Direkt­versicherung

Flexible Zusatzrente vom Arbeitgeber (2023)

Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
zuletzt aktualisiert am
Transparent-Beraten.de ist ein Projekt der Transparent Consulting GmbH

Das erwartet Sie hier

Welche Vorteile eine Direkt­versicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat und wie Sie sie erfolgreich in Ihrem Unternehmen einführen.


Das Wichtigste in Kürze

  • Die Direkt­versicherung ist die häufigste und flexibelste Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV).
  • Dank der Entgeltumwandlung sparen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Steuern und Sozialabgaben.
  • Angestellte profitieren bei Direk­versicherungen besonders, wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss vergibt und sie lange im Unternehmen bleiben.
  • Unternehmen können so ihren langfristigen Bedarf an Fachkräften sicherstellen.
  • In unabhängigen Tests erhalten mehrere Versicherer für ihre Tarife sehr gute Noten.

Direkt zum Inhalt

  1. Direkt­versicherung im Überblick
  2. Alles Wichtige für Arbeitnehmer
  3. Vorteile für Arbeitgeber
  4. Kosten für Arbeitgeber
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Direkt­versicherungen im Vergleich: Darauf achten

Das erwartet Sie hier

Welche Vorteile eine Direkt­versicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat und wie Sie sie erfolgreich in Ihrem Unternehmen einführen.

Inhalt dieser Seite
  1. Direkt­­versicherung im Überblick
  2. Alles Wichtige für Arbeitnehmer
  3. Vorteile für Arbeitgeber
  4. Kosten für Arbeitgeber
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Direkt­­versicherungen im Vergleich: Darauf achten

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Direkt­versicherung ist die häufigste und flexibelste Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV).
  • Dank der Entgeltumwandlung sparen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Steuern und Sozialabgaben.
  • Angestellte profitieren bei Direk­versicherungen besonders, wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss vergibt und sie lange im Unternehmen bleiben.
  • Unternehmen können so ihren langfristigen Bedarf an Fachkräften sicherstellen.
  • In unabhängigen Tests erhalten mehrere Versicherer für ihre Tarife sehr gute Noten.

Die Direktvericherung im Überblick

Wie funktioniert die Direkt­versicherung?

Die Direkt­versicherung ist einer der sechs Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Hier läuft die betriebliche Altersvorsorge nicht intern, sondern über ein Versicherungs­unternehmen, bei dem der Arbeitgeber einen Vertrag für die Altersvorsorge der Arbeitnehmer abschließt. Dafür kommen die folgenden Varianten der Altersvorsorge infrage:


Die Direkt­versicherung in Kürze

Art der BeiträgeVom Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder beiden gemeinsam gezahlt
Leistungen im AlterAuszahlung einer lebenslangen Rente (teilweise oder Einmalzahlung).
BesonderheitDie Altersvorsorge läuft über eine dritte Partei und ist dadurch besonders flexibel und sicher.
Geeignet fürAlle Unternehmen; für Arbeitnehmer besonders attraktiv, wenn der Arbeitgeber sich mit Zuschüssen beteiligt
Staatliche FörderungStaatliche Förderung für die Entgeltumwandlung
Versteuerung im AlterNachgelagerte Besteuerung: Man zahlt schließlich Steuern auf die Auszahlung oder Auszahlungen
Optimale BeitragshöheDie Beiträge sollten die Grenze der steuerlichen Förderungen nicht überschreiten.
Nachträgliche Änderung der BeitragshöheBeträge können gesenkt oder erhöht werden.
Private WeiterführungIst möglich.
KündigungEine Kündigung ist in der Regel nicht möglich, Beiträge können aber auf ruhend gesetzt werden.
Absicherung von Invalidität oder TodesfallGegen einen Aufpreis können diese Risiken abgesichert werden.

Icon Papiere

Das sollten Sie als Arbeitgeber wissen

Ob die Direkt­versicherung zu Ihrem Unternehmen passt, was das kostet und worauf Sie als Arbeitgeber achten müssen, erfahren Sie in unseren Kapiteln zur Direkt­versicherung für Arbeitgeber.

Alle wichtigen Informationen für Arbeitnehmer

Ob sich eine Direkt­versicherung auch für Sie lohnt und welche Vor- und Nachteile Sie als Arbeitnehmer unbedingt kennen sollten, erfahren Sie in unserem Kapitel zur Direkt­versicherung für Arbeitnehmer.

Icon Hand mit Schloss

Die Direkt­versicherung für Arbeitnehmer

Für welche Arbeitnehmer lohnt sich die Direkt­versicherung?

Direkt­versicherungen sind vor allem dann empfehlenswert, wenn der Arbeitgeber mindestens 20 Prozent zum Arbeitnehmerbeitrag hinzugibt. Zahlt der Angestellte bei geringem Zins seine Beiträge allein, ist die Gefahr groß, dass er im Alter nicht sein ganzes eingezahltes Geld wiederbekommt. Denn auf die spätere Rente müssen viele Sparer hohe Abgaben zu den gesetzlichen Kranken­versicherungen leisten. Auch reduziert die Entgeltumwandlung den Anspruch auf die gesetzliche Rente. Der Zuschuss vom Arbeitgeber wiegt dies jedoch in vielen Fällen wieder auf. Beachten Sie auch, dass Sie die Direkt­versicherung nur für Ihre Haupttätigkeit, aber nicht für einen Nebenjob vereinbaren können.


Fünf gute Gründe, eine Direkt­versicherung abzuschließen

  • Steuern sparen: Die Arbeitnehmer-Beiträge der Direkt­versicherung sind bis zu einer gewissen Grenze steuer- und sozialabgaben­versicherungsfrei. Erst im Alter müssen die Auszahlungen der bAV versteuert werden, in der Regel aber zu einem niedrigeren Satz.
  • Zuschuss vom Arbeitgeber: Die Direkt­versicherung lohnt sich bei einer Niedrigzinsphase für den Arbeitnehmer vor allem dann, wenn der Arbeitgeber Beiträge zuschießt. Mindestens 20 Prozent zu den Arbeitnehmer-Beiträgen oder mehr sollten es sein. Seit 2022 sind Arbeitgeber sowieso verpflichtet, Mitarbeitern 15 Prozent ihres Beitrages beizusteuern.
  • Sichere Rente: Die Einzahlungen des Arbeitnehmers sind sicher – im Fachjargon auch unverfallbar genannt. Das gilt auch bei einem Wechsel der Arbeitsstelle. Arbeitgeberbeiträge sind gesichert, wenn der Mitarbeiter mindestens drei Jahre im Unternehmen bleibt und beim Austritt mindestens 21 Jahre alt ist. Gewisse Arbeitgeber sichern ihrem Arbeitnehmer schon von Anfang an eine Unverfallbarkeit zu. Die Vertragsdetails sind entscheidend.
  • Jobwechsel: Die Direkt­versicherung lohnt sich vor allem bei seltenen Jobwechseln, aber Sie sind trotzdem flexibel und können die Versicherung bei einer Kündigung mitnehmen. Dann kann sie auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden, sofern dieser zustimmt. Alternativ können Versicherte ihr Guthaben auch auf einen neuen Vertrag übertragen oder den alten Vertrag ruhen lassen.
  • Arbeitslosigkeit: Bei Arbeitslosigkeit hat ein Mitarbeiter weiterhin Anspruch auf die Betriebsrente. Zudem werden Ansprüche aus der bAV, die per Gesetz nicht verfallen können, grundsätzlich nicht auf das Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II/Hartz IV) angerechnet.

Das spricht gegen eine Direkt­versicherung

lesen
  • Volle Beiträge zur Kranken­versicherung: Ist ein Rentner gesetzlich krankenversichert, muss er die vollen Beiträge zur Kranken­versicherung zahlen. Das heißt, er muss für den Arbeitnehmer- und Arbeitgeber­anteil aufkommen. Seit 2020 profitieren Betriebsrentner jedoch von einem Freibetrag, der 169,75 Euro (Stand: 2023) beträgt.
  • Geringere Sozialleistungen: Die Entgeltumwandlung reduziert den Bruttolohn des Arbeitnehmers. Auf dieser Grundlage werden die Beiträge zur gesetzlichen Sozial­versicherung wie Renten- oder Arbeitslosen­versicherung berechnet. Es ist also möglich, dass ein Angestellter so weniger Arbeitslosengeld/Bürgergeld oder gesetzliche Rente erhält.
  • Häufige Jobwechsel: Die Direkt­versicherung lohnt sich nicht unbedingt für Arbeitnehmer, die häufig ihren Job wechseln. So erhalten sie oft die Arbeitgeberbeiträge erst nach drei Jahren nach der Rentenzusage. Auch müssen sie mit schlechteren Konditionen oder gar zusätzlichen Kosten rechnen, wenn sie Guthaben aus der Direkt­versicherung auf den neuen Vertrag übertragen. Da sind andere Formen der Altersvorsorge wie die Riester-Rente empfehlenswerter.
  • Geringe Zinsen: Wird die Direkt­versicherung in Form einer klassischen Kapitallebens­versicherung oder Renten­versicherung abgeschlossen, ist gerade während Niedrigzinsphasen der Garantiezins sehr gering. Bei der fondsgebundene Lebens- oder Renten­versicherung ist mehr Rendite drin. Allerdings ist diese nicht garantiert.
  • Gebühren: Die Versicherungs­unternehmen verlangen Gebühren und Verwaltungskosten. Diese sind unterschiedlich hoch. Es ist durchaus möglich, dass die Beitragszahlungen aus den ersten Jahren nicht in die Altersvorsorge fließen. Arbeitgeber können jedoch für ihre Angestellten einen Gruppentarif aushandeln, was die Kosten reduziert.
  • Wenig Überblick: Die Verträge schließen die Arbeitgeber mit der Versicherung ab. Oft ist es für Angestellte deshalb schwer zu erkennen, wie die Konditionen bei der Direkt­versicherung genau aussehen. Die Versicherung hat keine Pflicht, ihnen die genauen Kosten bei Abschluss nachzuweisen. Angestellte müssen gezielt danach fragen.

Wer bezahlt die Beiträge?

Die Beiträge können auf unterschiedliche Weisen finanziert werden:

  • Nur der Arbeitnehmer finanziert die Beträge aus dem Bruttogehalt.
  • Nur der Arbeitgeber zahlt die Beiträge – beispielsweise über eine Gehaltserhöhung.
  • Beide zahlen Beiträge für die Direkt­versicherung (Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss).

Der Arbeitgeber ist bei der Direkt­versicherung Versicherungsnehmer und Beitragszahler – er überweist also für seinen Mitarbeiter (versicherte Person) Beiträge, wenn es sich um eine Misch- oder arbeitgeberfinanzierte Variante handelt. In den meisten Fällen bekommen Sie als Arbeitnehmer einen Zuschuss zu ihren Beiträgen. Eine Erklärung zur Entgeltumwandlung inklusive Rechenbeispiele finden Sie hier:

Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss

Wie hoch sind die Beiträge zur Direkt­versicherung?

Die Beitragshöhe ist bei der betrieblichen Altersvorsorge nicht festgelegt – der Arbeitnehmer entscheidet dabei selbst, wie viel er monatlich in seine bAV einzahlen möchte. Die Beitragshöhe kann auch nachträglich gesenkt oder erhöht werden. Finanziert ein Arbeitnehmer die Direkt­versicherung, passiert dies über die Entgeltumwandlung. Damit profitieren Arbeitgeber- und Arbeitnehmer von Ersparnissen bei den Steuern und Sozialabgaben.

Arbeitnehmer haben dabei die Möglichkeit, monatlich bis zu 584 Euro (acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze) steuerfrei und bis zu 292 Euro (vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze) sozialabgabenfrei einzuzahlen (Stand: 2023). Am Arbeitnehmerbeitrag orientiert sich auch die Höhe des Zuschusses, den der Arbeitgeber einzahlen muss.

Leistungen: Was bekommen Arbeitnehmer mit der Direkt­versicherung

Bei Eintritt des Rentenalters werden die Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge fällig. Arbeitnehmer können sie ab dem 62. Geburtstag in Anspruch nehmen oder bei vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossenen Verträgen ab dem 60. Geburtstag. Die Höhe der Zahlungen hängen von den eingezahlten Beiträgen sowie von der Beitragsdauer ab.

Möglich sind bei vielen Versicherungen gegen Mehrkosten auch Zusatzleistungen. Dabei kann es sich beispielsweise um eine Berufsunfähigkeitszusatz­versicherung (BUZ), eine Unfallzusatz­versicherung oder eine Hinterbliebenenrente handeln. Eine BUZ lohnt sich jedoch meistens nur dann, wenn es einen besonders hohen Gruppenrabatt gibt oder man wegen Vor­erkrankungen auf die vereinfachten Gesundheitsfragen angewiesen ist.


Icon Zeit ist Geld

Wie funktioniert die Auszahlung?

Für die Auszahlung gibt es drei Optionen:

  • Lebenslange Rente
  • Einmalige Kapitalauszahlung
  • Teilweise Kapitalauszahlung, bei der das verbleibende Guthaben als lebenslange Rente ausgezahlt wird

Damit sich die Versicherten frei zwischen diesen Optionen entscheiden können, muss jedoch ein Kapitalwahlrecht im Vertrag vorgesehen sein.

Was passiert im Todesfall?

lesen

Im Todesfall des Versicherten werden Leistungen in der Regel an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

Nachgelagerte Versteuerung der Auszahlungen

Die Einkünfte werden im Versorgungsfall versteuert. In den meisten Fällen sind die Steuern im Alter allerdings niedriger als im Erwerbsleben. Auf die Leistungen aus der Direkt­versicherung müssen gesetzlich Versicherte oder freiwillig gesetzlich Versicherte zudem Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung zahlen.

Icon Schutzschild

Rente ist bei der Direkt­versicherung geschützt

Direkt­versicherungen unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Geht der Arbeitgeber Pleite, ist die Altersvorsorge bei der Direkt­versicherung geschützt. Der Lebens­versicherer übernimmt dann die Altersvorsorge und steht also weiterhin für die Zusage ein.

Kann man die Direkt­versicherung privat weiterführen?

Die Direkt­versicherung lässt sich auch privat weiterführen, aber Sie profitieren in diesem Fall nicht mehr von der Entgeltumwandlung. Auf der anderen Seite fallen auf den privat finanzierten Teil der Betriebsrente später keine Abgaben an, was Ihre Ausgaben im Alter reduziert.

Vorteile der Direkt­versicherung für Unternehmen

Vier Gründe, sich als Arbeitgeber für eine Direkt­versicherung zu entscheiden

  • Weniger Sozialabgaben: Für Beiträge, die die Mitarbeiter per Entgeltumwandlung in die Direkt­versicherung einzahlen, sparen Arbeitgeber rund 20 Prozent Sozialabgaben. Gewährt ein Unternehmen statt einer Lohnerhöhung einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge, reduzieren sich seine Sozialabgaben noch mehr.
  • Motivation: Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter mit einer Direkt­versicherung motivieren und sie langfristig an das Unternehmen binden. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ein geschickter Schachzug.
  • Wenig Aufwand: Im Gegensatz zu anderen Formen der bAV hält sich der administrative Aufwand in Grenzen, da die Verwaltung eine Versicherung übernimmt.
  • Sicherheit: Die Direkt­versicherung ist besonders rechtssicher. Außerdem ist keine gesonderte Insolvenzsicherung nötig, da die Versicherung die Absicherung der Angestellten übernimmt.

Wann lohnt sich eine Direkt­versicherung für Ihr Unternehmen?

Die Direkt­versicherung ist die häufigste und auch modernste Art der betrieblichen Altersvorsorge und eignet sich aufgrund des geringen Aufwandes vor allem für kleine und mittelgroße Unternehmen. Arbeitgeber können mit Direkt­versicherungen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit bieten, Lücken in der gesetzlichen Renten­versicherung zu schließen und ihnen einen Anreiz geben, im Unternehmen zu bleiben. Dabei hält sich der Aufwand des Unternehmens in Grenzen, da der größte Teil der Administration ausgelagert wird.

Diese Vorteile haben Unternehmen von einer bAV

Jetzt kostenfreies Angebot zur Direkt­versicherung erhalten

Passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt

Das müssen Arbeitgeber über die Kosten der Direkt­versicherung wissen

Drei Optionen für die Beiträge

Die Direkt­versicherung kann vom Arbeitnehmer allein über eine Entgeltumwandlung ebenso finanziert werden wie ausschließlich vom Arbeitgeber oder als Mischform, bei der Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen des Arbeitnehmers leistet.

Der Arbeitgeber ist bei der Direkt­versicherung Versicherungsnehmer und Beitragszahler, während die Angestellten die Versicherten sind. Er überweist also für seine Mitarbeiter Beiträge, wenn es sich um eine misch- oder arbeitgeberfinanzierte Variante handelt. Das ist meist der Fall, da Arbeitgeber in vielen Fällen verpflichtet sind, die Entgeltumwandlung ihrer Angestellten zu bezuschussen.


Icon Taschenrechner

Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss?

Arbeitgeber müssen bei den Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge, bei denen sie Sozialabgaben sparen, einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts leisten. Das gilt auch für die Direkt­versicherung. Wie viel Arbeitgeber mindestens zahlen müssen, hängt also davon ab, wie hoch die Arbeitnehmerbeiträge zur Direkt­versicherung ausfallen.

Alles zum Arbeitgeberzuschuss

Direkt­versicherungen ohne Arbeitgeberzuschuss

lesen

Keinen Zuschuss muss der Arbeitgeber zahlen, wenn er keine Sozial­versicherungskosten spart – das kann bei Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze der Fall sein. Außerdem kann im Tarifvertrag festgelegt werden, dass es keinen Arbeitgeberzuschuss gibt. Meist jedoch muss der Arbeitgeber bei Durchführungswegen wie der Direkt­versicherung einen Zuschuss leisten, auch ohne dass der Arbeitnehmer das aktiv einfordert.

Beachten Sie die Verwaltungskosten

Bei der Versicherungswahl sollten Sie als Arbeitgeber auch die Abschluss- und Verwaltungskosten im Auge behalten und sich diese transparent aufschlüsseln lassen. Denn diese beeinflussen, wie sehr Ihre Angestellten schließlich von den geleisteten Beiträgen profitieren.

Schutz vor Insolvenz der Versicherung

Theoretisch müsste der Arbeitgeber die vereinbarten Leistungen erbringen, wenn die Versicherung, bei der er die Altersvorsorgeverträge für seine Angestellten abgeschlossen hat, Insolvenz anmeldet. Tatsächlich führt aber die Auffanggesellschaft Protektor die bestehenden Verträge fort.

Experten-Tipp:

„Man tut niemandem einen Gefallen, wenn man in seiner Firma alles zulässt. Das raubt gute Chancen auf Kollektivrabatte, verstärkt die Verwaltung und jagt die Haftung in die Höhe. Besser ist es, ein einheitliches Konzept für die betriebliche Altersvorsorge aller Angestellten zu nutzen.“

Foto von Stephan Seidenfad
Signatur von Stephan Seidenfad
Stephan Seidenfad
Experte für betriebliche Altersvorsorge

Tipp: Mehr Rendite mit Fonds

Beim Abschluss einer Direkt­versicherung sollte sich ein Arbeitgeber Gedanken machen, ob für ihn eine Kapitallebens­versicherung, Renten­versicherung oder fondsgebundene Lebens­versicherung infrage kommt. Während Niedrigzinsphasen ist die Rendite bei Versicherungen ohne Fonds gering. Eine weitaus höhere Rendite ist bei fondsgebundenen Versicherungen möglich, vor allem bei langer Laufzeit. Allerdings ist das Risiko vor Zinsverlusten auch höher.


Icon Angestellte

Profitieren Sie von einem günstigen Gruppenvertrag

Unternehmen profitieren besonders von einer Direkt­versicherung, wenn sie für mehrere Mitarbeiter einen Gruppenvertrag schließen können. Bei Gruppen erhält der Arbeitgeber oft Rabatte, da der Versicherer mehrere Verträge gleichzeitig verkaufen kann.

Jetzt kostenfreies Angebot zur Direkt­versicherung erhalten

Passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt

Direkt­versicherungen: Aktuelle Testberichte (2023)

Viele betriebliche Altersvorsorge­versicherer bieten Direkt­versicherungen an. Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung hat 2022 die Tarife von 40 Versicherungs­unternehmen geprüft. In den meisten Fällen haben diese nur einige der fünf geprüften Produktkategorien im Angebot (Quelle). In jeder Kategorie werden Anbieter mit der Note „exzellent“ oder „sehr gut“ bewertet. Unter anderem folgende Anbieter dürfen sich mit der Bestwertung „exzellent“ schmücken:

Testsieger der Direkt­versicherung 2022 (Auswahl)

Die Testergebnisse im Detail haben wir Ihnen auf unserer ausführlichen Seite zur betrieblichen Altersvorsorge im Test zusammengefasst:

Das sind die besten bAV-Anbieter (2023)

Direkt­versicherung: Angebote vergleichen und fachliche Beratung nutzen

Vergleichen Sie verschiedene Durchführungswege

Bevor sich ein Arbeitgeber für eine Direkt­­versicherung entscheidet, lohnt sich ein Vergleich mit den anderen fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) – eine Übersicht finden Sie hier. Neben den Direkt­­versicherungen sind folgende Wege möglich:


Darauf sollten Sie achten

Ist klar, dass eine Direkt­versicherung für Ihr Unternehmen infrage kommt, dann informieren Sie sich über die verschiedenen Anbieter und Gestaltungsmöglichkeiten. Achten Sie dabei auch auf die Abschlusskosten und Gebühren der Versicherung. Auch die Renditeerwartung der gewählten Versicherung ist ein wichtiger Faktor.

Icon Lupe

Icon Kreis abgehakt

Mit uns die optimale Direkt­versicherung finden

Wir unterstützen Sie gerne dabei, eine Direkt­versicherung zu finden, die Ihnen und Ihren Angestellten ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet und Sie als Arbeitgeber attraktiver macht. Wir beantworten gern Ihre offenen Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge oder erstellen Ihnen unverbindlich ein Angebot für eine passende Direkt­versicherung.

Jetzt kostenfreies Angebot zur Direkt­versicherung erhalten

Passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt

Die häufigsten Fragen zur Direkt­versicherung

Ist eine Direkt­­versicherung eine Betriebsrente?

lesen

Die Direkt­­versicherung ist eine der häufigsten Formen der betrieblichen Altersvorsorge. Arbeitgeber schließen dabei eine Lebens- oder Renten­­versicherung ab. Der Arbeitnehmer zahlt seine Beiträge via Entgeltumwandlung von seinem Bruttolohn ein – der Arbeitgeber gibt häufig noch einen Zuschuss dazu. Im Alter wird das angesparte Kapital als lebenslange Betriebsrente ausgezahlt. Möglich ist auch eine Einmalauszahlung.

Für wen lohnt sich eine Direkt­­versicherung?

lesen

Eine Direkt­­versicherung lohnt sich vor allem für diejenigen Arbeitnehmer, die einen Zuschuss vom Arbeitgeber von mind. 20 Prozent erhalten. Für Arbeitgeber lohnt sich die Direkt­­versicherung vor allem, da der Verwaltungsaufwand vergleichsweise gering und die Etablierung im Unternehmen relativ unkompliziert ist. Möglich sind beispielsweise günstige Gruppenverträge, mit denen die Abschluss- und Verwaltungskosten gesenkt werden können.

Wie wird eine Direkt­­versicherung bei Auszahlung versteuert?

lesen

Die Auszahlungen einer Direkt­­versicherung sind im Alter mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Dieser ist in der Regel jedoch geringer als im Erwerbsleben. Steuerfrei sind Auszahlungen aus einer Direkt­­versicherung nur, wenn der Vertrag vor 2005 abgeschlossen wurde, der Vertrag mind. 12 Jahre lang lief und für mind. 5 Jahre darin eingezahlt wurde. Außerdem muss als Auszahlungsmöglichkeit die Einmalzahlung bzw. Kapitalauszahlung gewählt werden.

Wie hoch sind die Sozialabgaben bei Auszahlung einer Direkt­­versicherung?

lesen

In der Auszahlungsphase der Direkt­­versicherung müssen Rentner die vollen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflege­­versicherung zahlen. Diese belaufen sich in der Regel auf 15,7 Prozent auf die Auszahlung der Betriebsrente (monatliche Rente oder Einmalzahlung).

Werden Leistungen aus der Direkt­­versicherung auf die Grundsicherung angerechnet?

lesen

Teilweise. Leistungen aus der Direkt­­versicherung wurden bisher komplett auf die Grundsicherung angerechnet. Seit 2018 gibt es jedoch einen Freibetrag in Höhe von maximal 251 Euro (Stand: 2023). Diese bleiben von der Grundsicherung unberührt, sodass sich die betriebliche Altersvorsorge auch für Geringverdiener lohnen kann.

Was passiert bei Elternzeit?

lesen

Geht ein Mitarbeiter in Elternzeit, zahlt dieser keine Beiträge mehr in seine Direkt­­versicherung ein, da dieser kein Gehalt mehr bezieht. Gleichzeitig entfallen auch die Zuschüsse, die der Arbeitgeber leisten muss. Der Arbeitnehmer hat jedoch die Möglichkeit, die Beiträge nachzuzahlen, sobald er wieder erwerbstätig ist, oder den Vertrag während der Elternzeit privat weiterzuführen.

Kann die Direkt­­versicherung gekündigt werden?

lesen

Prinzipiell kann die Direkt­­versicherung nicht gekündigt werden. Ausnahme hier ist, wenn es sich um eine sehr geringe Rente handeln würde. Dann könnte die Direkt­­versicherung aufgelöst und vorzeitig ausgezahlt werden – es müssen jedoch alle Parteien dazu zustimmen. Ansonsten kann die Direkt­­versicherung auf beitragsfrei gestellt werden.

Alle Durchführungswege der bAV

Haben Sie alles gefunden?

Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?

Wir helfen Ihnen gerne. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E–Mail.

Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
Ihre Ansprechpartnerin