Rückwirkende Rechtsschutz­versicherung ohne Wartezeit Jetzt direkt Angebot anfordern

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Das Wichtigste in Kürze

  • Rückwirkender Verkehrs­rechtsschutz sichert gegen finanzielle Folgen eines Rechtsstreits ab, dessen Ursache, z. B. ein Unfall oder eine Ordnungswidrigkeit, bereits passiert ist.
  • Der Verkehrs­­rechtsschutz ist einer der wenigen Rechtsschutz­versicherungen, die rückwirkend abgeschlossen werden können.
  • Der Rückwärts-Verkehrs­­rechtsschutz kostet ab 29,08 Euro im Monat.
  • Ob sich diese Absicherung für Sie lohnt, sollten Sie genau abwägen, denn für den Entfall der Wartezeit gelten besondere Konditionen und höhere Kosten.

Das erwartet Sie hier

Was eine rückwirkende Verkehrs­rechtsschutz­versicherung ohne Wartezeit leistet, für wen sie sinnvoll ist und worauf Sie beim Abschluss achten sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist eine rückwirkende Rechtsschutz­­versicherung?
  2. Wer braucht sie?
  3. Was zahlt sie?
  4. Was zahlt sie nicht?
  5. Kosten (mit Beispiel)
  6. So finden Sie die richtige Versicherung

Was ist eine rückwirkende Rechtsschutz­versicherung ohne Wartezeit?

Icon Uhr mit Pfeil

Eine rückwirkende Rechtsschutz­versicherung beziehungsweise Rückwärts­versicherung sichert Sie gegen finanziellen Folgen einer rechtlichen Auseinandersetzung ab, deren Ursache, beispielsweise ein Verkehrsunfall oder eine Ordnungswidrigkeit, bereits passiert ist. Kommt es zum Beispiel nach einem Unfall zu einem Rechtsstreit, weil die Schuldfrage ungeklärt ist, kann sich der Vorfall in die Länge ziehen und die Kosten steigen. Eine Verkehrs­rechtsschutz­versicherung ist in diesem Fall wichtig.


Wartezeiten bei Rechtsschutz­versicherungen

Das Besondere an einer rückwirkenden Verkehrs­rechtsschutz­versicherung ist, dass der Versicherungsvertrag abgeschlossen wird, wenn etwa der Unfall bereits passiert ist. Sie schließen den Vertrag also erst ab, wenn sich ein Bedarf deutlich abzeichnet, weil etwa ein Unfallgegner seine Schuld nicht einsieht oder weil die Schuldfrage nicht ohne juristische Unterstützung zu klären ist.

Icon Uhr Zeit Achtung

Eine herkömmlichen Rechtsschutz- oder Verkehrs­rechtsschutz­versicherung müssen Sie hingegen vorsorglich abschließen: Beide decken nur Rechtsstreitigkeiten ab, die in der Zukunft liegen und sich bei Vertragsabschluss noch nicht abzeichnen. Eine Verkehrs­rechtsschutz­versicherung gilt für alle Rechtsstreits, die ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auftreten. Bei anderen Rechtsschutz­versicherungen müssen Sie hingegen sogar mit Wartezeiten von mehreren Monaten rechnen.

Wer braucht eine rückwirkende Rechtsschutz­versicherung ohne Wartezeit?

Für diese Personen ist ein rückwirkender Rechtsschutz sinnvoll

  • Personen ohne Verkehrs­rechtsschutz­versicherung
  • Personen, denen hohe Kosten durch ein rechtliches Verfahren aufgrund zum Beispiel eines zurückliegenden Verkehrsunfalls drohen
  • Personen, denen der Verlust Ihres Führerscheins, hohe Bußgelder oder die Teilnahme an Aufbauseminaren drohen
  • Personen, die aufs Auto angewiesen sind, zum Beispiel Pendler oder Berufskraftfahrer
  • Halter, Eigentümer, Fahrer oder Insassen aller Fahrzeuge
  • Auch Personen mit Leih- oder Mietwagen
  • Freiberufler und sonstige Selbständige können eine rückwirkende Verkehrs­rechtsschutz­versicherung nicht abschließen.

Wann und was zahlt genau zahlt sie?

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Der Versicherer führt erst eine Risikoprüfung durch und entscheidet dann, ob er Ihren Versicherungsfall übernimmt, ob Sie also die Versicherung überhaupt abschließen können. „Völlig aussichtslose Fälle“ werden abgelehnt, da sonst der Kunde nicht die erwartete Gegenleistung erhalten würde. Bußgeldverfahren werden in der Regel angenommen (Quelle: Stiftung Warentest).
  • Der Schadensfall muss bereits eingetreten sein, darf aber nur bis zu drei Monate zurückliegen.
  • Ihr Anwalt darf noch nicht mit Behörden oder der Gegenseite in Kontakt getreten sein. Sie dürfen aber die Beratung eines Anwalts genutzt haben.
  • Es darf noch kein Mahnverfahren beziehungsweise keine Klage bei Gericht gegen Sie anhängig sein.

Was leistet eine rückwirkende Verkehrs­rechtsschutz­versicherung?

Icon Gipsbein

Bei Schadenersatz­ansprüchen und Schmerzensgeld im Verkehrsbereich

Icon Ampel

Bei verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten (z. B. Rotlichtverstoß, Geschwindigkeits­überschreitung, Bußgeldbescheid, Fahrverbot etc.)

Anwalts- und Gerichtskosten in unbegrenzter Höhe und weltweit

Icon gegensätzliche Pfeile

Ohne Wartezeit


Umfassender Verkehrs­rechtsschutz ab Vertragsbeginn

Ab Vertragsbeginn erhalten Sie den vollen Leistungsumfang einer Verkehrs­rechtsschutz­versicherung über die gesamte Laufzeit Ihres Vertrages:

Icon Schutzschild
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Verwaltungs­rechtsschutz
  • Steuer­rechtsschutz
  • Weitere Angebote wie anwaltliche Beratung zu allen Rechtsfragen, Mediationsangebot etc.

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Was zahlt sie nicht?

  • Wenn Sie nach einem Verkehrsunfall Schadenersatz geltend machen wollen
  • Bei Park- und Halteverstößen
  • Bei Streitigkeiten rund um den Kauf oder die Reparatur des Autos
  • Bei Streit mit Verwaltungsbehörden oder -gerichten
  • Bei vorsätzlichen verkehrsrechtlichen Vergehen (z. B. Unfallflucht oder Alkohol am Steuer)
  • Wenn gegen Sie der Vorwurf der Fahrerflucht oder fahrlässigen Körper­verletzung nach einem Verkehrsunfall besteht

Was kostet eine rückwirkende Rechtsschutz­versicherung?

Eine rückwirkende Verkehrs­rechtsschutz­versicherung ist teurer als eine, die erst für in Zukunft beginnende Rechtsstreits gilt. Die Kosten sind abhängig von der versicherten Person und der Zahl der versicherten Fahrzeuge.

Icon Zeit ist Geld

Kosten durch längere Mindestlaufzeit

Rückwirkende Verkehrs­rechtsschutz­versicherungen haben längere Mindestvertragslaufzeiten als normale Verkehrs­rechtsschutz­versicherungen. Sie müssen aktuell mindestens drei Jahre monatlich Beiträge in die rückwirkende Verkehrs­rechtsschutz­versicherung einzahlen, bevor Sie den Vertrag kündigen können. Dies sollten Sie bei den Kosten berücksichtigen.


Kostenbeispiele

Beispiel 1Beispiel 2
FamilienstandSingleFamilie
Anzahl der Fahrzeuge1mehr als ein Fahrzeug
Selbst­beteiligungFlex 0/150*Flex 0/150*
Gewünschte Zahlungsweisejährlichmonatlich
Monatlicher Beitrag29,08 €35,01 €
* „Die Selbst­beteiligung von 150 Euro je Rechtsschutzfall ermäßigt sich auf 0 Euro, wenn Sie einen von der ARAG vermittelten Rechtsanwalt wählen“ (Quelle: Arag).

Was kostet Sie eine Sofort-Rechtsschutz­versicherung?

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So finden Sie die richtige Versicherung

Aktuell bietet nur der Versicherer Arag den Tarif „Verkehrs­rechtsschutz Sofort“ als rückwirkende Verkehrs­rechtsschutz­versicherung an. Auch wenn Sie diesen Tarif somit nicht mit Alternativen vergleichen können, sollten Sie dennoch folgende Punkte beim Abschluss abwägen:

  • Beachten Sie die Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren. Wir empfehlen Ihnen, das genau für sich durchzurechnen: Lohnen sich diese Beitragskosten im Vergleich zum (finanziellen) Schaden? Wenn Ihnen jedoch ein langwieriger Gerichtsprozess beispielsweise aufgrund eines Unfalls mit Personenschaden und ungeklärter Schuldfrage droht, dürfte der Abschluss einer Versicherung mit Sofort-Rechtsschutz die sinnvollere Variante sein.
  • Sie können die Abschlusskosten um 150 Euro senken, indem Sie den Tarif ohne Selbst­beteiligung abschließen. Im Gegenzug verzichten Sie darauf, sich einen Anwalt frei zu wählen und entscheiden sich für einen, von ARAG empfohlenen Anwalt.
  • Möchten Sie einen zurückliegenden Schadensfall versichern, gelten nicht alle bei einer Verkehrs­rechtsschutz­versicherung sonst üblichen Leistungen. Diese erhalten Sie erst für zukünftige Schadensfälle. Am besten, Sie lesen in den Vertragsbedingungen in Ruhe nach, welche Leistungen unter welchen Bedingungen ein- und ausgeschlossen sind.

Welche Fehler Sie auf keinen Fall bei Abschluss eines rückwirkenden Verkehrs­rechtsschutzes begehen sollten

lesen
  • Schadenersatz fordern wollen: Wenn Sie selbst Schadenersatz fordern wollen, sind Sie durch einen rückwirkenden Verkehrs­rechtsschutz nicht abgesichert. Prüfen Sie also am besten vor Vertragsabschluss, ob Sie diese Option sicher ausschließen können.
  • Kosten nicht abwägen: Rückwirkende Verkehrs­rechtsschutz­versicherungen sind teurer als herkömmliche Verkehrs­rechtsschutz­versicherung. Nicht nur ist der Beitrag teurer, sondern die Mindestvertragslaufzeit ist auch länger und die gesamten Kosten damit höher. Wägen Sie hier gut ab, ob sich diese Versicherung für Sie lohnt.
  • Vertragsbedingungen nicht lesen: Auch wenn Ihnen hohe Prozesskosten oder gar ein Führerscheinentzug drohen und Sie schnell handeln wollen: Nehmen Sie sich Zeit und lesen Sie in Ruhe die Vertragsbedingungen durch. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie den Versicherer. So können Sie verhindern, dass Sie eine Versicherung abschließen, deren Leistungen Sie gar nicht benötigen oder fälschlicherweise erwarten.

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Die häufigsten Fragen zur rückwirkenden Rechtsschutz­versicherung

Kann man im Nachhinein eine Rechtsschutz­versicherung abschließen?

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In der Regel ist das nicht möglich. Rechtsschutz­versicherung müssen vorsorglich abgeschlossen werden, also für Rechtsstreits, die erst in der Zukunft beginnen und bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt sind. Beim Verkehrs­rechtsschutz gibt es jedoch eine Ausnahme: Hier können Sie sich gegen die finanziellen Folgen von rechtlichen Auseinandersetzungen absichern, deren Auslöser vor dem Vertragsabschluss liegt.

Was bedeutet Rechtsschutz rückwirkend?

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Ein rückwirkender Verkehrs­rechtsschutz leistet auch bei Rechtsstreits, die zum Beispiel auf einen Verkehrsunfall oder eine Ordnungswidrigkeit zurückgehen, die bereits vor Vertragsabschluss passiert sind. Sonst gilt für nahezu alle Rechtsschutz­versicherungen, dass Sie sie vorsorglich abschließen müssen, also wenn sich noch gar kein Rechtsstreit abzeichnet.

Wie lange rückwirkend Rechtsschutz?

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Der Schadenfall darf bis zu drei Monate zurückliegen. Spätere Schadenfälle übernimmt eine rückwirkende Verkehrs­rechtsschutz­versicherung nicht.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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