Berufsunfähigkeits­versicherung für Ärzte Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2023)

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Wieso eine Berufsunfähigkeits­versicherung für Ärzte unverzichtbar ist, was sie leisten muss und worauf Ärzte besonders achten sollten.


Das Wichtigste in Kürze

  • Die Absicherung für Ärzte über die Versorgungswerke ist in der Regel nicht ausreichend. Eine Berufsunfähigkeits­versicherung (BU) gleicht entstehende Versorgungslücken aus.
  • Für Ärzte besonders wichtig ist, dass eine Infektionsklausel in der Berufsunfähigkeits­versicherung enthalten ist.
  • Niedergelassene Ärzte mit einer eigenen Praxis sollten zusätzlich auf eine Umorganisationsklausel im Vertrag achten.
  • Eine Berufsunfähigkeits­versicherung für Ärzte ist bereits ab 31 € im Monat erhältlich.
  • Lassen Sie sich von unseren Experten beraten, um die optimale Absicherung für Sie zu finden.

Direkt zum Inhalt

  1. Ist eine BU für Ärzte sinnvoll?
  2. Hohes Risiko im Gesundheitswesen
  3. Bei BU für Ärzte beachten
  4. Risikoeingruppierung von Ärzten
  5. Leistungen
  6. Versorgungwerk reicht nicht
  7. Kosten (inkl. Beispiel)
  8. Aktuelle Testergebnisse
  9. Tipps für den Vergleich
  10. Fazit
Foto von Nina Bruckmann
Zuletzt aktualisiert am

Das erwartet Sie hier

Wieso eine Berufsunfähigkeits­versicherung für Ärzte unverzichtbar ist, was sie leisten muss und worauf Ärzte besonders achten sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Ist eine BU für Ärzte sinnvoll?
  2. Hohes Risiko im Gesundheitswesen
  3. Bei BU für Ärzte beachten
  4. Risikoeingruppierung von Ärzten
  5. Leistungen
  6. Versorgungwerk reicht nicht
  7. Kosten (inkl. Beispiel)
  8. Aktuelle Testergebnisse
  9. Tipps für den Vergleich
  10. Fazit
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Absicherung für Ärzte über die Versorgungswerke ist in der Regel nicht ausreichend. Eine Berufsunfähigkeits­versicherung (BU) gleicht entstehende Versorgungslücken aus.
  • Für Ärzte besonders wichtig ist, dass eine Infektionsklausel in der Berufsunfähigkeits­versicherung enthalten ist.
  • Niedergelassene Ärzte mit einer eigenen Praxis sollten zusätzlich auf eine Umorganisationsklausel im Vertrag achten.
  • Eine Berufsunfähigkeits­versicherung für Ärzte ist bereits ab 31 € im Monat erhältlich.
  • Lassen Sie sich von unseren Experten beraten, um die optimale Absicherung für Sie zu finden.

Darum ist eine Berufsunfähigkeits­versicherung für Ärzte sinnvoll

Eine Berufsunfähigkeits­versicherung für Ärzte ist unverzichtbar. Denn nicht nur tragen Ärzte eine große Verantwortung, sie sind im Rahmen ihrer Arbeit auch hohen Belastungen und einem erhöhten Ansteckungsrisiko ausgesetzt. Schichtdienste, Infektionsgefahren und psychischer Stress gelten als Risikofaktoren für eine Berufsunfähigkeit.


Private Absicherung besser als Versorgungswerk

Die Absicherung im berufsständischen Versorgungswerk ist für Mediziner zwar ver­pflichtend, jedoch deckt diese nicht alle Risiken ab und leistet beispielsweise erst bei einer Berufsunfähigkeit von 80 bis 100 Prozent. Eine private Berufsunfähigkeits­versicherung leistet dagegen in der Regel bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent und gleicht so mögliche Versorgungslücken aus.

Vorteile einer Berufsunfähigkeits­versicherung für Ärzte

  • Zahlung einer Berufsunfähigkeits­rente bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent
  • Absicherung auch bei behördlich angeordnetem Tätigkeitsverbot durch Infektionsschutzklausel
  • Günstige Beiträge, da Ärzte in vielen Fällen in die niedrigste Risikogruppe eingeordnet werden

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Diese Berufsunfähigkeits­versicherer für Ärzte empfehlen unsere Experten

Unsere Experten der Berufsunfähigkeits­versicherung empfehlen für die Berufsgruppe der Ärzte unter anderem folgende Anbieter:

Je nach Ihrer individuellen Situation, Ihren persönlichen Anforderungen und Ihrer Fachrichtung als Arzt können wir Ihnen noch weitere Berufsunfähigkeits­versicherer empfehlen. Gerade bei einer Berufsunfähigkeits­versicherung kommt es bei der Wahl des Anbieters immer auf den Einzelfall an. Kontaktieren Sie uns daher gerne, um die ideale Absicherung für Sie als Arzt zu finden.

Hohe Belastung im Gesundheitswesen führt zu hohem Risiko

Icon Krankenakte

Wie jeder Arbeitnehmer oder Selbständige mit anspruchsvollem Beruf haben auch Ärzte ein erhebliches Risiko, aufgrund einer langwierigen Erkrankung nicht mehr arbeiten zu können. Eine umfassende Absicherung gegen eine Berufsunfähigkeit ist daher für Ärzte ebenso wichtig wie für jeden anderen Berufstätigen.

Dies gilt umso mehr, als dass die Belastungen im Gesundheitswesen besonders hoch sind und viele Mediziner heute bis ins hohe Alter arbeiten und ihre Praxis auch nach dem 60. Lebensjahr noch lange nicht aufgeben. Das Risiko, berufsunfähig zu werden, steigt aber mit dem Alter, weshalb eine umfassende Vorsorge wichtig ist. Hier erfahren Sie mehr dazu, welche Ursachen eine Berufsunfähigkeit haben kann:

Alle Ursachen einer Berufsunfähigkeit


Beispielhafte Risikofaktoren

Fachgebiet / AnstellungsverhältnisBeispielhafte Risikofaktoren
Angestellte Ärzte im KrankenhausHohe psychische und physische Belastung durch Schichtdienste und Personalmangel im Gesundheitswesen
Ärzte mit eigener PraxisHohe Belastung durch Verantwortung für Angestellte und Führung eines eigenen Unternehmens
ChirurgenBerufsunfähigkeit kann schon bei leichten Verletzungen oder chronischen Krankheiten der Hände, der Augen oder des Rückens eintreten
ZahnärzteHier gelten die gleichen Risiken wie für Chirurgen; hinzu kommt bei eigener Praxis die Belastung durch eine erhöhte Verantwortung

Icon Prozent in Kreis mit Pfeil

Wie wahrscheinlich wird ein Arzt berufsunfähig?

Laut Statistik wird jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Arbeitslebens mindestens einmal berufsunfähig. Dies gilt auch für Ärzte, die vor allem durch psychischen Stress, eine dauerhafte Überforderung und massiven Zeitdruck besonders oft an einem Burnout erkranken. Was wiederum zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit durch Depressionen führen kann. Mehr dazu, wieso der Abschluss einer Berufsunfähigkeits­versicherung für Sie sinnvoll ist, lesen Sie hier:

Ist eine Berufsunfähigkeits­versicherung sinnvoll?

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Darauf müssen Ärzte bei einer Berufsunfähigkeits­versicherung achten

Fachrichtung entscheidend

Egal ob als angestellter Arzt in einer Praxis, als Betriebsarzt, in einem Krankenhaus oder als niedergelassener Arzt – für Sie kommt es bei der Wahl der passenden Berufsunfähigkeits­versicherung immer auch darauf an, in welchem Fachgebiet Sie als Arzt arbeiten. So wird beispielsweise für Chirurgen in der Regel ein Risikoaufschlag verlangt. Daher lohnt es sich, bereits frühzeitig als Medizinstudent oder Assistenzarzt eine Berufsunfähigkeits­versicherung abzuschließen. So vermeiden Sie nicht nur mögliche Risikoaufschläge, Sie profitieren auch von günstigeren Beiträgen sowie einem geringeren Risiko von Ausschlüssen oder sogar einer Ablehnung der Berufsunfähigkeits­versicherung aufgrund von Vor­erkrankungen.

Icon Coronavirus

Infektionsschutzklausel

Da Ärzte genauso wie Zahnärzte und Pflegekräfte einem besonderen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, sollten Sie darauf achten, dass Ihr Vertrag eine Infektionsschutzklausel beinhaltet. So ist sichergestellt, dass Ihr Versicherungsschutz auch dann greift, wenn Ihnen aufgrund §31 des Infektionsschutzgesetzes ein behördliches Tätigkeitsverbot ausgesprochen wird. Dauert dieses voraussichtlich mindestens sechs Monate lang an, erhalten Sie ebenfalls die vereinbarte Berufsunfähigkeits­rente.

Verzicht auf abstrakte Verweisung

Zudem sollte Ihr Berufsunfähigkeits­versicherer auf eine abstrakte Verweisung verzichten. So können Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht auf eine vergleichbare Tätigkeit verwiesen werden, die Sie theoretisch noch ausüben könnten.

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Icon Krankenhaus

Besonderheiten für niedergelassene Ärzte

Als niedergelassener Arzt haben Sie eine hohe Investition bei der Gründung Ihrer eigenen Praxis getätigt. Daher ist auch das finanzielle Risiko im Falle einer Berufsunfähigkeit für Sie besonders hoch. Berufsunfähigkeits­versicherer gehen ohnehin bei allen Selbständigen von einem erhöhten Risiko der Berufsunfähigkeit aus.

Umorganisationsklausel

Unter anderem sollten Sie auf die Umorganisationsklausel in Ihrer Berufsunfähigkeits­versicherung achten. Diese regelt, ob und in welchem Umfang Ihr Versicherer prüfen darf, wie Ihre Praxis aufgrund Ihrer Berufsunfähigkeit umorganisiert werden kann. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, verzichten einige Versicherer auf diese Prüfung. Beispielsweise, wenn Ihre Arbeit hauptsächlich kaufmännische und organisatorische Tätigkeiten umfasst oder Ihre Praxis weniger als fünf Angestellte hat. Bei der Anzahl der Angestellten rechnen zudem manche Versicherer alle in der Praxis angestellten Personen mit ein, andere jedoch nur die angestellten Ärzte.

Icon Kreis aus Pfeilen

Im Idealfall schließen Sie eine Umorganisationsklausel aus. Sollte der Ausschluss nicht möglich sein, dann muss die Umorganisation wenigstens als zumutbar und sinnvoll deklariert werden. Lassen Sie sich hierzu gerne von unseren Experten beraten, um die für Sie passende Berufsunfähigkeits­versicherung zu finden.

Besonderheiten der Dienst- und Berufsunfähigkeits­versicherung für Amtsärzte

Als ernannter Amtsarzt befinden Sie sich in Bezug auf eine Berufsunfähigkeits­versicherung in einer besonderen Situation. Denn wie bei allen Beamten besteht für Sie nicht nur das Risiko der Berufsunfähigkeit, sondern Sie können schon aus geringeren Gründen von Ihrem Dienstherren als dienstunfähig erklärt werden. Daher ist es für Sie als verbeamteter Arzt besonders wichtig, dass Sie Ihre Berufsunfähigkeits­versicherung um eine Dienstunfähigkeits­klausel ergänzen. Andernfalls wird Ihnen nur ab einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent eine Berufsunfähigkeits­rente gezahlt.

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Risikoeingruppierung von Ärzten: Risikoklasse A

Wegen Ihrer akademischen Ausbildung werden Sie als Arzt in der Regel in die Risikoklasse A eingruppiert. Für Ihre Berufsgruppe nehmen die Versicherer ein normales Risiko an.

Trotz der für Sie günstigen Eingruppierung Ihrer Berufsgruppe werden Sie als Arzt mitunter bis ins hohe Alter arbeiten. Zudem besteht für Ärzte immer die Gefahr einer schwerwiegenden Infektion. Diese kann im schlimmsten Fall ein Berufsverbot zur Folge haben. Deshalb bieten gute Berufsunfähigkeits­versicherungen für Ärzte eine spezielle Klausel für Infektions­erkrankungen an.

Leistungen der Berufsunfähigkeits­versicherung für Ärzte

Die Leistungen der Berufsunfähigkeits­versicherung sind für alle Berufsgruppen einheitlich. In der Regel wird ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert, eine monatliche Berufsunfähigkeits­rente geleistet. Dadurch, dass bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent geleistet wird, wird der Lebensstandard des Versicherten abgesichert – auch für den Fall, dass eine berufliche Neuorientierung stattfinden muss. Dies ist gerade für Ärzte, die eine eigene Praxis gründen wollen, sehr wichtig, da eine Berufsunfähigkeits­versicherung bei Banken auch als Kreditsicherung gilt.

Alle Leistungen einer Berufsunfähigkeits­versicherung

Icon Glühbirne

Wann ist ein Arzt berufsunfähig?

Die Berufsunfähigkeits­versicherung leistet immer bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent in Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf. Können Sie beispielsweise als Chirurg nach einem Unfall nicht mehr operieren, weil die Beweglichkeit Ihrer Hände eingeschränkt ist, erhalten Sie Ihre Berufsunfähigkeits­rente. Unabhängig davon, ob Sie noch andere Arbeiten ausführen können. Mehr Informationen dazu, ab wann Sie als berufsunfähig gelten, lesen Sie hier:

Ab wann gelte ich als berufsunfähig?

Spezielle Tarife für Ärzte

Auf dem Markt gibt es einige Versicherer, die sich auf die Berufsgruppe der Ärzte spezialisiert haben und daher Tarife der Berufsunfähigkeits­versicherungen anbieten, die speziell auf die Bedürfnisse von Ärzten zugeschnitten sind. Dazu zählen beispielsweise:

Die Deutsche Ärzte­versicherung

Tarif: Selbständige Berufsunfähigkeits­versicherung, für akademische Heilberufe und deren Angehörige

  • Interessenvertretung durch Vertreter der Heilberufe
  • Auf Bedürfnisse der Heilberufe abgestimmte Bedingungen
  • Enthält Infektionsklausel
  • Auf akademische Heilberufe abgestimmte Ereignisse zur nachträglichen Erhöhung der Berufsunfähigkeits­rente
  • Umorganisationsverzicht für niedergelassene Ärzte mit weniger als fünf angestellten akademischen Heilberuflern
  • Günstige Einstiegsmöglichkeiten für Studenten

KlinikRente (Kooperation verschiedener Versicherer)

Tarif: KlinikRente.BU und KlinikRente.BU 4U, für Beschäftigte und Selbständige im Gesundheitswesen

  • Enthält Infektionsschutzklausel
  • Keine abstrakte Verweisung
  • Spezieller Tarif für Schüler, Studenten und Azubis unter 30 Jahren

Sprechen Sie uns gerne hierzu an: Unsere erfahrenen Versicherungsberater kennen den Markt und können Ihnen bei der Wahl eines bestmöglich zu Ihnen passenden Tarifs helfen.

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Das berufsständische Versorgungswerk reicht oft nicht aus

Da der Arztberuf zu den kammerfähigen, freien Berufen gehört, sind Ärzte grundsätzlich durch ihr berufsständisches Versorgungswerk gegen eine Berufs­unfähigkeit abgesichert. Die Versorgungswerke bieten allerdings eher eine Art berufsbezogene Erwerbsunfähigkeitsrente, die erst ausbezahlt wird, wenn die versicherte Person zu nahezu 100 Prozent nicht mehr im ärztlichen Berufsfeld arbeiten kann. Das heißt, beispielsweise auch keine Verwaltungs- oder Beratungstätigkeit im medizinischen Bereich mehr ausführen kann. Gegebenenfalls muss sogar die Approbation abgegeben werden. Mehr Informationen dazu, wie die Arbeits­gemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. eine Berufsunfähigkeit bewertet, finden Sie hier.


Unterschiede zwischen Berufsunfähigkeits­rente der Versorgungswerke und privater Berufsunfähigkeits­versicherung

KriterienVersorgungswerkePrivate BU
Leistungsvoraussetzungen100 Prozent Berufsunfähigkeit (Aufgabe des Berufs)50 Prozent Berufsunfähigkeit
RentenhöheAbhängig vom Einkommen / gezahlten BeiträgenKann weitgehend selbst bestimmt werden
Gesundheits- und RisikoprüfungKeineGesundheits- und Risikoprüfung bei Antragstellung
VerweisungsmöglichkeitenUmfangreichKann in Vertragsbedingungen ausgeschlossen werden

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Kosten einer Berufsunfähigkeits­versicherung für Ärzte

Kostenbeispiel: Berufsunfähigkeits­versicherung für Ärzte

  • Geburtsdatum: 01.06.1977
  • Schlussalter: 67 Jahre
  • Beruf: Arzt/Ärztin (mit operativer Tätigkeit)
BU-RenteMonatsbeitrag (gerundet)
1.000 €52 €
1.200 €62 €
1.500 €78 €

Genauen Kosten immer Individuell

Je früher Sie sich als Arzt für eine Berufsunfähigkeits­versicherung entscheiden, desto geringer sind für Sie die Kosten. So gibt es beispielsweise günstige Tarife für Studenten, die Sie bereits als Medizinstudent abschließen können. Des Weiteren hängen die Kosten sehr stark von individuellen Faktoren ab wie beispielsweise Ihrem Alter, Ihrer gesundheitlichen Situation oder gefährlichen Hobbys und sind daher schwer pauschal zu bestimmten. Wie sich die Kosten einer Berufsunfähigkeits­versicherung genau zusammensetzen, erfahren Sie hier:

Was kostet eine Berufsunfähigkeits­versicherung?

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Berufsunfähigkeits­versicherungen für Ärzte: Testsieger (2023)

So wird die Berufsunfähigkeits­versicherung für Ärzte getestet

Die Berufsunfähigkeits­versicherung für Ärzte muss sehr genau auf die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen abgestimmt werden. Daher sind pauschale Tests zu dieser Versicherung nicht immer leicht durchzuführen. Einige renommierte Analysehäuser testen jedoch die Berufsunfähigkeits­versicherung auch speziell für die Berufsgruppe der Ärzte. Wie Berufsunfähigkeits­versicherungen für Ärzte genau getestet werden und alle aktuellen Testergebnisse finden Sie hier:

Alle Testsieger der Berufsunfähigkeits­versicherung (2023)

Berufsunfähigkeits­versicherungen für Ärzte vergleichen

Die passende Berufsunfähigkeits­versicherung für Ärzte finden

  • Achten Sie beim Abschluss darauf, dass eine abstrakte Verweisung ausgeschlossen wird. Diese ermöglicht es dem Versicherer sonst, Sie auf eine andere berufliche Tätigkeit zu verweisen, bevor die Berufsunfähigkeits­rente ausgezahlt wird.
  • Die Versicherungs- und Leistungszeit sollte immer bis zum Renteneintrittsalter gehen, auch wenn Sie durch eine kürzere Dauer Kosten einsparen können. Wenn Sie beispielsweise nur bis zu einem Alter von 62 Jahren abgesichert sind, entsteht eine Absicherungslücke von aktuell fünf Jahren. Gerade im Alter erhöht sich jedoch das Risiko, berufsunfähig zu werden.
  • Gerade wenn Sie noch am Anfang Ihrer Karriere stehen, sollten Sie auf die Nach­versicherungsbedingungen und die Nach­versicherungsgarantie achten. So haben Sie die Möglichkeit, Ihre Berufsunfähigkeits­rente auch während der Vertragslaufzeit zu erhöhen – und zwar ohne erneute Gesundheits- oder Risikoprüfung. Dies wird beispielsweise relevant, wenn Sie einen neuen Job mit einem höheren Gehalt antreten oder eine eigene Praxis eröffnen und sich dadurch Ihr Absicherungsbedarf erhöht.

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Fazit

Auch wenn Ärzte ver­pflichtend über das berufsständische Versorgungswerk abgesichert sind, ist eine private Berufsunfähigkeits­versicherung für Ärzte unverzichtbar. Denn das berufsständische Versorgungswerk leistet erst ab einer Berufsunfähigkeit von 80 bis 100 Prozent, wodurch empfindliche Versorgungslücken entstehen.


Lassen Sie sich von unseren Experten unterstützen

Mit dem Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeits­versicherung sind Sie als Arzt bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent abgesichert. Auch enthalten eine Vielzahl von Berufsunfähigkeits­versicherungen bereits wichtige Klauseln und Regelungen für Sie als Arzt wie beispielsweise die Infektionsschutzklausel. Und auch als verbeamteter Arzt profitieren Sie von einer Berufsunfähigkeits­versicherung, da Sie in der Regel eine Dienstunfähigkeits­klausel mit vereinbaren können. Lassen Sie sich dazu gerne von unseren Experten der Berufsunfähigkeits­versicherung beraten, damit Sie mit Ihrer Arbeitskraft bestmöglich abgesichert sind.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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