Rente So geht's, Expertentipps + wie hoch fällt sie aus (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Wie viel Rente Sie bekommen ist unter anderem von Ihrer Versicherungszeit in der Renten­versicherung und Ihrem Einkommen abhängig.
  • Wer nach 1964 geboren wurde, kann normalerweise erst ab 67 abschlagsfrei in Rente gehen. Wer früher in Rente geht, sollte sorgfältig recherchieren, was das für die monatlichen Auszahlungen bedeutet.
  • Lücken zwischen den Rentenzahlungen und dem tatsächlichen Bedarf im Alter können zum Beispiel durch private Renten­versicherungen geschlossen werden.

Das erwartet Sie hier

Wovon die Höhe Ihrer gesetzlichen Rente abhängt, wann Sie mit Abschlägen rechnen müssen, und wie wir Sie dabei unterstützen, sich ausreichend für das Alter abzusichern.

Inhalt dieser Seite
  1. So wird Ihre Rente berechnet
  2. Wer kann wann in Rente gehen?
  3. Was tun, wenn die Rente nicht reicht?
  4. Private Renten­­versicherungen
  5. Fazit
Fachlich geprüft durch Achim Wehrmann

So funktioniert die Berechnung der Rente

Die Rentenformel

Die Höhe der Rente hängt von verschiedenen Faktoren und gesetzlichen Vorgaben ab. Die Deutsche Renten­versicherung nutzt für die Berechnung der gesetzlichen monatlichen Rente folgende Rentenformel:

Entgeltpunkte * Zugangsfaktor * aktueller Rentenwert * Rentenfaktor = Rente

Das bedeuten die einzelnen Faktoren

Entgeltpunkte

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Für die Ermittlung der Entgeltpunkte wird jährlich der Durchschnittsverdienst aller Versicherten miteinander verglichen. Einen Entgeltpunkt erhält, wessen Einkommen genau dem Durchschnittsverdienst entspricht. Wer mehr verdient, erhält mehr, wer weniger verdient, bekommt weniger Punkte.

Zugangsfaktor

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Über den Zugangsfaktor fließen eventuelle Zu- und Abschläge in die Rentenberechnung ein. Zuschläge gibt es, wenn man länger als bis zum Regelrentenalter arbeitet. Abschläge gibt es, wenn man schon vorher in Rente geht. Diese betragen 0,3 Prozent pro Monat, maximal 10,8 Prozent.

Aktueller Rentenwert

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Der Rentenwert gibt an, wie viel ein Entgeltpunkt wert ist. Aktuell (2024) beträgt er 37,60 Euro.

Rentenartfaktor

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Wie der Name sagt, spielt hier die Rentenart eine Rolle. Je nach Rentenart ist der Faktor unterschiedlich hoch.

  • Altersrenten, Renten wegen voller Erwerbsminderung und Erziehungsrenten: Faktor 1
  • Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung: Faktor 0,5
  • Vollwaisenrenten: Faktor 0,2
  • Halbwaisenrenten: Faktor 0,1
  • Witwenrenten: Faktor 0,55 oder 0,6
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Rechenbeispiel

Unsere Beispielrentnerin geht mit 67 in Rente, nachdem sie 45 Jahre lang gearbeitet hat. In den ersten 10 Jahren hat sie 80 Prozent des Durchschnittsgehalts verdient, danach genau durchschnittlich. Das bedeutet, dass sie 43 Rentenpunkte gesammelt hat. Sie erhält eine normale Altersrente ohne Zu- und Abschläge. Daraus ergibt sich eine Rente von 1.616,80 Euro pro Monat.

Experten-Tipp:

„Sobald Sie Ihr 55. Lebensjahr erreicht haben, erhalten Sie von der Renten­versicherung alle drei Jahre eine ausführliche Rentenauskunft. Aus der geht unter anderem der Rentenbeginn für die verschiedenen Rentenarten hervor – inklusive eventueller Abschläge bei einem Vorruhestand. Prüfen Sie hier genau, ob alle Beschäftigungszeiten aufgeführt sind und ob sich „Zahlendreher“ eingeschlichen haben. Sollten Sie einen Fehler bemerken, melden Sie diesen am besten umgehend der Renten­versicherung.“

Foto von Achim Wehrmann
Berater

Mit diesen Abzügen und Steuern müssen Sie rechnen

Lesen Sie auch unseren Ratgeber „Früher in Rente“, um zu erfahren, mit welchen Abschlägen Sie bei einem vorzeitigen Renteneintritt rechnen müssen. Dort erhalten Sie wichtige Expertentipps, um tatsächlich früher in Rente gehen zu können. In unserem Beitrag zur Rentenbesteuerung haben wir Ihnen außerdem zusammengetragen, wie die Rentenzahlungen im Alter zu versteuern sind.

So wird die Rente besteuert

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Diese Arten der Rente gibt es

Je nachdem, um welche Art der Rente es sich handelt, variieren die Höhe und die Voraussetzungen der Rentenzahlungen.

Altersrente

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Die Bedingungen für die Auszahlung einer regulären Altersrente sind, dass das Rentenalter erreicht und über mindestens 5 Jahre in die Renten­versicherung eingezahlt wurde (das ist die sogenannte Wartezeit oder Mindest­versicherungszeit).

Erwerbsminderungs­rente

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Erwerbsminderungs­renten dienen der sozialen Sicherheit von Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen entweder nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Die Bedingung für die Auszahlung ist, dass die betroffene Person mindestens 5 Jahre lang in der Deutschen Renten­versicherung versichert war und mindestens 3 Jahre lang Beiträge gezahlt hat. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Renten­versicherung davon überzeugt ist, dass sich die Arbeitsfähigkeit im alten oder einem anderen Job durch Reha-Maßnahmen, welche die Renten­versicherung auch finanziert, nicht vollständig oder zumindest teilweise wiederherstellen lässt.

Wer eine Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung erhält, muss sehr vorsichtig damit sein, einen Nebenjob zu akzeptieren, da der Anspruch auf die Rente schnell erlöschen kann. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, also wenn man noch zwischen 3 und 6 Stunden am Tag arbeiten kann, wird der maximale Hinzuverdienst, der nicht zu einer Kürzung der Rente führt, individuell ermittelt. Versicherte erhalten die volle Erwerbsminderungs­rente, wenn sie zwar theoretisch noch eingeschränkt arbeiten könnten, aber keinen passenden Teilzeitjob finden.

Die Altersgrenze für Erwerbsminderungs­rente ohne Abschläge wird seit 2012 stetig angehoben. Zwischen 2001 und 2011 war noch eine abschlagsfreie Erwerbsminderungs­rente ab 63 möglich. Da die Erwerbsminderungs­rente oft sehr gering ausfällt, empfiehlt es sich, sich zusätzlich mit einer Berufs­unfähigkeits­versicherung abzusichern.

Renten für Hinterbliebene

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Folgende Personen haben unter Umständen einen Anspruch auf eine Rente für Hinterbliebene:

  • Ehe- und Lebenspartner einer verstorbenen Person – je nach Alter, Erwerbsfähigkeit und Verantwortung für eine eventuelles gemeinsames Kind kann es sich um eine kleine Witwenrente (25 Prozent der Rente des Verstorbenen für maximal 2 Jahre) oder eine große Witwenrente (55 Prozent der Rente des Verstorbenen) handeln
  • Minderjährige oder noch in Schul- oder Berufsausbildung befindliche Personen, die ein oder beide Elternteile verloren haben erhalten 10 bis 20 Prozent der Rente des/der verstorbenen Elternteile, entweder bis zum Erreichen der Volljährigkeit oder, im Fall einer noch nicht beendeten Ausbildung, eines Freiwilligendienstes oder einer Behinderung, bis maximal zum 27. Lebensjahr. Das ist die Halb- oder Vollwaisenrente. Das gilt für alle Kinder, die im Haushalt des Verstorbenen lebten und überwiegend von ihm unterhalten wurden, es muss sich also nicht um leibliche Kinder handeln.
  • Geschiedene Partner können eine Erziehungsrente erhalten, falls die Ehe nach dem 30. Juni 1977 geschieden wurde und sie später keine neue Ehe oder Lebenspartnerschaft eingegangen sind und sie ein minderjähriges eigenes Kind oder Kind des Partners (auch Stief-, Pflege-, Enkel- oder Geschwisterkind) erziehen. Bei einem behinderten Kind ist das Alter irrelevant.
  • Wurde die Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden, ist unter Umständen eine Witwenrente für Geschiedene möglich.

Einkünfte werden in der Regel oberhalb eines Freibetrags auf Hinterbliebenenrenten angerechnet. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie bei der Deutschen Renten­versicherung.

Renten für Schwerbehinderte

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Wer eine schwere Behinderung, also einen Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent, hat und mindestens 35 Jahre lang in der Renten­versicherung versichert war, kann 2 Jahre vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen, ohne dass es Abschläge gibt, und mit Abschlägen von maximal 10,8 Prozent bis zu 5 Jahre vorher.

So wird die Rente finanziert

Wer heute in die Renten­versicherung einzahlt, finanziert damit die Renten der gegenwärtigen Rentner-Generation. Hinzu kommen Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Arbeitnehmer zahlen derzeit 9,3 Prozent von ihrem Bruttolohn in die gesetzliche Rente ein. Ebenfalls 9,3 Prozent zahlt der Arbeitgeber. Mehr Informationen zu diesem Thema hält die Bundeszentrale für politische Bildung bereit.

Wer kann wann in Rente gehen?

Welches Renteneintrittsalter gilt für Sie?

Das Regelrentenalter ist nicht für alle Menschen gleich. Wer beispielsweise 1958 geboren wurde, kann mit 66 Jahren in Rente gehen. Für alle Geburtenjahrgänge nach 1963 liegt das Renteneintrittsalter derzeit bei 67 Jahren. Was für Sie gilt, können Sie der Tabelle entnehmen:

GeburtsjahrRegelrentenalter
195365 Jahre + 7 Monate
195465 Jahre + 8 Monate
195565 Jahre + 9 Monate
195665 Jahre + 10 Monate
195765 Jahre + 11 Monate
195866 Jahre
195966 Jahre + 2 Monate
196066 Jahre + 4 Monate
196166 Jahre + 6 Monate
196266 Jahre + 8 Monate
196366 Jahre + 10 Monate
ab 196467 Jahre

Früher in Rente: Diese Möglichkeiten gibt es

Längst nicht alle Menschen arbeiten bis zur Regelaltersgrenze. Allein 2017 sind über 50 Prozent der „Neu-Rentner“ vorzeitig in Rente gegangen. Viele haben dafür auch Abschläge in Kauf genommen.

Wer mit dem Gedanken spielt, bereits mit 50 in Rente zu gehen, muss sich genau informieren. Denn die Rente mit 50 führt dazu, dass die gesetzliche Altersrente sehr viel geringer ausfallen wird, als wenn man bis zur Regelaltersgrenze arbeitet. Umfassend zu diesem Thema informieren können Sie sich hier:

Früher in Rente gehen

Langjährig und besonders langjährig Versicherte

  • Langjährig Versicherte: Als langjährig versichert gilt, wer eine Mindest­versicherungszeit von 35 Jahren vorweisen kann. Im Gegensatz zu den „besonders langjährig Versicherten“ müssen langjährig Versicherte jedoch Abzüge in Kauf nehmen, wenn sie vorzeitig in Rente gehen möchten.
  • Besonders langjährig Versicherte: Wer mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Renten­versicherung eingezahlt hat und vor 1953 geboren wurde, kann ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen. Für spätere Geburtsjahrgänge erfolgt, ähnlich wie beim Regelrentenalter, eine schrittweise Anhebung auf 65 Jahre.

Mehr zum Renteneintritt für langjährig Versicherte

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Die gesetzliche Rente reicht oft nicht aus – so schließen Sie die Lücken

So bestimmen Sie Ihre Rentenlücke

Egal, ob man nun bis zum Regelrentenalter arbeitet oder als Frührentner vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheidet: Die gesetzliche Rente allein reicht bei kaum einem Arbeitnehmer aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Wer weder im Rentenalter arbeiten, noch empfindliche finanzielle Einbußen hinnehmen möchte, sollte sich also frühzeitig mit der privaten Altersvorsorge beschäftigen. Nutzen Sie die folgende Faustformel, um Ihre persönliche Rentenlücke zu berechnen und herauszufinden, wie viel Geld Sie zusätzlich brauchen:

70 – 80 % des letzten Gehalts
– gesetzliche Rente
= Rentenlücke

Gemeinhin wird davon ausgegangen, dass 70 – 80 Prozent des letzten Gehalts nötig sind, um im Alter den gewohnten Lebensstandard zu halten. Die Höhe Ihrer voraussichtlichen Rente können Sie Ihrem Renteninformationsblatt entnehmen.

Wie viel darf man zur Rente hinzuverdienen?

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Seit 2023 dürfen Rentner mit vorgezogener Altersrente unbegrenzt viel hinzuverdienen. Zum 01. Januar 2023 wurden die Hinzuverdienstgrenzen komplett aufgehoben. Zuvor betrug sie 46.060 Euro. Zusätzliches Einkommen wurde auch auf einige Hinterbliebenenrenten angerechnet. Waisenrenten und Altersrenten nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze, also dem für den Renteneintritt vorgesehenen Alter, werden nicht von der Höhe des Zuverdienstes beeinflusst.

Mehr dazu, wie es aussehen kann, wenn sie parallel Rente erhalten und noch arbeiten, können Sie hier nachlesen:

Früher Rente erhalten

So schließen Sie die Lücken

Unter bestimmten Umständen können freiwillig Beiträge in die gesetzliche Renten­versicherung eingezahlt werden, um sozusagen Rentenpunkte zu kaufen und dadurch eine höhere Altersrente zu erhalten. Das ist ab dem 50. Lebensjahr möglich und muss beantragt werden.

Darüber hinaus ist private Altersvorsorge sehr wichtig. Neben der gesetzlichen Renten­versicherung existieren mehrere Varianten der privaten Renten­versicherung. Mehr dazu erfahren Sie im nächsten Kapitel. Unsere Experten beraten Sie auch gerne bzw. unterstützen Sie mit einem maßgeschneiderten Vergleich zur privaten Altersvorsorge.

Private Renten­versicherungen – diese Optionen haben Sie

Verschiedene Arten der privaten Renten­versicherung

Sie können Ihre gesetzliche Rente um eine private Renten­versicherung ergänzen: Hier zahlen Sie monatlich oder einmalig Geld ein, das Ihre Versicherung dann für Sie anlegt. Später erhalten Sie dann bis an Ihr Lebensende eine Rente. Staatlich geförderte Varianten der Renten­versicherung sind:

Darüber hinaus gibt es verschiedene Varianten nicht staatlich geförderter Renten­versicherungen:

  • Bei Klassischen Renten­versicherungen gibt es einen Garantiezins für die eingezahlten Beiträge. Allerdings ist dieser sehr niedrig und auch die Überschüsse sind tendenziell gering.
  • Bei der Sofortrente zahlt man einmalig einen Geldbetrag beim Versicherer ein und erhält eine lebenslange Rente. Auch hier sind die Zinsen gering.
  • Fondsgebundene Renten­versicherungen ­versprechen anders als klassische Renten­versicherungen keine Mindestverzinsung und die Rente hängt davon ab, wie sich die Fonds, in welche die monatlichen Zahlungen investiert wurden, entwickeln.
  • Bei Renten­versicherungen mit Indexpolicen werden erzielte Überschüsse am Aktienmarkt investiert. Gewinne sind gedeckelt, aber dafür werden auch Verluste aufgefangen.

Was ist die richtige private Altersvorsorge für Sie?

Einen Überblick über diese Produkte und andere Möglichkeiten, Ihre gesetzliche Renten­versicherung zu ergänzen, finden Sie auf unserer Seite zu diesem Thema. Hier erfahren Sie auch, welche Form der Altersvorsorge sich in welcher Lebenssituation besonders anbietet. Nutzen Sie auch unser Angebot, Ihnen unverbindlich einen kostenlosen Tarifvergleich zur privaten Renten­versicherung zuzusenden.

Altersvorsorge auf einen Blick

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Fazit

Die Höhe der gesetzlichen Rente im Alter hängt vom Alter beim Renteneintritt, der Art der Rente, der Länge der Versicherungszeit und dem Verhältnis des eigenen Einkommens zum Durchschnittseinkommen ab. Da die gesetzliche Rente in vielen Fällen nicht genügt, um im Alter den gewöhnten Lebensstandard zu halten, sollten Sie sich frühzeitig mit privater Altersvorsorge auseinandersetzen. Wir unterstützen Sie hierbei gern: Unser Netzwerk aus Experten hilft Ihnen dabei, das richtige private Rentenprodukt für Sie zu finden und optimal für das Alter vorzusorgen. Kontaktieren Sie uns dazu einfach direkt oder nutzen Sie unser kostenfreies Vergleichsformular auf dieser Seite.


Die häufigsten Fragen zur gesetzlichen Renten­versicherung

Kann ich nach 45 Arbeitsjahren mit 63 in Rente gehen?

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Wer 45 Jahre lang gearbeitet hat, gilt als besonders langjährig versichert und kann, sofern er vor 1963 geboren ist, ohne Abschläge in Rente gehen. Für später geborene Menschen ist das erst ab 65 möglich.

Wann kann ich in Rente gehen?

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Das Alter, ab dem Sie in Rente gehen können, ohne mit Abzügen rechnen zu müssen, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Wer vor 1953 geboren wurde, kann ab 63 in Rente gehen, ab dann steigt das Rentenalter stetig an. Für alle ab 1963 geborenen Menschen beträgt das Rentenalter 67 Jahre. Auf unserer Seite zum Thema früher in Rente gehen können Sie nachlesen, wie sich ein früherer Renteneintritt auswirkt.

Wie hoch ist die gesetzliche Rente?

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Die gesetzliche Rente errechnet sich aus den erworbenen Rentenpunkten, dem Rentenwert und dem Zugangs- und Rentenartfaktor. Letztere reduzieren bzw. erhöhen die Rente entsprechend dem Alter bei Rentenbeginn und der Art der Rente. 2022 lag die sogenannte Standardrente bzw. Eckrente – also die Rente, die ein Rentner nach 45 Jahren mit durchschnittlichem Verdienst erhält – in den alten Bundesländern bei 1.621 Euro.

Was passiert bei Renteneintritt?

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Die Rente wird nicht automatisch ausgezahlt, sobald das Rentenalter erreicht wird, sondern muss bei der Deutschen Renten­versicherung beantragt werden, idealerweise etwa drei Monate vorher. Ein Formular und genaue Anweisungen, was Sie dabei beachten müssen, finden Sie auf der Website der Deutschen Renten­versicherung.

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Katharina Burnus
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