Reiseabbruch­versicherung Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2023)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Reiseabbruch­versicherung zahlt, wenn eine Reise aus einem triftigen Grund vorzeitig beendet werden muss und dadurch Mehrkosten entstehen oder bereits gebuchte Leistungen nicht genutzt werden können.
  • Versicherer unterschieden sich unter anderem darin, bei welchen Gründen für einen Reiseabbruch sie leisten.
  • Ein Single kann sich ab 10,40 € für den Fall eines Reiseabbruchs versichern.
  • Besonders kostengünstig ist es, die Reiseabbruch­versicherung mit anderen Versicherungen wie z.B. einer Reiserücktritts­versicherung zu kombinieren.

Das erwartet Sie hier

Welche Kosten die Reiseabbruch­versicherung erstattet, was sie als triftigen Grund für einen Reiseabbruch akzeptiert und was Sie beim Tarifvergleich beachten sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Die ideale Reiseabbruch­­versicherung
  2. Wann leistet die Versicherung?
  3. Kosten (inkl. Kostenbeispiel)
  4. Aktuelle Testergebnisse
  5. Tipps für den Tarifvergleich
  6. Fazit

So sieht die ideale Reiseabbruch­versicherung aus

Absicherung gegen unerwartete Zwischenfälle ab 10,40 €

Unkalkulierbare Zwischenfälle wie ein Unfall, eine eigene Krankheit am Reiseziel, schwere Erkrankungen von Angehörigen zu Hause oder andere Veränderungen der persönlichen Umstände können die Fortsetzung einer Reise schnell unmöglich machen. Eine gute Reiseabbruch­versicherung springt in solchen Fällen ein und ist somit für alle Reisenden sinnvoll, für die ein Reiseabbruch mit hohen Kosten einherginge. Nutzen Sie gern unseren Rechner, um verschiedene Tarife der Reiseabbruch­versicherung und weiterer sinnvoller Reise­versicherungen zu vergleichen und herauszufinden, was umfassender Versicherungsschutz für Sie kosten würde.

Das bietet die Reiseabbruch­versicherung

  • Trägt die Kosten für die Rückreise und damit verbundene Übernachtungen
  • Erstattet anteilig Kosten für gebuchte, aber nicht genutzte Leistungen
  • Günstige Angebote für Vielreisende
  • Lässt sich kostengünstig in Paket aus mehreren Reise­versicherungen integrieren

Versicherungsschutz für Reisen muss nicht teuer sein

Singles können sich bereits ab 10,40 € für den Fall eines Reiseabbruchs versichern. Die Reiseabbruch­versicherung lässt sich auch als Teil eines Versicherungspakets abschließen, das z.B. auch die Risiken eines Reiserücktritts abdeckt. Mit unserem kostenfreien Tarifrechner können Sie

  • Angebote für Familien, Paare, Singles und Gruppen
  • Versicherungsschutz für einzelne Reisen oder alle Reisen eines Jahres
  • verschiedene Kombinationen von Reise­versicherungen

bequem vergleichen und die Versicherung finden, welche Ihnen das optimale Preis-Leistungs-Verhältnis bietet und ob Sie.

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Die Leistungen der Reiseabbruch­versicherung

Die Versicherung trägt die Kosten

Die Reiseabbruch­versicherung übernimmt die Kosten für

  • erforderliche Flugumbuchungen
  • Transport zum Flughafen
  • zusätzliche Übernachtungskosten
  • anteiliger Preis für bereits gebuchte und nicht genutzte Reiseleistungen
  • Erstattung der Kosten, wenn sich die geplante Rückreise verzögert
  • Mehrkosten für den Wideranschluss an eine Rundreisegruppe

Bei letzteren kann es sich um bereits bezahlte, aber nicht in Anspruch genommene Übernachtungen, Touren und andere Serviceleistungen – beispielsweise Wellness-Pakete, Sportprogramme oder eine Mietwagenbuchung handeln.

Zu den Leistungen der Reiseabbruch­versicherung kann auch ein Beratungsservice gehören.

Beispiel

Als ein Beispiel: Herr und Frau Müller und ihr 15-jähriger Sohn verbringen ihren Urlaub in einer Clubanlage am Mittelmeer. Für ihre Reise haben sie inklusive Flug und Vollpension 2.750 Euro ausgegeben. Am Ende der ersten Reisewoche erleidet Herr Müller beim Surfen einen schweren Unfall. Seine Reisekranken­versicherung übernimmt den Rücktransport nach Deutschland.

Ehefrau und Sohn wollen ebenfalls schnellstmöglich zurück nach Hause. Ihre Reiseabbruchkosten­versicherung bezahlt die Flugtickets und den Transfer vom Ankunftsflughafen in Deutschland. Für die gesamte Familie werden die restlichen Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie die nicht in Anspruch genommenen Leistungen für Herrn Müllers Surf-Kurs, den bereits von Deutschland aus gebuchten Mietwagen sowie zwei Ausflüge erstattet. Die Familie spart eine vierstellige Summe.

Mehr zum Thema: Unfall im Ausland – was tun?

Wann zahlt die Reiseabbruch­versicherung

Die Gründe, aus denen der Versicherer für die Kosten eines Reiseabbruchs aufkommt, richten sich nach den Konditionen des Vertrages. Im Wesentlichen sind sie mit dem Standard-Leistungsumfang einer Reiserücktritts­versicherung identisch. Pflichtleistungen müssen die Versicherer mindestens in den folgenden Fällen erbringen:

  • Unerwartete schwere Erkrankungen
  • Schwere Unfälle (des Versicherten oder naher Angehöriger)
  • Schädigungen durch eine schwere Straftat
  • Impfunverträglichkeiten, die nach kurzfristigen Impfungen erst unterwegs zutage treten
  • unerwartete Komplikationen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft
  • Prothesenbrüche
  • Ein Todesfall in der Familie
  • Eigentumsschäden durch Unwetter, Feuer oder eine Straftat in Höhe von mindestens 2000 Euro.

Bei einigen Versicherern sind durch die Reiseabbruch­versicherung auch weitere Gründe – beispielsweise eine unerwartete betriebsbedingte Kündigung, die unerwartete Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses oder unerwartet anberaumte Wiederholungsprüfungen an Schulen, Berufsschulen oder Hochschulen – mitversichert.

Reisende mit chronischen Krankheiten sollten mit ihrem Versicherer vor dem Vertragsabschluss klären, ob und welche Ausschlussgründe für ihre Reiseabbruch­versicherung bei einer Verschlimmerung ihrer Erkrankung gelten.


Höhere Gewalt und politische Krisen – leistet die Versicherung?

Der Leistungsfall in der Reiseabbruch­versicherung tritt ebenso wie in der Reiserücktritt­versicherung fast ausschließlich aufgrund persönlicher – und mitversicherter – Abbruchgründe ein. Bei höherer Gewalt und Krisen im Reiseland greifen beide Versicherungen dagegen in der Regel nur, wenn eine offizielle behördliche Reisewarnung vorliegt. Wie Elementarereignisse wie z.B. Überschwemmungen bewertet werden, hängt vom Versicherer ab.

Einige Ereignisse sind typischerweise vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:

  • Versicherungsfälle, die für Sie vorhersehbar waren
  • Versicherungsfälle, für die es bei Buchung und Antritt der Reise eine Reisewarnung gab
  • Krankenrücktransporte
  • Reiseabbruch wegen Krieg, innere Unruhen, Kernenergie
  • Folgeerscheinungen von Sucht­erkrankungen

Reiseabbruch­versicherungen und Corona

Unerwartete Erkrankungen sind einer der typische Gründe für die Inanspruchnahme der Reiseabbruch­versicherung. Bei einigen Versicherern schließt das pandemische und epidemische Krankheiten einschließlich Covid-19 ein – wenn die Reise wegen einer Erkrankung oder individueller Quarantäne unterbrochen werden muss, leistet die Versicherung. Erstreckt sich die Quarantäne jedoch auf ein ganzes Gebiet, kann es sein, dass die Versicherung nicht leistet. Insgesamt handhaben Versicherer Pandemien verschieden und Sie sollten die Versicherungs­bedingungen, was diesen Punkt betrifft, genau lesen.

Mehr zu Reise­versicherungen und Corona

Wie lange gilt der Versicherungsschutz?

Die maximale Dauer des Reiseabbruchschutzes variiert von Tarif zu Tarif. Eine maximale Reisedauer von 31 Tagen ist ebenso möglich wie eine von mehreren hundert Tagen. Es ist möglich, eine einzelne Reise oder alle Reisen innerhalb eines Jahres zu versichern. Bei letzterem gibt es bei vielen Tarifen Beschränkungen dafür, wie lang jede einzelne Reise sein darf.

Wieviel kostet eine Reiseabbruch­versicherung?

Kostenfaktoren

Die Kosten für eine Reiseabbruch­versicherung richten sich nach dem Umfang der Reise und nach dem Reisepreis. Im Hinblick auf den Umfang/die Entfernung der Reise unterscheiden die Versicherer nach Reisen innerhalb Deutschlands, innerhalb Europas und nach weltweiten Reisen. Gerade, ob auch Reisen nach Canada und in die USA versichert sein sollen, kann einen großen Unterschied machen.

Auch die Reisedauer fällt bei einigen Anbietern in Bezug auf die Kosten für die Police ins Gewicht. Aufgrund des höheren Risikos für einen Reiseabbruch steigen die Prämien für eine Reiseabbruch­versicherung außerdem mit dem Lebensalter an. Auch die Frage, ob es eine Selbst­beteiligung gibt und wie hoch diese ist, ist ein Kostenfaktor.

Generell gilt, dass jüngere Singles für ihre Reiseabbruch­versicherung mit günstigen Konditionen rechnen können. Paare sowie Familien und Alleinreisende mit Kindern befinden sich in einer identischen und gegenüber Singles etwas höher eingestuften Beitragsklasse. Sparen können Versicherungsnehmer durch die Kombination einer Reiseabbruch- mit einer Reiserücktritts­versicherung – für den Reiseabbruchschutz wird in diesem Fall oft nur ein geringer Zusatzbeitrag fällig.


Beispiel

Die Kosten für die Versicherung einer siebentägigen Reise können beispielsweise so aussehen:

ReisendeSingle, 31 Jahre altPaar, älteste Person 31 Jahre alt
Reisewert500 €1000 €
Versicherungsprämie10,40 €21,00 €

Tipp: Jahresverträge für Vielreisende

Sich vergleichsweise günstig gegen einen Reiseabbruch versichern können sich Reisende, die in einem Versicherungs- oder Kalenderjahr mehrere Einzelreisen planen und deshalb einen Jahresvertrag über eine Reiseabbruch­versicherung anschließen. Solange der Preis für die Einzelreise die Grenze von 1.000 Euro nicht überschreitet, gibt es diese Verträge ab einem Jahresbeitrag von etwa 50 Euro. Allerdings müssen diese Policen fristgemäß gekündigt werden, da sie sich sonst automatisch um ein weiteres Jahr verlängern.

Was kostet Sie eine Reiseabbruch­versicherung?

Die Testsieger 2023 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich.

Reiseabbruch­versicherungen im Test (2023)

Ein unabhängiger Test zur Reiseabbruch­versicherung als isoliertes Produkt liegt derzeit nicht vor. Allerdings hat Stiftung Warentest im Mai 2023 mehrere Tarife getestet, welche Reiserücktritt­versicherung und Reiseabbruch­versicherung kombinieren. Besonders gut schneiden hier unter anderem Tarife der folgenden Anbieter ab:

  • TravelSecure
  • HanseMerkur
  • CosmosDirekt / Europ Assistance

Die Testsieger und weitere Testergebnisse zu Reise­versicherungen finden Sie hier:

Reise­versicherungen im Test (2023)

Hinweise für den Versicherungsvergleich

Nehmen Sie sich die Zeit für einen Vergleich

Interessenten für eine Reiseabbruch­versicherung sollten sich für ihre Entscheidung Zeit lassen und Angebote mehrerer Versicherungsgesellschaften recherchieren. Der Abschluss einer Reiseabbruch­versicherung direkt im Reisebüro ist meist nicht die günstigste Option. Den Ausschlag für die Auswahl sollten das Preis-Leistungs-Verhältnis und der Versicherungsumfang des gewählten Anbieters geben. Fragen, die Sie sich stellen können, sind:

  • Ist die gesamte Reisedauer abgedeckt?
  • Lohnt sich ein Vertrag für eine einzelne Reise oder für ein ganzes Jahr mehr?
  • Was akzeptiert der Versicherer als triftigen Grund für einen Reiseabbruch? Sind für Sie relevante Risiken abgedeckt?
  • Wo gilt die Versicherung?

Tipp: Versicherungen klug kombinieren

Eine Reiseabbruch­versicherung kann als Einzelleistung oder im Rahmen eines kombinierten Versicherungspaketes abgeschlossen werden. Bestandteile des Gesamtpaketes sind dann neben der Reiseabbruch­versicherung auch eine Reiserücktritts­versicherung und optional eine Reiseunfall­versicherung und eine Reisekranken­versicherung. Auch eine Reisegepäck­versicherung kann integriert werden.

Welche Kombinationen sinnvoll sind, richtet sich nach den Konditionen der Verträge. Besonders wichtig ist hier ein leistungsstarkes Angebot für die Reisekranken­versicherung. Falls die integrierte Reisekranken­versicherung nicht Ihren Ansprüche entspricht, schließen Sie diese Versicherung lieber separat ab. Probieren Sie gern in unserem Rechner aus, ob Einzelverträge oder Kombinationen von mehreren Reise­versicherungen für Sie günstiger sind.

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Fazit

Wer eine lange, teure Reise antritt, spart durch eine Reiseabbruch­versicherung unter Umständen viel Geld, wenn unerwartet eine Rückreise nötig wird. Oft haben Sie die Option, gleich mehrere Versicherungen zu einem kostengünstigen Paket zu kombinieren. Sehen Sie vor Vertragsabschluss genau hin, unter welchen Bedingungen die Versicherung leistet.

Die häufigsten Fragen zur Reiseabbruch­versicherung

Wann greift die Reiseabbruch­versicherung?

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Die Reiseabbruch­versicherung greift, wenn die Versicherten z.B. durch einen schweren Unfall, eine Krankheit oder Impfreaktion, einen Todesfall in der Familie, Schäden an ihrem Eigentum oder ähnliches zu einer Rückreise gezwungen werden. Ob Reiseabbrüche aufgrund von Anlässen wie einer unerwartet angesetzten Prüfung oder ähnlichem ebenfalls versichert sind, lesen Sie am besten in den Versicherungsunterlagen nach.

Was zahlt die Reiseabbruch­versicherung?

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Die Reiseabbruch­versicherung zahlt die Kosten der Stornierung und Rückreise, und trägt mindestens teilweise Kosten gebuchter Leistungen, die nun nicht mehr in Anspruch genommen werden können, z.B. Sportprogramme oder Mietwagen. Auch wenn durch Verzögerungen wie z.B. die Verspätung eines Verkehrsmittels Kosten entstehen, können Sie sich an Ihre Versicherung wenden.

Was ist der Unterschied zwischen Reiserücktritt und Reiseabbruch?

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Die Reiserücktritt­versicherung trägt die Kosten der Stornierung, wenn Sie vor Reisebeginn feststellen, dass Sie die Reise nicht antreten können. Die Reiseabbruch­versicherung hingegen greift, wenn aus einem triftigen Grund unerwartet eine vorzeitige Rückreise nötig wird.

Ist eine Reiseabbruch­versicherung sinnvoll?

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Eine unerwartete Rückreise, für die z.B. kurzfristig Flüge gebucht werden müssen, ist unter Umständen sehr teuer, und auch ein finanzieller Ausgleich für teure Leistungen, die nicht mehr in Anspruch genommen werden können, ist in der Regel sehr willkommen. Es kann sich also durchaus lohnen, mit einer Reiseabbruch­versicherung für diesen Fall vorzusorgen.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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