Reiseabbruch­versicherung Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Reiseabbruch­versicherung zahlt, wenn eine Reise aus einem triftigen Grund vorzeitig beendet oder verlängert werden muss und dadurch Mehrkosten entstehen oder bereits gebuchte Leistungen nicht genutzt werden können.
  • Versicherer unterschieden sich unter anderem darin, bei welchen Gründen für einen Reiseabbruch sie leisten.
  • Wichtig ist in jedem Fall, dass der Grund vor der Reise nicht absehbar war.
  • Ein Single kann sich ab 10,40 € für den Fall eines Reiseabbruchs versichern.
  • Besonders kostengünstig ist es, die Reiseabbruch­versicherung mit anderen Versicherungen wie z.B. einer Reiserücktritts­versicherung zu kombinieren.

Das erwartet Sie hier

Was eine Reiseabbruch­versicherung ist, was als triftiger Grund für einen Reiseabbruch gilt und was Sie beim Tarifvergleich beachten sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist eine Reiseabbruch­­versicherung?
  2. Wer braucht sie?
  3. Wann zahlt sie?
  4. Wann zahlt sie nicht?
  5. Kosten (inkl. Beispiel)
  6. Aktuelle Testergebnisse
  7. Die richtige Reiseabbruch­­versicherung wählen
  8. Tipps unserer Experten

Was ist eine Reiseabbruch­versicherung?

Mit der Reiseabbruch­versicherung sichern Sie sich für den Fall ab, dass Sie wegen unvorhergesehener Ereignisse eine bereits begonnene Urlaubsreise abbrechen müssen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie krank werden oder so schnell wie möglich nach Hause müssen, weil es einen schweren Wasserschaden in Ihrer Wohnung gab. Auch das Risiko, dass sich wegen Gründen außerhalb Ihrer Kontrolle Ihre Abreise verzögert und Sie deshalb beispielsweise zusätzliche Hotelübernachtungen brauchen, ist versicherbar.


Wie funktioniert die Reiseabbruch­versicherung?

Wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund abbrechen müssen, erstattet die Reiseabbruch­versicherung Ihnen unter anderem die Mehrkosten der vorzeitigen Rückreise. Hinzu kommen die Stornokosten für gebuchte Leistungen, die Sie nicht mehr in Anspruch nehmen können. Wichtig für die Leistung ist, dass Sie den Grund für den Reiseabbruch wirklich nicht vorhersehen konnten.

Icon Kalender

Welche Reisen kann man versichern?

Sie können entweder vor Reisebeginn eine Versicherung für eine spezifische Reise abschließen oder aber mit einem Jahresvertrag sämtliche Reisen eines Jahres versichern. Verträge sind für Einzelpersonen ebenso wie für Paare, Familien und Reisegruppen möglich.

Wer braucht eine Reiseabbruch­versicherung?

Wann ist eine Reiseabbruch­versicherung sinnvoll?

Grundsätzlich kann sich auf jeder Reise die Situation ergeben, dass Sie wegen unvorhergesehener Ereignisse vorzeitig nach Hause müssen oder aber länger als erwartet am Reiseziel festsitzen. Eine Reiseabbruch­versicherung lohnt sich vor allem dann, wenn das mit signifikanten Mehrkosten einhergehen oder in hohen Stornokosten resultieren würde. Eine Reiseabbruch­versicherung ist also insbesondere in den folgenden Fällen sinnvoll:

  • Es handelt sich um eine teure, weite Reise.
  • Sie haben zahlreiche Aktivitäten gebucht und Anzahlungen dafür geleistet.

Ob sich ein Einzelvertrag oder ein Jahresvertrag mehr lohnt, hängt von Ihren Reiseplänen ab.

Vorteile einer guten Reiseabbruch­versicherung

  • Unterstützung und Kostenerstattungen sowohl bei unfreiwillig verfrühter als auch verzögerter Rückreise
  • Trägt die Kosten für die Rückreise und damit verbundene Übernachtungen
  • Erstattet anteilig Kosten für gebuchte, aber nicht genutzte Leistungen
  • Günstige Angebote für Vielreisende
  • Lässt sich kostengünstig in Paket aus mehreren Reise­versicherungen integrieren
  • Bei einem frühen Reiseabbruch ist teilweise eine Erstattung der gesamten Reisekosten möglich (Urlaubsgarantie)

Wann und was genau zahlt die Reiseabbruch­versicherung?

Diese Kosten übernimmt die Reiseabbruch­versicherung

Icon Weltkugel mit Flugzeug

Flugumbuchungen

Icon Auto

Transport zum Flughafen

Icon Bett

Zusätzliche Übernachtungskosten

Icon Windsurfen

Anteiliger Preis für gebuchte und nicht genutzte Leistungen

Icon Zeit ist Geld

Kosten durch verzögerte Rückreise

Icon Kreis aus Pfeilen

Kosten für Wiederanschluss an Rundreisegruppe

Die Reiseabbruch­versicherung erstattet nicht nur die Kosten. Sie erhalten auch Unterstützung dabei, die außerplanmäßige Rückreise zu organisieren.


Wann zahlt die Reiseabbruch­versicherung?

Die Gründe, aus denen der Versicherer für die Kosten eines Reiseabbruchs aufkommt, richten sich nach den Konditionen des Vertrages. Im Wesentlichen sind sie mit dem Standard-Leistungsumfang einer Reiserücktritts­versicherung identisch. Üblicherweise leisten die Versicherer mindestens in den folgenden Fällen:

  • Unerwartete schwere Erkrankungen
  • Schwere Unfälle (des Versicherten oder naher Angehöriger)
  • Schädigungen durch eine schwere Straftat
  • Impfunverträglichkeiten, die nach kurzfristigen Impfungen erst unterwegs zutage treten
  • Unerwartete Komplikationen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft
  • Prothesenbrüche
  • Ein Todesfall in der Familie
  • Eigentumsschäden durch Unwetter, Feuer oder eine Straftat in Höhe von mindestens 2.000 Euro.
  • Unerwarteter Gerichtstermin

Bei einigen Versicherern sind durch die Reiseabbruch­versicherung auch weitere Gründe mitversichert. Das sind beispielsweise:

  • Unerwartete betriebsbedingte Kündigung
  • Unerwartete Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
  • Unerwartet anberaumte Wiederholungsprüfungen an Schulen, Berufsschulen oder Hochschulen
  • Schwerwiegende Verspätung von Verkehrsmitteln
  • Unbewohnbare Unterkunft

Beispiel: Unfall beim Surfurlaub

Als ein Beispiel: Herr und Frau Müller und ihr 15-jähriger Sohn verbringen ihren Urlaub in einer Clubanlage am Mittelmeer. Für ihre Reise haben sie inklusive Flug und Vollpension 2.750 Euro ausgegeben. Am Ende der ersten Reisewoche erleidet Herr Müller beim Surfen einen schweren Unfall. Seine Reisekranken­versicherung übernimmt den Rücktransport nach Deutschland.

Ehefrau und Sohn wollen ebenfalls schnellstmöglich zurück nach Hause. Ihre Reiseabbruchkosten­versicherung bezahlt die Flugtickets und den Transfer vom Ankunftsflughafen in Deutschland. Für die gesamte Familie werden die restlichen Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie die nicht in Anspruch genommenen Leistungen für Herrn Müllers Surfkurs, den bereits von Deutschland aus gebuchten Mietwagen sowie zwei Ausflüge erstattet. Die Familie spart eine vierstellige Summe.

Mehr zum Thema: Unfall im Ausland – was tun?

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Die Testsieger 2024 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich:

Wann zahlt die Reiseabbruch­versicherung nicht?

Wann die Reiseabbruch­versicherung nicht zahlt

Einige Ereignisse sind typischerweise vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:

  • Versicherungsfälle, die für Sie vorhersehbar waren
  • Versicherungsfälle, für die es bei Buchung und Antritt der Reise eine Reisewarnung gab
  • Krankenrücktransporte – hierfür benötigen Sie eine Reisekranken­versicherung
  • Reiseabbruch wegen Krieg, inneren Unruhen, Kernenergie
  • Folgeerscheinungen von Sucht­erkrankungen
  • Pandemien (je nach individuellen Bedingungen)
  • Rücktritt von der Reise vor Reisebeginn – hier leistet die Reiserücktritts­versicherung

Die Reiserücktritts­versicherung und Reiseabbruch­versicherung werden häufig gebündelt angeboten, sodass Sie sowohl gegen einen Reiserücktritt als auch einen Reiseabbruch versichert sind.

Was kostet eine Reiseabbruch­versicherung?

Beispiel

Die Kosten für die Versicherung einer siebentägigen Reise können beispielsweise so aussehen:

ReisendeSingle, 31 Jahre altPaar, älteste Person 31 Jahre alt
Reisewert500 €1.000 €
Versicherungsprämie10,40 €21,00 €

Kostenfaktoren

  • Wert, Ziel und Dauer der Reise
  • Anzahl und Alter der versicherten Personen
  • Selbst­beteiligung
  • Jahresvertrag oder Einzelreise
  • Kombination mit anderen Versicherungen
Icon Taschenrechner

Was kostet Sie eine Reiseabbruch­versicherung?

Die Testsieger 2024 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich:

Reiseabbruch­versicherung im Test

Wir haben aktuelle Testergebnisse und Kundenurteile sowie Experten-Tipps zu den besten Reise­versicherern für Sie zusammengetragen. Darunter sind auch Anbieter der Reiseabbruch­versicherung. Die Reiseabbruch­versicherung wird derzeit nicht isoliert untersucht, jedoch bieten die Testergebnisse und Empfehlungen in Kombination mit unserem Online-Tarifrechner eine gute Orientierung bei der Suche nach der optimalen Versicherung für Ihre Reisen.

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)

AnbieterScore
Logo Barmenia Versicherungen a.G.Barmenia6,29
Logo LVM VersicherungLVM6,29
Logo HanseMerkurHanseMerkur6,15

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Reise­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Reise­versicherer im Test (2024)

Wie wählt man die richtige Reiseabbruch­versicherung aus?

Icon Wegweiser

So sichern Sie sich optimal ab

Interessenten für eine Reiseabbruch­versicherung sollten sich für ihre Entscheidung Zeit lassen und Angebote mehrerer Versicherungsgesellschaften recherchieren. Der Abschluss einer Reiseabbruch­versicherung direkt im Reisebüro ist meist nicht die günstigste Option. Den Ausschlag für die Auswahl sollten das Preis-Leistungs-Verhältnis und der Versicherungsumfang des gewählten Anbieters geben.


Darauf sollten Sie achten

  • Ist die gesamte Reisedauer abgedeckt?
  • Lohnt sich ein Vertrag für eine einzelne Reise oder für ein ganzes Jahr mehr?
  • Was akzeptiert der Versicherer als triftigen Grund für einen Reiseabbruch? Sind für Sie relevante Risiken abgedeckt?
  • Wo gilt die Versicherung?
  • Wann fällt ein Selbstbehalt an und wie hoch ist dieser?
Icon Blatt mit Lupe

So gehen Sie vor

  1. Bedarfsanalyse
    Prüfen Sie, ob sich eine Reiseabbruch­versicherung für Ihre geplante Reise beziehungsweise Ihre Reisen lohnt. Überlegen Sie, welche Gründe für einen Reiseabbruch unbedingt versichert sein sollten und ob ein Jahresvertrag oder eine Versicherung für eine Einzelreise für Sie sinnvoller ist. Prüfen Sie bei dieser Gelegenheit auch, ob Sie noch weitere Reise­versicherungen benötigen – während eine Gepäck­versicherung oft unnötig ist, sollten Sie beispielsweise nicht ohne eine Reisekranken­versicherung ins Ausland reisen.
  2. Recherche
    Recherchieren Sie Angebote verschiedener Reise­versicherer. Achten Sie nicht nur auf die Kosten, sondern auch darauf, wann die Versicherung leistet.
  3. Tarifvergleich
    Vergleichen Sie im nächsten Schritt verschiedene Versicherungen beziehungsweise Kombinationen sinnvoller Versicherungen. Nutzen Sie dafür gern unseren Online-Tarifrechner, um auf Sie und Ihre Reise abgestimmte Angebote zu erhalten.
  4. Vertrag
    Wählen Sie schließlich einen überzeugenden Tarif und schließen Sie die Versicherung ab. Achten Sie dabei darauf, korrekte Angaben zu machen. Nehmen Sie die Kontaktdaten Ihres Versicherers mit in den Urlaub und behalten Sie gegebenenfalls Kündigungsfristen im Auge.

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Die Testsieger 2024 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich.

Diese Fehler sollten Sie beim Abschluss einer Reiseabbruch­versicherung unbedingt vermeiden

lesen
  • Sich nicht ausreichend informieren
    Informieren Sie sich gründlich über die Leistungen und Leistungsausschlüsse der Reiseabbruch­versicherung. Achten Sie besonders darauf, was versicherte Gründe für einen Reiseabbruch sind und welche Kosten die Versicherung erstattet.
  • Kein Vergleich
    Vergleichen Sie verschiedene Tarife der Reiseabbruch­versicherung. So finden Sie die Versicherung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
  • Falsche Deckungssumme
    Achten Sie auf eine ausreichend hohe Deckungssumme und darauf, den korrekten Reisewert anzugeben.
  • Falsche Angaben
    Machen Sie korrekte Angaben zu sich und der Reise, damit Ihnen die Versicherung die Kosten im Schadensfall auch wirklich erstattet.

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Versicherungen klug kombinieren

„Eine Reiseabbruch­versicherung kann als Einzelleistung oder im Rahmen eines kombinierten Versicherungspaketes abgeschlossen werden. Bestandteile des Gesamtpaketes sind dann neben der Reiseabbruch­versicherung auch eine Reiserücktritts­versicherung und optional eine Reiseunfall­versicherung und eine Reisekranken­versicherung. Auch eine Reisegepäck­versicherung kann integriert werden.

Welche Kombinationen sinnvoll sind, richtet sich nach den Konditionen der Verträge. Besonders wichtig ist hier ein leistungsstarkes Angebot für die Reisekranken­versicherung. Falls die integrierte Reisekranken­versicherung nicht Ihren Ansprüchen entspricht, schließen Sie diese Versicherung lieber separat ab. Probieren Sie gern in unserem Rechner aus, ob Einzelverträge oder Kombinationen von mehreren Reise­versicherungen für Sie günstiger sind.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Experten-Tipp 2:
Jahresverträge für Vielreisende

„Sich vergleichsweise günstig gegen einen Reiseabbruch versichern können sich Reisende, die in einem Versicherungs- oder Kalenderjahr mehrere Einzelreisen planen und deshalb einen Jahresvertrag über eine Reiseabbruch­versicherung anschließen. Solange der Preis für die Einzelreise die Grenze von 1.000 Euro nicht überschreitet, gibt es diese Verträge ab einem Jahresbeitrag von etwa 50 Euro. Allerdings müssen diese Policen fristgemäß gekündigt werden, da sie sich sonst automatisch um ein weiteres Jahr verlängern.“

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Berater

Experten-Tipp 3:
Reiseabbruch­versicherungen und Corona

„Unerwartete Erkrankungen sind einer der typischen Gründe für die Inanspruchnahme der Reiseabbruch­versicherung. Bei einigen Versicherern schließt das pandemische und epidemische Krankheiten einschließlich Covid-19 ein – wenn die Reise wegen einer Erkrankung oder individueller Quarantäne unterbrochen werden muss, leistet die Versicherung. Erstreckt sich die Quarantäne jedoch auf ein ganzes Gebiet, kann es sein, dass die Versicherung nicht leistet. Insgesamt handhaben Versicherer Pandemien verschieden und Sie sollten die Versicherungs­bedingungen, was diesen Punkt betrifft, genau lesen.“

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Berater

Experten-Tipp 4:
Reisen mit chronischen Krankheiten

Reisende mit chronischen Krankheiten sollten mit ihrem Versicherer vor dem Vertragsabschluss klären, ob und welche Ausschlussgründe für ihre Reiseabbruch­versicherung bei einer Verschlimmerung ihrer Erkrankung gelten.“

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Berater

Experten-Tipp 5:
Fristen beachten

„Eine Reiseabbruch­versicherung lässt sich noch kurz vor dem Beginn einer Reise abschließen. Wenn Sie sie jedoch mit einer Reiserücktritts­versicherung kombinieren möchten, resultieren daraus längere Fristen.“

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Berater

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Die häufigsten Fragen zur Reiseabbruch­versicherung

Wann greift die Reiseabbruch­versicherung?

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Die Reiseabbruch­versicherung greift, wenn die Versicherten zum Beispiel durch einen schweren Unfall, eine Krankheit oder Impfreaktion, einen Todesfall in der Familie, Schäden an ihrem Eigentum oder Ähnliches zu einer Rückreise gezwungen werden. Ob Reiseabbrüche aufgrund von Anlässen wie einer unerwartet angesetzten Prüfung oder ähnlichem ebenfalls versichert sind, lesen Sie am besten in den Versicherungsunterlagen nach.

Was zahlt die Reiseabbruch­versicherung?

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Die Reiseabbruch­versicherung zahlt die Kosten der Stornierung und Rückreise, und trägt mindestens teilweise Kosten gebuchter Leistungen, die nun nicht mehr in Anspruch genommen werden können, zum Beispiel Sportprogramme oder Mietwagen. Auch wenn durch Verzögerungen wie zum Beispiel die Verspätung eines Verkehrsmittels Kosten entstehen, können Sie sich an Ihre Versicherung wenden.

Was ist der Unterschied zwischen Reiserücktritt und Reiseabbruch?

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Die Reiserücktritt­versicherung trägt die Kosten der Stornierung, wenn Sie vor Reisebeginn feststellen, dass Sie die Reise nicht antreten können. Die Reiseabbruch­versicherung hingegen greift, wenn aus einem triftigen Grund unerwartet eine vorzeitige Rückreise nötig wird.

Ist eine Reiseabbruch­versicherung sinnvoll?

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Eine unerwartete Rückreise, für die zum Beispiel kurzfristig Flüge gebucht werden müssen, ist unter Umständen sehr teuer, und auch ein finanzieller Ausgleich für teure Leistungen, die nicht mehr in Anspruch genommen werden können, ist in der Regel sehr willkommen. Es kann sich also durchaus lohnen, mit einer Reiseabbruch­versicherung für diesen Fall vorzusorgen.

Muss man eine Reiseabbruch­versicherung kündigen?

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Eine Reise­versicherung für eine einzelne Reise endet automatisch. Einen Jahresvertrag hingegen müssen Sie kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen bis drei Monate bis zum Auslaufen des Vertrages – schauen Sie nach, was in Ihrem Fall gilt. Ein Sonderkündigungsrecht entsteht, wenn die Versicherung ihre Beiträge außerplanmäßig erhöht, wenn ein Schadensfall eingetreten ist oder wenn Sie dauerhaft ins Ausland umziehen.

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