Versicherungs­recht Knut Pilz & transparent-beraten.de

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Das Wichtigste in Kürze

  • Fachanwalt Dr. Knut Pilz ist unser Experte für Versicherungs­recht.
  • Das Versicherungs­recht deckt unterschiedliche Rechtsbereiche ab wie beispielsweise Sach-, Personen-, Haftpflicht- oder Rechtsschutz­versicherungen.
  • Bei einem Streit mit Ihrer Versicherung können Sie sich unter anderem kostenfrei an einen Versicherungs­- oder PKV-Ombudsmann wenden.

Das erwartet Sie hier

Das Versicherungs­recht lässt Spielräume für Interpretationen: Ab wann gilt ein Reisender als „unerwartet erkrankt“? Wann liegt eine „leichte“ oder „grobe Fahrlässigkeit“ vor? Und ab wann gilt ein Arbeitnehmer als „vollständig arbeitsunfähig“?

Inhalt dieser Seite
  1. Ansprechpartner im Versicherungs­recht
  2. Grundlagen des Versicherungs­rechts
  3. Schwerpunkte in der Praxis
  4. Der Versicherungs­ombudsmann

Fragen rund um das Versicherungs­recht? Herzlich willkommen!

Icon Richterhammer und Gesetz

Wer sich in einen Rechtsstreit mit einem Versicherungs­unternehmen wagt, benötigt mitunter ein gutes Nervenkostüm. Denn zwischen der Einreichung der Klage und einem rechtsgültigen Richterspruch können schon mal mehrere Monate oder sogar Jahre vergehen. Die Chancen auf Erfolg stehen im Versicherungs­recht allerdings nicht immer schlecht, denn die Rechtsprechung hat für Verbraucher ein offenes Ohr. Es ist nicht immer gesagt, dass sich die großen Versicherer gegen die kleinen Verbraucher durchsetzen.


Mit uns Versicherungs­recht verstehen

Unsere Versicherungsexperten von transparent-beraten.de beleuchten das Versicherungs­recht aus allen Blickwinkeln: vom Allgemeinen Versicherungs­recht über den Fachbereich der Sach­versicherung bis hin zum Transport- und Speditions­versicherungsrecht. Wir bieten praktische Ratgeber und liefern gut verständliche Informationen, die dem Verbraucher wirklich weiterhelfen. Und zwar ohne unverständliches Fachchinesisch.

Icon Kreis abgehakt

Icon Sprechblase mit Haken

Ansprechpartner im Versicherungs­recht

Handfeste Hilfe gibt es von unserem Experten für Versicherungs­recht, Fachanwalt Dr. Knut Pilz, der schon zahlreiche juristische Auseinandersetzungen gewonnen hat. Übrigens, nicht nur für Versicherungsnehmer, sondern auch für die großen und namhaften Versicherungen. Dr. Pilz kennt das Versicherungs­recht aus dem Effeff und ist aufgrund seiner Dozententätigkeit hervorragend vernetzt. Seine regelmäßige Präsenz in den Medien kommt nicht von ungefähr – Dr. Pilz gilt unter Fachleuten als Top-Jurist und absoluter Spezialist im Versicherungs­recht.

Bei Rechtsfragen wenden Sie sich an Rechts- und Fachanwalt für Versicherungs­recht:

Dr. Knut Pilz

E‑Mail: pilz@pwp.berlin
Telefon: +49 (0) 30 89730890

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular





    Grundlagen des Versicherungs­rechts

    Grundlage des privatrechtlichen Versicherungs­rechts sind die Allgemeinen Zivilrechtsnormen (BGB, HGB und so weiter), das Sozialgesetzbuch sowie in weiten Teilen das Versicherungs­vertrags­gesetz (VVG) und das Versicherungs­aufsichts­gesetz (VAG).

    Schwerpunkte in der Praxis

    Icon Sprechblasen

    Das Versicherungs­recht wird häufig skizziert als „das Recht rund um die Versicherung“. In der Praxis sieht dies meist wie folgt aus: Der Versicherungsnehmer macht gegenüber seiner Versicherung Ansprüche geltend, welche die Versicherung zuvor verweigert hat. In den meisten Fällen fordern Versicherte bestimmte Leistungen ein, auf die sie aus ihrer Sicht Anspruch haben. Die Versicherung hält dagegen, dass es keinen Leistungsanspruch gibt, da diesen entweder die Vertragsunterlagen nicht hergeben oder weil der Versicherungsnehmer durch eigenes Verschulden seinen Anspruch verwirkt hat (entweder zum Teil oder vollständig).

    Privates Versicherungs­recht

    Im privaten Versicherungs­recht unterscheiden Juristen und Versicherungsfachleute zwischen den folgenden Versicherungen:

    • Die Personen­versicherung deckt Schäden ab, die an Personen entstanden sind (zum Beispiel Kranken­versicherung oder Unfall­versicherung)
    • Eine Schaden­versicherung ersetzt einen entstandenen Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme (zum Beispiel eine Haftpflicht­versicherung)
    • Bei einer Summen­versicherung erhält der Versicherungsnehmer im Schadenfall eine vertraglich festgelegte Summe (zum Beispiel bei einer Lebens­versicherung)
    • Die Güter­versicherung versichert Güter aller Art während der Dauer der Beförderung

    Rechtsbereiche im Versicherungs­recht


    Icon Vertrag

    Allgemeines Versicherungs­vertrags­recht

    In Deutschland wird das Allgemeine Versicherungs­recht durch das Versicherungs­vertrags­gesetz (VVG) und die jeweiligen Allgemeinen Versicherungs­bedingungen (AVB) sowie durch gegebenenfalls zusätzliche Klauseln bestimmt (siehe auch die Grafik oben).


    Sach­versicherung

    Zu den Sach­versicherungen, auch Komposit­versicherungen genannt, zählen sämtliche Versicherungsarten der Schaden­versicherung. Die Policen decken Sachwerte ab und sind zugleich für die Gefahrenabwehr von Haftungsrisiken zuständig.

    Icon Schreibtischstuhl

    Icon Gipsbein

    Personen­versicherung

    Zum Bereich der Personen­versicherung zählen private Kranken­versicherungen, Berufs­unfähigkeits­versicherungen, Unfall­versicherungen und Lebens­versicherungen.


    Haftpflicht­versicherung

    Eine Haftpflicht­versicherung bewahrt den Versicherten vor Ansprüchen Dritter (wenn diese berechtigt sind) oder wehrt auf ihre Kosten unbegründete Ansprüche ab. In der Praxis bedeutet dies: Die Privat­haftpflicht­versicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die der Versicherungsnehmer unbeabsichtigt oder leichtsinnig verursacht hat.

    Icon Schutzschild

    Icon Waage

    Rechtsschutz­versicherung

    Eine Rechtsschutz­versicherung übernimmt in einem juristischen Streitfall unter anderem die Anwalts- und Gerichtskosten sowie unter Umständen notwendige Gebühren von Sachverständigen.


    Vertrauensschaden­versicherung

    Eine Vertrauensschaden­versicherung bewahrt Unternehmen vor Vermögensschäden aus unerlaubten Handlungen, die von Betriebsangehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen begangen worden sind. Dazu zählen zum Beispiel Schäden durch Unterschlagung, Diebstahl, Betrug und Sabotage.

    Icon Euromünze

    Icon Lieferwagen

    Transport- und Speditions­versicherung

    Mit einer Transport­versicherung werden Transportgüter und Transportmittel abgesichert. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel sowohl für den Transport selbst als auch für eventuelle Zwischenlagerungen. Eine Speditions­versicherung richtet sich an Spediteure und Frachtführer, die sich gegen Schäden absichern möchten beziehungsweise müssen.

    Bei Problemen mit einem Versicherer lohnt sich die Kontaktaufnahme zu einem Fachanwalt für Versicherungs­recht oder zum Versicherungs­ombudsmann (siehe auch das folgende Kapitel). 

    Der Versicherungs­ombudsmann

    Icon Person am Schreibtisch

    Sind Versicherungsnehmer mit einer Entscheidung ihres Versicherers nicht einverstanden, können sie sich an den Versicherungs­ombudsmann wenden. Dieser ist unabhängig und vermittelt zwischen den Parteien. Liegt der Streitwert unter 10.000 Euro, kann er sogar eine verbindliche Entscheidung treffen. Die Versicherung muss sich also an die Entscheidung halten. Liegt der Streitwert zwischen 10.000 Euro und 100.000 Euro, spricht der Versicherungs­ombudsmann eine Empfehlung aus. Für Verbraucher ist das Hinzuziehen des Ombudsmanns kostenlos. Eine Kontaktaufnahme ist zum Beispiel über das Internet möglich.

    Hier direkt zum Versicherungs­ombudsmann

    Zuständigkeitsbereiche des Versicherungs­ombudsmanns

    Für diese Bereiche ist der Versicherungs­ombudsmann zuständig:

    • Hausrat­versicherung und Gebäude­versicherung
    • Haftpflicht­versicherung
    • Rechtsschutz­versicherungen
    • Kfz-Versicherung
    • Private Unfall­versicherung
    • Lebens­versicherung
    • Private Renten­versicherung
    • Berufs­unfähigkeits­versicherung
    Icon Rollstuhl

    Sonderfall Kranken- und Pflege­versicherung

    Bei Problemen mit der privaten Kranken­versicherung oder der privaten Pflege­versicherung ist der PKV-Ombudsmann zuständig. Der PKV-Ombudsmann ist nicht mit dem Versicherungs­ombudsmann zu vergleichen, denn er kann lediglich Empfehlungen aussprechen und keine bindenden Entscheidungen treffen. Eine Schlichtungsstelle für Uneinigkeiten mit der gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung gibt es derzeit nicht. Versicherte können sich allerdings an das Bundesamt für Soziale Sicherung wenden. Eine verbindliche Entscheidung kann das Amt allerdings nicht treffen. Die Sachbearbeiter prüfen lediglich, ob die Krankenkasse gegen geltendes Recht verstoßen hat.


    Weitere Schlichtungsstellen

    Neben dem oben genannten PKV-Ombudsmann können Verbraucher sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) wenden. Die BaFin ist die Aufsichtsbehörde der Versicherungsgesellschaften. Die Behörde beschäftigt sich weniger mit Einzelfällen, sondern vielmehr mit grundlegenden Entscheidungen. Verbraucher wenden sich deswegen zunächst besser an den Versicherungs­ombudsmann, der (im Gegensatz zur BaFin) verbindliche Entscheidungen treffen kann. Die BaFin kann hingegen bei Problemen, die vermutlich viele Versicherungsnehmer betreffen, Druck auf die Versicherungs­unternehmen aufbauen und eine Grundsatzentscheidung anstreben.


    Icon Personen an Rezeption

    Schlichtungsstellen in Deutschland

    Seit April 2016 gibt es eine allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle in Deutschland, die nicht nur für Versicherungen zuständig ist, sondern auch für Banken, den öffentlichen Nahverkehr, Ärzte, Rechtsanwälte, die Bundesnetzagentur (also Telekommunikation und Post) sowie für Strom- und Gasunternehmen.

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