Sterbegeldversicherung
Im Gegensatz zur Risikolebensversicherung sichert die Sterbegeldversicherung nicht das Auskommen der Hinterbliebenen ab, sondern dient der Finanzierung der Bestattungskosten des Versicherten nach dessen Ableben. Die Versicherungskaufleute von transparen-beraten helfen Ihnen, das richtige Angebot zu finden!Inhaltsverzeichnis
- Für wen eignet sich die Sterbegeldversicherung?
- Vertragsgestaltung
- Warum ist eine Sterbegeldversicherung wichtig? Fünf Irrtümer zu den Kosten einer Beerdigung
- Sterbegeldversicherung kündigen
- Leistungsauszahlung
- Minimale und Maximale Kosten einer Beerdigung
- Leistungen im Einzelnen
- Sterbegeld als Sonderausgabe
- Vergleich der Testsieger
Für wen eignet sich die Sterbegeldversicherung?
Die Sterbegeldversicherung eignet sich für jeden in Deutschland lebenden Menschen, da die Bestattungspflicht in Deutschland verschiedene Standarts vorschreibt. Und diese Vorschriften verursachen zum Teil erhebliche Kosten für die Hinterbliebenen. Zudem wird seit 2004 kein Sterbegeld mehr von den gesetzlichen Krankenversicherungen ausgezahlt.
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- Friedhofsgebühren
- Bestatterleistungen
- Gebühren für Urkunden
- Kosten für den Sarg
- Kosten für die Trauerfeier
- Kosten für Trauerkränze
- Kosten für den Grabstein
Vertragsgestaltung
Die Länge der Beitragsauszahlungsdauer hängt vom Versicherungsunternehmen ab. Die Verträge variieren hierbei von Zahlungen bis zum 65. Lebensjahr und Zahlungen bis zum 85. Lebensjahr, bis hin zu lebenslänglich laufenden Zahlungsvereinbarungen. In der Regel läuft die Zahlung zur Sterbegeldversicherung bis zum 85. Lebensjahr, bis zum 100. Lebensjahr läuft die Versicherung (Versicherungen im Überblick) dann beitragsfrei weiter.
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Warum ist eine Sterbegeldversicherung wichtig? Fünf Irrtümer zu den Kosten einer Beerdigung
Irrtum Nr. 1: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Beerdigung
Seit dem Jahr 2004 zahlt die Krankenkasse keinen Zuschuss mehr zu den Beerdigungskosten. Seitdem müssen die Angehörigen selbst für die Kosten der Bestattung aufkommen.
Irrtum Nr. 2: Angehörige müssen nur für die Beerdigungskosten aufkommen, wenn sie das Erbe annehmen
Nahe Angehörige sind verpflichtet die Beerdigung von nahen Angehörigen zu zahlen – unabhängig davon, ob sie das Erbe antreten oder nicht. Denn in Deutschland gilt die sogenannte „Totenfürsorgepflicht“ und die ist nicht mit dem Erbrecht verbunden. Weigern sich die Angehörigen für die Kosten aufzukommen, so zahlt zwar das Ordnungsamt die Bestattungskosten, holt sich diese aber von den Angehörigen hinterher zurück.
Irrtum Nr. 3: Der Staat übernimmt die Kosten, wenn man kein Geld hat
Nur wenn die Angehörigen nachweislich nicht für die Bestattungskosten aufkommen können, übernimmt der Staat die Bezahlung für die Beerdigung – nicht aber für Extras wie Blumenschmuck und Trauerfeier.
Irrtum Nr. 4: Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Beerdigungskosten zu übernehmen
Nur den Angehörigen von verstorbenen Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst werden für den Sterbemonat und zwei Folgemonate noch weiterhin Bezüge gezahlt.
Irrtum Nr. 5: Selbst Sparen sichert Beerdigungskosten ab
Eine Sterbegeldversicherung ist auch dafür da, den Fall eines frühen Todes abzusichern. Wenn die private Vorsorge noch nicht lange läuft, besteht kaum eine Chance, die Bestattungskosten abzusichern. Das Sterbegeld zählt außerdem zum staatlichen Schonvermögen, privat Angespartes nicht.
Sterbegeldversicherung kündigen
Bei einer Kündigung der Sterbegeldversicherung sind folgende Punkte zu beachten:
- Die Kündigung ist zum Ende der Versicherungsperiode möglich
- Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 4 Wochen
- Die Kündigung muss dem Versicherer schriftlich eingereicht werden
- Bei einer Kündigung wird der Rückkaufswert ausgezahlt
- In den ersten Jahren kann der Rückkaufswert sehr gering oder gar nicht vorhanden sein
Besser als eine Kündigung ist immer die Beitragsfreistellung der Sterbegeldversicherung.
- Das bereits eingezahlte Kapital bleibt erhalten und verzinst sich bis zum Ablauf weiter
- Der Versicherungsschutz im Todesfall bleibt bestehen
- Es entstehen keine finanziellen Verluste
Leistungsauszahlung
Die Leistung der Sterbegeldversicherung wird fällig, wenn der Versicherte das 100. Lebensjahr erreicht hat oder verstirbt. Die Versicherungssumme erhöht sich meist noch im Laufe der Vertragslaufzeit aufgrund der Überschussbeteiligung. Die Höhe des Beitrags hängt hauptsächlich vom Alter des Versicherten ab. Je älter der zu Versichernde, desto höher fällt auch der Beitrag aus. Eine Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss wird in der Regel nicht verlangt.
Minimale und Maximale Kosten einer Beerdigung
mindestens | maximal | |
Bestatter | 900 | 4000 |
Florist | 200 | 800 |
Steinmetz | 300 | 4000 |
Friedhofsgärtner | 200 | 11550 |
Gasthof | 240 | 800 |
Friedhofsverwaltung | 400 | 4000 |
Trauerfeier/Kirche | 20 | 400 |
gesamt | 2260 Euro | 25550 Euro |
Leistungen im Einzelnen
Das Sterbegeld wird nach Eintritt des Versicherungsfalls, d.h. nach dem Tod des Versicherten garantiert an eine verfügungsberechtigte Person ausgezahlt. Das ausgezahlte Geld soll die Finanzierung für die Bestattungskosten decken. Hierzu zählen z. B. die Übernahme für die Kosten des Sargs, die Gebühr für die Grabnutzung, die Kosten für den Grabstein, die Traueranzeigen, die Trauerfeier und Ähnliches.
Sterbegeld als Sonderausgabe
Versicherungen mit Todesfallleistungen werden in der Einkommenssteuererklärung in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ als Sonderausgaben angegeben. Sterbegeldversicherungen können, wie andere Kapitallebensversicherungen auch, bis zu einem festgelegten Höchstbetrag als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden.
Lesen Sie auch: Die Kosten einer Sterbegeldversicherung und Der Sterbegeldversicherung-Vergleich
Vergleich der Testsieger
Bevor Sie eine Sterbegeldversicherung abschließen, sollten sie die Versicherungsanbieter sorgfältig vergleichen. Hier helfen Ihnen zum Beispiel die aktuellen Sterbegeldversicherungs-Tests. Gern können Sie uns auch direkt kontaktieren und wir ermitteln dann den idealen Tarif für Sie.
