Rente (Ratgeber 2021)
Kostenfreier Tarif-Vergleich zur Altersvorsorge
Aktuelle Tarife aus 2021 für Sie persönlich angepasst und optimiert.
Wir sind stolz auf eine hohe Kundenzufriedenheit!
- Arbeitnehmer zahlen derzeit 9,3 Prozent von ihrem Bruttolohn in die gesetzliche Rente ein. Ebenfalls 9,3 Prozent zahlt der Arbeitgeber.
- Unter bestimmten Umständen können freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden, um eine höhere Altersrente zu erhalten.
- Wer mindestens 45 Jahre gearbeitet hat, kann mit 63 in Frührente gehen.
So funktioniert die Berechnung der Rente
Die Höhe der Rente hängt von verschiedenen Faktoren und gesetzlichen Vorgaben ab. Die Deutsche Rentenversicherung nutzt für die Berechnung der gesetzlichen monatlichen Rente folgende Rentenformel:
Entgeltpunkte * Zugangsfaktor * aktueller Rentenwert * Rentenfaktor
Entgeltpunkte
Für die Ermittlung der Entgeltpunkte wird jährlich der Durchschnittsverdienst aller Versicherten miteinander verglichen. Ein Entgeltpunkt erhält, wessen Einkommen genau dem Durchschnittsverdienst entspricht. Wer mehr verdient, erhält mehr, wer weniger verdient, bekommt weniger Punkte.
Zugangsfaktor
Über den Zugangsfaktor fließen eventuelle Zu- und Abschläge in die Rentenberechnung ein. Zuschläge gibt es, wenn man länger als bis zum Regelrentenalter arbeitet.
Aktueller Rentenwert
Der Rentenwert gibt an, wie viel ein Entgeltpunkt wert ist.
- Rentenwert alte Bundesländer: 33,23 Euro
- Rentenwert neue Bundesländer: 34,19 Euro
Rentenartfaktor
Wie der Name sagt, spielt hier die Rentenart eine Rolle. Je nach Rentenart ist der Faktor unterschiedlich hoch.
- Altersrenten, Renten wegen voller Erwerbsminderung und Erziehungsrenten: Faktor 1
- Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung: Faktor 0,5
- Vollwaisenrenten: Faktor 0,2
- Halbwaisenrenten: Faktor 0,1
- Witwenrenten: Faktor 0,55 oder 0,6
Lesen Sie auch den Beitrag früher in Rente, um zu erfahren, mit welchen Abschlägen Sie bei einem vorzeitigen Renteneintritt rechnen müssen und erhalten Sie wichtige Expertentipps, um tatsächlich früher in Rente gehen zu können. In unserem Beitrag zur Rentenbesteuerung haben wir Ihnen außerdem zusammengetragen, wie die Rentenzahlungen im Alter zu besteuern sind.
»Sobald Sie Ihr 55. Lebensjahr erreicht haben, erhalten Sie von der Rentenversicherung alle drei Jahre eine ausführliche Rentenauskunft. Aus der geht unter anderem der Rentenbeginn für die verschiedenen Rentenarten hervor – inklusive eventueller Abschläge bei einem Vorruhestand. Prüfen Sie hier genau, ob alle Beschäftigungszeiten aufgeführt sind und ob sich „Zahlendreher“ eingeschlichen haben. Sollten Sie einen Fehler bemerken, melden Sie diesen am besten umgehend der Rentenversicherung.«
Wer kann wann in Rente gehen?
Das Regelrentenalter ist nicht für alle Menschen gleich. Wer beispielsweise 1958 geboren wurde, kann mit 66 Jahren in Rente gehen. Für alle Geburtenjahrgänge nach 1963 liegt das Renteneintrittsalter derzeit bei 67 Jahren.
Renteneintrittsalter – Tabelle
Geburtsjahr | Regelrentenalter |
1953 | 65 Jahre + 7 Monate |
1954 | 65 Jahre + 8 Monate |
1955 | 65 Jahre + 9 Monate |
1956 | 65 Jahre + 10 Monate |
1957 | 65 Jahre + 11 Monate |
1958 | 66 Jahre |
1959 | 66 Jahre + 2 Monate |
1960 | 66 Jahre + 4 Monate |
1961 | 65 Jahre + 6 Monate |
1962 | 66 Jahre + 8 Monate |
1963 | 66 Jahre + 10 Monate |
ab 1964 | 67 Jahre |
Früher in Rente: die Möglichkeiten
Längst nicht alle Menschen arbeiten bis zur Regelaltersgrenze. Allein 2017 sind über 50 Prozent der „Neu-Rentner“ vorzeitig in Rente gegangen. Viele haben dafür auch Abschläge in Kauf genommen.
- Mehr zum Thema: „Früher in Rente gehen“
Rente mit 50
Wer mit dem Gedanken spielt, bereits mit 50 in Rente zu gehen, muss sich genau informieren. Denn die Rente mit 50 führt dazu, dass die gesetzliche Altersrente sehr viel geringer ausfallen wird, als wenn man bis zur Regelaltersgrenze arbeitet.
Rente für langjährig Versicherte
Als langjährig versichert gilt, wer eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren vorweisen kann. Im Gegensatz zu den „besonders langjährig Versicherten“ (siehe unten) müssen langjährig Versicherte jedoch Abzüge in Kauf nehmen, wenn sie vorzeitig in Rente gehen möchten.
Wer mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat und vor 1953 geboren wurde, kann ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen. Für spätere Geburtsjahrgänge erfolgt, ähnlich wie beim Regelrentenalter, eine schrittweise Anhebung auf 65 Jahre.
Beispiel: Frau W. wurde 1960 geboren und kann 45 Beitragsjahre vorweisen.
Frau W. kann ohne Abschläge im Alter von 64 Jahren und 4 Monaten in Rente gehen oder bis zum Regelrentenalter arbeiten. Dies liegt für Frau W. bei 66 Jahren und 4 Monaten.
Gesetzliche Rente reicht meist nicht
Egal, ob man nun bis zum Regelrentenalter arbeitet oder als Frührentner vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheidet: Die gesetzliche Rente allein reicht bei kaum einem Arbeitnehmer aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Wer weder im Rentenalter arbeiten, noch empfindliche finanzielle Einbußen hinnehmen möchte, sollte sich also frühzeitig mit der privaten Altersvorsorge beschäftigen.
Rentenlücke schließen mit privater Altersvorsorge
Die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge sind vielfältig. Neben staatlich geförderten Varianten wie der Riester-Rente und der Rürup-Rente gibt es private Rentenversicherungen, Sofort-Renten und Lebensversicherungen. Hinzu kommt die betriebliche Altersvorsorge.
Hier finden Sie einen Überblick, über alle Möglichkeiten der Altersvorsorge.
Je nach den persönlichen Lebensumständen eignen sich einige Varianten besser als andere. Da die Möglichkeiten ebenso vielfältig sind, wie die Vor- und Nachteile der einzelnen Versicherungsarten, sollte man einen unabhängigen Fachmann zu Rate ziehen und sich beraten lassen.