Riester-Banksparplan

Behalten, wechseln oder übertragen? Wir prüfen Ihren Vertrag kostenfrei

Das erwartet Sie hier

Was Ihr Riester-Banksparplan kann, was er kostet, was gilt, wenn die Bank kündigt, und ob Sie ihn ab 2027 behalten, umstellen oder übertragen sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Kurz beantwortet
  2. Was Sie als Vertragsinhaber wissen müssen
  3. Behalten oder wechseln?
  4. Unsere Einschätzung
  5. Häufige Fragen (FAQ)
Foto von Nina Ibach
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Riester-Banksparplan ist ein verzinster Sparvertrag. Zum Rentenbeginn sind Ihnen mindestens Ihre Beiträge und die Zulagen sicher.
  • Ihr Vertrag läuft auch nach 2026 mit der bisherigen Förderung weiter. Neu abschließen lässt er sich nur noch bis 31.12.2026.
  • Kündigt Ihre Bank den Vertrag, lassen Sie sich das Guthaben nicht auszahlen, sondern übertragen Sie es. Nur so bleibt die Förderung erhalten.
  • Ab 2027 können Sie in die neue Förderung wechseln oder ins Altersvorsorgedepot übertragen. Was sich lohnt, hängt vor allem an Einkommen und Kindern.

Wie funktioniert ein Riester-Banksparplan?

Ein Riester-Banksparplan ist ein Sparvertrag bei einer Bank, auf den Sie Beiträge einzahlen und der Staat Zulagen überweist. Ihr Guthaben wächst über Zinsen, nicht über Fondsanteile, und zum Rentenbeginn sind Ihnen mindestens Ihre Beiträge und die Zulagen garantiert.

Reform 2027: Was das für Ihren Banksparplan bedeutet

Ihr Banksparplan läuft auch nach 2026 mit der bisherigen Förderung weiter, Sie müssen nichts tun. Neu abschließen lässt sich ein Riester-Banksparplan nur noch bis zum 31.12.2026. Ab dem 01.01.2027 können Sie Ihr Guthaben förderunschädlich in ein Altersvorsorgedepot übertragen oder für alle Ihre Verträge in die neue Förderung wechseln.

MerkmalRiester-BanksparplanDas sollten Sie prüfen
Garantiemindestens Beiträge und Zulagen zum Rentenbeginnsagt Ihr Vertrag einen Mindestzins oder Bonuszins zu?
Kostennur die gesetzlich zulässigen KostenartenVerwaltungs- und Kontoführungsgebühren in den Unterlagen
ChancenWachstum nur über ZinsenZinsanpassungsklausel und aktueller Zinssatz
Auszahlunglebenslange Rente oder Auszahlungsplan mit Rente ab spätestens 85eigene Gebühren für die Auszahlphase?
Neuabschlussnur noch bis 31.12.2026Ihr bestehender Vertrag läuft unbefristet weiter

Grundlage ist § 1 AltZertG. Er lässt Kreditinstitute als Riester-Anbieter zu und schreibt vor, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. Als gebildetes Kapital eines Banksparvertrags zählt das Guthaben mit Zinsen. Diesen Wert nimmt auch ein Wechsel zu einem anderen Anbieter mit.

Der Riester-Banksparplan ist eine Nische. Ende 2025 gab es laut Bundesarbeitsministerium rund 486.000 Banksparverträge, das sind gut drei Prozent aller knapp 14,7 Millionen Riester-Verträge. Die meisten Riester-Sparer haben eine Renten­versicherung, einen Fondssparplan oder eine fondsgebundene Riester-Rente. Was auf dieser Seite steht, gilt deshalb nur für Banksparpläne.

Lassen Sie Ihren Banksparplan prüfen

Wir sehen uns Zins, Kosten und Förderung Ihres Vertrags kostenfrei an und rechnen ehrlich durch, ob Behalten, Umstellen oder Übertragen für Sie besser ist.

  • Prüfung Ihres Vertrags, eines neuen Riester-Vertrags und des Altersvorsorgedepots
  • Ehrliche Empfehlung, auch zum Behalten
  • Auch zu den neuen Möglichkeiten ab 2027
Foto von Oliver Karp
Experte für Altersvorsorge

Was müssen Inhaber eines Riester-Banksparplans wissen?

Als Inhaber eines Banksparplans sollten Sie fünf Dinge kennen: wie Ihr Zins berechnet wird, welche Kosten Ihre Bank berechnen darf, was garantiert ist, was gilt, wenn die Bank kündigt, und wie das Guthaben später ausgezahlt wird. Fast alles davon steht in Ihren Vertragsunterlagen.

Zinsen: Wie Ihr Guthaben wächst

Ihr Banksparplan wächst nur über die Zinsen, die die Bank Ihrem Guthaben gutschreibt. Wie hoch sie sind und wann sie sich ändern, regelt Ihr Vertrag. Schauen Sie in die Zinsanpassungsklausel: An welchen Referenzzins ist Ihr Zins gekoppelt, wie oft wird er angepasst, und gibt es einen Mindestzins, den die Bank nicht unterschreiten darf?

Prüfen Sie außerdem, ob Ihr Vertrag am Ende der Ansparphase einen Bonuszins verspricht und unter welchen Bedingungen er fällig wird. Ein solcher Bonus gehört zu den Vertragsbedingungen. Wechseln Sie zu einem anderen Anbieter, bleibt er zurück, denn übertragen wird nur das gebildete Kapital, also Ihr Guthaben mit den bis dahin gutgeschriebenen Zinsen.


Kosten: Was Ihre Bank berechnen darf

Ihre Bank darf nur die Kostenarten berechnen, die § 2a AltZertG zulässt und die in Ihrem Vertrag beziffert sind. Dazu gehören laufende Verwaltungskosten und anlassbezogene Kosten, zum Beispiel für einen Wechsel zu einem anderen Anbieter oder eine Entnahme für die eigene Wohnung. Diese Regeln gelten für Ihren Vertrag auch nach der Reform weiter.

Ob Ihr Banksparplan günstig ist, sehen Sie erst, wenn Sie Kosten und Zinsen zusammen betrachten. Eine feste Kontoführungsgebühr wiegt bei einem kleinen Guthaben schwerer als bei einem großen. Prüfen Sie deshalb, welche Gebühren jedes Jahr abgehen, ob für die Auszahlphase eigene Kosten vereinbart sind und was Ihre Bank für einen Wechsel verlangt.


Garantie: Was Ihnen zum Rentenbeginn sicher ist

Wie jeder Riester-Vertrag muss Ihr Banksparplan zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge und die Zulagen zur Verfügung stellen. Diese Beitragsgarantie schreibt das Gesetz vor. Weil Ihr Geld nicht in Fonds liegt, sondern als Sparguthaben verzinst wird, hängt sein Wert nicht von Börsenkursen ab.

Mehr als Ihre Beiträge und Zulagen ist nur sicher, wenn Ihr Vertrag einen Mindestzins zusagt. Wie viel Rente Sie später bekommen, hängt vom Guthaben zum Rentenbeginn ab und davon, wie es dann ausgezahlt wird. Fragen Sie Ihre Bank nach einer Hochrechnung, wenn Ihre Unterlagen dazu nichts sagen.


Wenn Ihre Bank den Vertrag kündigt

Bekommen Sie von Ihrer Bank eine Kündigung oder eine Ankündigung, lassen Sie sie prüfen, bevor Sie etwas unterschreiben. Ob und wann eine Bank einen Riester-Banksparplan kündigen darf, hängt von Ihren Vertragsbedingungen ab. Suchen Sie die Kündigungsklausel heraus und fragen Sie bei Zweifeln bei Ihrer Verbraucherzentrale oder bei uns nach.

Entscheidend ist, was mit dem Guthaben geschieht. Wird es Ihnen ausgezahlt, wertet das Gesetz das als schädliche Verwendung, Zulagen und Steuervorteile gehen zurück (§ 93 EStG). Verlangen Sie stattdessen die Übertragung auf einen anderen zertifizierten Vertrag. Bis 31.12.2026 ist das ein Riester-Vertrag, ab 2027 auch ein Altersvorsorgedepot.


Auszahlphase: Wie aus dem Guthaben eine Rente wird

Die Auszahlung beginnt frühestens mit 62, bei Verträgen bis Ende 2011 schon mit 60. Ihr Vertrag sieht dann eine lebenslange Rente oder einen Auszahlungsplan vor, bei dem spätestens ab 85 ein Teil des Kapitals in eine lebenslange Rente umgewandelt wird. Zu Beginn können Sie sich bis zu 30 Prozent des Kapitals auf einmal auszahlen lassen.

Rente und Teilkapital sind voll steuerpflichtig. Einen Auszahlungsplan ohne spätere Verrentung können Sie für Ihren Vertrag nicht verlangen, nur einvernehmlich mit Ihrer Bank vereinbaren. Liegt die Monatsrente 2026 bei höchstens 59,33 Euro, kann die Bank sie als Kleinbetragsrente auf einmal abfinden. Mehr dazu lesen Sie auf unserer Seite zur Auszahlung der Riester-Rente.

Banksparplan behalten, wechseln oder übertragen?

Sie können Ihren Banksparplan weiter besparen, in die neue Förderung wechseln, ins Altersvorsorgedepot übertragen, beitragsfrei stellen oder kündigen. Welche Möglichkeit passt, hängt beim Banksparplan vor allem an Ihrer Förderung, also an Einkommen und Kindern, und daran, wie viel Sicherheit Sie wollen.

OptionWas passiertFörderungPasst meist für
Weiter besparenVertrag läuft unverändert, alte Zulagen auch nach 2026bleibtGeringverdiener mit Kindern, gute alte Verträge
In die neue Förderung wechselnErklärung an den Anbieter, gilt für alle Verträge, nicht widerrufbarneue Zulagen ab 2027Gutverdiener ohne Kinderzulage
Ins Altersvorsorgedepot übertragenKapital wandert, Garantien bleiben zurückbleibt erhaltenJüngere mit teurem Vertrag und langer Laufzeit
Beitragsfrei stellenkeine Beiträge mehr, Vertrag ruhtbleibt, keine neuewer gerade nicht zahlen kann
KündigenRückkaufswert, Förderung wird zurückgezahltgeht verlorenfast niemand, Kleinstverträge in Notlage

Weiter besparen: oft richtig mit Kindern und kleinem Einkommen

Behalten Sie Ihren Banksparplan, bekommen Sie auch nach 2026 die bisherige Förderung: 175 Euro Grundzulage und je Kind 185 Euro, wenn es bis 2007 geboren ist, oder 300 Euro bei Geburt ab 2008. Dafür zahlen Sie den Mindesteigenbeitrag: vier Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres, höchstens 2.100 Euro, abzüglich der Zulagen, mindestens 60 Euro.

Mit Kindern und kleinem Einkommen erreichen Sie so oft schon mit wenig eigenem Geld die vollen Zulagen. Rechnen Sie Ihren Beitrag auf unserer Seite zu Höchstbetrag und Mindesteigenbeitrag nach. Die Kinderzulage gibt es nur, solange für das Kind Kindergeld festgesetzt ist, danach sinkt Ihre Förderung.


In die neue Förderung wechseln: Vertrag behalten, Zulagen neu

Ab 2027 können Sie Ihren Banksparplan behalten und nur die Förderung umstellen. Dafür geben Sie Ihrer Bank eine Erklärung ab. Sie ist unwiderruflich, gilt für alle Ihre Riester-Verträge zugleich und wirkt ab dem Beitragsjahr, in dem sie der Bank vorliegt. Zins, Kosten und Garantie Ihres Vertrags bleiben, nur die Zulagen folgen dann dem neuen Recht.

FörderungIhr Vertrag im bisherigen RechtNeues Recht ab 2027
Grundzulage175 Eurobis 540 Euro, je nach Beitrag
Kinderzulage185 Euro (Kind bis 2007) oder 300 Euro (ab 2008)bis 300 Euro je Kind
Mindestbeitragvier Prozent des Vorjahres abzüglich Zulagen, mindestens 60 Euro120 Euro im Jahr
Steuerabzugbis 2.100 Euro einschließlich Zulagebis 1.800 Euro plus Zulage

Für Gutverdiener ohne Kinderzulage ist die neue Förderung meist günstiger, für Geringverdiener mit Kindern oft die alte. Achten Sie auf eine Falle: Schließen Sie ab 2027 irgendeinen neuen geförderten Vertrag ab, gilt das neue Recht automatisch für alle Ihre Verträge, auch für Ihren Banksparplan. Lassen Sie beide Wege vorher durchrechnen.


Ins Altersvorsorgedepot übertragen: mehr Chancen, keine Garantie

Ab dem 01.01.2027 können Sie Ihr Guthaben förderunschädlich in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Dafür kündigen Sie bei Ihrer Bank mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende. Übertragen wird das Guthaben mit Zinsen, Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten. Ihre Bank darf für den Wechsel höchstens 150 Euro berechnen.

Bedenken Sie den Tausch: Im Altersvorsorgedepot gibt es keine Garantie, Ihr Geld schwankt mit den Fondskursen. Wer Sicherheit braucht, kann ab 2027 auch ein Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie wählen. Ein Mindest- oder Bonuszins Ihres Banksparplans bleibt bei jeder Übertragung zurück.

Der neue Anbieter darf auf das übertragene geförderte Kapital keine Abschluss- und Vertriebskosten nehmen, nur eine Verwaltungspauschale bis 150 Euro. Weil die Übertragung ein neuer Vertrag ist, stellt sie alle Ihre Verträge auf das neue Förderrecht um. Wie der Wechsel Schritt für Schritt abläuft, steht auf unserer Seite zum Riester-Wechsel.


Beitragsfrei stellen: wenn das Geld gerade fehlt

Sie können die Zahlungen bis zum Beginn der Auszahlung jederzeit stoppen. Ihr Guthaben bleibt mit allen Zulagen im Vertrag und bleibt vor Pfändung geschützt, neue Zulagen gibt es ohne eigene Beiträge aber nicht. Vereinbarte Gebühren laufen weiter, bei einem kleinen Guthaben können sie einen großen Teil der Zinsen aufzehren.

Eine Beitragsfreistellung ist der übliche Weg, wenn Ihnen für eine Weile das Geld fehlt, und sie lässt sich später wieder aufheben, wenn Ihr Vertrag das vorsieht. Wie Sie dabei vorgehen und was Sie Ihrer Bank schreiben, steht mit Musterschreiben auf unserer Seite Riester-Rente beitragsfrei stellen.


Kündigen: fast nie die richtige Wahl

Kündigen Sie selbst und lassen sich das Guthaben auszahlen, zahlen Sie alle Zulagen und die gesondert festgestellten Steuervorteile zurück. Die Zinserträge müssen Sie zusätzlich versteuern. Außerdem ist das ausgezahlte Geld nicht mehr vor Pfändung geschützt und Ihnen fehlt im Alter die Rente aus diesem Vertrag.

Eine Kündigung kommt höchstens bei einem sehr kleinen Vertrag in einer Notlage in Frage, und auch dann erst, wenn eine Beitragsfreistellung nicht reicht. Fragen Sie vorher bei der Zentralen Zulagenstelle ab, wie viel Förderung zurückgezahlt werden müsste. Alles Weitere lesen Sie auf unserer Seite zur Kündigung der Riester-Rente.

Was raten wir Inhabern eines Banksparplans?

Behalten Sie Ihren Banksparplan, wenn Sie mit kleinem Beitrag die vollen Zulagen bekommen und Ihnen Sicherheit wichtig ist. Prüfen Sie einen Wechsel, wenn Sie gut verdienen, keine Kinderzulage mehr bekommen oder noch viele Jahre bis zur Rente vor sich haben.

Behalten passt meist, wenn

  • Sie Kinderzulagen bekommen und Ihr Einkommen eher klein ist.
  • Ihnen die Garantie auf Beiträge und Zulagen wichtig ist.
  • Ihr Vertrag einen Mindestzins oder Bonuszins zusagt, der bei einer Übertragung verloren ginge.
  • Ihre Rente in wenigen Jahren beginnt und ein Wechsel nur noch wenig bewegen kann.

Einen Wechsel sollten Sie prüfen, wenn

  • Sie gut verdienen und keine Kinderzulage mehr bekommen.
  • Noch viele Jahre bis zur Rente vor Ihnen liegen und Sie Kursschwankungen aushalten.
  • Die Gebühren Ihrer Bank einen großen Teil der Zinsen aufzehren.
  • Ihre Bank den Vertrag gekündigt hat oder eine Kündigung ankündigt.

Ist Ihr Ehepartner über Sie mittelbar begünstigt, entscheiden Sie als Paar. Behält einer einen alten Riester-Vertrag und schließt nur der mittelbar begünstigte Partner ab 2027 einen neuen Vertrag ab, bekommt dieser für den neuen Vertrag keine Zulage. Stimmen Sie Umstellung und Übertragung deshalb gemeinsam ab.

Experten-Tipp:
Erst die Zulagen rechnen, dann den Zins

„Beim Banksparplan entscheidet selten der Zins allein. Rechnen Sie zuerst, was Ihnen die Zulagen im alten und im neuen Recht bringen, erst dann lohnt der Blick auf ein Altersvorsorgedepot. Und wenn Ihre Bank kündigt: Lassen Sie sich das Guthaben nie auszahlen, sondern übertragen Sie es, sonst ist die Förderung weg.“

Foto von Oliver Karp
Experte für Altersvorsorge

Banksparplan behalten oder übertragen?

Wir rechnen kostenfrei mit Ihren eigenen Vertragswerten durch, ob sich Ihr Banksparplan weiter lohnt oder ob die neue Förderung oder ein Altersvorsorgedepot besser zu Ihnen passt.

  • Prüfung Ihres Vertrags, eines neuen Riester-Vertrags und des Altersvorsorgedepots
  • Rechnung mit Ihren eigenen Vertragswerten
  • Hilfe, wenn Ihre Bank gekündigt hat
Foto von Oliver Karp
Experte für Altersvorsorge

Die häufigsten Fragen zum Riester-Banksparplan

Ist ein Riester-Banksparplan sicher?

Ja, im Rahmen der gesetzlichen Garantie. Zum Rentenbeginn müssen mindestens Ihre eingezahlten Beiträge und die Zulagen zur Verfügung stehen. Weil Ihr Geld als Sparguthaben verzinst wird und nicht in Fonds liegt, hängt sein Wert nicht von Börsenkursen ab. Ob darüber hinaus ein Mindestzins gilt, steht in Ihrem Vertrag.

Kann ich einen Riester-Banksparplan noch abschließen?

Nur noch bis zum 31.12.2026, danach dürfen Riester-Verträge nach altem Recht nicht mehr vertrieben werden. Ab dem 01.01.2027 gibt es stattdessen das Altersvorsorgedepot und Garantieprodukte nach neuem Recht. Ein bestehender Banksparplan ist davon nicht betroffen und läuft weiter.

Was passiert mit meinem Banksparplan nach 2026?

Nichts, solange Sie nichts tun. Ihr Vertrag läuft mit Zins, Kosten und bisheriger Förderung bis zur Auszahlung weiter. Ab 2027 können Sie zusätzlich in die neue Förderung wechseln oder das Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen.

Kann ich meinen Banksparplan in ein Altersvorsorgedepot übertragen?

Ja, ab dem 01.01.2027. Sie kündigen mit drei Monaten Frist zum Quartalsende zur Übertragung, Ihr Guthaben mit Zinsen wandert samt Förderung in den neuen Vertrag. Damit gilt für alle Ihre Verträge das neue Förderrecht, und ein Mindest- oder Bonuszins Ihres Banksparplans bleibt zurück.

Was kostet es, wenn ich meinen Banksparplan übertrage?

Ihre Bank darf für den Wechsel höchstens 150 Euro berechnen. Ein neuer Vertrag ab 2027 darf auf das übertragene geförderte Kapital keine Abschluss- und Vertriebskosten nehmen, nur eine einmalige Verwaltungspauschale von höchstens 150 Euro. Laufende Kosten des neuen Vertrags kommen dazu.

Was passiert, wenn meine Bank den Riester-Vertrag kündigt?

Lassen Sie die Kündigung prüfen und sich das Guthaben nicht auszahlen. Eine Auszahlung gilt als schädliche Verwendung, dann gehen Zulagen und Steuervorteile zurück. Verlangen Sie die Übertragung auf einen anderen zertifizierten Vertrag, bis Ende 2026 auf einen Riester-Vertrag, ab 2027 auch auf ein Altersvorsorgedepot.

Kann ich mein Guthaben für eine eigene Immobilie nutzen?

Ja. Die Entnahme für Kauf, Bau oder Entschuldung der selbst genutzten Wohnung ist aus jedem Riester-Vertrag möglich, also auch aus einem Banksparplan. Sie beantragen sie bei der Zentralen Zulagenstelle spätestens zehn Monate vor Beginn der Auszahlung, entnehmen müssen Sie mindestens 3.000 Euro. Mehr dazu auf unserer Seite Riester umwandeln.

Muss ich auf die Rente aus dem Banksparplan Steuern und Krankenkassenbeiträge zahlen?

Steuern ja, die Rente aus geförderten Beiträgen ist voll steuerpflichtig. Sind Sie in der Rente gesetzlich pflichtversichert, zahlen Sie darauf keine Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung. Freiwillig Versicherte zahlen dagegen Beiträge. Details stehen auf unserer Seite zur Steuer bei der Riester-Rente.

Ist mein Banksparplan vor Pfändung geschützt?

Ja, soweit das Guthaben tatsächlich gefördert ist, Sie also Zulagen beantragt haben. Der Schutz bleibt auch bei einer Beitragsfreistellung bestehen und entfällt erst, wenn Sie kündigen und sich das Geld auszahlen lassen. Mehr dazu auf unserer Seite zur Pfändung der Riester-Rente.

Kann ich meinen Banksparplan in einen Fondssparplan umwandeln?

Ja, über eine Übertragung auf einen anderen zertifizierten Vertrag mit drei Monaten Frist zum Quartalsende. Bis 31.12.2026 geht das in einen Riester-Fondssparplan, ab 2027 in ein Altersvorsorgedepot. Die Förderung bleibt erhalten, die Beitragsgarantie des neuen Vertrags kann aber anders aussehen als bei Ihrem Banksparplan.

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Lena Mierbach
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