Betriebs­­unterbrechungs­versicherung Tarifvergleich, Aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2023)

SSL-Zertifiziert, Hosting in Deutschland
Wir sind stolz auf eine hohe Kunden­zufriedenheit!

Überzeugen Sie sich selbst

Bekannt aus:

Das erwartet Sie hier

Was kostet die ideale Betriebs­­unterbrechungs­versicherung und welche Leistungen sind besonders wichtig. Mit aktuellen Corona-Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz.


Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen einer ungeplanten Unterbrechung des laufenden Betriebes.
  • Der Versicherer übernimmt die Kosten für Löhne, Mieten, entgangene Gewinne sowie Maßnahmen, um den Betrieb wieder Instand zu setzen.
  • Versicherbar sind unter anderem Betriebs­­unterbrechungen aufgrund von Sturm, Leitungswasser, Feuer und Vandalismus sowie bei Ausfall des Inhabers.
  • Die sogenannte kleine Betriebsinhalts­versicherung können Sie in Ihre Geschäftsinhalts­versicherung integrieren.
  • Eine kleine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung gibt es bereits ab 9,12 € im Monat.
  • Bei einer Betriebs­unterbrechung aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie müssen Sie mit Einschränkungen oder Ablehnung der Leistungen rechnen.

Direkt zum Inhalt

  1. Die optimale Betriebs­­unterbrechungs­versicherung
  2. 3 Arten der Absicherung
  3. Kosten und Preise
  4. Leistungen im Überblick
  5. Aktuelle Corona Informationen
  6. Aktuelle Testergebnisse
  7. Betriebs­­unterbrechungs­versicherungen vergleichen
  8. Fazit
Fachlich geprüft durch Benjamin Mai
Zuletzt aktualisiert am

Das erwartet Sie hier

Was kostet die ideale Betriebs­­unterbrechungs­versicherung und welche Leistungen sind besonders wichtig. Mit aktuellen Corona-Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz.

Inhalt dieser Seite
  1. Die optimale Betriebs­­­­unterbrechungs­­versicherung
  2. 3 Arten der Absicherung
  3. Kosten und Preise
  4. Leistungen im Überblick
  5. Aktuelle Corona Informationen
  6. Aktuelle Testergebnisse
  7. Betriebs­­­­unterbrechungs­­versicherungen vergleichen
  8. Fazit
Fachlich geprüft durch Benjamin Mai
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen einer ungeplanten Unterbrechung des laufenden Betriebes.
  • Der Versicherer übernimmt die Kosten für Löhne, Mieten, entgangene Gewinne sowie Maßnahmen, um den Betrieb wieder Instand zu setzen.
  • Versicherbar sind unter anderem Betriebs­­unterbrechungen aufgrund von Sturm, Leitungswasser, Feuer und Vandalismus sowie bei Ausfall des Inhabers.
  • Die sogenannte kleine Betriebsinhalts­versicherung können Sie in Ihre Geschäftsinhalts­versicherung integrieren.
  • Eine kleine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung gibt es bereits ab 9,12 € im Monat.
  • Bei einer Betriebs­unterbrechung aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie müssen Sie mit Einschränkungen oder Ablehnung der Leistungen rechnen.

Wie sieht die optimale Betriebs­­unterbrechungs­versicherung aus?

Darum ist eine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung wichtig

Wenn ein Sturm einen Teil des Dachs abreißt, muss der Schaden schnellstens behoben werden: Für den Schaden selbst greift eine Gebäude­versicherung.
Werden durch ein Feuer oder Einbruchdiebstahl technische Geräte, teure Möbel oder anderer Firmenbesitz beschädigt oder entwendet, ersetzt eine Geschäftsinhalts­versicherung die Kosten.

Doch neben diesem Sachschaden muss sich das Unternehmen auch Gedanken um die Folgekosten machen.

  1. Es entstehen Fixkosten für Löhne und Mieten, es fallen Kosten für Strom und andere feste Betriebsausgaben an.
  2. Vielleicht macht ein Kunde Schadenersatzforderungen geltend, wenn eine Lieferung nicht erbracht werden kann.
  3. Auch Gewinnausfälle sind zu verbuchen und müssen finanziell verkraftet werden.

Damit eine Firma in dieser Situation nicht am Rande des Ruins steht, ist eine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung unerlässlich.

Die Top-Vorteile einer Betriebs­­unterbrechungs­versicherung

  • Finanziell abgesichert bei unerwartetem Stillstand des Betriebes
  • Entgangene Gewinne sowie laufende Fixkosten werden vom Versicherer übernommen
  • Versichert sind Betriebs­unterbrechungen aufgrund von z.B. Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruch und Krankheit des Inhabers
  • Grundleistungen können gegen einen kleinen Aufpreis bereits in die Geschäftsinhalts­versicherung integriert werden.

Mit uns die ideale Betriebs­­unterbrechungs­versicherung finden

Sichern Sie sich bei uns bereits ab 9,12 Euro im Monat ab.
Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten für Sie erstellt.

  • Schnell und unkompliziert
  • Immer einen direkten Ansprechpartner
  • Im Versicherungsfall für Sie da
Icon Dokument

Hier direkt online vergleichen

Die Testsieger 2023 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich.


Icon Pyramide

Sie bestimmen Art und Umfang der Betriebs­­unterbrechungs­versicherung

Sie können zwischen 3 Formen der Betriebs­­unterbrechungs­versicherung sowie einer speziellen Versicherungs­lösung für bestimmte Berufsgruppen wählen. Wählen Sie die Form, die am besten zu Ihrer Betriebsgröße passt.


So erhalten Sie den passenden Schutz

Eine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung soll leisten, wenn Ihr Betrieb wegen bestimmten Gründen unterbrochen wird. Damit dies reibungslos und ohne Komplikationen stattfindet und Sie die entsprechende Entschädigung bekommen, ist es enorm wichtig, dass diese auf Ihren individuellen Betrieb zugeschnitten ist.

Icon Paket Sackkarre

Für den Versicherer ist es daher wichtig zu wissen, was für einen Betrieb Sie führen, welche Risiken bestehen und wie viel Umsatz Ihnen konkret verloren geht, wenn Ihr Betrieb stillsteht. Neben der Versicherungssumme sollte auch die sog. Haftzeit ausreichend bemessen sein: Je länger die Haftzeit, desto länger zahlt Ihnen der Versicherer entgangene Gewinne. Achten Sie also von Anfang an auf eine korrekte und saubere Vertragsgestaltung. Nur so bekommen Sie im Falle einer Betriebs­unterbrechung ausreichend Ersatz, um Ihre Firma wieder auf die Beine zu stellen.

Arten der Betriebs­­unterbrechungs­versicherung

Die Betriebs­­unterbrechungs­versicherung ist nach einer kleinen, mittleren und großen Variante unterteilt, die sich in ihrem Leistungsumfang unterscheiden. Zusätzlich gibt es eine Sonderform für bestimmte Berufsgruppen. Vorab sollte das Unternehmen genau seinen Bedarf prüfen, um die passende Variante zu finden.

Kleine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung

Hier entspricht die Versicherungssumme der Summe der Inhalts­versicherung, da diese ein Teil davon ist. Beide Versicherungen sind also aneinander gekoppelt. Da es sich um einen Zusatzbaustein der Geschäftsinhalts­versicherung handelt, sind mit der kleinen Betriebs­­unterbrechungs­versicherung nur die Gefahren abgedeckt, die auch die Inhalts­versicherung absichert, beispielsweise Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl.

Haben Sie bereits eine Geschäftsinhalts­versicherung, dann prüfen Sie, ob Sie diese um eine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung erweitern können. Andernfalls können Sie sich hier weiter über das Thema informieren und kostenfrei passende Tarife vergleichen.


Mittlere Betriebs­­unterbrechungs­versicherung

Diese Versicherung kann ohne Inhalts­versicherung abgeschlossen werden, sodass es möglich ist, eine eigenständige Versicherungssumme festzulegen. Sie beträgt in der Regel 500.000 bis 10 Millionen Euro. Sie unterscheidet sich zur kleinen Versicherung hinsichtlich der Versicherungssumme und des Versicherungsumfangs. Eine Unter-, aber auch Über­versicherung sollte vermieden werden, denn Letztere führt zu überhöhten Versicherungsbeiträgen. Die mittlere Betriebs­­unterbrechungs­versicherung können Sie ganz einfach und kostenfrei über unseren Tarifrechner abschließen.


Große Betriebs­­unterbrechungs­versicherung

Die große Betriebs­­unterbrechungs­versicherung eignet sich insbesondere für industrielle Firmen. Mit der mittleren und großen Versicherung können umfangreichere Risiken abgedeckt werden. Sie versichern nicht nur die versicherten Schäden der Inhalts­versicherung, sondern weitere Folgeschäden wie Mehrkosten durch Schichtarbeit oder Überstunden. Auch diese Form der Absicherung können Sie über unseren kostenfreien Tarifrechner abschließen.

Jetzt Tarife der Betriebs­­unterbrechungs­versicherung direkt online vergleichen

Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.

Betriebsausfall­versicherung für bestimmte Berufsgruppen

Einige Berufsgruppen in der Betriebs­­unterbrechungs­versicherung benötigen einen speziellen Versicherungsschutz – die Praxisausfall­versicherung. Dazu gehören etwa:

Icon Angestellte Mann und Frau
  • Ärzte
  • Anwälte
  • Architekten
  • Freiberufler
  • Gastronomie
  • Pflegeheime

Wenn der leitende Arzt oder Anwalt erkrankt und daraufhin die Praxis oder Kanzlei geschlossen werden muss, liegen andere Risiken vor. Auch für die Bereiche Gastronomie, Pflegeheime und Dolmetschen gelten andere Bedingungen, als für große und mittlere Unternehmen. Informieren Sie sich dazu auf unserer separaten Seite. Dort finden Sie auch die Möglichkeit, unverbindlich und kostenfrei Tarife zu vergleichen und online abzuschließen.

Praxisausfall­versicherung: Infos und Tarifvergleich

Ertragsausfall­versicherung für produzierende Unternehmen und Landwirte

Produzierende oder auch landwirtschaftliche Unternehmen kennen die Betriebs­­unterbrechungs­versicherung eventuell besser unter dem Namen Ertragsausfall­versicherung. Entgangene Erträge bedingt durch einen Betriebs- oder Produktionsstillstand ist quasi das Äquivalent zu den entgangenen Gewinnen eines kleinen oder mittelständischen Unternehmens. Auch funktionieren beide Versicherungen nach dem gleichen Prinzip.

Ertragsausfall­versicherung: Infos und Tarifvergleich


Icon Zahnrad

Ausfall von Maschinen richtig versichern

Betriebe, die verstärkt mit technischen Maschinen arbeiten, sind auf dessen Funktionstüchtigkeit angewiesen. Der Betriebsausfall kann verheerend sein. Die Maschinen selbst sind bei Brand, Leitungswasser oder Vandalismus in der Regel in der Geschäftsinhalts­versicherung abgesichert. Doch gegen den technischen Ausfall der Maschine benötigen Betriebe eine gesonderte Maschinen­­unterbrechungs­versicherung. Weitere Details finden Sie hier:

Betriebs­­unterbrechungs­versicherung für Maschinen

Was kostet eine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung?

Rechenbeispiel

Da eine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung auf das Unternehmen zugeschnitten wird, unterscheiden sich auch die Kosten einer Absicherung. Eine kleine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung gibt es bereits ab 9,12 Euro im Monat. Beachten Sie dazu folgendes Rechenbeispiel sowie unsere Hinweise zur Berechnung der Versicherungsprämie.

BrancheRestaurant
Betriebsgröße30 qm
Art der Betriebs­­unterbrechungs­versicherungZusatzbaustein innerhalb der Geschäftsinhalts­versicherung
Versicherungssumme100.000 €
Selbstbehalt250 €
Haftzeit12 Monate
Versicherungsprämie
(nur Betriebs­­unterbrechungs­versicherung)
109,40 € im Jahr
9,12 € im Monat*
*Jahresprämie umgerechnet. Bitte beachten Sie, dass bei einer monatlichen Zahlweise ggf. ein Zuschlag von einigen Prozent hinzukommt.

Wodurch werden die Kosten beeinflusst?

Es gibt verschiedene Faktoren, die die Kosten beeinflussen. Den größten Einfluss haben die vergangenen Bilanzen, die erwarteten Gewinne für das kommende Geschäftsjahr und die Fixkosten. Daran orientiert sich die Versicherungssumme. Weitere Faktoren sind beispielsweise:

  • Art der Betriebs­­unterbrechungs­versicherung
  • Deckungssumme
  • Versicherte Gefahren
  • Zusatzleistungen und Extras
  • Sind nur einzelne oder komplette Gefahrengruppen eingeschlossen?
  • Selbst­beteiligung
  • Dauer der Haftungszeit und Karenzzeit
  • Laufzeit
  • Mitarbeiterzahl, Umsatzhöhe und Unternehmensstandort
  • Individuelle Risikobewertung des Betriebs

Welchen Einfluss haben diese Faktoren genau?

Versicherungssumme

lesen

Die Versicherungssumme bzw. die Deckungssumme ist hinsichtlich der Höhe der Beiträge ein entscheidendes Kriterium und sollte korrekt gewählt werden. Natürlich sollte sie nicht zu hoch bemessen sein, damit die Beiträge für die Versicherung überschaubar bleiben. Außerdem wird im Schadenfall lediglich der nachgewiesene Schaden gezahlt, eine zu hoch bemessene Versicherungssumme hat dann keinen weiteren Sinn. Ist die Versicherungssumme aber zu niedrig angesetzt, wird der Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme gezahlt. Einen darüber hinausgehenden Anteil müssten Sie aus eigener Tasche zu zahlen. Deshalb sollte man die anfallenden Fixkosten im Fall einer Betriebs­unterbrechung genau kalkulieren und den Versicherungsschutz entsprechend wählen.

Haftzeit

lesen

Während die kleine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung meist eine Haftungszeit von 12 Monaten vorsieht, sind es bei der großen Versicherung mindestens 12 bis 36 Monate. Die genaue Frist wird vertraglich vereinbart. Hier gilt: Je länger die Haftzeit, desto höher ist die Versicherungsprämie.

Zusatzleistungen

lesen

Sollen Extraleistungen vertraglich abgesichert werden, wirkt sich dies ebenso auf die Kosten der Versicherung aus – der Versicherungsschutz wird entsprechend teurer. Dazu gehören beispielsweise Rückwirkungsschäden, die sich in einem Zuliefererbetrieb ergeben, oder auch Schadensminderungskosten.

Selbst­beteiligung

lesen

Der Selbstbehalt entscheidet ebenfalls über die Beiträge. Dies ist der Teil, den Sie im Schadensfall selbst zahlen – alles, was darüber liegt, zahlt der Versicherer. Je höher Sie die Selbst­beteiligung wählen, desto niedriger wird Ihre Versicherungsprämie.

Die Selbst­beteiligung sollte realistisch ausgewählt werden, damit der Betrag im Falle eines Schadens tatsächlich tragbar ist. Bei einem zeitlichen Selbstbehalt kommt der Versicherer erst nach der vertraglich vereinbarten Anzahl der Tage nach dem Eintritt der Betriebs­unterbrechung für den Schaden auf.

Laufzeit

lesen

Die Laufzeit beträgt bei vielen Versicherern 1 bis drei 3, doch es sind auch abweichende Vereinbarungen möglich. Grundsätzlich gilt: Je länger die Laufzeit ist, desto geringer sind in der Regel die Beiträge. Doch für den Versicherungsnehmer bedeutet dies auch weniger Flexibilität.

Experten-Tipp: Genaue Bedarfsanalyse wichtig

„Die Höhe der Deckungssumme ist keine konstante Größe, da sie sich individuell aus den jeweiligen Gegebenheiten des Unternehmens sowie der Summe aller enthaltenden Leistungen berechnet. Je geringer die Deckungssumme ist, desto niedriger ist auch die Prämie. Daher ist eine genaue Bedarfsanalyse sehr wichtig, um die korrekte Versicherungssumme zu wählen.

Auch sollte die Versicherungssumme der Betriebs­­unterbrechungs­versicherung in regelmäßigen Abständen geprüft werden. So stellen Sie sicher, dass im Schadensfall tatsächlich eine ausreichende Leistung erbracht wird. Sinnvoll ist es, wenn der Vertrag eine Klausel für die Nachhaftung beinhaltet. Dann ersetzt der Versicherer nämlich auch Schäden, die über die Versicherungssumme hinaus gehen. Meist werden bis zu 30 Prozent höhere Schäden ohne Anpassung der Versicherungssumme ersetzt. Diese kann dann im Folgejahr angepasst werden.“

Foto von Martin Hacker
Signatur von Martin Hacker
Martin Hacker
Berater

Was kostet eine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung für Ihre Firma?

Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.

Leistungen der Betriebs­­unterbrechungs­versicherung

Je nach Form der Betriebs­­unterbrechungs­versicherung unterscheidet sich der Leistungsumfang bzw. die versicherbaren Schäden. Tritt einer der im Vertrag aufgeführten, versicherten Schäden auf, kommt das Versicherungs­unternehmen für Gewinneinbußen und laufende Fixkosten auf, die während der Phase der Betriebs­unterbrechung anfallen.

Übersicht: Wann leistet der Versicherer?

In der folgenden Übersicht sehen Sie, wie sich die kleine, mittlere und große Betriebs­unterbrechung (BU) im Leistungsumfang unterscheiden.

LeistungenKleine BUMittlere BUGroße BU
Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
Sturm und Hagel
Leitungswasser
Einbruchdiebstahl
Vandalismus
Elementarschäden (z. B. Erdbeben, Schneedruck, Überschwemmung)
Böswillige Beschädigung
Erstattung laufender Fixkosten und Gehälter
Erstattung entgangener Gewinne
Übernahme von Schadensminderungskosten
All-Risk-Deckung
Versicherungssummeentspricht der VS-Summe der Inhalts­versicherunghöher als die der kleinen BUhöher als die der mittleren BU
Die konkreten Leistungen hängen vom jeweiligen Tarif ab und sind in den Versicherungsbedingungen festgehalten.

Was zahlt der Versicherer im Schadensfall?

  • Löhne und Gehälter von Angestellten
  • Laufende Kosten wie Miete, Strom, Versicherungsbeiträge
  • Entgangene Gewinne auf Basis der Bilanzen der Vergangenheit
Icon Kreisdiagramm

Optional: Schadensminderungskosten

Der Leistungsumfang kann durch die Übernahme von sog. Schadensminderungskosten ergänzt werden. Dabei handelt es sich um Aufwendungen, die zur Verkürzung der Betriebs­unterbrechung beitragen sollen. Einige Versicherer sorgen mit diesem Baustein dafür, dass das Unternehmen keine Markt­anteile verliert und seine Wettbewerbsfähigkeit nicht sinkt. Falls Angestellte Überstunden oder Sonderschichten einlegen müssen, übernimmt das Versicherungs­unternehmen die Vergütungen. Zur schnellen Inbetriebnahme zählt auch die Anmietung von provisorischen Betriebsräumen oder die Nutzung von fremden Fabriken und Produktionshallen.


Wie lang ist die Haftzeit?

Die Haftzeit ist die Zeitspanne, in der das Versicherungs­unternehmen die Kosten zahlt. Bei Vertragsabschluss kann in der Regel eine Haftzeit von 12 oder 18 Monaten vereinbart werden. Die Haftzeit gilt ab Eintritt des Sachschadens. Falls die Aufnahme des Betriebs in dieser Zeit nicht erreicht werden kann, kann die Haftzeit teilweise auch verlängert werden.

Icon Zeit ist Geld

Zusatzbaustein: Betriebsschließungs­versicherung

Bei der mittleren und großen Betriebs­­unterbrechungs­versicherung kann der Zusatzbaustein Betriebsschließungs­versicherung mit abgeschlossen werden. Diese leistet dann nicht nur im Falle einer Schließung aufgrund von Sachschäden, sondern beispielsweise auch bei Schließung aufgrund von Infektionsgefahr mit bestimmten Krankheits­erregern. Wie die aktuelle Corona-Pandemie zeigt, kann eine davor abgeschlossene Betriebsschließungs­versicherung die wirtschaftliche Existenz retten.

Jedoch muss hier stark auf die konkreten Formulierungen in den Versicherungsbedingungen geachtet werden. Weiter unten finden Sie aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie.

Schadensbeispiele: So hilft die Betriebs­­unterbrechungs­versicherung

Einbruch und Vandalismus

lesen

In der Nacht brechen Unbekannte in ein Einzelhandelsgeschäft ein. Als sie kein Geld in der Kasse finden, randalieren sie und beschädigen sie die Verkaufsfläche, Waren und anderes Inventar. Das Geschäft muss für einige Zeit geschlossen werden. In dieser Zeit können die Waren nicht verkauft und der Sachschaden muss behoben werden.

Brandschaden

lesen

Bei einem Werkzeugbau in einer Werkstatt tritt ein Brandschaden auf, sodass die Angestellten nicht mehr an den Maschinen arbeiten können. Da dies die Haupteinnahmequelle des Betriebes ist, kommt es zu einem Ertragsausfall durch nicht erwirtschaftete Gewinne und weiterlaufende Kosten.

Sturmschaden

lesen

Über Nacht zieht ein starkes Unwetter auf und reißt das Dach eines Restaurants auf. Die Betreiber entdecken am nächsten Morgen, dass nur die Hälfte des Ladens betroffen ist. Dennoch müssen sie mit erheblichen Umsatzeinbußen rechnen, da nur die Hälfte der Tische mit Gästen besetzt werden kann.

Jetzt Tarife der Betriebs­­unterbrechungs­versicherung direkt online vergleichen

Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.

Welche aktuellen Einschränkungen gibt es aufgrund der Corona-Pandemie?

Icon Coronavirus

Aufgrund der Maßnahmen zur Senkung des Infektionsrisikos mit dem Coronavirus, mussten zahlreiche Betriebe schließen. Vor allem Gastronomie- und Hotelbetriebe bangen seitdem um ihre Existenz. Die Alternativen wie Außer-Haus-Verkauf oder die Unterbringung von Geschäftsreisenden reichen finanziell kaum aus, um den wirtschaftlichen Schaden infolge der behördlich angeordneten Betriebsschließung auszugleichen.

Wann kann ich überhaupt mit Versicherungsschutz bei Corona rechnen?

  • Wer eine reine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung bzw. eine Geschäftsinhalts­versicherung mit Einschluss der Betriebs­unterbrechung abgeschlossen hat, kann keinerlei Leistung vom Versicherer aufgrund von Corona erwarten. Bei der Betriebs­­unterbrechungs­versicherung muss explizit ein Sachschaden vorangegangen sein, der zu einer vorübergehenden Betriebsschließung geführt hat.
  • Mit einer zusätzlichen Betriebsschließungs­versicherung ist auch die behördlich verordnete Schließung auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes versichert. (Beachten Sie unsere wichtigen Hinweise hierzu weiter unten!)
  • Mit einer speziellen Praxisausfall­versicherung ist der Betrieb versichert, wenn der Inhaber aufgrund von Krankheit, Unfall oder verordneter Quarantäne ausfällt. (Beachten Sie unsere wichtigen Hinweise hierzu weiter unten!)

Betriebsschließungs- und Praxisausfall­versicherung: Es zählen die konkreten Versicherungsbedingungen

Theoretisch würden eine rechtzeitig abgeschlossene Betriebsschließungs­versicherung oder eine Praxisausfall­versicherung im Falle von Corona leisten. Entscheidend sind hier jedoch die konkreten Formulierungen in den Versicherungsbedingungen:

  • Ist die Rede allgemeingültig von Betriebsschließungen infolge von Infektionskrankheiten nach § 6 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG), besteht eine Chance auf Erstattung.
  • Ist die Rede von konkret den aufgezählten Krankheits­erregern und Krankheiten laut § 6 und 7 des IFSG von 2000, so besteht kein Versicherungsschutz. Das Coronavirus wurde erst Anfang 2020 in die Liste mit aufgenommen. Manche Versicherungsbedingungen beinhalten sogar die explizite Aufzählung an Krankheiten.

Option 2 widerspricht jedoch der Auslegung des Infektionsschutzgesetzes, da neue Risiken schnell erkannt und entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung getroffen werden müssen und eine solche Aufzählung an Krankheiten und Erregern eben nicht als abschließend gelesen werden sollte.

Gründe, warum die Versicherung Leistungen ablehnt

Die meisten Versicherer lehnen die Leistung bei aktuellen Betriebsschließungsschäden aus folgenden Gründen ab:

  • Eine Pandemie ist nicht Gegenstand der Kalkulation des Betriebsrisikos bei Vertragsabschluss gewesen
  • Das Coronavirus ist nicht in der abschließenden Aufzählung der versicherten Krankheits­erreger laut IFSG enthalten
  • Der Betrieb muss durch eine direkte Schließungsanordnung betroffen sein, nicht durch eine Allgemeinverfügung wie im Falle der Corona-Pandemie

Diese Gründe können jedoch noch nicht als rechtlich haltbar angesehen werden. Da es sich bei der Corona-Pandemie um ein neues, zuvor nicht kalkulierbares Risiko handelt, entscheiden Versicherer bei ihren Kunden oft auf Einzelfallbasis.


So reagieren Versicherer

Zu Beginn der weitreichenden Betriebsschließungen haben einige Gesellschaft einer uneingeschränkten Leistung zugesagt. Jedoch gehen immer mehr Versicherer darauf über, ihren betroffenen Kunden ein Vergleichsangebot zu unterbreiten. Dieses orientiert sich an den Verhandlungen und Lösungsvorschlägen der DEHOGA Bayern e.V.

Demnach wurde ein ein Durchschnittswert von 70 Prozent ermittelt, den betroffene Unternehmen durch staatliche Hilfe (Soforthilfe vom Bund, Kurzarbeitergeld) ausgleichen können. Der Vorschlag der DEHOGA sieht vor, dass Versicherer sich an den übrigen 30 Prozent mit 15 Prozent der bei Betriebsschließung jeweils vereinbarten Tagessätze beteiligen. Diesem Angebot gehen mittlerweile uns bekannte 15 Versicherungsgesellschaften nach.

Was Sie jetzt tun können

  • Senden Sie Ihrer Versicherung eine formlose Schadensmeldung in Bezug auf die behördliche Verordnung der Betriebsschließung zu, damit die vertraglichen Obliegenheiten erfüllt sind. Teilschließungen sind unter Umständen ebenfalls versichert – tun Sie dies daher auch, wenn Sie von Einschränkung der Öffnungszeiten oder nur noch von Außer-Haus-Verkauf/Lieferung betroffen sind.
  • Beantragen Sie bei den zuständigen Kommunalbehörden eine Einzelverfügung zur Schließung gegen Ihren Betrieb. Legen Sie diese zusammen mit der Allgemeinverfügung der Schadensmeldung bei bzw. reichen Sie diese nach.
  • Beachten Sie weitere Obliegenheiten, zu denen Sie vertraglich verpflichtet sind, wie etwa Leerstand als Gefahrerhöhung in Ihrer Sach­versicherung oder etwaige Verkehrssicherungs­pflichten.
  • Haben Sie eine Firmen­rechtsschutz­versicherung mit Versicherungsvertrags­rechtsschutz, dann lassen Sie sich eine Deckungszusage für den Fall geben, dass Ihr Versicherer die Leistung bei Betriebsschließung ablehnt und Sie rechtlich vorgehen wollen.

Gerichte urteilen unterschiedlich

Betroffene Unternehmen und Betriebe warten seit jeher auf Klarheit und Rechtssicherheit, ob Versicherer die Leistung bei coronabedingten Betriebsschließungen wirklich verweigern dürfen. Vergangene Gerichtsurteile bieten wenig Orientierung, da immer wieder verschieden geurteilt wird. Viele Gastwirte und Hotelbesitzer scheitern vor Gericht, da dieses den Versicherer in der Hinsicht unterstützt, dass das Coronavirus nicht in der Aufzählung versicherter Krankheiten enthalten war.

Andere wiederum können Erfolge verbuchen und erhalten vom Versicherer Schadensersatz. Dies geschah beispielsweise mit der Begründung, dass die betroffene Klausel im Versicherungsvertrag zu intransparent und unklar formuliert war und einer Inhaltskontrolle gemäß § 307 BGB nicht Stand halten würde. Wiederum andere Gerichte beurteilen genau dies als sehr wohl klar formuliert. Es bleibt undurchsichtig. Wir halten Sie auf unserem Corona-Blog auf dem Laufenden:

Aktuelle Corona-Urteile für Unternehmen

Was Sie bei Neuabschluss beachten sollten

Haben Sie noch keine Betriebsschließungs­versicherung oder Praxisausfall­versicherung abgeschlossen, können Sie dies natürlich machen – Sie müssen jedoch damit rechnen, dass das Risiko „Corona“ explizit ausgeschlossen wird. Derzeit sind uns folgende Einschränkungen bzw. Ausschlüsse bei Neuverträgen bekannt:

  • Kein Versicherungsschutz für den Leistungsbereich Quarantäne oder Erkrankungen aufgrund COVID-19.
  • Nur Versicherungsschutz bei von einer zuständigen deutschen Behörde als Einzelanordnung verordnete Quarantäne gegen den einzelnen Betrieb oder gegen die den Betrieb verantwortlich leitende Person. Allgemeinverfügungen von Behörden sind hingegen nicht versichert.
  • Kein Versicherungsschutz für Betriebs­unterbrechung/-schließung aufgrund von Quarantäne­maßnahmen wegen Epidemien oder Pandemien bzw. für Schäden im Zusammenhang mit einer Epidemie oder Pandemie.

Wie sich Unternehmen bei Epidemien und Pandemien versichern können

Betriebs­­unterbrechungs­versicherung im Test (2023)

Icon Stern

Bei der Betriebs­­unterbrechungs­versicherung handelt es sich wie bei vielen anderen Gewerbe­versicherungen um ein sehr individuelles und auf das jeweilige Unternehmen zugeschnittene Versicherungsprodukt. Unabhängige Testinstitute konzentrieren sich zudem mehr auf Versicherungen für Privatpersonen. Als gewerblicher Kunde sollten Sie daher besser die persönliche Beratung von unseren unabhängigen Experten der Gewerbe­versicherungen nutzen. Kontaktieren Sie uns dazu gerne direkt.

Diese Anbieter empfehlen wir

Wir haben bei der Absicherung von Betrieben mit einer Betriebs­­unterbrechungs­versicherung vor allem mit den folgenden Anbietern sehr gute Erfahrungen gemacht – sowohl in der Zusammenarbeit mit dem Versicherer als auch auf Grundlage von Rückmeldungen unserer Kunden:

  • Allianz
  • Nürnberger
  • Alte Leipziger
  • Gothaer
  • Mannheimer
  • Axa
  • AIG
Foto von Benjamin Mai
Signatur von Benjamin Mai
Benjamin Mai
Berater

Jetzt Tarife der Betriebs­­unterbrechungs­versicherung direkt online vergleichen

Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.

Betriebs­­unterbrechungs­versicherungen vergleichen: Das ist wichtig

Eine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung kann entsprechend des Unternehmens individuell gestaltet und angepasst werden, um bestmöglich versichert und geschützt zu sein. Wichtig ist es, vorab genau den Bedarf des eigenen Unternehmens zu prüfen. Eventuell benötigt Ihr Unternehmen eine zusätzliche Betriebsausfall­versicherung oder eine spezielle Betriebs­­unterbrechungs­versicherung für Maschinen. Oder die Erweiterung Ihrer Geschäftsinhalts­versicherung reicht bereits aus.

Auf diese Dinge sollte Sie außerdem achten

Versicherungssumme gut kalkulieren und anpassen

lesen

Wird ein zu hoher Betrag vereinbart, werden höhere Beiträge gezahlt, der Versicherte erhält im Schadensfall jedoch nur die nachgewiesenen Kosten. Bei einer zu geringen Summe werden nur die Kosten der Versicherungssumme erstattet, auch wenn die tatsächlichen Kosten höher ausfallen. Falls die Deckungssumme nicht mehr passt, sollte eine Herab- oder Heraufsetzung erfolgen.

Nachhaftungsklausel

lesen

Die Klausel „Nachhaftung“ ist sinnvoll, denn damit ersetzt der Versicherer auch den Schaden, welcher über der Versicherungssumme liegt. Hierfür fällt zunächst keine Prämie an.

Verschiedene Tarife, verschiedene Kosten

lesen

Letzten Endes hat die Wahl des Versicherers ebenso einen Einfluss auf die Beiträge der Betriebs­­unterbrechungs­versicherung, denn die Anbieter können sich selbst bei einer gleichen Leistung preislich unterscheiden. Es gibt zudem sehr vielfältige Tarife. Die Angebote weisen bezüglich Leistung und spezieller Vereinbarungen wie Karenz- und Haftungszeit oder Nachhaftungsklausel wichtige Unterschiede auf. Ein Vergleich lohnt sich deshalb auf jeden Fall.

Jetzt Tarife der Betriebs­­unterbrechungs­versicherung direkt online vergleichen

Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.

Fazit

Es gibt zahlreiche Schadensrisiken, die zum Betriebsausfall führen können. Die teilweise gravierenden Auswirkungen, die schlimmstenfalls bis zur Insolvenz des Unternehmens führen können, werden durch die Betriebs­­unterbrechungs­versicherung abgefangen. Damit sichern sich Unternehmen den finanziellen Ausgleich, denn gerade bei kleinen und mittelständischen Firmen kann der Ertragsausfall die Wettbewerbsfähigkeit erheblich einschränken, sodass die Existenz bedroht ist. Eine leistungsstarke Betriebs­­unterbrechungs­versicherung gehört damit für viele Unternehmen zu den wichtigsten Absicherungen.

Wichtig ist es, den Versicherungsschutz genau auf das Unternehmen anzupassen. Holen Sie sich hier Unterstützung von uns: Nutzen Sie unseren kostenfreien Tarifrechner oder kontaktieren Sie unsere Experten. Kostenfrei und unverbindlich.


Die häufigsten Fragen zur Betriebs­­unterbrechungs­versicherung

Was zahlt die Betriebs­­unterbrechungs­versicherung?

lesen

Eine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung erstattet Unternehmen bei einer ungeplanten Unterbrechung des laufenden Betriebs die Kosten. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Löhne, Mieten, entgangene Gewinne sowie Maßnahmen, um den Betrieb wieder Instand zu setzen. Es gibt die Versicherung als kleine, mittlere oder große Betriebs­­­­unterbrechungs­­versicherung. Eine kleine Betriebs­unterbrechung können Sie in Ihre Geschäftsinhalts­­versicherung integrieren.

Was deckt eine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung ab?

lesen

Die Betriebs­­unterbrechungs­versicherung leistet, wenn der Betrieb infolge eines Schadens durch Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Vandalismus, Einbruchdiebstahl, Schneedruck, Erdbeben oder Überschwemmung unterbrochen wird. Welche Gefahren genau versichert sind, hängt von der Art der Betriebs­­unterbrechungs­versicherung und der konkreten Versicherungsbedingungen ab.

Was bedeutet Haftzeit?

lesen

Die Haftzeit bezeichnet jenen Zeitraum, in dem der Versicherer die Zahlung von entgangenen Gewinnen und Fixkosten sowie Maßnahmen zur Wiederaufnahme des Betriebes zahlt. Innerhalb der Haftzeit sollte der Betrieb also wieder auf die Beine gestellt werden. Die Haftzeit wird bei Vertragsabschluss vereinbart und kann ggf. verlängert werden.

Was versteht man unter Rückwirkungsschäden?

lesen

Rückwirkungsschäden bezeichnen Schäden, die in Fremdbetrieben passieren, wie etwa Zulieferer oder Abnehmer. Diese Schäden müssen jedoch ebenfalls aus Gefahren resultieren, die in Ihrer Betriebs­­unterbrechungs­versicherung versichert sind.

Wo gilt der Versicherungsschutz der Betriebs­­unterbrechungs­versicherung?

lesen

Der Versicherungsschutz besteht in den vertraglich genannten Risikoorten. Dies ist meist der Hauptsitz sowie unter Umständen Zweigstellen und weitere Niederlassungen. Als Betriebsstelle gelten auch die Arbeitsplätze, die sich in unmittelbarer Nähe des Grundstücks befinden. Gleiches gilt für Anschlussgleise und Wasseranschlüsse sowie Parkplätze, die dem Betrieb zur Verfügung stehen und entsprechend gekennzeichnet sind.

Was ist in der Betriebs­­unterbrechungs­versicherung nicht versichert?

lesen

Nicht versicherbar sind Betriebs­unterbrechungen, die etwa aus Vorsatz, Krieg oder Kernenergie resultieren. Auch die Schließung aufgrund behördlicher Verordnungen oder auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ist nicht versichert, sofern keine Betriebsausfall­versicherung dazu abgeschlossen wurde. Der Ausfall durch Krankheit, Unfall oder Quarantäne des Inhabers muss ebenfalls gesondert abgesichert werden.

Können die Kosten für die Versicherung von der Steuer abgesetzt werden?

lesen

Die Beiträge der Versicherung gelten als Betriebskosten, sodass sie in der Steuererklärung als Aufwendungen anzugeben sind. Dadurch wird die Steuerlast des Unternehmens verringert. Im Steuerrecht bestehen allerdings einige Sonderregeln, sodass eine Verallgemeinerung nicht möglich ist.

Wie erfolgt die Risikobewertung des Unternehmens?

lesen

In Bezug auf die Kosten einer Betriebs­­unterbrechungs­versicherung gehört auch die individuelle Risikobewertung durch den Versicherer zu den entscheidenden Faktoren. Einige Unternehmen haben ein größeres Risiko, dass eine Betriebs­unterbrechung auftreten könnte, beispielsweise wenn mit besonders empfindlichen und störanfälligen Maschinen gearbeitet wird. Dies verursacht natürlich etwas höhere Kosten.

Was ist eine Ertragsausfall­versicherung?

lesen

Eine Ertragsausfall­versicherung ist im Prinzip das gleiche wie eine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung. Auch sie ersetzt entgangene Gewinne und laufende Fixkosten bei Betriebs­unterbrechung durch einen Sachschaden. Manche Versicherer verwenden die Begriffe synonym für die gleiche Versicherungs­lösung. Andere Versicherer meinen damit die Absicherung einzig bei Sachschäden.

Was ist eine Betriebsausfall­versicherung?

lesen

Wenn im Betrieb eine wichtige Person, wie etwa der Geschäftsführer, der Oberarzt oder geschäftsführender Anwalt ausfällt, dann leistet die Betriebsausfall­versicherung. Diese leistet jedoch nicht, wenn aufgrund eines Sachschadens die Abläufe gestört werden. Daher sollten Selbständige, Arztpraxen und Anwaltskanzleien auf eine Kombination beider Policen setzen.

Haben Sie alles gefunden?

Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?

Wir helfen Ihnen gerne. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E–Mail.

Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
Ihre Ansprechpartnerin
Erfahrungen & Bewertungen zu transparent-beraten.de GmbH