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Was eine abstrakte Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist, warum diese Klausel nicht im Vertrag stehen sollte und was Sie tun, wenn der Versicherer sich darauf beruft.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
- Die abstrakte Verweisung ist eine Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), mit der der Versicherer die BU-Rente verweigern kann, weil Sie theoretisch in einem anderen vergleichbaren Beruf arbeiten könnten – auch wenn Sie diesen nie ausgeübt haben.
- Achten Sie darauf, dass der Verzicht auf die abstrakte Verweisung in den Bedingungen unbefristet und unbedingt ausgesprochen ist – befristete Verzichte über 3 oder 5 Jahre sind eine Stolperfalle.
- Bei einer Ablehnung wegen abstrakter Verweisung gilt: Frist beachten, schriftlich widersprechen, die genannte Verweisungstätigkeit auf Lebensstellung und reale Verfügbarkeit prüfen.
- Wir prüfen für Sie kostenfrei den Bestandsvertrag oder ein bereits eingegangenes Ablehnungsschreiben.

Patrick Knittel
BU-Experte
Wenn der Versicherer im Leistungsfall die abstrakte Verweisung zieht…
… bekommen Sie kein Geld, sondern einen Brief: Sie könnten ja noch als Hausmeister, Pförtner oder in der Verwaltung arbeiten – auch wenn Sie nie einen Tag in diesem Beruf waren und keine Stelle für Sie offen ist. Genau das hat der Bundesgerichtshof eingegrenzt, indem er die Anforderungen an Lebensstellung und konkrete Tätigkeitsbeschreibung verschärft hat. Trotzdem entscheidet zuerst Ihr Vertragstext, ob der Versicherer überhaupt verweisen darf. Hier lesen Sie, welche Formulierung im Bedingungswerk stehen muss – und was Sie tun, wenn das Ablehnungsschreiben bereits im Briefkasten liegt.
Was ist eine abstrakte Verweisung?
Eine abstrakte Verweisung ist eine Klausel im BU-Vertrag, die es dem Versicherer erlaubt, die BU-Rente zu verweigern, weil Sie theoretisch in einem anderen vergleichbaren Beruf arbeiten könnten – auch wenn Sie diesen Beruf nie ausgeübt haben und keine Stelle dafür vorhanden ist. Wer einen neuen Vertrag abschließt oder einen Altvertrag prüft, sollte trotzdem darauf bestehen, dass der Verzicht auf die abstrakte Verweisung ausdrücklich und unbefristet in den Bedingungen steht.
Andere berufliche Tätigkeit statt BU-Rente
Dabei kann der Versicherer Sie nicht auf jede beliebige Tätigkeit verweisen. Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die neue Tätigkeit muss den Kenntnissen und Fähigkeiten des Versicherten entsprechen.
- Die Höhe des Gehalts darf nicht spürbar absinken (in der Praxis gilt eine Faustregel von rund 20 Prozent).
- Die Lebensstellung des Versicherten darf sich nicht verschlechtern. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schreibt hierzu: „Der bisherigen Lebensstellung entspricht nur eine Tätigkeit, die in ihrer Vergütung und sozialen Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau der bislang ausgeübten Tätigkeit absinkt“ (Quelle: GDV – Allgemeine Bedingungen BU, S. 4).
Für den Versicherer spielt es bei der abstrakten Verweisung keine Rolle, ob Sie tatsächlich eine Stelle im alternativen Job finden. Relevant ist allein, dass es entsprechende Stellen auf dem Arbeitsmarkt überhaupt gibt. Der GDV beziffert die Marktrelevanz so: Rund 80 Prozent aller BU-Leistungsanträge werden anerkannt, etwa 20 Prozent abgelehnt. Von allen abgelehnten Anträgen wurden 2023 nur 0,1 Prozent wegen einer abstrakten Verweisung abgelehnt (Quelle: GDV – 7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung).
Seit etwa 2008 verzichten viele Versicherer auf die abstrakte Verweisung. Der Vorteil für Sie als versicherte Person: Sie erhalten bereits dann die BU-Rente, wenn Sie berufsunfähig sind und Ihr Leistungsantrag anerkannt wird. Trotzdem gibt es weiterhin Versicherer, in deren BU-Verträgen abstrakte Verweisungen – auch in versteckter Form – enthalten sind. Prüfen Sie den Vertrag also genau und bestehen Sie darauf, dass auf eine abstrakte Verweisung verzichtet wird.
Nicht verwechseln: abstrakte und konkrete Verweisung
Bei der konkreten Verweisung darf der Versicherer die Zahlung erst dann verweigern, wenn der Betroffene tatsächlich bereits einen alternativen Beruf ausübt – anders als bei der abstrakten Verweisung, bei der die bloße theoretische Möglichkeit reicht. Im Vergleich zur abstrakten Verweisung ist die konkrete Verweisung daher etwas vorteilhafter für den Versicherungsnehmer. Eine solche Klausel kann zum Beispiel so lauten:
„Der Versicherte gilt nicht als berufsunfähig, wenn er tatsächlich eine andere zumutbare Tätigkeit ausübt. Wir nennen dies konkrete Verweisung.“
Die konkrete Verweisung ist häufiger im Versicherungsvertrag enthalten. Laut GDV wurden 2023 rund 0,4 Prozent der abgelehnten BU-Leistungsanträge wegen einer konkreten Verweisung abgelehnt (Quelle: GDV – 7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung). Einzelne Versicherer wie HDI haben 2024 erstmals auch auf die konkrete Verweisung verzichtet – branchenweit ist das aber noch die Ausnahme.
Abstrakte Verweisung: ein Beispiel
Eine Arzthelferin entwickelte im Laufe ihrer beruflichen Tätigkeit eine Phobie vor einer Infektion mit HIV oder Hepatitis. Aufgrund dieser psychischen Erkrankung kann sie ihren Beruf nicht weiter ausüben. Der Versicherer verweigert die Zahlung der BU-Rente mit dem Verweis, dass sie aufgrund ihrer Ausbildung als Verwaltungsangestellte bei Krankenkassen oder Kliniken arbeiten könne. Die Arzthelferin sei, so der Versicherer, für diese Tätigkeit nach kurzer Einarbeitung ausreichend qualifiziert.
Konkrete Verweisung: ein Beispiel
Ein gelernter Energieelektroniker mit Ausbildung in der Fachrichtung Anlagentechnik hat in seinem Berufsleben verschiedene Tätigkeiten ausgeübt: Kommunikationselektroniker, Systemelektroniker, Wachmann eines Sicherheitsdienstes, Haustechniker und stellvertretender Werkstattleiter. Nachdem er berufsunfähig geworden war, wechselte er innerhalb der Firma den Arbeitsplatz und war in einem Logistikzentrum im Bereich Transport angestellt. Der Versicherer lehnte die Zahlung der BU-Rente ab, da der Betroffene bereits eine Tätigkeit ausübt, für die er qualifiziert und die gleichwertig ist.
Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen
Schüler und Studierende
Schüler und Studierende üben nicht in einem klassischen Sinne einen Beruf aus. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gilt als Beruf in der Regel eine auf Dauer angelegte Tätigkeit, die dem Lebensunterhalt dient. Dennoch können Schüler und Studenten von einer abstrakten Verweisung betroffen sein. Versicherer können dann Schüler zum Beispiel auf eine andere Schulform und Studierende auf eine andere Fachrichtung verweisen.
Selbständige
Wenn Sie als Selbständiger berufsunfähig werden, erhalten Sie keine BU-Rente, wenn Ihr Betrieb so umorganisiert werden kann, dass Sie weiterhin arbeiten können (Umorganisationsklausel). Allerdings darf die Umorganisation nicht mit zu großen Einschränkungen einhergehen:
- Die Umorganisation darf keine zu große wirtschaftliche Belastung darstellen.
- Das Einkommen darf dadurch um maximal 20 Prozent sinken.
- Die zukünftigen Tätigkeiten des Selbständigen müssen seiner Stellung als Betriebsinhaber entsprechen.
- Die Umorganisation darf nicht der Gesundheit des Versicherten schaden.
Besonderheiten der BU für Selbständige
Elternzeit, Sabbatical oder Arbeitslosigkeit
Wird die Berufstätigkeit kurzzeitig unterbrochen und ist eine Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit beabsichtigt, ist das in der Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel kein Problem. Problematisch kann es werden, wenn Sie längere Zeit oder endgültig aus dem Berufsleben ausscheiden.
Einige Versicherer bieten in diesen Fällen weiter Versicherungsschutz auf Grundlage des zuletzt ausgeübten Berufs. Andere Versicherer behalten sich eine abstrakte Verweisung vor, wenn der Betroffene zum Beispiel drei oder fünf Jahre oder endgültig aus dem Berufsleben ausgeschieden ist. Der Betroffene erhält dann nur eine BU-Rente, wenn er außerstande ist, eine berufliche Tätigkeit entsprechend seiner Ausbildung und Erfahrung auszuüben. Eine Rolle spielt auch, ob eine Wiederaufnahme des Berufs vorgesehen war (zum Beispiel bei Elternzeit, Wehr- oder Zivildienst). Lesen Sie die Versicherungsbedingungen vor Vertragsabschluss daher genau.
Für die Berufsunfähigkeitsversicherung für Hausmänner und -frauen gelten nochmals andere Besonderheiten. Welche das sind, lesen Sie auf unserer gesonderten Seite:
Berufsklauseln machen Verweisungsverzicht überflüssig
Bei einigen Berufsgruppen können Berufsklauseln im BU-Vertrag enthalten sein, die die Möglichkeiten einer Verweisung genauer festlegen oder ganz ausschließen. In der Regel erschweren diese Klauseln dem Versicherer, den Betroffenen auf eine andere Tätigkeit zu verweisen.
Beispiele für Berufsklauseln
Ärzteklausel
Fluguntauglichkeitsklausel
Anwaltsklausel
Seeuntauglichkeitsklausel
Beamtenklausel
Experten-Tipp:
Berufsklauseln ersetzen den Verweisungsverzicht nicht – sie ergänzen ihn
„Mancher Berater verkauft Ärzte- oder Anwaltsklausel als Vollkasko. Das ist gefährlich. Diese Klauseln schützen Sie innerhalb Ihres Berufsstandes – der Chirurg darf nicht auf Pförtner verwiesen werden. Sobald Sie Ihr Berufsfeld verlassen, greift wieder die abstrakte Verweisung. Mein Rat: Berufsklausel und unbefristeter Verweisungsverzicht müssen beide im Vertrag stehen. Alles andere ist an der wichtigsten Stelle löchrig.“
BU mit echter Dienstunfähigkeitsklausel – für Beamte und beamtenähnlich Tätige
Eine echte Dienstunfähigkeitsklausel greift, sobald der Dienstherr Sie aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt – also bei Beamten, Lehrern, Polizisten und beamtenähnlich Tätigen. Der Versicherer leistet dann unmittelbar, ohne eigene Prüfung der Berufsunfähigkeit und ohne Verweisung auf andere Tätigkeiten.
Entscheidend ist der genaue Wortlaut im Bedingungswerk: Die Klausel muss ausdrücklich den Halbsatz „Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen genügt“ enthalten. Formulierungen mit Einschränkungen wie „bei dauernder Dienstunfähigkeit nach Feststellung durch den amtsärztlichen Dienst und nach Ablauf einer Wartezeit von …“ sind dagegen weiche DU-Klauseln mit Verweisungsrisiko – der Versicherer kann hier trotz Ruhestandsversetzung weiter prüfen oder verweisen.
Der Beitragsaufschlag für eine echte Dienstunfähigkeitsklausel liegt in den meisten Tarifen im niedrigen zweistelligen Prozentbereich gegenüber einer Standard-BU. Bei Beamten-Anwärtern und jungen Lehrern ist das in der Regel die wirtschaftlich klar bessere Wahl, weil sonst der gesamte BU-Schutz im Dienstunfähigkeitsfall ins Leere laufen kann.
Personen ohne Berufsausbildung oder unbestimmte Berufe
Übt eine Person eine gefährliche, ungewöhnliche oder seltene Tätigkeit aus, oder ist der Beruf nicht eindeutig zu bestimmen, findet sich häufig eine Erwerbsunfähigkeitsklausel im BU-Vertrag. Die BU-Rente wird dann erst ausgezahlt, wenn der Betroffene gänzlich arbeitsunfähig und nicht „nur“ berufsunfähig ist. Anders als bei den oben genannten Berufsklauseln erleichtert die Erwerbsunfähigkeitsklausel dem Versicherer die Verweisung auf andere Tätigkeiten und macht es Betroffenen schwerer, eine BU-Rente zu erhalten.
Gerichtsurteile zur abstrakten Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die abstrakte Verweisung ist nicht nur eine theoretische Klausel, sondern wird in Streitfällen regelmäßig vor Gericht ausgefochten. Die folgenden drei Entscheidungen zeigen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) und die Oberlandesgerichte den Begriff der Lebensstellung und die Anforderungen an eine zulässige Verweisung präzisieren.
Praxis-Einschätzung:
Vor Gericht landet nur ein Bruchteil – die Schlacht beginnt früher
„Die hier zitierten BGH- und OLG-Urteile sind die sichtbare Spitze. In der Praxis erleben wir, dass Versicherer im Leistungsfall pauschal auf Hausmeister, Pförtner oder Lagerarbeiter verweisen, in der Hoffnung auf einen Vergleich. Wer schriftlich auf konkreter Tätigkeitsbeschreibung besteht – Arbeitszeiten, Vergütung, Anforderungen – zwingt den Versicherer in die Defensive. Genau hier wird die abstrakte Verweisung meistens entschieden, lange vor dem Richter.“
BGH: Zur „Lebensstellung“ gehört auch die Qualifikation (2017)
Ein gelernter Landmaschinenmechaniker arbeitete als Hufschmied. Als er chronische Schulter- und Lendenwirbelprobleme bekam, konnte er diesen Beruf nicht mehr ausüben. So arbeitete er als Maschinenführer und später als Lagerist. Der Versicherer wollte keine Berufsunfähigkeitsrente auszahlen, da der Versicherte auf die Arbeit als Maschinenführer verwiesen werden konnte. Dagegen klagte der Betroffene.
Hufschmied und Maschinenführer: gleiche Lebensstellung?
Die Klage des Mannes wurde vom Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein zunächst abgewiesen. Das Gericht sah die Verweisung auf die Tätigkeit als Maschinenführer als zulässig an, da der Mann hierfür ausgebildet sei und dies seiner bisherigen Lebensstellung entspreche.
Das OLG definierte die „Lebensstellung“ über die Verdienstmöglichkeiten in diesem Beruf und über dessen soziales Ansehen. Zwar räumte das Gericht ein, dass die Stellung als selbständiger Hufschmied auf dem Land möglicherweise ein höheres Ansehen genieße als die als Maschinenführer, jedoch sei dies mit dem höheren Gehalt ausreichend kompensiert.
Urteil: Ausbildung muss bei Lebensstellung mitberücksichtigt werden
Der Betroffene ging gegen das Urteil des OLG in Revision. Schließlich landete der Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH urteilte, das Oberlandesgericht habe nicht die Ausbildung des Mannes in Betracht gezogen, die auch zur Beurteilung der Lebensstellung gehöre. Wenn die vorherige Tätigkeit deutlich höhere Qualifikationen und Kenntnisse erfordert habe als die, auf die die Versicherung verweist, dann sei diese neue Tätigkeit eine „unterwertige“ Tätigkeit, auf die nicht verwiesen werden darf. Dies gilt auch, wenn das Gehalt im neuen Beruf höher ist als im alten. Der BGH verwies den Fall an das OLG zurück.
Quelle: BGH, IV ZR 11/16, 20.12.2017
OLG Hamm: Versicherer muss Verweisungsberufe konkret definieren (2018)
Ein Betriebsschlosser konnte nach einem mehrfachen Bandscheibenvorfall seinen Beruf nicht mehr ausüben. Sein Versicherer wollte die BU-Rente nicht zahlen. Der Versicherer schickte dem Betroffenen zunächst ein Schreiben, in dem zwar Zahlungen für sechs Monate angekündigt wurden, aber gleichzeitig stand, dass eine Verweisungsmöglichkeit noch geprüft werde. Nach den sechs Monaten sollte der Versicherte erneut einen Leistungsantrag stellen, was er auch tat. Das Versicherungsunternehmen reagierte darauf nach einigen Monaten mit einer Ablehnung und verwies darauf, dass der Versicherte noch als Hausmeister arbeiten könne.
Tätigkeit als Hausmeister: Was bedeutet das genau?
Daraufhin klagte der Betroffene beim Landgericht (LG) Münster. Das Gericht wies die Klage ab und entschied, das Versicherungsunternehmen sei im Recht. In der zweiten Instanz beim Oberlandesgericht (OLG) Hamm bekam der Versicherte jedoch Recht: Nach der Entscheidung des Gerichts ist der Versicherer verpflichtet, den Verweisungsberuf ausreichend konkret zu definieren. Denn der Versicherungsnehmer kann sich nur dann begründet gegen eine solche Verweisung wehren, wenn die Anforderungen des vorgeschlagenen Berufes deutlich genug klargemacht werden.
Urteil: Versicherer müssen Verweisungstätigkeit konkret beschreiben
Für den Hausmeisterberuf heißt das: Der Versicherer hat nicht ausgeführt, wie häufig am Tag der Versicherte in diesem Beruf Zwangshaltungen einnehmen müsse, die seinem Rücken schaden. Deshalb geht das Gericht von der für den Versicherten vorteilhaftesten Annahme aus – also dem möglichen Maximum. Dass er den Beruf unter diesen Umständen nicht ausüben könne, habe der Kläger eindeutig bewiesen.
Der Versicherer wurde dazu verurteilt, die Berufsunfähigkeitsrente wie vereinbart auszuzahlen und den Kläger von den Monatsbeiträgen freizustellen.
Quelle: OLG Hamm, 20 U 178/16, 04.05.2018
OLG Karlsruhe: Erst bei Festanstellung im neuen Beruf ist Verweisung möglich (2012)
Ein Gas- und Wasserinstallateur war selbständig als Ein-Mann-Betrieb tätig. Aufgrund einer schweren Depression musste er seine Tätigkeit aufgeben. Die Berufsunfähigkeitsrente wurde ihm gezahlt, sein Gesundheitszustand vom Versicherer regelmäßig mit Fragebögen abgefragt. Nach einigen Jahren begann er eine Umschulung zum medizinisch-technischen Laborassistenten. Diese schloss er nach einigen gesundheitsbedingten Unterbrechungen einige Jahre später ab. Anschließend nahm er einen Job bei einer Universitätsklinik an.
Der Versicherer stellte daraufhin die Leistungen ein und teilte dem Kläger mit, dass er auch die Beiträge nun wieder zahlen müsse. Seine neue Tätigkeit sei seiner früheren Tätigkeit gegenüber gleichwertig. Der Kläger war jedoch weiterhin regelmäßig arbeitsunfähig, und sein Arbeitsvertrag wurde nicht verlängert.
Gleichwertige Tätigkeit – ja oder nein?
Der Betroffene berief sich darauf, dass seine Tätigkeit als selbständiger Handwerksmeister eine wesentlich höhere Qualifikation erfordert hatte als sein neuer Beruf als Laborassistent. Denn dort war er weisungsgebunden und hatte keine eigenständigen Entscheidungsbefugnisse. Seine Meisterprüfung abzuschließen habe ihn viel Arbeit gekostet und ihm weitreichendere Karrieremöglichkeiten eröffnet als der neue Beruf. Auch die Einkommenschancen und soziale Wertschätzung seien nicht vergleichbar.
Zunächst entschied das Gericht für den Kläger. Der Versicherer legte Berufung ein. Der Handwerker verteidigte sich mit dem Hinweis, dass er bisher keinen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen habe. Dies sei bei seiner gesundheitlichen Vorgeschichte und häufigen Ausfällen schwer.
Urteil: Gehalt und Arbeitszeiten sind nicht allein bestimmende Faktoren
Das Gericht entschied erneut zugunsten des Versicherten. Eine der bisherigen Lebensstellung des Versicherten entsprechende Tätigkeit sei nur gefunden, wenn auch die Kenntnisse und Fähigkeiten, die hierfür Voraussetzung sind, gleichwertig seien. Weitere Kriterien seien soziale Wertschätzung und Gehalt. Alle Faktoren müssten zu einem Gesamtbild kombiniert werden.
In diesem Fall sei die Tätigkeit schon deshalb nicht vergleichbar, da der Versicherte nicht mehr als Selbständiger tätig sei. Zwar sei dies nicht immer ein Ausschlusskriterium – es ist grundsätzlich möglich, Selbständige auf eine Tätigkeit als Angestellte zu verweisen – dies sei aber nicht zulässig, wenn die Tätigkeit als Angestellter wesentlich weniger qualifiziert und verantwortungsvoll sei. Als selbständiger Handwerksmeister hatte der Versicherte im konkreten Fall eine so vielfältige und verantwortungsvolle Tätigkeit, dass die Tätigkeit als Laborassistent damit nicht gleichwertig sei.
Das Gericht bestätigte, dass eine geringere soziale Wertschätzung und geringere Qualifikation des neuen Berufs nicht automatisch durch ein höheres Gehalt, bessere soziale Absicherung und kürzere Arbeitszeiten ausgeglichen werde. Denn Menschen entscheiden ja nicht immer nur nach dem Gehalt, welchen Beruf sie ausüben wollen.
Ergebnis: Der Kläger hat weiterhin Anspruch auf seine Berufsunfähigkeitsrente, zumindest so lange er keinen unbefristeten Arbeitsvertrag erhält.
Quelle: OLG Karlsruhe, 12 U 93/12, 06.12.2012
Wie sich die Rechtsprechung entwickelt hat
Die folgenden fünf Stationen zeigen, wie sich Marktverhalten und Rechtsprechung zur abstrakten Verweisung in knapp 20 Jahren verschoben haben – bis zur Streichung der Klausel im Massenmarkt.
- 2008 – Marktwende: Viele große BU-Versicherer streichen die abstrakte Verweisung in den Neuverträgen.
- 2012 – OLG Karlsruhe (12 U 93/12) stärkt Selbständige und definiert Lebensstellung über Qualifikation, soziale Wertschätzung und Gehalt gemeinsam.
- 2017 – BGH IV ZR 11/16: Die Ausbildung gehört zur Lebensstellung – auch ein höheres Gehalt im Verweisungsberuf gleicht das nicht aus.
- 2018 – OLG Hamm 20 U 178/16: Der Versicherer muss die Verweisungstätigkeit konkret beschreiben (Arbeitszeiten, Anforderungen, Belastungen) – und die Nürnberger verzichtet ab 01.01.2018 unbefristet.
- 2024 – HDI verzichtet als erster großer Versicherer zusätzlich auf die konkrete Verweisung.
Die Gerichte haben den Spielraum der Versicherer in den letzten Jahren spürbar eingegrenzt – wie die einzelnen Anbieter darauf reagiert haben und in welcher Form sie heute auf die abstrakte Verweisung verzichten, zeigt der Klausel-Vergleich im nächsten Kapitel.
Anbieter und Klauseln im Vergleich
Die folgenden zehn namhaften BU-Versicherer zeigen, wie unterschiedlich der Verzicht auf die abstrakte Verweisung in der Praxis formuliert wird. Die Tabelle gibt einen Überblick über die typische Klausel-Linie – entscheidend bleibt aber immer der konkrete Tarif und das aktuelle Bedingungswerk. Wir prüfen das im persönlichen Vergleich für Sie.
| Versicherer | Verzicht auf abstrakte Verweisung | Frist Verzicht | Besonderheit | |
|---|---|---|---|---|
| Alte Leipziger | Ja | Unbefristet | Klausel in den Premium-Tarifen klar formuliert | |
| Allianz | Ja | Unbefristet | Verzicht auf die abstrakte Verweisung in der SBU-Linie | |
| LV 1871 | Ja | Unbefristet | Vollständiger Verzicht in den Hauptarbeitskraft-Tarifen | |
| Nürnberger | Ja | Unbefristet (Neuverträge ab 01.01.2018) | Bestandskunden vor 2018 sollten prüfen lassen | |
| Swiss Life | Ja | Unbefristet | Hinweis auf Klausel nur in „sehr alten Verträgen“ | |
| Continentale | Ja | Unbefristet | Eigene Bedingungs-Formulierung im PremiumBU-Tarif | |
| Ergo | Ja | Unbefristet | Framing „veraltete Klausel“; Altbestand prüfen | |
| HDI | Ja | Unbefristet | Seit 2024 Verzicht auch auf konkrete Verweisung | |
| Stuttgarter | Ja | Unbefristet | Verzicht in der Premium-Linie, Standard-Linie prüfen | |
| Volkswohl Bund | Ja | Unbefristet | Klare Verzicht-Klausel in der SBU-Plus-Linie |
Frist-Falle Verweisungsverzicht
Befristete Verzichte sind das stille Risiko in scheinbar guten BU-Verträgen – Versicherte erfahren von der Frist oft erst, wenn der Leistungsfall eintritt und die Schonzeit längst abgelaufen ist. In unserer Beratung sehen wir dieses Muster wöchentlich.
Typische Befristungen aus unserer Beratungspraxis
Verzichte mit einer Drei-Jahres-Frist nach Vertragsbeginn, Fünf-Jahres-Fristen für Bestandsverträge älterer Generationen und Mischformeln wie „bei Berufspause größer sechs Monate gilt der Verzicht nicht mehr“. Bei einigen Versicherern hängt die Frist an einer Stichtagsregelung (zum Beispiel Nürnberger-Altverträge vor 01.01.2018).
Was die Frist auslöst
Elternzeit, ein Sabbatical, längere Arbeitslosigkeit oder eine Selbstkündigung können den Verzicht erlöschen lassen – auch wenn Sie nach der Pause wieder voll in den Beruf zurückkehren. Im schlechtesten Fall fällt der Versicherte nach Ende der Frist wieder vollständig in die abstrakte Verweisung zurück, ohne dass dies im Vertrag deutlich markiert ist.
Zwei Reaktionsoptionen für Bestandskunden
Erstens – Bedingungsänderungs-Antrag bei Ihrem aktuellen Versicherer: Sie beantragen, dass der unbefristete Verzicht nachträglich aufgenommen wird. Manche Versicherer ermöglichen das ohne erneute Gesundheitsprüfung, viele aber nicht. Zweitens – Wechsel mit erneuter Gesundheitsprüfung: Bei stabiler Gesundheit kann ein Wechsel zu einem Tarif mit unbefristetem Verzicht sinnvoll sein, bei Vorerkrankungen ist dagegen oft die Nachverhandlung der bessere Weg.
Den Tarif mit echtem Verweisungsverzicht für Sie finden
Klauseln können sich pro Tarifgeneration ändern – wir lesen die aktuellen Bedingungswerke der großen BU-Versicherer und prüfen, welcher Tarif zu Ihrem Beruf, Alter und Gesundheitsstatus passt.
- Persönlicher Tarifvergleich mit Klausel-Filter „unbefristeter Verweisungsverzicht“
- Anonyme Risikovoranfrage – kein Ablehnungseintrag im Antragsregister
- Von Finanztip empfohlen
So finden Sie eine BU ohne abstrakte Verweisung
Achten Sie auf die Verweisungsklausel
Ob im Versicherungsvertrag eine abstrakte Verweisung enthalten ist oder nicht, erfahren Sie häufig in den ersten Paragrafen im Abschnitt „Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?“. Auch wenn viele Versicherer mittlerweile auf eine abstrakte Verweisung verzichten – genau hinsehen sollten Sie trotzdem.
Nur weil zunächst keine „abstrakte Verweisbarkeit“ zu erkennen ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass der Verweisungsverzicht auch dauerhaft gilt. Es gibt Versicherer, die die abstrakte Verweisung nur für einen bestimmten Zeitraum ausschließen. Wir sehen in der Beratung am häufigsten Klauseln mit Fristen zwischen drei und fünf Jahren.
Die fünf Sätze, die im Bedingungswerk stehen müssen – oder eben nicht
Ein belastbarer Verweisungsverzicht hängt am Wortlaut: Nicht jeder werbliche „Verzicht“ hält im Leistungsfall stand. Diese fünf Klausel-Sätze entscheiden, ob Ihre BU im Ernstfall trägt – drei sollten exakt so im Bedingungswerk stehen, zwei dürfen es auf keinen Fall.
✅ 1. Pflicht-Satz
„Wir verzichten auf die abstrakte Verweisung.“
Der Versicherer erklärt klar, dass er Sie nicht auf einen theoretischen Beruf verweisen wird. Ohne diesen Satz oder eine wortgleiche Formulierung fehlt das Fundament jedes Verzichts.
✅ 2. Pflicht-Satz
„Der Verzicht gilt unbefristet.“
Ein Verzicht ohne explizite Unbefristung ist im Zweifel befristet. „Unbefristet“ oder „dauerhaft“ muss im Bedingungstext stehen – nicht nur im Werbeprospekt oder im Beraterhandbuch.
✅ 3. Pflicht-Satz
„Der Verzicht gilt unabhängig davon, ob Sie Ihren Beruf weiterhin ausüben.“
Diese Formulierung schützt Sie bei Elternzeit, Sabbatical, Arbeitslosigkeit oder Berufswechsel. Ohne sie kann der Versicherer nach einer Pause wieder in die Klausel zurückfallen.
❌ 4. Gefahren-Satz
„Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte … eine andere Tätigkeit, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht, nicht ausüben kann.“
Das ist eine versteckte abstrakte Verweisung – der Verzicht wird nur scheinbar ausgesprochen. Der Versicherer kann Sie weiter auf andere Berufe verweisen, solange die der Ausbildung entsprechen.
❌ 5. Gefahren-Satz
„Der Verzicht gilt für die ersten fünf Jahre nach Vertragsbeginn.“
Eine klassische Frist-Falle. Nach Ablauf greift die abstrakte Verweisung wieder voll – und die meisten Versicherten merken es erst, wenn sie den Leistungsantrag stellen.
In unserer Beratungspraxis sehen wir regelmäßig Bestandsverträge mit befristeten Verzichtsklauseln über drei oder fünf Jahre – die meisten Versicherten bemerken die Frist erst im Leistungsfall. Wir prüfen Klauseln in Bestandsverträgen daher als festen Bestandteil unserer Erstberatung.
Zwei Fälle aus unserer Beratungspraxis
Die abstrakte Verweisung wirkt theoretisch – bis sie zuschlägt. Diese beiden anonymisierten Mini-Fälle aus unserer Beratung zeigen, wie viel der Unterschied zwischen einem belastbaren und einem schwachen Verzicht im Einzelfall tatsächlich kostet.
Fall 1 – Bestandskunde mit befristetem Verzicht (Selbständiger Handwerker, 47, NRW)
Der Vertrag enthielt einen Verweisungsverzicht über fünf Jahre nach Vertragsbeginn. Nach Ablauf der Frist diagnostizierte ein Orthopäde eine schwere Wirbelsäulenerkrankung. Der Versicherer berief sich auf die nach Fristablauf wieder greifende abstrakte Verweisung und verwies auf eine Tätigkeit als technischer Lagerleiter. Die BU-Rente von rund 1.800 Euro monatlich entfiel. Im anschließenden zwölfmonatigen Widerspruchsverfahren wurde nur ein Teilbetrag durchgesetzt – der Schaden lag im fünfstelligen Bereich. Ein unbefristeter Verzicht hätte den Konflikt verhindert.
Fall 2 – Wechsler nach rechtzeitiger Klauselprüfung (Angestellter im IT-Vertrieb, 38, Bayern)
Der Kunde kam zur Erstberatung mit einem Bestandsvertrag, der eine versteckte Lebensstellungs-Klausel enthielt. Wir empfahlen einen Tarifwechsel zu einem Anbieter mit unbefristetem Verzicht auf die abstrakte Verweisung. Sechs Monate nach dem Wechsel folgte die Diagnose Burnout. Die BU-Rente von rund 2.300 Euro monatlich wurde innerhalb von vier Monaten ohne Verweisungsdebatte bewilligt. Ohne den Tarifwechsel hätte der alte Versicherer auf eine Tätigkeit im technischen Vertriebsinnendienst verweisen können.
Ablehnung erhalten? Ihre Optionen, wenn der Versicherer auf eine abstrakte Verweisung verweist
Wenn Ihr Versicherer die BU-Rente unter Berufung auf eine abstrakte Verweisung ablehnt, sollten Sie strukturiert vorgehen. Schon eine schriftliche, fristgerechte Reaktion mit den richtigen inhaltlichen Argumenten kann den Verlauf des Verfahrens entscheidend verändern.
Erste Reaktion: Frist und Form
Reagieren Sie schriftlich auf jedes Ablehnungsschreiben und beachten Sie die im Schreiben genannten Fristen – meistens haben Sie mindestens vier Wochen Zeit für einen Widerspruch. Bestehen Sie schriftlich darauf, dass der Versicherer die Verweisungstätigkeit konkret beschreibt: Welche Arbeitsplatzbedingungen, welche Arbeitszeiten, welche Vergütung, welche Anforderungen? Genau das hatte das OLG Hamm 2018 bestätigt (Quelle: OLG Hamm 20 U 178/16).
Experten-Tipp:
Diese drei Fehler machen Versicherer fast immer
„Wenn Sie eine Ablehnung wegen abstrakter Verweisung erhalten, prüfen Sie drei Punkte: Nennt der Versicherer einen konkreten Beruf mit Arbeitszeiten und Anforderungen? Belegt er die reale Verfügbarkeit dieser Stelle an Ihrem Wohnort? Berücksichtigt er Ihre Ausbildung und bisherige Lebensstellung? Bei einem Nein ist das Schreiben angreifbar – auch ohne Anwalt. Lassen Sie es vor dem Widerspruch von uns prüfen, das spart Zeit und Geld.“
Inhaltliche Prüfung der Verweisungstätigkeit
Prüfen Sie zwei Fragen: Passt die genannte Tätigkeit zu Ihrer Lebensstellung (Ausbildung, Qualifikation, Gehalt, soziales Ansehen)? Und ist sie auf dem Arbeitsmarkt tatsächlich verfügbar – also nicht nur als reines Berufsbild, sondern als reale Stelle für Ihren Wohnort und Ihre gesundheitliche Situation? Eine Verweisung auf eine „unterwertige“ Tätigkeit ist laut BGH unzulässig, auch wenn das neue Gehalt höher wäre (Quelle: BGH IV ZR 11/16).
Typische Ablehnungs-Formulierungen – und wie sie zu kontern sind
Versicherer verwenden in Ablehnungsschreiben oft wiederkehrende Textbausteine, die auf den ersten Blick juristisch wirken, aber bei genauem Hinsehen klare Angriffsflächen bieten. Die folgenden drei Formulierungen sehen wir in unserer Beratungspraxis besonders häufig – jeweils mit dem Konter, der sich auf konkrete Rechtsprechung stützt.
Baustein 1 – „Aufgrund Ihrer Ausbildung können Sie als Hausmeister tätig sein.“
Das ist die Klassiker-Verweisung. Der Versicherer nennt einen Beruf, beschreibt aber weder Arbeitszeiten noch konkrete Anforderungen, körperliche Belastungen oder die reale Verfügbarkeit. Konter: Verweis auf das OLG Hamm (20 U 178/16, 04.05.2018) – der Versicherer ist verpflichtet, den Verweisungsberuf ausreichend konkret zu beschreiben. Fehlt diese Beschreibung, ist die Verweisung anfechtbar. Fordern Sie schriftlich eine konkrete Tätigkeitsbeschreibung mit Arbeitszeiten, Vergütungsspanne und körperlichen Anforderungen ein.
Baustein 2 – „Eine Tätigkeit als Pförtner würde Ihre Lebensstellung wahren.“
Hier behauptet der Versicherer pauschal, die Lebensstellung sei gewahrt – meist mit dem Hinweis auf eine angemessene Vergütung. Konter: Verweis auf den BGH (IV ZR 11/16, 20.12.2017) – zur Lebensstellung gehört auch die Ausbildung. Wenn die ursprüngliche Tätigkeit deutlich höhere Qualifikationen verlangt hat als der Verweisungsberuf, ist die Verweisung unzulässig. Auch ein höheres Gehalt im neuen Beruf gleicht das laut BGH nicht aus.
Baustein 3 – „Sie können nach kurzer Einarbeitung im kaufmännischen Bereich arbeiten.“
Diese Variante ist besonders weich: kein konkreter Beruf, keine Arbeitsplatzbedingungen, keine Region. Konter: Doppel-Angriff – erstens fehlt die konkrete Tätigkeitsbeschreibung (OLG Hamm), zweitens ist die reale Verfügbarkeit am Wohnort nicht belegt. Fordern Sie den Versicherer schriftlich auf, eine konkrete Stelle, die Anforderungen, eine Gehaltsspanne und einen Marktverfügbarkeits-Nachweis (zum Beispiel Stellenanzeigen aus Ihrer Region) zu nennen.
Beweislast: Wer muss was nachweisen?
Der Versicherer muss konkret nachweisen, dass die Verweisungstätigkeit Ihrer Lebensstellung entspricht – er muss also den vorgeschlagenen Beruf nach Anforderungen, Vergütung und Arbeitsplatzbedingungen klar definieren. Pauschale Verweise auf abstrakte Berufsbilder (zum Beispiel „Hausmeister“ oder „Pförtner“) reichen nach der OLG-Hamm-Rechtsprechung nicht aus. Wenn das Ablehnungsschreiben keine konkrete Tätigkeitsbeschreibung enthält, ist das ein klarer Angriffspunkt.
Wann ein BU-Anwalt sinnvoll wird
Ein spezialisierter BU-Anwalt ist sinnvoll, wenn der Versicherer auf die Verweisung beharrt, wenn die Ablehnung ohne konkrete Tätigkeitsbeschreibung erfolgt oder wenn Sie als Selbständiger zusätzlich mit einer Umorganisationsklausel konfrontiert sind. Vor dem Anwaltsgang lohnt sich eine Erstprüfung des Ablehnungsschreibens durch einen erfahrenen Versicherungsexperten – wir lesen das Schreiben, ordnen die Begründung rechtlich ein und sagen Ihnen, ob ein Widerspruch ausreicht oder anwaltliche Vertretung nötig ist. Diese Leistung ist Teil unserer Leistungsfallbegleitung.
Ablehnungsschreiben erhalten? Wir lesen es für Sie
Wenn Ihr Versicherer die BU-Rente unter Berufung auf eine abstrakte Verweisung verweigert, lesen wir die Begründung im Schreiben – und sagen Ihnen, ob ein Widerspruch genügt oder ein BU-Anwalt sinnvoll ist.
- Erstprüfung des Ablehnungsschreibens – kostenfrei, ohne Mandatsverpflichtung
- Leistungsfallbegleitung durch erfahrene Versicherungsexperten
- Von Finanztip empfohlen
Die häufigsten Fragen zur abstrakten Verweisung (FAQ)
Was ist eine abstrakte Verweisung?
Die abstrakte Verweisung ist eine Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung, mit der der Versicherer die BU-Rente verweigern kann, weil Sie theoretisch in einem anderen vergleichbaren Beruf arbeiten könnten – auch wenn Sie diesen nie ausgeübt haben und keine Stelle dafür haben. Es kommt also nicht darauf an, ob Sie tatsächlich einen neuen Job finden, sondern allein darauf, dass es solche Stellen auf dem Arbeitsmarkt gibt.
Was ist die konkrete Verweisung?
Bei der konkreten Verweisung darf der Versicherer die BU-Rente erst dann verweigern, wenn Sie tatsächlich bereits einen anderen Beruf ausüben, der Ihrer Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung entspricht. Anders als bei der abstrakten Verweisung reicht die bloße theoretische Möglichkeit nicht aus – der neue Job muss real existieren und besetzt sein.
Wie erkenne ich eine versteckte abstrakte Verweisung im Vertrag?
Schauen Sie in den ersten Paragrafen der Bedingungen unter „Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?“. Eine versteckte Verweisung liegt typischerweise vor, wenn dort steht, Sie seien erst berufsunfähig, wenn Sie weder Ihren Beruf „noch eine andere Tätigkeit aufgrund Ihrer Ausbildung und Erfahrung“ ausüben können. Belastbar ist nur eine Klausel, die wörtlich auf die abstrakte Verweisung verzichtet – am besten unbefristet und ohne Ausnahmen für Elternzeit oder Arbeitslosigkeit.
Wie lange gilt ein Verweisungsverzicht – gibt es Fristen?
Achten Sie auf das Wort „unbefristet“ im Bedingungswerk. Wir sehen in der Beratung regelmäßig Verträge mit Verzichten, die nur drei oder fünf Jahre gelten oder bei längerer Berufspause (Elternzeit, Sabbatical, Arbeitslosigkeit) entfallen – die meisten Versicherten bemerken die Frist erst im Leistungsfall. Ein belastbarer Verzicht enthält die Aussage, dass er unabhängig von der weiteren Berufsausübung und ohne zeitliche Begrenzung gilt.
Was kann ich tun, wenn der Versicherer mich abstrakt verweisen will?
Reagieren Sie schriftlich innerhalb der im Ablehnungsschreiben genannten Frist und fordern Sie eine konkrete Beschreibung der Verweisungstätigkeit ein: Arbeitszeiten, Vergütung, körperliche Anforderungen. Pauschale Verweise auf Berufe wie „Hausmeister“ oder „Pförtner“ reichen nach dem OLG Hamm (20 U 178/16) nicht aus, und eine unterwertige Tätigkeit ist laut BGH auch dann unzulässig, wenn das neue Gehalt höher wäre.
Wie greift die abstrakte Verweisung bei Beamten mit Dienstunfähigkeitsversicherung?
Für Beamte greift in der Regel eine echte Dienstunfähigkeitsklausel, die die abstrakte Verweisung außer Kraft setzt: Der Versicherer leistet, sobald der Dienstherr die Dienstunfähigkeit feststellt – eine Verweisung auf andere Tätigkeiten ist dann ausgeschlossen. Diese Klausel ist allerdings nicht in jedem BU-Tarif enthalten und nicht jede „DU-Klausel“ ist gleich stark – entscheidend ist die Formulierung „Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen genügt“.
Was ist der Unterschied zwischen abstrakter Verweisung und Umorganisation bei Selbständigen?
Während die abstrakte Verweisung Sie auf einen ganz anderen Beruf verweist, fordert die Umorganisationsklausel von Selbständigen, den eigenen Betrieb so umzustellen, dass die Tätigkeit trotz gesundheitlicher Einschränkung weiter möglich ist. Das ist nur zumutbar, wenn das Einkommen um maximal 20 Prozent sinkt, keine wirtschaftliche Überlastung entsteht und Ihre Stellung als Betriebsinhaber erhalten bleibt.
Wann lohnt sich ein Tarifwechsel bei vorhandener abstrakter Verweisung?
Ein Wechsel kann sich lohnen, ist aber kein Selbstläufer: Ein neuer Vertrag bedeutet erneute Gesundheitsprüfung, oft höhere Beiträge wegen Alter und Vorerkrankungen und den Verlust günstiger Altkonditionen. Sinnvoll ist ein Wechsel meist nur, wenn Sie gesundheitlich stabil sind, der Beitragsunterschied moderat ausfällt und der alte Vertrag auch sonst schwache Klauseln hat. In vielen Fällen ist die Klauselprüfung mit anschließender Nachverhandlung der bessere Weg als eine vollständige Kündigung.
Jetzt haben Sie die Klausel verstanden – der nächste Schritt hängt von Ihrer Situation ab
Sie wissen, woran Sie einen belastbaren Verweisungsverzicht erkennen. Wir setzen daran an, je nachdem, wo Sie heute stehen:
- Bestandskunden: Klauselprüfung Ihres aktuellen BU-Vertrags – wir finden befristete Verzichte und versteckte Formulierungen
- Neuabschluss-Interessierte: Persönlicher Tarifvergleich mit Klausel-Filter Verweisungsverzicht
- Beides kostenfrei, ohne Vermittlungspflicht, mit Leistungsfallbegleitung
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