheitern

Berufs­unfähigkeit

Berufs­unfähigkeit liegt nach § 172 VVG vor, wenn der Versicherte den zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann; die Prognose liegt bei mindestens sechs Monaten.

Drei zentrale Unterschiede in der Praxis

  1. Dauer der Beeinträchtigung: Arbeitsunfähigkeit ist per Definition zeitlich begrenzt, Berufs­unfähigkeit ist auf Dauer angelegt.
  2. Prüfung: Eine Krankschreibung stellt der Hausarzt aus, eine Berufs­unfähigkeit der BU-Versicherer nach Prüfung eines umfangreichen Fragebogens.
  3. Auszahlende Stelle: Bei AU zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld bis maximal 78 Wochen, bei BU zahlt der private Versicherer monatlich bis zum vereinbarten Endalter.

Faustregel: AU bedeutet krankgeschrieben – kurz- oder mittelfristig. BU bedeutet dauerhaft berufsunfähig.


Warum die AU-Klausel den Spalt zwischen beiden Phasen schließt

Die durchschnittliche BU-Regulierungsdauer lag 2023 bei rund 182 Tagen, davon allein 40 Tage für das Ausfüllen des BU-Fragebogens durch den Versicherten (Quelle: Franke und Bornberg). Zwischen dem Eintritt der Krankheit und der formalen BU-Anerkennung können also leicht zwölf Monate vergehen. Die AU-Klausel füllt genau diese Lücke – sie zahlt, sobald die Krankschreibung lang genug ist, ohne dass der Versicherer eine BU-Vollprüfung durchführt.

Icon Zeit ist Geld

Ist eine AU-Klausel sinnvoll?

Ja – aber nicht für jeden. Die Klausel ist hoch sinnvoll für Selbständige ohne Krankentagegeld, Risikoberufe und Geringverdiener; sie ist verzichtbar für Beamte und für Angestellte mit langer Lohnfortzahlung. Entscheidend ist die persönliche Versorgungslücke zwischen Krankschreibung und BU-Anerkennung.

Entscheidungs-Matrix nach Lebenssituation

GruppeAU-Klausel sinnvoll?Begründung
Selbständige in GKV ohne Wahltarif KrankengeldSehr hochKein Krankengeldanspruch – voller Einkommensausfall ab Tag 1
Selbständige in PKV mit KrankentagegeldHoch (mit Beratung)KT-Falle nur mit sauberem Klausel-Wortlaut vermeidbar
Angestellte in der GKV (Industrie, Pflege, Schicht)HochKrankengeld endet nach 78 Wochen, danach klafft eine Lücke
Angestellte in der PKV (Gutverdiener)Mittel bis hochHängt vom KT-Vertrag ab; Wortlaut prüfen
Beamte und BeamtenanwärterNeinStattdessen Dienstunfähigkeits­klausel (DU) wählen
Handwerker und körperliche BerufeSehr hochHohe AU-Wahrscheinlichkeit, lange Erkrankungsdauer typisch
Risikoberufe (Pflege, Erzieher, Polizei-Angestellte)Sehr hochKrankenstand 7,4 % im Gesundheits- und Sozialwesen 2024
Akademiker und Büroberufe (IT, Verwaltung)Mittel bis niedrigBei langer Lohnfortzahlung und Krankengeldzuschuss oft Overkill
Vorerkrankte mit BU-AnnahmeHoch (wenn machbar)AU statistisch häufiger; anonyme Risikovoranfrage zwingend
Bestands-BU-VersicherteAbhängigNachrüstung selten möglich, Tarif-Check wichtiger als Wechsel

Die Krankengeld-Lücke konkret rechnen

Die monatliche Krankengeld-Lücke hängt direkt vom Bruttogehalt ab. Wir rechnen für drei typische Einkommen durch: 2.500, 4.000 und 6.000 Euro brutto. Krankengeld nach § 47 SGB V: 70 Prozent vom Brutto, höchstens 90 Prozent vom Netto, abzüglich rund 12,7 Prozent Sozialabgaben (Renten-, Pflege- und Arbeitslosen­versicherung – keine Kranken­versicherung).

BruttogehaltNettogehalt (ca.)Krankengeld nach § 47 SGB VAuszahlung netto (nach rund 12,7 % Sozialabgaben)Monatliche LückeKumulierte Lücke nach 78 Wochen
2.500 €rund 1.800 €1.620 € (90 % vom Netto greift)rund 1.415 €rund 385 €rund 6.930 €
4.000 €rund 2.700 €2.430 € (90 % vom Netto greift)rund 2.120 €rund 580 €rund 10.440 €
6.000 €rund 3.700 €3.330 € (90 % vom Netto greift)rund 2.910 €rund 790 €rund 14.220 €

Nach 78 Wochen Krankengeld endet die Zahlung der gesetzlichen Krankenkasse (§ 48 SGB V). Wer dann noch keine anerkannte BU hat, fällt entweder in die Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III oder in die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente – beide deutlich unter dem bisherigen Einkommen. Genau diese Phase deckt die AU-Klausel ab.

Icon Geldscheine wechseln

Wird die AU-Rente auf das Krankengeld angerechnet?

Nein. Die Leistung aus der AU-Klausel und das gesetzliche Krankengeld können parallel ausgezahlt werden, eine Anrechnung findet nicht statt.


Hauptursachen langer Arbeitsunfähigkeit 2024

Die häufigsten Auslöser für die AU-Klausel sind psychische Erkrankungen und Muskel-Skelett-Erkrankungen. Nach BKK-Daten verursachten Muskel-Skelett-Erkrankungen 2024 rund 20,3 Prozent aller AU-Tage, psychische Erkrankungen rund 17,4 Prozent (Quelle: BKK Dachverband 2024). Bei den BU-Leistungsfällen 2024 entfielen laut GDV rund 38 Prozent auf psychische und Nerven­erkrankungen – die mit Abstand häufigste BU-Ursache (Quelle: GDV 7 Fakten zur BU).

Icon Kalender

3,3 Prozent der Krankmeldungen dauerten 2024 länger als sechs Wochen – diese Fälle verursachten aber 39,9 Prozent aller Fehltage (Quelle: AOK Fehlzeiten-Report 2025). Genau diese Langzeit-Fälle sind der zentrale Anwendungsbereich der AU-Klausel.

Experten-Tipp:
Beamte sollten keine AU-Klausel kaufen – sondern eine DU-Klausel

„Die Branche verkauft die AU-Klausel als Pflichtbaustein für jeden BU-Kunden – das ist falsch. Für Beamte ist sie sogar rausgeschmissenes Geld. Wer verbeamtet ist, braucht eine saubere Dienstunfähigkeits­klausel, die bei Versetzung in den Ruhestand voll greift. Auch Angestellte mit langer Lohnfortzahlung profitieren selten. Mein Rat: Erst die Versorgungslücke rechnen, dann die Klausel wählen – nicht umgekehrt.“

Anonyme Risikovoranfrage – Klarheit vor dem Antrag

Wer mit Vorerkrankung oder im Risikoberuf direkt einen BU-Antrag stellt und abgelehnt wird, bekommt einen Eintrag im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft. Über uns läuft die Anfrage anonym – ohne Namen, ohne Spur, ohne Folgen für künftige Anträge.

  • Anonyme Anfrage bei mehreren Versicherern parallel
  • Klarheit zu Annahme, Zuschlag oder Ausschluss vor dem Antrag
  • Unsere Beratung ist von Finanztip empfohlen

Worauf bei der Klausel achten?

Bei der AU-Klausel entscheidet ein einziger Halbsatz im Bedingungswerk über mehrere zehntausend Euro im Schadensfall. Vergleichsrechner zeigen beide Wortlaute als „grünen Haken: AU-Klausel ja“ – juristisch unterscheiden sie sich aber fundamental. Wer den Unterschied nicht kennt, kann im Leistungsfall sein Krankentagegeld verlieren.

Klausel-Wortlaut-Selbstcheck: Drei Originalzitate

Nehmen Sie Ihr Bedingungswerk in die Hand und vergleichen Sie zeilengenau. Die folgende Tabelle zeigt die drei Klausel-Klassen mit Originalformulierungen aus den AVB-Werken – ein einziger Halbsatz entscheidet, ob Ihre Klausel sauber, problematisch oder durch eine BU-Vorprüfung entwertet ist.

Klausel-KlasseOriginalwortlautBeispieltarifBedeutung im Leistungsfall
Variante A (problematisch)„Rente wegen Arbeitsunfähigkeit“ / „Zahlung der versicherten Berufs­unfähigkeitsrente bei AU“Swiss Life SBU plusKT-Versicherer darf Krankentagegeld einstellen und rückwirkend zurückfordern
Variante B (sauber)„Es wird keine BU-Rente aufgrund Arbeitsunfähigkeit bezahlt! Es wird lediglich eine Leistung in Höhe der BU-Rente fällig, keine BU-Rente.“Allianz BUP PremiumKT läuft parallel weiter, formal keine BU
BU-Vorprüfung (entwertet)„Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit können nur dann verlangt werden, wenn zeitgleich Leistungen wegen Berufs­unfähigkeit beantragt werden.“Continentale Plus-Paket A.2.2Volle BU-Prüfung statt schneller AU-Auszahlung, rund 182 Tage Regulierungsdauer

Vergleichsrechner setzen bei allen drei Klassen denselben grünen Haken. Wer im Schadensfall nicht doppelt verlieren will, prüft den Wortlaut im Original – oder lässt ihn prüfen.

Variante A: BU-Rente wegen AU

Diese Formulierung ist problematisch. Der Versicherer leistet rechtlich eine vorgezogene Berufs­unfähigkeitsrente – formal liegt also eine BU vor. Folge: Der private Krankentagegeld­versicherer darf den KT-Vertrag kündigen und bereits gezahltes Krankentagegeld rückwirkend zurückfordern. Hintergrund sind die Musterbedingungen Krankentagegeld 2009, nach denen der KT-Anspruch grundsätzlich mit Eintritt der Berufs­unfähigkeit endet (Quelle: MB/KT 2009, Verband der Privaten Kranken­versicherung e.V.).

Variante B: Rente in Höhe der BU-Rente

Diese Formulierung ist sauber. Der Versicherer zahlt eine eigenständige Leistung in Höhe der BU-Rente. Es liegt formal keine BU vor – der Krankentagegeld-Vertrag bleibt unangetastet, das Krankentagegeld läuft parallel weiter bis zur eigenen Aussteuerung.

Drei anonymisierte Schadensfälle

Wie sich die drei Klausel-Klassen im Ernstfall auswirken, zeigen drei anonymisierte Fälle aus unserer Beratung. Jeder Fall steht für eine Klausel-Klasse – und für ein anderes finanzielles Ergebnis.

Icon blonde Frau

Fall 1 – Ergotherapeutin, 40 Jahre, selbständig, Variante A

PKV-vollversichert mit Krankentagegeld (Karenz 14 Tage), BU mit AU-Klausel. Nach einem schweren Autounfall fließt zunächst regulär Krankentagegeld. Nach gut sechs Monaten beantragt sie die Leistung aus der AU-Klausel – der Versicherer zahlt schnell und unbürokratisch. Bei der nächsten PKV-Routineabfrage gibt sie die „BU-Rente aufgrund AU“ an, weil so der Wortlaut ihres BU-Vertrags ist. Folge: Der KT-Versicherer stellt die Zahlung sofort ein und fordert das gezahlte Krankentagegeld rückwirkend zurück.

Icon Frau

Fall 2 – Logopädin, 38 Jahre, selbständig, Variante B

Eigene Praxis, PKV-vollversichert mit privatem Krankentagegeld (Karenz 28 Tage), BU mit AU-Klausel im sauberen Variante-B-Wortlaut („Leistung in Höhe der BU-Rente, keine BU-Rente“). Nach einer schweren Bandscheiben-Operation sechs Monate ununterbrochene AU. Das Krankentagegeld fließt regulär ab dem 29. Tag. Nach gut sechs Monaten greift die AU-Klausel – der BU-Versicherer zahlt 1.500 Euro monatlich zusätzlich zum Krankentagegeld. Bei der PKV-Routineabfrage gibt sie korrekt an: „Ich erhalte eine Leistung in Höhe der BU-Rente, keine BU-Rente.“ Der KT-Versicherer hat keine Handhabe einzustellen – eine Berufs­unfähigkeit ist formal nicht anerkannt. Ergebnis: Beide Versicherungen laufen parallel weiter, die Versicherte hat während der Genesung nahezu ihr volles Einkommen abgesichert.

Icon Mann mit Brille

Fall 3 – Selbständiger Handwerker, 42 Jahre, BU mit Pflicht zur BU-Vollprüfung

Fliesenleger mit BU plus AU-Klausel – der Bedingungswortlaut verlangt jedoch, dass AU-Leistungen nur in Verbindung mit einem gleichzeitig gestellten BU-Antrag gewährt werden. Nach einem schweren Knie-Sturz dauerhafte Beschwerden, Krankschreibung sechs Monate ununterbrochen. Er stellt den AU-Antrag – der Versicherer löst zwangsläufig die volle BU-Vollprüfung aus: umfangreicher Fragebogen, ärztliche Gutachten, Regulierungsdauer rund 182 Tage. Statt schneller AU-Auszahlung wartet der Versicherte sechs weitere Monate auf die erste Zahlung – der eigentliche Mehrwert der AU-Klausel ist im konkreten Fall faktisch entwertet.


Leistungsdauer: 24 oder 36 Monate

Die AU-Klausel zahlt je nach Tarif 24 oder 36 Monate als Höchstdauer. Marktstandard 2025/2026 sind 24 Monate; Premium-Tarife bieten 36 Monate. Ältere Klauseln mit 18 Monaten gelten als veraltet – bei einer durchschnittlichen BU-Regulierungsdauer von 182 Tagen kann die Leistung enden, bevor die BU formal anerkannt ist.

Icon Uhr und Zeit

Experten-Tipp:
Vergleichsrechner sind bei der AU-Klausel gefährlich

„Vergleichsrechner setzen bei jedem Tarif mit AU-Klausel einen grünen Haken – egal ob der Wortlaut sauber ist oder das Krankentagegeld kostet. Wer sich auf diese Ampelsysteme verlässt, fliegt im Leistungsfall auf die Nase. Lesen Sie das Originalbedingungswerk oder lassen Sie es jemanden lesen, der den Unterschied zwischen ‚Rente in Höhe der BU‘ und ‚Rente wegen BU‘ kennt. Sonst landen Sie bei Variante A – und die kostet.“

Wir prüfen den Wortlaut Ihrer AU-Klausel vor dem Abschluss

Ein Halbsatz im Bedingungswerk entscheidet im Schadensfall über mehrere zehntausend Euro. Wir lesen die Originalbedingungen der in Frage kommenden BU-Tarife durch und sagen Ihnen, wo die Klausel sauber ist und wo nicht. Finanztip empfiehlt unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung.

  • Klausel-Wortlaut-Check
  • Prüfung auf BU-Vorprüfungspflicht und Leistungsdauer
  • Vergleich über mehrere Versicherer, nicht nur einen Tarif

Sechs Mythen zur AU-Klausel im Kurz-Check

Rund um die AU-Klausel kursieren mehr Halbwahrheiten als bei jeder anderen BU-Komponente. Sechs davon halten sich besonders hartnäckig – wir benennen sie und ordnen sie ein.

Icon Pfeil Reduktion

Mythos 1: AU-Klausel und Krankentagegeld kann man kombinieren

Falsch. Bei der Formulierung „Rente wegen AU“ darf der Krankentagegeld­versicherer kündigen und gezahltes Geld zurückfordern. Nur die Formulierung „Rente in Höhe der BU-Rente“ oder ein modernerer Krankentagegeld-Tarif wie „Axa Krankentagegeld easy“ sichert die Parallelität ab.

Icon Kreis aus Pfeilen

Mythos 2: Wer eine BU hat, hat automatisch AU-Schutz

Falsch. Bei vielen Anbietern ist die AU-Klausel ein optionaler Baustein gegen Aufpreis – Alte Leipziger, Continentale, LV 1871, Swiss Life, Volkswohl Bund, Zurich, HDI und Stuttgarter führen sie als Zubuchung. Nur einzelne Versicherer wie Allianz BUP Premium, Condor, Gothaer oder die Nürnberger im Premium-Tarif haben sie als Festbestandteil.

Icon Euromünze

Mythos 3: Die AU-Klausel kostet nur ein paar Euro

Stimmt im Schnitt, aber Vorsicht bei Hochrechnungen. Der typische Aufschlag liegt bei fünf bis zehn Prozent oder vier bis zehn Euro im Monat – über 30 Jahre Laufzeit ergeben sich bei sieben Euro Mehrbeitrag rund 2.520 Euro Gesamtkosten. Ab zwölf Prozent Aufschlag wird die Klausel im Verhältnis zur Leistung unwirtschaftlich.

Icon Polizist

Mythos 4: Beamte brauchen eine AU-Klausel

Falsch. Beamte bekommen bei dauerhafter Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt und brauchen eine saubere DU-Klausel, nicht die AU. Die AU-Klausel ist hier rausgeschmissenes Geld – die Dienstunfähigkeits­klausel im BU-Vertrag erfüllt den Zweck deutlich besser.

Icon Uhr Zeit Achtung

Mythos 5: 18 Monate Leistungsdauer reichen aus

Falsch. Bei einer durchschnittlichen BU-Regulierungsdauer von 182 Tagen plus sechs Monaten Mindest-AU bleiben nur wenige Monate Puffer. Marktstandard 2025/2026 sind 24 oder 36 Monate – 18 Monate gelten als veraltet und decken den realen Anerkennungsweg oft nicht ab.

Icon Vermögensverfall

Mythos 6: Die AU-Rente wird auf das Krankengeld angerechnet

Falsch. Die Leistung aus der AU-Klausel ist eine private Summen­versicherung ohne Bereicherungsverbot und wird nicht auf das gesetzliche Krankengeld angerechnet. Beide Leistungen können parallel ausgezahlt werden.

AU-Klausel oder Krankentagegeld?

Beide Produkte schließen unterschiedliche Lücken: Das Krankentagegeld ersetzt das Einkommen ab einem vereinbarten Karenztag bei akuter Krankheit, die AU-Klausel überbrückt die mittel- und langfristige Lücke zwischen Krankengeld-Ende und BU-Anerkennung. Für Selbständige sind in der Regel beide Bausteine sinnvoll – entscheidend ist die saubere Kombination.

Direkter Vergleich der beiden Produkte

MerkmalKrankentagegeldAU-Klausel der BU
Wer braucht es?Vor allem PKV-Versicherte und SelbständigeSelbständige, Geringverdiener, Risikoberufe
LeistungsbeginnAb Karenztag (typisch 22., 28., 42. Tag)Nach drei bis sechs Monaten AU
LeistungsformTagessatz (an Nettoeinkommen gekoppelt)Monatsrente in Höhe der BU-Rente
Maximale LeistungsdauerBis Wegfall der AU oder bis BU-Feststellung24 oder 36 Monate (Marktstandard 2025/2026)
Verhältnis zur BUEndet bei BU-Feststellung (klassischer Tarif)Geht nahtlos in BU-Rente über
Verhältnis zu KrankengeldErsetzt Krankengeld bei PKV-VersichertenWird nicht auf das Krankengeld angerechnet
Kombinierbar mit dem anderen?Ja, aber Klausel-Wortlaut prüfenJa, aber Klausel-Wortlaut prüfen

Experten-Tipp:
Wer beides hat, muss beide Verträge zusammen denken

„Ich hatte eine Ergotherapeutin, 40 Jahre, selbständig, mit BU plus Krankentagegeld. Nach einem Autounfall lief alles gut – bis die AU-Klausel griff und der KT-Versicherer rückwirkend kündigte und Geld zurückforderte. Grund: ein falsch formulierter Halbsatz in der BU. Mein Rat an jeden Selbständigen mit PKV: Informieren Sie Ihren KT-Versicherer, bevor Sie die AU-Klausel ziehen – oder wechseln Sie in einen modernen KT-Tarif, der bei BU weiterläuft.“

AU-Klausel und Krankentagegeld sauber kombinieren

Wer eine BU mit AU-Klausel und ein privates Krankentagegeld parallel hat, muss zwei Vertragswerke zusammen denken – sonst endet im Leistungsfall eines von beiden früher als geplant. Wir stimmen die beiden Bausteine für Sie ab. Finanztip empfiehlt unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung.

  • Abgleich Klausel-Wortlaut der BU mit den Bedingungen Ihres KT-Tarifs
  • Hinweis auf moderne KT-Tarife, die nicht mit BU-Feststellung enden
  • Beratung speziell für Selbständige und PKV-Versicherte

Was kostet die AU-Klausel?

Die AU-Klausel kostet typischerweise 5 bis 10 Prozent Aufschlag auf den reinen BU-Beitrag, in absoluten Zahlen meist 4 bis 10 Euro im Monat bei 1.500 Euro BU-Rente. Bei hohen Rentenhöhen oder Premium-Tarifen mit 36 Monaten Leistungsdauer kann der Aufschlag bis 15 Prozent oder 20 Euro im Monat betragen.

Beitragsspannen nach Berufsgruppe

Für 1.500 Euro BU-Rente bis Endalter 67 – kombiniert mit der Aufschlagsspanne von fünf bis zehn Prozent für die AU-Klausel:

ProfilBU mit AU-Klausel (Monatsbeitrag)
25 J. Akademiker43 bis 55 €
30 J. Bankkaufmann84 bis 108 €
35 J. Krankenschwester168 bis 220 €
30 J. Fliesenleger200 bis 315 €
28 J. Lehrer / Beamtenanwärter (mit DU-Klausel)55 bis 85 €

Experten-Tipp:
Über zehn Prozent Aufschlag ist die AU-Klausel ihr Geld nicht wert

„Versicherer verkaufen die AU-Klausel gern als Premium-Add-on mit 15 Prozent Aufschlag und mehr – das ist überzogen. Eine saubere Klausel mit 24 oder 36 Monaten Leistungsdauer kostet fünf bis zehn Prozent Mehrbeitrag, alles darüber ist unwirtschaftlich. Wer 20 Prozent Aufschlag zahlt, sollte besser die BU-Rentenhöhe erhöhen – das wirkt im Leistungsfall stärker als ein längerer AU-Schutz mit gedeckelter Laufzeit.“

Anbieter mit AU-Klausel im Überblick

Versicherer mit empfehlenswerter AU-Klausel kombinieren mehrere Kriterien: sauberer Wortlaut „in Höhe der BU-Rente“, echte Gelbe-Schein-Regelung ohne BU-Vorprüfung, 24 oder 36 Monate Leistungsdauer, null Tage Karenz mit rückwirkender Leistung und Beitragsbefreiung während der AU.

Anbieter-Überblick

Anbieter / TarifWortlautBU-VorprüfungLeistungsdauer
Allianz BUP PremiumVariante B (explizit „keine BU-Rente“)Nein36 Monate
Alte Leipziger ALH Secur AL BV10Variante BNein24 Monate
InterRisk ABV XL/XXLVariante BNein36 Monate
Volkswohl BundVariante BNein24/36 Monate je Tarif
Die BayerischeVariante BNein24 Monate
Nürnberger BU4FutureVariante BNein24 Monate
Württembergische BURVVariante BNein24 Monate, je Tarif Variante mit Lücke möglich
Zurich Junior BU+Variante BNein24 Monate
HDI EGO TOP (Neuvertrag)Variante BNein (seit Mitte 2025)36 Monate
CondorVariante BNein36 Monate
Hannoversche SBU24Variante B, mit Schutz vor fehlerhafter PatientendokumentationNein24 Monate
Swiss Life SBU plusVariante-A-nah („Rente wegen AU“)Nein24 Monate
Continentale Plus-PaketVariante uneinheitlichJa (A.2.2)24 Monate
EuropaEingeschränktJaLeistungsdauer je Tarif
Stand: Mai 2026; Die Tabelle ist eine kuratierte Auswahl, kein vollständiger Marktüberblick. Tarifgenerationen ändern sich quartalsweise – die endgültige Bewertung sollte stets am aktuellen Originalbedingungswerk erfolgen.

Wie finde ich die richtige AU-Klausel?

Die richtige AU-Klausel ergibt sich aus einer Kette von Prüfungen: Wortlaut, Vorprüfungspflicht, Leistungsdauer, Karenz, Verhältnis zum bestehenden Krankentagegeld und Eignung für Ihre Berufsgruppe. Eine pauschale Empfehlung „der beste Tarif“ gibt es nicht – der beste Tarif ist der, der zu Ihrer Lebenssituation passt.

Sechs Schritte zur passenden Klausel

  • Schritt 1 – Bedarf prüfen: Klären Sie zuerst, ob die AU-Klausel für Ihre Situation überhaupt sinnvoll ist. Beamte brauchen eine Dienstunfähigkeits­versicherung, Akademiker mit langer Lohnfortzahlung können oft auf die AU-Klausel verzichten.
  • Schritt 2 – Bestehende Verträge auflisten: Krankentagegeld, BU, Lohnfortzahlungsregelung im Arbeitsvertrag – daraus ergibt sich, wie groß Ihre tatsächliche Versorgungslücke ist.
  • Schritt 3 – Gesundheitsfragen vorbereiten: Behandlungen, Diagnosen, Operationen und psychotherapeutische Sitzungen der letzten Jahre zusammenstellen.
  • Schritt 4 – Anonyme Risikovoranfrage: Bei Vor­erkrankungen zwingend, bei Risikoberufen empfehlenswert – sie verhindert HIS-Einträge und gibt Klarheit über Annahmechancen.
  • Schritt 5 – Klausel-Wortlaut prüfen: Variante A oder Variante B? Vorprüfungspflicht ja oder nein? 24 oder 36 Monate Leistungsdauer? Diese drei Fragen entscheiden die Tarifqualität.
  • Schritt 6 – Kombination mit Krankentagegeld abstimmen: Bei Selbständigen in der PKV kann es sinnvoll sein, parallel den Krankentagegeld­versicherer zu informieren oder einen modernen KT-Tarif zu wählen, der nicht mit BU-Feststellung endet.

Häufige Fragen zur Arbeitsunfähigkeits­versicherung

Warum gibt es keine eigenständige Arbeitsunfähigkeits­versicherung in Deutschland?

Eine eigenständige Versicherung gibt es nicht. Alle Produkte, die unter dem Namen Arbeitsunfähigkeits­versicherung angeboten werden, sind in Wahrheit Berufs­unfähigkeits­versicherungen mit einer integrierten oder optionalen AU-Klausel. Wer den AU-Schutz möchte, schließt also immer eine BU mit ab und ergänzt die Klausel als Zusatzbaustein.

Was ist die Gelbe-Schein-Regelung?

Die Gelbe-Schein-Regelung ist ein anderer Name für die AU-Klausel der BU. Sie bedeutet, dass allein die ärztliche AU-Bescheinigung über die tariflich vereinbarte Mindestdauer hinaus für die Auszahlung der BU-Rente genügt. Eine zusätzliche BU-Vollprüfung entfällt. Der Begriff stammt aus der Zeit des gelben Papierscheins nach § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz; heute läuft die Bescheinigung digital als eAU.

Ab wann gilt man als arbeitsunfähig?

Arbeitsunfähig ist, wer wegen Krankheit die zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter Gefahr der Verschlimmerung ausführen kann. Maßgeblich ist die AU-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die Bescheinigung läuft seit 2023 elektronisch als eAU. Seit der G-BA-Richtlinie vom 7. Dezember 2023 ist auch eine Krankschreibung per Videosprechstunde bis zu fünf Werktage möglich.

Wie lange zahlt die AU-Klausel?

Marktstandard 2025/2026 ist eine Leistungsdauer von 24 oder 36 Monaten – frühere 18-Monats-Klauseln gelten als veraltet. Allianz BUP Premium und InterRisk ABV XL/XXL führen 36 Monate als Festbestandteil. Nach Ablauf der AU-Klausel erfolgt der nahtlose Übergang in die BU-Rente, sofern die Berufs­unfähigkeit dann anerkannt ist.

Welche psychischen Erkrankungen sind durch die AU-Klausel abgedeckt?

Psychische Erkrankungen sind in der AU-Klausel und der BU vollständig mitversichert. Sie sind mit rund 38 Prozent sogar die häufigste BU-Ursache. Wichtig: Bereits vor Vertragsschluss diagnostizierte psychische Erkrankungen führen bei der Risikoprüfung oft zu Ausschlussklauseln, Risikozuschlägen oder Ablehnung. Manche Versicherer verlangen im Leistungsfall eine fachärztliche statt hausärztliche Bescheinigung.

Was ist der Unterschied zwischen AU-Klausel und Erwerbsminderungs­rente?

Die AU-Klausel ist eine private Zusatzleistung Ihrer BU. Sie zahlt bei längerer Arbeitsunfähigkeit ab rund sechs Monaten die vereinbarte BU-Rente. Die Erwerbsminderungs­rente nach § 43 SGB VI ist dagegen eine staatliche Rente und greift erst, wenn der Versicherte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als sechs Stunden täglich leisten kann. Die volle Erwerbsminderungs­rente lag 2024 durchschnittlich bei rund 1.100 Euro brutto.

Lohnt sich die AU-Klausel für Angestellte?

Das hängt von der Lohnfortzahlung ab. Für Angestellte in der GKV mit Standard-Lohnfortzahlung (sechs Wochen Brutto, danach Krankengeld bis 78 Wochen) schließt die AU-Klausel die Krankengeld-Lücke und überbrückt die Wartezeit bis zur BU-Anerkennung. Für Angestellte im öffentlichen Dienst mit langer Lohnfortzahlung (oft 26 Wochen plus Krankengeldzuschuss) ist der Mehrwert geringer – hier kann das Geld in eine höhere BU-Rente besser angelegt sein.

Wie lässt sich die AU-Klausel nachträglich zu einer bestehenden BU hinzufügen?

Eine nachträgliche Ergänzung im laufenden Vertrag ist meist nicht vorgesehen. Möglich sind zwei Wege: Erstens eine Nach­versicherungsgarantie im Bestandsvertrag prüfen – sie erlaubt selten den Einbau einer AU-Klausel. Zweitens ein Neuabschluss bei einem anderen Versicherer mit erneuter Gesundheitsprüfung. Bei zwischenzeitlich aufgetretenen Erkrankungen wird der Wechsel jedoch schwierig.

Bis zu welchem Alter ist ein Abschluss der Arbeitsunfähigkeits­versicherung möglich?

Die meisten BU-Tarife mit AU-Klausel akzeptieren Anträge bis zum Alter von 55 bis 60 Jahren. Ab Alter 50 steigen die Beiträge stark, häufiger werden Risikozuschläge oder die Annahme wird zurückgestellt. Aktionsanträge mit vereinfachten Gesundheitsfragen sind oft bis Alter 50 bis 55 möglich. Faustregel: Je früher Sie abschließen, desto günstiger und einfacher ist der Schutz – der Eintrittsalter-Effekt liegt bei rund drei bis fünf Prozent Beitragszuwachs pro Jahr.

Bin ich mit der AU-Klausel auch im Ausland abgesichert?

Die meisten modernen BU-Tarife bieten weltweiten Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung – die AU-Klausel greift dann auch bei längeren Auslandsaufenthalten. Einige Tarife beschränken den Schutz aber auf die EU oder den EWR oder begrenzen ihn zeitlich auf zwölf Monate Ausland. Vor einem längeren Auslandsaufenthalt lohnt der Blick ins Bedingungswerk oder eine schriftliche Rückfrage beim Versicherer.

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Lena Mierbach
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