Berufs­unfähigkeits­versicherung für Hebammen

Kosten, Klauseln und KlinikRente – kompakt erklärt.

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Das erwartet Sie hier

Was eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für Hebammen kostet, ob sie sinnvoll ist und bei welchen Klauseln Sie genau hinschauen sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Ist eine BU für Hebammen sinnvoll?
  2. Das leistet die BU für Hebammen
  3. Wann ist eine Hebamme berufsunfähig?
  4. Was kostet eine BU für Hebammen?
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. KlinikRente für Hebammen
  7. So finden Hebammen die richtige BU
  8. Häufige Fragen zur BU für Hebammen
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ist für Hebammen sinnvoll, weil körperliche Belastung, Infektionsrisiko und mögliche Tätigkeitsverbote ihr Berufs­unfähigkeitsrisiko erhöhen – für angestellte wie für selbständige Hebammen.
  • Die durchschnittliche gesetzliche Erwerbsminderungs­rente lag 2024 bei rund 1.100 € im Monat – meist zu wenig, um den Lebensstandard zu halten.
  • Junge Hebammen und Studentinnen der Hebammenwissenschaft versichern sich ab rund 39 € pro Monat; eine selbständige Beleghebamme zahlt für 1.000 € Monatsrente ab etwa 48 €.
  • Achten Sie auf eine Infektionsklausel, eine Nach­versicherungsgarantie und den Verzicht auf abstrakte Verweisung; Selbständige zusätzlich auf eine faire Umorganisationsklausel.
  • Bei Vor­erkrankungen klärt eine anonyme Risikovoranfrage ohne Ablehnungseintrag, ob und zu welchen Konditionen Sie versicherbar sind.
  • Lassen Sie sich kostenfrei beraten – unsere BU-Beratung ist von Finanztip empfohlen.
Patrick Knittel

Bei Hebammen entscheiden wenige Klauseln über die Leistung …

… die ein generischer Vergleichsrechner gar nicht erfasst. Ob eine Berufs­unfähigkeits­versicherung im Ernstfall zahlt, hängt für Hebammen an Details. Die wichtigste ist die Infektionsklausel: Erhalten Sie nach einer Infektion ein behördliches Tätigkeitsverbot, leistet die Versicherung ohne diese Klausel oft nicht – obwohl Sie nicht mehr arbeiten dürfen. Dazu kommen die abstrakte Verweisung, die Nach­versicherungsgarantie und für Selbständige eine faire Umorganisationsklausel. Welche dieser Bausteine Ihr Vertrag enthalten sollte, hängt von Ihrem Tätigkeitsschwerpunkt und Ihrer Beschäftigungsform ab. Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen, was eine gute BU für Hebammen kostet, welche Klauseln nicht verhandelbar sind und wie Sie auch mit Vor­erkrankungen sicher in die Absicherung kommen.

Ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für Hebammen sinnvoll?

Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ist für eine Hebamme sinnvoll, weil ihr Beruf körperlich und psychisch stark belastet und das Risiko eines Berufsausstiegs überdurchschnittlich ist. Die gesetzliche Absicherung reicht im Ernstfall nicht aus. Rund jede vierte Person wird im Lauf ihres Lebens berufsunfähig (Quelle: GDV).

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Versicherer ordnen Hebammen in eine mittlere Risikoklasse ein – bei vielen Anbietern in Risikogruppe 3, je nach Tätigkeitsschwerpunkt. Der Beitrag fällt damit höher aus als bei reinen Bürotätigkeiten, aber niedriger als bei schweren körperlichen Handwerksberufen. Wer überwiegend Geburtsvorbereitung oder Nachsorge macht, wird teils günstiger eingestuft als eine Hebamme mit Schwerpunkt Geburtshilfe.


Diese Belastungen erhöhen das Risiko

Hebammen und Entbindungspfleger arbeiten unter Bedingungen, die die Gesundheit dauerhaft fordern. Typische Belastungen sind:

  • Lange, unregelmäßige Arbeitszeiten und Schichtdienst
  • Körperlich anspruchsvolle Arbeit mit hoher Rückenbelastung
  • Große Verantwortung und wiederkehrende Stresssituationen
  • Infektionsrisiko durch engen Kontakt zu Patientinnen und Neugeborenen

Psychische und Nerven­erkrankungen sind inzwischen die häufigste Ursache für Berufs­unfähigkeit – sie machen rund 38 Prozent aller Leistungsfälle aus (Quelle: GDV). Gerade in einem Beruf mit hoher emotionaler Verantwortung wie der Geburtshilfe ist das ein ernst zu nehmender Faktor.

Experten-Tipp:
Den Rücken absichern reicht bei Hebammen längst nicht

„Viele Hebammen schließen ab, weil sie an Bandscheibe und Schichtdienst denken. Doch der häufigste Leistungsfall ist heute die Psyche – Dauerverantwortung im Kreißsaal schlägt sich irgendwann nieder. Achten Sie deshalb nicht nur auf den Beitrag, sondern darauf, dass psychische Diagnosen voll mitversichert sind und kein Psycho-Ausschluss im Vertrag steht. Genau das prüfen wir vorab.“

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Warum die gesetzliche Absicherung nicht reicht

Als Hebamme sind Sie durch die gesetzliche Renten­versicherung nur eingeschränkt abgesichert. Können Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten, haben Sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungs­rente – die Hürden dafür sind allerdings hoch. Die volle Erwerbsminderungs­rente erhalten Sie nur, wenn Sie weniger als drei Stunden täglich in irgendeinem Beruf arbeiten können – nicht nur in Ihrem Hebammenberuf. Können Sie noch drei bis sechs Stunden arbeiten, gibt es nur die halbe Erwerbsminderungs­rente (Quelle: Deutsche Renten­versicherung).

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Die durchschnittliche Erwerbsminderungs­rente lag 2024 bei rund 1.100 Euro monatlich (Quelle: Deutsche Renten­­versicherung, Renten­­versicherung in Zahlen 2025). Eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung schließt genau diese Lücke – sie zahlt schon, wenn Sie Ihren erlernten Beruf als Hebamme nicht mehr ausüben können.


Gilt das auch für angestellte Klinik-Hebammen?

Ja – auch als angestellte Klinik-Hebamme brauchen Sie eine eigene Absicherung. Ihr Arbeitgeber zahlt im Krankheits­fall die Lohnfortzahlung für sechs Wochen, danach gibt es Krankengeld für maximal 78 Wochen. Fällt Ihre Arbeitskraft dauerhaft aus, greift nur noch die niedrige gesetzliche Erwerbsminderungs­rente.

Der Unterschied zur selbständigen Kollegin liegt im Detail, nicht im Grundbedarf. Angestellte Hebammen können den Schwerpunkt stärker auf eine ausreichend hohe Monatsrente und eine Nach­versicherungsgarantie legen. Selbständige achten zusätzlich auf Umorganisations- und Arbeitsunfähigkeitsklausel.


Lohnt sich der Abschluss auch mit Mitte 30 oder nach einer Pause?

Ja – ein Abschluss lohnt sich auch noch mit Mitte oder Ende 30, nur wird er mit jedem Jahr etwas teurer. „Früh abschließen“ ist günstiger, aber „zu spät“ gibt es praktisch nicht, solange Sie gesund sind. Wer nach Elternzeit in Teilzeit wieder einsteigt, hat sogar einen besonders guten Grund: Familie und ein nun unverzichtbares Einkommen erhöhen den Absicherungsbedarf.

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Mit uns die passende Berufs­unfähigkeits­versicherung als Hebamme finden

Ob angestellt, freiberuflich oder gerade im Wiedereinstieg – wir prüfen Ihren konkreten Bedarf und finden eine günstige, leistungsstarke BU für Ihre Situation. Unsere BU-Beratung ist von Finanztip empfohlen und kostenfrei.

  • Bedarfsanalyse für Ihre Lebenssituation und Beschäftigungsform
  • Passende Rentenhöhe und Laufzeit statt Tabellenwert
  • Klauselcheck speziell für Hebammen
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Berater

Das leistet die Berufs­unfähigkeits­versicherung für Hebammen

Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung zahlt Ihnen eine vereinbarte monatliche Rente, sobald Sie Ihren Beruf als Hebamme dauerhaft nicht mehr ausüben können. Sie leistet bereits, wenn Sie in Ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit eingeschränkt sind – nicht erst, wenn Sie in jedem denkbaren Beruf ausfallen.

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Monatliche Rente

Werden Sie während der Vertragslaufzeit berufsunfähig, erhalten Sie die zuvor vereinbarte Berufs­unfähigkeitsrente. Die Rente sollte an Ihr Einkommen vor der Berufs­unfähigkeit angepasst sein. Als Orientierung gilt: etwa 75 bis 80 Prozent Ihres Nettoeinkommens, in jedem Fall aber mindestens 1.000 Euro im Monat.

Diese Vorteile bietet eine gute BU für Hebammen

  • Die Rente wird ausgezahlt, wenn Sie nicht mehr als Hebamme arbeiten können – und nicht erst, wenn Sie in jedem Beruf eingeschränkt sind
  • Klauseln wie eine Nach­versicherungsgarantie, der Verzicht auf eine Anzeigepflicht beim Berufswechsel und international geltender Schutz sorgen für Flexibilität
  • Eine ausreichend hohe Monatsrente, orientiert an Ihrem Einkommen

Wichtige Klauseln für Hebammen

  • Infektionsschutzklausel
    Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherung eine Infektionsklausel enthält – sie leistet, wenn Ihnen wegen einer Infektion die Ausübung Ihrer Arbeit behördlich verboten wird. Für Hebammen ist das die wichtigste berufsspezifische Klausel.
  • Umorganisationsklausel
    Für Selbständige entscheidend: Diese Klausel regelt, wie viel Umbau ihrer Praxis die Versicherung verlangen darf, bevor sie Berufs­unfähigkeit anerkennt. Eine faire Regelung schützt davor, in eine unzumutbare Umorganisation gedrängt zu werden.
  • Nach­versicherungsgarantie
    Eine Nach­versicherungsgarantie erlaubt es, die Rente zu bestimmten Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen – etwa bei Berufseinstieg, Gehaltssprung oder Familiengründung. Gerade wer früh und mit niedriger Rente startet, profitiert davon.
  • Arbeitsunfähigkeitsklausel
    Die Arbeitsunfähigkeitsklausel lässt die Versicherung schon bei langer Krankschreibung leisten, nicht erst bei dauerhafter Berufs­unfähigkeit. Besonders für Selbständige ohne Lohnfortzahlung wertvoll.
  • Beitragsdynamik
    Mit einer Beitragsdynamik steigen Beitrag und Rente jährlich um einen vereinbarten Prozentsatz. Das gleicht die Inflation aus, damit die Rente ihren Wert behält.

Alle wichtigen Klauseln und Regelungen

Experten-Tipp:
Die freie Praxis kann Ihnen die Umorganisation zum Verhängnis machen

„Selbständige Hebammen unterschätzen die Umorganisationsklausel – Versicherer dürfen verlangen, dass Sie Ihre Praxis umbauen, statt zu zahlen. Aus reiner Geburtshilfe soll dann plötzlich Beratung werden. Verlassen Sie sich nicht auf den Standardtext: Bestehen Sie auf einer Klausel, die nur zumutbare Umorganisationen fordert und Ihr Einkommen schützt. Diese Formulierung entscheidet im Ernstfall über die Rente.“

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Berater

Wann ist eine Hebamme berufsunfähig?

Berufsunfähig sind Sie, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Das ist die marktübliche Bedingungsdefinition; die gesetzliche Grundlage steht in § 172 VVG (Quelle: § 172 VVG).

Tätigkeitsverbot wegen Infektion – die unterschätzte Lücke

Für Hebammen gibt es einen Sonderfall, den viele Verträge nicht automatisch abdecken: das behördliche Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz. Trägt eine Hebamme einen bestimmten Krankheits­erreger, kann das Gesundheitsamt ihr die Berufsausübung ganz oder teilweise untersagen (Quelle: § 31 Infektionsschutzgesetz).

Icon Coronavirus

In diesem Fall greift die normale BU-Definition oft nicht – denn die Hebamme ist nicht krank im Sinne einer 50-Prozent-Einschränkung, sondern darf schlicht nicht mehr arbeiten. Nur mit einer Infektionsklausel zahlt die Versicherung trotzdem. Fehlt die Klausel, steht die Hebamme trotz faktischem Berufsverbot ohne Leistung da.

Genau hier liegt eine Lücke, die generische Vergleichsrechner nicht erkennen. Die Infektionsklausel gehört für Hebammen deshalb zu den nicht verhandelbaren Bestandteilen eines guten Vertrags. Ebenso wichtig: der Verzicht auf eine abstrakte Verweisung, damit der Versicherer Sie nicht auf einen anderen Beruf verweisen kann.


Produkt-Tipp: Worauf eine starke Infektionsklausel für Hebammen ankommt

Eine Infektionsklausel ist für Hebammen nur so viel wert wie ihre konkrete Ausgestaltung – drei Merkmale entscheiden über die Qualität. Erstens sollte die Klausel für alle Berufe gelten, nicht nur für approbierte Mediziner, damit Hebammen sicher eingeschlossen sind. Zweitens sollte sie schon bei einem teilweisen Tätigkeitsverbot leisten, nicht erst beim vollständigen. Drittens sollte sie greifen, sobald das Verbot eine prägende Teiltätigkeit betrifft – etwa die Geburtsbegleitung –, auch wenn dies weniger als 50 Prozent der gesamten Tätigkeit ausmacht.

Icon Liste mit Punkten

Ein Tarif, der diese Merkmale erfüllt, ist die „Golden BU“ der LV 1871: Sie leistet auch bei teilweisem behördlichen Tätigkeitsverbot und bereits dann, wenn nur eine prägende Teiltätigkeit betroffen ist (Quelle: LV 1871). Auch die Allianz wendet ihre Infektionsklausel ausdrücklich auf alle Berufe an, einschließlich der Alten- und Krankenpflege (Quelle: Allianz). Das sind Beispiele, keine abschließende Auswahl – welcher Tarif für Ihr Profil als Hebamme im Detail am besten passt, prüfen wir anhand der aktuellen Bedingungswerke.

Was kostet eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für Hebammen?

Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung kostet Hebammen je nach Profil zwischen rund 39 und 70 Euro im Monat für eine Rente von 1.000 Euro. Der Beitrag hängt vor allem von Alter, Beschäftigungsform, Gesundheitszustand und gewählter Rentenhöhe ab. Je jünger und gesünder Sie beim Abschluss sind, desto günstiger der Beitrag.

Kostenbeispiele nach Profil

Die folgenden Beiträge sind Orientierungswerte für eine Monatsrente von 1.000 €, Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr, ohne Vor­erkrankungen. Der tatsächliche Beitrag wird individuell kalkuliert.

ProfilAlterBeschäftigungMonatliche BU-RenteBeitrag (Orientierung)
Studentin Hebammenwissenschaft21In Ausbildung/Studium1.000 €ab ca. 39 €
Angestellte Klinik-Hebamme28Festanstellung Kreißsaal1.000 €ab ca. 45 €
Freiberufliche Beleghebamme26Selbständig, Geburtshilfe1.000 €ab ca. 48 €
Nachsorgehebamme34Selbständig, Nachsorge1.000 €ab ca. 55 €

Die Studentin zahlt am wenigsten – junges Alter, kein Schwerpunkt Geburtshilfe und ein guter Gesundheitszustand ergeben den günstigsten Beitrag. Die Beleghebamme mit Schwerpunkt Geburtshilfe wird etwas höher eingestuft als die Nachsorgehebamme, weil ihr Tätigkeitsprofil als risikoreicher gilt – das gleicht sich beim älteren Profil teils wieder aus.


Vier Hebammen, vier Beiträge – woher die Unterschiede kommen

Warum vier Hebammen so unterschiedliche Beiträge zahlen, lässt sich an den vier Profilen aus der Tabelle gut nachvollziehen. Den Beitrag treiben drei Größen: Alter, Tätigkeitsschwerpunkt und Beschäftigungsform. Die folgenden vier Geschichten zeigen, wie diese Faktoren zusammenspielen – und welche Klausel für das jeweilige Profil besonders zählt.

Icon Student

Studentin der Hebammenwissenschaft

Die Studentin der Hebammenwissenschaft mit 21 Jahren zahlt ab rund 39 Euro im Monat. Sie ist jung, hat noch keinen Schwerpunkt Geburtshilfe und einen guten Gesundheitszustand – drei Gründe für den niedrigen Beitrag. Für sie ist die Nach­versicherungsgarantie die wichtigste Klausel, weil sie mit kleiner Rente startet und nach dem Examen ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen will.

Icon Krankenhaus

Angestellte Klinik-Hebamme

Die angestellte Klinik-Hebamme mit 28 Jahren zahlt ab etwa 45 Euro. Ihr fester Platz im Kreißsaal bringt eine mittlere Risikoeinstufung – höher als reine Bürotätigkeit, aber moderater als die freiberufliche Geburtshilfe. Für sie steht eine ausreichend hohe Monatsrente im Vordergrund, weil nach der Lohnfortzahlung nur das niedrige Krankengeld bleibt.

Icon Frau

Freiberufliche Beleghebamme

Die freiberufliche Beleghebamme mit 26 Jahren zahlt ab rund 48 Euro. Trotz ihres jungen Alters liegt sie über der angestellten Kollegin, weil der Schwerpunkt Geburtshilfe als risikoreicher gilt. Für sie ist die faire Umorganisationsklausel entscheidend, damit der Versicherer sie im Ernstfall nicht in eine unzumutbare Praxisumstellung drängt.

Icon blonde Frau

Nachsorgehebamme

Die Nachsorgehebamme mit 34 Jahren zahlt ab etwa 55 Euro – hier schlägt vor allem das höhere Alter durch. Ihr Schwerpunkt Nachsorge wird zwar oft etwas günstiger eingestuft als reine Geburtshilfe, doch jedes Lebensjahr beim Abschluss kostet Beitrag. Für sie zählt die Arbeitsunfähigkeitsklausel, die als Selbständige schon bei langer Krankschreibung leistet.


Warum sich der frühe Einstieg für Studentinnen lohnt

Studentinnen der Hebammenwissenschaft und Auszubildende sichern sich mit einem frühen Abschluss zwei Vorteile auf einmal: den niedrigen Einstiegsbeitrag und den heutigen Gesundheitszustand. Beides bleibt auch dann erhalten, wenn später Rückenbeschwerden oder andere Diagnosen hinzukommen.

Mit einer Nach­versicherungsgarantie starten Sie mit einer niedrigen Rente und niedrigem Beitrag – und erhöhen die Rente nach dem Examen ohne neue Gesundheitsprüfung. So zahlen Sie als Studentin wenig und stehen trotzdem voll abgesichert da, sobald Sie ins Berufsleben starten.


Diese Faktoren entscheiden über die Kosten

  • Alter, Hobbys und Gesundheitszustand beim Abschluss
  • Beschäftigungsform und Tätigkeitsschwerpunkt (Geburtshilfe, Nachsorge, angestellt)
  • Höhe der vereinbarten Berufs­unfähigkeitsrente
  • Vertragslaufzeit
  • Zusätzliche Leistungen wie Pflegeoption oder Leistung bereits bei langer Arbeitsunfähigkeit

Für selbständige Hebammen sind die Beiträge zudem als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar – das senkt die effektive Belastung. Ob und in welchem Umfang, hängt von Ihren übrigen Vorsorgebeiträgen ab.

Mehr zu den Kosten der Berufs­unfähigkeits­versicherung

Experten-Tipp:
Wer die Laufzeit zu kurz wählt, spart am falschen Ende

„Um den Beitrag zu drücken, lassen viele die BU mit 60 enden – ein teurer Fehler, denn berufsunfähig wird man häufig in den letzten Berufsjahren. Sparen Sie lieber an der Anfangsrente und ziehen Sie die Laufzeit bis 67 durch. Mit einer Nach­versicherungsgarantie erhöhen Sie die Rente später ohne neue Gesundheitsprüfung – so bleibt der Schutz vollständig und trotzdem bezahlbar.“

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Ihren persönlichen BU-Beitrag als Hebamme berechnen lassen

Die Tabelle gibt nur eine grobe Richtung. Was Ihre BU wirklich kostet, hängt von Alter, Tätigkeitsschwerpunkt und Gesundheit ab. Wir berechnen Ihren Beitrag konkret und zeigen Ihnen, wo Sie sparen können.

  • Beitragsvergleich über mehrere Versicherer hinweg
  • Günstige Einstiegsbeiträge für Studentinnen und Berufseinsteigerinnen
  • Unsere BU-Beratung ist von Finanztip empfohlen
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Aktuelle Testergebnisse

Berufs­unfähigkeits­versicherungen werden von unabhängigen Instituten regelmäßig getestet. Wir haben diese Testergebnisse für Sie zusammengefasst. Aktuell gibt es allerdings keine Tests von Berufs­unfähigkeits­versicherungen, die sich speziell an Hebammen richten. Die Testergebnisse zur allgemeinen Berufs­unfähigkeits­versicherung können Ihnen aber dennoch eine erste Orientierung zu Anbietern und Tarifen geben.

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2026)

AnbieterFranke und Bornberg ØDFSI ØIVFP ØFinanztest ØServiceValue EuroAtlasGesamt­wertung von 100
Logo Dialog Versicherung AGDialogFFF+Sehr gutExzellentSehr gut96
Logo VPV VersicherungenVPVFFFSehr gut95
Logo Lebensversicherung von 1871 a. G. MünchenLV 1871FFFHervorragendExzellentSehr gutSehr gut94

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Berufs­unfähigkeits­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Berufs­unfähigkeits­versicherer im Test (2026)

KlinikRente für Hebammen

Die KlinikRente ist das Versorgungswerk für Beschäftigte im Gesundheitswesen – getragen vom Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. (BDPK). Über sie können Hebammen oft günstiger und mit einer auf medizinische Berufe zugeschnittenen Risikoprüfung an eine BU kommen als über manchen Standardtarif.

Wichtig zu wissen: Die KlinikRente ist kein exklusiver Hebammen-Zugang. Der Zugang läuft in der Regel über eine teilnehmende Einrichtung oder einen teilnehmenden Arbeitgeber. Angestellte Hebammen in einer Klinik, die am Versorgungswerk teilnimmt, profitieren am direktesten. Für selbständige Hebammen ist der Zugang nicht automatisch gegeben und sollte im Einzelfall geprüft werden.

Icon Achtung

Der Vorteil liegt in der Risikobewertung: Das Versorgungswerk kennt die beruflichen Tätigkeiten im Gesundheitswesen und differenziert zwischen den Fachrichtungen. Das kann sich in einem günstigeren Beitrag oder besseren Annahmebedingungen niederschlagen – ein echter Pluspunkt, den die meisten Vergleichsportale gar nicht auf dem Schirm haben.


KlinikRente oder Standardtarif – was für Sie besser passt

Ob KlinikRente oder Standardtarif die bessere Wahl ist, hängt vor allem an Ihrer Beschäftigungsform. Pauschal ist keiner der beiden Wege überlegen. Für angestellte und für freiberufliche Hebammen fällt die Rechnung unterschiedlich aus – deshalb lohnt sich der direkte Vergleich beider Wege.

Für angestellte Klinik-Hebammen spielt die KlinikRente ihre Stärken aus, sofern der Arbeitgeber am Versorgungswerk teilnimmt. Der Zugang läuft dann unkompliziert über die Einrichtung, und die auf Gesundheitsberufe zugeschnittene Risikoprüfung kann günstigere Konditionen bringen. Dagegen steht: Sie sind an die Tarife des Versorgungswerks gebunden und haben weniger Auswahl als am Gesamtmarkt. Wer eine sehr spezielle Klauselkombination sucht, findet sie am Standardmarkt unter Umständen eher.

Logo KlinikRente

Für freiberufliche Hebammen sieht es anders aus. Der Zugang zur KlinikRente ist nicht automatisch gegeben und muss im Einzelfall geprüft werden. Hier ist der Standardmarkt oft der flexiblere Weg: Sie können aus vielen Tarifen den passenden auswählen und gezielt auf eine faire Umorganisationsklausel und eine Arbeitsunfähigkeitsklausel achten. Der mögliche Nachteil: Ohne die spezielle Risikobewertung des Versorgungswerks kann der Beitrag im Einzelfall höher ausfallen.

Unterm Strich gilt: Angestellte in einer teilnehmenden Klinik prüfen die KlinikRente zuerst, Freiberufliche starten am besten mit einem Marktvergleich und ziehen die KlinikRente als zusätzliche Option hinzu. Welcher Weg im konkreten Fall die besseren Konditionen bringt, zeigt erst die Gegenrechnung beider Angebote.

Mehr zur KlinikRente

Experten-Tipp:
Die KlinikRente ist nicht automatisch der günstigste Weg

„Die KlinikRente gilt als Geheimtipp für Gesundheitsberufe – pauschal stimmt das nicht. Für angestellte Hebammen in einer teilnehmenden Klinik ist sie oft stark, freiberufliche kommen über den Standardmarkt teils günstiger und flexibler weg. Lassen Sie sich nicht auf einen Weg festlegen, sondern beide gegenrechnen. Erst der direkte Vergleich zeigt, welcher Zugang für Ihr Profil wirklich der bessere ist.“

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So finden Hebammen die richtige Berufs­unfähigkeits­versicherung

Bei der Auswahl kommt es für Hebammen auf wenige, aber entscheidende Punkte an. Achten Sie vor dem Abschluss besonders auf:

  • Eine ausreichend hohe Monatsrente (75 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens, mindestens 1.000 Euro)
  • Die Infektionsschutzklausel als berufsspezifisches Muss
  • Den Verzicht auf abstrakte Verweisung
  • Eine Nach­versicherungsgarantie, vor allem bei frühem Abschluss
  • Für Selbständige: faire Umorganisationsklausel und Arbeitsunfähigkeitsklausel
  • Beitrag und Bedingungen – nicht nur den Netto-, sondern auch den Bruttobeitrag prüfen

Warum Sie Ihren BU-Antrag nicht selbst stellen sollten

Wenn Sie direkt bei einem Versicherer einen BU-Antrag stellen und abgelehnt werden, wird das in den Datenbanken der Versicherer erfasst. Bei jedem weiteren Antrag – auch bei anderen Anbietern – müssen Sie diese Ablehnung angeben. Das verschlechtert Ihre Chancen erheblich.

Als Versicherungsexperte und Beratungsportal stellen wir die anonyme Risikovoranfrage für Sie: Ihr Name taucht nicht auf, es wird nichts gespeichert, und Sie erfahren vorab, welcher Versicherer Sie zu welchen Konditionen annehmen würde. Aus unseren Voranfragen für Gesundheitsberufe wissen wir, dass psychische und orthopädische Vor­erkrankungen die häufigsten Gründe für Zuschläge sind – und dass sich für sie fast immer eine Lösung finden lässt. Diesen Weg bieten weder Vergleichsportale noch AI-Auskunftstools.

Icon Telefon

Trotz Vorerkrankung sicher zur Berufs­unfähigkeits­versicherung

Rückenbeschwerden oder eine psychische Vorgeschichte bedeuten kein Aus – sie wollen nur richtig angegangen werden. Wir stellen für Sie die anonyme Risikovoranfrage, bevor irgendetwas in einer Versichererdatenbank landet. So erfahren Sie vorab, wer Sie zu welchen Konditionen annimmt. Unsere BU-Beratung ist von Finanztip empfohlen.

  • Anonyme Risikovoranfrage ohne Ablehnungseintrag
  • Kein gespeicherter Name, kein Risiko für künftige Anträge
  • Erfahrung mit orthopädischen und psychischen Vor­erkrankungen
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Berater

Was passiert, wenn der Versicherer nicht zahlen will?

Leistungsablehnungen bei der BU sind keine Seltenheit – Versicherer prüfen jeden Antrag genau und suchen nach Gründen, nicht zahlen zu müssen. Als Ihr Experte stehen wir in diesem Fall auf Ihrer Seite: Wir prüfen die Ablehnung, fordern die Begründung an und setzen Ihren Anspruch durch.

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Das ist unser Job – Sie müssen sich nicht allein durch Widerspruchsverfahren kämpfen. Ein Experte haftet zudem nach dem Versicherungs­vertrags­gesetz für seine Beratung (Quelle: § 63 VVG). Diese Verbindlichkeit und diesen Beistand bietet keine AI-Auskunft und kein Vergleichsportal. Unsere BU-Beratung ist von Finanztip empfohlen.

Häufige Fragen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung für Hebammen

Was kostet eine gute BU im Monat?

Eine leistungsstarke Berufs­unfähigkeits­versicherung kostet die meisten Menschen zwischen 40 und 100 Euro im Monat. Für Hebammen liegt der Einstieg je nach Profil bei rund 39 bis 70 Euro für eine Monatsrente von 1.000 Euro. Den größten Einfluss auf den Beitrag haben Ihr Alter, Ihr Gesundheitszustand und Ihr Tätigkeitsschwerpunkt beim Abschluss. Wer jung und gesund startet, sichert sich dauerhaft den niedrigsten Beitrag.

Wie viel Geld bekommt man, wenn man berufsunfähig ist?

Sie bekommen genau die monatliche Rente, die Sie im Vertrag vereinbart haben – unabhängig von Ihrem tatsächlichen Verdienstausfall. Als Faustregel sollte die Berufs­unfähigkeitsrente etwa 75 bis 80 Prozent Ihres Nettoeinkommens abdecken, mindestens aber 1.000 Euro im Monat. Die Versicherung zahlt diese Rente, solange die Berufs­unfähigkeit besteht, längstens bis zum vereinbarten Endalter. Die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente lag 2024 dagegen nur bei durchschnittlich rund 1.100 Euro monatlich.

Wann lohnt sich eine BU nicht?

Eine eigene Berufs­unfähigkeits­versicherung lohnt sich in wenigen Fällen kaum – etwa wenn Sie kurz vor dem Ruhestand stehen oder bereits über ausreichend hohes, gesichertes Vermögen verfügen, um einen dauerhaften Einkommensausfall selbst zu tragen. Auch wer keinerlei Einkommen absichern muss, braucht keine BU. Für berufstätige Hebammen mit Familie oder laufenden Verpflichtungen trifft das aber praktisch nie zu: Ihre Arbeitskraft ist die wichtigste Einnahmequelle, und die gesetzliche Absicherung reicht im Ernstfall nicht aus.

Ab welchem Alter sollte eine Hebamme eine BU abschließen?

Am besten so früh wie möglich – ideal schon während Studium oder Ausbildung. Der Grund: Sowohl der niedrige Einstiegsbeitrag als auch Ihr aktueller Gesundheitszustand werden im Vertrag dauerhaft festgeschrieben. Spätere Diagnosen wie Rückenbeschwerden können den Beitrag dann nicht mehr erhöhen. Ein Abschluss mit Mitte oder Ende 30 ist trotzdem sinnvoll, kostet aber mit jedem Jahr etwas mehr. „Zu spät“ gibt es kaum, solange Sie gesund sind.

Was ist die Infektionsklausel bei der BU?

Die Infektionsklausel ist eine Zusatzregelung, die leistet, wenn Ihnen die Berufsausübung wegen einer Infektion behördlich verboten wird. Für Hebammen ist sie die wichtigste berufsspezifische Klausel. Erhalten Sie vom Gesundheitsamt nach dem § 31 Infektionsschutzgesetz ein Tätigkeitsverbot, sind Sie zwar nicht krank im Sinne der 50-Prozent-Schwelle, dürfen aber nicht mehr arbeiten. Ohne diese Klausel zahlt eine Berufs­unfähigkeits­versicherung in dieser Situation oft nicht. Mit ihr greift der Schutz trotzdem.

Warum brauchen selbständige Hebammen eine BU?

Ja, für selbständige Hebammen ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung besonders wichtig. Anders als Angestellte erhalten Sie keine Lohnfortzahlung und kein Krankengeld über die gesetzliche Krankenkasse, wenn Sie freiwillig oder privat versichert sind. Fällt Ihre Arbeitskraft aus, fehlt das Einkommen sofort und vollständig. Achten Sie als Selbständige zusätzlich auf eine faire Umorganisationsklausel und eine Arbeitsunfähigkeitsklausel, die schon bei langer Krankschreibung leistet.

Wie bekomme ich eine BU trotz Vorerkrankung als Hebamme?

Ja, eine Vorerkrankung bedeutet selten ein endgültiges Aus. Alte, ausgeheilte Beschwerden führen meist nicht zur Ablehnung – häufig ist ein Abschluss mit einem kleinen Beitragszuschlag oder einem begrenzten Leistungsausschluss möglich. Bei Gesundheitsberufen sind orthopädische und psychische Vorgeschichten die häufigsten Gründe für solche Zuschläge. Eine anonyme Risikovoranfrage klärt vorab, ob und zu welchen Konditionen Sie versicherbar sind – ohne dass ein Ablehnungseintrag entsteht.

Was ist der Unterschied zwischen abstrakter und konkreter Verweisung?

Bei der abstrakten Verweisung darf der Versicherer Sie theoretisch auf einen anderen Beruf verweisen, den Sie mit Ihrer Ausbildung und Erfahrung noch ausüben könnten – selbst wenn Sie diesen Beruf gar nicht ausüben. Bei der konkreten Verweisung zählt nur, ob Sie tatsächlich eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben. Ein guter Vertrag verzichtet auf die abstrakte Verweisung. So kann der Versicherer Sie nicht auf einen anderen Beruf verweisen, um die Leistung zu verweigern.

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Lena Mierbach
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Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren.
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