Berufs­unfähigkeits­versicherung und Pflege: Zahlt die BU im Pflegefall?

Von Maureen Menger
Fachlich geprüft durch Patrick Knittel
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Berufs­unfähigkeits­versicherung zahlt im Pflegefall, wenn Ihr Tarif eine Pflegeklausel hat: in aktuellen Tarifen meist die volle BU-Rente, auch ohne 50 % Berufs­unfähigkeit, aber nur bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer.
  • Einen einheitlichen Pflegegrad, ab dem die BU zahlt, gibt es nicht: Meist entscheidet der tägliche Hilfebedarf bei Alltagsverrichtungen (ADL), nur rund jeder fünfte Tarif nennt Pflegegrad 2 als eigenen Auslöser.
  • Wer erst nach Vertragsende pflegebedürftig wird, bekommt aus einer Standard-BU nichts, obwohl 78 % der Pflegebedürftigen 65 Jahre oder älter sind.
  • Eine Pflegeoption schließt diese Lücke mit einer lebenslangen Pflegerente oder einer Anschluss-Pflege­versicherung ohne neue Gesundheitsprüfung, im einzigen uns bekannten öffentlichen Tarifbeispiel 2026 für 8,57 € Mehrbeitrag im Monat je 1.000 € Pflegerente.
  • Die geplante Pflegereform ab 2027 hebt die Schwelle für Pflegegrad 2 von 27 auf 30 Punkte und betrifft BU-Tarife, die dynamisch an den Pflegegrad anknüpfen.
Patrick Knittel

Pflegebedürftig und trotzdem keine BU-Rente …

… obwohl fast jeder aktuelle BU-Tarif eine Pflegeklausel enthält. Wie streng sie ist, unterscheidet sich aber erheblich. Manchen Tarifen reicht Hilfe bei einer einzigen Alltagsverrichtung, andere verlangen deutlich mehr. Ein Pflegegrad-Bescheid der Pflegekasse ist dabei kein automatischer Anspruch auf die BU-Rente. Ab 2027 könnte die geplante Pflegereform die Hürde in manchen Verträgen zusätzlich erhöhen. Wir zeigen Ihnen, welche Sätze in Ihren Bedingungen zählen und woran Sie einen belastbaren Pflegeschutz erkennen.

Zahlt die Berufs­unfähigkeits­versicherung im Pflegefall?

Das ist neu in 2026

Das Bundeskabinett hat am 30.09.2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen: Ab 01.01.2027 sollen für Pflegegrad 2 mindestens 30 statt 27 Punkte nötig sein. → Mehr dazu im Abschnitt „Pflegereform 2027: Was das PNOG für Ihre BU bedeutet“

Der Eigenanteil im Pflegeheim liegt seit 01.07.2026 im Bundesdurchschnitt bei 3.364 Euro im Monat im ersten Aufenthaltsjahr. → Mehr dazu im Abschnitt „Was passiert, wenn Sie nach Ende der BU pflegebedürftig werden?“

Ja, wenn Ihr Tarif eine Pflegeklausel hat, und das haben fast alle aktuellen BU-Tarife. Dann zahlt die Berufs­unfähigkeits­versicherung, kurz BU, im Pflegefall eine BU-Rente, auch wenn Sie nicht zu 50 Prozent berufsunfähig sind. Pflegebedürftigkeit nach der Definition des Vertrags gilt selbst als Berufs­unfähigkeit, Ihr Beruf wird dabei nicht geprüft. Dazu sind Sie von den Beiträgen befreit, längstens bis zum Ende der Leistungsdauer. So sehen es die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vor (Quelle: GDV-Musterbedingungen BU).

Bei der Rentenhöhe ist das GDV-Muster zurückhaltend, es staffelt sie nach Pflegestufen. Aktuelle Tarife zahlen ab der Pflegeschwelle meist die volle vereinbarte Rente. Das zeigt der Leistungsvergleich der Genossen­schaft VEMA: Dort hat jeder der rund 50 ausgewerteten Tarife mit Stand 2025 und 2026 einen Auslöser für Pflegebedürftigkeit. Die Schwellen unterscheiden sich allerdings stark. Verlassen Sie sich deshalb nie auf den Satz „die BU zahlt bei Pflege“, sondern lesen Sie die Pflegedefinition Ihres Tarifs.

Das Risiko betrifft nicht nur Ältere. Ende 2025 bezogen 1.138.109 Menschen zwischen 20 und 65 Jahren Leistungen der sozialen Pflege­versicherung, 2016 waren es 434.587 (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit). Ein großer Teil des Anstiegs geht auf den neuen, weiter gefassten Pflegebegriff von 2017 zurück.


Pflegeklausel neben der 50-Prozent-Regel

Für die normale BU-Rente prüft der Versicherer, ob Sie berufsunfähig sind, also Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer zu einem vereinbarten Grad nicht mehr ausüben können. Üblich sind 50 Prozent. Genau an dieser Schwelle scheitern viele Anträge: Bei 33,03 Prozent der Ablehnungen war der BU-Grad von 50 Prozent nicht erreicht, so die Ratingagentur Morgen und Morgen (Quelle: Morgen und Morgen).

Auch in unserer Beratung gehört der nicht erreichte 50-Prozent-Grad zu den drei häufigsten Streitpunkten im Leistungsfall. Die Pflegeklausel umgeht diesen Streit, weil sie allein auf den Hilfebedarf schaut. Besonders wertvoll ist der eigene Leistungsweg für Menschen, deren Beruf schwer zu prüfen ist: Schüler, Studierende, Hausfrauen und Hausmänner. Auch Selbständige profitieren, weil im Pflegefall keine Umorganisation ihres Betriebs geprüft wird. Die Pflegeklausel fragt nicht, was Sie arbeiten, sondern wobei Sie Hilfe brauchen.


Was die BU im Pflegefall nicht abdeckt

Die BU ersetzt Einkommen, sie bezahlt keine Pflege. Gezahlt wird der Rentenbetrag, den Sie beim Abschluss festgelegt haben, egal wie teuer Pflegedienst oder Heim werden. Die LV 1871 schreibt auf ihrer Ratgeberseite selbst, dass zusätzliche Pflegekosten durch die BU nicht abgedeckt sind (abgerufen am 09.10.2026). Tritt die Pflegebedürftigkeit erst nach dem Ende der Versicherungsdauer ein, zahlt eine Standard-BU gar nichts.

Die BU leistet außerdem nur, wenn die versicherte Person selbst pflegebedürftig ist. Wer einen Angehörigen pflegt und deshalb weniger arbeitet, bekommt aus seiner eigenen BU keine Rente. Beim Volkswohl Bund regeln die Bedingungen dafür einen Sonderfall. Reduzieren Sie wegen der Pflege eines Angehörigen auf Teilzeit, prüft der Versicherer einen späteren BU-Fall in den ersten 24 Monaten so, als arbeiteten Sie weiter in Vollzeit. Diese Teilzeitklausel betrifft Ihren Beruf, sie ist keine Pflegeleistung.

Fünf Begriffe, die im Pflegefall oft verwechselt werden

  • Pflegegrad und ADL-Punkt: Den Pflegegrad vergibt die Pflegekasse nach dem Sozialgesetzbuch, Punkte für Alltagsverrichtungen (ADL) zählt der BU-Versicherer nach seinen eigenen Bedingungen.
  • Pflegestufe und Pflegegrad: Pflegestufen galten bis Ende 2016, seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade mit einem weiter gefassten Pflegebegriff.
  • Versicherungsdauer und Leistungsdauer: Die Versicherungsdauer bestimmt, bis wann der Pflegefall eintreten muss, die Leistungsdauer, bis wann die Rente gezahlt wird.
  • Pflegebaustein und Anschlussoption: Der Baustein zahlt sofort eine zusätzliche Pflegerente, die Option sichert nur das Recht auf einen späteren Pflegevertrag ohne Gesundheitsprüfung.
  • Pflegerente, Pflegetagegeld und Pflegekosten: Die Pflegerente zahlt einen festen Monatsbetrag, das Pflegetagegeld einen Tagessatz, die Pflegekosten­versicherung erstattet nur nachgewiesene Kosten.

Die Berufs­unfähigkeits­versicherung mit starker Pflegeklausel finden

Ob Ihre BU im Pflegefall zahlt und wie lange, steht in wenigen Sätzen Ihrer Bedingungen. Wir vergleichen die Pflegeklauseln mehrerer Versicherer für Ihr Alter und Ihren Beruf, kostenfrei und unverbindlich.

  • Unsere BU-Beratung ist von Finanztip empfohlen
  • Pflegedefinition, Leistungsdauer und Beitragsbefreiung im direkten Vergleich
  • Anonyme Risikovoranfrage, bevor Sie einen Antrag stellen
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Berater

Ab welchem Pflegegrad zahlt die BU?

Einen einheitlichen Pflegegrad, ab dem die BU zahlt, gibt es nicht. Was die Leistung auslöst, legen die Bedingungen Ihres Tarifs fest, nicht der Bescheid der Pflegekasse. Am Markt kommen drei Auslöser vor, oft kombiniert. Die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) überlassen die genauen Schwellen ausdrücklich jedem Versicherer (Quelle: GDV-Musterbedingungen BU).

AuslöserWie er funktioniertWas Sie prüfen sollten
Alltagsverrichtungen (ADL)Hilfe einer anderen Person bei einer Mindestzahl täglicher VerrichtungenWie viele Punkte aus wie vielen Verrichtungen?
Gesetzlicher PflegegradEinstufung durch die Pflegekasse, meist ab Pflegegrad 2Fester oder dynamischer Verweis auf das Gesetz?
Demenz und GefährdungLeistung bei Demenz mit Beaufsichtigungsbedarf oder bei Selbst- oder FremdgefährdungSind beide Klauseln vorhanden, und welche Zusatzbedingungen gelten?

Alltagsverrichtungen (ADL): der häufigste Auslöser

ADL steht für „Activities of Daily Living“, also Verrichtungen des täglichen Lebens. Sie gelten im Sinne des Vertrags als pflegebedürftig, wenn Sie bei einer Mindestzahl dieser Verrichtungen täglich die Hilfe einer anderen Person brauchen, auch beim Einsatz von Gehhilfe oder Rollstuhl. Für jede Verrichtung gibt es einen Punkt. Das GDV-Muster nennt sechs:

  • Fortbewegen im Zimmer
  • Aufstehen und Zubettgehen
  • An- und Auskleiden
  • Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken
  • Waschen, Kämmen oder Rasieren
  • Verrichten der Notdurft

Eine Inkontinenz allein ergibt nach dem GDV-Muster keinen Notdurft-Punkt, solange sie sich mit Windeln oder Einlagen ausgleichen lässt. „Baden und Duschen“ ist dort kein eigener Punkt. Einzelne Versicherer verwenden aber eigene Kataloge, der Volkswohl Bund etwa laut seinen Bedingungen mit „Baden und Duschen“ statt „Aufstehen und Zubettgehen“. Deshalb ist zwei von sechs nicht gleich zwei von sechs: Es kommt darauf an, welche Verrichtungen im Katalog stehen.


Wie streng ist die ADL-Schwelle Ihres Tarifs?

Die Schwelle besteht aus zwei Zahlen: wie viele Punkte nötig sind und aus wie vielen Verrichtungen der Katalog besteht. Ein Beispiel für eine niedrige Schwelle ist die Golden BU der LV 1871. Dort reicht laut der Ratgeberseite des Versicherers Hilfe bei einer von vier Verrichtungen, täglich und mindestens sechs Monate am Stück (abgerufen am 09.10.2026). Je mehr Punkte ein Tarif verlangt, desto schwerer muss die Pflegebedürftigkeit sein. Im Erwerbsalter, in dem Pflegefälle oft mit einer einzelnen schweren Einschränkung beginnen, macht das einen großen Unterschied.

Experten-Tipp:
Das Pflege-Häkchen im Tarifvergleich sagt fast nichts

„Ein Häkchen bei ‚Leistung bei Pflegebedürftigkeit‘ hat heute fast jeder Tarif. Es sagt wenig. Entscheidend ist der Bruch dahinter: wie viele Punkte aus welchem Verrichtungskatalog. Am Markt reicht die Spanne von einer von drei bis vier von neun. Im Leistungsfall wird oft um den 50-Prozent-Grad gestritten. Dann ist die Pflegeklausel der zweite Weg zur Rente, aber nur mit niedriger Schwelle. Vergleichen Sie Zähler und Katalog immer zusammen.“

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Pflegegrad als Auslöser

Nur ein Teil der Tarife knüpft an den gesetzlichen Pflegegrad an, und dann meist an Pflegegrad 2. Die Allianz etwa leistet laut ihrer Produktseite, wenn Sie voraussichtlich mindestens sechs Monate in mindestens Pflegegrad 2 pflegebedürftig sind (abgerufen am 09.10.2026). Daraus folgt zweierlei:

  • Ein Pflegegrad-Bescheid ist kein Anspruch: Wer Pflegegrad 2 hat, bekommt keine BU-Rente, wenn der Tarif drei ADL-Punkte verlangt und keinen Pflegegrad-Auslöser kennt.
  • Umgekehrt kann eine ADL-Klausel greifen, bevor die Pflegekasse überhaupt entschieden hat. Stellen Sie den Leistungsantrag deshalb nicht erst nach dem Bescheid.

Wie hoch die Hürde Pflegegrad 2 ist, zeigt die Statistik der Pflegekassen. 2025 landeten 34,6 Prozent der bewilligten Anträge in der sozialen Pflege­versicherung in Pflegegrad 1 (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit). Diese Menschen erreichen einen Auslöser „ab Pflegegrad 2“ nicht. Eine ADL-Klausel kann bei ihnen trotzdem greifen.

Den Pflegegrad vergibt die Pflegekasse nach Punkten aus sechs Lebensbereichen. Pflegegrad 2 beginnt nach § 15 des Elften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XI) heute bei 27 von 100 Punkten (Quelle: SGB XI § 15). Anders als eine ADL-Klausel erfasst die gesetzliche Begutachtung auch kognitive und psychische Einschränkungen. Bei Erkrankungen wie Demenz oder schweren psychischen Leiden kann ein Pflegegrad-Auslöser deshalb früher greifen als eine reine ADL-Schwelle.


Demenz und psychische Erkrankungen

ADL-Klauseln zählen körperliche Verrichtungen und erfassen geistige Einschränkungen kaum. Dafür gibt es zwei Sonderklauseln:

  • Die Demenzklausel stellt auf Beaufsichtigung statt auf körperliche Hilfe ab. Beim Volkswohl Bund gilt laut seinen Bedingungen Demenz ab Stufe 5 der Global Deterioration Scale (GDS) nach Reisberg, also ab mittelschweren kognitiven Leistungseinbußen. Dazu muss tägliche Beaufsichtigung bei mindestens vier Verrichtungen oder wegen einer Gefährdung nötig sein.
  • Die Gefährdungsklausel greift, wenn jemand wegen einer seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder andere gefährdet und deshalb täglich beaufsichtigt werden muss. Das GDV-Muster enthält diesen Tatbestand. Psychische Erkrankungen sind mit 32,34 Prozent die häufigste Ursache für Berufs­unfähigkeit (Quelle: Morgen und Morgen).

Prüfen Sie deshalb, ob Ihr Tarif beide Klauseln enthält und ob die Demenzklausel zusätzlich eine Gefährdung verlangt.


Die Sechs-Monats-Regel

Pflegebedürftigkeit muss von Dauer sein. Gute Bedingungen bieten dafür zwei Wege:

  • Entweder ist absehbar, dass der Zustand voraussichtlich mindestens sechs Monate anhält, dann zahlt der Versicherer sofort.
  • Oder der Zustand hat bereits sechs Monate ununterbrochen bestanden, dann gilt er rückwirkend ab Beginn. Swiss Life formuliert beide Wege in den Bedingungen ihrer „care“-Option mit Stand Januar 2025.

Ungünstig sind Klauseln, die nur einen der beiden Wege kennen oder längere Prognosen verlangen. Einzelne Versicherungs­bedingungen setzen etwa voraus, dass ein Wegfall der Pflegebedürftigkeit nicht innerhalb von drei Jahren zu erwarten ist. Nach einer Krebserkrankung oder einem Schlaganfall im Erwerbsalter kann eine solche Prognose schwer zu erfüllen sein.


Prüfpfad: In sechs Fragen klären, ob Ihr Tarif im Pflegefall zahlt

Ob Ihre BU im Pflegefall zahlt, klären Sie mit sechs Fragen in fester Reihenfolge. Legen Sie dazu Ihre Versicherungs­bedingungen neben sich. Wo nichts anderes steht, geht es mit der nächsten Frage weiter.

  1. Ist die Pflegebedürftigkeit während der Versicherungsdauer eingetreten? Nein: Ergebnis B.
  2. Erreichen Sie die ADL-Schwelle Ihres Tarifs mit Verrichtungen aus seinem Katalog? Ja: weiter mit Frage 5.
  3. Kennt Ihr Tarif einen Pflegegrad-Auslöser, und ist dieser Grad erreicht? Ja: weiter mit Frage 5.
  4. Liegt eine Demenz ab der vertraglichen Stufe oder eine Gefährdung vor? Ja: weiter mit Frage 5. Nein: weiter mit Frage 6.
  5. Besteht der Zustand voraussichtlich sechs Monate oder schon seit sechs Monaten? Ja: Ergebnis A.
  6. Sind Sie zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig? Ja: Ergebnis A. Nein: Ergebnis B.
  • Ergebnis A: Sie erhalten die BU-Rente und sind von den Beiträgen befreit, bis die Leistungsdauer endet. Eine Pflegerente aus einem Baustein prüfen Sie nach dessen eigener Pflegedefinition.
  • Ergebnis B: Aus der BU gibt es keine Leistung. Prüfen Sie eine Anschlussoption, eine private Pflege­versicherung oder die Hilfe zur Pflege vom Sozialamt.

Pflegereform 2027: Was das PNOG für Ihre BU bedeutet

Für BU-Tarife mit ADL- oder Demenzklausel ändert die geplante Reform nichts, für Tarife mit Pflegegrad-Auslöser kann sie die Hürde erhöhen. Das Bundeskabinett hat am 30.09.2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen, so das Bundesministerium für Gesundheit (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit). Danach sollen für Anträge ab 01.01.2027 höhere Punkteschwellen gelten. Noch ist das Gesetz nicht verabschiedet, die Werte können sich im Verfahren ändern.

PflegegradHeute abAb 2027 laut Kabinettsentwurf
Pflegegrad 112,5 Punkte15 Punkte
Pflegegrad 227 Punkte30 Punkte
Pflegegrad 347,5 Punkte50 Punkte
Pflegegrad 470 Punkte70 Punkte
Pflegegrad 590 Punkte90 Punkte

Die neuen Schwellen stehen im Kabinettsentwurf zu § 15 SGB XI, dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (Quelle: Kabinettsentwurf PNOG). Zusätzlich soll die Prognose strenger werden: Statt „voraussichtlich“ soll die Pflegebedürftigkeit „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ mindestens sechs Monate bestehen. Die Begründung nennt ausdrücklich besonders junge Menschen mit therapierbaren Erkrankungen als Fälle mit höherem Begründungsaufwand.

Laut Gesetzesbegründung sinkt die Zahl anerkannter Pflegebedürftiger bei Erstbegutachtungen durch die Reform um rund 22 Prozent. Allein die höheren Schwellen machen knapp zwölf Prozent aus, der Rest geht auf die ebenfalls geplante neue Punktvergabe zurück. Wer bis Ende 2026 einen Pflegegrad hat, behält ihn: Der Kabinettsentwurf sieht einen Bestandsschutz vor, eine Herabstufung allein wegen der neuen Schwellen ist ausgeschlossen. Regeln für private BU- oder Pflegerentenverträge enthält der Entwurf nicht.


Fester oder dynamischer Verweis: der entscheidende Satz in Ihren Bedingungen

Ob die Reform Ihre BU trifft, hängt davon ab, wie der Vertrag auf das Gesetz verweist. Ein statischer Verweis friert die Regeln eines bestimmten Datums ein. Swiss Life etwa knüpft in den Bedingungen ihrer „care“-Option an Pflegegrad 2 „nach den Definitionen der §§ 14 und 15 des SGB XI mit Stand vom 01.01.2017“ an. Gesetzesänderungen ändern die Leistung dort ausdrücklich nicht. Für solche Verträge gilt die alte Schwelle von 27 Punkten weiter.

Ein dynamischer Verweis, etwa „in der jeweils geltenden Fassung“, überträgt jede Reform direkt in den Vertrag. Dann gilt für neue Pflegefälle ab 2027 die höhere Schwelle von 30 Punkten aus dem Kabinettsentwurf. Weil der Entwurf auch die Punktvergabe ändert, kann dieselbe Einschränkung dort zusätzlich weniger Punkte ergeben. Fehlt jede Angabe, ist die Wirkung eine Auslegungsfrage. Eine Stellungnahme von Versicherern oder Verbänden zu dieser Frage ist uns bislang nicht bekannt (Stand Oktober 2026).

  • ADL- und Demenzklauseln: Von der Reform nicht betroffen, sie hängen nicht am Sozialgesetzbuch.
  • Pflegegrad mit festem Datum: Die alte Schwelle gilt weiter, entscheidend ist die Punktzahl im Gutachten.
  • Pflegegrad mit dynamischem Verweis: Für neue Pflegefälle wird es strenger.
  • Pflegegrad ohne Angabe: Unklar, im Streitfall entscheiden Gerichte.
  • Pflegegrad oder ADL: Der ADL-Weg bleibt als Auffangnetz, das ist die robusteste Kombination.

Was der Bundesgerichtshof zur letzten Reform entschieden hat

Wie heikel solche Verweise sind, zeigt die Reform von 2017, die Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 30.04.2025 über eine Invaliditäts­versicherung entschieden, deren Pflegerente an die alten Pflegestufen geknüpft war (Quelle: BGH). Er lehnte es ab, Pflegegrad 2 einfach mit Pflegestufe I gleichzusetzen, weil der neue Pflegebegriff auch kognitive und psychische Einschränkungen erfasst. Der Fall ging zur Prüfung einer Vertragsanpassung zurück.

Für Sie heißt das: Bewahren Sie Ihre Bedingungen auf und lesen Sie den Satz zum Pflegegrad genau. Haben Sie einen Altvertrag aus der Zeit vor 2017 mit dem Wort „Pflegestufe“, klären Sie, ob damit eine eigene Punkteskala des Vertrags oder die früheren gesetzlichen Pflegestufen gemeint sind.

Pflegeklauseln im Vergleich: Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung im Klartext

Finanztip empfiehlt unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung. Wir lesen die Bedingungen mehrerer Tarife für Sie und zeigen, welche Tarife neben dem Pflegegrad auch einen ADL-Weg bieten. Sie haben schon eine BU? Dann beraten wir Sie, ob Nachrüsten oder ein ergänzender Pflegevertrag der bessere Weg ist.

  • ADL-Schwelle und Verrichtungskatalog nebeneinander
  • Fester oder dynamischer Verweis auf den Pflegegrad geprüft
  • Demenz- und Gefährdungsklausel im Blick
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Berater

Was passiert, wenn Sie nach Ende der BU pflegebedürftig werden?

Werden Sie erst nach dem Ende der Versicherungsdauer pflegebedürftig, zahlt eine Standard-BU gar nichts. Und wer während der Laufzeit pflegebedürftig wird, erhält die Rente nur bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer, auch wenn die Pflege weiter besteht. Beides folgt aus dem Unterschied zwischen Versicherungsdauer und Leistungsdauer, den die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beschreiben (Quelle: GDV-Musterbedingungen BU).

SzenarioStandard-BU mit PflegeklauselMit Pflegebaustein oder Pflegeoption
Pflegefall während der LaufzeitBU-Rente und Beitragsbefreiung bis zum Ende der Leistungsdauer, zum Beispiel bis 67Je nach Tarif zusätzlich eine lebenslange Pflegerente
Pflegefall während der Laufzeit, besteht bei Vertragsende fortRente endet mit der LeistungsdauerLebenslange Weiterzahlung, wenn vereinbart
Pflegefall erst nach VertragsendeKeine LeistungLeistung nur, wenn rechtzeitig eine Anschluss-Pflege­versicherung abgeschlossen wurde

Das Gewicht dieser Lücke ist groß, weil Pflegebedürftigkeit vor allem im Alter eintritt. Ende 2023 waren 78 Prozent der Pflegebedürftigen 65 Jahre oder älter (Quelle: Statistisches Bundesamt). Zwischen 20 und 65 Jahren liegt die Pflegewahrscheinlichkeit bei 2,6 Prozent, bei den 65- bis 70-Jährigen bei 8,6 Prozent und ab 90 Jahren bei 74,7 Prozent (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit). Genau dann, wenn das Pflegerisiko steil steigt, endet die BU.

Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu sein, nach Alter
  • 20 bis 65 Jahre2,6 %
  • 65 bis 70 Jahre8,6 %
  • 90 Jahre und älter74,7 %

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Zahlen und Fakten zur Pflege­versicherung, Stand Juli 2026


Wie groß die Pflegelücke in Euro ist

Die gesetzliche Pflege­versicherung trägt nur einen Teil der Kosten. Im Pflegeheim zahlten Bewohner am 01.07.2026 im Bundesdurchschnitt im ersten Aufenthaltsjahr 3.364 Euro im Monat aus eigener Tasche, so der Verband der Ersatzkassen (vdek) (Quelle: vdek). Mit längerem Aufenthalt sinkt der Betrag durch Zuschüsse der Pflegekasse.

Aufenthaltsdauer im HeimEigenbeteiligung pro Monat (Bundesdurchschnitt, 01.07.2026)
Bis 12 Monate3.364 €
Ab 12 Monaten3.051 €
Ab 24 Monaten2.633 €
Ab 36 Monaten2.111 €

Endet die BU-Rente mit der Leistungsdauer, bleiben gesetzliche Rente und Ersparnisse, im Notfall die Hilfe zur Pflege vom Sozialamt. Getrennt von der BU lässt sich die Lücke mit einer privaten Pflege­versicherung schließen, innerhalb der BU mit einer Pflegeoption.

Modellrechnung: Pflegefall mit 64, was in den ersten vier Heimjahren fehlt

Ohne Pflegebaustein fehlen in diesem Modellfall in vier Heimjahren knapp 80.000 Euro, mit Baustein knapp 32.000 Euro. Angenommen sind ein Pflegeeintritt mit 64 und ein Umzug ins Heim, eine BU-Rente von 1.500 Euro bis 67 und wahlweise eine lebenslange Pflegerente von 1.000 Euro. Gerechnet ist mit den Eigenanteilen im Bundesdurchschnitt vom 01.07.2026 laut vdek, ohne gesetzliche Rente und ohne Preissteigerung.

HeimjahrEigenanteil pro MonatOhne Baustein: Einnahme aus der BULücke pro MonatMit Baustein: EinnahmeLücke pro Monat
1 (64 bis 65)3.364 €1.500 €1.864 €2.500 €864 €
2 (65 bis 66)3.051 €1.500 €1.551 €2.500 €551 €
3 (66 bis 67)2.633 €1.500 €1.133 €2.500 €133 €
4 (ab 67)2.111 €0 €2.111 €1.000 €1.111 €
Summe vier Jahre79.908 €31.908 €
Der Sprung im vierten Jahr zeigt die eigentliche Lücke. Ohne Baustein steigt die monatliche Lücke nach dem Ende der BU, obwohl der Eigenanteil sinkt. Eine gesetzliche Rente verringert beide Lücken um denselben Betrag, der Abstand zwischen den Spalten bleibt. Es handelt sich um ein Modell, Ihre eigenen Zahlen hängen von Tarif, Region und Pflegeverlauf ab.

Experten-Tipp:
Wer beim Endalter spart, spart am Pflegeschutz

„Beim Endalter zählt meist nur der Beitrag: Ein früheres Vertragsende macht die BU günstiger. Für den Pflegeschutz ist das ein schlechter Tausch. Laut Statistischem Bundesamt sind 78 Prozent der Pflegebedürftigen 65 oder älter, und mit dem Vertrag endet auch die Pflegeklausel. Wählen Sie das Endalter nah am Rentenbeginn, achten Sie auf eine Verlängerungsoption ohne neue Gesundheitsprüfung, falls das gesetzliche Rentenalter steigt, und planen Sie für die Zeit danach eine Anschlusslösung.“

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Was ist eine BU mit Pflegeoption?

Eine BU mit Pflegeoption ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit einem zusätzlichen Pflegeschutz, der über die normale Pflegeklausel hinausgeht und meist lebenslang wirkt. Einen gesetzlichen Begriff dafür gibt es nicht. „Pflegeoption“, „Pflegebaustein“ oder „Pflegezusatzrente“ sind Branchensprache, was genau versichert ist, steht nur in den Bedingungen. Am Markt finden Sie drei Gestaltungen, die Sie gezielt wählen und meist extra bezahlen.

GestaltungWas passiertBeispiele am Markt
Lebenslange Weiterzahlung der BU-RenteBesteht die Pflegebedürftigkeit bei Vertragsende fort, läuft die BU-Rente lebenslang weiterSwiss Life „care“, Helvetia „Pflegeschutz“, LV 1871 Golden BU (inklusive, mit Hürden)
Zusätzliche Pflegerente (Pflegebaustein)Bei Pflegefall während der Laufzeit zahlt der Versicherer zusätzlich zur BU-Rente eine eigene, meist lebenslange PflegerenteAllianz Pflegezusatzrente, LV 1871 Pflegepaket, Volkswohl Bund BU PLUS, uniVersa SBU PFLEGEplus, Swiss Life „care plus“
AnschlussoptionRecht, zum Vertragsende oder vorher eine eigene Pflegerenten­versicherung ohne neue Gesundheitsprüfung abzuschließenAllianz, Swiss Life, Volkswohl Bund
Die Beispiele stammen aus Bedingungen und Produktseiten der Versicherer, abgerufen am 09.10.2026, sowie aus dem VEMA-Leistungsvergleich. Eine vollständige Marktübersicht ist die Tabelle nicht, auch andere BU-Versicherer bieten Pflegebausteine oder Pflegeoptionen an.

Lebenslange Weiterzahlung der BU-Rente

Die einfachste Form verlängert die BU-Rente über das Endalter hinaus, solange die Pflege besteht. Manche Tarife enthalten sie ohne Aufpreis, allerdings mit hohen Hürden. Bei der Golden BU der LV 1871 muss die versicherte Person nach Angaben des Versicherers in den letzten zehn Jahren vor Vertragsende ununterbrochen erheblich pflegebedürftig gewesen sein. Wählen Sie dort zusätzlich das Pflegepaket, entfällt diese Inklusivleistung.

Bei Swiss Life zahlt die „care“-Option laut den Bedingungen lebenslang, wenn Sie bei Ablauf eine BU-Rente wegen Pflegebedürftigkeit beziehen. Wer wegen einer anderen Erkrankung BU-Rente erhält und später pflegebedürftig wird, sollte die Pflegebedürftigkeit dem Versicherer deshalb vor Ende der Leistungsdauer melden. Fällt die Pflege nach Ablauf einmal weg, erlischt die Leistung bei diesem Tarif endgültig.


Zusätzliche Pflegerente (Pflegebaustein)

Der Pflegebaustein zahlt bei einem Pflegefall während der Laufzeit zwei Renten parallel: die BU-Rente für das ausgefallene Einkommen und eine eigene Pflegerente für die Pflegekosten. Die Pflegerente läuft meist lebenslang weiter, auch nach dem Ende der BU. Die Allianz zahlt sie in Höhe der BU-Rente, höchstens 2.000 Euro im Monat, bei uniVersa wählen Sie 50 oder 100 Prozent der BU-Rente, jeweils nach Angaben der Versicherer.

Rechenbeispiel: Swiss Life rechnet in den Bedingungen zur „care plus“-Option vor: Bei je 1.000 Euro BU-Rente und Pflegerente erhält die versicherte Person bis zum Ende der Leistungsdauer 2.000 Euro im Monat, danach lebenslang 1.000 Euro. Gemessen am durchschnittlichen Heim-Eigenanteil von 3.364 Euro im ersten Jahr bleiben selbst dann 1.364 Euro offen, nach Vertragsende 2.364 Euro (Quelle: vdek).

Achten Sie auf die Pflegedefinition des Bausteins. Sie kann strenger sein als die der BU-Rente. Laut den Bedingungen der LV 1871 löst Hilfe bei einer von vier Verrichtungen die BU-Rente aus, die lebenslange Pflegeleistung verlangt dagegen drei von sechs. Wer BU-Rente wegen Pflege bekommt, erhält also nicht in jedem Tarif automatisch auch die Pflegerente.


Anschlussoption ohne Gesundheitsprüfung

Die Anschlussoption gibt Ihnen das Recht, zum Ende der BU oder zu festen Zeitpunkten davor eine eigene, lebenslange Pflegerenten­versicherung abzuschließen, ohne neue Gesundheitsfragen. Das ist wertvoll, wenn sich Ihre Gesundheit bis dahin verschlechtert hat. Garantiert ist aber nur der Zugang, nicht der heutige Preis. Der Beitrag wird mit Ihrem Alter bei Ausübung und den dann gültigen Rechnungsgrundlagen neu berechnet, also mit den Kalkulationsannahmen des Versicherers etwa zu Zins und Lebenserwartung.

VersichererOptionszeitpunkteBesonderheit
AllianzVertragsende oder 5, 15 oder 25 Jahre davorBeitrag und Leistung werden neu berechnet, der Beitrag kann steigen
Swiss LifeVertragsende oder 5, 10, 15 oder 20 Jahre davorZusatz­versicherung muss mindestens 20 Jahre bestanden haben, Anschluss-Pflegerente bis 2.500 €
Volkswohl BundInnerhalb von 3 Monaten vor Ablauf, vorzeitig frühestens 10 Jahre nach BeginnLäuft die BU beitragspflichtig aus, setzt sie sich automatisch fort, mit meist niedrigerer Rente
Die Angaben stammen aus den Bedingungen und Produktseiten der drei Versicherer, abgerufen am 09.10.2026. Die Mindestlaufzeit bei Swiss Life hat eine praktische Folge. Wer mit 30 abschließt und bis 67 versichert ist, kann den Termin mit 47 noch nicht nutzen. Der früheste mögliche Termin liegt bei 52. Wer erst mit 50 abschließt, kann diese Option nie ausüben.

Drei Fallen sollten Sie kennen:

  • Erstens erlischt die Option, wenn Sie die BU kündigen oder beitragsfrei stellen.
  • Zweitens unterscheiden sich die Tarife, wenn Sie schon BU-Rente beziehen. Nach den jeweiligen Bedingungen erlischt das Recht bei Swiss Life mit dem Leistungsfall, beim Volkswohl Bund bleibt es trotz Beitragsbefreiung erhalten.
  • Drittens übernimmt der Volkswohl Bund laut seinen Bedingungen Risikozuschläge und Ausschlüsse aus der BU in die Anschluss­versicherung.

Ein weiteres Risiko liegt im Markt selbst. Die Ratingagentur Morgen und Morgen bezeichnet die Pflegerenten­versicherung als „Auslaufmodell“, die Zahl der bewerteten Tarife sank von 107 im Jahr 2023 auf 92 im Jahr 2025 (Quelle: Morgen und Morgen). Swiss Life regelt in ihren Bedingungen für diesen Fall, dass das angesparte Kapital ausgezahlt wird, wenn bei Ausübung kein Pflegerententarif mehr angeboten wird.

Experten-Tipp:
Wer die Anschlussoption bis 67 aufhebt, zahlt den Höchstpreis

„‚Ohne Gesundheitsprüfung‘ klingt nach Schnäppchen. Garantiert ist aber nur der Zugang, der Beitrag richtet sich nach Ihrem Alter bei Ausübung. Wer bis 67 wartet, zahlt den Preis eines 67-Jährigen. Der Zugang selbst ist viel wert: Bei uns wird nur etwa jede fünfte Risikovoranfrage zu normalen Bedingungen angenommen. Wählen Sie deshalb einen Tarif mit frühen Optionszeitpunkten, der das Recht auch im BU-Leistungsfall erhält.“

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BU mit Pflegeoption oder eigene Pflege­versicherung: Was passt, was kostet es?

Für junge, gesunde BU-Kunden ist die BU mit Pflegeoption meist der bessere Einstieg: Sie sichern sich Pflegeschutz ohne zweite Gesundheitsprüfung und zahlen nur einen überschaubaren Mehrbeitrag. Eine eigene Pflege­versicherung passt eher, wenn Sie erst ab etwa 50 abschließen, die BU Ausschlüsse enthält oder Sie lebenslang flexibel bleiben wollen. Der Baustein schützt nur bei Pflegeeintritt während der Laufzeit oder über die Anschlussoption, ein getrennter Vertrag dagegen lebenslang ab Abschluss.

Was kostet ein Pflegebaustein?

Uns ist nur ein aktuelles öffentliches Preisbeispiel bekannt. Die Allianz rechnet auf ihrer Produktseite einen Musterkunden vor: 20 Jahre, Mathematiker, Nichtraucher ohne Gesundheitsrisiken, 1.000 Euro BU-Rente bis 67 (Beitragsstand 22.06.2026, abgerufen am 09.10.2026).

Tarif (Allianz, Musterkunde 20 Jahre)Monatsbeitrag
BU Premium ohne Pflege27,50 €
BU Premium mit Pflegezusatzrente 1.000 €36,07 €
Mehrbeitrag für den Pflegebaustein8,57 € (rund 31 %)

Absolut ist der Mehrbeitrag für 1.000 Euro lebenslange Pflegerente gering, relativ sind es rund 31 Prozent Aufschlag auf den Grundbeitrag. Zahlen Sie bis 67 unverändert weiter, summiert sich der Mehrbeitrag über 47 Jahre auf rund 4.833 Euro, knapp fünf Monatsraten der Pflegerente. Ein Marktdurchschnitt ist das ausdrücklich nicht, andere Eintrittsalter und Berufe zahlen andere Beiträge.

Der Zahlbeitrag ist zudem nicht fest, weil die Allianz laut ihrer Produktseite die Überschüsse nur für das erste Versicherungsjahr garantiert. Steigen kann er, auch beim Pflegeanteil, höchstens bis zum garantierten Bruttobeitrag, dem vertraglich festgelegten Höchstbeitrag. Wie stark Beruf und Eintrittsalter den Grundbeitrag verändern, zeigen wir im Ratgeber zu den Kosten einer Berufs­unfähigkeits­versicherung.


BU mit Pflegebaustein oder Pflege­versicherung im Vergleich

KriteriumBU mit Pflegebaustein oder OptionGetrennte Pflege­versicherung
GesundheitsprüfungEinmal beim BU-Antrag, Anschlussoption später ohne PrüfungEigener Antrag mit eigener Gesundheitsprüfung, außer beim staatlich geförderten Pflege-Bahr
SchutzzeitraumPflegerente nur bei Eintritt während der Laufzeit, danach nur über die OptionLebenslang ab Abschluss
LeistungshöheAn die BU-Rente gekoppelt, oft auf 2.000 € gedeckeltFrei wählbar
FlexibilitätEndet die BU, endet der BausteinGetrennt von der BU anpassbar
BeitragAufschlag auf den BU-Beitrag, im Allianz-Beispiel rund 31 %Je nach Produkt, Alter und Leistung
AnbieterwahlEin Versicherer muss bei BU und Pflege gut seinBester Anbieter je Sparte wählbar

Ein verbreiteter Irrtum lautet, der Pflegebaustein lasse sich nur zusammen mit der BU kündigen. Nach den Bedingungen von Swiss Life und LV 1871 können Sie den Baustein einzeln kündigen und die BU behalten, allerdings ohne Rückkaufswert, also ohne Auszahlung eines Guthabens.

Wer getrennt absichert, wählt zwischen Pflegerente, Pflegekosten­versicherung und Pflegetagegeld­versicherung. Für 30-Jährige kostet ein gut bewertetes Pflegetagegeld mit mindestens 1.500 Euro Leistung in Pflegegrad 5 laut Morgen und Morgen 27 bis 66 Euro im Monat (Quelle: Morgen und Morgen).


Für wen sich welche Lösung eignet

Wie stark ein Pflegefall die Familie trifft, zeigt der WIdOmonitor 2026 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Von den pflegenden Angehörigen in Teilzeit haben 45,2 Prozent ihre Arbeitszeit wegen der Pflege reduziert (Quelle: WIdO). Die BU ersetzt nur das Einkommen der pflegebedürftigen Person. Eine frei verwendbare Pflegerente kann den Verdienstausfall des pflegenden Partners teilweise auffangen.

Für Jüngere gilt eine klare Linie. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen empfiehlt Menschen bis etwa 50 Jahre meist noch keine Pflegezusatz­versicherung, weil der Bedarf schwer vorhersehbar ist (Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen). Das spricht nicht gegen die Option in der BU. Sie sichert den späteren Zugang ohne Gesundheitsprüfung, ohne dass Sie heute für vollen Pflegeschutz zahlen. Entscheidend sind frühe Optionstermine, denn der spätere Beitrag richtet sich nach dem Alter bei Ausübung.

  • Jung und gesund beim BU-Abschluss: Mindestens die Anschlussoption mit frühen Optionsterminen wählen, den Pflegebaustein zusätzlich, wenn das Budget den Aufschlag trägt.
  • Familien mit einem Hauptverdiener: Den Pflegebaustein bevorzugen, weil der pflegende Partner oft weniger arbeitet.
  • Alleinlebende: Pflegebaustein oder getrennten Vertrag mit höherer Leistung wählen, denn ohne Partner im Haushalt fällt die häufigste Versorgungsform weg.
  • Abschluss ab etwa 50 oder bestehende BU ohne Nachrüstrecht: Ein getrenntes Pflegetagegeld ist meist der direktere Weg, weil die Restlaufzeit bis 67 kurz ist.
  • Mit Vor­erkrankungen: Prüfen lassen, ob ein getrennter Vertrag ohne den BU-Ausschluss möglich ist, denn der Ausschluss gilt auch für den Pflegebaustein.

Welche Kombination für Sie passt, lässt sich nur mit Ihren Daten rechnen. Alter, Beruf, gewünschte Rente und Gesundheit verändern den Grundbeitrag und den Pflegeaufschlag unterschiedlich stark. Ein einzelnes Musterbeispiel ersetzt diesen Vergleich nicht.

BU mit Pflegeoption: Ihr Beitrag mit und ohne Pflegebaustein

Unsere BU-Beratung ist von Finanztip empfohlen. Wir rechnen beide Varianten mit Ihren Daten durch, damit Sie den Mehrbeitrag für den Pflegeschutz schwarz auf weiß sehen.

  • BU mit und ohne Pflegebaustein im direkten Vergleich
  • Anonyme Risikovoranfrage, bevor Ihr Name in einem Antrag steht
  • Klare Einschätzung, ob Baustein, Anschlussoption oder getrennter Vertrag zu Ihnen passt
Foto von Patrick Knittel
Berater

Worauf Sie bei Abschluss und Bestandsvertrag achten sollten

Beim Abschluss entscheiden die Pflegedefinition, die Laufzeit und die Gesundheitsprüfung darüber, was eine Pflegeoption später wert ist. Bei einem bestehenden Vertrag zählt zusätzlich, ob er ein Nachrüsten erlaubt und welche Fristen laufen.

Checkliste für Ihre Bedingungen

Die entscheidenden Sätze finden Sie am schnellsten mit der Suchfunktion im Bedingungs-PDF und den Suchbegriffen aus der Tabelle. Pflegebausteine stehen oft in eigenen Besonderen Bedingungen, bei der LV 1871 etwa in den „Besonderen Bedingungen Pflegepaket“. Fehlt ein Suchtreffer, fragen Sie beim Versicherer nach der vollständigen Fassung Ihrer Bedingungen.

PrüfpunktSuchbegriffe im Bedingungs-PDFWoran Sie eine gute Formulierung erkennen
Pflegedefinition„Pflegebedürftigkeit“, „Pflegepunkt“, „täglich“Wenige Punkte nötig, Verrichtungen im Katalog, die zu Ihrem Alltag passen
Verweis auf das Gesetz„Pflegegrad“, „SGB XI“, „jeweils geltenden Fassung“, „Stand vom“Festes Datum beim Pflegegrad oder zusätzlich ein ADL-Weg
Demenz und Gefährdung„Demenz“, „Reisberg“, „Gefährdung“Beide Klauseln vorhanden, Demenzklausel ohne zusätzliche Gefährdung
Sechs-Monats-Regel„sechs Monate“, „voraussichtlich“, „rückwirkend“Prognose und rückwirkende Leistung, keine längere Prognose
Laufzeit und Pflegerente„lebenslang“, „Leistungsdauer“, „Pflegerente“Weiterzahlung bei fortbestehender Pflege, gleiche Pflegedefinition im Baustein
Anschlussoption„Option“, „erlischt“Frühe Termine, Recht bleibt im Leistungsfall erhalten
Beitragsbefreiung„Beitragsbefreiung“, „beitragsfrei“Befreiung gilt auch für den Pflegebaustein
Nach­versicherung„Nach­versicherung“, „Erhöhung“Pflegerente wächst mit der BU-Rente

Experten-Tipp:
Umdecken für den Pflegebaustein ist meist der falsche Reflex

„Für einen Pflegebaustein die laufende BU zu ersetzen, ist selten klug. Der neue Vertrag bedeutet neue Gesundheitsprüfung, höheres Eintrittsalter und neue Fristen der Anzeigepflicht. Lesen Sie zuerst Ihre Bedingungen: Wie streng ist die Pflegedefinition, steht dort noch ‚Pflegestufe‘, gibt es ein Nachrüstrecht über die Nach­versicherung? Reicht Ihr Pflegeschutz nicht, klären Sie per anonymer Risikovoranfrage, welche Alternative Ihnen offensteht. Den alten Vertrag kündigen Sie erst nach der Annahme.“

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Berater

Pflegebaustein nachrüsten: nur mit Vertragsrecht

In eine bestehende BU lässt sich ein Pflegebaustein nur nachträglich einschließen, wenn der Vertrag das vorsieht. Sonst ist jede Erweiterung ein neuer Antrag mit Gesundheitsfragen. Die LV 1871 erlaubt nach eigenen Angaben mit ihrer „Pflegegarantie“ den Einschluss ohne neue Risikoprüfung innerhalb von zwölf Monaten nach dem 40. Geburtstag. Bei Swiss Life lässt sich die „care“-Option nach Angaben des Versicherers bis zum 50. Lebensjahr über die Nach­versicherungsgarantie ergänzen, sofern sie bei Abschluss wählbar war.

Treffen Sie die Pflegeentscheidung deshalb möglichst vor 40, spätestens vor 50. Fehlt ein Nachrüstrecht, bleiben ein getrennter Pflegevertrag mit eigener Gesundheitsprüfung oder der Pflege-Bahr, die staatlich geförderte Pflegezusatz­versicherung. Er nimmt Erwachsene ohne Gesundheitsprüfung auf, sofern sie bisher keine Pflegeleistungen bezogen haben (Quelle: SGB XI § 127). Die Leistungen sind aber meist niedrig, und es gibt eine Wartezeit von bis zu fünf Jahren.

Ihr Pflege-Fahrplan nach Lebensalter

Die Pflegeentscheidung fällt nicht nur einmal beim Abschluss. Je nach Tarif öffnen sich über die Laufzeit mehrere Fenster, in denen Sie Ihren Pflegeschutz ohne neue Gesundheitsprüfung ausbauen oder sichern können. Notieren Sie sich die Termine Ihres Tarifs, denn ein verpasster Termin lässt sich in der Regel nicht nachholen.

  1. Beim Abschluss: Pflegebaustein oder Anschlussoption wählen, beide laufen über die eine Gesundheitsprüfung des BU-Antrags.
  2. Zwischen 40 und 50: Ein Nachrüstfenster nutzen, falls Ihr Vertrag eines vorsieht.
  3. Bis zum Vertragsende: Die Optionstermine für die Anschluss-Pflege­versicherung wahrnehmen und eine bestehende Pflegebedürftigkeit vor dem Ende der Leistungsdauer melden.

Ob sich Nachrüsten, ein zweiter Vertrag oder ein Wechsel lohnt, hängt von Ihren Bedingungen und Ihrer Gesundheit ab. Diese Abwägung müssen Sie nicht allein treffen.


Zuschläge und Ausschlüsse wirken auch auf den Pflegeschutz

Der Pflegebaustein hat in der Regel keine eigene Gesundheitsprüfung, er läuft über den BU-Antrag. Damit gelten Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse aus der BU auch für den Pflegeschutz und die Anschluss­versicherung, so die Bedingungen von Volkswohl Bund und LV 1871. Ein Ausschluss für die Wirbelsäule, der bei der BU harmlos wirkt, kann später genau den Pflegefall treffen.

Wie oft solche Erschwernisse vorkommen, zeigt unsere Praxis. Nach unserer Schätzung wird jede zweite Risikovoranfrage nur mit Zuschlag oder Ausschluss angenommen. Psychische Vor­erkrankungen enden nach unserer Erfahrung meist mit einem Ausschluss statt mit einer Ablehnung. Umso wichtiger ist es, vor dem Antrag zu wissen, wie die Versicherer Ihr Gesundheitsbild bewerten.

Praxisbeispiel: Ausschluss mit Überprüfung statt Ausschluss für immer

Eltern fragten bei uns eine BU für ihre studierende Tochter an, die nach einem Unfall eine Vorerkrankung der Wirbelsäule hatte. Alle angefragten Versicherer wollten zunächst einen Wirbelsäulen-Ausschluss ohne Überprüfung. Gemeinsam mit der Kundin und einem fachärztlichen Attest haben wir eine Stellungnahme geschrieben. Danach ließ ein Versicherer die Überprüfung des Ausschlusses nach drei Jahren zu. Für den Pflegeschutz ist das mehr als ein Detail. Fällt der Ausschluss später weg, gilt auch eine Pflegeklausel oder ein Pflegebaustein wieder für die Wirbelsäule.

Praxisbeispiel: Unzutreffende Einträge in der Krankenakte korrigiert

Eine Berufseinsteigerin Mitte 20 hatte Diagnoseeinträge in ihrer Krankenakte, die so nicht stimmten. Für die Voranfrage verlangten die Versicherer ein ärztliches Attest, dass die Einträge nicht zutreffen, doch die Ärzte lieferten kein Korrekturschreiben. Über die Krankenkasse, die Kontakt mit dem Arzt aufnahm, wurden die Einträge korrigiert und gelöscht. Am Ende bekam sie Versicherungsschutz trotz der ursprünglichen Einträge.

Wer eine Pflegeoption mit späterer Anschlussoption plant, muss die eine Gesundheitsprüfung beim Abschluss sauber bestehen. Nach der Erfahrung von Patrick Knittel gilt dafür: im Antrag nicht verharmlosen und im Leistungsfall nicht dramatisieren.

Leistungsfall: So melden Sie Pflegebedürftigkeit richtig

Melden Sie die Pflegebedürftigkeit so früh wie möglich in Textform direkt beim Versicherer, auch wenn noch kein Pflegegrad-Bescheid vorliegt. Bei verspäteter Meldung kann der Anspruch nach den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erst ab dem Monat der Mitteilung beginnen, außer die Verspätung war unverschuldet (Quelle: GDV-Musterbedingungen BU). Die Pflegeklausel greift eigenständig neben der 50-Prozent-Regel. Sie können also beide Wege zur Berufs­unfähigkeitsrente gleichzeitig prüfen lassen.

Diese Unterlagen verlangt der Versicherer

Das GDV-Muster nennt für den Pflegefall die folgenden Unterlagen. Je nach Tarif kommt bei Demenz eine fachärztliche Bescheinigung hinzu, etwa nach den Bedingungen von Swiss Life. Der Versicherer darf zusätzlich auf eigene Kosten ärztliche Untersuchungen verlangen.

  • Eine Darstellung der Ursache der Pflegebedürftigkeit
  • Ausführliche Arztberichte zu Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtlicher Dauer
  • Eine Bescheinigung der Person oder Einrichtung, die pflegt, über Art und Umfang der Pflege
  • Eine Aufstellung der behandelnden Ärzte, Pflegeeinrichtungen, anderen Versicherer und Sozial­versicherungsträger

Als pflegender Angehöriger sind Sie selbst Auskunftsperson. Notieren Sie deshalb laufend, bei welchen Verrichtungen Sie täglich helfen. Den Pflegegrad-Bescheid legen Sie bei, ob er als Nachweis genügt, hängt aber vom Tarif ab. Fordern Sie bei der Pflegekasse zusätzlich das Gutachten mit den einzelnen Punktwerten an.

Mustervorlagen: Pflegeprotokoll und Erstmeldung

Die folgenden Vorlagen sind unverbindliche Mustertexte zum Abschreiben und Anpassen. Sie ersetzen keine Rechtsberatung. Verwendet Ihr Versicherer eigene Formulare, gehen diese vor.

Muster für das Pflegeprotokoll: Führen Sie es über mehrere Wochen und halten Sie sich an die Verrichtungen aus dem Katalog Ihres Tarifs.

VerrichtungWannWelche HilfeWer hilft
Aufstehen und ZubettgehenTäglich morgens und abendsAus dem Bett helfen, zum Rollstuhl begleitenEhefrau
Waschen, Kämmen oder RasierenTäglich morgensWaschen am Waschbecken vollständig übernommenEhefrau

Muster für die Erstmeldung in Textform: Diese fünf Bausteine gehören in Ihre erste Mitteilung, die Angaben in Klammern ersetzen Sie.

  • Versicherungsnummer: „Leistungsantrag zur Berufs­unfähigkeits­versicherung mit der Versicherungsnummer (Nummer), versicherte Person (Name, Geburtsdatum).“
  • Beginn der Einschränkungen: „Seit (Datum) benötigt (Name) täglich die Hilfe einer anderen Person bei (Verrichtungen).“
  • Behandelnde Ärzte: „Behandelt wird (Name) von (Ärzte und Einrichtungen mit Anschrift).“
  • Prüfung beider Leistungswege: „Bitte prüfen Sie die Leistung sowohl nach der Pflegeklausel als auch wegen Berufs­unfähigkeit.“
  • Beitragsstundung: „Bitte stunden Sie die Beiträge bis zu Ihrer Entscheidung über den Antrag.“

Unterlagen prüfen und Fristen einplanen

Reichen Sie nur ein, was der Versicherer tatsächlich anfordert. Zu viele oder ungeprüfte Unterlagen gehören nach der Erfahrung unseres BU-Experten zu den typischen Fehlern im Leistungsfall. Mitteilungen gehen direkt an den Versicherer, Vermittler sind etwa bei Swiss Life laut den Bedingungen nicht bevollmächtigt, sie entgegenzunehmen.

Planen Sie 2027 mehr Zeit ein. Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes setzt die gesetzliche Entscheidungsfrist der Pflegekassen vom 01.01. bis 30.04.2027 aus, nur in besonders dringenden Fällen gelten 25 Arbeitstage (Quelle: Kabinettsentwurf PNOG). Ein Grund mehr, den BU-Antrag nicht vom Bescheid abhängig zu machen.


Wer den Antrag stellen darf

Kann die pflegebedürftige Person ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln, brauchen Angehörige eine Vorsorgevollmacht, die auch Versicherungs- und Vermögensangelegenheiten umfasst, oder eine rechtliche Betreuung. Das Notvertretungsrecht für Ehegatten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) endet spätestens sechs Monate nach der ärztlichen Feststellung und reicht für ein längeres Leistungsverfahren deshalb in der Regel nicht (Quelle: BGB § 1358). Zahlen Sie die Beiträge während der Prüfung weiter oder beantragen Sie eine Stundung, damit der Vertrag nicht in Gefahr gerät. Swiss Life etwa stundet laut ihren Bedingungen auf Wunsch zinslos bis zur Entscheidung.


Wie lange es dauert und was nach der Anerkennung passiert

Für Pflegefälle gibt es keine eigene Statistik. Bei den 16 untersuchten Versicherern dauerte die Regulierung von BU-Leistungsfällen 2024 im Schnitt 201 Tage, bei Anerkennungen 192 Tage, so die Ratingagentur Franke und Bornberg (Quelle: Franke und Bornberg). In unserer Beratung reicht die Spanne je nach Gesundheitsbild von vier bis sechs Wochen bis zu vier bis sechs Monaten, einen Leistungsfall haben wir rund zweieinhalb Jahre begleitet.

Nach der Anerkennung darf der Versicherer prüfen, ob die Pflegebedürftigkeit fortbesteht, nach dem GDV-Muster mit einer umfassenden ärztlichen Untersuchung höchstens einmal im Jahr. Bessert sich Ihr Zustand, kann er die Leistung herabsetzen oder einstellen, aber frühestens drei Monate nach Zugang seiner Begründung in Textform, so das Versicherungs­vertrags­gesetz (VVG) (Quelle: VVG § 174).

Diese Frist ist zwingend. Ihr Vertrag darf davon nicht zu Ihrem Nachteil abweichen (Quelle: VVG § 175).


Was passiert, wenn der Versicherer nicht zahlen will?

Ablehnungen sind bei der BU keine Seltenheit: Laut Franke und Bornberg erkennen Versicherer knapp 80 Prozent der Leistungsfälle an, rund jeder fünfte wird also nicht anerkannt. Bei Pflegeklauseln ist die Auslegung oft strittig, etwa ob die Hilfe wirklich „täglich“ nötig ist. Haben Sie Ihre BU über uns abgeschlossen, prüfen wir als Ihr Versicherungsexperte die Ablehnung, fordern die Begründung an und setzen Ihren Anspruch gegenüber dem Versicherer durch.

Ob Ihr Pflegefall über die Pflegeklausel, die 50-Prozent-Regel oder beide Wege läuft, entscheidet sich an den Formulierungen Ihres Vertrags und an den Unterlagen, die Sie einreichen. Wer hier von Anfang an richtig vorgeht, spart oft Monate.

Pflegefall in der Berufs­unfähigkeits­versicherung: mit Experten an Ihrer Seite

Pflegeklauseln lassen Spielraum, etwa bei der Frage, ob Hilfe wirklich täglich nötig ist. Wer seine BU über uns abschließt, hat im Leistungsfall einen Experten an der Seite, der Bedingungen und Versicherer kennt.

  • Unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung ist von Finanztip empfohlen
  • Pflegeklausel und 50-Prozent-Regel parallel prüfen lassen
  • Unterlagen vor dem Einreichen geprüft, nicht mehr als nötig
  • Beistand, wenn der Versicherer ablehnt
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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen BU-Rente und Pflegerente?

Die BU-Rente ersetzt Ihr Einkommen und endet mit der vereinbarten Leistungsdauer, meist mit 67. Die Pflegerente aus einem Pflegebaustein soll die Pflegekosten abfedern und läuft in der Regel lebenslang.

Im Pflegefall während der Laufzeit zahlen gute Tarife beide Renten parallel. Achten Sie darauf, ob für die Pflegerente dieselbe Pflegedefinition gilt wie für die BU-Rente, denn sie kann strenger sein. Wer BU-Rente wegen Pflege erhält, bekommt die Pflegerente deshalb nicht in jedem Tarif automatisch.

Zahlt die BU im Pflegefall die volle Rente oder nur einen Teil?

Nach dem Leistungsvergleich der Genossen­schaft VEMA zahlen aktuelle Tarife bei Erreichen der Pflegeschwelle häufig die volle vereinbarte Rente. Die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft sehen dagegen eine nach Pflegestufen gestaffelte Rente vor. Welche Regel Ihr Tarif verwendet, steht in der Leistungsklausel zur Pflegebedürftigkeit.

Gestaffelte Leistungen nach der Zahl der Verrichtungen finden sich eher in Anschluss-Pflege­versicherungen. Beim Volkswohl Bund steigt die Pflegerente dort laut den Versicherungs­bedingungen zum Beispiel in den Stufen 50, 75 und 100 Prozent mit dem Hilfebedarf.

Welche Ausschlüsse gelten im Pflegefall?

Grundsätzlich leistet die BU unabhängig von der Ursache. Die GDV-Musterbedingungen nennen aber allgemeine Ausschlüsse, die in den Bedingungen der von uns ausgewerteten Versicherer auch für Pflegeklausel und Pflegebaustein gelten. Dazu zählen die vorsätzliche Straftat, absichtlich herbeigeführte Krankheit oder Kräfteverfall sowie absichtliche Selbst­verletzung oder versuchte Selbsttötung. Ausgeschlossen sind außerdem die vorsätzliche Herbeiführung durch den Versicherungsnehmer, innere Unruhen bei aktiver Teilnahme, Strahlenschäden im Katastrophenfall, Krieg und der Einsatz atomarer, biologischer oder chemischer Waffen (ABC-Waffen).

Es gibt Ausnahmen. Wer bei einem Auslandsaufenthalt kriegerischen Ereignissen ausgesetzt ist, ohne aktiv beteiligt zu sein, bleibt geschützt. Hat eine krankhafte Störung die freie Willensbestimmung ausgeschlossen, bleibt die Leistung ebenfalls möglich. Dazu kommen individuelle Ausschlüsse aus Ihrer Gesundheitsprüfung. Ein Ausschluss für die Wirbelsäule gilt dann auch für den Pflegefall.

Was passiert mit dem Pflegeschutz, wenn ich die BU kündige oder beitragsfrei stelle?

Meist geht er ganz oder teilweise verloren, denn der Pflegebaustein hängt an der BU. Kündigen Sie die BU oder stellen Sie sie beitragsfrei, entfällt der Pflegeschutz oder wird gekürzt, und eine Anschlussoption erlischt in der Regel. Ein bereits anerkannter Pflegefall bleibt nach den Bedingungen der von uns ausgewerteten Versicherer unberührt. Umgekehrt lässt sich der Baustein bei mehreren Versicherern einzeln kündigen, die BU läuft dann weiter, allerdings ohne Rückkaufswert.

Wenn das Geld knapp wird, etwa in der Elternzeit, fragen Sie zuerst nach einer zinslosen Stundung. Einige Versicherer bieten sie an. Wie die Beiträge in der Berufs­unfähigkeits­versicherung in der Elternzeit weiterlaufen, hängt vom Tarif ab.

Welche Alternativen gibt es zur BU mit Pflegebaustein?

Es gibt vier Wege, die Pflegelücke getrennt von der BU zu schließen. Eine Pflegetagegeld­versicherung zahlt einen Tagessatz zur freien Verwendung, gestaffelt nach Pflegegrad. Die Pflegekosten­versicherung erstattet nachgewiesene Kosten. Die Pflegerenten­versicherung zahlt eine feste Rente, ist aber deutlich teurer. Beitragsstabil ist aber auch sie nicht: Der Versicherer kann ihren Beitrag nach § 163 VVG neu festsetzen, wenn sich der Leistungsbedarf ändert.

Der staatlich geförderte Pflege-Bahr nimmt laut § 127 SGB XI Erwachsene ohne Gesundheitsprüfung auf, sofern sie bisher keine Pflegeleistungen bezogen haben. Seine Leistungen sind meist niedrig, und es gilt eine Wartezeit von bis zu fünf Jahren.

Wie viel Pflegerente zahlt eine BU mit Pflegeoption?

Die Höhe legen Sie beim Abschluss fest, meist gekoppelt an die BU-Rente. Nach Angaben der Versicherer zahlt die Allianz ihre Pflegezusatzrente in Höhe der BU-Rente, höchstens 2.000 Euro im Monat. Bei uniVersa wählen Sie 50 oder 100 Prozent der BU-Rente.

Über eine Anschlussoption sind bei Swiss Life laut den Bedingungen bis zu 2.500 Euro Pflegerente möglich. Zum Vergleich: Der Eigenanteil im Pflegeheim lag laut vdek am 01.07.2026 im ersten Aufenthaltsjahr bei 3.364 Euro im Monat.

Wer zahlt, wenn die Rente für die Pflege nicht reicht?

Reicht das Geld nicht, springt die Hilfe zur Pflege des Sozialamts ein. Sie wird laut § 61 SGB XII aber erst gezahlt, wenn die eigenen Mittel nicht reichen. Gemeint sind Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person und ihres nicht getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartners. Eine Pflegerente verringert den Betrag, den Sie aus eigenem Vermögen zusetzen müssen.

Ihre Kinder werden nur eingebunden, wenn ihr Jahresgesamteinkommen laut § 94 SGB XII mehr als 100.000 Euro beträgt. Dieselbe Grenze gilt für Eltern eines pflegebedürftigen erwachsenen Kindes. Liegt das Einkommen der Eltern darüber, zahlen sie für die Hilfe zur Pflege nur einen kleinen Pauschalbetrag. Gesetzlich sind es 26 Euro, mit dem Kindergeld fortgeschrieben 2026 rechnerisch rund 43,73 Euro im Monat. Die Sorge, im Pflegefall müssten automatisch die Angehörigen zahlen, ist deshalb meist unbegründet.

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Lena Mierbach
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