Firmen­rechtsschutz­versicherung Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2023)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Firmen­rechtsschutz­versicherung bietet Unternehmen und Selbständigen finanzielle Sicherheit bei juristischen Auseinandersetzungen.
  • Der Versicherer übernimmt u.a. Anwalts- und Gerichtskosten bei einem Rechtsstreit und bietet außerdem weitere Services für Ihre Firma an.
  • Leistungen können individuell zusammengestellt werden, sodass jedes Unternehmen einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz erhält.
  • Eine Firmen­rechtsschutz für ein kleines Unternehmen ist ab 14,47 € pro Monat möglich.
  • Ein Vergleich von Firmen­versicherungen lohnt sich, denn Versicherungen im gewerblichen Bereich unterscheiden sich nicht nur vom Leistungsumfang, sondern auch vom Preis.

Das erwartet Sie hier

Was kostet eine gute Firmen­rechtsschutz­versicherung, welche Leistungen sind besonders wichtig und auf welche Klauseln sollten Sie unbedingt achten.

Inhalt dieser Seite
  1. So sieht die ideale Versicherung aus
  2. So funktioniert Firmen­­rechtsschutz
  3. Diese Bereiche sollten Sie versichern
  4. Wichtige Leistungen
  5. Forderungs­­management
  6. Kosten (inkl. Kostenbeispiel)
  7. Aktuelle Testergebnisse
  8. Firmen­­rechtsschutz vergleichen
  9. Fazit
Fachlich geprüft durch Benjamin Mai
Zuletzt aktualisiert am

So sieht die ideale Firmen­rechtsschutz­versicherung aus

5 Vorteile einer guten Firmen­rechtsschutz­versicherung

  • Hohe oder sogar unbegrenzte Deckungssumme
  • Durch zusätzliche Versicherungs­bausteine genau auf die Risiken des Unternehmens angepasst
  • Kostenfreie Rechtsberatung, rund um die Uhr erreichbar
  • Trägt auch Kosten für Mediationsverfahren
  • Verzicht auf Selbstbehalt, wenn aufgrund der Beratung kein Prozess nötig wird

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Wie funktioniert eine Firmen­rechtsschutz­versicherung?

Die Firmen­rechtsschutz­versicherung übernimmt Ihre Gerichtskosten

Streitigkeiten mit Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten oder mit Behörden können bis zum Gerichtsprozess führen. Dank einer Firmen­rechtsschutz­versicherung müssen Unternehmen die Gerichtskosten nicht aus dem eigenen Budget finanzieren. In diesen Fällen bietet ein Firmen­rechtsschutz finanzielle Sicherheit bei juristischen Auseinandersetzungen.

Eine Firmen­rechtsschutz­versicherung – häufig auch als gewerbliche oder betriebliche Rechtsschutz­versicherung bezeichnet – stellt im gewerblichen Bereich das Pendant zur privaten Rechtsschutz­versicherung dar. Sie richtet sich an Personen, die selbständig, freiberuflich oder unternehmerisch tätig sind und sichert gegen Kosten von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit ab.

Darum ist eine Firmen­rechtsschutz­versicherung sinnvoll

Die Kosten eines Rechtsstreits stellen für Selbständige oder Unternehmer unter Umständen eine ernste wirtschaftliche Belastung dar. Je nach Streitwert, Dauer des Verfahrens, Zahl der Verfahrensbeteiligten und der bemühten Instanzen können sich die Kosten in einer Bandbreite von wenigen tausend oder zehntausend Euro bis zu mehreren Millionen Euro bewegen. Im Extremfall ist eine rechtliche Auseinandersetzung sogar existenzgefährdend. Die fast immer überschaubaren Beiträge für einen Firmen­rechtsschutz bieten da eine hohe finanzielle Sicherheit zu niedrigen Kosten. Von daher ist eine entsprechende Police fast immer sinnvoll.

Geschäftstätige tragen für sich, das Unternehmen sowie ihre Angestellten eine große Verantwortung. Ein umfassender Firmen­rechtsschutz sichert sämtliche Geschäftsbereiche sowie alle Beteiligten gegen mögliche Kosten rechtlicher Streitigkeiten ab. Dazu gehören auch Klagen wegen Verdienstausfall oder Schadenersatz, sowie Prozesse vor dem Sozial- oder Arbeitsgericht.

Unternehmen unterschätzen Rechtsrisiken deutlich

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Allzu häufig werden in deutschen Unternehmen die finanziellen Risiken von Rechtsstreitigkeiten unterschätzt. Eine Studie der psychonomics AG kam zu dem Ergebnis, dass sich lediglich fünf Prozent der befragten Unternehmen durch Rechtsrisiken besonders gefährdet fühlt. Das ist jedoch ein falsches Sicherheitsempfinden.

Denn Rechtsstreitigkeiten sind für Firmen keine Ausnahmeerscheinung: In den fünf Jahren, die der Studie vorausgingen, waren mehr als 62 Prozent der interviewten Unternehmen in mindestens einen Rechtsstreit verwickelt, sieben Prozent sogar in mehr als einen. Fast zehn Prozent der Rechtsfälle verursachten Anwalts- und Gerichtskosten von mehr als 50.000 Euro. Diese dürften inzwischen noch deutlich höher liegen. Laut Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stiegen die Ausgaben für Gerichte und Anwälte allein von 2012 bis 2016 um durchschnittlich 19 Prozent.

Welche Bausteine gibt es beim Firmen­rechtsschutz?

Bei den Tarifen der Firmen­rechtsschutz­versicherung herrscht eine große Vielfalt. Einige Versicherer bieten eine Leistungs-Differenzierung mit Basis-, Komfort- und Premium-Tarif, andere sehen spezielle Tarife und Versicherungsleistungen für bestimmte Zielgruppen (Architekten, Ingenieure, Heilberufe, Handwerker usw.) vor. Hinzu kommen Angebote für zum Beispiel Genossenschaften.

Meistens ist die Firmen­rechtsschutz­versicherung nach dem „Baukastenprinzip“ aufgebaut. Sie besteht dann aus mehreren Bausteinen, die sich der Versicherungsnehmer je nach Bedarf selbst zusammenstellen kann. Auch dieses Prinzip ist ähnlich dem des privaten Rechtsschutzes – mit dem Unterschied, dass es beim gewerblichen Rechtsschutz wesentlich mehr Bausteine gibt.

Jede Versicherung enthält dabei den sogenannten allgemeinen Firmen­rechtsschutz. Er deckt üblicherweise Kosten für Rechtsstreitigkeiten im Steuer- und Sozial­versicherungsrecht sowie bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Behörden (Verwaltungsrecht) ab. Rechtsschutz beim Vertragsrecht erstreckt sich meist nur auf Nebengeschäfte, nicht auf Hauptgeschäfte. Ausgeschlossen sind dagegen Insolvenzstreitigkeiten und Auseinandersetzungen unter Gesellschaftern.


Typische Versicherungs­bausteine im Überblick

  • Der Baustein Arbeits­rechtsschutz greift bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen, zum Beispiel wegen Kündigungen, Abfindungen, Mobbing-Vorwürfen usw.
  • Der Immobilien-Rechtsschutz bietet Rechtsschutz sowohl für gewerbliche Mieter als auch für Vermieter. Für Vermieter gibt es jedoch auch einen eigenen Vermieter­rechtsschutz.
  • Der Verkehrs­rechtsschutz-Baustein ist bei Firmenfahrzeugen und „Flotten“ zu empfehlen. Er greift bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Unfällen, Bußgeld- und ggf. Strafverfahren.
  • Erweiterter Straf­rechtsschutz: Bereits im allgemeinen Firmen­rechtsschutz ist ein Straf­rechtsschutz eingeschlossen. Der schließt allerdings bestimmte – nur vorsätzlich mögliche – Straftaten wie Betrug oder Beleidigung aus. Mit einem erweiterten Straf­rechtsschutz sind auch Verfahrenskosten wegen solcher Straf-Vorwürfe abgedeckt.
  • Forderungs­management: Oft wird optional die Übernahme des Forderungs­managements bei säumigen Kunden angeboten. Die Versicherung kümmert sich dann auch um Inkasso. Häufig gehört die Bonitätsprüfung bei Kunden ebenfalls zu den Firmen­rechtsschutz­versicherung-Leistungen.

Je nach Anbieter sind noch weitere Bausteine möglich, zum Beispiel Internet-Rechtsschutz (DSGVO-Versicherung), Datenrechtschutz, Antidiskriminierungs-Rechtsschutz und andere.

Das sollten Genossenschaften wissen

Im deutschen Unternehmensrecht stellen Genossenschaften eine besondere Rechtsform dar. Für Versicherungs­unternehmen ist dieser Umstand zwar nicht relevant, doch gibt es im Vergleich zu anderen Unternehmensformen häufig deutlich andere Risikofaktoren sowie andere Streitwerte.

Mehr zum Firmen­rechtsschutz für Genossenschaften

Diese Bereiche sollte ein Firmen­rechtsschutz absichern

Beachten Sie Ihre individuellen Risikofaktoren

Die Risikofaktoren sehen bei jedem Unternehmen anders aus. Bei den meisten Anbietern kann daher ein maßgeschneiderter Versicherungsschutz zusammengestellt werden. Je nach unternehmerischer Tätigkeit unterscheidet sich der benötigte Versicherungsschutz.

Grundsätzlich kann eine Firmen­rechtsschutz­versicherung folgende Bereiche absichern, die sich individuell und je nach Bedarf miteinander kombinieren lassen:

Basis-Schutz: Häufige Schadensfälle

  • Verstoß gegen die Gewerbeordnung
  • Beschädigung von Firmeneigentum durch Dritte
  • Regressansprüche Dritter
  • Rechtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt
  • Missachtung oder fahrlässige Auslegung von Sicherheitsvorschriften nach einem Arbeitsunfall

Häufige Schadensfälle

Rechtsschutz für Arbeitgeber

  • Rechtliche Anfechtung betriebsbedingter Kündigungen
  • Fehlerhafte oder unrechtmäßig ausgesprochene Abmahnungen
  • Einforderung von Boni-Zahlungen o. Ä. durch Angestellte.

Fuhrpark-Rechtsschutz

  • Schäden nach unsachgemäßer oder unzureichender Reparatur durch eine Kfz-Werkstatt
  • Überhöhte Forderungen nach der Rückgabe von Leasing-Fahrzeugen
  • Unrechtmäßiger Führerscheinentzug bei Mitarbeitern

Immobilien-Rechtsschutz

  • Rechtsstreitigkeiten mit Mietern
  • Ungerechtfertigte Forderungen, zum Beispiel von Energieversorgern
  • Rechtsstreitigkeiten wegen Grundsteuer, Abwasser- oder sonstigen Gebühren.
  • Streitigkeiten wegen Nebenkostenabrechnung, Mieterhöhung, Kündigung oder Räumungsklage

Experten-Tipp:

„Beachten Sie, dass der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz bei vielen Versicherungsgesellschaften im Basis-Tarif nicht enthalten ist. Wer auf diesen Tarifbaustein Wert legt, sollte unbedingt die verschiedenen Angebote vergleichen – kontaktieren Sie hierfür gerne unsere Versicherungsexperten! Dadurch entgeht man dem Risiko, eine gefährliche Lücke im Versicherungsschutz zu hinterlassen.“

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Katharina Krech
Beraterin

Leistungen der Firmen­rechtsschutz­versicherung

Bonitätsprüfung

Weltweiter Versicherungsschutz

Konfliktlösung durch Mediation

Prozesskosten­schutz

Forderungs­managment


Kostenschutz bei Rechtsstreitigkeiten

Wie jede Rechtsschutz­versicherung bietet auch die Firmen­rechtsschutz­versicherung Kostenschutz bei Rechtsstreitigkeiten. Sie übernimmt:

  • Anwaltskosten (ggf. auch der Gegenpartei)
  • Gerichtskosten (inkl. Kosten für Zeugen, Bestellung von Sachverständigen und Gutachten)
  • Kosten für eine Mediation (außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren)

Die Kostenübernahme erfolgt dabei immer in Höhe der tatsächlichen Kosten, höchstens jedoch bis zur vereinbarten Deckungssumme und unter Berücksichtigung eines vereinbarten Selbstbehaltes.

Diese Leistungen sollten Top-Tarife bieten

  • Mit­versicherung des kollektiven Arbeitsrechts
  • Beratungen rund um Regelungen der Arbeitszeit, Jugendschutz und Betriebsvereinbarungen
  • Einholung einer Bonitätsprüfung über die eigenen Kunden
  • Forderungs­management
  • Übernahme von Kosten für strittige Zahlungsforderungen
  • Rechtsschutz für einmalige Erschließungs- und Anliegerabgaben
  • Versicherungsschutz bei Abmahnung wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße
  • Kosten einer anwaltlichen Beratung bei Planung einer Unternehmensnachfolge
  • Mit­versicherung von Diskriminierungsvorwürfen
  • Verzicht auf Abzug der Selbst­beteiligung bei fallabschließender Erstberatung

Kostenlose telefonische Erstberatung

Bei den meisten Versicherungen ist eine kostenlose telefonische Rechtsberatung vorgesehen. Bei einem drohenden Konflikt oder einem rechtlichen Problem kann Kontakt mit einem Anwalt aufgenommen werden, um am Telefon eine juristische Einschätzung oder Empfehlung zu erhalten. Manche Versicherer bieten dafür sogar eine 24 Stunden-Hotline an, die 365 Tage im Jahr erreichbar ist.

Experten-Tipp:

„Die Leistungen kann der Selbständige individuell wählen. Wie auch beim Privat­rechtsschutz gibt es einen Grundbaustein, dieser ist ganz klar der Rechtsschutz im Firmenbereich. Zusätzlich kann der Kunde entscheiden, welche Bereiche noch für ihn sinnvoll sind.

Wichtig: Man hat die Möglichkeit seine privaten Bausteine mit einzuschließen. Man benötigt also keine zwei verschiedenen Verträge. Hierbei gewähren einige Anbieter sogar Rabatte.“

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Martin Hacker
Berater

Firmen­rechtsschutz mit privatem Rechtsschutz kombinieren

Sehr oft besteht die Möglichkeit, die Firmen­rechtsschutz­versicherung mit einer privaten Rechtsschutz­versicherung zu verbinden. Für Selbständige und Unternehmer ist dadurch nicht nur ein Rundum-Rechtsschutz realisierbar, die Kosten des privaten Zusatzschutzes sind in der Regel besonders günstig. Der Privat­rechtsschutz ist dann einfach ein weiterer Baustein der Firmen­rechtsschutz­versicherung.

6 Fallbeispiele für die Firmen­rechtsschutz­versicherung

  1. Ein Kunde eines Online-Versenders wirft dem Unternehmen unzulässige Datenspeicherung und -verwendung vor und verlangt dafür vor Gericht Schadensersatz.
  2. Nach einer Betriebsprüfung fordert das Finanzamt hohe Steuernachzahlungen vom Unternehmer. Dieser will sich vor dem zuständigen Finanzgericht dagegen wehren.
  3. Einem Mitarbeiter wird wegen angeblich schlechter Arbeitsleistung und mangelnder Erfüllung des Arbeitsvertrags gekündigt. Dieser geht vor dem Arbeitsgericht dagegen vor.
  4. Eine vom Unternehmer gekaufte Maschine funktioniert nicht richtig. Der Hersteller sieht sich trotzdem nicht in der Verantwortung und verweist auf unsachgemäße Installation. Das Recht auf Nachbesserung und Schadensersatz für den Nutzungsausfall muss vor Gericht geltend gemacht werden.
  5. Der 18-jährige Auszubildende ist mit dem Firmenfahrzeug auf dem Weg zum Kunden und verursacht einen Verkehrsunfall.
  6. Ein Kunde verweigert die Zahlung einer Rechnung, obwohl eine ordnungsgemäße Belieferung erfolgt ist. Die Forderung muss vor Gericht eingeklagt werden.

Wann die Firmen­rechtsschutz­versicherung nicht zahlt

Firmen­rechtsschutz­versicherung bietet nicht immer vollen Kostenschutz in allen Bereichen. Regelmäßig ausgeschlossen ist beispielsweise das kollektive Arbeitsrecht (gemeint sind Streitigkeiten wegen Tarifverträgen oder Streik). Ferner wird oftmals kein Schutz im Zusammenhang mit Domain-, Marken- oder Patentrechten geboten. Gleiches gilt für den Kauf von Aktien. Hinzu kommt, dass laut Firmen­rechtsschutz Test auch das Unternehmerrisiko häufig ausgeschlossen ist. Hierunter fällt insbesondere der Streit mit Kunden aus einem zivilrechtlichen Vertrag.

So sichern Sie auch Patentrecht ab

Die gleiche Gesellschaft wie der Gegner

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Häufig sind juristische Verfahren von der Übernahme der Kosten ausgenommen, wenn der Gegner bei der gleichen Gesellschaft unter Vertrag ist. Somit bleibt der Versicherte bei Prozessen, bei denen die Gesellschaft die Kosten beider Gegner zu zahlen hätte, u. U. auf den Auslagen sitzen.

Gerichtsverfahren im Ausland

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Auch werden Verfahren vor ausländischen Gerichten nicht immer im Versicherungsschutz abgedeckt. Wer also häufig im Ausland beschäftigt ist, Geschäftsbeziehungen mit anderen Ländern unterhält oder Lieferanten und Kunden im Ausland hat, sollte erfragen, ob der Versicherungsschutz auf das europäische bzw. außereuropäische Ausland ausgeweitet werden kann. Gegebenenfalls muss dies als Zusatzleistung hinzugebucht werden.

Bauvorhaben

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Wer ein größeres Bauvorhaben plant, sollte sich auch rechtlich absichern. Anders als bei der privaten Haftpflicht­versicherung, die teilweise Leistungen einer Bauherren­haftpflicht­versicherung abdeckt, sind baurechtliche Streitigkeiten in der Rechtsschutz­versicherung nicht abgedeckt. Eine solche Bauherren­rechtsschutz­versicherung muss gesondert abgeschlossen werden.

Experten-Tipp:

„Im Falle eines Vorsatzes ist eine Übernahme der Kosten durch die Firmen­rechtsschutz­versicherung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere im Fall von Betrug und Diebstahl. Die Kosten bei Vorsatz trägt die Firmen­rechtsschutz­versicherung zwar bis zum Urteil, allerdings müssen die Kosten bei einer Verurteilung wegen Vorsatz zurückgezahlt werden.“

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Berater

Forderungs­management als Leistung der Firmen­rechtsschutz­versicherung

Leistungen im Bereich Forderungs­management

  • Bonitätsprüfung von Kunden und Geschäftspartnern
  • Eintreibung der Forderungen durch ein Inkasso-Unternehmen
  • Unterstützung beim außergerichtlichen Mahnverfahren
  • Kostenschutz und Unterstützung beim gerichtlichen Mahnverfahren
  • Begleitung im anschließenden Klageverfahren
  • Langzeitbegleitung bereits bestehender Titel

Wer sich als Firmeninhaber oder Selbständiger eine Existenz aufbaut, ist darauf angewiesen, dass Kunden ihre Rechnungen pünktlich bezahlen. Lassen die Zahlungen auf sich warten, kann das unter Umständen die gesamte Geschäftsgrundlage bedrohen. Ausstehende Zahlungen einzutreiben, ist zeitaufwendig und mit weiteren Kosten verbunden. Ihre Aufwendungen für Mahnbescheide, die Beauftragung eines Inkasso-Unternehmen und das gerichtliche Mahnverfahren können Sie als Gläubiger zwar vom Schuldner zurückfordern, zunächst müssen Sie aber in Vorleistung gehen.

Experten-Tipp:

„Um Gewerbetreibende vor dem Risiko ausstehender Zahlungen zu schützen, schließen viele Rechtsschutz­versicherungen bestimmte Leistungen des Forderungs­managements mit ein. Die gewerbliche Rechtsschutz­versicherung hilft Ihnen, säumige Zahlungen einzutreiben und unterstützt Sie sowohl beim außergerichtlichen als auch beim gerichtlichen Mahnverfahren.“

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Berater

Darum ist das Forderungs­management sinnvoll

Für ihre Leistungen im Forderungs­management arbeiten Rechtsschutz­versicherungen mit professionellen Inkasso-Unternehmen zusammen. Für Versicherungsnehmer hat das viele Vorteile: Sie ersparen sich den Aufwand und den Ärger, sich selbst mit zahlungsunwilligen Schuldnern auseinanderzusetzen. Zugleich zeigen Sie säumigen Zahlern, dass Sie die Eintreibung der Ausstände ernsthaft verfolgen und verleihen Ihren Forderungen mehr Gewicht. Die kooperierenden Inkasso-Unternehmen kennen zudem die im Mahnverfahren gültigen Fristen und kümmern sich um eine termingerechte Abwicklung. Darüber hinaus fallen die Kosten wesentlich geringer aus, als wenn Sie sich selbst um die Eintreibung der Schulden kümmern.


So läuft Forderungs­management durch die Rechtsschutz­versicherung ab

Zu den gängigen Leistungen der Firmen­rechtsschutz­versicherungen gehört die Unterstützung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnverfahren. Die kooperierenden Inkasso-Unternehmen mahnen die ausstehenden Forderungen zunächst schriftlich an. Hat dies keinen Erfolg, wird die Bonität der Schuldner überprüft. Bei ausreichender Zahlungsfähigkeit leitet die Versicherung in Abstimmung mit Ihnen das gerichtliche Mahnverfahren ein. Begleicht der Schuldner die Forderung auch nach gerichtlicher Anordnung nicht, unterstützt Sie die Rechtsschutz­versicherung bei der Zwangsvollstreckung.

Die Rechtsschutz­versicherung übernimmt dabei auch den Kostenschutz für das außergerichtliche und gerichtliche Mahnverfahren. Zudem beteiligt sie sich in aller Regel an den Kosten für ein anschließendes Klageverfahren, sofern dies in Ihrem Sinne entschieden wird. Viele Versicherer nehmen Ihnen auch die Überwachung bereits erwirkter Titel ab. Welche Leistungen Ihre Police im Einzelnen bietet, können Sie dem Versicherungsvertrag entnehmen.

Die Voraussetzungen für das Forderungs­management der Rechtsschutz­versicherung

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Damit die Rechtsschutz­versicherung im Forderungs­management aktiv wird, müssen zunächst einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die meisten Versicherer legen eine gewisse Mindestforderung fest, übernehmen das Forderungs­management zum Beispiel ab einer ausstehenden Summen von 25 Euro. In der Regel gilt auch ein Höchstbetrag, bis zu dem Sie die Unterstützung in Anspruch nehmen können.

Häufig gehört es auch zu den Voraussetzungen, dass Sie die ausstehende Zahlung bereits selbst angemahnt haben. Die Forderung muss zudem unstrittig sein, das bedeutet, der Schuldner hat keinen Widerspruch gegen die erbrachte Dienstleistung oder Lieferung eingelegt. Der Versicherungsschutz gilt darüber hinaus nur für Forderungen, die vor einem deutschen Gericht geltend gemacht werden können.

Zumeist umfasst der Versicherungsschutz auch Forderungen, die bereits vor Versicherungsbeginn in Rechnung gestellt wurden. Viele Versicherungen setzen eine Frist von zwölf Monaten vor Vertragsbeginn.

Erhalten Sie nach dem Forderungsausgleich Ihr gesamtes Geld zurück?

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Bei vielen Rechtsschutz­versicherungen erhalten Sie nach vollständigem Forderungsausgleich die gesamte Hauptforderung ohne Abzug ausbezahlt. Inkasso-Unternehmen, die mit den Rechtsschutz­versicherungen kooperieren, berechnen allerdings häufig eine Erfolgspauschale. Gegebenenfalls können Sie diese Erfolgspauschale auf den Schuldner umlegen. Bevor Sie eine Rechtsschutz­versicherung abschließen, sollten Sie die Auszahlungskonditionen genau vergleichen.

Online-Forderungs­management

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Einige Rechtsschutz­versicherungen bieten Ihnen an, das Forderungs­management online in Auftrag zu geben. Beim Abschluss der Versicherung erhalten Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten zum Onlineportal. Gerät einer Ihrer Kunden in Zahlungsverzug, melden Sie sich an und geben Ihre Forderung dort ein. Anschließend kümmert sich das mit der Versicherung kooperierende Inkasso-Unternehmen um die Einleitung des Mahnverfahrens.

Ablauf und Stand des Mahnverfahrens können Sie über das Onlineportal stets verfolgen. Ebenso erfahren Sie, welche ausstehenden Zahlungen eingegangen und welche Forderungen noch offen sind. Auf Wunsch erhalten Sie diese Informationen auch per E‑Mail.

Risiko­management durch Bonitätsprüfung

Das Risiko von Zahlungsausfällen können Sie vermeiden, wenn Sie frühzeitig die Bonität Ihrer Kunden überprüfen. Das Einholen einer Schufa-Auskunft ist jedoch kostenpflichtig. Möchten Sie auch andere Auskunfteien nutzen, fallen dafür ebenfalls Mitgliedsbeiträge an. Eine Rechtsschutz­versicherung mit integriertem Forderungs­management übernimmt – je nach Tarif – diese Kosten für Sie. Bis zu vier Bonitätsprüfungen sind häufig kostenfrei. Weitere Bonitäts-Checks erhalten Sie als Versicherungsnehmer zu günstigen Sonderkonditionen.

Kosten einer Firmen­rechtsschutz­versicherung

Die Beiträge zur Firmen­rechtsschutz­versicherung werden von einer Vielzahl an Faktoren beeinflusst. Die beiden wichtigsten sind die Deckungssumme und der Umfang des gewählten Versicherungsschutzes bzw. die vereinbarten Bausteine. Dabei gilt: Je höher die Deckungssumme ist und je mehr Bausteine in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden, umso höher sind die Prämien.

Die Höhe der Deckungssumme

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Grundsätzlich sollte auf eine ausreichend hohe Deckungssumme geachtet werden. Die Deckungssumme ist die Summe, die der Versicherer im Schadenfall maximal auszahlt, um die Kosten eines Rechtsstreits auszugleichen. Kosten, die über die Deckungssumme hinaus entstehen, muss der Versicherungsnehmer selbst tragen. Beim Firmen­rechtsschutz gehören Deckungssummen von einer Million Euro zum Standard, 500.000 Euro sollten das Minimum sein. Manche Versicherer bieten eine unbegrenzte Versicherungssumme an. Dann leistet die Versicherung theoretisch unbegrenzt.

Die Vereinbarung einer Selbst­beteiligung

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Bei Firmen­rechtsschutz­versicherungen sind Selbstbehalte üblich. Die meisten Versicherer bieten je nach Tarif eine Selbst­beteiligung in Höhe von 100 Euro, 250 Euro oder 500 Euro an. Je höher die Selbst­beteiligung, umso günstiger ist der Versicherungsbeitrag und umgekehrt. Dabei gibt es unterschiedliche Selbstbehalts-Modelle: Zum Teil ist der Selbstbehalt bei Versicherungsfällen nur einmal im Jahr zu zahlen, zum Teil pro Versicherungsfall. Letzteres kann bei häufigen Rechtsstreitigkeiten teuer werden.

Weitere Faktoren zur Kostenberechnung

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Daneben beeinflussen weitere Größen die Beitragshöhe: die Art der Selbständigkeit, die Branche oder die Größe des Betriebs zum Beispiel. Die Betriebsgröße wird wiederum anhand unterschiedlicher Kriterien (Umsatz, Zahl der Mitarbeiter usw.) bestimmt. Jeder Versicherer kalkuliert hier anders. Das erklärt, warum bei der Firmen­rechtsschutz­versicherung die Kosten trotz ähnlicher Leistungen erheblich voneinander abweichen können.

Experten-Tipp:

„Die Wahl des Selbstbehalts ist immer ein „zweischneidiges Schwert“. Zwar lässt sich mit einem hohen Selbstbehalt bei den Beiträgen sparen, dafür verursacht ein tatsächlicher Rechtsstreit dann für den Versicherungsnehmer trotz Firmen­rechtsschutz­versicherung mehr Kosten, da die Selbst­beteiligung stets pro Fall erneut fällig wird.“

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Martin Hacker
Berater

Kostenbeispiel

BuchverlagIngenieursbüro
Mitarbeiter29
Umsatz60.000 €700.000 €
Versicherungs­bausteineerweiterter Straf­rechtsschutzerweiterter Straf­rechtsschutz, Inkasso-Rechtsschutz
Selbstbehaltbis 500 €bis 500 €
Versicherungsprämie (jährlich)ab 162,24 €ab 369,74 €

Was kostet eine Firmen­rechtsschutz­versicherung für Ihre Firma?

Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.

Firmen­rechtsschutz­versicherung im Test (2023)

Die ServiceValue-Wettbewerbsanalyse

Zur Firmen­rechtsschutz­versicherung liegen aktuell keine spezifischen Testergebnisse vor. Ein Vergleich von Firmen­versicherern kann Ihnen jedoch eine erste Orientierung bieten. Das unabhängige Institut ServiceValue führte im Jahr 2022 eine Online-Befragung zur Fairness von Firmen­versicherern durch. Dabei werden die Bewertungen von 1.541 Kunden zu insgesamt 29 Firmen­versicherern eingeholt.

Abgefragt werden die Teilbereiche Kundenberatung, Kundenkommunikation, Kundenservice, Schutz und Vorsorge sowie Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Ergebnisse aus diesen Teilbereichen fließen abschließend in die Gesamtwertung ein (Quelle). Die folgenden acht Anbieter haben eine Firmen­rechtsschutz­versicherung im Angebot und erreichen die Gesamtwertung „sehr gut“.


Testsieger 2022

Kunden­beratungKunden­kommunikationKunden­serviceSchutz und VorsorgePreis-Leistungs-VerhältnisGesamt­bewertung
Sehr gutSehr gutSehr gutSehr gutSehr gutSehr gut
Sehr gutSehr gutSehr gutSehr gutSehr gutSehr gut
Logo Generali Deutschland AGSehr gutSehr gutSehr gutSehr gutSehr gutSehr gut
Logo HDIGutSehr gutGutSehr gutSehr gutSehr gut
Sehr gutSehr gutSehr gutSehr gutSehr gutSehr gut
Sehr gutSehr gutSehr gutSehr gutSehr gutSehr gut
Logo uniVersaSehr gutGutGutSehr gutSehr gutSehr gut
Sehr gutSehr gutSehr gutSehr gutSehr gutSehr gut
Quelle: ServiceValue Fairness; für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr und keine Haftung übernommen

So wird getestet

Jedes Jahr führt das Institut ServiceValue eine Wettbewerbsanalyse zur Fairness von Firmen­versicherern durch. Für das Kundenurteil zur Fairness von Firmen­versicherern 2022 wurden 1.541 Kunden befragt. Abgefragt werden dabei 19 Leistungs- und Servicemerkmale aus den Teilbereichen Kundenberatung, Kundenkommunikation, Kundenservice, Schutz und Vorsorge sowie Preis-Leistungs-Verhältnis.

Befragte können nur Versicherungsgesellschaften bewerten, bei denen sie innerhalb der letzten zwölf Monate Kunde waren. Das Ergebnis „gut“ erhalten die Versicherer, deren Bewertung über dem Durchschnitt aller Anbieter liegt. Das Ergebnis „sehr gut“ erhält, wer wiederum besser als der Durchschnitt der mit „gut“ ausgezeichneten Anbieter bewertet wird.

Was beim Vergleich von Firmen­rechtsschutz­versicherungen wichtig ist

Vergleichen Sie mehr als die Preise

Günstig ist nicht notwendigerweise auch gut: Die jährlich veröffentlichten Beschwerdestatistiken der BaFin zeigen, dass die besonders günstigen Anbieter nicht immer im Sinne des Versicherten agieren. Der Preis sollte entsprechend nicht das einzige Kriterium bei dem Abschluss einer Versicherung sein. Da jedes Unternehmen ganz spezifische Anforderungen hat, sollte vor dem Abschluss einer Firmen­rechtsschutz­versicherungs ein entsprechender Vergleich durchgeführt werden.

Den individuellen Bedarf prüfen

Welcher Firmen­rechtsschutz benötigt wird und sinnvoll ist, hängt von den Gegebenheiten im Einzelfall ab. Einige Entscheidungen zum Versicherungsschutz ergeben sich quasi automatisch aus der jeweiligen Sachlage: Wer als Selbständiger keine Angestellten beschäftigt, benötigt keinen Arbeits­rechtsschutz. Unternehmen ohne Fuhrpark können eventuell auf einen Verkehrs­rechtsschutz verzichten, wenn sie keine anderen Risiken im Straßeverkehr abdecken möchten. In anderen Konstellationen mag die Entscheidung nicht so eindeutig sein. Viele Versicherungsvermittler und -makler bieten in diesem Fall Risikoanalysen an, bei denen die unternehmensspezifischen Rechtsrisiken näher erfasst werden, um einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu ermöglichen.

Auf diese Punkte sollten Sie achten

Drei Faktoren sind für einen fundierten Vergleich der Firmen­rechtsschutz­versicherung besonders wichtig: der angebotene Leistungsumfang, die Deckungssumme und der Preis.

Leistungsumfang

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Wie bei vielen anderen Versicherungsformen gibt es auch im Bereich Firmen­rechtsschutz einen Grundbaustein, der vom Versicherungsnehmer angepasst und ausgebaut werden kann. Firmeninhaber haben zudem die Möglichkeit, private Versicherungs­bausteine in die Police zu integrieren. Bei einigen Anbietern sind hierbei sogar deutliche Rabatte möglich.

Deckungssumme

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Die Deckungssumme gibt an, bis zu welchem Betrag eine Versicherung im Schadensfall leistet. Damit ist die Deckungssumme zum einen ein wichtiger Faktor bei der Bedarfsermittlung (Wird im Schadensfall eine eher niedrige oder eher hohe Summe benötigt?) und zum anderen bei der Preisgestaltung. Denn: Je höher die Deckungssumme angesetzt ist, desto höher fällt auch die Versicherungsprämie aus, die der Versicherungsnehmer zahlen muss.

Bei der Bedarfsermittlung ist es wichtig, die Höhe der Deckungssumme richtig zu wählen. Eine zu hohe Deckungssumme sorgt für unnötig hohe Kosten (“Über­versicherung”) während eine zu niedrige Deckungssumme mögliche Schäden nicht vollständig absichert (“Unter­versicherung”).

Preis

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Der Preis ist selbstverständlich immer im Verhältnis zur angebotenen Leistung zu betrachten. Bei einem vergleichbaren Leistungsumfang zweier Anbieter lohnt sich allerdings ein genauer Vergleich: Gerade im gewerblichen Bereich können die Preisunterschiede deutlich ausfallen.

Wartezeit beim Firmen­rechtsschutz beachten

Beim Abschluss einer Firmen­rechtsschutz­versicherung gelten meist Wartezeiten von mindestens drei Monaten. Dies bedeutet, dass alle Streitigkeiten, die ihren Ursprung vor oder in der Wartezeit haben, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Teilweise unterscheiden sich die Wartezeiten je nach Leistungsbaustein. Versicherungsnehmer sollten also darauf achten, eine entsprechende Rechtsschutz­versicherung nicht zu spät abzuschließen.

Deswegen ist ein Vergleich nicht immer ganz einfach

Die Anforderungen an eine Firmen­rechtsschutz­versicherung sind vielschichtig und werden entsprechend deutlich individuell angepasst. Die Versicherer haben sich auf diesen Umstand eingestellt und bieten häufig nur noch den Basis-Tarif in einer Standard-Form an, da alle weiteren Bausteine ohnehin den Bedürfnissen entsprechend angepasst werden können. Wer Hilfe bei der Bedarfsermittlung oder dem Vergleich benötigt, kann sich gerne an unsere unabhängigen Versicherungsberater wenden. Der Versicherungsfachmann kennt den Markt und weiß zudem aus Erfahrung, worauf man beim Abschluss einer Firmen­rechtsschutz­versicherung wirklich achten sollte. Kontaktieren Sie hierzu am besten unser Makler-Team.

Jetzt Tarife der Firmen­rechtsschutz­versicherung direkt online vergleichen

Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.

Fazit

Unternehmen sind immer wieder mit Rechtsstreitigkeiten konfrontiert. Eine Firmen­rechtsschutz­versicherung ermöglicht es ihnen, ihre Interessen vor Gericht durchzusetzen, ohne hohe Kosten fürchten zu müssen. Die Option, verschiedene Versicherungs­bausteine zu ergänzen und wegzulassen, ermöglicht es, die Versicherung genau auf die Risiken einzelner Unternehmen abzustimmen.


Die häufigsten Fragen zur Firmen­rechtsschutz­versicherung

Was kostet Firmen­rechtsschutz?

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Wie viel eine Firmen­rechtsschutz­versicherung kostet, hängt von der Deckungssumme, dem Umfang der vereinbarten Leistungen und der Größe des versicherten Unternehmens ab. Ein kleiner Verlag mit 2 Mitarbeitern könnte sich z.B. ab 162,25 Euro pro Jahr versichern, ein Ingenieursbüro mit 9 Mitarbeitern und einem größeren Umsatz ab 369,74 Euro.

Was ist eine Firmen­rechtsschutz­versicherung?

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Eine Firmen­rechtsschutz­versicherung wird von Unternehmen abgeschlossen. Sie trägt im Fall eines Rechtsstreits die Anwalts- und Gerichtskosten, bietet jedoch auch darüber hinausgehende Leistungen wie z.B. Forderungs­management, Rechtsberatung oder die Kostenübernahme bei außergerichtlicher Mediation an.

Was ist Firmenvertrags­rechtsschutz?

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Der Vertrags­rechtsschutz greift bei Streitigkeiten, die mit Vertragsrecht zu tun haben – dabei kann es z.B. um Kauf- oder Lieferverträge gehen. Beim Abschluss einer Rechtsschutz­versicherung kann eine entsprechende Klausel ergänzt werden.

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Katharina Burnus
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