Familien­rechtsschutz­versicherung Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

SSL-Zertifiziert, Hosting in Deutschland Deutschland Flagge
Wir sind stolz auf eine hohe Kunden­zufriedenheit!

Überzeugen Sie sich selbst

Bekannt aus:

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit „Familien­rechtsschutz­versicherung“ können zwei unterschiedliche Dinge gemeint sein.
  • Zum einen ist eine Rechtsschutz­versicherung mit Schwerpunkt Familienrecht z. B. Ehe-, Erb- oder Unterhaltsrecht gemeint.
  • Ein solcher Zusatzbaustein bietet mehr Leistungen als die reguläre Privat­rechtsschutz­versicherung in diesem Bereich und kostet ab 19 € im Monat zusätzlich.
  • Zum anderen ist ein spezieller Tarif der Rechtsschutz­versicherung für Familien gemeint.
  • Mit dem Familientarif können sich Paare mit und ohne Kindern günstig gemeinsam absichern.

Das erwartet Sie hier

Was der Unterschied zwischen einem Familientarif bei einer Rechtsschutz­versicherung und einem Rechtsschutz mit Schwerpunkt Familienrecht ist und wie Sie genau das abschließen, was Sie brauchen.

Inhalt dieser Seite
  1. Familien­­rechtsschutz: 2 Bedeutungen
  2. Was ist ein Familien­­rechtsschutz?
  3. Wer braucht einen Familien­­rechtsschutz?
  4. Wann zahlt ein Familien­­rechtsschutz?
  5. Kosten (mit Beispiel)
  6. Die richtige Versicherung finden
  7. Familientarife im Rechtsschutz
  8. Aktuelle Testergebnisse
  9. Tipps unserer Experten
Foto von Talke Flörcken
Zuletzt aktualisiert am

Familien­rechtsschutz­versicherung: Zwei Be­deu­tun­gen

Der Begriff „Familien­rechtsschutz­versicherung“ kann zwei grundlegend verschiedene Dinge bedeuten.

Icon Schutzschild

Rechtsschutz­versicherung für das Familienrecht

„Familien­rechtsschutz­versicherung“ meint hier eine Rechtsschutz­versicherung, die Familienrecht abdeckt, also Streitigkeiten in zum Beispiel Scheidungs- oder Unterhaltsrecht.

Sie deckt zum Beispiel, folgende Bereiche ab:

  • Unterhaltsrecht
  • Scheidungsrecht
  • Sorgerecht

Weitere Infos zur Rechtsschutz­versicherung für Familien- und Erbrecht

Icon Familie

Rechtsschutz­versicherung für die ganze Familie

„Familien­rechtsschutz­versicherung“ bezeichnet hier eine Rechtsschutz­versicherung, die alle Familienmitglieder versichert, also im Familientarif abgeschlossen wird.

Mit ihr sind zum Beispiel, folgende Personen versichert:

  • Versicherungsnehmer
  • Lebenspartner
  • Kinder

Weitere Infos zur Rechtsschutz­versicherung im Single- oder Familientarif

Direkt Tarife vergleichen oder Angebote einholen

Je nachdem, wonach Sie suchen, müssen Sie verschiedene Dinge beachten. Auf dieser Seite erläutern wir beide Bereiche. Zudem haben Sie die Möglichkeit, beide Varianten bei uns abzuschließen:

Was ist eine Familien­rechtsschutz­versicherung?

Unter das deutsche Familienrecht fällt unter anderem:

  • Ehe- und Lebenspartnerschaft (Eheschließung und Scheidung)
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Unterhalt
  • Vormundschaft
  • Vaterschaftsrecht

Ein Familien­rechtsschutz schützt Sie entsprechend grundsätzlich vor finanziellen Folgen von beispielsweise Streitigkeiten rund um die Themen Ehe, Unterhalt oder Sorge- und Umgangsrecht. Allerdings gibt es nicht eine Familien­rechtsschutz­versicherung, die alle diese Themen abdeckt. Vielmehr können Sie aus drei Spezialbausteinen auswählen: Ehe­rechtsschutz, Erb­rechtsschutz und Unterhalts­rechtsschutz. Jeder dieser drei Bausteine wird nur zusammen mit einer privaten Rechtsschutz­versicherung angeboten.

Die meisten Rechtsschutz­versicherungen decken lediglich eine Beratung durch einen Anwalt ab. In der Leistungsübersicht heißt es dann etwa:

„Beratung bei rechtlichen Fragen zu Lebenspartnerschaft, Betreuungsverfahren oder beim Erbrecht“.

Die drei Spezialbausteine bieten hingegen umfassendere Leistungen wie Mediation oder auch die Übernahme von Prozesskosten.


Wie funktioniert eine Familien­rechtsschutz­versicherung?

Zunächst müssen Sie sich entscheiden, welchen der drei Bausteine Sie zusätzlich zu einer Rechtsschutz­versicherung abschließen möchten: Ehe­rechtsschutz, Erb­rechtsschutz oder Unterhalts­rechtsschutz. Beim Abschluss müssen Sie einige relevante Angaben machen, zum Beispiel zu Ihrem Familienstand und Ihrer beruflichen Situation. Wichtig zu wissen ist, dass je nach Zusatzbaustein oder nicht, die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme des Versicherers unterschiedlich sind: Beim Zusatzbaustein darf der Versicherungsfall noch nicht eingetreten sein – bei der Beratungsleistung der regulären Rechtsschutz­versicherung hingegen muss der Versicherungsfall schon eingetreten sein.

Tritt ein Schaden ein, den Ihr Zusatzbaustein abdeckt, dann müssen Sie dies dem Versicherer zeitnah melden, meist geht das telefonisch, per Mail oder über ein Online-Formular. Der Versicherer prüft dann Ihren Rechtsschutzfall und erstattet Ihnen die Kosten.

Wer braucht eine Familien­rechtsschutz­versicherung?

Warum können Sie den Inhalten dieser Seite vertrauen?

lesen

Die Inhalte dieser Seite wurden von unserer Fachredaktion in enger Zusammenarbeit mit unseren zertifizierten Experten zu diesem Themenbereich erstellt, um Ihnen aktuelle und fachlich korrekte Informationen zu bieten. Qualitätskontrollen stellen sicher, dass die Inhalte dieser Seite regelmäßig aktualisiert und ergänzt werden.

Icon Paar Partner

Ehe­rechtsschutz

Verheiratete Paare und Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die sich vorsorglich gegen die immensen Kosten einer Scheidung absichern wollen.

Ehe­rechtsschutz­versicherung

Icon Grabstein

Erb­rechtsschutz

Personen, die einen Erbschaftsstreit über ein hohes oder komplexes Erbe erwarten.

Erb­rechtsschutz­versicherung

Icon Bezahlen Geldschein

Unterhalts­rechtsschutz

  • Alleinerziehende Mütter
  • Unterhaltspflichtige Elternteile
  • Gutverdienende Kinder von pflegebedürftigen finanzschwachen Eltern
  • Finanziell-Bedürftige sowie ihre finanzstarken Ehepartner

Unterhalts­rechtsschutz

Wann und was genau zahlt ein Familien­rechtsschutz?

Wann leistet eine Familien­rechtsschutz­versicherung?

Der Ehe­rechtsschutz

Ein Ehe­rechtsschutz gilt für alle familienrechtlichen Angelegenheiten rund um:

  • Getrenntleben
  • Scheidung
  • Scheidungsfolgesachen

Zudem bietet er Unterstützung in Belangen rund um den ehelichen Güterstand, den Versorgungs­ausgleich und Renten­ansprüche. Aktuell bieten nur sehr wenige Versicherer einen Ehe­rechtsschutz in großem Umfang an. Beachten Sie auch die hohe Einstiegshürde: Die Wartezeit beträgt ein bis drei Jahre. Der Ehe­rechtsschutz kann überdies nur als Paar abgeschlossen werden, gilt im Streitfall jedoch für beide Parteien.

Alle wichtigen Informationen und Möglichkeiten zum Tarifabschluss erhalten Sie auf der separaten Seite zum Thema:

Ehe­rechtsschutz­versicherung

Erb­rechtsschutz

Das Erbrecht stellt im Bürgerlichen Gesetzbuch eigentlich einen gesonderten Rechtsbereich dar. Doch häufig wird das Erbrecht zum Familienrecht dazugezählt. Eine Erstberatung ist in der Regel im Leistungsumfang der Rechts­schutz­ver­sicherung enthalten. Vollumfänglichen Schutz beim Erbrecht gibt es aktuell allerdings nur von sehr wenigen Rechts­schutz­ver­sicherern. Es gilt eine Wartezeit von einem Jahr.

Mehr zum Thema Erbrecht und wie Sie die Versicherung abschließen können, erfahren Sie hier:

Erb­rechtsschutz­versicherung

Unterhalts­rechtsschutz

Der Unterhalts­rechtsschutz deckt die Bereiche Unterhaltszahlungen (für Kinder, Eltern oder Ehegatten) sowie Sorge- und Umgangsrecht ab. Aktuell bieten nur sehr wenige Versicherer einen Unterhalts­rechtsschutz an. Entsprechend hoch können die Versicherungsbeiträge sein. Zudem gilt eine Wartezeit von einem Jahr.

Weitere Informationen und Möglichkeiten zum Tarifabschluss gibt es auf unserer separaten Seite zum Thema:

Unterhalts­rechtsschutz

Was leistet eine Familien­rechtsschutz­versicherung?

Je nachdem, welchen der drei Zusatzbausteine zur privaten Rechtsschutz­versicherung Sie abschließen, können sich die konkreten Leistungen unterscheiden. Prinzipiell sind die folgenden Angebote gängig:

Icon Angestellte

Rechtsberatung

Icon Richterhammer und Gesetz

Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten

Außergerichtliche Leistungen

Wann zahlt ein Familien­rechtsschutz nicht?

  • Ab sofort und ohne Wartezeit
    Eine Rechtsschutz­versicherung ohne Wartezeit gibt es zum Beispiel im Verkehrs­rechtsschutz – im Bereich Familien­rechtsschutz gelten jedoch Wartezeiten von 12 bis 36 Monaten. Rechtsstreitigkeiten, die bei Abschluss schon bestanden oder die während der Wartezeit entstehen, sind dann in der Regel nicht versichert.
  • Ausland
    Rechtsstreitigkeiten, die nicht vor einem deutschen Gericht verhandelt werden, sind gemeinhin nicht abgedeckt.
  • Leistungen
    Die Leistungen einer Familien­rechtsschutz­versicherung können je nach Zusatzbaustein und Anbieter unterschiedlich sein. Vergewissern Sie sich vor Abschluss, welche Leistungen wirklich abgedeckt sind.

Was kostet ein Familien­rechtsschutz?

Die Kosten hängen davon ab, welchen der drei Bausteine – Ehe­rechtsschutz, Erb­rechtsschutz oder Unterhalts­rechtsschutz – Sie wählen.

Rechenbeispiel: Das kosten die Zusatzbausteine zum Familienrecht

BausteineMonatlicher Beitrag
Privat-RS + Ehe­rechtsschutzab 28 €
Privat-RS + Erb­rechtsschutzab 19 €
Privat-RS + Unterhalts­rechtsschutzab 22 €

Welchen Bereich im Familienrecht möchten Sie absichern?

So wählen Sie den richtigen Familien­rechtsschutz aus

Darauf sollten Sie beim Vergleich achten

Auf dem deutschen Markt gibt es nur sehr wenige Versicherer, die einen Familien­rechtsschutz anbieten. Dennoch sollten Sie diesen Versicherungsschutz nicht vorschnell abschließen. Die folgenden Punkte können Ihnen dabei helfen, die für Ihre Situation passende Lösung zu finden:

  • Bestehenden Versicherungsschutz prüfen
    Wer bereits eine Rechtsschutz­versicherung besitzt, schaut am besten in den Vertragsbedingungen nach, ob Familien­rechtsschutz abgedeckt ist. Möglicherweise reichen Ihnen die enthaltenden Leistungen bereits aus.
  • Auf Leistungsumfang achten
    Möchten Sie eine Rechtsschutz­versicherung inklusive Familien­rechtsschutz neu abschließen, prüfen Sie genau, welche Leistungen in welcher Höhe abgedeckt sind. Achten Sie auch darauf, was der Versicherer ausschließt. Finden Sie das für Ihre individuelle Situation passende Angebot.
  • Wartezeiten kennen
    Beim Unterhalts- und Erb­rechtsschutz beträgt die Wartezeit 12 Monate, beim Ehe­rechtsschutz kann sie sogar bis zu drei Jahre dauern. Beachten Sie, dass der Versicherer den Schaden nur übernimmt, wenn dieser nach der Wartezeit eingetreten ist. Im Ehe­rechtsschutz kann das also bedeuten, dass Sie vorausschauend mindestens drei Jahre vor einer Scheidung die Versicherung abschließen müssen.

Welchen Bereich im Familienrecht möchten Sie absichern?

Welche Fehler Sie auf keinen Fall bei Abschluss einer Familien­rechtsschutz­versicherung begehen sollten

lesen
  • Sparpotentiale nicht kennen
    Sie haben vor allem zwei Möglichkeiten, die monatlichen Kosten für Ihre Unterhalts-, Erb- oder Ehe­rechtsschutz­versicherung zu reduzieren: durch einen höheren Selbstbehalt und durch eine längere Vertragslaufzeit. Rechnen Sie dies in Ruhe für sich durch.
  • Wartezeiten ignorieren
    Rechtsschutz­versicherung, egal ob für Ehe-, Erb- oder Unterhaltsrecht müssen immer vorsorglich abgeschlossen werden. Damit der Versicherer den Schaden abdeckt, darf dieser erst nach einer sogenannten Wartezeit eintreten. Beim Unterhalts- und Erbrecht liegt diese Wartezeit meist bei einem Jahr, beim Eherecht kann sie sogar bis zu drei Jahre betragen.
  • Sich nicht beraten lassen
    Bei Rechtsstreitigkeiten um Scheidung, Unterhalt oder Erbe kann es schnell um hohe Summen gehen. Um sich vor diesen finanziellen Folgen zu schützen, ist es wichtig, dass Sie den passenden Versicherungsschutz abgeschlossen haben. Gehen Sie hier besser auf Nummer sicher und lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich von unseren Experten beraten.

Rechtsschutz­versicherung für die ganze Familie

Was ist der Familientarif in der Familien­rechtsschutz­versicherung?

Eine Rechtsschutz­versicherung für Familien meint, dass der Versicherungsnehmer die Rechtsschutz­versicherung im Familientarif abschließt, statt im Singletarif. Im Familientarif sind weitere Familienmitglieder mitversichert. Den Familientarif können sowohl Paare mit, als auch Paare ohne Kinder abschließen. Beides gilt im Sinne der Rechtsschutz­versicherung als „Familie“.

Icon Familie

Der große Vorteil: Ein Familientarif ist deutlich günstiger als mehrere Einzel­versicherungen. Soll also auch Ihre Ehefrau, Ihr Ehemann oder Ihr Kind vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten bei einem Rechtsstreit geschützt werden, ist immer eine Rechtsschutz­versicherung im Familientarif zu empfehlen. Oftmals ist der Preisunterschied zwischen Single- und Familientarif sehr gering.

Wer kann im Familientarif mitversichert werden?

Icon Partner Paar

Ehe- oder Lebenspartner

Wenn im gleichen Haushalt wohnhaft

Icon Vater mit Kind

Kinder

Wenn unverheiratet und noch in der Erstausbildung (z. B. Bachelorstudium, Ausbildung)

Icon Kind

Adoptiv-, Stief-, Enkel- und Pflegekinder

Wenn im gleichen Haushalt wohnhaft bzw. unter Ihrer Obhut lebend

Icon grauhaarige Frau

Eltern, Schwiegereltern, Großeltern

Wenn im gleichen Haushalt wohnhaft, nicht mehr berufstätig und über 50 Jahre alt

Icon Rollstuhl

Leibliche Eltern in Pflegeeinrichtung

Leibliche Eltern, wenn in Pflegeeinrichtung wohnhaft

Icon Mitarbeiter Team

Geschwister

Wenn im gleichen Haushalt wohnhaft und gesundheitlich beeinträchtigt

Rechenbeispiel: Was kostet ein Familientarif?

Oftmals ist der Preisunterschied zwischen Single- und Familientarif sehr gering. Für unser Rechenbeispiel nehmen wir einen 50-jährigen Arbeitnehmer, seine 48-jährige Ehefrau (ebenfalls Arbeitnehmerin) und seinen 21-jährigen Sohn (Student). Die Familie möchte die Rechtsschutzbausteine Privat, Beruf und Verkehr und keine Selbst­beteiligung.

KonstellationMonatlicher Beitrag
Familientarif (alle Familienmitglieder in einem Vertrag)ab 19,49 €
Singletarif (3 einzelne Verträge für jede Person)ab 45,54 €
Singletarif (nur für Versicherungsnehmer)ab 15,18 €

Jetzt Rechtsschutz­versicherungen für Familien vergleichen und direkt online abschließen

Die Testsieger 2024 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich.

Familien­rechtsschutz­versicherung im Test

Ausschnitt der aktuellen Rechtsschutz-Testsieger (2024)

Ob Ehe-, Erb- oder Unterhalts­rechtsschutz: Sie können diese nur als Zusatzbaustein einer privaten Rechtsschutz­versicherung abschließen. Im Folgenden sehen Sie unabhängige Testergebnisse zu privaten Rechtsschutz­­versicherern allgemein.

AnbieterFranke und Bornberg ØServiceValue
EuroAtlas
ServiceValue
Fairness
Gesamtwertung
von 100
ConcordiaFF+Sehr gutSehr gut92
Logo ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AGAdvocardFFFSehr gutSehr gut88
Logo ERGO Direkt AGErgoFF+Sehr gutSehr gut88

Familientarife: Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)

AnbieterFranke und Bornberg ØServiceValue
ServiceAtlas
ServiceValue
Fairness
Gesamtwertung von 100
ConcordiaFF+Sehr gutSehr gut92
Logo ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AGAdvocardFFFSehr gutSehr gut88
Logo ERGO Direkt AGErgoFF+Sehr gutSehr gut88

Die ganzen Tabellen und die aktuellen Testsieger der Rechtsschutz­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Rechtsschutz­versicherer im Test (2024)

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Unterschiedliche Leistungsvoraussetzung je nach Tarifgestaltung

„Wenn Sie einen der drei Bausteine „Ehe­rechtsschutz“, „Erb­rechtsschutz“ oder „Unterhalts­rechtsschutz“ abschließen, darf der Versicherungsfall noch nicht eingetreten sein. Das heißt, die Scheidungspapiere dürfen noch nicht vorliegen, ebenso wenig eine Forderung auf Unterhalt. Erst nach Ablauf der entsprechenden Wartezeit übernimmt der Rechtsschutz­versicherer alle Anwalts- und Prozesskosten.

Demgegenüber muss bei einem regulären Rechtsschutz mit Beratungsleistung der Versicherungsfall schon eingetreten sein, das heißt, Ihr Ex-Ehepartner muss bereits ausgezogen sein oder die finanzielle Forderung für den Unterhaltsanspruch muss bereits vorliegen. Andernfalls übernimmt Ihr Rechtsschutz­versicherer keine Kosten für die Beratung beim Anwalt.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 2:
Familien­rechtsschutz: Vom Single- zum Familientarif

„Verfügen Sie bereits über eine Rechts­schutz­ver­sicherung, können Sie Ihren Partner oder Ihre Kinder übrigens innerhalb einer Familien­rechtsschutz­versicherung auch problemlos mitversichern. Dazu genügt die Bitte um Tarifwechsel beim Versicherer. Umgekehrt geht dies natürlich auch.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 3:
Für Rechtsschutz im Familienrecht unbedingt beraten lassen

„Das Familienrecht ist ein Bereich, welcher von den meisten Ver­sicherungs­gesell­schaften gemieden wird. Grund dafür ist, dass das Streitpotenzial und die Wahr­schein­lichkeit eines Rechtsstreits vor Gericht bei Scheidungen und Unterhaltsstreitigkeiten sehr hoch sind. Dies führt zu immensen Kosten – im Endeffekt eben auch für die Versicherer. Es gibt jedoch einige wenige Anbieter, die Bereiche des Familienrechts versichern. Beim Thema Familien­rechtsschutz sollten Sie vorher das Gespräch mit einem unserer Fachberater suchen, da es beim Rechtsschutz für Familien einige Punkte zu beachten gibt (zum Beispiel Versicherungssumme und Wartezeit).“

Foto von Martin Hacker
Berater

Weitere Arten der Rechtsschutz­versicherung


Die häufigsten Fragen zum Familien­rechtsschutz

Was ist im Familien­rechtsschutz versichert?

lesen

In einer Rechtsschutz­versicherung im Familientarif können ebenso wie im Singletarif die Bereiche Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen versichert werden. Bei einem Rechtsschutz im Familienrecht ist neben dem Privatrecht in der Regel nur der Bereich versichert, den Sie buchen, sprich: Streitigkeiten im Erbrecht, Unterhaltsrecht oder Scheidungsrecht.

Wie lange sind Kinder im Familien­rechtsschutz mitversichert?

lesen

In der Regel sind Kinder bis zum 18. Lebensjahr in der Rechtsschutz­versicherung der Eltern (im Familientarif) mitversichert. Wenn sie sich noch in der Erstausbildung (zum Beispiel Berufsausbildung oder Bachelor-Studium) befinden, gilt der Versicherungsschutz bis zum 25. Lebensjahr. Außerdem müssen Kinder unverheiratet sein und noch kein eigenes Einkommen erwerben.

Was kostet der Familien­rechtsschutz?

lesen

Eine günstige Rechtsschutz­versicherung im Familientarif in den Bereichen Privat, Beruf und Verkehr gibt es bereits ab 20 Euro monatlich. Eine Rechtsschutz­versicherung mit dem Zusatzbaustein Familienrecht (etwa dem Unterhalts­rechtsschutz) kostet um die 30 Euro im Monat.

Haben Sie alles gefunden?

Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?

Wir helfen Ihnen gerne. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E–Mail.

Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
Ihre Ansprechpartnerin
Erfahrungen & Bewertungen zu transparent-beraten.de GmbH