Carsharing- und Mietwagen­versicherung Tarifvergleich, Aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2023)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer Carsharing- bzw. Mietwagen­versicherung (auch: Selbst­beteiligungs­versicherung) müssen Sie keine Selbst­beteiligung bei der Anmietung eines Autos zahlen.
  • Kommt es zu einem Unfall mit einem gemieteten Auto, beträgt die Selbst­beteiligung regulär bis zu 1.500 €.
  • Die separate Versicherung ist viel sinnvoller als eventuelle Reduzierungsoptionen, da sie bei allen Anbietern Ihre Selbst­beteiligung komplett übernimmt.
  • Bei uns können sich Carsharing-Nutzer ab 4,58 € pro Monat europaweit gegen eine Selbst­beteiligung bei Unfällen absichern.

Das erwartet Sie hier

Was eine Carsharing- bzw. Mietwagen­versicherung kostet und wie Sie damit keine Selbst­beteiligung mehr bei einem Unfall oder anderen Schäden am Leihwagen zahlen müssen.

Inhalt dieser Seite
  1. Selbstbehalt weltweit versichern
  2. Selbstbehalt ohne Versicherung
  3. Mietwagen­­versicherung: Leistungen und Bedingungen
  4. Kosten (inkl. Kostenbeispiel)
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Tipps für den Tarifvergleich
  7. Fazit

Mietwagen- und Carsharing-Versicherung: So zahlen Sie weltweit keine Selbst­beteiligung

Versicherungslücken schließen

Wer einen Unfall mit einem Mietwagen oder einem Carsharing-Auto hat, muss in der Regel einen Teil der Reparaturkosten tragen. Statt diese Selbst­beteiligung zu zahlen oder sie bei jedem einzelnen Mietauto einzeln auszuschließen oder zu reduzieren, kann man sich auch durch eine Versicherung davor schützen.

Die Carsharing- bzw. Mietwagen­versicherung, auch Selbst­beteiligungsversichung, zahlt im Versicherungsfall an der Stelle des Versicherungsnehmers die Selbst­beteiligung an der Kasko- oder Haftpflicht­versicherung. Das kann angesichts von bis zu vierstelligen Selbst­beteiligungssummen eine große Kostenersparnis bedeuten.

Vorteile unserer Mietwagen- und Carsharing-Versicherung

  • Versicherungsschutz bei Mietwagen weltweit, bei Carsharing-Autos europaweit möglich
  • Kostenübernahme von bis zu 3.000 € für Reparaturen und bis zu 5.000 € für Regressforderungen der Haftpflicht­versicherung
  • Auch Abschleppkosten, Glasbruch, Marderbisse und viele andere Schäden sind versichert
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Für wen ist eine Selbst­beteiligungs­versicherung sinnvoll?

Wer nur sporadisch Leihwagen nutzt, wird sich womöglich nicht sehr an den Aufpreisen der Anbieter für die Reduzierung der Selbst­beteiligung stören. Doch gerade, wer häufig Auto­vermietung oder Carsharing in Anspruch nimmt, profitiert unter Umständen sehr davon, die Selbst­beteiligung im Fall eines Unfalls durch eine Mietwagen­versicherung auszuschließen.

Mit einer solchen Versicherung können Leihwagen-Nutzer Autos sämtlicher Anbieter nutzen, ohne Gedanken um Selbstbehalt im Versicherungsfall oder Aufpreise für dessen Ausschluss oder Reduzierung machen zu müssen. Wird ein Jahresvertrag für die Versicherung gewählt, spielt es keine Rolle, wie oft man ein Mietauto nutzt. Die Selbst­beteiligung ist in allen Fällen abgesichert.

Wie hoch ist die Selbst­beteiligung ohne separate Versicherung?

Selbst­beteiligung bei Mietautos – was kostet das?

Im Mietvertrag für einen Leihwagen ist meist der Versicherungsschutz inbegriffen. Kommt es jedoch tatsächlich zu einem Unfall, so kommt auf den Mieter trotzdem meist eine Selbst­beteiligung zu, die von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich hoch ausfällt. Bei einem selbstverschuldeten Unfall muss sich der Kunde meistens mit 500 Euro bis 1.500 Euro an den Reparaturkosten beteiligen.

Carsharing-Anbieter und Mietwagenfirmen bieten Reduzierungen der Selbst­beteiligung durch monatliche oder jährliche Zuzahlungen oder Aufpreise für jede einzelne Fahrt an. Es gibt auch Carsharing und Mietwagen ohne Selbst­beteiligung. Diese sind z.B. in den USA die Regel und in Deutschland als Teil teurerer Versicherungspakete erhältlich. Die Selbst­beteiligung muss trotzdem gezahlt werden, aber wird den Kunden später erstattet.


Beispiele: Das zahlen Sie bei verschiedenen Anbietern

So ist die Selbst­beteiligung bei vier großen Carsharing- und Mietwagenfirmen geregelt (beachten Sie: die erweiterten Versicherungspakete der Mietwagenfirmen leisten mehr als lediglich die Reduktion der Selbst­beteiligung):

FirmaSelbst­beteiligung bei KleinwagenAufpreis für Reduktion der Selbst­beteiligung
Share Now750 €
Mit Plus-Schutz: 250 €
Ab 5,99 € pro Tag
Miles350 € für Pkw Kategorie S, 450 € für Kategorie M, 750 € für Transporter Kategorie L, 950 € für Pkw PremiumDerzeit keine Möglichkeit die Selbst­beteiligung zu reduzieren
AvisOhne Super Cover oder Super Cover Plus: 950 € bis 1.250 €
Mit Super Cover oder Super Cover Plus: 0 € für Standardflotte, Minimierung der Selbst­beteiligung für Spezialfahrzeuge
Aufpreis für Super Cover: ab 19 € pro Tag
Aufpreis für Super Cover Plus: ab 25 € pro Tag
EuropcarBasic-Schutzpaket: 950 €
Medium-Schutzpaket: 450 €
Premium-Schutzpaket: 0 €
Upgrade auf Medium-Schutzpaket für einen Tag: 23,70 €
Upgrade auf Premium-Schutzpaket für einen Tag: ab 28,41 €
(Auto: Fiat, in Berlin abgeholt und zurückgegeben)
Quelle: Websites & Rechner der Anbieter, Stand: 01/2023

Weitere wichtige Mietwagen­versicherungen

Kfz-Haftpflicht

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Die Kfz-Haftpflicht­versicherung zahlt für die Sach- und Personenschäden, die der Fahrer verursacht hat. Achten Sie darauf, ob es in dem Land, in dem sie unterwegs sind, eine gesetzlich geregelte Mindestdeckungssumme gibt.

Kfz-Vollkasko

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Die Vollkasko­versicherung deckt alle Schäden am Fahrzeug ab, die durch das Verhalten des Fahrers oder Umwelteinflüsse entstanden sind. Nicht abgedeckt sind jedoch

  • grobe Fahrlässigkeit
  • Getriebeschäden
  • Schlüsselverlust

Mallorca-Deckung

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Auch Mallorcapolice genannt, schließt diese Versicherung eventuell vorhandene Lücken zwischen der Deckungssumme der vorhandenen Haftpflicht­versicherung eines Mietfahrzeugs im Ausland und der in Deutschland üblichen Deckungssumme.

Weitere Versicherungen

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Darüber hinaus gibt es noch weitere Versicherungen, die Lücken in der Kasko-Versicherung abdecken sollen. Das sind z.B. die

  • Glas- und Reifen­versicherung
  • Dach- und Unterboden­versicherung
  • Diebstahl­versicherung
  • Mietwagenzusatz­versicherung – Sie sollten hier sorgfältig prüfen, ob diese Schutz anbietet, der noch nicht durch die anderen Versicherungen abgedeckt ist, denn oft ist eine solche Zusatz­versicherung unnötig. Lesen Sie Ihren Voucher genau.

Leistungen und Voraussetzungen der Mietwagen- und Carsharing-Versicherung

Wann die Carsharing-Versicherung zahlt

Die Carsharing-Versicherung zahlt, wenn es zu einem Unfall mit einem geliehenen Fahrzeug kommt. Sie übernimmt die im Vertrag mit dem Autovermieter vereinbarte Selbst­beteiligung bis zu einer bestimmten Summe, z.B. 3.000 Euro für Reparaturkosten. Mögliche Leistungen sind:

  • Versicherungsschutz auch im europäischen Ausland oder weltweit: Übernahme der Selbst­beteiligung
  • Übernahme der Servicegebühr des Vermieters für die Bearbeitung des Schadensfalls
  • Kosten von Schäden an Rädern und Scheiben oder nach Zusammenstößen mit Wildtieren

Wann die Carsharing-Versicherung nicht zahlt

Leistungsausschlüsse gibt es in den folgenden Fällen:

  • Je nach Versicherer sind bestimmte Fahrzeugtypen (z.B. Wohnmobile oder Motorräder) unter Umständen nicht versicherbar
  • Keine Deckung bei vorsätzlich herbeigeführten Unfällen oder Unfällen im Zusammenhang mit betrunkenen Fahrern oder Autorennen
  • Keine Deckung bei Schäden durch unberechtigte Fahrer
  • Schäden am gegnerischen Fahrzeug bei einem Unfall (das ist ein Fall für die Kfz-Haftpflicht)

Zahlreiche Angebote

Verschiedene Anbieter bieten Versicherungen, die diese oder ähnliche Leistungen (z.B. eine Reduzierung der Selbst­beteiligung auf eine bestimmte Summe) beinhalten, unter verschiedenen Bezeichnungen an. Darunter sind z.B.

  • Carsharing­versicherung
  • Mietwagen­versicherung
  • Selbst­beteiligungs­versicherung
  • Selbstbehalt-Ausschluss-Versicherung
  • CDW Selbstbehaltreduzierung

Die Zeiträume und Leistungen, die angeboten werden, können sich ebenfalls unterschieden – während einige Versicherungen darauf ausgelegt sind, eine einzelne Reise zu versichern, werden andere langfristig geschlossen um z.B. die häufige Nutzung von Carsharing-Fahrzeugen abzusichern.

Was bedeutet CDW?

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Im Zusammenhang mit Carsharing und Mietwagen und entsprechender Versicherungen fallen oft die Abkürzungen CDW und LDW. CDW steht für „Collision Damage Waiver“ und steht für eine Vollkasko­versicherung, bei der aber meist eine Selbst­beteiligung dazugehört. Im Gegensatz dazu ist in einem LDW, einem „Loss Damage Waiver„, keine Selbst­beteiligung vorgesehen.

Voraussetzungen

Nicht jeder Fahrer kann für jedes Fahrzeug eine Versicherung abschließen – typisch sind z.B. Altersbeschränkungen oder Beschränkungen des Fahrzeugtyps. Unser Partner Carassure zum Beispiel versichert nur Autofahrer zwischen 21 und 85 und z.B. keine Wohnanhänger und Nutzfahrzeuge. Teilweise gelten auch für Carsharing und Mietwagennutzung verschiedene Regeln – so lässt sich ersteres nur europaweit, letzteres aber weltweit versichern. Beachten Sie auch Einschränkungen bei der Nutzungsdauer. Auch gibt es beim weltweiten Schutz Ausnahmen für Länder, für die Reisewarnungen gelten.

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Carsharing und Mietwagenverleih?

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In den letzten Jahren sind immer mehr Menschen mit Mietautos unterwegs. Gerade in Großstädten ist Carsharing besonders beliebt. Aber was ist eigentlich der Unterschied zwischen Carsharing und traditioneller Auto­vermietung?

Auto­vermietung

Fahrzeuge werden mindestens tageweise angemietet und später vollgetankt zum Vermieter zurückgebracht. Es werden vor allem PKW und LKW verliehen.

Carsharing

Fahrzeuge werden stunden- oder sogar minutenweise angemietet. Die Abholung und Rückgabe ist meist flexibler gestaltet. Hier werden Fahrzeuge oft mit Hilfe von Apps reserviert, gefunden und geöffnet.

Carsharing gibt es in zwei Varianten: Als privates und kommerzielles Carsharing. Beim privaten Carsharing handelt es sich bei den Mietautos um Autos von Personen, die ihr Fahrzeug nur selten brauchen und es daher an andere vermieten. Beim kommerziellen Carsharing holen sich die Kunden Leihwagen aus der PKW-Flotte (mehr zur Kfz-Flotten­versicherung) einer Firma von Stationen oder von den Stellen ab, wo sie die vorherigen Nutzer geparkt haben (stationsbasiertes vs. free-floating Carsharing).

Unfall mit dem Mietwagen – was tun?

  1. Unfallstelle absichern
  2. ggf. Rettungsdienst verständigen
  3. auch bei Unfall ohne Personenschaden lieber Polizei verständigen (rufen Sie sie an oder fahren Sie bei einem geringfügigen Schaden zur nächsten Polizeistation). Der Unfallbericht der Polizei ist entscheidend für den Versicherungsschutz
  4. Unfallprotokoll (sollte im Wagen liegen) mit anderen involvierten Menschen und Polizei gemeinsam ausfüllen
  5. Fotos machen (idealerweise bereits bei Übernahme des Wagens, um gegebenenfalls nachweisen zu können, dass Schäden bereits vorher existierten)
  6. Vermieter benachrichtigen
  7. Schadensbericht erstellen lassen und zusammen mit Mietvertrag und Nachweis über Zahlung von Kaution und Selbst­beteiligung sorgfältig aufbewahren
  8. Schaden unverzüglich an den Versicherer melden, Schadensanzeige ausfüllen, bei Vorliegen einer strafbaren Handlung oder eines Brandschadens Polizeibericht beilegen

Verständigen Sie auf jeden Fall so schnell wie möglich Ihre relevanten Versicherungen. Ihr Versicherer benötigt für die Schadensregulierung Ihre Rechnung über die Selbst­beteiligung. Informationen dazu, was bei einem Unfall im Ausland zu tun ist und welche Versicherung dort hilft, finden Sie hier:

Unfall im Ausland – so sollten Sie reagieren

Das kostet eine Mietwagen- bzw. Carsharing-Versicherung

Geringe monatliche Kosten

Es gibt mehrere Möglichkeiten, sich gegen die Übernahme einer unter Umständen sehr hohen Selbst­beteiligung zu versichern. Bei unserem Versicherungspartner Carassure sehen die möglichen Versicherungstarife so aus. Die Prämien werden jährlich erhoben.

VersicherungPrämie (pro Jahr)
Carsharing europaweit54,90 €
Mietwagen europaweit89,90 €
Mietwagen weltweit99,90 €
Mietwagen europaweit + Carsharing europaweit129,90 €
Mietwagen weltweit + Carsharing europaweit139,90 €

Bei anderen Versicherern hingegen können Fahrzeuge auch tageweise versichert werden, z.B. für 6,50 Euro pro Tag.

Was kostet Sie unsere Mietwagen- bzw. Carsharing-Versicherung?

In Kooperation mit Carassure

Carsharing- und Mietwagen-Versicherungen im Test (2023)

Zurzeit liegen keine aktuellen unabhängigen Tests zur Carsharing- oder Mietwagen­versicherung vor. Sie können sich jedoch ansehen, wie Anbieter, bei denen Sie über eine Versicherung nachdenken, in allgemeineren Tests abschneiden – beispielsweise führt die Ratingagentur ServiceValue regelmäßig Kundenbefragungen zum Thema „Fairness von Versicherern“ durch.

Darauf sollten Sie beim Tarifvergleich achten

Fragen für den Tarifvergleich

Als Autofahrer, der sich gelegentlich oder regelmäßig Fahrzeuge ausleiht, haben Sie zahlreiche Möglichkeiten zur Auswahl, ihre Selbst­beteiligung mit einer zusätzlichen Versicherung abzusichern. Bei der Auswahl eines Tarifs, mit dem Sie ausreichend geschützt sind, aber auch nicht zu viel zahlen, hilft es, wenn Sie sich folgende Fragen stellen:

  • Wie oft sind Sie mit gemieteten Autos unterwegs? Lohnt sich eher eine Versicherung für eine einzelne Reise oder fürs ganze Jahr?
  • Welche Schäden sind abgedeckt?
  • Wo und für welche Nutzungsdauer gilt die Versicherung?
  • Für welche Fahrzeuge gilt die Versicherung?
  • Wie hoch ist die Versicherungsprämie?
  • Wird eine Selbst­beteiligung ausgeschlossen oder lediglich reduziert?

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Fazit

Auch wenn die wichtigsten Versicherungen bei vielen Leihwagen im Mietpreis inbegriffen sind, müssen Kunden im Fall eines Unfalls in der Regel eine Selbst­beteiligung zahlen. Davor schützen entweder spezielle Angebote der Autovermieter, die gegen Aufpreise eine Reduktion oder den Ausschluss der Selbst­beteiligung anbieten oder aber eine gesonderte Carsharing- und Mietwagen­versicherung. Diese kann gerade für Menschen, die viel mit gemieteten Autos unterwegs sind, die kostengünstigste Option sein.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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