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Ob und wie eine Rechtsschutz­versicherung rückwirkend und ohne Wartezeit abgeschlossen werden kann und ob diese auch nach einem Verkehrsunfall greift.


Das Wichtigste in Kürze

  • Der Verkehrs­rechtsschutz ist der einzige Rechtsschutz, der rückwirkend abgeschlossen werden kann.
  • Der Rückwärts-Verkehrs­rechtsschutz kostet ab 25,77 Euro im Monat.
  • Ob sich diese Absicherung für Sie lohnt, sollten Sie genau abwägen, denn für den Entfall der Wartezeit gelten dafür besondere Konditionen.
  • Bei Verkehrsunfällen deckt der Rückwärts-Rechtsschutz Risiken ab.

Direkt zum Inhalt

  1. Rechtsschutz rückwirkend möglich?
  2. Konditionen der Rückwärts Versicherung
  3. Kosten
  4. Rechtsschutz nach Verkehrsunfall möglich?
Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

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Ob und wie eine Rechtsschutz­versicherung rückwirkend und ohne Wartezeit abgeschlossen werden kann und ob diese auch nach einem Verkehrsunfall greift.

Inhalt dieser Seite
  1. Rechtsschutz rückwirkend möglich?
  2. Konditionen der Rückwärts Versicherung
  3. Kosten
  4. Rechtsschutz nach Verkehrsunfall möglich?
Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Verkehrs­rechtsschutz ist der einzige Rechtsschutz, der rückwirkend abgeschlossen werden kann.
  • Der Rückwärts-Verkehrs­rechtsschutz kostet ab 25,77 Euro im Monat.
  • Ob sich diese Absicherung für Sie lohnt, sollten Sie genau abwägen, denn für den Entfall der Wartezeit gelten dafür besondere Konditionen.
  • Bei Verkehrsunfällen deckt der Rückwärts-Rechtsschutz Risiken ab.

Rechtsschutz­versicherung rückwirkend möglich?

Icon Uhr und Zeit

Eine Rückwärts-Versicherung beziehungsweise rückwirkende Rechtsschutz­versicherung würde bedeuten, dass man diese abschließt, wenn bereits etwas passiert ist. In den meisten Fällen ist dies ausgeschlossen. Jedoch gibt es wenige Ausnahmen. So kann im Bereich des Verkehrs­rechtsschutzes eine Sofort-Absicherung abgeschlossen werden, die bei den folgenden Ordnungswidrigkeiten bis zu drei Monate rückwirkend helfen kann:

  • Rotlichtverstoß
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Bußgeldbescheid und Fahrverbot

Zouhadir Haddou-Temsamani von der Arag Versicherung erklärt im Gespräch, wie diese Rechtsschutz­versicherung rückwirkend genau funktioniert.


Zouhair Haddou-Temsamani ist Vorstand im Ressort Stammvertrieb/Produkt­management/
Marketing der Arag Allgemeine Versicherungs-AG

Herr Haddou-Temsamani, was ist das Besondere an dem Produkt „Verkehrs­rechtsschutz Sofort“ der Arag?

„Bisher war es nicht möglich, eine Rechtsschutz­versicherung rückwirkend für ein bereits eingetretenes Ereignis abzuschließen. Das wollten wir ändern und haben den ARAG Verkehrs-Rechtsschutz Sofort entwickelt und auf den Markt gebracht. Der Kunde kann nun erstmalig im Rechtsschutz-Bereich eine Versicherung „rückwärts“, also einen Verkehrs­rechtsschutz rückwirkend abschließen – nämlich dann, wenn der Schaden schon passiert ist. Damit bieten wir als einziger Versicherer eine solche Lösung im Verkehrsbereich an. Auch wenn der Kunde bereits ein Problem hat – wir lassen ihn nicht im Regen stehen. Denn genau das ist eine unserer Kernkompetenzen als Qualitäts­versicherer – dem Kunden mit rechtlicher Hilfe Beistand zu leisten.“

Wieso haben Sie sich entschieden, einen „Rechtsschutz-rückwirkend“ in Ihr Portfolio aufzunehmen?

„Wenn früher Kunden zu uns kamen, die schon ein Problem hatten, waren uns die Hände gebunden. Es gab bisher keine Möglichkeit, in der Rechtsschutz­versicherung rückwirkend einen eingetretenen Schaden noch nach dessen Eintritt zu versichern. Gleichzeitig gibt es viele Kunden ohne eine Rechtsschutz­versicherung, die einen Schadenfall haben und sich wünschen würden, heute zu unterschreiben und für diesen sofort Hilfe in Anspruch nehmen zu können. Diesen Wunsch erfüllen wir nun.“

„Gleichzeitig möchten wir diesem neu gewonnenen Kunden durch das positive Leistungserlebnis zu Vertragsbeginn von uns überzeugen und eine vertrauensvolle Basis aufbauen. Der Kunde seinerseits macht eine positive Erfahrung mit der ARAG und lernt den Nutzen einer Rechtsschutz­versicherung rückwirkend kennen. Außerdem kann er sich sofort ein Bild von der Qualität unserer Schadenbearbeitung und unseres Services machen. Den Verkehrsbereich haben wir bewusst für unseren Sofort-Rechtsschutz ausgewählt, weil fast jeder tagtäglich im Straßenverkehr unterwegs ist – ob als Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer. Verkehrsteilnehmer stellen deshalb eine sehr breite und attraktive Zielgruppe dar, der wir nun diese neue, innovative Absicherungsmöglichkeit als rückwirkenden Verkehrs­rechtsschutz anbieten.“

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Konditionen des Verkehrs­rechtsschutz-Sofort

Heute unterschreiben und sofort Hilfe erhalten – dies ist bei der Arag möglich. Es gelten einige besondere Konditionen. So bindet sich der Kunde beispielsweise drei Jahre an den Vertrag. Normalerweise gilt im Rechtsschutz eine Mindestvertragslaufzeit von 1 Jahr. Zudem wird nicht jeder Fall direkt übernommen – der Versicherer muss dies zunächst prüfen.

Herr Haddou-Temsamani, gibt es bei dem Abschluss der Versicherung Einschränkungen bzw. Bedingungen?

„Der ARAG Verkehrs­rechtsschutz Sofort bietet Versicherungsschutz für Ordnungswidrigkeiten sowie für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Verkehrsbereich bis zu drei Monate rückwirkend. Wir haben diese beiden Leistungsarten ausgewählt, weil in diesen Bereichen die häufigsten rechtlichen Probleme im Straßenverkehr entstehen. Voraussetzung für einen rückwirkenden Verkehrs­rechtsschutz ist, dass der Kunde noch keinen Anwalt beauftragt hat. Der Versicherungsschutz gilt ohne Wartezeit. Die Selbst­beteiligung beläuft sich auf 150 Euro und entfällt, wenn der Kunde einen Anwalt aus dem ARAG Anwaltsnetzwerk wählt. Der ARAG Verkehrs­rechtsschutz Sofort beschränkt sich außerdem nicht nur auf den rückwirkenden Versicherungsschutz. Die Kunden verfügen darüber hinaus ab Vertragsbeginn zusätzlich über den vollen Leistungsumfang unseres regulären Komfort-Verkehrs­rechtsschutzes für die gesamte Vertragslaufzeit von drei Jahren.“


Weitere Arten der Rechtsschutz­versicherung

Kosten der „Rückwärts“-Versicherung

Eine Rechtsschutz­versicherung die man abschließen kann, wenn bereits ein Unfall passiert ist: Lohnt sich das für denn überhaupt für den Versicherer oder ist die Absicherung dann extra teuer?

Herr Haddou-Temsamani, ist eine Rechtsschutz­versicherung rückwirkend nicht besonders teuer?

„Wir helfen dem Kunden sofort mit seinem bestehenden Problem, indem wir ihm mit unserer langjährigen Erfahrung als Qualitäts­versicherer zur Seite stehen und für seinen Schadenersatz- bzw. Ordnungswidrigkeitenfall die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten zahlen. Das heißt, jeder Verkehrs­rechtsschutz-Sofort-Kunde hat bereits einen konkreten Schadenfall – und dieser Fakt muss natürlich in der Prämienkalkulation berücksichtigt werden. Man muss sich auch vor Augen führen, dass allein bei den Rückwärts­versicherungsfällen die Kosten für außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeiten schnell im mittleren vierstelligen Eurobereich liegen können – und damit deutlich über der zu entrichtenden Gesamtprämie.“

„Und zusätzlich zum sofort versicherten Fall hat der Kunde über die gesamte dreijährige Vertragslaufzeit ja auch noch den kompletten Leistungsumfang des ARAG Verkehrs­rechtsschutzes Komfort abgedeckt – darunter der Vertrags­rechtsschutz oder auch der Straf­rechtsschutz rund um Verkehrsstreitigkeiten, die nach Vertragsabschluss eintreten. Nicht zu vergessen sind unsere attraktiven Aktiv-Leistungen wie unser 24-Stunden-Anwaltstelefon zu allen Rechtsfragen, unserem Mediationsangebot oder unserer umfangreichen juristischen Onlinedatenbank ARAG Online Rechts-Service. Wir sind der Meinung, mit diesem einzigartigen und prallvollen Angebot bieten wir ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis beim ARAG Verkehrs-Rechtsschutz Sofort, der erstmals einen Rechtsschutz rückwirkend ermöglicht.“

Ist eine Rechtsschutz­versicherung nach einem Verkehrsunfall möglich?

Ein Verkehrsunfall bringt für alle Beteiligten Schwierigkeiten mit sich:

  • Die Fahrzeuge sind zu reparieren,
  • die Regulierung des Schadens mit der Versicherung ist zu klären,
  • handelt es sich um einen Unfall mit Personenschaden, steht natürlich die Gesundheit der Verletzten im Vordergrund.

Kommt es nach einem Verkehrsunfall zu einer rechtlichen Auseinandersetzung, weil die Schuldfrage ungeklärt ist, kann sich der Vorfall sehr in die Länge ziehen. Eine Rechtsschutz­versicherung ist in diesem Fall ganz wichtig.


So schützt der Rückwärts-Rechtsschutz beim Verkehrsunfall

Der große Vorteil der Rechtsschutz­versicherung ohne Karenzzeit liegt darin, dass der Versicherungsvertrag noch abgeschlossen werden kann, wenn der Unfall bereits passiert ist. Der Versicherte schließt den Vertrag erst dann ab, wenn sich ein Bedarf deutlich abzeichnet, weil ein Unfallgegner seine Schuld nicht einsieht oder weil die Schuldfrage nicht ohne juristische Unterstützung zu klären ist.


Wann der Verkehrs­rechtsschutz Sofort nicht zahlt

Allerdings sollte man die oben beschriebenen Einschränkungen kennen, die mit diesem Sofort-Rechtsschutz verbunden sind. Dieser leistet beispielsweise bei Ordnungswidrigkeiten, wie etwa das Überfahren einer roten Ampel oder bei unberechtigtem Entzug des Führerscheins – nicht jedoch, wenn Sie nach einem Verkehrsunfall Schadensersatz geltend machen wollen.

Werden Sie dagegen nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden wegen fahrlässiger Körper­verletzung anbelangt, unterstützt Sie der Verkehrs­rechtsschutz Sofort.


Ist der Verkehrs­rechtsschutz Sofort sinnvoll?

Letztlich ist ein Vergleich der Varianten empfehlenswert, um zu sehen, welche Variante günstiger ist. Wenn aber ein langwieriger Gerichtsprozess aufgrund eines Unfalls mit Personenschaden und ungeklärter Schuldfrage droht, dürfte der Abschluss einer Versicherung mit Sofort-Rechtsschutz die vernünftigere Variante sein.

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Katharina Burnus
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