Familien­rechtsschutz­versicherung Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2023)

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Was der Unterschied zwischen Rechtsschutz für Familien und Rechtsschutz im Familienrecht ist und wie Sie genau das abschließen, was Sie brauchen.


Das Wichtigste in Kürze

  • Das Familienrecht kann im Privat­rechtsschutz gesondert versichert werden und handelt von u. a. Unterhaltsstreitigkeiten oder dem Rechtsschutz für Scheidungsverfahren.
  • Eine Rechtsschutz­versicherung für Familien meint eine Absicherung im Familientarif, also die Mit­versicherung von Lebenspartner und Kindern.
  • Eine Rechtsschutz­versicherung im Familientarif gibt es bereits ab 17,84 Euro im Monat.

Direkt zum Inhalt

  1. Familien­rechtsschutz: 2 Bedeutungen
  2. Rechtsschutz für Familienrecht
  3. Arten von Familien­rechtsschutz
  4. Rechtsschutz im Familientarif
Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

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Was der Unterschied zwischen Rechtsschutz für Familien und Rechtsschutz im Familienrecht ist und wie Sie genau das abschließen, was Sie brauchen.

Inhalt dieser Seite
  1. Familien­­rechtsschutz: 2 Bedeutungen
  2. Rechtsschutz für Familienrecht
  3. Arten von Familien­­rechtsschutz
  4. Rechtsschutz im Familientarif
Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Familienrecht kann im Privat­rechtsschutz gesondert versichert werden und handelt von u. a. Unterhaltsstreitigkeiten oder dem Rechtsschutz für Scheidungsverfahren.
  • Eine Rechtsschutz­versicherung für Familien meint eine Absicherung im Familientarif, also die Mit­versicherung von Lebenspartner und Kindern.
  • Eine Rechtsschutz­versicherung im Familientarif gibt es bereits ab 17,84 Euro im Monat.

Was suchen Sie?

Familien­rechtsschutz­versicherung: Zwei Be­deu­tun­gen

Der Begriff „Familien­rechtsschutz­versicherung“ kann zwei grundlegend verschiedene Dinge bedeuten.

  • Eine Rechtsschutz­versicherung, die Familienrecht abdeckt, also Streitigkeiten in z. B. Scheidungs- oder Unterhaltsrecht,
  • oder eine Rechtsschutz­versicherung, die alle Familienmitglieder versichert, also im Familientarif abgeschlossen wird.

Was ist der Unterschied?

Rechtsschutz im Familienrecht

Zum Beispiel:

  • Unterhaltsrecht
  • Scheidungsrecht
  • Sorgerecht

Rechtsschutz im Familientarif

Versichert sind:

  • Versicherungsnehmer
  • Lebenspartner
  • Kinder

Je nachdem, wonach Sie suchen, müssen Sie verschiedene Dinge beachten. Im Folgenden werden wir beide Bereiche erläutern. Zudem haben Sie die Möglichkeit, beide Varianten bei uns abzuschließen.

Rechtsschutz für das Familien­recht

Die Rechtsschutz­versicherung für Familienrecht deckt beispielsweise Streitigkeiten rund um die Themen Ehe, Unterhalt oder Sorgerecht ab.

Das deutsche Familienrecht ist Teil des Zivilrechts. Unter das Familienrecht fällt u. a.:

  • Ehe- und Lebenspartnerschaft (Eheschließung und Scheidung)
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Unterhalt
  • Vormundschaft
  • Vaterschaftsrecht

Experten-Tipp:

Das Familienrecht ist ein Bereich, welcher von den meisten Ver­sicherungs­gesell­schaften gemieden wird. Grund dafür ist, dass das Streitpotenzial und die Wahr­schein­lichkeit eines Rechtsstreits vor Gericht bei Scheidungen und Unterhaltsstreitigkeiten sehr hoch sind. Dies führt zu immensen Kosten – im Endeffekt eben auch für die Versicherer. Es gibt jedoch einige wenige Anbieter, die Bereiche des Familienrechts versichern. Beim Thema Familien­rechtsschutz sollten Sie vorher das Gespräch mit einem unserer Fachberater suchen, da es beim Rechtsschutz für Familien einige Punkte zu beachten gibt (z.B. Versicherungssumme und Wartezeit).

Foto von Katharina Krech
Signatur von Katharina Krech
Katharina Krech
Beraterin

Familienrecht in der Rechts­schutz­ver­sicherung nicht automatisch versichert

Aus Sicht der Rechtsschutz­versicherung gehört der Bereich Familienrecht zum Privat­rechtsschutz. Jedoch sind nicht alle Belange im Familien­rechtsschutz automatisch versichert, sobald Sie die Privat­rechts­schutz­ver­sicherung abschließen. Die meisten Rechts­schutz­ver­sicherer bieten in diesem Bereich lediglich eine Beratung durch einen Anwalt an – keine außergerichtliche oder gar gerichtliche Kostenübernahme.

In der Leistungsübersicht heißt es dann etwa:

„Beratung bei rechtlichen Fragen zu Lebenspartnerschaft, Betreuungsverfahren oder beim Erbrecht“.

Familienrecht über Zusatzbausteine absichern

Wer auch außergerichtliche bzw. gericht­liche Kostenübernahme bei Ehe- oder Unterhaltsstreitigkeiten oder auch beim Erbrecht versichert haben möchte, muss diese Bausteine zusätzlich beim Rechtsschutz­versicherer abschließen.

vater zeigt kleiner tochter etwas auf dem laptop

Versicherungsfall schon eingetreten?

Je nachdem, ob Sie eine „gängige“ Rechtsschutz­versicherung mit einer Beratungsleistung im Familienrecht oder eine erweiterte Rechtsschutz­versicherung mit voller Absicherung im Familienrecht abschließen wollen, müssen Sie folgenden wichtigen Unterschied beachten:

Rechtsschutz mit Beratungsleistung

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Bei einem Rechtsschutz mit Beratungsleistung muss der Versicherungsfall bereits eingetreten sein. Das heißt, Ihr Ex-Ehepartner muss bereits ausgezogen sein oder die finanzielle Forderung für den Unterhaltsanspruch muss bereits vorliegen. Andernfalls übernimmt Ihr Rechtsschutz­versicherer keine Kosten für die Beratung beim Anwalt.

Rechtsschutz mit Absicherung im Bereich Familienrecht

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Bei einem Rechtsschutz mit Absicherung im Bereich Familienrecht (z. B. über Baustein „Ehe­rechtsschutz“ oder „Unterhalts­rechtsschutz“) darf der Versicherungsfall noch nicht eingetreten sein, wenn Sie die Familien­rechtsschutz­versicherung abschließen. Das heißt, die Scheidungspapiere dürfen noch nicht vorliegen, ebensowenig eine Forderung auf Unterhalt. Erst nach Ablauf der entsprechenden Wartezeit übernimmt der Rechtsschutz­versicherer alle Anwalts- und Prozesskosten.

Arten von Familien­­rechtsschutz

Sie können in der Regel drei unterschiedliche Arten des Familienrechts in der Rechtsschutz­versicherung abdecken.

Ehe­rechtsschutz

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Ein Ehe­rechtsschutz gilt für alle familienrechtlichen Angelegenheiten rund um:

  • das Getrenntleben,
  • Scheidung
  • oder Scheidungsfolgesachen.

Zudem bietet er Unterstützung in Belangen rund um den ehelichen Güterstand, den Versorgungs­ausgleich und Renten­ansprüche. Da Scheidungen sehr langwierig und kostspielig sein können, gibt es aktuell nur einen Familien­rechtsschutz-Versicherer auf dem Markt, der einen Ehe­rechtsschutz in großem Umfang anbietet. So hoch sind jedoch auch die Einstiegshürden: Die Wartezeit beträgt ganze 3 Jahre. Eine Rechtsschutz­versicherung ohne Wartezeit gibt es nur in Ausnahmefällen. Der Ehe­rechtsschutz kann überdies nur als Paar abgeschlossen werden, gilt im Streitfall jedoch für beide Parteien.

Alle wichtigen Informationen und Möglichkeiten zum Tarifabschluss erhalten Sie auf der separaten Seite zum Thema:

Unterhalts­rechtsschutz

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Der Unterhalts­rechtsschutz deckt die Bereiche Unterhaltszahlungen (für Kinder, Eltern oder Ehegatten), Sorge- und Umgangsrecht ab. Da Unterhaltsfragen sehr häufig zu Rechtsstreits führen, die nur vor Gericht geklärt werden können, wird der Unterhalts­rechtsschutz sehr selten angeboten. Entsprechend hoch können die Versicherungsprämien sein. Zudem gilt eine Wartezeit von 1 Jahr.

Weitere Informationen und Möglichkeiten zum Tarifabschluss gibt es auf unserer separaten Seite zum Thema:

Erb­rechtsschutz

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Das Erbrecht stellt im Bürgerlichen Gesetzbuch eigentlich einen gesonderten Rechtsbereich dar. Doch häufig wird das Erbrecht zum Familienrecht dazugezählt. Aus Sicht der Rechtsschutz­versicherung wird das Erbrecht ebenso wie die Bereiche des Familienrechts oft gemieden, da auch die Kosten für Erbstreitigkeiten teilweise enorm hoch ausfallen können. Die Erstberatung ist aber, wie auch im Familienrecht, in der Regel im Leistungsumfang der Rechts­schutz­ver­sicherung für Familien enthalten. Vollumfänglichen Schutz beim Erbrecht gibt es aktuell nur von zwei Rechts­schutz­ver­sicherern. Es gilt eine Wartezeit von 1 Jahr.

Mehr zum Thema Erbrecht und wie Sie die Versicherung abschließen können, erfahren Sie hier:

Familien­rechtsschutz und Mediation

Gerade bei Streitigkeiten ist es hilfreich, einen Rechtsschutz für die Familie zu wählen, der Mediation als Leistung anbietet. Bei einer Mediation wird durch einen Mediator bzw. spezialisierten Anwalt außergerichtlich zwischen den Parteien vermittelt. Damit wird vermieden, dass der Rechtsstreit vor dem Gericht ausgetragen wird. Oftmals lassen sich durch eine Mediation gute Lösungen finden. Zudem ist die Einigung durch Mediation oftmals kostengünstiger.

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Rechtsschutz­versicherung für Familie – im Familientarif

Eine Rechtsschutz­versicherung für Familien meint, dass der Versicherungsnehmer die Rechtsschutz­versicherung im Familientarif abschließt, statt im Singletarif. Im Familientarif sind weitere Familienmitglieder mitversichert.

Der große Vorteil: Ein Familientarif ist deutlich günstiger als mehrere Einzelpolicen. Soll also auch Ihre Ehefrau, Ihr Ehemann oder Ihr Kind vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten bei einem Rechtsstreit geschützt werden, ist immer eine Rechtsschutz­versicherung im Familientarif zu empfehlen. Oftmals ist der Preisunterschied zwischen Single- und Familientarif sehr gering, wie das folgende Rechenbeispiel zeigt.


Rechenbeispiel: So lohnt sich der Familientarif

Musterfamilie:

  • Versicherungsnehmer: Arbeitnehmer, 50 Jahre alt, Bausteine Privat, Beruf und Verkehr
  • Mit Ehepartnerin, Arbeitnehmerin, 48 Jahre alt + Sohn, Student, 21 Jahre alt
  • Keine Selbst­beteiligung
Familientarif – alle 3 Familienmitglieder in 1 Police – 19,49 Euro
Singletarif – 3 einzelne Policen für jede Person – 45,54 Euro
Singletarif – nur für Versicherungsnehmer – 15,18 Euro

* Berechnungen auf Basis unseres Online-Tarifrechners


Wer kann im Familientarif mitversichert werden?

Ehe- oder Lebenspartner: Wenn im gleichen Haushalt wohnhaft

Kinder: Wenn unverheiratet und noch in der Erstausbildung (z. B. Bachelorstudium, Ausbildung)

Adoptiv-, Stief-, Enkel- und Pflegekinder: Wenn im gleichen Haushalt wohnhaft bzw. unter Ihrer Obhut lebend

Eltern, Schwiegereltern, Großeltern: Wenn im gleichen Haushalt wohnhaft, nicht mehr berufstätig und über 50 Jahre alt

Leibliche Eltern in Pflegeeinrichtung wohnhaft

Geschwister: Wenn im gleichen Haushalt wohnhaft und gesundheitlich beeinträchtigt

Experten-Tipp: Wer kann Rechtsschutz im Familientarif abschließen?

Den Familientarif können sowohl Paare mit, als auch Paare ohne Kinder abschließen. Beides gilt im Sinne der Rechtsschutz­versicherung als „Familie“.

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Katharina Krech
Beraterin
junge familie am see

Familien­rechtsschutz: Vom Single- zum Familientarif

Verfügen Sie bereits über eine Rechts­schutz­ver­sicherung, können Sie Ihren Partner oder Ihre Kinder übrigens innerhalb einer Familien­rechtsschutz­versicherung auch problemlos mitversichern. Dazu genügt die Bitte um Tarifwechsel beim Versicherer. Umgekehrt geht dies natürlich auch.

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Weitere Arten der Rechtsschutz­versicherung


Die häufigsten Fragen zum Familien­rechtsschutz

Was ist im Familien­rechtsschutz versichert?

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In einer Rechtsschutz­versicherung im Familientarif können ebenso wie im Normaltarif die Bereiche Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen versichert werden. Bei einem Rechtsschutz im Familienrecht ist neben dem Privatrecht in der Regel nur der Bereich versichert, den man bucht, sprich: Streitigkeiten im Erbrecht, Unterhaltsrecht oder Scheidungsrecht.

Wer ist im Familien­rechtsschutz mitversichert ?

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Im Familientarif sind Ehe- bzw. Lebenspartner und die eigenen Kinder mitversichert. Je nach Anbieter und Tarif können auch weitere Verwandte wie Stief- oder Adoptivkinder, Eltern und Großeltern sowie Geschwister mitversichert werden. Voraussetzung ist oftmals, dass diese Angehörigen im selben Haushalt leben und/oder nicht erwerbstätig sind.

Wie lange sind Kinder im Familien­rechtsschutz mitversichert?

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In der Regel sind Kinder bis zum 18. Lebensjahr in der Rechtsschutz­versicherung der Eltern (im Familientarif) mitversichert. Wenn sie sich noch in der Erstausbildung (z. B. Berufsausbildung oder Bachelor-Studium) befinden, gilt der Versicherungsschutz bis zum 25. Lebensjahr. Außerdem müssen Kinder unverheiratet sein und noch kein eigenes Einkommen erwerben.

Was kostet der Familien­rechtsschutz?

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Eine günstige Rechtsschutz­versicherung im Familientarif in den Bereichen Privat, Beruf und Verkehr gibt es bereits ab 20 Euro monatlich. Eine Rechtsschutz­versicherung mit dem Zusatzbaustein Familienrecht (etwa dem Unterhalts­rechtsschutz) kostet um die 30 Euro im Monat.

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Katharina Burnus
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