Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Welche Hobbys für einen Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung zum Problem werden können und wie Sie eine Ablehnung vermeiden. Inkl. Liste gefährlicher Hobbys als Überblick.
Inhalt dieser SeiteHobbys in der Berufsunfähigkeitsversicherung als Risikofaktor
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Arbeitsunfähigkeitsversicherung abschließen will, stellt sich die Frage, welche seiner Hobbys in welchem Umfang als riskant gelten und welche Konsequenzen dies für die Versicherung hat. Nicht nur das Hobby selbst kann Ursache dafür sein, dass Versicherer Aufschläge verlangen oder gar den Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung ablehnen. Art und Umfang, indem Versicherte der Freizeitaktivität nachgehen, sind ebenfalls ausschlaggebend. Beispielsweise ist Bergsteigen ein Hobby, bei dem konkrete Angaben zum bevorzugten Bergsteige-Terrain für Versicherer maßgeblich sind. Auch Hobbys wie das Tauchen interessieren die Berufsunfähigkeitsversicherung. Oftmals verlangen Versicherer in diesem Fall eine detaillierte Darstellung des Tauchplatzes bzw. erweiterte Angaben zur Tauchtiefe.
Liste über gefährliche Hobbys, die die Berufsunfähigkeitsversicherung beeinflussen
Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen:
- ohne Aufschlag mitversicherbaren Hobbys
- mit Risikozuschlag versicherbaren Hobbys und
- nicht versicherbaren Hobbys
Problemlos versicherbare Hobbys
Typischerweise sind Sportarten mit überschaubarer Verletzungsgefahr problemlos und ohne Risikozuschlag mitversicherbar. Dazu gehören:
- Wandern
- Schwimmen
- Ballsportarten wie Fußball, Volleyball, Handball, Tennis
Mit Risikozuschlag versicherbare Hobbys
Aufschläge fallen bei Hobbys an, die eine erhöhte Verletzungsgefahr aufweisen. Dazu gehören etwa:
- Wettkampfmäßig ausgeübte Kampfsportarten
- Motorsport
- Reitsport
- Radrennen
- Mountainbiken
- Tauchen
- Bergwandern, Bergsteigen, Klettern im Outdoor-Bereich
- Fallschirmspingen, Drachenfliegen und anderer Flugsport
- Football
- Eishockey
- Rugby
Oftmals nicht versicherbare Hobbys
Bestimmte Hobbys sind aufgrund ihres unabschätzbaren Risikos nicht versicherbar:
- Autorennen
- Hochseeangeln
- Bergsteigen ohne Absicherung
- Höhlentauchen
- Canyoning
- Bestimmte Kampfsportarten wie Free Fighting oder Thaiboxen mit Wettbewerben und vollem Körperkontakt
- Roofing (oder auch Rooftopping, ist Bestandteil der Liste über gefährlichste Hobbys weltweit)
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Gemeinsam mit unserem mehrfach ausgezeichneten Partner von Buddenbrock können wir Ihnen kostengünstige und leistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherungen anbieten:
Gefährliche Hobbies im Berufsunfähigkeitsversicherungs-Antrag: So geht’s
Versicherer legen Wert auf ehrliche und lückenlose Angaben beim Antrag. Dies umfasst auch genaue Angaben zu möglicherweise riskanten Hobbys. Im Leistungsfall prüfen Sachverständige exakt die Korrektheit der Angaben. Ehrliche Antworten sind daher Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen. Ebenso ist es nicht sinnvoll, bestimmte Angaben zu verschweigen, die eine private Gefahr darstellen können.
Versicherungsgesellschaften wollen daher detailliert wissen, welchem Hobby Versicherte in welchem Umfang nachgehen. Wer etwa häufiger auf Auslandsreisen ist, um an Wettkämpfen teilzunehmen, erfährt eine andere Behandlung als jemand, der das gleiche Hobby im unmittelbaren Umkreis von zu Hause ausübt. Versicherer verfügen über umfassende Fragebögen, in denen genaue Angaben zum Hobby möglich sind.
Das fragen Versicherer im Antrag ab
„Angaben zu besonderen Gefahren
Sind Sie in der Freizeit besonderen Gefahren ausgesetzt (z.B. Wettfahrten, Motorsport, Flugsport, Fallschirmspringen, Wasser-/Tauchsport, Kampfsport, Berg-/Klettersport, Pferdesport, Radsport, Fun-/Extremsport, Leistungs-/Profisport)? Bitte ggf. entsprechenden Fragebogen beifügen.“
Zusätzlicher Fragebogen
Bei vielen Hobbys liegt es im Ermessen des Risikomanagements der Versicherer, ob und unter welchen Risikoaufschlägen sie eine Versicherung anbieten. Gerade bei Hobbys wie Tauchen, Bergsteigen und Klettern fragen sie daher exakt nach. Dem Antrag zur BU muss dann der entsprechende, gesonderte Fragebogen ausgefüllt und eingereicht werden. Der Versicherer erkundigt sich darin über die Orte, die Sicherungen, das Equipment und die Häufigkeit, in der Kunden dem Hobby nachgehen. Bergwanderungen ohne steile Aufstiege, Klettern im Indoor-Bereich oder auch Klettern mit Sicherungen bis zum Grad 3 versichern die meisten Anbieter ohne Risikozuschlag.
Risikoprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung und ihre Konsequenzen
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Durchführung einer umfassenden Risikoprüfung der Standard bei den Versicherungsgesellschaften. Dies umfasst neben regulären BU-Gesundheitsfragen auch sämtliche Freizeitaktivitäten der Versicherten. In Abhängigkeit des Risikos, von dem Versicherer ausgehen, kann es zu Risikozuschlag, Ausschluss vom Versicherungsschutz oder sogar zur Ablehnung des Versicherungsantrags kommen.
Risikozuschlag
Der Risikozuschlag entspricht einer prozentualen Erhöhung des regulären Versicherungsbeitrags. Diese Höhe ist vor Vertragsabschluss zu bestimmen sowie schriftlich zu fixieren. Risikozuschläge sind nicht nur bei gefährlichen Hobbys, sondern auch bei gesundheitlichen Beschwerden oder bei besonders riskanten Berufen mit hoher Verletzungsgefahr üblich.
Ausschluss
Ein Ausschluss definiert bestimmte Voraussetzungen, unter denen der Versicherungsschutz nicht greift und keine Versicherungsleistungen gezahlt werden. Versicherer können Ausschlüsse im eigenen Ermessen selbst festlegen.
Einige Ausschlüsse sind in BU-Verträgen standardmäßig vorgesehen. Dazu gehören etwa Berufsunfähigkeit infolge von Krieg, Kernenergie oder fehlgeschlagenem Selbstmord. Nach individueller Situation formulieren Versicherer Ausschlüsse infolge von Vorerkrankungen, Berufsrisiken oder riskanten Hobbys.
Ablehnung
Die vollständige Ablehnung des Versicherungsvertrags ist Folge eines als unverhältnismäßig eingestuften Risikos. Eine Versicherung wird Kunden den Vertrag verweigern, wenn die Wahrscheinlichkeit einer eintretenden Berufsunfähigkeit als zu hoch einstuft. Die Ursache kann in besonders riskanten Berufen (z. B. Soldat oder Sprengmeister) liegen oder in besonders riskanten Freizeitbeschäftigungen.
Experten-Tipp:
„Sind Sie in der Vergangenheit einem gefährlichen Hobby nachgegangen, das Sie aber mittlerweile aufgegeben haben, müssen Sie dieses natürlich nicht in der Risikoprüfung angeben.“
Risikozuschlag bedeutet höhere Versicherungsbeiträge
Während gefährliche Hobbies Risikoaufschläge nach sich ziehen, kann die Höhe dieser Zuschläge stark variieren. Beitragserhöhungen von 50 Prozent bis zu 100 Prozent sind möglich. Einige Beispiele zur Orientierung:
- Mountainbiken ohne Wettbewerbe: 25 Prozent Beitragszuschlag
- Radrennen oder Eishockey: 50 Prozent Beitragszuschlag
- Kitesurfen mit Wettbewerben: 50 Prozent Beitragszuschlag
- Kampfsport wie Boxen oder Kickboxen: 100 Prozent Beitragszuschlag oder Ablehnung
- Fallschirmspringen: Ablehnung
Ausschlüsse als Alternative zu hohen Beiträgen
Wer ein riskantes Hobby ausübt, jedoch keine Risikozuschläge zahlen will, hat aber auch die Möglichkeit, das Hobby aus dem Versicherungsschutz auszugliedern. Ist das Hobby im Vertrag exkludiert, so können Versicherte dieser Freizeitbeschäftigung nachgehen, ohne mit Mehrkosten zu rechnen.
In diesem Falle ist alles versichert, bis auf das ausgeschlossene Hobby. Wenn nun aber ein Unfall im Zusammenhang mit diesem Hobby zur Berufsunfähigkeit führt, ist die Versicherung nicht in der Leistungspflicht und zahlt somit keine Berufsunfähigkeitsrente. Die Leistungspflicht infolge von Schäden durch andere Tätigkeiten bleibt jedoch davon unberührt.
Wie kann man eine Ablehnung bei der Antragstellung vermeiden?
Da Versicherer die Risiken von Hobbys und Freizeitgestaltungen verschiedenartig bewerten, sind vorherige Risikovoranfragen sinnvoll. Diese erfolgen meist anonym und dienen dazu, die Wahrscheinlichkeit der Risikoaufschläge oder einer Ablehnung abzuschätzen.
Bei der Voranfrage helfen z. B. unsere spezialisierten Versicherungsberater. Diese verfügen über das Wissen und die Erfahrung, trotz gefährlichem Hobby eine optimale Versicherung für Sie zu finden. Zu diesem Zwecke schicken sie eine Risikoanfrage an mehrere Versicherungsgesellschaften. Die Anfragen basieren auf genauen Daten zu Risikofaktoren wie gesundheitlichen Befunden oder Hobbys. Anschließend erstellen die Versicherer Angebote für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Hierbei kommt es vor, dass ein bestimmter Versicherer auf die gleiche Anfrage mit einem Ausschluss oder dem Verlangen eines Risikozuschlags reagiert und ein anderer nicht.
Warum ist eine Risikovoranfrage sinnvoll?
Das Besondere an diesen Vorab-Risikoanfragen ist, dass persönliche Angaben anonymisiert sind. Name, Anschrift oder Geburtsdatum sind entsprechend in der Risikovoranfrage geschwärzt und lassen keinen Rückschluss auf den Versicherten oder Interessenten zu. Es kommt vor, dass sich Versicherungsträger weigern, anonymisierte Voranfragen zu beantworten oder zu bearbeiten. In diesen Fällen können unsere BU-Experten die Anfragen auch unter Angabe der Daten an Versicherer weiterleiten. Hierbei lassen sich Vereinbarungen mit den Versicherungsunternehmen treffen, diese Daten nicht an andere Firmen weiterzuleiten. Eine alternative Vorgehensweise ist eine Risikovoranfrage unter Verwendung eines Pseudonyms.
Benötigen Sie Hilfe? Unsere Experten helfen
Wenn Sie einer der genannten Hobbys nachgehen und sich nicht sicher sind, wie sich dieses auf Ihren Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung auswirkt, dann wenden Sie sich gern an uns. Unsere BU-Experten kennen den Markt und die verschiedenen Tarife und helfen Ihnen mit einer ausführlichen BU-Beratung, die passende Absicherung zu finden. Kontaktieren Sie hierzu persönlich.
Nachmeldepflicht: Was, wenn ich erst später ein gefährliches Hobby aufnehme?
Es kann vorkommen, dass Versicherte ein gefährliches Hobby erst nach Versicherungsantritt bzw. nach Antragstellung für sich entdecken. Ebenso ist es vorstellbar, dass Versicherte ein Hobby im Laufe der Vertragslaufzeit aufgeben. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung läuft oftmals über mehrere Jahre oder Jahrzehnte. Während dieser Zeit sind viele Änderungen möglich, auch und insbesondere im Freizeitbereich.
Versicherer verzichten auf eine Nachmeldung möglicher neuer und riskanter Hobbys. In der Versicherungspraxis sind gefährliche Freizeitaktivitäten dann automatisch im laufenden Vertrag mitversichert. Der abgeschlossene Vertrag bleibt über die gesamte Vertragslaufzeit gültig, so lange die Angaben zum Zeitpunkt der Antragstellung korrekt und vollständig waren. Nichtsdestotrotz sollten die Vertragsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung gründlich überprüft werden, bevor der Vertrag unterschrieben wird. Wir unterstützen Sie bei diesem Prozess.
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