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Was der Unterschied zwischen Rechtsschutz für Familien und Rechtsschutz im Familienrecht ist und wie Sie genau das abschließen, was Sie brauchen.
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Was der Unterschied zwischen Rechtsschutz für Familien und Rechtsschutz im Familienrecht ist und wie Sie genau das abschließen, was Sie brauchen.
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Familienrechtsschutzversicherung: Zwei Bedeutungen
Der Begriff „Familienrechtsschutzversicherung“ kann zwei grundlegend verschiedene Dinge bedeuten.
- Eine Rechtsschutzversicherung, die Familienrecht abdeckt, also Streitigkeiten in z. B. Scheidungs- oder Unterhaltsrecht,
- oder eine Rechtsschutzversicherung, die alle Familienmitglieder versichert, also im Familientarif abgeschlossen wird.
Was ist der Unterschied?
Rechtsschutz im Familienrecht
Zum Beispiel:
Rechtsschutz im Familientarif
Versichert sind:
Je nachdem, wonach Sie suchen, müssen Sie verschiedene Dinge beachten. Im Folgenden werden wir beide Bereiche erläutern. Zudem haben Sie die Möglichkeit, beide Varianten bei uns abzuschließen.
Rechtsschutz für das Familienrecht
Die Rechtsschutzversicherung für Familienrecht deckt beispielsweise Streitigkeiten rund um die Themen Ehe, Unterhalt oder Sorgerecht ab.
Das deutsche Familienrecht ist Teil des Zivilrechts. Unter das Familienrecht fällt u. a.:
Experten-Tipp:
Das Familienrecht ist ein Bereich, welcher von den meisten Versicherungsgesellschaften gemieden wird. Grund dafür ist, dass das Streitpotenzial und die Wahrscheinlichkeit eines Rechtsstreits vor Gericht bei Scheidungen und Unterhaltsstreitigkeiten sehr hoch sind. Dies führt zu immensen Kosten – im Endeffekt eben auch für die Versicherer. Es gibt jedoch einige wenige Anbieter, die Bereiche des Familienrechts versichern. Beim Thema Familienrechtsschutz sollten Sie vorher das Gespräch mit einem unserer Fachberater suchen, da es beim Rechtsschutz für Familien einige Punkte zu beachten gibt (z.B. Versicherungssumme und Wartezeit).
Familienrecht in der Rechtsschutzversicherung nicht automatisch versichert
Aus Sicht der Rechtsschutzversicherung gehört der Bereich Familienrecht zum Privatrechtsschutz. Jedoch sind nicht alle Belange im Familienrechtsschutz automatisch versichert, sobald Sie die Privatrechtsschutzversicherung abschließen. Die meisten Rechtsschutzversicherer bieten in diesem Bereich lediglich eine Beratung durch einen Anwalt an – keine außergerichtliche oder gar gerichtliche Kostenübernahme.
In der Leistungsübersicht heißt es dann etwa:
„Beratung bei rechtlichen Fragen zu Lebenspartnerschaft, Betreuungsverfahren oder beim Erbrecht“.
Familienrecht über Zusatzbausteine absichern
Wer auch außergerichtliche bzw. gerichtliche Kostenübernahme bei Ehe- oder Unterhaltsstreitigkeiten oder auch beim Erbrecht versichert haben möchte, muss diese Bausteine zusätzlich beim Rechtsschutzversicherer abschließen.

Versicherungsfall schon eingetreten?
Je nachdem, ob Sie eine „gängige“ Rechtsschutzversicherung mit einer Beratungsleistung im Familienrecht oder eine erweiterte Rechtsschutzversicherung mit voller Absicherung im Familienrecht abschließen wollen, müssen Sie folgenden wichtigen Unterschied beachten:
Rechtsschutz mit Beratungsleistung
Bei einem Rechtsschutz mit Beratungsleistung muss der Versicherungsfall bereits eingetreten sein. Das heißt, Ihr Ex-Ehepartner muss bereits ausgezogen sein oder die finanzielle Forderung für den Unterhaltsanspruch muss bereits vorliegen. Andernfalls übernimmt Ihr Rechtsschutzversicherer keine Kosten für die Beratung beim Anwalt.
Rechtsschutz mit Absicherung im Bereich Familienrecht
Bei einem Rechtsschutz mit Absicherung im Bereich Familienrecht (z. B. über Baustein „Eherechtsschutz“ oder „Unterhaltsrechtsschutz“) darf der Versicherungsfall noch nicht eingetreten sein, wenn Sie die Familienrechtsschutzversicherung abschließen. Das heißt, die Scheidungspapiere dürfen noch nicht vorliegen, ebensowenig eine Forderung auf Unterhalt. Erst nach Ablauf der entsprechenden Wartezeit übernimmt der Rechtsschutzversicherer alle Anwalts- und Prozesskosten.
Arten von Familienrechtsschutz
Sie können in der Regel drei unterschiedliche Arten des Familienrechts in der Rechtsschutzversicherung abdecken.
Eherechtsschutz
Ein Eherechtsschutz gilt für alle familienrechtlichen Angelegenheiten rund um:
- das Getrenntleben,
- Scheidung
- oder Scheidungsfolgesachen.
Zudem bietet er Unterstützung in Belangen rund um den ehelichen Güterstand, den Versorgungsausgleich und Rentenansprüche. Da Scheidungen sehr langwierig und kostspielig sein können, gibt es aktuell nur einen Familienrechtsschutz-Versicherer auf dem Markt, der einen Eherechtsschutz in großem Umfang anbietet. So hoch sind jedoch auch die Einstiegshürden: Die Wartezeit beträgt ganze 3 Jahre. Eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit gibt es nur in Ausnahmefällen. Der Eherechtsschutz kann überdies nur als Paar abgeschlossen werden, gilt im Streitfall jedoch für beide Parteien.
Alle wichtigen Informationen und Möglichkeiten zum Tarifabschluss erhalten Sie auf der separaten Seite zum Thema:
Unterhaltsrechtsschutz
Der Unterhaltsrechtsschutz deckt die Bereiche Unterhaltszahlungen (für Kinder, Eltern oder Ehegatten), Sorge- und Umgangsrecht ab. Da Unterhaltsfragen sehr häufig zu Rechtsstreits führen, die nur vor Gericht geklärt werden können, wird der Unterhaltsrechtsschutz sehr selten angeboten. Entsprechend hoch können die Versicherungsprämien sein. Zudem gilt eine Wartezeit von 1 Jahr.
Weitere Informationen und Möglichkeiten zum Tarifabschluss gibt es auf unserer separaten Seite zum Thema:
Erbrechtsschutz
Das Erbrecht stellt im Bürgerlichen Gesetzbuch eigentlich einen gesonderten Rechtsbereich dar. Doch häufig wird das Erbrecht zum Familienrecht dazugezählt. Aus Sicht der Rechtsschutzversicherung wird das Erbrecht ebenso wie die Bereiche des Familienrechts oft gemieden, da auch die Kosten für Erbstreitigkeiten teilweise enorm hoch ausfallen können. Die Erstberatung ist aber, wie auch im Familienrecht, in der Regel im Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung für Familien enthalten. Vollumfänglichen Schutz beim Erbrecht gibt es aktuell nur von zwei Rechtsschutzversicherern. Es gilt eine Wartezeit von 1 Jahr.
Mehr zum Thema Erbrecht und wie Sie die Versicherung abschließen können, erfahren Sie hier:
Familienrechtsschutz und Mediation
Gerade bei Streitigkeiten ist es hilfreich, einen Rechtsschutz für die Familie zu wählen, der Mediation als Leistung anbietet. Bei einer Mediation wird durch einen Mediator bzw. spezialisierten Anwalt außergerichtlich zwischen den Parteien vermittelt. Damit wird vermieden, dass der Rechtsstreit vor dem Gericht ausgetragen wird. Oftmals lassen sich durch eine Mediation gute Lösungen finden. Zudem ist die Einigung durch Mediation oftmals kostengünstiger.
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Rechtsschutzversicherung für Familie – im Familientarif
Eine Rechtsschutzversicherung für Familien meint, dass der Versicherungsnehmer die Rechtsschutzversicherung im Familientarif abschließt, statt im Singletarif. Im Familientarif sind weitere Familienmitglieder mitversichert.
Der große Vorteil: Ein Familientarif ist deutlich günstiger als mehrere Einzelpolicen. Soll also auch Ihre Ehefrau, Ihr Ehemann oder Ihr Kind vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten bei einem Rechtsstreit geschützt werden, ist immer eine Rechtsschutzversicherung im Familientarif zu empfehlen. Oftmals ist der Preisunterschied zwischen Single- und Familientarif sehr gering, wie das folgende Rechenbeispiel zeigt.
Rechenbeispiel: So lohnt sich der Familientarif
Musterfamilie:
- Versicherungsnehmer: Arbeitnehmer, 50 Jahre alt, Bausteine Privat, Beruf und Verkehr
- Mit Ehepartnerin, Arbeitnehmerin, 48 Jahre alt + Sohn, Student, 21 Jahre alt
- Keine Selbstbeteiligung
* Berechnungen auf Basis unseres Online-Tarifrechners
Wer kann im Familientarif mitversichert werden?
Ehe- oder Lebenspartner: Wenn im gleichen Haushalt wohnhaft
Kinder: Wenn unverheiratet und noch in der Erstausbildung (z. B. Bachelorstudium, Ausbildung)
Adoptiv-, Stief-, Enkel- und Pflegekinder: Wenn im gleichen Haushalt wohnhaft bzw. unter Ihrer Obhut lebend
Eltern, Schwiegereltern, Großeltern: Wenn im gleichen Haushalt wohnhaft, nicht mehr berufstätig und über 50 Jahre alt
Leibliche Eltern in Pflegeeinrichtung wohnhaft
Geschwister: Wenn im gleichen Haushalt wohnhaft und gesundheitlich beeinträchtigt
Experten-Tipp: Wer kann Rechtsschutz im Familientarif abschließen?
Den Familientarif können sowohl Paare mit, als auch Paare ohne Kinder abschließen. Beides gilt im Sinne der Rechtsschutzversicherung als „Familie“.

Familienrechtsschutz: Vom Single- zum Familientarif
Verfügen Sie bereits über eine Rechtsschutzversicherung, können Sie Ihren Partner oder Ihre Kinder übrigens innerhalb einer Familienrechtsschutzversicherung auch problemlos mitversichern. Dazu genügt die Bitte um Tarifwechsel beim Versicherer. Umgekehrt geht dies natürlich auch.
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Weitere Arten der Rechtsschutzversicherung
Die häufigsten Fragen zum Familienrechtsschutz
Was ist im Familienrechtsschutz versichert?
In einer Rechtsschutzversicherung im Familientarif können ebenso wie im Normaltarif die Bereiche Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen versichert werden. Bei einem Rechtsschutz im Familienrecht ist neben dem Privatrecht in der Regel nur der Bereich versichert, den man bucht, sprich: Streitigkeiten im Erbrecht, Unterhaltsrecht oder Scheidungsrecht.
Wer ist im Familienrechtsschutz mitversichert ?
Im Familientarif sind Ehe- bzw. Lebenspartner und die eigenen Kinder mitversichert. Je nach Anbieter und Tarif können auch weitere Verwandte wie Stief- oder Adoptivkinder, Eltern und Großeltern sowie Geschwister mitversichert werden. Voraussetzung ist oftmals, dass diese Angehörigen im selben Haushalt leben und/oder nicht erwerbstätig sind.
Wie lange sind Kinder im Familienrechtsschutz mitversichert?
In der Regel sind Kinder bis zum 18. Lebensjahr in der Rechtsschutzversicherung der Eltern (im Familientarif) mitversichert. Wenn sie sich noch in der Erstausbildung (z. B. Berufsausbildung oder Bachelor-Studium) befinden, gilt der Versicherungsschutz bis zum 25. Lebensjahr. Außerdem müssen Kinder unverheiratet sein und noch kein eigenes Einkommen erwerben.
Was kostet der Familienrechtsschutz?
Eine günstige Rechtsschutzversicherung im Familientarif in den Bereichen Privat, Beruf und Verkehr gibt es bereits ab 20 Euro monatlich. Eine Rechtsschutzversicherung mit dem Zusatzbaustein Familienrecht (etwa dem Unterhaltsrechtsschutz) kostet um die 30 Euro im Monat.
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