Das erwartet Sie hier
Was eine Cyber-Versicherung für Privatpersonen kostet, was sie leistet und wer sie tatsächlich braucht.
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Was eine Cyber-Versicherung für Privatpersonen kostet, was sie leistet und wer sie tatsächlich braucht.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Das macht eine gute Cyber-Versicherung für Privatpersonen aus
Cyber-Risiken für Privatpersonen
Online-Shopping, Postings auf sozialen Medien, Kontaktpflege und Verwaltung von Zahlungen und wichtigen Daten am Computer: Digitale Aktivitäten sind aus unserem Alltag nicht wegzudenken. Sie gehen jedoch auch mit Risiken einher. Dazu gehören zum Beispiel:
- Malware
- Betrug
- Identitätsdiebstahl
- Cybermobbing
- Diebstahl und Missbrauch sensibler Daten
Hinzu kommt das Risiko, selbst versehentlich einer anderen Person zu schaden, zum Beispiel durch das versehentliche Weiterverbreiten einer Mail mit Schadsoftware oder das Hochladen eines Bildes ohne Erlaubnis.
Versicherungsoptionen
Privatpersonen sollten sich also umfassend gegen Cyber-Risiken absichern. Das ist unter anderem über eine Cyber-Versicherung möglich. Die Cyber-Versicherung vereint Eigenschaften verschiedener anderer Versicherungen, um ihre Kunden umfassend gegen Cyber-Risiken zu versichern. Viele dieser Risiken kann man jedoch auch über andere Versicherungen absichern. Gerade mit neueren Verträgen sind Sie vielleicht sogar schon geschützt.
Das macht eine gute Cyber-Versicherung für Privatkunden aus
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Was leistet die Cyber-Versicherung für Privatkunden?
Wann leistet die Cyber-Versicherung?
Eine Cyber-Versicherung für Privatpersonen leistet unter anderem in den folgenden Situationen:
Eine Cyber-Versicherung kann man auch als Paar oder für die ganze Familie abschließen.
Das leistet die Cyber-Versicherung im Schadensfall
Die Cyber-Versicherung übernimmt bis zu jeweils festgelegten Obergrenzen die Kosten für Schadenersatz (bei Betrug beim Online-Shopping würde die Versicherung beispielsweise den Kaufpreis erstatten), Datenrettung oder den Ersatz für verlorene Karten. Auch die Übernahmen der Kosten für psychologische Betreuung nach Cybermobbing und die Löschung unerwünscht online gestellter Daten über Sie gehören zu den Leistungen einer Cyber-Versicherung. Für die Schadensbehebung beauftragt die Cyber-Versicherung entweder Dienstleister oder bezahlt den Dienstleister Ihrer Wahl. Wie genau das geregelt ist, können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen.
Weitere Leistungen
Weitere mögliche Leistungen sind die Folgenden:
Schadensbeispiele: Warum Privatpersonen auf einen guten Cyber-Schutz setzen sollten
Die häufigsten Fälle im Bereich Cyber-Versicherung für Privatpersonen beziehungsweise für Einzelpersonen sind Mobbing (Cyber-Mobbing), Identitätsdiebstahl bzw. Identitätsmissbrauch mit Bezug zur Beschaffungskriminalität und Missachtung der Privatsphäre (insbesondere in Bezug auf unerwünschte Nennungen in Wort und Bild).
Mobbing bzw. Cyber-Mobbing
Cyber-Mobbing findet in erster Linie in sozialen Netzwerken und in Foren statt. Betroffen sind in erster Linie junge Menschen und Personen des öffentlichen Lebens. Beim Cyber-Mobbing geht es häufig um den Tatbestand der Beleidigung. Ist der Verursacher bekannt, kann ein Rechtsanwalt eine einstweilige Verfügung erwirken. Bei schwerwiegenden Fällen ermittelt zudem die Polizei. Wenn der Täter oder die Täterin nicht bekannt ist, wird gegen Unbekannt ermittelt.
Cyber-Mobbing – Was Geschädigte tun können
Beim Cyber-Mobbing kommt es in einem ersten Schritt auf die Beweissicherung an. Screenshots sind für die Polizei ebenso hilfreich wie die Sicherstellung von eventuellen Chatverläufen. Idealerweise werden Beweise im Beisein von Zeugen gesichert, um spätere Manipulationsvorwürfe entkräften zu können. Mehr dazu, was Sie in Fällen von Cyber-Mobbing tun können und welche Versicherung hilft, lesen Sie hier. Wer auf einem Social-Media-Kanal dafür sorgen möchte, dass die Beleidigungen zumindest nicht auf dem eigenen Account zu sehen sind, hat oft die Möglichkeit, dieses mit einem Klick über die Einstellungen des Accounts zu tun.
Identitätsdiebstahl bzw. Identitätsmissbrauch
Wer sich die Identität einer anderen Person aneignet, möchte in den meisten Fällen auf Kosten dieser Person einkaufen. Betrüger sind zum Beispiel in der Lage, Online-Einkäufe mit den Kreditkartendaten zu tätigen. Damit die Empfängeradresse nicht auf den Täter zurückzuführen ist, werden als Opfer beispielsweise Personen ausgewählt, die sich an einem neuen Wohnort angemeldet haben, dort aber noch nicht eingezogen sind. Wird nun das Paket vom Postboten beim Nachbarn abgegeben, kann sich der Betrüger dort als rechtmäßiger Empfänger oder dessen Freund oder Verwandter ausgeben. Achtung: Auch abgebuchte Cent-Beträge sollten den Karteninhaber stutzig werden lassen! Denn mit Kleinstbeträgen versuchen Betrüger mitunter herauszufinden, ob ein Betrugsversuch überhaupt Aussicht auf Erfolg hat.
Identitätsdiebstahl – Was Geschädigte tun können
Besteht der Verdacht, dass ein Fremder auf den eigenen Namen Waren bestellt hat, sollte man sich unverzüglich mit der Kreditkartenfirma in Verbindung setzen. Erhärtet sich der Verdacht, sollte die Karte umgehend gesperrt und Verbindung mit der Polizei aufgenommen werden. Eine schriftliche Bestätigung des Vorgangs von der Kreditkartenfirma sorgt zudem für mehr Rechtssicherheit.
Mehr zum Thema Identitätsdiebstahl und was ein Betroffener zu erzählen hat, lesen Sie in unserem Ratgeber:
Verletzung der Privatsphäre: Fotos und ungewollte Nennungen
Die Fotos einer wilden Partynacht oder die Nennung auf der Website eines früheren Arbeitgebers, der mit dem Namen des Ex-Mitarbeiters immer noch Werbung macht: Sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld gibt es mehrere Situationen, in denen man lieber nicht im Internet genannt werden möchte. Gerade bei Fotos und Nennungen, die den Betroffenen in wenig schmeichelhaften oder gar verfälschten Situationen darstellen, ist nicht mit der Einsicht von Seiten des Verursachers zu rechnen. Eine freiwillige Löschung der Daten ist unwahrscheinlich, sollte zunächst aber angestrebt werden.
Verletzung der Privatsphäre – Was Geschädigte tun können
In einem ersten Schritt sollte immer der Betreiber der Website direkt um die Löschung beziehungsweise eine Anpassung des fraglichen Beitrags gebeten werden. Hier sollte man unbedingt die Schriftform wählen, um es später bei der Beweisführung leichter zu haben. Zunächst reicht hier eine E‑Mail, verhärten sich die Fronten, empfiehlt sich ein Einschreiben per Post. Wenn keine zufriedenstellende Lösung zustande kommt, lohnt sich der Gang zu einem Rechtsanwalt, der rechtliche Schritte prüft.
Zeitgleich gibt es die Möglichkeit, den betreffenden Beitrag bei den Suchmaschinen wie zum Beispiel Google löschen zu lassen. Dieses sorgt allerdings nur dafür, dass die Bilder nicht “ergoogelt” werden können. Auf den jeweiligen Websites sind die Bilder bzw. die Textpassagen nach wie vor zu sehen. Hier erklärt Google, wie man vorgeht, sollte es sich um ein Bild handeln.
Mehr dazu, was im Falle einer ungewollten Nennung oder der ungefragten Veröffentlichung von Fotos zu tun ist und wie die Versicherung hilft, erfahren Sie hier:
Typische Schadensfälle der Cyber-Versicherung und was Sie tun können
Cyber-Schadensfälle vermeiden
Cyber-Risiken lauern überall, weswegen Sie sich zumindest oberflächlich mit IT-Sicherheit auseinandersetzen sollten. Bestimmte grundlegende Sicherheitsmaßnahmen sind auch eine Voraussetzung dafür, dass die Cyber-Versicherung in voller Höhe leistet.
Tipps für mehr Sicherheit
Auch für Laien umsetzbare und sinnvolle Vorsichtsmaßnahmen sind zum Beispiel die Folgenden:
- Nicht auf Links in verdächtigen Mails klicken
- Virenscanner nutzen (Tipp: Der vorinstallierte Windows Defender ist bereits sehr gut)
- Starke Passwörter verwenden (Tipp: Mit einem Passwort-Manager können Sie viele lange, komplexe Passwörter verwenden, aber müssen sich nur ein einziges merken)
Welchen Cyber-Schutz bieten andere Versicherungen?
Brauchen Sie eine Cyber-Versicherung?
Während eine Cyber-Versicherung für Unternehmen in der Regel sinnvoll ist, hängt es bei Privatpersonen von ihrer Situation und ihrem bereits bestehenden Versicherungsschutz ab, ob sie eine Cyber-Versicherung brauchen. Denn oft sind Cyber-Risiken bereits in anderen Versicherungen versichert, was eine zusätzliche Versicherung unnötig macht.
Cyber-Schutz in der Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherungen befassen sich nicht nur mit Rechtsfällen im privaten Bereich. Darüber hinaus versichern sie auch Belange, die aus der Internetnutzung resultieren. Folgende Punkte können in der Rechtsschutzversicherung abgesichert werden:
- Online-Shopping: Händler verweigert den Umtausch oder Ware kam nie an
- Cyberkriminalität: Gestohlene Kreditkarten- oder Personalausweisdaten
- Cyber-Mobbing: Verbreiten von rufschädigender Aussagen oder Fotos
Versichert sind dabei die Anwalts- und Gerichtskosten. Auch stellt der Versicherer spezialisierte Anwälte zur Beratung oder zur Betreuung des Falls bereit.
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Cyber-Schutz in der Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Absicherung im privaten Bereich und schützt die Versicherten vor berechtigten Schadenersatzforderungen, die Dritte gegen sie richten könnten. Einige Anbieter haben diesen Schutz auch auf das Internet ausgedehnt, sodass versehentlich verschickte E‑Mails, die mit Viren infiziert sind und bei Dritten Schäden verursachen, ebenfalls abgesichert sind. Sollten die Forderungen jedoch unbegründet sein, wird die Privathaftpflichtversicherung diese mit allen sinnvollen Mitteln abwehren.
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Cyber-Schutz in der Hausratversicherung
Über den üblichen Schutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl hinaus bieten neuere Hausratversicherungen auch Schutz bei gestohlenen Daten und für die daraus entstehenden Folgeschäden des Versicherten. Beispielsweise können die folgenden Punkte versichert werden:
- Diebstahl von Zahlungsdaten
- Risiken beim Online-Banking oder Online-Shopping
Damit ähneln sich die Leistungen der Hausratversicherung und die Leistungen der Rechtsschutzversicherung. Jedoch gibt es einen wichtigen Unterschied: Der Versicherungsschutz über die Hausratversicherung im Bereich Cyber-Schutz besteht in der Regel nur, wenn das Online-Banking oder Online-Shopping in der versicherten Wohnung oder höchstens über die eigenen portablen digitalen Geräte durchgeführt wurde. Auch ist die Erstattungsgrenze auf einen Maximalbetrag pro Jahr gedeckelt.
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Versicherungsschutz ergänzen
Wenn Sie also Cyber-Schutz in Ihren Versicherungsschutz integrieren möchten, haben Sie also zwei Optionen:
- Separate Cyber-Versicherung
- Tarife von Hausrat-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung, welche die Regulierung von Cyber-Schadensfällen grundsätzlich beinhalten beziehungsweise in denen diese als Zusatzbaustein versicherbar ist
Helfen Versicherungen bei Urheberrechtsverletzungen?
Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten können heutzutage schnell und auch ohne böse Absicht geschehen. Viele Versicherungen schließen es jedoch aus, die Kosten dafür zu übernehmen beziehungsweise leisten nur mit Einschränkungen. Werden Sie wegen eines illegalen Downloads oder eines ohne Berechtigung hochgeladenen Bildes abgemahnt, müssen Sie die Kosten unter Umständen selbst tragen.
Prüfen Sie also, wie fahrlässige Urheberechtsverletzungen in Ihrer Cyber-Versicherung oder Ihrer Haftpflichtversicherung mit Cyber-Komponente versichert sind – teilweise gibt es in der Cyber-Versicherung zu diesem Thema maximal eine kostenfreie Rechtsberatung. Auch Ihren Rechtsschutz in einem solchen Fall sollten Sie überprüfen. Es gibt auch eine spezielle Patentrechtsschutzversicherung, die bei Rechtsstreitigkeiten rund um Urheber-, Patent- und Markenrechte die Kosten trägt.
Das kostet eine Cyber-Versicherung für Privatpersonen
Günstiger Versicherungsschutz
Die Kosten der Cyber-Versicherung sind davon abhängig, welche Risiken in welcher Höhe abgesichert sind und wie viele Personen versichert werden sollen. Eine reine Cyber-Versicherung für Privatkunden ist mit Preisen ab 4,99 Euro pro Monat für eine Einzelperson oder Familie recht günstig.
Was kostet eine Cyber-Versicherung für Sie als Privatperson?
Die Testsieger 2023 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich.
Cyber-Versicherer im Test 2023
Der Franke und Bornberg Test 2022
Das unabhängige Analysehaus Franke und Bornberg hat im Jahr 2022 eigenständige Cyber-Versicherungen für Privatpersonen getestet. Dabei werden die Anbieter und ihre Tarife anhand von 68 Prüfungskriterien untersucht. Die Bewertung erfolgt immer auf Grundlage der aktuellen Versicherungsbedingungen und reicht über sieben Ratingklassen von „hervorragend“ (FFF+) bis „ungenügend (F-) (Quelle).
Alle getesteten Tarife der Cyber-Versicherung 2022
Anbieter | Tarif | Ratingnote |
---|---|---|
Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt | CyberSchutz + Cyber-Rechtsschutz | Sehr gut |
VGH | CyberSchutz | Gut |
VGH | CyberSchutz + Cyber-Rechtsschutz | Gut |
Inter | CyberGuard | Gut |
Öffentliche Sachversicherung Braunschweig | DigitalSchutz + Drittschadendeckung | Gut |
Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt | CyberSchutz | Gut |
BavariaDirekt | SorglosOnline | Gut |
SV Sparkassenversicherung | SV Internetschutz | Gut |
Öffentliche Sachversicherung Braunschweig | DigitalSchutz | Gut |
Sparkassen-Versicherung Sachsen | Internet-Schutz | Befriedigend |
Europ Assistance | Cyber Versicherung Premium | Befriedigend |
Nürnberger | Internetversicherung | Befriedigend |
BGV | Onlineschutz | Befriedigend |
BD24 Berlin Direkt | Cyberversicherung | Befriedigend |
Rhion | IT-Schutzbreif | Ausreichend |
Europ Assistance | Cyber Versicherung Comfort | Mangelhaft |
R+V | InternetschutzPolice | Mangelhaft |
Cosmos | FinanzSchutz-Versicherung | Ungenügend |
Ergo | Internet-Schutzbrief | Ungenügend |
Europ Assistance | Cyber Versicherung Smart | Ungenügend |
Roland | WebSecure-Schutzbrief | Ungenügend |
Das Ascore-Rating 2022
19 Cyber-Versicherungstarife stehen beim Hamburger Testunternehmen Ascore auf dem Prüfstand. Die Tarife sollen Privatpersonen bei Attacken aus dem Internet schützen. Dabei werden verschiedene Kriterien festgelegt, die anschließend bewertet werden. Für jedes Kriterium wird ein Punkt vergeben, wenn dieses mindestens so gut ist wie der Marktdurchschnitt in diesem Versicherungsbereich. Der Test wurde erstmalig im März 2018 durchgeführt und wird regelmäßig aktualisiert (Quelle).
Zu den untersuchten Kategorien gehörten unter anderem:
- Antragstellung
- Versicherungsbedingungen
- Flexibilität
- Leistungsbearbeitung
Die sechs Top-Anbieter
Versicherer | Tarif | Bewertung |
---|---|---|
Inter | INTER CyberGuard | 6 Kompasse |
Arag | ARAG web@ktiv (Komfort und Premiun) | 5 Kompasse |
VGH | CyberSchutz | 5 Kompasse |
Advocard | Internet-Rechtsschutz | 4 Kompasse |
Arag | ARAG web@ktiv (Basis) | 4 Kompasse |
BGV | Onlineschutz | 4 Kompasse |
Tarife der Cyber-Versicherung vergleichen: So gehen Sie vor
Darauf sollten Sie achten
Wie bereits erwähnt ist es auch für Privatpersonen wichtig, sich gegen Cyber-Risiken abzusichern. Damit Sie dies möglichst lückenlos und kostengünstig tun können, lohnt sich ein Versicherungsvergleich. Beachten Sie dabei nicht nur die Höhe der Prämien, sondern auch Folgendes:
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Fazit
Nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen können eine Cyber-Versicherung abschließen. Prinzipiell ist eine Absicherung gegen Haftungs- und Eigenschadenrisiken im Zusammenhang mit dem Internet für Privatpersonen sehr sinnvoll, da hier teure Schäden möglich und gar nicht so unwahrscheinlich sind. Allerdings sollten Sie prüfen, ob sich diese Risiken nicht günstiger im Rahmen anderer Versicherungen, die Sie sowieso brauchen, absichern lassen. Ein möglicher Grund, dennoch eine Cyber-Versicherung abzuschließen, ist, wenn diese einen besonders guten Service im Schadensfall und bei der Schadensprävention bietet, oder wenn es Versicherungslücken im Schutz anderer Versicherungen gibt.
Die häufigsten Fragen zur Cyber-Versicherung für Privatpersonen
Was versichert eine Cyber-Versicherung?
Die Cyber-Versicherung sichert verschiedene Schadenfälle im Zusammenhang mit digitalen Aktivitäten, zum Beispiel Schäden durch Cyber-Kriminalität, ab. Sie zahlt beispielsweise für die Wiederherstellung verlorener Daten oder erstattet das verlorene Geld, wenn Sie beim Online-Shopping betrogen werden.
Wer benötigt eine Cyber-Versicherung?
Für Unternehmen ist es in der Regel sinnvoll, eine Cyber-Versicherung abzuschließen. Bei Privatpersonen hingegen sind Cyber-Risiken oft bereits durch Haftpflicht-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Wichtig ist, dass man Versicherungen hat, die explizit auch bei Cyber-Schadensfällen leisten.
Wie viel kostet eine Cyber-Versicherung?
Privatkunden zahlen für ihre Cyber-Versicherung ab 4,99 Euro pro Monat.
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