Berufs­unfähigkeits­versicherung für Pflegekräfte Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegekräfte haben ein erhöhtes Risiko, berufsunfähig zu werden, und die Erwerbsminderungs­rente stellt keine ausreichende Absicherung dar.
  • Deswegen lohnt sich der Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU), obwohl Pflegekräfte dafür mehr bezahlen als bestimmte andere Berufsgruppen.
  • Eine gute Berufs­unfähigkeits­versicherung für Pflegekräfte ist auf die spezifischen Anforderungen des Berufs abgestimmt.
  • Bei uns können sich Pflegekräfte ab 39 € im Monat versichern – mitunter auch günstiger. Kontaktieren Sie uns und unsere Experten der Berufs­unfähigkeits­versicherung unterstützen Sie!

Das erwartet Sie hier

Was Pflegekräfte über die Berufs­unfähigkeits­versicherung wissen müssen, wieso sie sinnvoll ist und bei welchen Klauseln Sie genau hinsehen sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Das müssen Pflegekräfte über die Berufs­unfähigkeits­­versicherung wissen
  2. Warum ist sie sinnvoll?
  3. Was leistet sie?
  4. Kosten (inkl. Beispiel)
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Die richtige BU wählen
  7. Tipps unserer Experten
Foto von Nina Ibach
Zuletzt aktualisiert am

Das müssen Pflegekräfte über die Berufs­unfähigkeits­versicherung wissen

Wie funktioniert sie?

Bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung handelt es sich um eine Risiko­versicherung für den Fall, dass Sie langfristig nicht mehr als Pflegekraft arbeiten können. In diesem Fall zahlt sie eine zuvor vereinbarte monatliche Berufs­unfähigkeitsrente aus, die es Ihnen ermöglicht, trotz des wegfallenden Einkommens ihren Lebensstandard zu halten. Das besondere bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung ist, dass konkret der zuletzt ausgeübte Beruf versichert ist, nicht etwa die allgemeine Fähigkeit zu arbeiten.


Besonderheiten für Pflegekräfte

Pflegekräfte haben ein erhöhtes Risiko der Berufs­unfähigkeit und sollten sich entsprechend gegen das damit einhergehende finanzielle Risiko absichern. Aufgrund der Einstufung des Berufs durch Versicherer müssen sie mit höheren Kosten rechnen als andere Berufsgruppen. Trotzdem lohnt sich der Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung, da die Absicherung durch die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente große Lücken lässt. Die Berufs­unfähigkeits­versicherung ist im Vergleich zu alternativen Versicherungen teurer, aber auch die umfassendste private Versicherung für die Arbeitskraft. Es ist also eine der wichtigsten Versicherungen für Pflegepersonal.

Versicherer bieten teilweise besondere Tarife für Gesundheitsberufe an. Es gibt auch Klauseln, auf die Pflegekräfte besonders achten sollten, unter anderem die Infektionsklausel und eine Leistung bereits bei längerer Arbeitsunfähigkeit.

Warum brauchen gerade Pflegekräfte eine gute Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Diesen Risiken sind Pflegekräfte ausgesetzt

Wer in der Pflege arbeitet, ist besonderen Belastungen ausgesetzt, die eng mit der genauen jeweiligen Tätigkeit zusammenhängen. Beispielsweise leiden gerade unter den Krankenschwestern und Altenpflegern viele unter Rücken- und Gelenkbeschwerden, die unter anderem durch das häufige Heben und Umbetten der Pflegebedürftigen entstehen. Zu den häufigsten Risiken der Berufs­unfähigkeit in der Pflege gehören:

Icon Blitz
  • Infektionen aufgrund des erhöhten Ansteckungsrisikos in Pflegeheimen und Kliniken
  • Emotionale Belastung durch die Konfrontation mit Themen wie Tod, Leid sowie Einsamkeit
  • Burnout aufgrund von Zeitdruck, Stress, Überstunden, hohen Ansprüchen und Überforderung
  • Gelenk- sowie Rückenbeschwerden durch das häufige Heben der Patienten
  • Haut­erkrankungen durch ständigen Kontakt mit Desinfektions- und Reinigungs­mitteln

Versorgungslücke durch Erwerbsminderungs­rente

Wer ausreichend lange in die Renten­versicherung eingezahlt hat, hat Anspruch auf eine Erwerbsminderungs­rente. Kann man dem zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachgehen, wird allerdings zunächst geprüft, ob man auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden kann – auch, wenn diese schlechter bezahlt ist. Nur, wenn man bei jeglicher beruflicher Tätigkeit eingeschränkt ist und nur noch wenige Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält man eine Erwerbsminderungs­rente. Häufig handelt es sich dabei um eine teilweise Erwerbsminderungs­rente. Doch selbst die volle Erwerbsminderungs­rente reicht in vielen Fällen nicht aus, um den eigenen Lebensunterhalt wie gewohnt bestreiten zu können. Es entsteht eine beachtliche Versorgungslücke, die sich mit einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung schließen lässt.


Für diese Pflegeberufe ist die Absicherung sinnvoll

Die Absicherung der eigenen Arbeitskraft durch eine Berufs­unfähigkeits­versicherung empfiehlt sich generell für jeden. Für die folgenden Pflegeberufe ist sie jedoch besonders sinnvoll:

  • Altenpfleger
  • Altenpflegehelfer
  • Fachkräfte für Pflegeassistenz
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
  • Heilerziehungspfleger
  • Kinderpfleger
  • Krankenschwester
  • Pflegefachpersonal

Vorteile einer Berufs­unfähigkeits­versicherung für Pflegekräfte

  • Versichert sind sowohl körperliche als auch psychische Erkrankungen
  • Monatliche Rente bereits bei 50-prozentiger Berufs­unfähigkeit
  • Besser abgesichert, als über die gesetzliche Kranken- und Renten­versicherung
  • Frühzeitiger Abschluss sorgt für günstigere Beiträge

Was leistet sie?

Icon Hand mit Euromünze

Wann leistet die Berufs­unfähigkeits­versicherung für Pflegekräfte?

Die Leistungen der Berufs­unfähigkeits­versicherung besteht hauptsächlich in der Auszahlung einer vertraglich festgelegten Berufs­unfähigkeitsrente. Diese wird gezahlt, wenn der Versicherte für voraussichtlich mindestens sechs Monate seinen vorher ausgeübten Beruf nur noch zu 50 Prozent oder weniger ausüben kann. Damit die Versicherung zahlt, müssen Sie einen Leistungsantrag stellen.

Wann ist man berufsunfähig?

Wichtige Leistungen für Pflegekräfte

  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
    Als Pflegekraft sollten Sie darauf achten, dass in Ihrer Berufs­unfähigkeits­versicherung ein Verzicht auf abstrakte Verweisung enthalten ist. Sonst kann der Versicherer Sie auch auf eine andere berufliche Tätigkeit verweisen, wenn Sie berufsunfähig werden.
  • Infektionsklausel
    Auch die Infektionsklausel ist für Berufe im Heilwesen sehr wichtig. Diese besagt, dass Sie Ihre Berufs­unfähigkeitsrente auch dann bekommen, wenn Ihnen Behörden aufgrund einer Infektionsgefahr das Arbeiten untersagen. In den Bedingungen sollte stehen, dass Sie auch in einem solchen Falls als berufsunfähig gelten, obwohl Sie nicht krank oder verletzt im eigentlichen Sinne sind.
  • Arbeitsunfähigkeitsklausel
    Wer in einem Pflegeberuf arbeitet, trägt ein hohes Risiko, aufgrund des Umgangs mit Krankheiten sowie Infektionen auch selbst zu erkranken. Sie können als Pflegekraft in Ihrer Berufs­unfähigkeits­versicherung vereinbaren, dass Sie auch bei einer längeren Erkrankung versichert sind – auch dann, wenn es nach der Krankheit nicht zu einer Berufs­unfähigkeit kommt beziehungsweise diese auch nicht zu erwarten ist. Bezahlt wird die vereinbarte Rente dann rückwirkend zum Eintritt der Erkrankung.

Alle wichtigen Klauseln und Regelungen

Fallbeispiele: Das bringt die Berufs­unfähigkeits­versicherung

Beispiel 1: Berufs­unfähigkeit bei einer Krankenpflegerin

Eine knapp 50 Jahre alte Krankenschwester leidet wegen der täglichen körperlichen Anstrengung beim Waschen, Umbetten und Heben der Patienten unter anhaltenden Rückenschmerzen. Es kommt zu einem Bandscheibenvorfall, wodurch sie körperlich derart eingeschränkt ist, dass sie ihrem Beruf im Krankenhaus nicht mehr nachgehen kann.

  • Ohne eine Berufs­unfähigkeits­versicherung könnte sie auf den Beruf der Sachbearbeiterin in der Krankenhaus­verwaltung verwiesen werden, obwohl dort kein freier Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
  • Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung hingegen erkennt die Berufs­unfähigkeits­versicherung an und zahlt eine Berufs­unfähigkeitsrente.

Beispiel 2: Berufs­unfähigkeit bei einem Altenpfleger

Ein 40 Jahre alter Altenpfleger leidet wegen Schlafmangel und hoher Stressbelastung an einer mittelgradigen depressiven Episode. Da seine Konzentration gestört ist, gilt seine allgemeine Arbeitsfähigkeit als eingeschränkt und er kann so weder seinen Beruf noch andere Tätigkeiten ausüben.

  • Ohne eine Berufs­unfähigkeits­versicherung erhielte er nur eine Erwerbsminderungs­rente von knapp 400 Euro. Dies ist viel zu wenig, um seinen bisherigen Lebensstandard bestreiten zu können.
  • Weil er jedoch eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abgeschlossen hat, erhält er zusätzlich 1.000 Euro pro Monat.

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Was kostet das Ganze?

Kostenbeispiel

Im Folgenden sehen Sie ein Beispiel für die Höhe der zu zahlenden Beiträge abhängig von der gewünschten Berufs­unfähigkeitsrente. Der Versicherungsnehmer ist Altenpfleger und schließt seine Berufs­unfähigkeits­versicherung im Alter von 30 Jahren ab. Die Versicherung soll bis zu seinem 67. Lebensjahr, also bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter, laufen. Bei Vertragsabschluss liegen keine Vor­erkrankungen vor.

Höhe der Berufs­unfähigkeitsrenteMonatlicher Beitrag*
1.000 Euro80 Euro
1.200 Euro105 Euro
2.000 Euro120 Euro
*gerundet

Kostenfaktoren

  • Beruf
  • Vor­erkrankungen
  • Alter bei Vertragsschluss
  • Höhe der Berufs­unfähigkeitsrente
  • Zusätzliche Leistungen wie zum Beispiel Zahlungen auch bei langer Arbeitsunfähigkeit
Icon Taschenrechner

Was kostet Sie eine Berufs­unfähigkeits­versicherung?

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Berufs­unfähigkeits­versicherung für Pflegekräfte im Test

Wir haben für Sie aktuelle Testergebnisse zur Berufs­unfähigkeits­versicherung zusammengetragen. Neben allgemeinen Vergleichen und Rankings finden Sie dort auch einen Versicherungsvergleich für Modellkunden aus Gesundheitsberufen.

Alle aktuellen Testsieger für Altenpfleger (2024)

Das das Deutsche Finanz-Service Institut (DFSI) hat Berufs­unfähigkeits­versicherungen umfassend getestet. Laut DFSI eignen sich vor allem die Alte Leipziger, die Europa und die HDI für Altenpfleger und erreichen die höchste Prozentzahl in der Gesamtbewertung.

Logo Alte Leipziger
Logo EUROPA Versicherungen
Logo HDI

Das DFSI-Rating 2020

Das Deutsche Finanz-Service Institut (DFSI) hat im Jahr 2020 Berufs­unfähigkeits­versicherungen unter anderem mit Blick darauf untersucht, ob sich ihr Versicherungsschutz für das Berufsbild des Altenpflegers eignet. Bewertet werden rund 60 Leistungsmerkmale wie beispielsweise die für alle Berufsgruppen gültigen Allgemeinen Versicherungs­bedingungen, aber auch Spezialklauseln für die jeweilige Berufsgruppe. Da Altenpfleger aufgrund der körperlich und emotional anspruchsvollen Arbeit ein erhöhtes Risiko für Berufs­unfähigkeit haben, ist die Leistungsstärke des Versicherers besonders wichtig. Denn so ist sichergestellt, dass im Fall einer Berufs­unfähigkeit eine umfassende und schnelle Leistung erfolgt, um den Lebensunterhalt und die finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.

Finden Sie hier alle Anbieter und ihre Tarife, die für den Modellkunden als Altenpfleger die Gesamtbewertung „hervorragend“ erreichen.

Testsieger Modellkunde Altenpfleger

AnbieterTarifTarifbedingungenPrämien­bewertungFinanz­stärkeGesamt­bewertung
Logo Alte LeipzigerAlte LeipzigerSecurAL (Tarif BV10)HervorragendHervorragend1,75Hervorragend
Logo EUROPA VersicherungenEuropaE-BU bzw. selbständige BUeHervorragendHervorragend1,00Hervorragend
HDIEGO TopHervorragendHervorragend1,75Hervorragend
Die Testsieger sind alphabetisch sortiert

Ausschnitt der Testsieger für alle Berufe (2024)

Franke und Bornberg ØDFSI ØIVFP ØFinanztest ØServiceValue EuroAtlasGesamt­wertung von 100
Logo ProvinzialProvinzial RheinlandFFF+Sehr gut100
LV 1871FFF+Sehr gutExzellentSehr gutSehr gut98
Logo Hannoversche Lebens­versicherung AGHannoverscheFFF+HervorragendExzellentSehr gutSehr gut98

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Berufs­unfähigkeits­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Berufs­unfähigkeits­versicherer im Test (2024)

So finden Pflegekräfte die beste Berufs­unfähigkeits­versicherung

Deshalb lohnt sich der Vergleich

Generell wird der Beruf als Pflegekraft von den Berufs­unfähigkeits­versicherern als risikoreich eingestuft. Nach dieser Risikoeinstufung richten sich unter anderem auch die zu zahlenden Beiträge. Dennoch lohnt es sich, die Angebote verschiedener Gesellschaften miteinander zu vergleichen. Denn das System zur Risikoeinstufung stellen die Versicherer selbst auf. Es kann also sein, dass ein Versicherer eine Pflegekraft in eine weniger risikoreiche Gruppe einstuft als ein anderer Versicherer.

Einige Berufs­unfähigkeits­versicherer bieten auch spezielle Tarife für Ärzte, Zahnärzte, Pflegekräfte sowie andere Berufe im Gesundheitswesen an. Die Bedingungen und der Leistungsumfang dieser Tarife sind dann speziell auf die Bedürfnisse der entsprechenden Berufsgruppe ausgerichtet.


Darauf sollten Sie achten

  • Ist die Berufs­unfähigkeitsrente ausreichend hoch?
  • Enthält der Vertrag wichtige Klauseln wie die Infektionsklausel oder einen Verzicht auf die abstrakte Verweisung?
  • Wie lang ist die Vertragslaufzeit?

BU abschließen: So gehen Sie vor

  1. Bedarf ermitteln
    Klären Sie Ihren individuellen Absicherungsbedarf, basierend auf Ihrem Einkommen und Ihren Lebensumständen.
  2. Angebote vergleichen
    Vergleichen Sie Angebote verschiedener Versicherer, besonders solche, die spezielle Konditionen für Pflegeberufe anbieten.
  3. Beratung suchen
    Ziehen Sie eine professionelle Beratung hinzu, um die Angebote zu verstehen und die richtige Entscheidung zu treffen. Lassen Sie gegebenenfalls eine anonyme Risikovoranfrage stellen, um zu verhindern, dass eine Ablehnung bei einem Versicherer Ihre Chancen bei einem anderen beeinträchtigt.
  4. Vertrag prüfen
    Lesen Sie alle Vertragsbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie unterschreiben, besonders in Bezug auf Ausschlussklauseln und Leistungsvoraussetzungen.

So läuft eine Beratung bei uns ab

Diese Berufs­unfähigkeits­­versicherer für Pflegekräfte empfehlen unsere Experten

Unsere Experten der Berufs­unfähigkeits­­versicherung empfehlen für die Berufs­gruppe der Pflegekräfte unter anderem folgende Anbieter:

Icon Medaille

Je nach Ihrer individuellen Situation und Ihren persönlichen Anforderungen können wir Ihnen noch weitere Berufs­unfähigkeits­­versicherer empfehlen. Gerade bei einer Berufs­unfähigkeits­­versicherung kommt es bei der Wahl des Anbieters immer auf den Einzelfall an. Kontaktieren Sie uns daher gerne, um die ideale Absicherung für Sie als Pflegekraft zu finden.

Mit uns die ideale Berufs­unfähigkeits­versicherung für Pflegekräfte finden

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  • Schnell und unkompliziert
  • Immer einen direkten Ansprechpartner
  • Im Versicherungsfall für Sie da
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Die Testsieger 2024 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich.

Diese Fehler sollten Pflegekräfte beim Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung vermeiden

lesen
  • Zu niedrige Berufs­unfähigkeitsrente
    Die Berufs­unfähigkeitsrente sollte hoch genug sein, um im Fall einer Berufs­unfähigkeit eine signifikante Erleichterung darzustellen.
  • Falsche Angaben
    Falsche Angaben, zum Beispiel zu Vor­erkrankungen, können dazu führen, dass die Versicherung im Fall einer Berufs­unfähigkeit nicht leisten muss.
  • Wichtige Klauseln ignorieren
    Für Pflegekräfte sind bestimmte Klauseln wie zum Beispiel die Infektionsklausel wichtig, damit die Versicherung gut auf ihren Beruf abgestimmt ist.
  • Keine Beratung
    Insbesondere, wenn Sie einen risikoreichen Beruf haben oder Vor­erkrankungen mitbringen, hilft Ihnen eine Beratung, sich trotzdem optimal zu versichern. Versicherungs­makler können für Sie auch anonyme Risikovoranfragen an Versicherer stellen.
  • Zu lange warten
    Jüngere Versicherungsnehmer zahlen weniger für ihre Berufs­unfähigkeitsrente und je länger Sie mit dem Abschluss der Versicherung wartet, desto wahrscheinlicher ist es, dass sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert und Vor­erkrankungen den Abschluss einer günstigen und leistungsstarken Versicherung erschweren.

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Arbeitskraftabsicherung für Pflegekräfte besonders wichtig

„Schlechte Bezahlung und harte Arbeitsbedingungen: Der Arbeitsalltag in Pflege- und Seniorenheimen sowie Kliniken ist vielerorts geprägt durch hohen Zeitdruck, hohe körperliche Belastung sowie wenig Zeit für die Patienten. Auf Dauer können sowohl physische Anstrengungen als auch Stress negativ auf die Gesundheit einwirken. Gemäß einem Bericht von Franke und Bornberg arbeiten gut 37 Prozent der Krankenschwestern nicht bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter und müssen eine gesetzliche Erwerbsminderungs­rente beziehen, deren Leistungen äußert gering ausfallen.

Zudem steigt nachweislich seit Jahren der Anteil an Beschäftigten in Pflegeberufen, der an einem Burnout leidet. Angesichts des demografischen Wandels und der weiter steigenden Zahl an pflegebedürftigen Menschen, wird die Arbeitsbelastung für Pflegekräfte in Zukunft noch drastischer ausfallen. Umso wichtiger ist es, dass sich Menschen in Pflegeberufen frühzeitig mit einer Berufs­unfähigkeits­versicherung um eine finanzielle Absicherung ihrer Arbeitskraft kümmern.“

Foto von Achim Wehrmann
Berater

Experten-Tipp 2:
Erweiterung um Pflegeleistungen

„Einige Versicherer sehen auch Zahlungen im Pflegefall vor. Sollten Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit selbst pflegebedürftig werden, kann bei guten Angeboten mit einer höheren Berufs­unfähigkeitsrente gerechnet werden. Alternativ kann die Berufs­unfähigkeits­versicherung die Übernahme von Kosten für Rehabilitation und Pflege vorsehen. In einigen Fällen lassen sich auch Einzelleistungen vereinbaren, die speziell für Anpassungen im Arbeits- und Lebensbereich erbracht werden. Was die Berufs­unfähigkeits­versicherung im Pflegefall genau leistet und ob der Einschluss einer Pflegeoption sinnvoll ist, lesen Sie hier:“

Das leistet die Berufs­unfähigkeits­versicherung im Pflegefall

Foto von Achim Wehrmann
Berater

Experten-Tipp 3:
Ausreichend hohe Berufs­unfähigkeitsrente vereinbaren

„Achten Sie darauf, dass Sie eine ausreichend hohe Berufs­unfähigkeitsrente vereinbaren. Sie sollte so hoch sein, dass sie die entstehende Versorgungslücke ausgleicht. Zwar steigen mit einer höheren Berufs­unfähigkeitsrente auch die zu zahlenden Beiträge, allerdings ergibt eine Berufs­unfähigkeitsrente unter 1.000 Euro nur wenig Sinn. Eine Orientierungshilfe ist hier Ihr aktuelles Nettoeinkommen.“

Foto von Achim Wehrmann
Berater

Experten-Tipp 4:
Eintrittsalter beeinflusst Kosten

„Die Kosten einer Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung richten sich nicht nur nach dem Ge­sundheits­zustand und dem konkreten Beruf, sondern auch nach dem Eintrittsalter. Also: Je früher Sie eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen, desto günstiger sind die Beiträge. Folglich ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für Azubis, die später vollständig in den Pflegeberuf einsteigen wollen, besonders empfehlenswert. Dank der Nach­versicherungsgarantie kann der Ver­sicherungs­schutz später angepasst werden.

Wer sich bereits als Schüler oder Azubi versichert, profitiert von besonders günstigen Beiträgen. In jungem Alter sind oft noch keine gesundheitlichen Probleme vorhanden, was Versicherer mit niedrigen Beiträgen belohnen. Außerdem muss bei einer guten Berufs­unfähigkeits­­versicherung ein Berufswechsel nicht angezeigt werden, sodass die ungünstige Einstufung des Pflegebereichs umgangen werden kann.“

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Berater

Experten-Tipp 5:
Von hohen Kosten nicht abschrecken lassen

„Angesichts des niedrigen Lohnniveaus stellen die höheren Prämien eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Doch trotz dieser besonderen Herausforderung ist eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Blick auf das signifikante Risiko einer Berufs­unfähigkeit gerade für Pflegepersonal enorm wichtig. Ein Verzicht auf eine private Absicherung ist somit die denkbar schlechteste Lösung.“

Foto von Achim Wehrmann
Berater

Experten-Tipp 6:
Gesundheitsfragen immer wahrheitsgemäß beantworten

„Es mag verlockend sein, bei den Gesundheitsfragen etwas zu verheimlichen oder zu beschönigen, um die Beiträge niedrig zu halten oder keine Leistungsausschlüsse oder sogar eine Ablehnung fürchten zu müssen. Jedoch riskieren Sie damit Ihren Versicherungsschutz. Machen Sie daher immer wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand. Denn sollte sich im Leistungsfall herausstellen, dass Ihre Angaben fehlerhaft oder unvollständig sind, kann Ihr Versicherer die Leistungen kürzen oder sogar ganz verweigern.

Achtung: Dies kann auch unwissentlich passieren! Am besten, Sie fordern bei Antragstellung Ihre Patientenakten bei Ihren Ärzten an, um nichts zu vergessen.“

Foto von Achim Wehrmann
Berater

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Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren.
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