Betriebs­­unterbrechungs­versicherung Tarifvergleich, Aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Betriebs­­­­unterbrechungs­­versicherung schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen einer ungeplanten Unterbrechung des laufenden Betriebes.
  • Versicherbar sind unter anderem Betriebs­­­unterbrechungen aufgrund von Sturm, Leitungswasser, Feuer und Vandalismus. Für den Fall, dass der Betrieb stillsteht, weil der Inhaber ausfällt, benötigen Sie zusätzlich eine Betriebsausfall­versicherung.
  • Eine kleine Betriebs­­­­unterbrechungs­­versicherung gibt es bereits ab 9,12 € im Monat.
  • Der Versicherer übernimmt die Kosten für Löhne, Mieten, entgangene Gewinne sowie Maßnahmen, um den Betrieb wieder instand zu setzen.
  • Die sogenannte kleine Betriebsinhalts­­versicherung können Sie in Ihre Geschäftsinhalts­­versicherung integrieren.

Das erwartet Sie hier

Was eine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung ist, was sie für ein Unternehmen leistet und wie viel sie kostet.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist eine Betriebs­­­­unterbrechungs­­versicherung?
  2. Wer braucht sie?
  3. Wann leistet sie?
  4. Wann leistet sie nicht?
  5. Kosten (mit Beispiel)
  6. Aktuelle Testergebnisse
  7. Die richtige Betriebs­­­­unterbrechungs­­versicherung finden
  8. Tipps unserer Experten
Fachlich geprüft durch Benjamin Mai
Zuletzt aktualisiert am

Was ist eine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung?

Betriebsausfall­versicherung und Betriebs­­unterbrechungs­versicherung: Das ist der Unterschied

Für den Fall, dass Ihr Betrieb zum Erliegen kommt, können Sie sich versichern. Infrage kommen hierbei eine Betriebsausfall­versicherung oder auch eine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung. Welche der beiden Versicherungen Sie benötigen, hängt davon ab, gegen welche Art von Schäden Sie sich absichern wollen: Eine Betriebsausfall­versicherung leistet, wenn eine zentrale Person eines Betriebs wie ein freiberuflicher Arzt oder ein Handwerksmeister ausfällt und dadurch der Betrieb stillsteht.

Eine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung sichert Sie hingegen ab, wenn infolge eines Schadens durch zum Beispiel Brand, Leitungswasser oder auch Einbruchdiebstahl Ihr laufender Betrieb ungeplant unterbrochen wird und Einnahmen wegfallen.

Icon Hand mit Pfeil

Kosten einer Betriebs­unterbrechung

Auch ohne Einnahmen laufen die Kosten weiter. So müssen Fixkosten für Löhne und Mieten, Kosten für Strom und andere feste Betriebsausgaben gezahlt werden. Vielleicht macht ein Kunde zudem Schadenersatz­forderungen geltend, wenn eine Lieferung nicht erbracht werden kann. Auch Gewinnausfälle sind zu verbuchen und müssen finanziell verkraftet werden. Eine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung sichert Sie gegen diese finanziellen Folgen ab. Gerade bei kleinen und mittelständischen Firmen kann ansonsten schnell die Existenz bedroht sein. Die Kosten einer Betriebs­­unterbrechungs­versicherung sind im Vergleich zu den finanziellen Folgen gering.


Wie funktioniert eine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung?

Es ist wichtig, dass die Betriebs­­unterbrechungs­versicherung auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist. Der Versicherer möchte daher vor Abschluss wissen, was Sie für einen Betrieb führen, welche Risiken bestehen und wie viel Umsatz Ihnen konkret verloren gehen würde, wenn Ihr Betrieb stillsteht. Neben der Versicherungssumme wird auch festgelegt, wie lange Ihnen der Versicherer entgangene Gewinne zahlt. Ab Vertragsabschluss müssen Sie dann Beiträge zahlen, üblicherweise jährlich. Kommt es zu einer Betriebs­unterbrechung durch eine versicherte Gefahr, zahlt Ihnen der Versicherer den nicht erwirtschafteten Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten in der Regel für bis zu zwölf Monate.

Wer braucht eine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung?

Wer kann sie abschließen?

Icon Fabrik

Produzierende Gewerbetreibenden

Icon Kamm und Schere

Handel- und Handwerksbetriebe

Icon Person mit Laptop

Freiberufler


Für wen ist sie besonders sinnvoll?

Unternehmen ohne Rücklagen

Die Betriebs­­unterbrechungs­versicherung sichert die Unternehmen ab, die einen Ertragsausfall finanziell nicht abfedern könnten.

Icon Hacking

Unternehmen mit hohem Risiko

Eine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung ist besonders sinnvoll für Unternehmen, die ein hohes Risiko haben, dass der Betrieb stillsteht, beispielsweise wenn mit besonders empfindlichen und störanfälligen Maschinen gearbeitet wird. Auch waren Cybervorfälle das häufigste Geschäftsrisiko 2023 in Deutschland (Quelle: Allianz Risk Barometer).

Icon Personalbeschaffung

Bestimmte Berufsgruppen

Bei der Betriebs­­­­unterbrechungs­­versicherung gibt es eine Sonderform für bestimmte Berufsgruppen. Lesen Sie in unserem Experten-Tipp, welche Berufsgruppen sich besonders absichern sollten.

Drei Formen der Betriebs­­unterbrechungs­versicherung

Als Betriebs­­unterbrechungs­versicherung wird eine kleine, mittlere und große Variante angeboten, die sich im Umfang der Leistungen unterscheiden und damit die Art der Absicherung bestimmen.

Icon Paket

Kleine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung

Bei der kleinen Betriebs­­unterbrechungs­versicherung handelt es sich genau genommen um einen Zusatzbaustein der Geschäftsinhalts­versicherung. Eine Inhalts­versicherung übernimmt die Kosten für Büroausstattung, Anlagen und Maschinen sowie Rohstoffe und Waren, falls diese gestohlen oder zerstört werden. Mit der kleinen Betriebs­­unterbrechungs­versicherung sind daher auch nur die Gefahren abgedeckt, die auch durch die Inhalts­versicherung abgesichert wären, etwa Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl. Auch die Versicherungssumme entspricht der, der Inhalts­versicherung. Optional kann diese kleine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung noch durch eine Elektronik­versicherung ergänzt werden.


Icon Box leer

Mittlere Betriebs­­unterbrechungs­versicherung

Diese Versicherung können Sie ohne Inhalts­versicherung abschließen, sodass Sie auch eine eigenständige Versicherungssumme festlegen können. Diese ist höher als bei einer kleinen Betriebs­­unterbrechungs­versicherung und beträgt in der Regel 500.000 bis 10 Millionen Euro. Die mittlere Betriebs­­unterbrechungs­versicherung enthält zudem mehr Leistungen als die kleine Variante: Sie sichert zum Beispiel gegen finanzielle Folgen von Schäden durch Vandalismus und böswilliger Beschädigung ab. Zudem enthält sie auch eine sogenannte All-Risk-Deckung. Das bedeutet, dass jede Art von Schaden versichert ist, die nicht explizit vom Versicherer ausgeschlossen wurde. Im Unterschied zur kleinen Betriebs­­unterbrechungs­versicherung übernimmt der Versicherer auch die Kosten für Schichtarbeit und Überstundenzuschläge, die infolge der Betriebs­unterbrechung entstehen. 


Icon Box voll

Große Betriebs­­unterbrechungs­versicherung

Die große Betriebs­­unterbrechungs­versicherung eignet sich insbesondere für industrielle Firmen. Die Leistungen entsprechen in etwa denen der mittleren Betriebs­­unterbrechungs­versicherung. Die Versicherungssumme dieser Variante der Betriebs­­unterbrechungs­versicherung liegt jedoch über der, der mittleren.

Wann und was leistet die Betriebs­­unterbrechungs­versicherung?

Was zahlt die Betriebs­­unterbrechungs­versicherung?

  • Löhne und Gehälter von Angestellten
  • Laufende Kosten wie Miete, Strom, Versicherungsbeiträge
  • Entgangene Gewinne auf Basis der Bilanzen der Vergangenheit

Wann zahlt der Versicherer?

LeistungenKleine Betriebs­­unterbrechungs­versicherungMittlere Betriebs­­unterbrechungs­­versicherungGroße Betriebs­­unterbrechungs­­versicherung
Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
Sturm und Hagel
Leitungswasser
Einbruchdiebstahl
Vandalismus
Elementarschäden (z. B. Erdbeben, Schneedruck, Überschwemmung)
Böswillige Beschädigung
Erstattung laufender Fixkosten und Gehälter
Erstattung entgangener Gewinne
Übernahme von Schadensminderungskosten
All-Risk-Deckung
VersicherungssummeEntspricht der Versicherungssumme der Inhalts­versicherungVersicherungssumme höher als die der kleinen Betriebs­­unterbrechungs­versicherungVersicherungssumme höher als die der mittleren Betriebs­­unterbrechungs­versicherung
Die konkreten Leistungen hängen vom jeweiligen Tarif ab und sind in den Versicherungs­bedingungen festgehalten.

Beispiele: Bei diesen Schäden leistet die Betriebs­­unterbrechungs­versicherung

  • Einbruch und Vandalismus
    In der Nacht brechen Unbekannte in ein Einzelhandelsgeschäft ein. Als sie kein Geld in der Kasse finden, randalieren sie und beschädigen die Verkaufsfläche, Waren und anderes Inventar. Das Geschäft muss für einige Zeit geschlossen werden. In dieser Zeit können Waren nicht verkauft und der Sachschaden muss behoben werden.
  • Brandschaden
    In einer Werkstatt eines Werkzeugbauunternehmens tritt ein Brandschaden auf, sodass die Angestellten nicht mehr an den Maschinen arbeiten können. Da dies die Haupteinnahmequelle des Betriebes ist, kommt es zu einem Ertragsausfall durch nicht erwirtschaftete Gewinne und weiterlaufende Kosten.
  • Sturmschaden
    Über Nacht zieht ein starkes Unwetter auf und reißt das Dach eines Restaurants auf. Die Betreiber entdecken am nächsten Morgen, dass nur die Hälfte des Ladens betroffen ist. Dennoch müssen sie mit erheblichen Umsatzeinbußen rechnen, da nur die Hälfte der Tische mit Gästen besetzt werden kann.

Das ist im Schadensfall zu tun

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Wann leistet sie nicht?

Wann die Betriebs­­unterbrechungs­versicherung nicht zahlt

  • Vorsatz
    Ist eine Betriebs­unterbrechung vorsätzlich herbeigeführt worden, übernimmt der Versicherer die finanziellen Folgen nicht.
  • Schäden durch Feuchtigkeit, extreme Temperaturen, Strom- und
    Energieausfall
    Diese Gefahren beziehungsweise Schäden sind nicht automatisch durch eine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung versichert. Es gibt jedoch Tarife, die dagegen absichern.
  • Ab dem 13. Monat nach Eintritt des Schadens
    Bei Vertragsabschluss vereinbaren Sie mit dem Versicherer die sogenannte Haftzeit. Das ist der Zeitraum, für den Sie entschädigt werden. In der Regel sind das 12 Monate. Sie können jedoch auch eine längere Zeit vereinbaren.

Was kostet eine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung?

Kostenbeispiel

BrancheRestaurant
Betriebsgröße30 qm
Art der Betriebs­­unterbrechungs­versicherungZusatzbaustein innerhalb der Geschäftsinhalts­versicherung
Versicherungssumme100.000 €
Selbstbehalt250 €
Haftzeit12 Monate
Versicherungsbeitrag
(nur Betriebs­­unterbrechungs­versicherung)
109,40 € im Jahr
9,12 € im Monat*
*Jahresbeitrag umgerechnet. Bitte beachten Sie, dass bei einer monatlichen Zahlweise gegebenenfalls ein Zuschlag von einigen Prozent hinzukommt.

Kosten: Diese Faktoren beeinflussen die Berechnung

Den größten Einfluss auf die Kosten haben die vergangenen Bilanzen, die erwarteten Gewinne für das kommende Geschäftsjahr und die Fixkosten. Daran orientiert sich die Versicherungssumme. Weitere Faktoren sind beispielsweise:

  • Art der Betriebs­­unterbrechungs­versicherung
  • Deckungssumme
  • Versicherte Gefahren
  • Zusatzleistungen und Extras
  • Sind nur einzelne oder komplette Gefahrengruppen eingeschlossen?
  • Selbst­beteiligung
  • Dauer der Haftungszeit und Karenzzeit
  • Laufzeit
  • Mitarbeiterzahl, Umsatzhöhe und Unternehmensstandort
  • Individuelle Risikobewertung des Betriebs

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Betriebs­­unterbrechungs­versicherungen im Test

Icon Stern

Keine aktuellen Testberichte

Testergebnisse bieten einen ersten Überblick über Anbieter und Tarife. Betriebs­­unterbrechungs­versicherungen wurden jedoch noch nicht von unabhängigen Instituten getestet. Sobald es aussagekräftige Testberichte zur Betriebs­­unterbrechungs­versicherung gibt, finden Sie diese an dieser Stelle. In der Zwischenzeit können Sie sich an unseren Empfehlungen orientieren oder sich kostenfrei und unverbindlich von unseren Experten beraten lassen.

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So finden Sie die richtige Betriebs­­unterbrechungs­versicherung

Darauf sollten Sie achten

  • Bisherigen Versicherungsschutz prüfen
    Die Grundleistungen einer Betriebs­­unterbrechungs­versicherung können gegen einen kleinen Aufpreis in eine Geschäftsinhalts­versicherung integriert werden. Haben Sie bereits eine Geschäftsinhalts­versicherung, dann prüfen Sie, ob Sie diese um eine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung erweitern können.
  • Passende Versicherungssumme wählen
    Bei der Betriebs­­unterbrechungs­versicherung wird eine kleine, mittlere und große Variante angeboten, die sich im Umfang der Leistungen und vor allem bei der Versicherungssumme unterscheiden. Vorab sollte Sie genau den Bedarf Ihres Unternehmens feststellen, um die passende Variante zu finden. Natürlich sollte die Versicherungssumme nicht zu hoch bemessen sein, damit die Beiträge für die Versicherung überschaubar bleiben. Außerdem wird im Schadenfall lediglich der nachgewiesene Schaden gezahlt. Eine zu hoch bemessene Versicherungssumme hat dann keinen weiteren Sinn. Ist die Versicherungssumme aber zu niedrig angesetzt, wird der Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme gezahlt. Einen darüber hinausgehenden Anteil müssten Sie aus eigener Tasche zu zahlen.  
  • Ausreichende Haftzeit wählen
    Neben der Versicherungssumme sollte auch die Haftzeit ausreichend bemessen sein: Je länger die Haftzeit, desto länger zahlt Ihnen der Versicherer entgangene Gewinne. Gleichzeitig gilt: Je länger die Haftzeit, desto höher ist der Versicherungsbeitrag.
  • Weitere Versicherungen sinnvoll?
    Wichtig ist es, vorab genau den Bedarf des eigenen Unternehmens zu prüfen. Denn eventuell benötigt Ihr Unternehmen weiteren zusätzlichen Versicherungsschutz, etwa eine Betriebsausfall­versicherung oder eine spezielle Betriebs­­unterbrechungs­versicherung für Maschinen oder bei Tierseuchen. Auch eine Elektronik­versicherung kann mitunter sinnvoll sein. Es besteht zudem die Möglichkeit, sich gegen die finanziellen Folgen eines Cyber-Schadens abzusichern.

Diese Anbieter empfehlen wir

Wir haben bei der Absicherung von Betrieben mit einer Betriebs­­unterbrechungs­versicherung vor allem mit den folgenden Anbietern sehr gute Erfahrungen gemacht – sowohl in der Zusammenarbeit mit dem Versicherer als auch auf Grundlage von Rückmeldungen unserer Kunden:

  • Allianz
  • Nürnberger
  • Alte Leipziger
  • Gothaer
  • Mannheimer
  • Axa
  • AIG

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Welche Fehler Sie auf keinen Fall bei Abschluss einer Betriebs­­unterbrechungs­versicherung begehen sollten

lesen
  • Versicherungsschutz nicht anpassen
    Bei der Betriebs­­unterbrechungs­versicherung handelt es sich, wie bei vielen anderen Gewerbe­versicherungen, um ein sehr individuelles und auf das jeweilige Unternehmen zugeschnittene Versicherungsprodukt. Wichtig ist es daher, den Versicherungsschutz genau auf das Unternehmen anzupassen.
  • Nicht vergleichen
    Anbieter der Betriebs­­unterbrechungs­versicherung können sich selbst bei gleicher Leistung preislich unterscheiden. Es gibt zudem vielfältige Tarife. Die Angebote weisen bezüglich Leistung und spezieller Vereinbarungen wie Haftungszeit wichtige Unterschiede auf. Ein Vergleich lohnt sich deshalb auf jeden Fall.
  • Keine Beratung nutzen
    Eine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung ist nur sinnvoll, wenn sie auf Ihr Unternehmen abgestimmt ist. Unsere Experten können Ihnen helfen, sicherzustellen, dass Sie die passende Versicherungs­lösung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis finden. Kontaktieren Sie hierzu gerne kostenfrei und unverbindlich unser Berater-Team.

Wichtige Tipps unserer Experten

Experten-Tipp 1:
Wann Sie eine Betriebsausfall­versicherung benötigen

„Betriebe, deren Ablauf essenziell von einer Person abhängen, benötigen einen speziellen Versicherungsschutz – die Betriebsausfall­versicherung, auch Praxisausfall­versicherung genannt. Diese Berufsgruppen gehören etwa dazu:

  • Ärzte
  • Anwälte
  • Architekten
  • Freiberufler
  • Gastronomie
  • Pflegeheime

Auch für die Bereiche Gastronomie, Pflegeheime und Dolmetschen bestehen diesbezüglich andere Risiken, als für große und mittlere Unternehmen. Eine Betriebsausfall­versicherung leistet allerdings nicht, wenn aufgrund eines Sachschadens die Abläufe gestört werden. Daher sollte eine Betriebsausfall­versicherung am besten mit einer Betriebs­­unterbrechungs­versicherung kombiniert werden.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 2:
Betriebs- oder Ertragsausfall­versicherung? Wo liegt der Unterschied?

„Eine Ertragsausfall­versicherung ist im Prinzip das gleiche wie eine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung. Auch sie ersetzt entgangene Gewinne und laufende Fixkosten bei Betriebs­unterbrechung durch einen Sachschaden. Produzierende oder auch landwirtschaftliche Unternehmen kennen die Betriebs­­unterbrechungs­versicherung eventuell eher unter dem Namen Ertragsausfall­versicherung. Entgangene Erträge bedingt durch einen Betriebs- oder Produktionsstillstand ist quasi das Äquivalent zu den entgangenen Gewinnen eines kleinen oder mittelständischen Unternehmens. Manche Versicherer verwenden die Begriffe synonym. Andere Versicherer meinen damit die Absicherung einzig bei Sachschäden.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Experten-Tipp 3:
Den Ausfall von Maschinen richtig versichern

„Betriebe, die verstärkt mit Maschinen arbeiten, sind auf deren Funktionstüchtigkeit angewiesen. Ein Betriebsausfall kann verheerend sein. Die Maschinen selbst sind bei Brand, Leitungswasser oder Vandalismus in der Regel in der Geschäftsinhalts­versicherung abgesichert. Doch gegen den technischen Ausfall der Maschine benötigen Betriebe eine gesonderte Maschinen­­unterbrechungs­versicherung.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 4:
Wie lang ist die Haftzeit?

„Die Haftzeit ist die Zeitspanne, in der das Versicherungs­unternehmen die Kosten zahlt. Bei Vertragsabschluss kann in der Regel eine Haftzeit von 12 oder 18 Monaten vereinbart werden. Die Haftzeit gilt ab Eintritt des Sachschadens. Falls die Aufnahme des Betriebs in dieser Zeit nicht erreicht werden kann, kann die Haftzeit teilweise auch verlängert werden. Hier gilt: Je länger die Haftzeit, desto höher ist der Versicherungsbeitrag.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Experten-Tipp 5:
Zusatzbaustein: Schadensminderungskosten

„Eine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung kann um die Übernahme von sogenannten Schadensminderungskosten ergänzt werden. Damit sind Kosten gemeint, die zur Verkürzung der Betriebs­unterbrechung beitragen sollen. Falls Angestellte Überstunden oder Sonderschichten einlegen müssen, übernimmt das Versicherungs­unternehmen die Vergütungen. Zur schnellen Inbetriebnahme zählt auch die Anmietung von provisorischen Betriebsräumen oder die Nutzung von fremden Fabriken und Produktionshallen.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Experten-Tipp 6:
Zusatzbaustein: Betriebsschließungs­versicherung

„Bei der mittleren und großen Betriebs­­unterbrechungs­versicherung kann eine Betriebsschließungs­versicherung als Zusatzbaustein mit vereinbart werden. Diese leistet dann nicht nur im Falle einer Schließung aufgrund von Sachschäden, sondern beispielsweise auch bei Schließung aufgrund von Infektionsgefahr mit bestimmten Krankheits­erregern. Wie die Corona-Pandemie gezeigt hat, kann eine davor abgeschlossene Betriebsschließungs­versicherung die wirtschaftliche Existenz retten. Jedoch muss hier stark auf die konkreten Formulierungen in den Versicherungs­bedingungen geachtet werden.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 7:
Genaue Bedarfsanalyse wichtig

„Die Höhe der Deckungssumme ist keine konstante Größe, da sie sich individuell aus den jeweiligen Gegebenheiten des Unternehmens sowie der Summe aller enthaltenden Leistungen berechnet. Je geringer die Deckungssumme ist, desto niedriger ist auch der Beitrag. Daher ist eine genaue Bedarfsanalyse sehr wichtig, um die korrekte Versicherungssumme zu wählen.

Auch sollte die Versicherungssumme der Betriebs­­unterbrechungs­versicherung in regelmäßigen Abständen geprüft werden. So stellen Sie sicher, dass im Schadensfall tatsächlich eine ausreichende Leistung erbracht wird. Sinnvoll ist es, wenn der Vertrag eine Klausel für die Nachhaftung beinhaltet. Dann ersetzt der Versicherer nämlich auch Schäden, die über die Versicherungssumme hinaus gehen. Meist werden bis zu 30 Prozent höhere Schäden ohne Anpassung der Versicherungssumme ersetzt. Diese kann dann im Folgejahr angepasst werden.“

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Berater

Die häufigsten Fragen zur Betriebs­­unterbrechungs­versicherung

Was zahlt die Betriebs­­unterbrechungs­versicherung?

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Eine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung erstattet Unternehmen bei einer ungeplanten Unterbrechung des laufenden Betriebs die Kosten. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Löhne, Mieten, entgangene Gewinne sowie Maßnahmen, um den Betrieb wieder instand zu setzen. Es gibt die Versicherung als kleine, mittlere oder große Betriebs­­­­unterbrechungs­­versicherung. Eine kleine Betriebs­unterbrechung können Sie in Ihre Geschäftsinhalts­­versicherung integrieren.

Was deckt eine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung ab?

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Die Betriebs­­unterbrechungs­versicherung leistet, wenn der Betrieb infolge eines Schadens durch Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Vandalismus, Einbruchdiebstahl, Schneedruck, Erdbeben oder Überschwemmung unterbrochen wird. Welche Gefahren genau versichert sind, hängt von der Art der Betriebs­­unterbrechungs­versicherung und der konkreten Versicherungs­bedingungen ab.

Was bedeutet Haftzeit?

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Die sogenannte Haftzeit ist der Zeitraum, in dem der Versicherer entgangenen Gewinnen und Fixkosten sowie Maßnahmen zur Wiederaufnahme des Betriebes zahlt. Innerhalb der Haftzeit sollte der Betrieb also wieder auf die Beine gestellt werden. Die Haftzeit wird bei Vertragsabschluss vereinbart und kann gegebenenfalls verlängert werden.

Wo gilt der Versicherungsschutz der Betriebs­­unterbrechungs­versicherung?

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Der Versicherungsschutz besteht für die vertraglich genannten Risikoorte. Dies ist meist der Hauptsitz Ihres Unternehmens sowie unter Umständen Zweigstellen und weitere Niederlassungen. Als Betriebsstelle gelten auch die Arbeitsplätze, die sich in unmittelbarer Nähe des Grundstücks befinden. Gleiches gilt für Anschlussgleise und Wasseranschlüsse sowie Parkplätze, die dem Betrieb zur Verfügung stehen und entsprechend gekennzeichnet sind.

Was ist in der Betriebs­­unterbrechungs­versicherung nicht versichert?

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Nicht versicherbar sind Betriebs­unterbrechungen aufgrund von Vorsatz, Krieg oder Kernenergie. Auch die Schließung aufgrund behördlicher Verordnungen oder auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ist nicht versichert, sofern keine Betriebsausfall­versicherung dazu abgeschlossen wurde. Der Ausfall durch Krankheit, Unfall oder Quarantäne des Inhabers muss ebenfalls gesondert abgesichert werden.

Können die Kosten für die Versicherung von der Steuer abgesetzt werden?

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Die Beiträge der Versicherung gelten als Betriebskosten, sodass Sie sie in der Steuererklärung als Aufwendungen angeben können. Dadurch sinken die Steuern Ihres Unternehmens. Im Steuerrecht bestehen allerdings einige Sonderregeln. Lassen Sie sich am besten von einem Steuerexperten beraten.

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