Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Beratende, prüfende und betreuende Berufe sind in der Regel dazu verpflichtet, eine Vermögensschaden­haftpflicht abzuschließen.
  • Dazu gehören z. B. Steuerberater, Rechtsanwälte und Versicherungs­makler.
  • Die Vermögensschaden­haftpflicht leistet, wenn durch Beratungsfehler oder falsche Auskünfte Vermögensschäden, also finanzielle Nachteile bei Dritten entstehen.
  • Dabei sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Angestellten und Mitarbeiter versichert.
  • Nicht versichert sind Personen- oder Sachschäden.
  • Die Kosten richten sich nach Branche, Betriebsgröße und Umsatz und beginnen bei 15,29 Euro pro Monat.

Das erwartet Sie hier

Was ist eine Vermögensschadens­haftpflicht­versicherung, wer braucht sie und was kostet sie.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist eine Vermögensschaden­­haftpflicht?
  2. Wer braucht sie?
  3. Wichtige Leistungen
  4. Wann zahlt sie nicht?
  5. Kosten (inkl. Kostenbeispiel)
  6. Aktuelle Testergebnisse
  7. Richtige Vermögensschaden­­haftpflicht finden
  8. Tipps unserer Experten
Fachlich geprüft durch Benjamin Mai
Zuletzt aktualisiert am

Was ist eine Vermögensschaden­haftpflicht?

Die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung ist eine Form der gewerblichen Haftpflicht­versicherung, die leistet, wenn Sie aufgrund von beruflichen Fehlern einen finanziellen Schaden bei Dritten verursachen. Dies kann durch beispielsweise Beratungs- oder Rechenfehler, Fristversäumnisse oder falsche Auskünfte passieren. Kunden oder Mandanten können daraufhin Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe stellen, für die Sie im Zweifelsfall mit Ihrem gesamten (privaten) Vermögen haften. Daher ist für viele Berufe der Abschluss einer Vermögensschaden­haftpflicht Pflicht.

Wie funktioniert die Vermögensschaden­haftpflicht?

Werden Schadensersatzforderungen von Dritten an Sie gestellt, prüft der Versicherer in einem ersten Schritt, ob diese berechtigt sind – ob also wirklich ein finanzieller Nachteil für den Kunden vorliegt oder ob dieser Schaden wirklich durch Ihr Verschulden im beruflichen Kontext entstanden ist. Ist dies nicht der Fall, werden die Forderungen durch den Versicherer abgewehrt. Dies nennt sich passiver Rechtsschutz. Sind die Forderungen berechtigt, werden die Zahlungen vom Versicherer getätigt. Dabei sind sowohl Sie als Versicherungsnehmer als auch Ihre Angestellten und Mitarbeiter – sogenannte Erfüllungshilfen – versichert.

Was ist ein Vermögensschaden?

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Bei Vermögensschäden wird zwischen echten und unechten Vermögensschäden unterschieden. Ein echter Vermögensschaden liegt vor, wenn einer natürlichen oder juristischen Person ein finanzieller Schaden entsteht, der nicht durch einen Personen- oder Sachschaden hervorgerufen wurde.

Die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung leistet nicht bei unechten Vermögensschäden, also finanziellen Schäden, die infolge von Personen- oder Sachschäden entstehen. Diese Schäden sind durch die Betriebs­haftpflicht­versicherung abgedeckt.

Wer braucht sie?

Unternehmen, Selbständige und Freiberufler, die eine beratende, begutachtende und aufsichtsführende Tätigkeit ausüben, benötigen eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung. Für einige Berufen ist eine solche Versicherung sogar eine gesetzlich vorgeschriebene Bedingung für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit und es gibt Vorschriften für die Höhe der Deckungssumme.

Diese Berufe brauchen eine Vermögensschaden­­haftpflicht

  • Anwälte und Notare (Pflicht!)
  • Architekten (Pflicht!)
  • Berater, Consultants, Dienstleister (Unternehmensberater, Strategieberater, Gesundheitsberater, Rentenberater, Anlageberater, Finanzberater, Kreditvermittler, Nachlassverwalter, Berufsbetreuer, Versicherungs­makler …, teilweise Pflicht!)
  • E-Sport-Vereine
  • Freiberufler je nach freiberuflicher Tätigkeit

Sind Sie Arzt, Apotheker, Gastronom, Psychotherapeut, üben einen Heilnebenberuf aus oder führen einen landwirtschaftlichen Betrieb, benötigen Sie eine Betriebs­haftpflicht­versicherung!

Vorteile einer guten Vermögensschadens­haftpflicht

  • Absicherung gegen potenziell sehr hohe Schadenersatz­forderungen aufgrund echter Vermögensschäden
  • Hohe Versicherungssumme (mehrere hunderttausend bis mehrere Millionen Euro)
  • Ermöglicht Tätigkeit in Berufen, in denen eine ausreichende Vermögensschadens­haftpflicht ver­pflichtend ist
  • Rückwärts­versicherung
  • Versicherung aller Mitarbeiter und Tätigkeiten Ihres Unternehmens
  • Verschiedene Optionen der Selbst­beteiligung
  • Versicherung einiger Eigenschäden

Sonderinformationen für bestimmte Berufsgruppen

Wann und was genau zahlt die Vermögensschaden­­haftpflicht?

Wie der Name bereits sagt, leistet die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung nur bei echten Vermögensschäden.

Wann zahlt die Versicherung?

Die Vermögensschaden­haftpflicht leistet bei Vermögensschäden durch beispielsweise:

  • Beratungsfehler
  • Rechenfehler
  • Planungsfehler
  • Programmierfehler
  • Unrichtige oder unvollständige Auskünfte
  • Falsche Prozessführung
  • Unwirksame Vertragsgestaltungen
  • Fristversäumnisse
  • Unterlassene, Beratungen, Weiterleitungen, Beantragungen
  • Rechte­verletzungen

Welche Kosten werden übernommen?

  • Berechtigte Schadensersatzforderungen
  • Abwehrkosten von unberechtigten Forderungen

Je nach Tarif leistet sie auch – oft jedoch in gegenüber der Deckungssumme eingeschränkter Höhe – in diesen Fällen:

  • Beschädigungen an Akten und Schriftstücken bzw. Verlust wichtiger Dokumente
  • Vertrauensschäden durch Mitarbeiter
  • Reputationsschäden
  • Blockierung oder Veränderung der eigenen Website
  • bei Verstoß gegen Geheimhaltungs­pflichten
  • Beschädigung der eigenen Website

Wer ist versichert?

  • Angestellte
  • Führungskräfte im operativen Geschäft
  • Freie Mitarbeiter
  • Trainees, Volontäre, Werkstudenten, Praktikanten
  • Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen
  • Subunternehmer

Schadensbeispiele: In diesen Fällen springt die Berufs­­haftpflicht­­versicherung ein

  1. Sekretärin vergisst Brief
    Die Sekretärin einer Werbeagentur wurde beauftragt, auf dem Nachhauseweg einen Umschlag mit einem wichtigen Kundeninserat zu versenden. Unterwegs traf sie eine Freundin, verschob den Gang zur Post und ließ das Schreiben noch drei Tage in ihrem Auto liegen. Die Folge: Das Werbeinserat wurde nicht geschaltet und es entstand dem Auftraggeber ein nachweislicher Schaden in fünfstelliger Höhe.
  2. Falschberatung durch Steuerberater
    Ein Mandant vertraute auf den Rat seines Steuerberaters, als es um eine größere Investition für eine Betriebserweiterung ging. Dessen umfangreiche Berechnungen zeigten dem Mandanten hohe steuerliche Vorteile auf, doch nach der Investition vergaß der Steuerberater Steuerbegünstigungen auch zu beantragen. Noch dazu stellten sich die Auskünfte und die Beratung im Nachhinein als teilweise falsch heraus.

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Wann zahlt sie nicht?

In diesen Fällen zahlt die Vermögensschaden­haftpflicht nicht

  • Personen- und Sachschäden
  • Vermögensfolgeschäden (unechte Vermögensschäden)
  • Umweltschäden
  • Erfüllungsersatzleistungen (z. B. Aufwand für die Berichtigung und die Neuerstellung einer fehlerhaften Buchhaltung)
  • Vorsatz bzw. wissentliche Pflicht­verletzung
  • Schäden durch Veruntreuung

Was kostet eine Vermögensschaden­haftpflicht?

Rechenbeispiel: Selbständiger Unternehmensberater, 60.000 Euro Jahresumsatz

TarifDeckungssummeBeitrag jährlichBeitrag monatlich*
Tarif 1300.000 €ab 183,51 €ab 15,29 €
Tarif 2500.000 €ab 256,91 €ab 21,41 €
Tarif 31.000.000 €ab 517,65 €ab 43,14 €
* Umgerechnet aus dem Jahresbeitrag. Beachten Sie, dass Sie bei einer tatsächlichen monatlichen Zahlweise mit einem Aufschlag für unterjährige Zahlung rechnen müssen.

Wichtige Faktoren für die Berechnung der Prämie

  • Risiko bzw. Umfang der beruflichen Tätigkeit
  • Größe des Unternehmens
  • Jährlicher Umsatz
  • Höhe der Deckungssumme
  • Höhe des Selbstbehalts
  • Zahlungsintervall (jährlich, halbjährlich, monatlich …)

Was kostet eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung für Ihre Firma?

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Vermögensschadens­haftpflicht­versicherung im Test

Die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung wird selten von unabhängigen Testinstituten geprüft. Wir geben Ihnen auf unserer separaten Seite zum Thema eine Zusammenfassung der aktuellen Testberichte, die existieren, Tipps und Hinweise zur Wahl des richtigen Anbieters sowie unsere Experten-Empfehlungen:

Vermögensschaden­haftpflicht im Test (2024)

So finden Sie die richtige Vermögensschaden­haftpflicht

Darauf sollten Sie achten

Bei dem Vergleich verschiedener Versicherungen sollten Sie u. a. auf folgendes achten:

  • Wie hoch ist die Versicherungssumme? Entspricht sie ggf. relevanten gesetzlichen Bestimmungen und den Risiken in Ihrem Berufsalltag?
  • Welche Eigenschäden sind versichert?
  • Handelt es sich um eine offene oder geschlossene Deckung (Sind nur die explizit im Vertrag angegebenen Tätigkeiten versichert, oder können Sie das Spektrum Ihrer Tätigkeiten erweitern, ohne den Vertrag anzupassen)?
  • Lohnt sich die Ergänzung durch eine Betriebs­haftpflicht­versicherung?

Jeder Versicherer bietet zudem andere Zusatzbausteine oder zusätzliche Leistungen an. Je nach Bedarf lassen sich so maßgeschneiderte und auf das Unternehmen passende Versicherungsprodukte zusammenstellen. Nutzen Sie gern unseren Rechner, um eine übersichtliche Darstellung der Preise und Leistungen verschiedener Tarife zu erhalten.

Das sind unsere Empfehlungen

Unsere Experten für die Vermögensschaden­haftpflicht empfehlen die folgenden Anbieter. Welcher Anbieter mit welchem Tarif für Sie der beste ist, kommt jedoch stark auf Ihr individuelles Gewerbe an. Lassen Sie sich daher immer einen kostenfreien und persönlich Tarifvergleich von unseren Experten erstellen und anschließend umfassend beraten.

  • Markel
  • Hiscox
  • Allcura
Icon Medaille

So gehen Sie beim Abschluss vor

  • Halten Sie alle wichtigen Angaben zu Ihrem Unternehmen bzw. Ihrer beruflichen Tätigkeit parat. Dazu gehören u. a.: Größe des Unternehmens, Mitarbeiterzahl, jährlicher Umsatz, ggf. gesetzliche Vorschriften für Ihren Beruf.
  • Überlegen Sie, wie hoch die Deckungssumme und ein möglicher Selbstbehalt sein soll.
  • Führen Sie einen Tarifvergleich durch – nutzen Sie dafür gern unseren Online-Rechner.
  • Lassen Sie sich bei Fragen oder Unsicherheiten individuell von unseren Experten beraten.

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Welche Fehler Sie auf keinen Fall bei Abschluss einer Vermögensschaden­haftpflicht begehen sollten

lesen
  • Unzureichende Deckungssumme: Eine zu niedrige Deckungssumme kann im Schadensfall dazu führen, dass die Versicherung nicht alle Kosten übernimmt.
  • Fehlende Berücksichtigung branchenspezifischer Risiken: Jede Branche hat spezifische Risiken. Die Versicherung sollte diese branchenspezifischen Risiken abdecken.
  • Ausschlüsse übersehen: Oft enthalten Versicherungsverträge Ausschlüsse, die bestimmte Schäden oder Situationen von der Deckung ausschließen.
  • Selbst­beteiligung nicht berücksichtigen: Eine hohe Selbst­beteiligung kann die monatlichen Beiträge senken, jedoch im Schadensfall zu hohen Eigenkosten führen.
  • Unzureichende Beratung: Den Abschluss einer Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung ohne professionelle Beratung kann zu Lücken im Versicherungsschutz führen. Zögern Sie daher nicht, sich von einem unserer erfahrenen Experten beraten zu lassen.

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
So hoch sollte die Deckungssumme sein

„Die Mindesthöhe liegt bei den meisten Anbietern bei 100.000 Euro pro Schadensfall. Für einige Berufsgruppen gelten gesetzlich festgelegte Mindestdeckungssummen von 250.000 Euro oder sogar von 500.000 Euro. Abhängig vom beruflichen Risiko können höhere Summen vereinbart werden. Steuerberatern, Rechtsanwälten und anderen risikoreichen Berufen wird eine Deckungssumme von 1 Million Euro empfohlen.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 2:
Die Höhe der Selbst­beteiligung

„Bei der Vermögensschaden­haftpflicht kann der Versicherungsnehmer durch die Wahl einer Selbst­beteiligung die Höhe des Versicherungsbeitrages senken. Je höher die Selbst­beteiligung, desto niedriger die Versicherungsprämie. Tritt ein Schaden ein, muss der Versicherte den Schaden bis zur Höhe der Selbst­beteiligung selbst begleichen. Die Versicherung übernimmt dann die Kosten, die über die Selbst­beteiligung bzw. den Selbsthalt hinausgehen. Sie sollten eine Selbst­beteiligung in einer Höhe wählen, die für Sie jederzeit gut tragbar ist.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Experten-Tipp 3:
Schadensersatzansprüche sind auch Jahre später möglich

„Vermögensschäden können auch noch Jahre später geltend gemacht werden. Die Anzahl an Schadensfällen pro Jahr ist im Vorfeld also schwer einschätzbar. Versicherungsnehmer sollten beim Abschluss einer Vermögensschaden­haftpflicht eine ausreichend hohe Versicherungssumme wählen. Die Versicherungssumme kann auch noch während der Vertragslaufzeit erhöht werden.

Um sich vor Schadensersatzansprüchen aus der Vergangenheit abzusichern, sollten Versicherungsnehmer auf die sogenannte Rückwärts­versicherung achten. Ein solcher Rückwärtsschutz führt gegebenenfalls zu höheren Prämien, greift jedoch bei berechtigten Schadensersatzforderungen, wenn die Schadensursache vor Versicherungsbeginn liegt. Wichtig hierbei ist, dass die Schäden beim Abschluss des Versicherungsvertrages noch nicht bekannt waren.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Experten-Tipp 4:
Passiver Rechtsschutz

„Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung ist der passive Rechtsschutz. Die Versicherung prüft, ob die Schadensansprüche gegen den Versicherten gerechtfertigt sind. Bei berechtigten Ansprüchen der Kunden, Mandanten oder Patienten gleicht die Versicherung diese Schäden bis zur vereinbarten Deckungssumme aus. Unberechtigte oder zu hohe Ansprüche hingegen werden abgewehrt. Der Versicherer übernimmt dabei auch die Kosten für Anwälte, Sachverständige oder Gerichte.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 5:
Tarifoptionen bei der Vermögensschaden­haftpflicht

„Die Vermögensschaden­haftpflicht kann mit mehreren anderen Versicherungsverträgen kombiniert werden:

Dies kann je nach individueller Situation und Unternehmensstruktur sinnvoller und günstiger sein. Lassen Sie sich dazu gern von uns beraten.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Die häufigsten Fragen zur Vermögensschadens­haftpflicht

Was deckt eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung ab?

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Eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung leistet bei sogenannten „echten“ Vermögensschäden, also Situationen, in denen der Vermögensschaden, für den jemand Schadensersatz fordert, nicht die Folge eines Sach- oder Personenschadens ist. In diesem Fall wehrt die Versicherung unberechtigte Schadensersatzforderungen ab und zahlt bei berechtigten Forderungen anstelle des Versicherungsnehmers. Je nach Tarif sind unter Umständen auch verschiedene Eigenschäden versichert.

Wie teuer ist eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung?

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Die Beiträge für eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung sind von der Branche, der Versicherungssumme, der Unternehmensgröße und weiteren Faktoren wie zum Beispiel der Höhe der Selbst­beteiligung abhängig. In unserem Rechenbeispiel kann sich ein Unternehmensberater für IT-Fragen für umgerechnet 15,28 Euro im Monat mit einer Deckungssumme von 300.000 Euro versichern, aber es sind sowohl höhere als auch niedrigere Kosten möglich.

Was ist ein Beispiel für einen Vermögensschaden?

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Es gibt zwei Arten von Vermögensschäden: Vermögensschäden, die infolge eines Sach- oder Personenschadens entstehen (zum Beispiel entgangene Einnahmen, wenn jemand nach einem Unfall für mehrere Monate nicht mehr arbeiten kann) und sogenannte „echte“ Vermögensschäden. Ein Beispiel für letzteres wäre zum Beispiel ein Unternehmen, das Geld verliert, weil ein Unternehmensberater ihm einen schlechten Ratschlag gegeben hat.

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Katharina Burnus
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