Direkt­versicherung Tarifvergleich und Ratgeber für Arbeitgeber und Arbeitnehmer (2024)

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Bekannt aus:

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Direkt­versicherung ist die häufigste und flexibelste Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV).
  • Dank der Entgeltumwandlung sparen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Steuern und Sozialabgaben.
  • Angestellte profitieren bei Direkt­versicherungen besonders, wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss vergibt und sie lange im Unternehmen bleiben.
  • Unternehmen können so ihren langfristigen Bedarf an Fachkräften sicherstellen.
  • In unabhängigen Tests erhalten mehrere Versicherer für ihre Tarife sehr gute Noten.

Das erwartet Sie hier

Wie eine Direkt­versicherung für die betriebliche Altersvorsorge funktioniert, welche Vorteile sie hat und wie Sie sie erfolgreich in Ihrem Unternehmen einführen.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist die Direkt­­versicherung?
  2. Alles Wichtige für Arbeitnehmer
  3. Wichtige Infos für Arbeitgeber
  4. Aktuelle Testergebnisse
  5. Implementierung in Ihr Unternehmen
  6. Tipps unserer Experten

Was ist eine Direkt­versicherung?

Icon Geldschein mit Profit

Die Direkt­versicherung ist der häufigste und einfachste der sechs Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge. Hierbei schließt der Arbeitgeber eine Renten- oder Lebens­versicherung für seinen Arbeitnehmer ab. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, die versicherte Person ist jedoch der Arbeitnehmer, der im Alter auch die Leistungen aus der Direkt­versicherung erhält: Die Zahlung einer Betriebsrente im Alter (Quelle: BaFin).

Wie funktioniert die bAV über die Direkt­versicherung?

Entscheidet man sich für die Direkt­versicherung, läuft die betriebliche Altersvorsorge nicht intern, sondern über ein Versicherungs­unternehmen. Dafür kommen die folgenden Varianten der Altersvorsorge infrage:

Die Beiträge für die Direkt­versicherung werden in der Regel über die Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer aus seinem Bruttogehalt eingezahlt. Der Arbeitgeber muss in diesem Falle den Beitrag bezuschussen. Durch die Brutto-Entgeltumwandlung sparen Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben ein – auch der Arbeitgeber spart an Lohnkosten. Das angesparte Kapital wird dann im Alter von der Versicherung als monatliche Rente oder als Kapitalauszahlung ausgezahlt.

Die Direkt­versicherung in Kürze

Art der BeiträgeVom Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder beiden gemeinsam gezahlt.
Leistungen im AlterAuszahlung einer lebenslangen Rente, teilweise oder einmalige Kapitalauszahlung.
BesonderheitDie Altersvorsorge läuft über eine dritte Partei und ist dadurch besonders flexibel und sicher.
Geeignet fürAlle Unternehmen; für Arbeitnehmer besonders attraktiv, wenn der Arbeitgeber sich mit Zuschüssen beteiligt
Staatliche FörderungStaatliche Förderung für die Entgeltumwandlung
Versteuerung im AlterNachgelagerte Besteuerung: Im Alter werden auf die Rentenauszahlungen Steuern fällig.
Optimale BeitragshöheDie Beiträge sollten die Grenze der steuerlichen Förderungen nicht überschreiten.
Nachträgliche Änderung der BeitragshöheBeträge können gesenkt oder erhöht werden.
Private WeiterführungIst möglich.
KündigungEine Kündigung ist in der Regel nicht möglich, Beiträge können aber auf ruhend gesetzt werden.
Absicherung von Invalidität oder TodesfallGegen einen Aufpreis können diese Risiken abgesichert werden.

Alles Wichtige für Arbeitnehmer

So funktioniert die Direkt­versicherung für Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber ist bei der Direkt­versicherung Versicherungsnehmer und Beitragszahler – er überweist also für seinen Mitarbeiter (versicherte Person) Beiträge, wenn es sich um eine Misch- oder arbeitgeberfinanzierte Variante handelt.

Icon Angestellte Mann und Frau

In den meisten Fällen bekommen Sie als Arbeitnehmer einen Zuschuss zu Ihren Beiträgen, wenn Sie die Entgeltumwandlung nutzen, das heißt, der Beitrag wird von Ihrem Bruttogehalt abgezogen. Damit profitieren Sie und auch Ihr Arbeitgeber von Ersparnissen bei den Steuern und Sozialabgaben. Wie viel Sie monatlich einzahlen möchten, entscheiden Sie selbst. Sie sollten jedoch unter den Grenzen und steuerfreien und sozialabgabenfreien Einzahlung bleiben, um höchstmöglich von den Vorteilen zu profitieren: In 2024 können Sie 604 Euro steuerfrei und 302 Euro sozial­versicherungsfrei einzahlen.

Beim Erreichen des Renteneintrittsalters erhalten Sie die Betriebsrente aus der Direkt­versicherung. Dabei haben Sie grundsätzlich drei Möglichkeiten: eine lebenslange monatliche Rente, eine Teilkapitalauszahlung oder eine vollständige Kapitalauszahlung (Quelle: Stiftung Warentest).

Was Arbeitnehmer zur bAV wissen müssen

Vorteile der Direkt­versicherung für Arbeitnehmer

  • Steuern sparen: Die Arbeitnehmerbeiträge der Direkt­versicherung sind bis zu einer gewissen Grenze steuer- und sozialabgabenfrei. Erst im Alter müssen die Auszahlungen der bAV versteuert werden, in der Regel aber zu einem niedrigeren Satz.
  • Zuschuss vom Arbeitgeber: Die Direkt­versicherung lohnt sich für den Arbeitnehmer vor allem dann, wenn der Arbeitgeber Beiträge zuschießt. Seit 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeitern 15 Prozent ihres Beitrages beizusteuern.
  • Sichere Rente: Die Einzahlungen des Arbeitnehmers sind sicher – im Fachjargon auch unverfallbar genannt. Das gilt auch bei einem Wechsel der Arbeitsstelle. Arbeitgeberbeiträge sind gesichert, wenn der Mitarbeiter mindestens drei Jahre im Unternehmen bleibt und beim Austritt mindestens 21 Jahre alt ist. Gewisse Arbeitgeber sichern ihrem Arbeitnehmer schon von Anfang an eine Unverfallbarkeit zu. Die Vertragsdetails sind entscheidend.
  • Mit ETF-Sparplan kombinieren: Es gibt auch die Möglichkeit, einen ETF-Sparplan in eine Direkt­versicherung zu integrieren und dadurch die Renditechancen deutlich zu erhöhen – bei gleichbleibender Sicherheit. Bei einer bAV mit ETF wird ein Teil der Einzahlungen (meist 50-70 Prozent) in ETFs investiert.
  • Jobwechsel: Die Direkt­versicherung lohnt sich vor allem bei seltenen Jobwechseln, Sie sind trotzdem flexibel und können die Versicherung bei einem Jobwechsel mitnehmen. Dann kann sie auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden, sofern dieser zustimmt. Alternativ können Versicherte ihr Guthaben auch auf einen neuen Vertrag übertragen oder den alten Vertrag ruhen lassen.
  • Arbeitslosigkeit: Bei Arbeitslosigkeit hat ein Mitarbeiter weiterhin Anspruch auf die Betriebsrente. Zudem werden Ansprüche aus der bAV, die per Gesetz nicht verfallen können, grundsätzlich nicht auf das Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II/Hartz IV) angerechnet.

Mögliche Nachteile der Direkt­versicherung

  • Volle Beiträge zur Kranken­versicherung: Ist ein Rentner gesetzlich krankenversichert, muss er die vollen Beiträge zur Kranken­versicherung zahlen. Das heißt, er muss für den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil aufkommen. Seit 2020 profitieren Betriebsrentner jedoch von einem Freibetrag, der 176,75 Euro (Stand: 2024) beträgt.
  • Geringere Sozialleistungen: Die Entgeltumwandlung reduziert den Bruttolohn des Arbeitnehmers. Auf dieser Grundlage werden die Beiträge zur gesetzlichen Sozial­versicherung wie Renten- oder Arbeitslosen­versicherung berechnet. Es ist also möglich, dass ein Angestellter so weniger Arbeitslosengeld/Bürgergeld oder gesetzliche Rente erhält.
  • Häufige Jobwechsel: Die Direkt­versicherung lohnt sich nicht unbedingt für Arbeitnehmer, die häufig ihren Job wechseln. So erhalten sie oft die Arbeitgeberbeiträge erst nach drei Jahren nach der Rentenzusage. Auch müssen sie mit schlechteren Konditionen oder gar zusätzlichen Kosten rechnen, wenn sie Guthaben aus der Direkt­versicherung auf den neuen Vertrag übertragen. Da sind andere Formen der Altersvorsorge wie die Riester-Rente empfehlenswerter.
  • Geringe Zinsen: Wird die Direkt­versicherung in Form einer klassischen Kapitallebens­versicherung oder Renten­versicherung abgeschlossen, ist gerade während Niedrigzinsphasen der Garantiezins sehr gering. Bei der fondsgebundene Lebens- oder Renten­versicherung ist mehr Rendite drin. Allerdings ist diese nicht garantiert.
  • Gebühren: Die Versicherungs­unternehmen verlangen Gebühren und Verwaltungskosten. Diese sind unterschiedlich hoch. Es ist durchaus möglich, dass die Beitragszahlungen aus den ersten Jahren nicht in die Altersvorsorge fließen. Arbeitgeber können jedoch für ihre Angestellten einen Gruppentarif aushandeln, was die Kosten reduziert.
  • Wenig Überblick: Die Verträge schließen die Arbeitgeber mit der Versicherung ab. Oft ist es für Angestellte deshalb schwer zu erkennen, wie die Konditionen bei der Direkt­versicherung genau aussehen. Die Versicherung hat keine Pflicht, ihnen die genauen Kosten bei Abschluss nachzuweisen. Angestellte müssen gezielt danach fragen.

Für welche Arbeitnehmer lohnt sich die Direkt­versicherung?

Direkt­versicherungen sind vor allem dann empfehlenswert, wenn der Arbeitgeber einen höheren Zuschuss vergibt, als er gesetzlich verpflichtet ist. Ideal ist ein Arbeitgeberzuschuss von über 20 Prozent. Zahlt der Angestellte bei geringem Zins seine Beiträge allein, ist die Gefahr groß, dass er im Alter nicht sein ganzes eingezahltes Geld wiederbekommt. Denn auf die spätere Rente müssen viele Sparer hohe Abgaben zu den gesetzlichen Kranken­versicherungen leisten.

Auch reduziert die Entgeltumwandlung den Anspruch auf die gesetzliche Rente. Der Zuschuss vom Arbeitgeber wiegt dies jedoch in vielen Fällen wieder auf. Beachten Sie auch, dass Sie die Direkt­versicherung nur für Ihre Haupttätigkeit, aber nicht für einen Nebenjob vereinbaren können.

Alles Wichtige für Arbeitgeber

Icon Hochhaus

So funktioniert die Direkt­versicherung für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber schließen Sie eine Renten- oder Lebens­versicherung für Ihre Mitarbeiter ab. Das heißt: Sie sind Versicherungsnehmer (und Beitragszahler) und der Mitarbeiter ist die versicherte Person. Unternehmen profitieren besonders von einer Direkt­versicherung, wenn sie für mehrere Mitarbeiter einen Gruppenvertrag schließen können. Bei Gruppen erhält der Arbeitgeber oft Rabatte, da der Versicherer mehrere Verträge gleichzeitig verkaufen kann.

Die bAV über eine Direkt­versicherung ist der einfachste Weg, Ihrer sozialen Verantwortung nachzukommen und Ihren Mitarbeitern eine zusätzliche Rente zu ermöglichen. Zudem ist sie ein großartiges Benefit, um starke Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden und neue Mitarbeiter zu gewinnen.

Was Arbeitgeber zur bAV wissen müssen


Was kostet eine bAV über die Direkt­versicherung?

Sie können zwar die bAV Ihrer Angestellten auch komplett selbst zahlen, geläufiger ist es jedoch, eine Vereinbarung über eine Entgeltumwandlung aufzusetzen. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttogehalts in seine bAV einzahlt. Dadurch sparen beide Steuern und Sozialabgaben. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, den Beitrag Ihres Mitarbeiters mit mindestens 15 Prozent zu bezuschussen. Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses richtet sich nach der Höhe des Beitrages, den der Angestellte einzahlt (Quelle: Haufe).

Bei der Versicherungswahl sollten Sie als Arbeitgeber auch die Abschluss- und Verwaltungskosten im Auge behalten und sich diese transparent aufschlüsseln lassen. Denn diese beeinflussen, wie sehr Ihre Angestellten schließlich von den geleisteten Beiträgen profitieren.

Vorteile der Direkt­versicherung für Arbeitgeber

  • Weniger Sozialabgaben: Für Beiträge, die die Mitarbeiter per Entgeltumwandlung in die Direkt­versicherung einzahlen, sparen Arbeitgeber rund 20 Prozent Sozialabgaben. Gewährt ein Unternehmen statt einer Lohnerhöhung einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge, reduzieren sich seine Sozialabgaben noch mehr.
  • Motivation: Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter mit einer Direkt­versicherung motivieren und sie langfristig an das Unternehmen binden. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ein geschickter Schachzug.
  • Wenig Aufwand: Im Gegensatz zu anderen Formen der bAV hält sich der administrative Aufwand in Grenzen, da die Verwaltung eine Versicherung übernimmt.
  • Sicherheit: Die Direkt­versicherung ist besonders rechtssicher. Außerdem ist keine gesonderte Insolvenzsicherung nötig, da die Versicherung die Absicherung der Angestellten übernimmt.

Wann lohnt sich eine Direkt­versicherung für Ihr Unternehmen?

Die Direkt­versicherung ist die häufigste und auch modernste Art der betrieblichen Altersvorsorge und eignet sich aufgrund des geringen Aufwandes und der einfachen Implementierung vor allem für kleine und mittelgroße Unternehmen. Doch auch große Unternehmen profitieren von der Flexibilität und der unkomplizierten Administration. Arbeitgeber können mit Direkt­versicherungen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit bieten, Lücken in der gesetzlichen Renten­versicherung zu schließen und ihnen einen Anreiz geben, im Unternehmen zu bleiben. Dabei hält sich der Aufwand des Unternehmens in Grenzen, da der größte Teil der Administration ausgelagert wird.

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Direkt­versicherungen im Test

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)

AnbieterIVFP
Direkt­versicherung Ø
IVFP
Kompetenz
ServiceValue
Fairness
Gesamtwertung
von 100
Württem­bergischeExzellentExzellentSehr gut100
Logo Lebensversicherung von 1871 a. G. MünchenLV 1871ExzellentExzellentUnter Durchschnitt75
Logo ERGO Direkt AGErgoExzellentSehr gut67

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der betrieblichen Altersvorsorge finden Sie hier:

Alle Anbieter der bAV im Test (2024)

Implementierung der Direkt­versicherung in Ihrem Unternehmen

Wie wird die Direkt­versicherung im Unternehmen eingeführt?

Um die Direkt­versicherung als Weg der betrieblichen Altersvorsorge erfolgreich in Ihrem Unternehmen zu starten, empfehlen wir Ihnen, wie folgt vorzugehen:

  1. Lassen Sie sich ausführlich von Experten für betriebliche Altersversorgung beraten, sowohl zur Direkt­versicherung als auch allgemein zur Betriebsrente.
  2. Entscheiden Sie sich für einen geeigneten Versicherer, der Ihren Anforderungen entspricht und eine passende Direkt­versicherung für Ihre Mitarbeiter anbietet. Unsere Empfehlungen finden Sie hier.
  3. Schließen Sie die entsprechenden Verträge mit dem ausgewählten Versicherungs­unternehmen ab.
  4. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die neue Altersvorsorgeoption und setzen Sie individuelle Beratungsgespräche an. Tipp: Wenn Sie die bAV mit uns umsetzen, übernehmen wir das gern für Sie.
  5. Legen Sie fest, wie die Beiträge gezahlt werden (in der Regel erfolgt die Einzahlung über Entgeltumwandlung der Mitarbeiter plus Zuschuss des Arbeitgebers).
  6. Behalten Sie die bAV-Verträge im Blick und stellen Sie sich, dass die Beiträge regelmäßig und korrekt an den Versicherer gezahlt werden.
Icon Lupe

Darauf sollten Sie bei der Direkt­versicherung achten

Ist klar, dass eine Direkt­versicherung für Ihr Unternehmen infrage kommt, dann informieren Sie sich über die verschiedenen Anbieter und Gestaltungsmöglichkeiten. Achten Sie dabei auch auf die Abschlusskosten und Gebühren der Versicherung, aber auch auf eventuelle Rabattmöglichkeiten oder Zusatzleistungen. Auch die Renditeerwartung der gewählten Versicherung ist ein wichtiger Faktor.

Mit anderen Durchführungswegen vergleichen

Bevor sich ein Arbeitgeber für eine Direkt­­versicherung entscheidet, lohnt sich ein Vergleich mit den anderen fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge:


Icon Kreis abgehakt

Mit uns die optimale Direkt­versicherung finden

Wir unterstützen Sie gern dabei, eine Direkt­versicherung zu finden, die Ihnen und Ihren Angestellten ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet und Sie als Arbeitgeber attraktiver macht. Wir beantworten gern Ihre offenen Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge oder erstellen Ihnen unverbindlich ein Angebot für eine passende Direkt­versicherung.

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Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Zusatzleistungen möglich

„Möglich sind bei vielen Versicherungen gegen Mehrkosten auch Zusatzleistungen. Dabei kann es sich beispielsweise um eine Berufs­unfähigkeitszusatz­versicherung (BUZ), eine Unfallzusatz­versicherung oder eine Hinterbliebenenrente handeln. Eine BUZ lohnt sich jedoch meistens nur dann, wenn es einen besonders hohen Gruppenrabatt gibt oder man wegen Vor­erkrankungen auf die vereinfachten Gesundheitsfragen angewiesen ist.“

Foto von Stephan Seidenfad
Geschäftsführung

Experten-Tipp 2:
Rente ist bei der Direkt­versicherung geschützt

Direkt­versicherungen unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Geht der Arbeitgeber Pleite, ist die Altersvorsorge bei der Direkt­versicherung geschützt. Der Lebens­versicherer übernimmt dann die Altersvorsorge und steht also weiterhin für die Zusage ein.

Foto von Stephan Seidenfad
Geschäftsführung

Experten-Tipp 3:
Höhere Rendite mit Fonds

Beim Abschluss einer Direkt­versicherung sollte sich ein Arbeitgeber Gedanken machen, ob für ihn eine Kapitallebens­versicherung, Renten­versicherung oder fondsgebundene Lebens­versicherung infrage kommt. Während Niedrigzinsphasen ist die Rendite bei Versicherungen ohne Fonds gering. Eine weitaus höhere Rendite ist bei fondsgebundenen Versicherungen möglich, vor allem bei langer Laufzeit. Allerdings ist das Risiko vor Zinsverlusten auch höher.

Foto von Stephan Seidenfad
Geschäftsführung

Experten-Tipp 4:
Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

„Man tut niemandem einen Gefallen, wenn man in seiner Firma alles zulässt. Das raubt gute Chancen auf Kollektivrabatte, verstärkt die Verwaltung und jagt die Haftung in die Höhe. Besser ist es, ein einheitliches Konzept für die betriebliche Altersvorsorge aller Angestellten zu nutzen.“

Foto von Stephan Seidenfad
Geschäftsführung

Die häufigsten Fragen zur Direkt­versicherung

Ist eine Direkt­­versicherung eine Betriebsrente?

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Ja, die Direkt­­versicherung ist eine der häufigsten Formen der betrieblichen Altersvorsorge. Arbeitgeber schließen dabei eine Lebens- oder Renten­­versicherung ab. Der Arbeitnehmer zahlt seine Beiträge via Entgeltumwandlung von seinem Bruttolohn ein – der Arbeitgeber gibt häufig noch einen Zuschuss dazu. Im Alter wird das angesparte Kapital als lebenslange Betriebsrente ausgezahlt. Möglich ist auch eine Einmalauszahlung.

Für wen lohnt sich eine Direkt­­versicherung?

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Eine Direkt­­versicherung lohnt sich vor allem für diejenigen Arbeitnehmer, die einen Zuschuss vom Arbeitgeber von mind. 20 Prozent erhalten. Für Arbeitgeber lohnt sich die Direkt­­versicherung vor allem, da der Verwaltungsaufwand vergleichsweise gering und die Etablierung im Unternehmen relativ unkompliziert ist. Möglich sind beispielsweise günstige Gruppenverträge, mit denen die Abschluss- und Verwaltungskosten gesenkt werden können.

Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss?

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Arbeitgeber müssen bei den Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge, bei denen sie Sozialabgaben sparen, einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts leisten. Das gilt auch für die Direkt­versicherung. Wie viel Arbeitgeber mindestens zahlen müssen, hängt also davon ab, wie hoch die Arbeitnehmerbeiträge zur Direkt­versicherung ausfallen.

Wann muss kein Arbeitgeberzuschuss gezahlt werden?

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Keinen Zuschuss muss der Arbeitgeber zahlen, wenn er keine Sozial­versicherungskosten spart – das kann bei Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze der Fall sein. Außerdem kann im Tarifvertrag festgelegt werden, dass es keinen Arbeitgeberzuschuss gibt. Meist jedoch muss der Arbeitgeber bei Durchführungswegen wie der Direkt­versicherung einen Zuschuss leisten, auch ohne dass der Arbeitnehmer das aktiv einfordert.

Was bekommen Arbeitnehmer mit der Direkt­versicherung?

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Bei Eintritt des Rentenalters werden die Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge fällig. Arbeitnehmer können sie ab dem 62. Geburtstag in Anspruch nehmen oder bei vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossenen Verträgen ab dem 60. Geburtstag. Die Höhe der Zahlungen hängt von den eingezahlten Beiträgen sowie von der Beitragsdauer ab.

Wie wird eine Direkt­­versicherung bei Auszahlung versteuert?

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Die Auszahlungen einer Direkt­­versicherung sind im Alter mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Dieser ist in der Regel jedoch geringer als im Erwerbsleben. Steuerfrei sind Auszahlungen aus einer Direkt­­versicherung nur, wenn der Vertrag vor 2005 abgeschlossen wurde, der Vertrag mind. 12 Jahre lang lief und für mind. 5 Jahre darin eingezahlt wurde. Außerdem muss als Auszahlungsmöglichkeit die Einmalzahlung bzw. Kapitalauszahlung gewählt werden.

Wie hoch sind die Sozialabgaben bei Auszahlung einer Direkt­­versicherung?

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In der Auszahlungsphase der Direkt­­versicherung müssen Rentner die vollen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflege­­versicherung zahlen. Diese belaufen sich in der Regel auf 15,7 Prozent auf die Auszahlung der Betriebsrente (monatliche Rente oder Einmalzahlung).

Werden Leistungen aus der Direkt­­versicherung auf die Grundsicherung angerechnet?

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Teilweise. Leistungen aus der Direkt­­versicherung wurden bisher komplett auf die Grundsicherung angerechnet. Seit 2018 gibt es jedoch einen Freibetrag in Höhe von maximal 281,50 Euro (Stand: 2024). Diese bleiben von der Grundsicherung unberührt, sodass sich die betriebliche Altersvorsorge auch für Geringverdiener lohnen kann.

Was passiert bei Elternzeit?

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Geht ein Mitarbeiter in Elternzeit, zahlt dieser keine Beiträge mehr in seine Direkt­­versicherung ein, da dieser kein Gehalt mehr bezieht. Gleichzeitig entfallen auch die Zuschüsse, die der Arbeitgeber leisten muss. Der Arbeitnehmer hat jedoch die Möglichkeit, die Beiträge nachzuzahlen, sobald er wieder erwerbstätig ist, oder den Vertrag während der Elternzeit privat weiterzuführen.

Kann die Direkt­­versicherung gekündigt werden?

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Prinzipiell kann die Direkt­­versicherung nicht gekündigt werden. Ausnahme hier ist, wenn es sich um eine sehr geringe Rente handeln würde. Dann könnte die Direkt­­versicherung aufgelöst und vorzeitig ausgezahlt werden – es müssen jedoch alle Parteien dazu zustimmen. Ansonsten kann die Direkt­­versicherung auf beitragsfrei gestellt werden.

Kann man die Direkt­versicherung privat weiterführen?

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Die Direkt­versicherung lässt sich auch privat weiterführen, aber Sie profitieren in diesem Fall nicht mehr von der Entgeltumwandlung. Auf der anderen Seite fallen auf den privat finanzierten Teil der Betriebsrente später keine Abgaben an, was Ihre Ausgaben im Alter reduziert.

Was passiert im Todesfall?

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Im Todesfall des Versicherten werden Leistungen in der Regel an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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