Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist, welche Leistungen wichtig sind und was sie kostet.
Inhalt dieser SeiteWas ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Bauherren haften in der Regel bei Schadenereignissen in Verbindung mit dem Bauvorhaben. Mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung können sich Bauherren gegen die finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen Dritter absichern, etwa wenn die Baustelle nicht richtig abgesichert worden ist und jemand auf dem Baugelände zu Schaden kommt.
Im Vergleich zu den Kosten des gesamten Bauvorhabens und den recht hohen Versicherungssummen sind Bauherrenhaftpflichtversicherungen preisgünstig.
Wie funktioniert die Bauherrenversicherung?
Wir empfehlen, eine Bauherrenhaftpflichtversicherung rechtzeitig vor Baubeginn abzuschließen. Den Versicherungsbeitrag begleichen Sie dabei als Einmalzahlung. Sie sind dann in der Regel für 24 Monate versichert. Dauert Ihr Bauvorhaben doch länger, können Sie die Versicherung gegen eine weitere Zahlung verlängern. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung endet mit Abschluss der Baumaßnahmen.
Wer braucht sie?
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Darum ist eine Bauherrenhaftpflicht sinnvoll
In Deutschland gibt es keine Pflicht für Bauherren, eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Laut Gesetzgeber haftet jedoch der Bauherr für alle auftretenden Schäden (Quelle: BGB §823).
Da die Schadenshöhe immens sein kann, ist der Abschluss einer solchen Versicherung jedoch dringend anzuraten. Vor allem Personenschäden können kostenintensiv werden. Der Bauherr kann zur Zahlung von Behandlungskosten, Verdienstausfälle, Schmerzensgeld und sogar einer lebenslangen Rente verpflichtet werden.
Bauherrenhaftpflicht bei Umbau nötig?
Bei Umbau- oder Modernisierungsarbeiten an einer bestehenden Immobilie reicht in der Regel eine private Haftpflichtversicherung aus. Prüfen Sie dann unbedingt in den Versicherungsbedingungen, bis zu welcher Deckungs- und Bausumme Ihre Versicherung leistet. Einige Anbieter versichern Bauvorhaben für selbstgenutzte Objekte bis eine Million Euro, mitunter können Sie die Versicherungssumme jedoch noch erhöhen. Andere Anbieter bieten sogar eine Deckungssumme ohne Begrenzung an.
Bei Neubauten reicht eine private Haftpflichtversicherung oft nicht aus, da es Begrenzungen bei der Höhe der Versicherungssumme im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung gibt und Neubauten in der Regel kostenintensiver als Umbau- oder Sanierungskosten sind. In diesem Fall empfiehlt sich der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung.
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Wann und was genau zahlt die Bauherrenhaftpflicht?
Bauherrenhaftpflicht: Was ist versichert?
Personenschäden
Die Versicherung übernimmt die Kosten, die durch Verletzungen, Invalidität oder Tod entstehen. Dazu gehören zum Beispiel medizinische Behandlungskosten, therapeutische Maßnahmen, Reha, Rentenleistungen und Umschulungen.
Sachschäden
Werden Schäden an Sachen Dritter verursacht, erstattet der Versicherer die Kosten für eine Reparatur oder den Zeitwert eines Gegenstandes, falls ein Totalschaden vorliegt.
Vermögensschäden
Vermögensschäden sind finanzielle Schäden als Folge von Personen- und Sachschäden, wie zum Beispiel Zahlungen wegen Nutzungs- oder Verdienstausfall.
Passiver Rechtsschutz
Der Versicherer prüft im Schadensfall, ob der Haftungsanspruch gerechtfertigt und in welcher Höhe der Versicherungsnehmer zum Schadensersatz verpflichtet ist. Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt, wenn nötig auch vor Gericht.
Typische Schadensfälle der Bauherrenhaftpflichtversicherung
Weitere wichtige Leistungen
Was zahlt sie nicht?
In den folgenden Situationen leistet die Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht
Welche Leistungen ausgeschlossen sind, hängt in einigen Fällen vom Tarif ab. So versichern manche Versicherer auch Schäden durch Baumaschinen bis zu einer bestimmten Höchstgeschwindigkeit.
Was kostet das Ganze?
Kostenbeispiel: Neubau
Die Kosten für die Versicherung von Bauvorhaben können wie in diesen beiden Beispielen aussehen:
Wohnfläche | 120 qm | 120 qm |
Preis des Bauvorhabens | 500.000 € | 800.000 € |
Typ | Fertighaus mit harter Dachung | Massive Bauweise mit harter Dachung |
Kosten der Versicherung (einmalig) | ab 95,20 € | ab 123,76 € |
Wovon hängen die Kosten einer Bauherrenversicherung ab?
Die Kosten einer Bauherrenhaftpflichtversicherung hängen stark vom Bauvorhaben ab. Wichtige Faktoren für den Preis sind:
- Art des Bauvorhabens (Neubau? Umbau? Anbau?)
- Gebäudeart und Gebäudetyp
- Baukosten
- Wohnfläche
- Dauer der Versicherung
- Anteil der Eigenleistungen (der Versicherungsbeitrag steigt bei Eigenleistungen im Wert von über 20.000 Euro)
- Übernimmt der Bauherr eigenständig die Bauplanung und/oder die Bauleitung?
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Bauherrenhaftpflichtversicherungen im Test
Aktuell liegt eine unabhängige Untersuchung zur Bauherrenhaftpflichtversicherung vor: Stiftung Warentest vergleicht die Tarife von 23 Versicherern. Das Testinstitut ermittelt die Preise und Versicherungsleistungen für unterschiedliche Bausumme sowie für Neu- und Umbauten. Auf unserer Seite zum Thema finden Sie Informationen zu dem Test sowie aktuelle Empfehlungen unserer Experten:
So finden Sie die richtige Bauherrenhaftpflicht
Tipps für Ihren Tarifvergleich
Jede Baustelle und jedes Bauvorhaben ist anders. Für den Vergleich einer Bauherrenhaftpflichtversicherung sind meist die folgenden Punkte wichtig:
- Art des Bauprojektes (privat oder gewerblich)
- Was ist genau geplant? (Neubau, Anbau, Umbau, Sanierung, etc.)
- Wert der Eigenleistungen (wenn diese mehr als 25.000 Euro betragen)
- Wird das Gebäude während der Bauzeit bewohnt oder anderweitig genutzt?
- Geplantes Ende der Bauzeit
- Übernimmt der Bauherr die Bauplanung und/oder Bauleitung selbst?
Achten Sie beim Vergleich genau auf die Leistungen und darauf, dass die Versicherungssumme ausreichend hoch und dass der Versicherungszeitraum ausreichend lang ist.
Diese Versicherer empfehlen unsere Experten
Unsere Experten haben gute Erfahrungen mit den folgenden Anbietern der Bauherrenhaftpflichtversicherung gemacht:
- Gothaer
- SV
- Hausbesitzer-Versicherung
- HDI
- Mannheimer
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Diese Fehler sollten Sie beim Abschluss der Bauherrenhaftpflichtversicherung vermeiden
Wichtige Tipps unserer Experten für Sie
Experten-Tipp 1:
Pflichten eines Bauherren
„Als Bauherr haben Sie vor allem drei Pflichten: die Verkehrssicherungspflicht, die Überwachungspflicht und die Sorgfaltspflicht.
Bei der Verkehrssicherungspflicht müssen Sie als Bauherr dafür sorgen, dass die gesamte Baustelle sowie die Außengrenze gesichert sind. Dazu gehört zum Beispiel die Sicherung der Wege mit Bauzäunen, von Schildern und eine ausreichende Beleuchtung. Auch das Errichten von Schutzdächern zählt zur Sicherung der Baustelle. Gleiches gilt für das Abnetzen von Gerüsten oder eine Schwenkbegrenzung bei Baukränen. Zwar können Sie diese Pflichten einem Bauunternehmen übertragen, aber das befreit Sie nicht von der Haftung.
Bei der Pflicht, die Baustelle zu überwachen, sind Sie auf die Mithilfe der beteiligten Unternehmen angewiesen. Hier geht es unter anderem um einen sorgfältigen und verantwortungsvollen Umgang mit Arbeitsmaterialien und -werkzeugen. Lassen Sie sich von den beteiligten Unternehmen auch einen Nachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung vorlegen. Ansonsten kann es passieren, dass das Unternehmen bei einem Schadensfall in die Insolvenz geht und Sie einspringen müssen.
Für Sie als Bauherren besteht eine Sorgfaltspflicht bei der Auswahl ihrer Vertragspartner. Arbeiten Handwerker mit veralteten oder fehlerhaften Geräten, ist der Bauherr für Folgeschäden an Mensch, Material und gegebenenfalls Natur verantwortlich.“
Experten-Tipp 2:
Ausreichend hohe Versicherungssumme wählen
„Grundsätzlich gilt: Sparen Sie nicht bei der Versicherungssumme! Eine Mindestversicherungssumme von drei Millionen Euro wird bei den meisten Versicherern angeboten. Achten Sie darauf, dass sowohl Personen- als auch Sachschäden separat mit drei Millionen Euro abgesichert sind. Noch besser wären (jeweils) fünf Millionen Euro Versicherungssumme oder mehr. Zu empfehlen ist jedoch, über eine höhere Versicherungssumme von fünf oder zehn Millionen Euro nachzudenken, da vor allem Personenschäden Kosten in Millionenhöhe verursachen können. Ein solcher Tarif kostet oftmals nicht viel mehr.“
Experten-Tipp 3:
Ausreichend langen Versicherungszeitraum abschließen
„Auf jeden Fall sollte die gesamte Bauphase abgedeckt sein. Planen Sie ausreichend Puffer ein. Da der Beitrag für die Bauherrenhaftpflicht für die Dauer von bis zu 24 Monaten gleich ist, sollten Sie von Anfang an für zwei Jahre abschließen. Beachten Sie bitte auch Folgendes: Sobald abzusehen ist, dass das Bauvorhaben länger dauert als geplant, sollten Sie eine Verlängerung des Versicherungsschutzes beantragen. Dies ist in den meisten Fällen gegen Zahlung eines Aufpreises problemlos möglich. Denken Sie auch daran, dass Sie bereits für Unfälle auf Ihrem Baugrundstück haften, wenn der Bau noch nicht begonnen hat. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung beinhaltet jedoch in der Regel eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, die auch Schäden vor dem eigentlichen Beginn der Bauarbeiten abdeckt. Der Versicherungsschutz endet übrigens automatisch mit Fertigstellung des Hauses. Um eine Kündigung brauchen Sie sich also nicht zu kümmern.“
Experten-Tipp 4:
Zusatzleistung: Schäden aus Eigenleistung
„Eigenleistungen werden beim Hausbau immer beliebter. Eigenleistungen sind Arbeiten am Bauvorhaben, die vom Bauherren selbst oder unentgeltlich von Freunden oder Angehörigen ausgeführt werden. Damit diese Helfer auch abgesichert sind, wenn sie Dritten schaden, müssen Sie dies explizit in die Versicherungsbedingungen einschließen lassen. Denn Versicherungsgesellschaften gehen davon aus, dass bei nicht-zertifizierten Handwerkern das Risiko eines Schadens grundsätzlich höher ist als bei ausgebildeten Fachkräften. Passen Sie den Versicherungsschutz nicht an, kann es passieren, dass die Versicherung die Leistung im Schadensfall verweigert.“
Experten-Tipp 5:
Private Haftpflichtversicherung überprüfen
„Einige Privathaftpflichtversicherungen decken das Risiko von Bauherren bis zu einer bestimmten Summe ab. Ist diese zu niedrig, kann sie meist erhöht werden. Ist dies nicht möglich oder immer noch nicht ausreichend, können Sie eine zusätzliche Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen.“
Experten-Tipp 6:
Weitere wichtige Versicherungen für Bauherren
„Neben der Bauherrenhaftpflicht können noch eine Bauleistungsversicherung, eine Feuerrohbauversicherung oder eine Rechtsschutzversicherung für Sie sinnvoll sein: Die Bauleistungsversicherung ergänzt die Bauherrenhaftpflicht. Sie sichert Bauherren vor unvorhersehbaren Schäden wie Hochwasser oder Sturm sowie gegen mutwillige Beschädigung, Vandalismus und Diebstahl ab. Möchten Sie sich zusätzlich gegen Schäden durch Feuer oder Blitzschlag absichern, ist das mit einer Feuerrohbauversicherung möglich. Diese Versicherungen können Sie entweder einer Bauleistungsversicherung hinzufügen oder im Rahmen der Wohngebäudeversicherung abschließen. Eine Rechtsschutzversicherung für Bauherren übernimmt die Kosten, die in einem Rechtsstreit mit Ingenieuren, Architekten oder beteiligten Unternehmen auftreten können.“
Die häufigsten Fragen zur Bauherrenhaftpflichtversicherung
Was deckt die Bauherrenhaftpflichtversicherung ab?
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden an Dritten und auch einige Umweltschäden ab und übernimmt die Prüfung und gegebenenfalls Abwehr von Schadensersatzansprüchen (passiver Rechtsschutz).
Wann greift die Bauherrenhaftpflicht?
Die Bauherrenhaftpflicht greift, wenn durch das Bauvorhaben Dritte zu Schaden kommen und Schadensersatz vom Bauherren fordern.
Ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sinnvoll?
Wer zum Beispiel lediglich einen simplen Anbau vornimmt, kann mit der privaten Haftpflichtversicherung ausreichend versichert sein. Doch für größere Bauvorhaben – etwa einen Neubau oder eine umfassende Sanierung – lohnt sich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Welche Versicherungen braucht man als Bauherr?
Bauherren sollten eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen. Die Bauleistungsversicherung und Feuerrohbauversicherung tragen gegebenenfalls die Kosten von Elementarschäden, Diebstahl und Vandalismus. Diese beiden Absicherungen können eventuell auch bereits über den Bauträger im Bauvertrag abgesichert sein und müssen dementsprechend nicht extra vom Bauherren abgeschlossen werden. Eine Bauherrenrechtsschutzversicherung hilft, wenn es zum Beispiel zum Rechtsstreit mit einer Baufirma kommt.
„Eltern haften für ihre Kinder“ – was bedeutet das für Sie?
Auf vielen Baustellen können Sie folgendes Schild finden: „Betreten der Baustelle verboten. Eltern haften für ihre Kinder“. Manche Bauherren glauben, dass sie dadurch von der Haftung befreit sind, wenn auf ihrer Baustelle ein Kind zu Schaden kommt. Allerdings haften Eltern nur dann, wenn ihre Kinder auf dem Gelände etwas beschädigen oder zerstören. Kommt jedoch das Kind selbst auf der Baustelle zu Schaden, muss der Bauherr in unbegrenzter Höhe haften. Auch hier leistet die Bauherrenhaftpflichtversicherung.
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