Bauherren­haftpflicht­versicherung Tarifvergleich und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Bauherren haften für alle Schäden auf der Baustelle. Eine Bauherren­haftpflicht leistet, wenn Dritte oder deren Besitz durch das Bauvorhaben zu Schaden kommt.
  • Eine Bauherren­haftpflicht­versicherung ist nicht nur bei Neubauten sinnvoll, sondern auch bei Ausbau-, Renovierungs- und Sanierungsarbeiten.
  • Manche Privat­haftpflicht­versicherungen decken das Risiko von Bauherren bis zu einer bestimmten Summe ab. Ist diese zu niedrig, kann sie meist erhöht oder eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werde.
  • Bereits vor Baubeginn gibt es Risiken. Die Versicherung sollte daher ausreichend früh abgeschlossen werden.
  • Ein Bauvorhaben lässt sich ab 70,21 € einmalig versichern.

Das erwartet Sie hier

Was eine eine Bauherren­haftpflicht­versicherung ist, welche Leistungen wichtig sind und was sie kostet.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist eine Bauherren­­haftpflicht?
  2. Wer braucht sie?
  3. Was zahlt sie?
  4. Was zahlt sie nicht?
  5. Kosten (inkl. Rechenbeispiel)
  6. Aktuelle Testergebnisse
  7. So finden Sie die richtige Versicherung
  8. Tipps unserer Experten
Fachlich geprüft durch Benjamin Mai

Was ist eine Bauherren­haftpflicht­versicherung?

Icon Bagger

Auftraggeber eines Bauvorhabens haften für sämtliche Vorgänge auf der Baustelle. Mit einer Bauherren­haftpflicht­versicherung können sich Bauherren und Bauunternehmer gegen die finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen Dritter absichern, etwa wenn die Baustelle nicht richtig abgesichert worden ist und jemand auf dem Baugelände zu Schaden kommt.

Im Vergleich zu den Kosten des gesamten Bauvorhabens und den recht hohen Versicherungssummen sind Bauherren­haftpflicht­versicherungen preisgünstig.


Wie funktioniert die Bauherren­haftpflicht?

Sie müssen eine Bauherren­haftpflicht­versicherung vor Baubeginn abschließen. Den Versicherungsbeitrag begleichen Sie dabei als Einmalzahlung. Sie sind dann in der Regel für 24 Monate versichert. Dauert Ihr Bauvorhaben doch länger, können Sie die Versicherung gegen eine weitere Zahlung verlängern. Die Bauherren­haftpflicht­versicherung endet, wenn Sie Ihre Bau­maßnahmen abschließen.

Wer braucht eine Bauherren­haftpflicht?

Darum ist eine Bauherren­haftpflicht sinnvoll

Bauherren sind nicht verpflichtet, eine Bauherren­haftpflicht­versicherung abzuschließen. Laut Gesetzgeber haftet jedoch der Bauherr für alle auftretenden Schäden (Quelle: BGB §823). Wie er die Kosten bezahlt, ist ihm überlassen.

Da die Schadenshöhe immens sein kann, ist der Abschluss einer solchen Versicherung jedoch dringend anzuraten. Vor allem Personenschäden können kostenintensiv werden. Der Bauherr kann zur Zahlung von Behandlungskosten, Verdienstausfälle, Schmerzensgeld und sogar einer lebenslangen Rente verpflichtet werden.

Wenn Sie nicht an den Bauarbeiten beteiligt sind, sondern Ihr Haus schlüsselfertig von einem Bauträger kaufen, müssen Sie keine Bauherren­haftpflicht­versicherung abschließen.


Genügt die private Haftpflicht­versicherung?

Bei Umbau- oder Modernisierungsarbeiten an einer bestehenden Immobilie reicht in der Regel eine private Haftpflicht­versicherung aus. Prüfen Sie dann unbedingt in den Versicherungs­bedingungen, bis zu welcher Deckungs- und Bausumme Ihre Versicherung leistet.

Einige Anbieter versichern Bauvorhaben für selbstgenutzte Objekte bis eine Million Euro, mitunter können Sie die Versicherungssumme jedoch noch erhöhen. Andere Anbieter bieten sogar eine Deckungssumme ohne Begrenzung an. Bei Neubauten reicht eine private Haftpflicht­versicherung übrigens nicht aus. Dann brauchen Sie eine Bauherren­haftpflicht­versicherung.

Wann und was genau zahlt eine Bauherren­haftpflicht?

Die vier zentralen Leistungen der Bauherren­haftpflicht

Personenschäden

Die Versicherung übernimmt die Kosten, die durch Verletzungen, Invalidität oder Tod entstehen. Dazu gehören zum Beispiel medizinische Behandlungskosten, therapeutische Maßnahmen, Reha, Rentenleistungen und Umschulungen.

Sachschäden

Werden Schäden an Sachen Dritter verursacht, erstattet der Versicherer die Kosten für eine Reparatur oder den Zeitwert eines Gegenstandes, falls ein Totalschaden vorliegt.

Vermögensschäden

Vermögensschäden sind finanzielle Schäden als Folge von Personen- und Sachschäden, wie zum Beispiel Zahlungen wegen Nutzungs- oder Verdienstausfall.

Passiver Rechtsschutz

Der Versicherer prüft im Schadensfall, ob der Haftungsanspruch gerechtfertigt und in welcher Höhe der Versicherungsnehmer zum Schadensersatz verpflichtet ist. Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt, wenn nötig auch vor Gericht.

Typische Schadensfälle der Bauherren­haftpflicht­versicherung

  • Personenschaden
    Ein Fußgänger läuft an der Baustelle vorbei und wird durch einen umkippenden Bauzaun verletzt.
  • Sachschaden
    Baumaterial fällt von einem Gerüst und beschädigt fremdes Eigentum, zum Beispiel ein parkendes Fahrzeug.
  • Vermögensschaden
    Bei den Bauarbeiten wird das Fahrzeug eines Anwohners beschädigt, der deswegen einen wichtigen Termin verpasst. Die entgangenen Einnahmen sind ein Vermögensschaden

Weitere wichtige Leistungen

  • Gewässerschäden, die durch Schad­stoffe wie Farben oder Imprägnierungen entstehen
  • Schäden durch Ramm­arbeiten und daraus folgenden Erschütterungen
  • Beschädigung von Wasserleitungen oder Kabeln
  • Spätschäden“, beispielsweise auf benachbarten Immobilien, wenn Dämpfe oder Gase der eigenen Baustelle als Ursache ausgemacht wurden
  • Schäden aus Eigenleistung

Was zahlt eine Bauherren­haftpflicht nicht?

In den folgenden Situationen leistet die Bauherren­haftpflicht­versicherung nicht

  • Vorsätzlich verursachte Schäden
  • Bei eigenen Ansprüchen
  • Mangelhaft erbrachte Eigenleistungen
  • Schäden, die beim Gebrauch von Kraftfahrzeugen und -Anhängern entstanden sind.
  • Schäden am Bauwerk und an gemieteten Sachen (zum Beispiel gemieteten Baumaschinen)

Welche Leistungen ausgeschlossen sind, hängt in einigen Fällen vom Tarif ab. So versichern manche Versicherer auch Schäden durch Baumaschinen bis zu einer bestimmten Höchstgeschwindigkeit.

Was kostet eine Bauherren­haftpflicht­versicherung?

Wovon hängen die Kosten ab?

Die Kosten einer Bauherren­haftpflicht­versicherung hängen stark vom Bauvorhaben ab. Wichtige Faktoren für den Preis sind:

  • Art des Bauvorhabens (Neubau? Umbau? Anbau?)
  • Gebäudeart und Gebäudetyp
  • Baukosten
  • Wohnfläche
  • Dauer der Versicherung
  • Anteil der Eigenleistungen (der Versicherungsbeitrag steigt bei Eigenleistungen im Wert von über 20.000 Euro)
  • Übernimmt der Bauherr eigenständig die Bauplanung und/oder die Bauleitung?

Kostenbeispiel

Die Kosten für die Versicherung von Bauvorhaben können wie in diesen beiden Beispielen aussehen:

Wohnfläche120 qm120 qm
Preis des Bauvorhabens200.000 €300.000 €
TypFertighaus mit harter DachungMassive Bauweise mit harter Dachung
Kosten der Versicherung (einmalig)ab 70,21 €ab 89,25 €

Was kostet Sie eine Bauherren­haftpflicht­versicherung?

Die Testsieger 2024 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich:

Wir empfehlen, die Bauherren­haftpflicht zusammen mit der Bauleistungs­versicherung abzuschließen. Wenn Sie nur die Bauherren­haftpflicht­versicherung vergleichen und abschließen möchten, dann wählen Sie den Haken bei „Bauleistungs­versicherung“ im Online-Rechner ab.

Bauherren­haftpflicht­versicherungen im Test

Aktuell liegt eine unabhängige Untersuchung zur Bauherren­haftpflicht­versicherung vor: Stiftung Warentest vergleicht die Tarife von 23 Versicherern. Das Testinstitut ermittelt die Preise und Versicherungs­leistungen für unterschiedliche Bausumme sowie für Neu- und Umbauten. Auf unserer Seite zum Thema finden Sie Informationen zu dem Test sowie aktuelle Empfehlungen unserer Experten:

Alle Bauherren­haftpflicht­versicherer im Test (2024)

So wählen Sie die richtige Bauherren­haftpflicht aus

Darauf sollten Sie besonders achten

Jede Baustelle und jedes Bauvorhaben ist anders. Für den Vergleich einer Bau­haftpflicht­versicherung sind aber meist die folgenden Punkte wichtig:

  • Art des Bauprojektes (privat oder gewerblich)
  • Was ist genau geplant? (Neubau, Anbau, Umbau, Sanierung, etc.)
  • Wert der Eigenleistungen (wenn diese mehr als 25.000 Euro betragen)
  • Wird das Gebäude während der Bauzeit bewohnt oder anderweitig genutzt?
  • Geplantes Ende der Bauzeit
  • Übernimmt der Bauherr die Bauplanung und/oder Bauleitung selbst?

Achten Sie beim Vergleich genau auf die Leistungen und darauf, dass die Versicherungssumme ausreichend hoch und dass der Versicherungszeitraum ausreichend lang ist.

Diese Fehler sollten Sie beim Abschluss der Bauherren­haftpflicht­versicherung vermeiden

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  • Zu geringe Versicherungssumme wählen: Achten Sie darauf, dass Sie die Versicherungssumme ausreichend hoch wählen. Die Mindest­versicherungssumme(n) sollte nicht unter drei Millionen Euro für jeweils Personen- und Sachschäden liegen. Noch besser wären (jeweils) fünf Millionen Euro Versicherungssumme oder mehr.
  • Kurzfristig sparen: Auch wenn die Beiträge bei einer niedrigen Versicherungssumme entsprechend günstiger sind, sollten Bauherren hier nicht an der falschen Stelle sparen. Kommt es zu einem schwerwiegenden Unfall durch die Baustelle oder durch Arbeiten auf der Baustelle, sind drei oder fünf Millionen Euro schnell aufgebraucht.
  • Zu kurze Versicherungsdauer vereinbaren: Die Bauherren­haftpflicht­versicherung sollte auf jeden Fall die gesamte Bauphase abdecken. Planen Sie auch ausreichend Puffer ein, falls sich diese unerwartet verlängert.
  • Keine Beratung nutzen: Sie können sich auch kostenlos und unverbindlich von uns beraten lassen. Kontaktieren Sie hierzu am besten unser Makler-Team. Alternativ oder zusätzlich können Sie auch unseren Tarifrechner nutzen – hier finden Sie die Preise und Bedingungen verschiedener für Ihr Bauvorhaben geeigneter Versicherungen und können Sie bequem online vergleichen.

Diese Versicherer empfehlen unsere Experten

Unsere Experten haben gute Erfahrungen mit den folgenden Anbietern der Bauherren­haftpflicht­versicherung gemacht:

  • Gothaer
  • SV
  • Hausbesitzer-Versicherung
  • HDI
  • Mannheimer

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Die Testsieger 2024 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich.

Wir empfehlen, die Bauherren­haftpflicht zusammen mit der Bauleistungs­versicherung abzuschließen. Wenn Sie nur die Bauherren­haftpflicht­versicherung vergleichen und abschließen möchten, dann wählen Sie den Haken bei „Bauleistungs­versicherung“ im Online-Rechner ab.

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Pflichten eines Bauherren

„Als Bauherr haben Sie vor allem drei Pflichten: die Verkehrssicherungspflicht, die Überwachungspflicht und die Sorgfaltspflicht.

Bei der Verkehrssicherungspflicht müssen Sie als Bauherr dafür sorgen, dass die gesamte Baustelle sowie die Außengrenze gesichert sind. Dazu gehört zum Beispiel die Sicherung der Wege mit Bauzäunen, von Schildern und eine ausreichende Beleuchtung. Auch das Errichten von Schutzdächern zählt zur Sicherung der Baustelle. Gleiches gilt für das Abnetzen von Gerüsten oder eine Schwenkbegrenzung bei Baukränen. Zwar können Sie diese Pflichten einem Bauunternehmen übertragen, aber das befreit Sie nicht von der Haftung.

Bei der Pflicht, die Baustelle zu überwachen, sind Sie auf die Mithilfe der beteiligten Unternehmen angewiesen. Hier geht es unter anderem um einen sorgfältigen und verantwortungsvollen Umgang mit Arbeitsmaterialien und -werkzeugen. Lassen Sie sich von den beteiligten Unternehmen auch einen Nachweis über eine gültige Haftpflicht­versicherung vorlegen. Ansonsten kann es passieren, dass das Unternehmen bei einem Schadensfall in die Insolvenz geht und Sie einspringen müssen.

Für Sie als Bauherren besteht eine Sorgfaltspflicht bei der Auswahl ihrer Vertragspartner. Arbeiten Handwerker mit veralteten oder fehlerhaften Geräten, ist der Bauherr für Folgeschäden an Mensch, Material und gegebenenfalls Natur verantwortlich.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 2:
Ausreichend hohe Versicherungssumme wählen

„Grundsätzlich gilt: Sparen Sie nicht bei der Versicherungssumme! Eine Mindest­versicherungssumme von drei Millionen Euro wird bei den meisten Versicherern angeboten. Achten Sie darauf, dass sowohl Personen- als auch Sachschäden separat mit drei Millionen Euro abgesichert sind. Noch besser wären (jeweils) fünf Millionen Euro Versicherungssumme oder mehr. Zu empfehlen ist jedoch, über eine höhere Versicherungssumme von fünf oder zehn Millionen Euro nachzudenken, da vor allem Personenschäden Kosten in Millionenhöhe verursachen können. Ein solcher Tarif kostet oftmals nicht viel mehr.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 3:
Ausreichend langen Versicherungszeitraum abschließen

„Auf jeden Fall sollte die gesamte Bauphase abgedeckt sein. Planen Sie ausreichend Puffer ein. Da der Beitrag für die Bauherren­haftpflicht für die Dauer von bis zu 24 Monaten gleich ist, sollten Sie von Anfang an für zwei Jahre abschließen. Beachten Sie bitte auch Folgendes: Sobald abzusehen ist, dass das Bauvorhaben länger dauert als geplant, sollten Sie eine Verlängerung des Versicherungsschutzes beantragen. Dies ist in den meisten Fällen gegen Zahlung eines Aufpreises problemlos möglich. Denken Sie auch daran, dass Sie bereits für Unfälle auf Ihrem Baugrundstück haften, wenn der Bau noch nicht begonnen hat. Die Bauherren­haftpflicht­versicherung beinhaltet jedoch in der Regel eine Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht, die auch Schäden vor dem eigentlichen Beginn der Bauarbeiten abdeckt. Der Versicherungsschutz endet übrigens automatisch mit Fertigstellung des Hauses. Um eine Kündigung brauchen Sie sich also nicht zu kümmern.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 4:
Zusatzleistung: Schäden aus Eigenleistung

„Eigenleistungen werden beim Hausbau immer beliebter. Eigenleistungen sind Arbeiten am Bauvorhaben, die vom Bauherren selbst oder unentgeltlich von Freunden oder Angehörigen ausgeführt werden. Damit diese Helfer auch abgesichert sind, wenn sie Dritten schaden, müssen Sie dies explizit in die Versicherungs­bedingungen einschließen lassen. Denn Versicherungsgesellschaften gehen davon aus, dass bei nicht-zertifizierten Handwerkern das Risiko eines Schadens grundsätzlich höher ist als bei ausgebildeten Fachkräften. Passen Sie den Versicherungsschutz nicht an, kann es passieren, dass die Versicherung die Leistung im Schadensfall verweigert.

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 5:
Weitere wichtige Versicherungen für Bauherren

„Neben der Bauherren­haftpflicht können noch eine Bauleistungs­versicherung, eine Feuerrohbau­versicherung oder eine Rechtsschutz­versicherung für Sie sinnvoll sein: Die Bauleistungs­versicherung ergänzt die Bauherren­haftpflicht. Sie sichert Bauherren vor unvorhersehbaren Schäden wie Hochwasser oder Sturm sowie gegen mutwillige Beschädigung, Vandalismus und Diebstahl ab. Möchten Sie sich zusätzlich gegen Schäden durch Feuer oder Blitzschlag absichern, ist das mit einer Feuerrohbau­versicherung möglich. Diese Versicherungen können Sie entweder einer Bauleistungs­versicherung hinzufügen oder im Rahmen der Wohngebäude­versicherung abschließen. Eine Rechtsschutz­versicherung für Bauherren übernimmt die Kosten, die in einem Rechtsstreit mit Ingenieuren, Architekten oder beteiligten Unternehmen auftreten können.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 6:
Die Bauherren­haftpflicht in der Steuer

„Sie können die Bauherren­haftpflicht als Vorsorgeaufwand beziehungsweise als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Beachten Sie jedoch die Höchstgrenzen für die steuerlich absetzbare Vorsorgeaufwendungen und wenden Sie sich mit Fragen zu diesem Thema an Ihren Steuerberater.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Die häufigsten Fragen zur Bauherren­haftpflicht­versicherung

Was deckt die Bauherren­haftpflicht­versicherung ab?

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Die Bauherren­haftpflicht­versicherung deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden an Dritten und auch einige Umweltschäden ab und übernimmt die Prüfung und gegebenenfalls Abwehr von Schadensersatzansprüchen (passiver Rechtsschutz).

Wann greift die Bauherren­haftpflicht?

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Die Bauherren­haftpflicht greift, wenn im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Dritte zu Schaden kommen und Schadensersatz vom Bauherren fordern.

Ist eine Bauherren­haftpflicht­versicherung sinnvoll?

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Wer zum Beispiel lediglich einen simplen Anbau vornimmt, kann mit der privaten Haftpflicht­versicherung ausreichend versichert sein. Doch für größere Bauvorhaben – etwa einen Neubau oder eine umfassende Sanierung – lohnt sich eine Bauherren­haftpflicht­versicherung.

Welche Versicherungen braucht man als Bauherr?

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Bauherren sollten eine Bauherren­haftpflicht­versicherung abschließen. Die Bauleistungs­versicherung und Feuerrohbau­versicherung tragen gegebenenfalls die Kosten von Elementarschäden, Diebstahl und Vandalismus. Diese beiden Absicherungen können eventuell auch bereits über den Bauträger im Bauvertrag abgesichert sein und müssen dementsprechend nicht extra vom Bauherren abgeschlossen werden. Eine Bauherren­rechtsschutz­versicherung hilft, wenn es zum Beispiel zum Rechtsstreit mit einer Baufirma kommt.

„Eltern haften für ihre Kinder“ – was bedeutet das für Sie?

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Auf vielen Baustellen können Sie folgendes Schild finden: „Betreten der Baustelle verboten. Eltern haften für ihre Kinder“. Manche Bauherren glauben, dass sie dadurch von der Haftung befreit sind, wenn auf ihrer Baustelle ein Kind zu Schaden kommt. Allerdings haften Eltern nur dann, wenn ihre Kinder auf dem Gelände etwas beschädigen oder zerstören. Kommt jedoch das Kind selbst auf der Baustelle zu Schaden, muss der Bauherr in unbegrenzter Höhe haften. Auch hier leistet die Bauherren­haftpflicht­versicherung.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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