Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht lässt gelegentlich recht große Spielräume für Interpretationen: Ab wann gilt ein Reisender als “unerwartet erkrankt”? Wann liegt bei einem Hausratschaden eine “leichte” und wann eine “grobe Fahrlässigkeit” vor? Und ab wann gilt ein Versicherungsnehmer als “vollständig arbeitsunfähig”? transparent-beraten.de bringt Licht ins Dunkel.Wer sich in einen Rechtsstreit mit einem Versicherungsunternehmen wagt, braucht mitunter ein gutes Nervenkostüm. Zwischen Einreichung der Klage und rechtsgültigem Richterspruch können schon mal mehrere Monate oder gar Jahre vergehen. Die Chancen auf Erfolg stehen im Versicherungsrecht allerdings nicht immer schlecht, denn die Rechtsprechung hat für Verbraucher durchaus ein offenes Ohr. Es ist nicht immer gesagt, dass sich die großen Versicherer gegen die kleinen Verbraucher durchsetzen!
Fragen rund um das Versicherungsrecht? Herzlich willkommen!
Die Versicherungsexperten von transparent-beraten.de beleuchten das Versicherungsrecht aus allen Blickwinkeln: vom allgemeinen Versicherungsvertragsrecht über den Fachbereich der Sachversicherung bis hin zum Transport- und Speditionsversicherungsrecht – Wir bieten praktische Ratgeber und liefern gut verständliche Informationen, die dem Verbraucher wirklich weiterhelfen, und zwar ohne unverständliches Fachchinesisch.
Grundlagen des Versicherungsrechts
Grundlage des privatrechtlichen Versicherungsrechts sind die Allgemeinen Zivilrechtsnormen (BGB, HGB etc.), das Sozialgesetzbuch sowie in weiten Teilen das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
Schwerpunkte in der Praxis
“Das Recht rund um die Versicherung” – So wird das Versicherungsrecht häufig skizziert. In der Praxis sieht dieses häufig wie folgt aus: Der Versicherungsnehmer macht gegenüber seiner Versicherung Ansprüche geltend, die das Unternehmen zuvor verweigert hat. In den meisten Fällen fordern Versicherte bestimmte Leistungen ein, auf die sie – aus ihrer Sicht – Anspruch haben. Die Versicherungen halten dagegen, dass es keinen Leistungsanspruch gibt, da dieses entweder die Vertragsunterlagen nicht hergeben oder da der Versicherungsnehmer durch eigenes Verschulden seinen Anspruch verwirkt hat (entweder zum Teil oder vollständig).
Im privaten Versicherungsrecht unterscheiden Juristen und Versicherungsfachleute zwischen folgenden Versicherungen:
- Die Personenversicherung deckt Schäden ab, die an Personen entstanden sind (z. B. Krankenversicherung oder Unfallversicherung).
- Eine Schadensversicherung deckt Schäden ab, die nicht vorhersehbar sind (z. B. eine Hausratversicherung).
- Bei einer Summenversicherung erhält der Versicherungsnehmer im Schadensfall eine vertraglich festgelegte Summe (z. B. bei einer Lebensversicherung).
- Die Güterversicherung versichert Sachschäden (z. B. die Hausratversicherung).
- Allgemeines Versicherungsvertragsrecht
- Sachversicherung
- Personenversicherung: Private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Vertrauensschaden- und Kreditversicherung
- Transport- und Speditionsversicherung
Allgemeines Versicherungsvertragsrecht
In Deutschland wird das Allgemeine Versicherungsrecht durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie durch gegebenenfalls zusätzliche Klauseln bestimmt (s. a. Grafik oben).
Sachversicherung
Zu den Sachversicherungen – auch Kompositversicherungen genannt – zählen sämtliche Versicherungsarten der Schaden- und Unfallversicherung. Davon ausgenommen sind Krankenversicherungen. Die Policen decken Sachwerte ab und sind zugleich für die Gefahrenabwehr von Haftungsrisiken zuständig.
Personenversicherung
Zum Bereich der Personenversicherung zählen Private Krankenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und Lebensversicherungen.
Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung bewahrt den Versicherten vor Ansprüchen Dritter (wenn diese berechtigt sind) oder wehrt auf seine Kosten unbegründete Ansprüche ab. In der Praxis bedeutet dieses: Die Privathaftpflicht übernimmt Schäden, die der Versicherungsnehmer unbeabsichtigt oder leichtsinnig verursacht hat.
Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in einem juristischen Streitfall z. B. die Anwaltsgebühren und eventuelle Gerichtskosten sowie u. U. notwendige Gebühren von Sachverständigen.
Vertrauensschadenversicherung
Eine Vertrauensschadenversicherung bewahrt Unternehmen vor Vermögensschäden aus unerlaubten Handlungen, die von Betriebsangehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen begangen worden sind. Dazu zählen z. B. Schäden durch Unterschlagung, Diebstahl, Betrug und Sabotage.
Transport- und Speditionsversicherung
Mit einer Transportversicherung werden Transportgüter und Transportmittel abgesichert. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel sowohl für den Transport selbst als auch eventuelle Zwischenlagerungen. Eine Speditionsversicherung richtet sich an Spediteure und Frachtführer, die sich gegen Schäden absichern möchten bzw. müssen.
Bei Problemen mit dem Versicherer lohnt sich die Kontaktaufnahme zu einem Fachanwalt für Versicherungsrecht oder zum Versicherungsombudsmann (s. a. folgendes Kapitel).
(Anmerkung: Die Bezeichnung Fachanwalt für Versicherungsrecht wurde am 20. März 2003 eingeführt.)
Der Versicherungsombudsmann
Sind Versicherungsnehmer mit einer Entscheidung ihres Versicherers nicht einverstanden, können sie sich an einen Versicherungsombudsmann wenden. Der Ombudsmann ist unabhängig und vermittelt zwischen beiden Parteien. Liegt der Streitwert unter 10.000 Euro, kann er sogar eine verbindliche Entscheidung treffen! Die Versicherung muss sich also an die Entscheidung halten. Liegt der Streitwert zwischen 10.000 Euro und 100.000 Euro, spricht der Versicherungsombudsmann einen Empfehlung aus.
Für Verbraucher ist die Hinzunahme eines Ombudsmanns kostenlos. Der Schlichter arbeitet unabhängig von den Versicherern und ist für das private Versicherungsrecht zuständig (außer Krankenversicherung). Die Kontaktaufnahme ist zum Beispiel über das Internet möglich.
Eine Schlichtungsstelle für Uneinigkeiten mit der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gibt es derzeit nicht. Versicherte können sich allerdings an das Bundesversicherungsamt wenden. Eine verbindliche Entscheidung kann das Amt allerdings nicht treffen. Die Sachbearbeiter prüfen lediglich, ob die Kasse gegen geltendes Recht verstoßen hat.
- Hausratversicherung und Gebäudeversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Rechtsschutzversicherungen
- Kfz-Versicherung
- Private Unfallversicherung
- Lebensversicherung
- Private Rentenversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
Weitere Schlichtungsstellen
Neben dem o. g. PKV-Ombudsmann können Verbraucher sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) wenden. Die Bafin ist die Aufsichtsbehörde der Versicherungsgesellschaft. Die Behörde beschäftigt sich weniger mit Einzelfällen, sondern vielmehr mit grundlegenden Entscheidungen. Verbraucher wenden sich deswegen zunächst besser an den Versicherungsombudsmann, der (im Gegensatz zur Bafin) verbindliche Entscheidungen treffen kann. Die Bafin kann hingegen bei Problemen, die vermutlich viele Versicherungsnehmer betreffen, Druck auf die Versicherungsunternehmen aufbauen und eine Grundsatzentscheidung anstreben.