Das erwartet Sie hier
Was kostet die ideale Betriebsunterbrechungsversicherung und welche Leistungen sind besonders wichtig. Mit aktuellen Corona-Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz.
Das erwartet Sie hier
Was kostet die ideale Betriebsunterbrechungsversicherung und welche Leistungen sind besonders wichtig. Mit aktuellen Corona-Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Wie sieht die optimale Betriebsunterbrechungsversicherung aus?
Darum ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung wichtig
Wenn ein Sturm einen Teil des Dachs abreißt, muss der Schaden schnellstens behoben werden: Für den Schaden selbst greift eine Gebäudeversicherung.
Werden durch ein Feuer oder Einbruchdiebstahl technische Geräte, teure Möbel oder anderer Firmenbesitz beschädigt oder entwendet, ersetzt eine Geschäftsinhaltsversicherung die Kosten.
Doch neben diesem Sachschaden muss sich das Unternehmen auch Gedanken um die Folgekosten machen.
- Es entstehen Fixkosten für Löhne und Mieten, es fallen Kosten für Strom und andere feste Betriebsausgaben an.
- Vielleicht macht ein Kunde Schadenersatzforderungen geltend, wenn eine Lieferung nicht erbracht werden kann.
- Auch Gewinnausfälle sind zu verbuchen und müssen finanziell verkraftet werden.
Damit eine Firma in dieser Situation nicht am Rande des Ruins steht, ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung unerlässlich.
Die Top-Vorteile einer Betriebsunterbrechungsversicherung
Mit uns die ideale Betriebsunterbrechungsversicherung finden
Sichern Sie sich bei uns bereits ab 9,12 Euro im Monat ab.
Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten für Sie erstellt.
Hier direkt online vergleichen
Die Testsieger 2023 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich.
Sie bestimmen Art und Umfang der Betriebsunterbrechungsversicherung
Sie können zwischen 3 Formen der Betriebsunterbrechungsversicherung sowie einer speziellen Versicherungslösung für bestimmte Berufsgruppen wählen. Wählen Sie die Form, die am besten zu Ihrer Betriebsgröße passt.
So erhalten Sie den passenden Schutz
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung soll leisten, wenn Ihr Betrieb wegen bestimmten Gründen unterbrochen wird. Damit dies reibungslos und ohne Komplikationen stattfindet und Sie die entsprechende Entschädigung bekommen, ist es enorm wichtig, dass diese auf Ihren individuellen Betrieb zugeschnitten ist.
Für den Versicherer ist es daher wichtig zu wissen, was für einen Betrieb Sie führen, welche Risiken bestehen und wie viel Umsatz Ihnen konkret verloren geht, wenn Ihr Betrieb stillsteht. Neben der Versicherungssumme sollte auch die sog. Haftzeit ausreichend bemessen sein: Je länger die Haftzeit, desto länger zahlt Ihnen der Versicherer entgangene Gewinne. Achten Sie also von Anfang an auf eine korrekte und saubere Vertragsgestaltung. Nur so bekommen Sie im Falle einer Betriebsunterbrechung ausreichend Ersatz, um Ihre Firma wieder auf die Beine zu stellen.
Arten der Betriebsunterbrechungsversicherung
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist nach einer kleinen, mittleren und großen Variante unterteilt, die sich in ihrem Leistungsumfang unterscheiden. Zusätzlich gibt es eine Sonderform für bestimmte Berufsgruppen. Vorab sollte das Unternehmen genau seinen Bedarf prüfen, um die passende Variante zu finden.
Kleine Betriebsunterbrechungsversicherung
Hier entspricht die Versicherungssumme der Summe der Inhaltsversicherung, da diese ein Teil davon ist. Beide Versicherungen sind also aneinander gekoppelt. Da es sich um einen Zusatzbaustein der Geschäftsinhaltsversicherung handelt, sind mit der kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung nur die Gefahren abgedeckt, die auch die Inhaltsversicherung absichert, beispielsweise Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl.
Haben Sie bereits eine Geschäftsinhaltsversicherung, dann prüfen Sie, ob Sie diese um eine Betriebsunterbrechungsversicherung erweitern können. Andernfalls können Sie sich hier weiter über das Thema informieren und kostenfrei passende Tarife vergleichen.
Mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung
Diese Versicherung kann ohne Inhaltsversicherung abgeschlossen werden, sodass es möglich ist, eine eigenständige Versicherungssumme festzulegen. Sie beträgt in der Regel 500.000 bis 10 Millionen Euro. Sie unterscheidet sich zur kleinen Versicherung hinsichtlich der Versicherungssumme und des Versicherungsumfangs. Eine Unter-, aber auch Überversicherung sollte vermieden werden, denn Letztere führt zu überhöhten Versicherungsbeiträgen. Die mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung können Sie ganz einfach und kostenfrei über unseren Tarifrechner abschließen.
Große Betriebsunterbrechungsversicherung
Die große Betriebsunterbrechungsversicherung eignet sich insbesondere für industrielle Firmen. Mit der mittleren und großen Versicherung können umfangreichere Risiken abgedeckt werden. Sie versichern nicht nur die versicherten Schäden der Inhaltsversicherung, sondern weitere Folgeschäden wie Mehrkosten durch Schichtarbeit oder Überstunden. Auch diese Form der Absicherung können Sie über unseren kostenfreien Tarifrechner abschließen.
Jetzt Tarife der Betriebsunterbrechungsversicherung direkt online vergleichen
Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.
Betriebsausfallversicherung für bestimmte Berufsgruppen
Einige Berufsgruppen in der Betriebsunterbrechungsversicherung benötigen einen speziellen Versicherungsschutz – die Praxisausfallversicherung. Dazu gehören etwa:
- Ärzte
- Anwälte
- Architekten
- Freiberufler
- Gastronomie
- Pflegeheime
Wenn der leitende Arzt oder Anwalt erkrankt und daraufhin die Praxis oder Kanzlei geschlossen werden muss, liegen andere Risiken vor. Auch für die Bereiche Gastronomie, Pflegeheime und Dolmetschen gelten andere Bedingungen, als für große und mittlere Unternehmen. Informieren Sie sich dazu auf unserer separaten Seite. Dort finden Sie auch die Möglichkeit, unverbindlich und kostenfrei Tarife zu vergleichen und online abzuschließen.
Praxisausfallversicherung: Infos und Tarifvergleich
Ertragsausfallversicherung für produzierende Unternehmen und Landwirte
Produzierende oder auch landwirtschaftliche Unternehmen kennen die Betriebsunterbrechungsversicherung eventuell besser unter dem Namen Ertragsausfallversicherung. Entgangene Erträge bedingt durch einen Betriebs- oder Produktionsstillstand ist quasi das Äquivalent zu den entgangenen Gewinnen eines kleinen oder mittelständischen Unternehmens. Auch funktionieren beide Versicherungen nach dem gleichen Prinzip.
Ertragsausfallversicherung: Infos und Tarifvergleich
Ausfall von Maschinen richtig versichern
Betriebe, die verstärkt mit technischen Maschinen arbeiten, sind auf dessen Funktionstüchtigkeit angewiesen. Der Betriebsausfall kann verheerend sein. Die Maschinen selbst sind bei Brand, Leitungswasser oder Vandalismus in der Regel in der Geschäftsinhaltsversicherung abgesichert. Doch gegen den technischen Ausfall der Maschine benötigen Betriebe eine gesonderte Maschinenunterbrechungsversicherung. Weitere Details finden Sie hier:
Was kostet eine Betriebsunterbrechungsversicherung?
Rechenbeispiel
Da eine Betriebsunterbrechungsversicherung auf das Unternehmen zugeschnitten wird, unterscheiden sich auch die Kosten einer Absicherung. Eine kleine Betriebsunterbrechungsversicherung gibt es bereits ab 9,12 Euro im Monat. Beachten Sie dazu folgendes Rechenbeispiel sowie unsere Hinweise zur Berechnung der Versicherungsprämie.
Branche | Restaurant |
Betriebsgröße | 30 qm |
Art der Betriebsunterbrechungsversicherung | Zusatzbaustein innerhalb der Geschäftsinhaltsversicherung |
Versicherungssumme | 100.000 € |
Selbstbehalt | 250 € |
Haftzeit | 12 Monate |
Versicherungsprämie (nur Betriebsunterbrechungsversicherung) | 109,40 € im Jahr 9,12 € im Monat* |
Wodurch werden die Kosten beeinflusst?
Es gibt verschiedene Faktoren, die die Kosten beeinflussen. Den größten Einfluss haben die vergangenen Bilanzen, die erwarteten Gewinne für das kommende Geschäftsjahr und die Fixkosten. Daran orientiert sich die Versicherungssumme. Weitere Faktoren sind beispielsweise:
- Art der Betriebsunterbrechungsversicherung
- Deckungssumme
- Versicherte Gefahren
- Zusatzleistungen und Extras
- Sind nur einzelne oder komplette Gefahrengruppen eingeschlossen?
- Selbstbeteiligung
- Dauer der Haftungszeit und Karenzzeit
- Laufzeit
- Mitarbeiterzahl, Umsatzhöhe und Unternehmensstandort
- Individuelle Risikobewertung des Betriebs
Welchen Einfluss haben diese Faktoren genau?
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme bzw. die Deckungssumme ist hinsichtlich der Höhe der Beiträge ein entscheidendes Kriterium und sollte korrekt gewählt werden. Natürlich sollte sie nicht zu hoch bemessen sein, damit die Beiträge für die Versicherung überschaubar bleiben. Außerdem wird im Schadenfall lediglich der nachgewiesene Schaden gezahlt, eine zu hoch bemessene Versicherungssumme hat dann keinen weiteren Sinn. Ist die Versicherungssumme aber zu niedrig angesetzt, wird der Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme gezahlt. Einen darüber hinausgehenden Anteil müssten Sie aus eigener Tasche zu zahlen. Deshalb sollte man die anfallenden Fixkosten im Fall einer Betriebsunterbrechung genau kalkulieren und den Versicherungsschutz entsprechend wählen.
Haftzeit
Während die kleine Betriebsunterbrechungsversicherung meist eine Haftungszeit von 12 Monaten vorsieht, sind es bei der großen Versicherung mindestens 12 bis 36 Monate. Die genaue Frist wird vertraglich vereinbart. Hier gilt: Je länger die Haftzeit, desto höher ist die Versicherungsprämie.
Zusatzleistungen
Sollen Extraleistungen vertraglich abgesichert werden, wirkt sich dies ebenso auf die Kosten der Versicherung aus – der Versicherungsschutz wird entsprechend teurer. Dazu gehören beispielsweise Rückwirkungsschäden, die sich in einem Zuliefererbetrieb ergeben, oder auch Schadensminderungskosten.
Selbstbeteiligung
Der Selbstbehalt entscheidet ebenfalls über die Beiträge. Dies ist der Teil, den Sie im Schadensfall selbst zahlen – alles, was darüber liegt, zahlt der Versicherer. Je höher Sie die Selbstbeteiligung wählen, desto niedriger wird Ihre Versicherungsprämie.
Die Selbstbeteiligung sollte realistisch ausgewählt werden, damit der Betrag im Falle eines Schadens tatsächlich tragbar ist. Bei einem zeitlichen Selbstbehalt kommt der Versicherer erst nach der vertraglich vereinbarten Anzahl der Tage nach dem Eintritt der Betriebsunterbrechung für den Schaden auf.
Laufzeit
Die Laufzeit beträgt bei vielen Versicherern 1 bis drei 3, doch es sind auch abweichende Vereinbarungen möglich. Grundsätzlich gilt: Je länger die Laufzeit ist, desto geringer sind in der Regel die Beiträge. Doch für den Versicherungsnehmer bedeutet dies auch weniger Flexibilität.
Experten-Tipp: Genaue Bedarfsanalyse wichtig
„Die Höhe der Deckungssumme ist keine konstante Größe, da sie sich individuell aus den jeweiligen Gegebenheiten des Unternehmens sowie der Summe aller enthaltenden Leistungen berechnet. Je geringer die Deckungssumme ist, desto niedriger ist auch die Prämie. Daher ist eine genaue Bedarfsanalyse sehr wichtig, um die korrekte Versicherungssumme zu wählen.
Auch sollte die Versicherungssumme der Betriebsunterbrechungsversicherung in regelmäßigen Abständen geprüft werden. So stellen Sie sicher, dass im Schadensfall tatsächlich eine ausreichende Leistung erbracht wird. Sinnvoll ist es, wenn der Vertrag eine Klausel für die Nachhaftung beinhaltet. Dann ersetzt der Versicherer nämlich auch Schäden, die über die Versicherungssumme hinaus gehen. Meist werden bis zu 30 Prozent höhere Schäden ohne Anpassung der Versicherungssumme ersetzt. Diese kann dann im Folgejahr angepasst werden.“
Was kostet eine Betriebsunterbrechungsversicherung für Ihre Firma?
Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.
Leistungen der Betriebsunterbrechungsversicherung
Je nach Form der Betriebsunterbrechungsversicherung unterscheidet sich der Leistungsumfang bzw. die versicherbaren Schäden. Tritt einer der im Vertrag aufgeführten, versicherten Schäden auf, kommt das Versicherungsunternehmen für Gewinneinbußen und laufende Fixkosten auf, die während der Phase der Betriebsunterbrechung anfallen.
Übersicht: Wann leistet der Versicherer?
In der folgenden Übersicht sehen Sie, wie sich die kleine, mittlere und große Betriebsunterbrechung (BU) im Leistungsumfang unterscheiden.
Leistungen | Kleine BU | Mittlere BU | Große BU |
---|---|---|---|
Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) | |||
Sturm und Hagel | |||
Leitungswasser | |||
Einbruchdiebstahl | |||
Vandalismus | |||
Elementarschäden (z. B. Erdbeben, Schneedruck, Überschwemmung) | |||
Böswillige Beschädigung | |||
Erstattung laufender Fixkosten und Gehälter | |||
Erstattung entgangener Gewinne | |||
Übernahme von Schadensminderungskosten | |||
All-Risk-Deckung | |||
Versicherungssumme | entspricht der VS-Summe der Inhaltsversicherung | höher als die der kleinen BU | höher als die der mittleren BU |
Was zahlt der Versicherer im Schadensfall?
Optional: Schadensminderungskosten
Der Leistungsumfang kann durch die Übernahme von sog. Schadensminderungskosten ergänzt werden. Dabei handelt es sich um Aufwendungen, die zur Verkürzung der Betriebsunterbrechung beitragen sollen. Einige Versicherer sorgen mit diesem Baustein dafür, dass das Unternehmen keine Marktanteile verliert und seine Wettbewerbsfähigkeit nicht sinkt. Falls Angestellte Überstunden oder Sonderschichten einlegen müssen, übernimmt das Versicherungsunternehmen die Vergütungen. Zur schnellen Inbetriebnahme zählt auch die Anmietung von provisorischen Betriebsräumen oder die Nutzung von fremden Fabriken und Produktionshallen.
Wie lang ist die Haftzeit?
Die Haftzeit ist die Zeitspanne, in der das Versicherungsunternehmen die Kosten zahlt. Bei Vertragsabschluss kann in der Regel eine Haftzeit von 12 oder 18 Monaten vereinbart werden. Die Haftzeit gilt ab Eintritt des Sachschadens. Falls die Aufnahme des Betriebs in dieser Zeit nicht erreicht werden kann, kann die Haftzeit teilweise auch verlängert werden.
Zusatzbaustein: Betriebsschließungsversicherung
Bei der mittleren und großen Betriebsunterbrechungsversicherung kann der Zusatzbaustein Betriebsschließungsversicherung mit abgeschlossen werden. Diese leistet dann nicht nur im Falle einer Schließung aufgrund von Sachschäden, sondern beispielsweise auch bei Schließung aufgrund von Infektionsgefahr mit bestimmten Krankheitserregern. Wie die aktuelle Corona-Pandemie zeigt, kann eine davor abgeschlossene Betriebsschließungsversicherung die wirtschaftliche Existenz retten.
Jedoch muss hier stark auf die konkreten Formulierungen in den Versicherungsbedingungen geachtet werden. Weiter unten finden Sie aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie.
Schadensbeispiele: So hilft die Betriebsunterbrechungsversicherung
Einbruch und Vandalismus
In der Nacht brechen Unbekannte in ein Einzelhandelsgeschäft ein. Als sie kein Geld in der Kasse finden, randalieren sie und beschädigen sie die Verkaufsfläche, Waren und anderes Inventar. Das Geschäft muss für einige Zeit geschlossen werden. In dieser Zeit können die Waren nicht verkauft und der Sachschaden muss behoben werden.
Brandschaden
Bei einem Werkzeugbau in einer Werkstatt tritt ein Brandschaden auf, sodass die Angestellten nicht mehr an den Maschinen arbeiten können. Da dies die Haupteinnahmequelle des Betriebes ist, kommt es zu einem Ertragsausfall durch nicht erwirtschaftete Gewinne und weiterlaufende Kosten.
Sturmschaden
Über Nacht zieht ein starkes Unwetter auf und reißt das Dach eines Restaurants auf. Die Betreiber entdecken am nächsten Morgen, dass nur die Hälfte des Ladens betroffen ist. Dennoch müssen sie mit erheblichen Umsatzeinbußen rechnen, da nur die Hälfte der Tische mit Gästen besetzt werden kann.
Jetzt Tarife der Betriebsunterbrechungsversicherung direkt online vergleichen
Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.
Welche aktuellen Einschränkungen gibt es aufgrund der Corona-Pandemie?
Wann kann ich überhaupt mit Versicherungsschutz bei Corona rechnen?
Betriebsschließungs- und Praxisausfallversicherung: Es zählen die konkreten Versicherungsbedingungen
Theoretisch würden eine rechtzeitig abgeschlossene Betriebsschließungsversicherung oder eine Praxisausfallversicherung im Falle von Corona leisten. Entscheidend sind hier jedoch die konkreten Formulierungen in den Versicherungsbedingungen:
Option 2 widerspricht jedoch der Auslegung des Infektionsschutzgesetzes, da neue Risiken schnell erkannt und entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung getroffen werden müssen und eine solche Aufzählung an Krankheiten und Erregern eben nicht als abschließend gelesen werden sollte.
Gründe, warum die Versicherung Leistungen ablehnt
Die meisten Versicherer lehnen die Leistung bei aktuellen Betriebsschließungsschäden aus folgenden Gründen ab:
- Eine Pandemie ist nicht Gegenstand der Kalkulation des Betriebsrisikos bei Vertragsabschluss gewesen
- Das Coronavirus ist nicht in der abschließenden Aufzählung der versicherten Krankheitserreger laut IFSG enthalten
- Der Betrieb muss durch eine direkte Schließungsanordnung betroffen sein, nicht durch eine Allgemeinverfügung wie im Falle der Corona-Pandemie
Diese Gründe können jedoch noch nicht als rechtlich haltbar angesehen werden. Da es sich bei der Corona-Pandemie um ein neues, zuvor nicht kalkulierbares Risiko handelt, entscheiden Versicherer bei ihren Kunden oft auf Einzelfallbasis.
So reagieren Versicherer
Zu Beginn der weitreichenden Betriebsschließungen haben einige Gesellschaft einer uneingeschränkten Leistung zugesagt. Jedoch gehen immer mehr Versicherer darauf über, ihren betroffenen Kunden ein Vergleichsangebot zu unterbreiten. Dieses orientiert sich an den Verhandlungen und Lösungsvorschlägen der DEHOGA Bayern e.V.
Demnach wurde ein ein Durchschnittswert von 70 Prozent ermittelt, den betroffene Unternehmen durch staatliche Hilfe (Soforthilfe vom Bund, Kurzarbeitergeld) ausgleichen können. Der Vorschlag der DEHOGA sieht vor, dass Versicherer sich an den übrigen 30 Prozent mit 15 Prozent der bei Betriebsschließung jeweils vereinbarten Tagessätze beteiligen. Diesem Angebot gehen mittlerweile uns bekannte 15 Versicherungsgesellschaften nach.
Was Sie jetzt tun können
- Senden Sie Ihrer Versicherung eine formlose Schadensmeldung in Bezug auf die behördliche Verordnung der Betriebsschließung zu, damit die vertraglichen Obliegenheiten erfüllt sind. Teilschließungen sind unter Umständen ebenfalls versichert – tun Sie dies daher auch, wenn Sie von Einschränkung der Öffnungszeiten oder nur noch von Außer-Haus-Verkauf/Lieferung betroffen sind.
- Beantragen Sie bei den zuständigen Kommunalbehörden eine Einzelverfügung zur Schließung gegen Ihren Betrieb. Legen Sie diese zusammen mit der Allgemeinverfügung der Schadensmeldung bei bzw. reichen Sie diese nach.
- Beachten Sie weitere Obliegenheiten, zu denen Sie vertraglich verpflichtet sind, wie etwa Leerstand als Gefahrerhöhung in Ihrer Sachversicherung oder etwaige Verkehrssicherungspflichten.
- Haben Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung mit Versicherungsvertragsrechtsschutz, dann lassen Sie sich eine Deckungszusage für den Fall geben, dass Ihr Versicherer die Leistung bei Betriebsschließung ablehnt und Sie rechtlich vorgehen wollen.
Gerichte urteilen unterschiedlich
Betroffene Unternehmen und Betriebe warten seit jeher auf Klarheit und Rechtssicherheit, ob Versicherer die Leistung bei coronabedingten Betriebsschließungen wirklich verweigern dürfen. Vergangene Gerichtsurteile bieten wenig Orientierung, da immer wieder verschieden geurteilt wird. Viele Gastwirte und Hotelbesitzer scheitern vor Gericht, da dieses den Versicherer in der Hinsicht unterstützt, dass das Coronavirus nicht in der Aufzählung versicherter Krankheiten enthalten war.
Andere wiederum können Erfolge verbuchen und erhalten vom Versicherer Schadensersatz. Dies geschah beispielsweise mit der Begründung, dass die betroffene Klausel im Versicherungsvertrag zu intransparent und unklar formuliert war und einer Inhaltskontrolle gemäß § 307 BGB nicht Stand halten würde. Wiederum andere Gerichte beurteilen genau dies als sehr wohl klar formuliert. Es bleibt undurchsichtig. Wir halten Sie auf unserem Corona-Blog auf dem Laufenden:
Aktuelle Corona-Urteile für Unternehmen
Was Sie bei Neuabschluss beachten sollten
Haben Sie noch keine Betriebsschließungsversicherung oder Praxisausfallversicherung abgeschlossen, können Sie dies natürlich machen – Sie müssen jedoch damit rechnen, dass das Risiko „Corona“ explizit ausgeschlossen wird. Derzeit sind uns folgende Einschränkungen bzw. Ausschlüsse bei Neuverträgen bekannt:
Wie sich Unternehmen bei Epidemien und Pandemien versichern können
Betriebsunterbrechungsversicherung im Test (2023)
Bei der Betriebsunterbrechungsversicherung handelt es sich wie bei vielen anderen Gewerbeversicherungen um ein sehr individuelles und auf das jeweilige Unternehmen zugeschnittene Versicherungsprodukt. Unabhängige Testinstitute konzentrieren sich zudem mehr auf Versicherungen für Privatpersonen. Als gewerblicher Kunde sollten Sie daher besser die persönliche Beratung von unseren unabhängigen Experten der Gewerbeversicherungen nutzen. Kontaktieren Sie uns dazu gerne direkt.
Diese Anbieter empfehlen wir
Wir haben bei der Absicherung von Betrieben mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung vor allem mit den folgenden Anbietern sehr gute Erfahrungen gemacht – sowohl in der Zusammenarbeit mit dem Versicherer als auch auf Grundlage von Rückmeldungen unserer Kunden:
Jetzt Tarife der Betriebsunterbrechungsversicherung direkt online vergleichen
Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.
Betriebsunterbrechungsversicherungen vergleichen: Das ist wichtig
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung kann entsprechend des Unternehmens individuell gestaltet und angepasst werden, um bestmöglich versichert und geschützt zu sein. Wichtig ist es, vorab genau den Bedarf des eigenen Unternehmens zu prüfen. Eventuell benötigt Ihr Unternehmen eine zusätzliche Betriebsausfallversicherung oder eine spezielle Betriebsunterbrechungsversicherung für Maschinen. Oder die Erweiterung Ihrer Geschäftsinhaltsversicherung reicht bereits aus.
Auf diese Dinge sollte Sie außerdem achten
Versicherungssumme gut kalkulieren und anpassen
Wird ein zu hoher Betrag vereinbart, werden höhere Beiträge gezahlt, der Versicherte erhält im Schadensfall jedoch nur die nachgewiesenen Kosten. Bei einer zu geringen Summe werden nur die Kosten der Versicherungssumme erstattet, auch wenn die tatsächlichen Kosten höher ausfallen. Falls die Deckungssumme nicht mehr passt, sollte eine Herab- oder Heraufsetzung erfolgen.
Nachhaftungsklausel
Die Klausel „Nachhaftung“ ist sinnvoll, denn damit ersetzt der Versicherer auch den Schaden, welcher über der Versicherungssumme liegt. Hierfür fällt zunächst keine Prämie an.
Verschiedene Tarife, verschiedene Kosten
Letzten Endes hat die Wahl des Versicherers ebenso einen Einfluss auf die Beiträge der Betriebsunterbrechungsversicherung, denn die Anbieter können sich selbst bei einer gleichen Leistung preislich unterscheiden. Es gibt zudem sehr vielfältige Tarife. Die Angebote weisen bezüglich Leistung und spezieller Vereinbarungen wie Karenz- und Haftungszeit oder Nachhaftungsklausel wichtige Unterschiede auf. Ein Vergleich lohnt sich deshalb auf jeden Fall.
Jetzt Tarife der Betriebsunterbrechungsversicherung direkt online vergleichen
Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.
Fazit
Es gibt zahlreiche Schadensrisiken, die zum Betriebsausfall führen können. Die teilweise gravierenden Auswirkungen, die schlimmstenfalls bis zur Insolvenz des Unternehmens führen können, werden durch die Betriebsunterbrechungsversicherung abgefangen. Damit sichern sich Unternehmen den finanziellen Ausgleich, denn gerade bei kleinen und mittelständischen Firmen kann der Ertragsausfall die Wettbewerbsfähigkeit erheblich einschränken, sodass die Existenz bedroht ist. Eine leistungsstarke Betriebsunterbrechungsversicherung gehört damit für viele Unternehmen zu den wichtigsten Absicherungen.
Wichtig ist es, den Versicherungsschutz genau auf das Unternehmen anzupassen. Holen Sie sich hier Unterstützung von uns: Nutzen Sie unseren kostenfreien Tarifrechner oder kontaktieren Sie unsere Experten. Kostenfrei und unverbindlich.
Die häufigsten Fragen zur Betriebsunterbrechungsversicherung
Was zahlt die Betriebsunterbrechungsversicherung?
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung erstattet Unternehmen bei einer ungeplanten Unterbrechung des laufenden Betriebs die Kosten. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Löhne, Mieten, entgangene Gewinne sowie Maßnahmen, um den Betrieb wieder Instand zu setzen. Es gibt die Versicherung als kleine, mittlere oder große Betriebsunterbrechungsversicherung. Eine kleine Betriebsunterbrechung können Sie in Ihre Geschäftsinhaltsversicherung integrieren.
Was deckt eine Betriebsunterbrechungsversicherung ab?
Die Betriebsunterbrechungsversicherung leistet, wenn der Betrieb infolge eines Schadens durch Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Vandalismus, Einbruchdiebstahl, Schneedruck, Erdbeben oder Überschwemmung unterbrochen wird. Welche Gefahren genau versichert sind, hängt von der Art der Betriebsunterbrechungsversicherung und der konkreten Versicherungsbedingungen ab.
Was bedeutet Haftzeit?
Die Haftzeit bezeichnet jenen Zeitraum, in dem der Versicherer die Zahlung von entgangenen Gewinnen und Fixkosten sowie Maßnahmen zur Wiederaufnahme des Betriebes zahlt. Innerhalb der Haftzeit sollte der Betrieb also wieder auf die Beine gestellt werden. Die Haftzeit wird bei Vertragsabschluss vereinbart und kann ggf. verlängert werden.
Was versteht man unter Rückwirkungsschäden?
Rückwirkungsschäden bezeichnen Schäden, die in Fremdbetrieben passieren, wie etwa Zulieferer oder Abnehmer. Diese Schäden müssen jedoch ebenfalls aus Gefahren resultieren, die in Ihrer Betriebsunterbrechungsversicherung versichert sind.
Wo gilt der Versicherungsschutz der Betriebsunterbrechungsversicherung?
Der Versicherungsschutz besteht in den vertraglich genannten Risikoorten. Dies ist meist der Hauptsitz sowie unter Umständen Zweigstellen und weitere Niederlassungen. Als Betriebsstelle gelten auch die Arbeitsplätze, die sich in unmittelbarer Nähe des Grundstücks befinden. Gleiches gilt für Anschlussgleise und Wasseranschlüsse sowie Parkplätze, die dem Betrieb zur Verfügung stehen und entsprechend gekennzeichnet sind.
Was ist in der Betriebsunterbrechungsversicherung nicht versichert?
Nicht versicherbar sind Betriebsunterbrechungen, die etwa aus Vorsatz, Krieg oder Kernenergie resultieren. Auch die Schließung aufgrund behördlicher Verordnungen oder auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ist nicht versichert, sofern keine Betriebsausfallversicherung dazu abgeschlossen wurde. Der Ausfall durch Krankheit, Unfall oder Quarantäne des Inhabers muss ebenfalls gesondert abgesichert werden.
Können die Kosten für die Versicherung von der Steuer abgesetzt werden?
Die Beiträge der Versicherung gelten als Betriebskosten, sodass sie in der Steuererklärung als Aufwendungen anzugeben sind. Dadurch wird die Steuerlast des Unternehmens verringert. Im Steuerrecht bestehen allerdings einige Sonderregeln, sodass eine Verallgemeinerung nicht möglich ist.
Wie erfolgt die Risikobewertung des Unternehmens?
In Bezug auf die Kosten einer Betriebsunterbrechungsversicherung gehört auch die individuelle Risikobewertung durch den Versicherer zu den entscheidenden Faktoren. Einige Unternehmen haben ein größeres Risiko, dass eine Betriebsunterbrechung auftreten könnte, beispielsweise wenn mit besonders empfindlichen und störanfälligen Maschinen gearbeitet wird. Dies verursacht natürlich etwas höhere Kosten.
Was ist eine Ertragsausfallversicherung?
Eine Ertragsausfallversicherung ist im Prinzip das gleiche wie eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Auch sie ersetzt entgangene Gewinne und laufende Fixkosten bei Betriebsunterbrechung durch einen Sachschaden. Manche Versicherer verwenden die Begriffe synonym für die gleiche Versicherungslösung. Andere Versicherer meinen damit die Absicherung einzig bei Sachschäden.
Was ist eine Betriebsausfallversicherung?
Wenn im Betrieb eine wichtige Person, wie etwa der Geschäftsführer, der Oberarzt oder geschäftsführender Anwalt ausfällt, dann leistet die Betriebsausfallversicherung. Diese leistet jedoch nicht, wenn aufgrund eines Sachschadens die Abläufe gestört werden. Daher sollten Selbständige, Arztpraxen und Anwaltskanzleien auf eine Kombination beider Policen setzen.
Haben Sie alles gefunden?
Hier finden Sie weitere interessante Inhalte zum Thema:
Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?
Wir helfen Ihnen gerne. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E–Mail.