Bauherren­haftpflicht­versicherung Tarifvergleich, Aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2023)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Bauherren­haftpflicht­versicherung leistet bei Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, für die der Bauherr normalerweise mit dem eigenen Vermögen haften würden.
  • Sinnvoll ist die Absicherung besonders für umfassende Bau- oder Sanierungs­­maßnahmen.
  • Ein Bauvorhaben lässt sich ab 70,21 € versichern.
  • Man sollte sich ausreichend früh um die Versicherung kümmern, da es bereits vor dem eigentlichen Baubeginn Haftungsrisiken gibt.
  • Für Schäden am Gebäude selbst ist die Bauherren­haftpflicht­versicherung nicht zuständig. Diese lassen sich jedoch mit einer Feuerrohbau- und eine Bauleistungs­versicherung absichern.

Das erwartet Sie hier

Was die ideale Bauherren­haftpflicht­versicherung kostet, welche Leistungen wichtig sind und wie Sie die passende Absicherung für Ihr Bauvorhaben finden.

Inhalt dieser Seite
  1. So sieht eine gute Versicherung aus
  2. Wer muss sich versichern?
  3. Wichtige Leistungen
  4. Kosten (inkl. Kostenbeispiel)
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Tipps für den Tarifvergleich
  7. Fazit

Das macht eine gute Bauherren­haftpflicht­versicherung aus

Tiefe Baugruben, große Höhen, gefährliche Werkzeuge – das Gefahrenpotential auf einer Baustelle ist beachtlich. Mit einer Bauherren­haftpflicht­versicherung sichern sich Bauherren und Bauunternehmer gegen die finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen Dritter ab. Denn wenn ein Unfall auf der Baustelle geschieht, ist der Bauherr in der Haftung.

Kommt es zu einem Schadensfall, verhindert eine Bauherren­haftpflicht­versicherung, dass diese immense finanzielle Belastungen nach sich zieht. Im Vergleich zu den Kosten des gesamten Bauvorhabens und den recht hohen Versicherungssummen sind Bauherren­haftpflicht­versicherungen sehr preisgünstig.

Das leistet eine Bauherren­haftpflicht­versicherung

  • Leistet bei Sach-, Personen-, Umwelt- und Vermögensschäden.
  • Passiver Rechtsschutz: Der Versicherer wehrt unberechtigte Schadensersatzforderungen für Sie ab.
  • Hohe Versicherungssummen: Im Schadensfall leistet der Versicherer in Millionenhöhe.
  • Geringe Kosten

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Diese Versicherer empfehlen unsere Experten

Unsere Experten haben gute Erfahrungen mit den folgenden Anbietern der Bauherren­haftpflicht­versicherung gemacht:

  • Gothaer
  • SV
  • Hausbesitzer-Versicherung
  • HDI
  • Mannheimer

Für wen ist die Bauherren­haftpflicht­versicherung sinnvoll?

Wann braucht man eine Bauherren­haftpflicht­versicherung?

Eine Verpflichtung zum Abschluss einer Bauherren­haftpflicht­versicherung besteht nicht. Der Gesetzgeber gibt nur vor, dass der Bauherr für alle auftretenden Schäden haften muss. Wie er die Kosten bezahlt, ist ihm überlassen. Dennoch ist das Haftungsrisiko auf einer Baustelle groß: Schnell passiert ein Unglück, für dessen finanzielle Folgen der Bauherr haftet.

Da die Schadenshöhe immens sein kann, ist der Abschluss einer solchen Versicherung jedoch dringend anzuraten. Vor allem Schäden an Personen können kostenintensiv werden. Der Bauherr kann zur Zahlung von Behandlungskosten, Verdienstausfälle, Schmerzensgeld und sogar einer lebenslangen Rente verpflichtet werden.

Wenn Sie nicht an den Bauarbeiten beteiligt sind, sondern Ihr Haus schlüsselfertig von einem Bauträger kaufen, müssen Sie jedoch keine Bauherren­haftpflicht­versicherung abschließen.


Genügt die private Haftpflicht­versicherung?

Die private Haftpflicht­versicherung leistet zwar auch bei Bauvorhaben, jedoch in der Regel nur bis zu einer bestimmten Deckungs- oder Bausumme. Bei den folgenden Anbietern der privaten Haftpflicht­versicherung sind Bauvorhaben für selbstgenutzte Objekte bis eine Million Euro oder sogar ohne Begrenzung mitversichert:

  • Axa
  • Janitos
  • Ostangler
  • Volkswohl Bund
  • Waldenburger

Schauen Sie am Besten in Ihren Versicherungsunterlagen nach. Wer umfangreiche Sanierungsarbeiten plant oder ein neues Haus baut, sollte in der Regel jedoch nicht auf eine Bauherren­haftpflicht­versicherung verzichten.

Mehr zur privaten Haftpflicht­versicherung


3 wichtige Pflichten des Bauherrn

Verkehrssicherungspflicht

Im Zuge der Verkehrssicherungspflicht muss der Bauherr dafür sorgen, dass die gesamte Baustelle sowie die Außengrenze gesichert sind. Dazu gehört zum Beispiel die Sicherung der Wege mit Bauzäunen, Schildern und eine ausreichende Beleuchtung. Auch das Errichten von Schutzdächern zählt zur Sicherung der Baustelle. Gleiches gilt für das Abnetzen von Gerüsten oder eine Schwenkbegrenzung bei Baukränen.

Ordnungsgemäßer Zustand/Überwachungspflicht

Bei der Pflicht, die Baustelle in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten, ist der Bauherr auf die Mithilfe der beteiligten Unternehmen angewiesen. Hier geht es u. a. um einen sorgfältigen und verantwortungsvollen Umgang mit Arbeitsmaterialien und -werkzeugen.

In diesem Zusammenhang sollten Bauherren sich von den beteiligten Unternehmen auch einen Nachweis über eine gültige Haftpflicht­versicherung vorlegen lassen. Ansonsten kann es passieren, dass das Unternehmen bei einem Schadensfall in die Insolvenz geht und der Bauherr einspringen muss.

Sorgfaltspflicht

Für Bauherren besteht zudem eine Sorgfaltspflicht bei der Auswahl ihrer Vertragspartner. Arbeiten Handwerker mit veralteten oder fehlerhaften Geräten, ist der Bauherr für Folgeschäden an Mensch, Material und ggf. Natur verantwortlich.

Auftraggeber eines Bauvorhabens tragen ein sogenanntes Bauherrenrisiko, da sie für sämtliche Vorgänge auf der Baustelle haften. Immer wenn gesetzliche Haftpflichtansprüche gegenüber dem Bauherren angemeldet werden, greift die Bauherren­haftpflicht­versicherung. Dies kann der Fall sein, wenn die Baustelle zum Beispiel nicht richtig abgesichert worden ist und jemand auf dem Baugelände zu Schaden kommt. Zwar kann der Bauherr diese sog. Verkehrs­pflichten einem Bauunternehmen übertragen, aber das befreit ihn nicht von der Haftung.

Tipp: Mehr dazu, was gutes Verhalten als Bauherr ausmacht, können Sie auf der Seite des entsprechenden Bundesministeriums lesen.

„Eltern haften für ihre Kinder“ – was bedeutet das für Sie?

lesen

Auf vielen Baustellen ist ein Schild mit der Aufschrift „Betreten der Baustelle verboten. Eltern haften für ihre Kinder“ zu sehen. Auch wenn dies grundsätzlich zutrifft, führt es manche Bauherren in die Irre: Sie glauben, dass sie dadurch von der Haftung befreit sind, wenn auf ihrer Baustelle ein Kind zu Schaden kommt. Allerdings haften Eltern nur dann, wenn ihre Kinder auf dem Gelände etwas beschädigen oder zerstören. Kommt jedoch das Kind auf der Baustelle zu Schaden, muss der Bauherr ggf. als Verantwortlicher in unbegrenzter Höhe haften. Auch hier leistet die Bauherren­haftpflicht­versicherung.

Typische Schadensfälle der Bauherren­haftpflicht­versicherung

Mögliche Schadensfälle sehen so aus:

  • Personenschaden:
    Ein Fußgänger läuft an der Baustelle vorbei und wird durch einen umkippenden Bauzaun verletzt.
  • Sachschaden:
    Baumaterial fällt von einem Gerüst und beschädigt fremdes Eigentum, zum Beispiel ein parkendes Fahrzeug.
  • Vermögensschaden: Bei den Bauarbeiten wird das Fahrzeug eines Anwohners beschädigt, der deswegen einen wichtigen Termin verpasst. Die entgangenen Einnahmen sind ein Vermögensschaden

Das leistet Ihre Bauherren­haftpflicht­versicherung für Sie

Die vier zentralen Leistungen der Bauherren­haftpflicht

Absicherung gegen Personenschäden

Die Versicherungsgesellschaft übernimmt Kosten einer Verletzungen, einer Invalidität oder Tod, die durch eine Baustelle einer geschädigten Person entstehen. Dazu gehören zum Beispiel medizinische Behandlungskosten, therapeutische Maßnahmen, Rehabilitationen, dauerhafte Rentenleistungen und Umschulungen.

Absicherung gegen Sachschäden

Schuldhaft verursachte Schäden, die an Sachen Dritter verursacht werden, sind grundsätzlich von der Versicherung abgedeckt. Es werden die Kosten für eine Reparatur erstattet oder der Zeitwert eines Gegenstandes, falls ein Totalschaden vorliegt.

Absicherung gegen Vermögensschäden

Dazu gehören Folgeschäden aus Personen- und Sachschäden, wie zum Beispiel Zahlungen wegen Nutzungs- oder Verdienstausfall.

Passiver Rechtsschutz: Prüfung der Rechtslage

Die Bauherren­haftpflicht beinhaltet einen sogenannten passiven Rechtsschutz. Der Versicherer prüft im Schadensfall zunächst,ob der Haftungsanspruch gerechtfertigt und in welcher Höhe der Versicherungsnehmer zum Schadensersatz verpflichtet ist. Stellt sich der Anspruch als unberechtigt heraus, wird dieser vom Versicherer abgewehrt, wenn nötig auch vor Gericht.


Zusatzleistung: Schäden aus Eigenleistung

Eigenleistungen erfreuen sich beim Hausbau einer immer größer werdenden Beliebtheit. Dabei handelt es sich um Arbeiten am Bauvorhaben, die vom Bauherren selbst oder unentgeltlich von Freunden oder Angehörigen ausgeführt werden. Damit auch für Schäden, die Helfer einem Dritten zufügen, Versicherungsschutz besteht, ist ein entsprechender Einschluss in den Versicherung­sbedingungen nötig. Denn Versicherungsgesellschaften gehen davon aus, dass bei nicht zertifizierten Handwerkern das Risiko eines Schadens grundsätzlich höher ist als bei ausgebildeten Fachkräften. Sollte der Versicherungsschutz nicht angepasst werden, kann es passieren, dass die Versicherung die Leistung im Schadensfall verweigert.


Weitere wichtige Leistungen

Es ist auch möglich, dass die Bauherren­haftpflicht­versicherung in diesen Situationen zahlt:

  • Gewässerschäden, durch Schad­stoffe wie Farben oder Imprägnierungen entstehen
  • Schäden durch Ramm­arbeiten und daraus folgenden Erschütterungen
  • Beschädigung von Wasserleitungen oder Kabeln
  • Spätschäden“, beispielsweise auf benachbarten Immobilien, wenn Dämpfe oder Gase der eigenen Baustelle als Ursache ausgemacht wurden

Welche der aufgeführten Leistungen kostenlos mitversichert sind oder als zusätzliche Bausteine den Beitrag erhöhen, ist je nach Versicherer unterschiedlich geregelt. Um hier einen passenden Versicherungsschutz mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden, hilft ein Vergleich von verschiedenen Anbietern und Tarifen der Bauherren­haftpflicht­versicherung.

Wann zahlt die Bauherren­haftpflicht nicht?

Es gibt auch einige Situationen, in denen die Bauherren­haftpflicht­versicherung nicht leistet:

  • Vorsätzlich verursachte Schäden
  • Bei eigenen Ansprüchen
  • Mangelhaft erbrachte Eigenleistungen
  • Schäden, die beim Gebrauch von Kraftfahrzeugen und -Anhängern entstanden sind.
  • Schäden am Bauwerk und an gemieteten Sachen (z.B. gemieteten Baumaschinen)

In einigen Fällen hängen die Leistungsausschlüsse vom Tarif ab. So versichern einige Versicherer auch Schäden durch Baumaschinen bis zu einer bestimmten Höchstgeschwindigkeit.

Die richtige Versicherungsdauer

Auf jeden Fall sollte die gesamte Bauphase abgedeckt sein – planen Sie auch ausreichend Puffer ein, falls sich diese unerwartet verlängert. Da der Beitrag für die Bauherren­haftpflicht für die Dauer von bis zu 24 Monaten gleich ist, sollte sie von Anfang an über zwei Jahre abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz erlischt mit Fertigstellung des Hauses. Um eine Kündigung braucht sich der Versicherungsnehmer nicht zu kümmern – die Versicherung endet automatisch.

Beachten Sie: Sobald abzusehen ist, dass das Bauvorhaben länger dauert als geplant, sollte eine Verlängerung des Versicherungsschutzes beantragt werden. Dies ist in den meisten Fällen gegen die Zahlung eines Aufpreises problemlos möglich. Denken Sie auch daran, dass Sie bereits für Unfälle auf Ihrem Baugrundstück haften, wenn der Bau noch nicht begonnen hat. Die Bauherren­haftpflicht­versicherung beinhaltet jedoch in der Regel eine Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht, die auch Schäden vor dem eigentlichen Beginn der Bauarbeiten abdeckt.


Das Wichtigste bei der Bauherren­haftpflicht: die Versicherungssumme

Die Versicherungssummen sollten nicht zu knapp bemessen sein. Die Mindest­versicherungssumme(n) sollte nicht unter 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden liegen. Achten Sie darauf, dass jede dieser Schadensarten separat mit 3 Millionen Euro abgesichert ist. Noch besser wären (jeweils) 5 Millionen Euro Versicherungssumme oder mehr.

Auch wenn die Beiträge bei einer niedrigen Versicherungssumme entsprechend günstiger sind, sollten Bauherren hier nicht an der falschen Stelle sparen. Kommt es zu einem schwerwiegenden Unfall durch die Baustelle oder durch Arbeiten auf der Baustelle, sind drei oder fünf Millionen Euro schnell aufgebraucht.

Experten-Tipp:

„Grundsätzlich gilt: Sparen Sie nicht bei der Versicherungssumme! Eine Mindest­versicherungssumme von 3 Millionen Euro wird bei den meisten Versicherern angeboten. Zu empfehlen ist jedoch, über eine höhere Versicherungssumme von 5 oder 10 Millionen Euro nachzudenken, da vor allem Personenschäden Kosten in Millionenhöhe verursachen können. Ein solcher Tarif kostet oftmals nicht viel mehr.“

Foto von Martin Hacker
Signatur von Martin Hacker
Martin Hacker
Berater

Ergänzende Versicherungen

Bauleistungs­versicherung und Feuerrohbau­versicherung

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Eine optimale Ergänzung zur Bauherren­haftpflicht­versicherung ist die Bauleistungs­versicherung. Diese sichert den Bauherren vor unvorhersehbaren Schäden wie Hochwasser oder Sturm, sowie gegen mutwillige Beschädigung, Vandalismus und Diebstahl ab. Eine zusätzliche Absicherung gegen Schäden durch Feuer oder Blitzschlag ist mit einer Feuerrohbau­versicherung möglich. Diese Versicherungen können der Bauleistungs­versicherung hinzugefügt oder im Rahmen der Wohngebäude­versicherung abgeschlossen werden.

Bauherren­rechtsschutz­versicherung

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Die Rechtsschutz­versicherung für Bauherren übernimmt die Kosten, die in einem Rechtsstreit mit Ingenieuren, Architekten oder beteiligten Unternehmen auftreten können.

Was kostet eine Bauherren­haftpflicht­versicherung?

Kostenbeispiel

Die Kosten für die Versicherung von Bauvorhaben können z.B. so aussehen wie in diesen beiden Beispielen:

Wohnfläche120 qm120 qm
Preis des Bauvorhabens200.000 €300.000 €
TypFertighaus mit harter DachungMassive Bauweise mit harter Dachung
Kosten der Versicherungab 70,21 €ab 89,25 €

Wovon hängen die Kosten ab?

Die Kosten einer Bauherren­haftpflicht­versicherung hängen stark vom zu versichernden Bauvorhaben ab. Wichtige Faktoren für den Preis sind:

  • Art des Bauvorhabens (Neubau? Umbau? Anbau?)
  • Gebäudeart und Gebäudetyp
  • Baukosten
  • Wohnfläche
  • Dauer der Versicherung
  • Anteil der Eigenleistungen
  • Übernimmt der Bauherr eigenständig die Bauplanung und/oder die Bauleitung?

Eigenleistungen als Kostenfaktor

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Wenn die Eigenleistungen einen Wert von 20.000 Euro übersteigen, steigt die Versicherungsprämie, denn das erhöhte Risiko lassen sich die Versicherungsgesellschaften mit einem Zuschlag bezahlen. Häufig bewegt er sich jedoch im Rahmen von 20 oder 30 Euro.

Icon Vertrag

Die Bauherren­haftpflicht ist steuerlich absetzbar

Die Bauherren­haftpflicht kann als Vorsorgeaufwand bzw. als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Beachten Sie jedoch die Höchstgrenzen für die steuerlich absetzbare Vorsorgeaufwendungen und wenden Sie sich mit Fragen zu diesem Thema an Ihren Steuerberater.

Was kostet Sie eine Bauherren­haftpflicht­versicherung?

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Das sind 2023 die besten Anbieter der Bauherren­haftpflicht

Die Bauherren­haftpflicht wird sehr viel seltener von Testinstituten unter die Lupe genommen als die private Haftpflicht­versicherung. Werden dann einmal Testergebnisse veröffentlicht, zeigen diese große Unterschiede hinsichtlich Preisen und Leistungen. Bei Tests stehen die folgenden Faktoren im Vordergrund:

  • Höhe des Einmalbetrags
  • Umfang der inkludierten Leistungen
  • Versicherungssumme (empfohlen: mindestens 5 Mio.)

Seit dem letzten Test unmittelbar zur Bauherren­haftpflicht­versicherung (Stiftung Warentest, 2017) sind jedoch mehrere Jahre vergangen.

Darauf sollten Sie beim Versicherungsvergleich achten

Eine gute Bauherren­versicherung: Perfekt auf Ihr Bauvorhaben abgestimmt

Jede Baustelle und jedes Bauvorhaben ist anders. Wichtig für den Vergleich einer Bau­haftpflicht­versicherung sind die folgenden Punkte:

  • Art des Bauprojektes (privat oder gewerblich)
  • Was ist genau geplant? (Neubau, Anbau, Umbau, Sanierung, etc.)
  • Wert der Eigenleistungen (wenn diese mehr als 25.000 Euro betragen)
  • Wird das Gebäude während der Bauzeit bewohnt oder anderweitig genutzt?
  • Geplantes Ende der Bauzeit
  • Übernimmt der Bauherr die Bauplanung und/oder Bauleitung selbst?

Achten Sie beim Vergleich genau auf die Leistungen und darauf, dass die Versicherungssumme ausreichend hoch ist. Sie können sich auch kostenlos und unverbindlich von uns beraten lassen. Kontaktieren Sie hierzu am besten unser Makler-Team. Alternativ oder zusätzlich können Sie auch unseren Tarifrechner nutzen – hier finden Sie die Preise und Bedingungen verschiedener für Ihr Bauvorhaben geeigneter Versicherungen und können Sie bequem online vergleichen.

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Fazit

Wenn Sie ein größeres Bauvorhaben planen, sichert sie eine Bauherren­haftpflicht­versicherung gegen die Haftungsrisiken ab, die Sie als Bauherr tragen. Um z.B. für einen Rechtsstreit oder für Situationen gewappnet zu sein, in denen Sie selbst oder das noch nicht fertige Gebäude zu Schaden kommen, empfehlen sich zusätzliche Versicherungen.


Die häufigsten Fragen zur Bauherren­haftpflicht­versicherung

Was deckt die Bauherren­haftpflicht­versicherung ab?

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Die Bauherren­haftpflicht­versicherung deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden an Dritten und auch einige Umweltschäden ab und übernimmt auch die Prüfung und gegebenenfalls Abwehr von Schadensersatzansprüchen (passiver Rechtsschutz).

Wann greift die Bauherren­haftpflicht?

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Die Bauherren­haftpflicht greift, wenn im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Dritte zu Schaden kommen und Schadensersatz vom Bauherren fordern.

Ist eine Bauherren­haftpflicht­versicherung sinnvoll?

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Wer z.B. lediglich einen simplen Anbau vornimmt, kann mit der privaten Haftpflicht­versicherung ausreichend versichert sein, doch für größere Bauvorhaben – z.B. einen Neubau oder eine umfassende Sanierung – lohnt es sich, eine eigene Bauherren­haftpflicht­versicherung abzuschließen.

Welche Versicherungen braucht man als Bauherr?

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Bauherren sollten eine Bauherren­haftpflicht­versicherung abschließen. Die Bauleistungs­versicherung und Feuerrohbau­versicherung tragen gegebenenfalls die Kosten von Elementarschäden, Diebstahl und Vandalismus. Diese beiden Absicherungen können eventuell auch bereits über den Bauträger im Bauvertrag abgesichert sein und müssen dementsprechend nicht extra vom Bauherren abgeschlossen werden. Eine Bauherren­rechtsschutz­versicherung hilft, wenn es z.B. zum Rechtsstreit mit einer Baufirma kommt.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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