Vermögensschaden­haftpflicht Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Vermögensschadens­haftpflicht­versicherung trägt die Kosten, wenn ein Kunde durch Sie einen finanziellen Schaden erleidet.
  • Unberechtigte Schadenersatz­forderungen werden dagegen für Sie abgewehrt.
  • In vielen Branchen gehören Vermögensschäden zu den wahrscheinlichsten Schäden und können immense Kosten verursachen.
  • Für einige Berufe mit besonders hohem Risiko ist der Abschluss einer Versicherung und die Höhe der Deckungssumme vorgeschrieben.
  • Ein selbständiger Unternehmensberater kann sich ab 15,29 Euro im Monat gegen hohe Schadenersatz­forderungen versichern.

Das erwartet Sie hier

Wer zum Abschluss einer Vermögensschadens­haftpflicht­versicherung verpflichtet ist, wieso sie sich auch als freiwillige Versicherung lohnt, und welche Kosten und Leistungen Sie erwarten können.

Inhalt dieser Seite
  1. So sieht eine gute Versicherung aus
  2. Wer braucht diese Versicherung?
  3. Wichtige Leistungen
  4. Kosten (inkl. Kostenbeispiel)
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Tipps für den Tarifvergleich
  7. Fazit
Fachlich geprüft durch Benjamin Mai

Das macht eine gute Vermögensschadens­haftpflicht­versicherung aus

Existenzsichernder Versicherungsschutz

Wer als Freiberufler oder Unternehmer einem Kunden, Patienten oder Mandanten einen sogenannten Vermögensschaden verursacht, kann hierfür haftbar gemacht werden. Schadenersatzansprüche, wie sie z.B. aus einer Falschberatung entstehen können, können die verantwortliche Person zu Zahlungen in Millionenhöhe ver­pflichten. Aus diesem Grund schließen viele Unternehmen und Freiberufler eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung ab.

Vorteile einer guten Vermögensschadens­haftpflicht

  • Absicherung gegen potenziell sehr hohe Schadenersatz­forderungen aufgrund echter Vermögensschäden
  • Hohe Versicherungssumme (mehrere hunderttausend bis mehrere Millionen Euro)
  • Ermöglicht Tätigkeit in Berufen, in denen eine ausreichende Vermögensschadens­haftpflicht ver­pflichtend ist
  • Rückwärts­versicherung
  • Versicherung aller Mitarbeiter und Tätigkeiten Ihres Unternehmens
  • Verschiedene Optionen der Selbst­beteiligung
  • Versicherung einiger Eigenschäden

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Wer benötigt eine Vermögensschaden­haftpflicht?

Vermögensschaden­haftpflicht vor allem für beratende Berufe

Unternehmen, Selbständige und Freiberufler, die eine beratende, begutachtende oder aufsichtsführende Tätigkeit ausüben, benötigen eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung, denn diese Berufsgruppen können z.B. bei einer Falschberatung einen erheblichen finanziellen Schaden an Kunden, Patienten oder Mandanten verursachen.

Bei besonders risikoreichen Berufen ist eine solche Versicherung sogar eine gesetzlich vorgeschriebene Bedingung für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit und es gibt Vorschriften für die Höhe der Deckungssumme.

Berufe mit Versicherungspflicht

  • Rechtsanwälte
  • Notare
  • Steuerberater
  • Rentenberater
  • Anlageberater
  • Architekten

Für andere Berufe ist die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung keine Pflicht, jedoch durchaus sinnvoll. Dies betrifft Unternehmensberater, Grafikdesigner, IT-Dienstleister, Dolmetscher oder Übersetzer.

Was sind Vermögensschäden?

Bei Vermögensschäden wird zwischen echten und unechten Vermögensschäden unterschieden. Ein echter Vermögensschaden liegt vor, wenn einer natürlichen oder juristischen Person ein finanzieller Schaden entsteht, der nicht durch einen Personen- oder Sachschaden hervorgerufen wurde.

Die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung leistet nicht bei unechten Vermögensschäden, also finanziellen Schäden, die infolge von Personen- oder Sachschäden entstehen. Diese Schäden sind durch die Betriebs­haftpflicht­versicherung abgedeckt.

Zwei Beispiele für echte Vermögensschäden

Versäumt beispielsweise ein Steuerberater bei seiner Tätigkeit eine Frist, kann sein Mandant dadurch das Recht auf Rückzahlung verlieren. Bei diesem finanziellen Schaden handelt es sich um einen echten Vermögensschaden.

Auch wenn ein Kunde durch die falsche Anlageberatung eines Finanzberaters sein angelegtes Geld verliert, liegt ein echter Vermögensschaden vor. Der Steuerberater und der Anlageberater wären mit einer Vermögensschaden­haftpflicht davor geschützt, diesen Schaden aus eigenen finanziellen Mitteln begleichen zu müssen.

Überblick: Welche Versicherung leistet wann?

Betriebs­haftpflicht haftet bei:
  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Unechten Vermögensschäden
  • Umweltschäden
Vermögensschadens­haftpflicht bzw. Berufs­haftpflicht haftet bei:
  • echten Vermögensschäden

Je nachdem, welchem Beruf Sie nachgehen, kann eine Versicherung relevanter als die andere sein – eine Handwerkerin z.B. muss sich mehr Sorgen wegen Sachschäden machen als ein Grafikdesigner, der mit weitaus höherer Wahrscheinlichkeit durch versäumte Fristen oder versehentliche Rechte­verletzungen in Schwierigkeiten kommt (mehr zum Thema Media­haftpflicht).

Leistungen der Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung

Wann zahlt die Versicherung?

Die Vermögensschaden­haftpflicht leistet bei Vermögensschäden durch beispielsweise:

  • Beratungsfehler
  • Rechenfehler, Planungsfehler
  • Fristversäumnisse
  • unwirksame Vertragsgestaltungen
  • fehlerhafte Auskünfte
  • unterlassene Beratungen oder Weiterleitungen
  • Programmierfehler
  • Rechte­verletzungen

Experten-Tipp:

„Wenn Beratungsfehler nicht sofort, sondern erst nach längerer Zeit auffallen, kann es sein, dass die Versicherung nicht für einen entstandenen Schaden aufkommt. Dagegen kann man sich mit einer sog. Rückwärts­versicherung absichern! Diese greift allerdings nur, wenn der Fehler tatsächlich erst später entdeckt wurde.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Welche Kosten werden übernommen?

Die Vermögensschaden­haftpflicht begleicht anstelle des Versicherungsnehmers berechtigte Schadensersatzforderungen. Je nach Tarif leistet sie auch – oft jedoch in gegenüber der Deckungssumme eingeschränkter Höhe – z.B. in diesen Fällen:

  • Beschädigungen an Akten und Schriftstücken bzw. Verlust wichtiger Dokumente
  • Vertrauensschäden durch Mitarbeiter
  • Reputationsschäden
  • Blockierung oder Veränderung der eigenen Website
  • bei Verstoß gegen Geheimhaltungs­pflichten
  • Beschädigung der eigenen Website

Versicherungsbestandteil passiver Rechtsschutz

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung ist der passive Rechtsschutz. Die Versicherung prüft, ob die Schadensansprüche gegen den Versicherten gerechtfertigt sind. Bei berechtigten Ansprüchen der Kunden, Mandanten oder Patienten gleicht die Versicherung diese Schäden bis zur vereinbarten Deckungssumme aus. Unberechtigte oder zu hohe Ansprüche hingegen werden abgewehrt. Die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung übernimmt dabei für den Versicherungsnehmer die Kosten für Anwälte, Sachverständige oder Gerichte.

Wer ist versichert?

In der Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung sind

  • Angestellte
  • Führungskräfte im operativen Geschäft
  • freie Mitarbeiter
  • Trainees, Volontäre, Werkstudenten, Praktikanten
  • Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen
  • Subunternehmer

die im Auftrag des Versicherungsnehmers arbeiten, versichert.

Tarifoptionen bei der Vermögensschaden­haftpflicht

Kombinierte Versicherung aus Betriebs- und Vermögensschaden­haftpflicht

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Bei der Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung können verschiedene Tarifoptionen gewählt werden. Die Versicherung kann separat oder auch in Kombination mit einer Betriebs­haftpflicht­versicherung abgeschlossen werden. Viele Versicherer bieten ein Komplettpaket aus Betriebs- und Vermögensschaden­haftpflicht an, welches sich im am Ende auch als günstiger erweist.

Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung für Gründer

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Bei Existenzgründern ist das Risiko von Vermögensschäden aufgrund der geringen Erfahrung besonders hoch. Entsprechend sollte eine Vermögensschaden­haftpflicht bei der Existenzgründung zusammen mit der Betriebs­haftpflicht­versicherung abgeschlossen werden – auch wenn die Versicherung für die jeweilige Berufsgruppe nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Existenzgründer profitieren im ersten Jahr Ihrer Versicherung unter Umständen von Existenzgründerrabatten der Versicherer.

D&O-Versicherung für Führungskräfte

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Eine besondere Form der Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung ist die D&O-Versicherung (Directors&Officers-Versicherung). Unternehmen können diese Versicherung für ihre Führungskräfte und Manager abschließen. Eine D&O-Versicherung tritt für Vermögensschäden bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit als Führungskraft ein und deckt Ansprüche aus dem Innen- und Außenverhältnis der beruflichen Tätigkeit ab. Der passive Rechtsschutz ist ebenfalls Bestandteil des Versicherungsschutzes.

Eine D&O-Versicherung ist wegen eines Unterschieds zwischen angestellten Mitarbeitern und Führungskräften wichtig: Während für die Fehler von Angestellten das Unternehmen haftet, können Geschäftsführer, Vorstände und Menschen, die bestimmte Positionen (z.B. Datenschutzbeauftragte) innehaben, persönlich in Haftung genommen werden.

So hoch sollte die Deckungssumme sein

In der Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung können verschiedene Versicherungssummen gewählt werden. Die Mindesthöhe liegt bei den meisten Anbietern bei 100.000 Euro pro Schadensfall. Für einige Berufsgruppen gelten gesetzlich festgelegte Mindestdeckungssummen von 250.000 Euro oder sogar von 500.000 Euro.

Abhängig vom beruflichen Risiko können höhere Summen vereinbart werden. Steuerberatern, Rechtsanwälten und anderen risikoreichen Berufen wird eine Deckungssumme von 1 Millionen Euro empfohlen.

Beachten Sie: Schadensersatzansprüche sind auch Jahre später möglich

Vermögensschäden können auch noch Jahre später geltend gemacht werden. Die Anzahl an Schadensfällen pro Jahr ist im Vorfeld also schwer einschätzbar. Versicherungsnehmer sollten beim Abschluss einer Vermögensschaden­haftpflicht eine ausreichend hohe Versicherungssumme wählen. Die Versicherungssumme kann auch noch während der Vertragslaufzeit erhöht werden.

Um sich vor Schadensersatzansprüchen aus der Vergangenheit abzusichern, sollten Versicherungsnehmer auf die sogenannte Rückwärts­versicherung achten. Ein solcher Rückwärtsschutz führt ggf. zu höheren Prämien, greift jedoch bei berechtigten Schadensersatzforderungen, wenn die Schadensursache vor Versicherungsbeginn liegt. Wichtig hierbei ist, dass die Schäden beim Abschluss des Versicherungsvertrages noch nicht bekannt waren.

Wann zahlt die Versicherung nicht?

Die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung leistet nicht bei Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden, beispielsweise durch das Weglassen von Informationen oder das Verschweigen wichtiger Nachteile. Alle Fragen zur unternehmerischen Tätigkeit müssen bei Vertragsabschluss wahrheitsgemäß und präzise beantwortet werden, da andernfalls der Versicherungsschutz gefährdet ist.

Kosten einer Vermögensschaden­haftpflicht

4 wichtige Faktoren für die Berechnung der Prämie

Die Höhe der Versicherungsprämie ist abhängig von verschiedenen Faktoren:

  • Risiko bzw. Umfang der beruflichen Tätigkeit
  • Größe des Unternehmens
  • Jährlicher Umsatz
  • Höhe der Deckungssumme
  • Höhe des Selbstbehalts
  • Zahlungsintervall (jährlich, halbjährlich, monatlich, …)

Rechenbeispiel

Unser Beispielkunde ist selbständiger Unternehmensberater und berät Unternehmen zu Fragen im Bereich IT und Telekommunikation. Sein Jahresumsatz beträgt 60.000 Euro. Für ihn kommen z.B. diese Tarife infrage:

TarifVersicherungssumme (Euro)Jährliche Prämie (Euro)Umgerechnet auf monatliche Kosten (Euro)
Tarif 1300.000ab 183,51ab 15,29
Tarif 2500.000ab 256,91ab 21,41
Tarif 31.000.000ab 517,65ab 43,14
Anmerkung: Eine monatliche Zahlung ist nicht immer möglich. Kleinere Zahlungsintervalle gehen auch meist gegenüber einer jährlichen Zahlung mit Aufschlägen von einigen Prozent einher, die hier nicht berücksichtigt wurden.

Die Höhe der Selbst­beteiligung

Bei der Vermögensschaden­haftpflicht kann der Versicherungsnehmer durch die Wahl einer Selbst­beteiligung die Höhe des Versicherungsbeitrages senken. Je höher die Selbst­beteiligung, desto niedriger die Versicherungsprämie. Tritt ein Schaden ein, muss der Versicherte den Schaden bis zur Höhe der Selbst­beteiligung selbst begleichen. Die Versicherung übernimmt dann die Kosten, die über die Selbst­beteiligung bzw. den Selbsthalt hinausgehen. Sie sollten eine Selbst­beteiligung in einer Höhe wählen, die für Sie jederzeit gut tragbar ist.

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Vermögensschadens­haftpflicht im Test 2024

Die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung wird weniger häufig von unabhängigen Testinstituten geprüft. Wir geben Ihnen auf unserer separaten Seite zum Thema eine Zusammenfassung der aktuellen Testberichte, die existieren, Tipps und Hinweise zur Wahl des richtigen Anbieters sowie unsere Experten-Empfehlungen:

Vermögensschaden­haftpflicht im Test (2024)

Vermögensschadens­haftpflicht­versicherungen vergleichen: Darauf sollten Sie achten

Darum lohnt sich der Vergleich

Vor dem Abschluss einer Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung ist es sinnvoll, verschiedene Anbieter und ihre Tarife zu vergleichen. Diese unterscheiden sich nicht nur in der Höhe der Versicherungsprämie, sondern auch im Leistungsumfang. Zudem gibt es Versicherer auf dem Markt, die sich auf die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung spezialisiert haben und somit besondere Versicherungsprodukte anbieten können.

Vor einem Vergleich ist es wichtig, den eigenen Bedarf einzuschätzen. Eine solche Bedarfsanalyse für eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung kann entweder selbständig oder mithilfe eines Fachmannes durchgeführt werden.


Das ist für die Bedarfsanalyse relevant

Indikatoren für die Höhe Ihres Versicherungsbedarfs sind unter anderem die folgenden:

  • Berufliche Tätigkeit
  • Größe des Unternehmens
  • Mitarbeiterzahl
  • Jährlicher Umsatz
  • gegebenenfalls gesetzliche Vorschriften für Ihren Beruf
  • Unternehmensgröße Ihrer Auftraggeber

Diese Indikatoren können als Anhaltspunkte genutzt werden, um erste Einschätzungen bezüglich Höhe der Deckungssumme und benötigten Leistungsumfang zu erhalten. In einem nächsten Schritt kann die Höhe der Selbst­beteiligung bestimmt werden, um den Versicherungsbeitrag eventuell zu senken.


Darauf sollten Sie achten

Bei dem Vergleich verschiedener Versicherungen sollten Sie u.a. auf folgendes achten:

  • Wie hoch ist die Versicherungssumme? Entspricht sie ggf. relevanten gesetzlichen Bestimmungen und den Risiken in Ihrem Berufsalltag?
  • Welche Eigenschäden sind versichert?
  • Handelt es sich um eine offene oder geschlossene Deckung (Sind nur die explizit im Vertrag angegebenen Tätigkeiten versichert, oder können Sie das Spektrum Ihrer Tätigkeiten erweitern, ohne den Vertrag anzupassen)?
  • Lohnt sich die Ergänzung durch eine Betriebs­haftpflicht­versicherung?

Jeder Versicherer bietet zudem andere Zusatzbausteine oder zusätzliche Leistungen an. Je nach Bedarf lassen sich so maßgeschneiderte und auf das Unternehmen passende Versicherungsprodukte zusammenstellen. Nutzen Sie gern unseren Rechner, um eine übersichtliche Darstellung der Preise und Leistungen verschiedener Tarife zu erhalten.

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Fazit

Freiberufler und Unternehmen, deren Arbeit mit dem Risiko einhergeht, echte Vermögensschäden zu verursachen, können sich mit einer Vermögensschadens­haftpflicht­versicherung gegen Schadensersatzansprüche und unberechtigte Forderungen absichern. Für einige Berufe ist dies sogar Pflicht. Die Deckungssumme sollte den möglichen Schäden angemessen sein.


Die häufigsten Fragen zur Vermögensschadens­haftpflicht

Was deckt eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung ab?

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Eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung leistet bei sogenannten „echten“ Vermögensschäden, also Situationen, in denen der Vermögensschaden, für den jemand Schadensersatz fordert, nicht die Folge eines Sach- oder Personenschadens ist. In diesem Fall wehrt die Versicherung unberechtigte Schadensersatzforderungen ab und zahlt bei berechtigten Forderungen anstelle des Versicherungsnehmers. Je nach Tarif sind unter Umständen auch verschiedene Eigenschäden versichert.

Wie teuer ist eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung?

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Die Prämien einer Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung sind von der Branche, der Versicherungssumme, der Unternehmensgröße und weiteren Faktoren wie z.B. der Höhe der Selbst­beteiligung abhängig. In unserem Rechenbeispiel kann sich ein Unternehmensberater für IT-Fragen für umgerechnet 15,28 Euro im Monat mit einer Deckungssumme von 300.000 Euro versichern, aber es sind sowohl höhere als auch niedrigere Kosten möglich.

Was ist ein Beispiel für einen Vermögensschaden?

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Es gibt zwei Arten von Vermögensschäden: Vermögensschäden, die in Folge eines Sach- oder Personenschadens entstehen (z.B. entgangene Einnahmen, wenn jemand nach einem Unfall für mehrere Monate nicht mehr arbeiten kann) und sogenannte „echte“ Vermögensschäden. Ein Beispiel für letzteres wäre z.B. ein Unternehmen, das Geld verliert, weil ein Unternehmensberater ihm einen schlechten Ratschlag gegeben hat.

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Katharina Burnus
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