Heilpraktiker­versicherung Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Kranken­versicherung zahlt in der Regel nicht für alternativmedizinische Leistungen.
  • Mit einer Heilpraktikerzusatz­versicherung werden die Kosten für Behandlungen beim Heilpraktiker oder durch einen Arzt für Naturheilverfahren umfassend erstattet.
  • Zu Naturheilverfahren zählen u.a. Akupunktur, Osteopathie und Elektrotherapie.
  • Bei uns können Sie eine Heilpraktiker­versicherung bereits ab 10 € im Monat abschließen.

Das erwartet Sie hier

Was kostet eine gute Heilpraktikerzusatz­versicherung, welche Naturheilverfahren werden übernommen und auf welche Vertragsdetails Sie achten sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Eine gute Heilpraktiker­­versicherung finden
  2. Leistungen: Was wird übernommen?
  3. Kosten (mit Beispiel)
  4. Ist die Heilpraktiker­­versicherung sinnvoll?
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Heilpraktiker­­versicherungen vergleichen

Wie Sie eine gute Heilpraktiker­versicherung finden

Sie möchten sich mit Naturheilverfahren behandeln lassen? Dann merken Sie schnell, dass die gesetzliche Kranken­versicherung keinen oder nur einen geringen Teil der Kosten erstattet. Eine Heilpraktikerzusatz­versicherung lohnt sich besonders, wenn Sie sich überwiegend mit alternativen Heilmethoden wie Akupunktur und Homöopathie behandeln lassen möchten. Bereits ab 10 Euro im Monat können Sie sich Leistungen vom Heilpraktiker von Ihrem Krankenzusatz­versicherer erstatten lassen.


Verschiedene Angebote vergleichen

Schließen Sie nicht den erstbesten Vertrag ab. Führen Sie vielmehr einen Vergleich verschiedener Angebote durch – am besten auf Basis Ihrer persönlichen Angaben. Achten Sie dabei nicht nur auf den Preis, den Sie monatlich zahlen. Langfristig zahlt es sich aus, wenn Sie genau die Leistungen wählen, die Ihnen wichtig sind und die zu Ihrer Situation passen. So zahlen Sie nicht zu viel und sind ideal abgesichert.

Achten Sie auf die Details im Leistungsumfang

Anbieter einer Heilpraktikerzusatz­versicherung unterscheiden sich nicht nur im Preis. Vergleichen Sie Ihre Favoriten mit Blick auf die folgenden Leistungspunkte:

  • Wie hoch ist der Erstattungssatz? Die meisten Versicherer erstatten 100 Prozent des Rechnungsbetrags, andere beispielsweise nur 80 Prozent. Den Rest müssten Sie selbst zahlen.
  • Wie hoch ist der Maximalbetrag der Erstattung? In der Regel ist dieser begrenzt, z.B. auf 1.000 Euro im Jahr.
  • Wonach richtet sich die Kostenerstattung? Der Versicherer sollte nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und dem Hufelandverzeichnis leisten.
  • Fällt eine Wartezeit an? In der Regel beträgt diese 3 Monate. Es gibt auch Versicherer, die auf die Wartezeit verzichten.

Die Vorteile einer Zusatz­versicherung für Heilpraktiker

  • Kostenübernahme von Behandlungen beim Heilpraktiker
  • Zahlreiche versicherte Naturheilverfahren, z.B. Akupunktur, Chiropraktik, TCM und Osteopathie
  • Übernahme verordneter Arznei- und Hilfsmittel

Mit uns zur idealen Heilpraktiker­versicherung

Wir helfen Ihnen, den idealen Tarif zum besten Preis zu finden – schnell und unkompliziert. Dank der Zusammenarbeit mit Waizmann können wir Ihnen exklusive Tarife anzeigen, die Sie direkt online vergleichen und abschließen können. Auch danach sind unsere Partner für Sie da, egal ob Sie weitere Fragen haben oder im Versicherungsfall Unterstützung brauchen.

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In Kooperation mit Waizmann.

Leistungen der Heilpraktiker­versicherung

Überblick: Welche Naturheilverfahren werden übernommen?

  • Akupunktur
  • Ayurveda
  • Bioenergetische Medizin
  • Chiropraktik
  • Eigenbluttherapie
  • Elektrotherapie
  • Feldenkrais-Methode
  • Homöopathie
  • Mineralsalztherapie (Schüßler-Salze)
  • Osteopathie
  • Schröpfen
  • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)

Was wird vom Versicherer erstattet?

Vom Versicherer werden Behandlungen beim Heilpraktiker oder durch einen Arzt für Naturheilverfahren erstattet. Die Kostenerstattung erfolgt in der Regel bis zu einem maximalen Betrag pro Jahr. Der Erstattungssatz gibt an, welchen prozentualen Betrag der Rechnung der Versicherer übernimmt.

Ein Beispiel: Versicherer A erstattet Heilpraktikerbehandlungen zu 100 Prozent, maximal bis 1.000 Euro pro Jahr. Versicherer B erstattet zu 60 Prozent und hat keine jährliche Obergrenze. Ihre Osteopathie-Behandlung hat insgesamt 700 Euro gekostet.

Versicherer AVersicherer B
Erstattet Ihnen 700 €Erstattet Ihnen 420 €
Sie können noch Rechnungen im Wert von 1.300 € für das aktuelle Jahr einreichen.Sie können noch jegliche Rechnungen vom Heilpraktiker einreichen.
Ihr Anteil: 0 €Ihr Anteil: 280 €

Gebührenordnung und Hufelandverzeichnis

Die Gebührenordnung der Heilpraktiker – kurz GebüH – sowie das Hufelandverzeichnis sind zentrale Begriffe der Heilpraktiker­versicherung, die Sie kennen sollten. Beide Verordnungen enthalten einen Katalog an Naturheilverfahren und wie diese abgerechnet werden. Somit bilden sie die Grundlage dafür, was durch die Heilpraktiker­versicherung erstattet wird.

Manche Tarife leisten mehr

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So mancher Anbieter legt in einem eigenen Verzeichnis selbst fest, welche Leistungen – meistens noch umfangreichere als die Leistungen der offiziellen Listen – in seiner Heilpraktiker­versicherung mitversichert sind. Hier sollten die Vertragsdetails genau studiert werden. Manche Tarife versichern auch Leistungen im Bereich der Psychotherapie, wenn auch die entsprechenden Methoden von einem Heilpraktiker angewendet werden. Massagen, Ergotherapie oder Krankengymnastik sind dagegen häufig von der Heilpraktiker­versicherung ausgeschlossen.

Experten-Tipp:

„Heilpraktiker rechnen eigentlich nach ihrer eigenen Gebührenordnung, der GebüH, ab. Da diese jedoch schon lange nicht mehr aktualisiert wurde, werden die Leistungen meist nach eigenem Ermessen berechnet. Achten Sie daher auf den Leistungsrahmen Ihrer Zusatz­versicherung. Besprechen Sie mit Ihrem Heilpraktiker zuerst die Kosten der Behandlung und halten mit Ihrem Versicherer Rücksprache, damit die Behandlungskosten nicht den Rahmen der Heilpraktiker­versicherung übersteigen.“

Foto von Robert Böhrk
Berater

Heilpraktiker oder Naturheilverfahren – Was ist der Unterschied?

Grundsätzlich unterscheiden die Anbieter von privaten Krankenzusatz­versicherungen zwischen Leistungen von Heilpraktikern und verschiedenen Naturheilverfahren, die durch einen Arzt durchgeführt werden. Der Hauptunterschied zwischen diesen beiden Behandlungsformen liegt darin, dass Heilpraktiker technische Hilfsmittel zur Behandlung einsetzen. Dagegen kommen bei Naturheilverfahren ausschließlich natürlich vorkommende Quellen zum Einsatz, um als in diesem Sinne natürliche Arzneimittel zur Heilung beizutragen.

Im Einzelnen lassen sich die verschiedenen Formen allerdings nicht immer definitiv voneinander trennen. Deshalb sollten Sie darauf achten, wie bei den Versicherern unterschieden wird.

Mit oder ohne Wartezeit?

In der Regel besteht bei privaten Krankenzusatz­versicherungen eine Wartezeit von 3 Monaten. Das heißt, dass Sie erst für Behandlungen, die 3 Monate nach Vertragsabschluss stattfinden, Kosten erstattet bekommen. Es gibt durchaus einzelne Tarife der Heilpraktiker­versicherung, die auf eine Wartezeit verzichten. Diese kosten Sie meist etwas mehr an Beiträgen als reguläre Tarife. Dennoch lohnt sich beim Vergleich von Heilpraktiker­versicherungen der Blick nach Angeboten ohne Wartezeit.

Gesundheitsfragen für Heilpraktiker­versicherungen

Beim Abschluss einer Heilpraktiker­versicherung müssen Sie in der Regel Gesundheitsfragen beantworten. Damit wollen Versicherer das individuelle Risiko jedes Versicherten einschätzen, um den Versicherungsbeitrag korrekt zu kalkulieren. Es gibt jedoch einige Anbieter, die nur eine vereinfachte Gesundheitsprüfung vorsehen. Diese können Sie in unserem Online-Rechner direkt erkennen. Das reduziert Ihr Risiko, wegen einer bestehenden Erkrankung höhere Beiträge zahlen zu müssen oder gar abgelehnt zu werden.

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Heilpraktiker­versicherung als Versicherungspaket

Heilpraktiker­versicherungen werden häufig in verschiedenen Tarifvarianten zu unterschiedlichen Konditionen angeboten. So können Sie eine Heilpraktikerzusatz­versicherung als einzelne Versicherung abschließen oder im Rahmen einer ambulanten Zusatz­versicherung.

Dabei werden zusätzlich u.a. folgende ambulante Leistungen übernommen:

  • Medikamente und Hilfsmittel
  • Sehhilfen
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Schutzimpfungen

Mehr zur ambulanten Zusatz­versicherung (inkl. Online-Rechner)

Kosten der Heilpraktiker­versicherung

Eine Heilpraktikerzusatz­versicherung bekommen Sie je nach Tarifstufe bereits ab 10 Euro im Monat. Die konkreten Kosten hängen von einigen Faktoren ab, die sehr individuell sind: Alter, Gesundheits­zustand sowie entscheidend vom gewünschten Leistungs­umfang.

Wir haben Ihnen ein Rechenbeispiel erstellt, in dem Sie die Kostenunterschiede anhand der Tarifstufen erkennen können.

TarifstufeMonatlicher Beitrag
Basisab 10 €
Komfortab 20 €
Premiumab 39,01 €
Eintrittsalter: 29 Jahre, keine Vor­erkrankungen

Was kostet Sie eine Heilpraktiker­versicherung?

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Ist eine Zusatz­versicherung für Heilpraktiker sinnvoll?

Im Vergleich zum regulären Hausarzt kann die Untersuchung beim Heilpraktiker durchaus teurer werden. In der Regel reicht der Versicherungsschutz der gesetzlichen Kranken­versicherung für kostspielige Heilpraktikerbehandlungen nicht aus, da lediglich – wenn überhaupt – ein geringer Teil der anfallenden Behandlungskosten übernommen wird. Die Restkosten muss der Versicherte tragen. Eine Heilpraktiker­versicherung übernimmt die anfallenden Kosten bei Heilpraktikern und Ärzten für Naturheilverfahren und ist als sinnvolle Ergänzung zu den Kassenleistungen zu betrachten. Damit erweitert sie Ihren Handlungsspielraum, senkt den Eigenanteil an den Behandlungskosten und spart Ihnen effektiv Geld.

Heilpraktiker­versicherung im Trend

Viele Patient:innen geben sich nicht mehr mit der evidenzbasierten Medizin zufrieden, sondern bevorzugen Naturheilverfahren, die als sanfter und ganzheitlicher empfunden werden. Um auch im Bereich der Alternativmedizin wie ein Privatpatient behandelt zu werden, können Sie die Heilpraktiker­versicherung abschließen. Mithilfe dieser ambulanten Zusatz­versicherung müssen Sie nicht aus finanziellen Gründen auf die Behandlung bei einem Heilpraktiker verzichten.

Ärzte als Heilpraktiker

Von den Landesärztekammern der Bundesländer werden Kurse zur ärztlichen Weiterbildung zertifiziert, über die sich herkömmlich ausgebildete Ärzte auch in den Bereichen der Alternativmedizin qualifizieren können. So finden Sie auch niedergelassene Ärzte, die eine naturheilkundliche Zusatzbezeichnung tragen.

Als Patient mit einer Heilpraktiker­versicherung können Sie sich somit auch die Behandlung nach alternativen Verfahren durch einen ausgebildeten Arzt abrechnen lassen.

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Heilpraktiker­versicherungen: Testsieger (2024)

Tarife für Naturheilverfahren im Test

Franke und Bornberg, ein renommiertes und unabhängiges Unternehmen für Versicherungsfragen, beurteilt die Güte und Qualität angebotener Heilpraktiker­versicherungen. Tarife von Arag, DKV, Barmenia und der Süddeutschen können mit der Bestwertung „hervorragend“ überzeugen. Den kompletten Testbericht sowie alle aktuellen Testergebnisse zur privaten Krankenzusatz­versicherung finden Sie hier:

Private Krankenzusatz­versicherung im aktuellen Test

Was beim Vergleich von Heilpraktiker­versicherungen zu beachten ist

Angesichts einer Vielzahl von unterschiedlichen Tarifen im Segment der Heilpraktiker­versicherung lohnt sich ein umfassender Vergleich verschiedener Tarife in jedem Fall. Wichtige Kriterien, die beim Vergleich eine Rolle spielen sollten, sind:

  • Der Leistungsumfang
  • Die Kostenerstattung
  • Die Länge der Wartezeit
  • Die Beitragshöhe

Verschaffen Sie sich einen groben Gesamtüberblick über die angebotene Tarife und ihre Konditionen und gleichen diese mit den eigenen Vorstellungen ab. Nutzen Sie gern unseren kostenfreien Online-Rechner, um Ihren persönlichen Tarifvergleich durchzuführen. Das Ganze ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.

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Die häufigsten Fragen zur Heilpraktikerzusatz­versicherung

Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse Heilpraktikerkosten?

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Die gesetzliche Kranken­versicherung übernimmt oftmals nur einen geringen Teil der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen. In der Regel sind Leistungen in diesem Bereich im Rahmen der freiwilligen Zusatzleistungen der Krankenkassen zu finden.

Welche Versicherung übernimmt Heilpraktikerbehandlungen?

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Abgesehen von der gesetzlichen Krankenkasse, die die Kostenübernahme von Heilpraktikerbehandlungen im Rahmen freiwilliger Zusatzleistungen anbietet, haben gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, eine private Heilpraktikerzusatz­versicherung abzuschließen. Dies ist eine private Krankenzusatz­versicherung, die Behandlungen durch Heilpraktiker oder Ärzte für Naturheilverfahren übernimmt, inklusive der verordneten Medikamente. Mitglieder der privaten Kranken­versicherung profitieren von einem ähnlichen Leistungsumfang – mehr dazu hier.

Was kostet eine Heilpraktiker­versicherung?

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Eine Heilpraktikerzusatz­versicherung gibt es im Basis-Tarif bereits ab 10 Euro im Monat. Je nach Tarifstufe, Alter und gewünschtem Leistungsumfang steigt der Beitrag.

Welche Heilpraktiker­versicherung ist die beste?

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Laut dem Institut Franke und Bornberg gehören folgende Anbieter zu den aktuellen Testsiegern privater Krankenzusatz­versicherern für Naturheilverfahren: Arag, Barmenia, Concordia, Gothaer, R+V und DKV.

Was ist das Hufelandverzeichnis?

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Das Hufelandverzeichnis, auch Hufeland-Leistungsverzeichnis der besonderen Therapierichtungen genannt, ist ein Katalog an naturheilkundlichen Verfahren, die Ärzte für Naturheilverfahren und Heilpraktiker ausführen und abrechnen können. Es wird von Ärzten, Versicherern und Krankenkassen zur Leistungsabrechnung herangezogen.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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