Pensionskasse Tarifvergleich und Ratgeber für Arbeitgeber und Arbeitnehmer (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pensionskasse ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) und kann von Arbeitgebern, Arbeitnehmern oder beiden gemeinsam finanziert werden.
  • Der Vorteil für Arbeitgeber ist der relativ geringe Verwaltungsaufwand, da Pensionskassen in der Regel externe Einrichtungen sind. Daher müssen in der Bilanz auch keine Rückstellungen gebildet werden.
  • Der Vorteil für Arbeitnehmer ist die Einsparung von Steuern und Sozialabgaben und der Arbeitgeberzuschuss, wenn sie die Pensionskasse durch die Entgeltumwandlung finanzieren.
  • In den letzten Jahren ist die Pensionskasse als Weg der bAV eher ein Auslaufmodell geworden und durch die Direkt­versicherung ersetzt worden.

Das erwartet Sie hier

Wie eine Pensionskasse für die betriebliche Altersvorsorge funktioniert, welche Vorteile sie hat und wie Sie sie erfolgreich in Ihrem Unternehmen einführen.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist die Pensionskasse?
  2. Alles Wichtige für Arbeitnehmer
  3. Wichtige Infos für Arbeitgeber
  4. Aktuelle Testergebnisse
  5. Implementierung in Ihr Unternehmen
  6. Tipps unserer Experten

Was ist eine Pensionskasse?

Icon Geldschein mit Profit

Pensionskassen sind rechtlich selbständige Einrichtungen, die von einzelnen Unternehmen, von mehreren Unternehmen gemeinsam oder Lebens­versicherern gegründet werden, um Betriebsrenten anbieten zu können. In der Regel ist eine Pensionskasse ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit oder eine Aktiengesellschaft, deren Mitglieder die Arbeitgeber sind. Es führen aber auch viele Versicherungen Pensionskassen als Tochtergesellschaft. Deren Angebote sind aber häufig teurer als die klassischer Pensionskassen.

Wie funktioniert die bAV über die Pensionskasse?

Die Pensionskasse ist einer der sechs Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Der Arbeitgeber schließt für seinen Mitarbeiter den Versorgungsvertrag mit der Pensionskasse ab und überweist die anfallenden Beiträge. Dabei können die Beiträge entweder vom Arbeitgeber allein, vom Arbeitnehmer über die Entgeltumwandlung oder vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam in die Pensionskasse eingezahlt werden. Die Beiträge sind bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei und bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sozial­versicherungsfrei. Die Pensionskasse verwaltet die Beiträge und zahlt dem Arbeitnehmer im Alter von dem so angesparten Kapital eine lebenslange monatliche Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung. Im Prinzip ist die Pensionskasse damit der Direkt­versicherung sehr ähnlich.

Warum Pensionskassen immer seltener für die bAV genutzt werden

Es gibt mittlerweile nur noch wenige Neuabschlüsse für eine betriebliche Altersvorsorge über eine Pensionskasse, da es für Lebens­versicherer vorteilhafter ist, wenn das Geld der Versicherten in ihren Gesamtdeckungsstock fließt anstatt in eine separate Einrichtung. Da seit einer Gesetzesänderung 2005 die Direkt­versicherung mit der Pensionskasse gleichgestellt ist, löst die Direkt­versicherung weitgehend die Pensionskasse ab. Für diejenigen Verträge, die bereits mit Pensionskassen geschlossen wurden, kann dies auch positive Auswirkungen haben, da sie unter Umständen von höheren Garantiezinsen profitieren. Jedoch nur, wenn diese Verzinsung auch tatsächlich erreicht wird.


Die Pensionskasse in Kürze

Art der BeiträgeGezahlt von Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam.
Leistungen im AlterLebenslange Rente oder Kapitalauszahlung (teilweise oder Einmalzahlung).
Geeignet fürArbeitnehmer, die ihre Rente aufstocken wollen. Privat Krankenversicherte.
Staatliche FörderungBeiträge sind bis zu gewissen Grenze steuer- und sozial­versicherungsfrei.
Versteuerung im AlterNachgelagerte Besteuerung. Die später ausgezahlte Rente muss versteuert werden.
Optimale BeitragshöheDie Beiträge sollten die Grenze der steuerlichen Förderungen nicht überschreiten.
Nachträgliche Änderung der BeitragshöheBeträge können gesenkt oder erhöht werden.
Private WeiterführungIst möglich.
KündigungIn der Regel nicht möglich. Beiträge können ruhend gestellt werden.
Absicherung von Invalidität oder TodesfallGegen Aufpreis absicherbar.

Alles Wichtige für Arbeitnehmer

So funktioniert die Pensionskasse für Arbeitnehmer

Wird die betriebliche Altersvorsorge über eine Pensionskasse angeboten, schließt der Arbeitgeber einen Vertrag für den Arbeitnehmer mit der Pensionskasse ab. Versicherungsnehmer ist somit zwar der Arbeitgeber, die versicherte Person sind jedoch Sie als Arbeitnehmer. Das heißt, dass in der Regel der Arbeitgeber die Beiträge direkt an die Pensionskasse zahlt, Sie im Alter die Betriebsrente von der Pensionskasse erhalten.

Icon Angestellte Mann und Frau

In der Ansparphase können die Beiträge entweder vom Arbeitgeber allein oder von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen gezahlt werden. Letzteres findet in der Regel über die Entgeltumwandlung statt, das heißt, Sie zahlen den monatlichen Beitrag über Ihr Bruttogehalt ein, den der Arbeitgeber mit mindestens 15 Prozent bezuschussen muss. Durch die Entgeltumwandlung sparen beide Steuern und Sozialabgaben. In 2024 können Sie zudem maximal 604 Euro steuerfrei und 302 Euro sozialabgabenfrei im Monat einzahlen.

Bei Eintritt des Rentenalters werden die Leistungen der Pensionskasse als lebenslange Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung ausgezahlt. Bezugsberechtigt sind in der Regel auch die Hinterbliebenen, falls der Arbeitnehmer während der Ansparphase stirbt. Arbeitnehmer können die Leistungen ab dem 62. Geburtstag in Anspruch nehmen oder bei vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossenen Verträgen ab dem 60. Geburtstag.

Vorteile der Pensionskasse für Arbeitnehmer

  • Weniger Steuern: Die Beiträge zur Pensionskasse sind bis zu einer gewissen Grenze steuer- und sozialabgabenfrei. Erst im Alter müssen die Auszahlungen der betrieblichen Altersvorsorge versteuert werden – in der Regel zu einem niedrigeren Steuersatz.
  • Jobwechsel: Bei einem Jobwechsel kann der neue Arbeitgeber die Pensionskasse weiterführen. Möglich ist auch eine private Weiterführung durch den Arbeitnehmer.
  • Flexible Beitragshöhe: Die Beitragshöhe kann jederzeit flexibel angepasst werden. Bei Zahlungsschwierigkeiten ist auch eine Beitragsfreistellung möglich.
  • Hartz-IV-sicher: Die erworbenen gesetzlich unverfallbaren Rentenansprüche bleiben auch nach einem Ausscheiden aus dem Betrieb erhalten. Bei Arbeitslosigkeit werden sie nicht auf das Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II/Hartz IV) angerechnet.

Mögliche Nachteile der Pensionskasse

  • Wenig Mitsprache: Der Arbeitgeber entscheidet über die Pensionskasse. Der Arbeitnehmer hat da in der Regel wenig Mitsprache.
  • Geringere Sozialbeiträge: Die Entgeltumwandlung reduziert den Bruttolohn des Arbeitnehmers. Auf dieser Grundlage werden die Beiträge zur gesetzlichen Sozial­versicherung wie Renten- oder Arbeitslosen­versicherung berechnet. Es ist also möglich, dass ein Angestellter so weniger Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II/Hartz IV) oder gesetzliche Rente erhält. Deshalb lohnt sich die Pensionskasse vor allem, wenn der Chef einen ordentlichen Zuschuss bezahlt.
  • Kranken­versicherung: Ist ein Rentner gesetzlich krankenversichert, muss er auf die Zahlungen der Pensionskasse die vollen Beiträge zahlen. Das heißt, er kommt für den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil auf. Immerhin kann er seit 2020 von Freibeträgen profitieren.
  • Gutverdiener: Liegt das Jahresgehalt eines Arbeitnehmers auch nach Abzug der Beiträge zur Pensionskasse über der Beitragsbemessungsgrenze, müssen nach wie vor die Höchstbeiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung gezahlt werden.

Darum lohnt sich die Pensionskasse für Arbeitnehmer

Die Pensionskasse lohnt sich für Arbeitnehmer vor allem, da Arbeitgeber seit 2022 ver­pflichtend einen Zuschuss von 15 Prozent zahlen müssen, wenn die betriebliche Altersversorgung in Form einer Entgeltumwandlung erfolgt. Dies gilt jedoch nur, wenn der Arbeitgeber durch die betriebliche Altersvorsorge ebenfalls Sozialabgaben einspart und kein Tarifvertrag gilt, der eine abweichende Regelung zum Arbeitgeberzuschuss enthält. Zudem können vor allem privat Krankenversicherte von der Sozial­versicherungsfreiheit in der Rentenphase profitieren. Denn im Gegensatz zu gesetzlich Krankenversicherten müssen sie im Alter auf die Betriebsrente keine Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung zahlen.

Was Arbeitnehmer zur bAV wissen müssen

Alles Wichtige für Arbeitgeber

So funktioniert die Pensionskasse für Arbeitgeber

Bei einer betrieblichen Altersvorsorge über eine Pensionskasse schließen Sie den Vertrag für Ihre Mitarbeiter ab und sind auch dafür verantwortlich, die Beiträge an die Pensionskasse direkt abzuführen. Die Leistungen bekommen die Angestellten im Alter von der Pensionskasse – Sie als Arbeitgeber haften jedoch vollumfänglich für Ihre Zusage. Das heißt, Sie müssen, wie bei allen betrieblichen Altersversorgungen über einen Versorgungsträger, sicherstellen, dass die Mitarbeiter ihre zugesagte Betriebsrente erhalten (Quelle: anwalt.de).

Icon Hochhaus

In den letzten Jahren ist die Pensionskasse als Durchführungsweg der bAV jedoch immer weniger beliebt geworden, da sie im Prinzip der Direkt­versicherung gleicht, die Situation von freien Pensionskassen jedoch durch lange Niedrigzinsphasen immer schwieriger geworden ist.

Was Arbeitgeber zur bAV wissen müssen


Was kostet eine bAV über eine Pensionskasse?

Arbeitgeber können die Beiträge zur Pensionskasse entweder komplett für seine Mitarbeiter finanzieren oder aber die Arbeitnehmer finanzieren die Beiträge über die Entgeltumwandlung und der Arbeitgeber zahlt den sogenannten Arbeitgeberzuschuss. Dabei können Sie als Arbeitgeber die Beiträge zur Pensionskasse entweder komplett für seine Mitarbeiter finanzieren oder aber die Arbeitnehmer finanzieren die Beiträge über die Entgeltumwandlung und der Arbeitgeber zahlt den sogenannten Arbeitgeberzuschuss. Es gibt auch Fälle, in denen Arbeitgeber keinen Zuschuss zahlen müssen und in denen Arbeitnehmer die Beiträge zur Pensionskasse allein finanzieren.

Vorteile der Pensionskasse für Arbeitgeber

  • Geringere Kosten: Die Vertriebskosten und Gebühren sind bei Pensionskassen oft niedriger als bei klassischen Versicherungs­unternehmen – insbesondere, wenn Unternehmen dahinterstehen. Deshalb ist diese Art der betrieblichen Altersvorsorge vergleichsweise günstig.
  • Motivation: Die zusätzliche Betriebsrente erhöht die Attraktivität eines Unternehmens als Arbeitgeber und steigert die Motivation der Mitarbeiter.
  • Geringer Aufwand: Der Verwaltungsaufwand ist für Unternehmen relativ gering, da Pensionskassen in der Regel externe Einrichtungen sind.
  • Bilanzneutral: Durch die Auslagerung der Pensionskasse müssen in der Bilanz keine Rückstellungen gebildet werden. Auch ist kein Insolvenzschutz nötig. Deshalb entfallen auch die Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG).
  • Weniger Sozialabgaben: Die Beiträge sind Betriebsausgaben. Im Rahmen der Entgeltumwandlung sparen Unternehmen bei der Pensionskasse Sozialabgaben.

Mögliche Nachteile der Pensionskasse

  • Finanzierungsprobleme: Pensionskassen können in Finanzierungsprobleme geraten. So stellt eine Niedrigzinsphase Pensionskassen vor große finanzielle Herausforderungen. Sie sind dann nicht mehr in der Lage, genug Geld zu erwirtschaften, um ihre Leistungsversprechungen zu erbringen. Es droht unter anderem weniger Rendite und Nachfinanzierungen für den Arbeitgeber.
  • Große Unterschiede: Zwischen den Angeboten der verschiedenen Pensionskassen gibt es große Unterschiede. So sind Tarife von Pensionskassen oft teurer, wenn eine Versicherungsgesellschaft dahintersteht. Bessere Konditionen gibt es in der Regel von Pensionskassen, die von Unternehmen gegründet wurden.

Wann lohnt sich eine Pensionskasse für Ihr Unternehmen?

Die Pensionskasse lohnt sich im Prinzip für alle Unternehmen. Für den Arbeitgeber kann diese Form der betrieblichen Altersvorsorge relativ kostengünstig und unkompliziert sein. Der administrative Aufwand hält sich in Grenzen. Allerdings muss er sich bewusst sein, dass insbesondere während Niedrigzinsphasen viele Kassen mit finanziellen Schwierigkeiten kämpfen. Entscheidet sich ein Arbeitgeber dennoch für die Pensionskasse, muss er seit 2022 einen ver­pflichtenden Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts leisten, wenn er dadurch Sozial­versicherungsbeiträge einspart.

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Pensionskassen im Test

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)

AnbieterIVFP
Direkt­versicherung Ø
IVFP
Kompetenz
ServiceValue
Fairness
Gesamtwertung
von 100
Württem­bergischeExzellentExzellentSehr gut100
Logo Lebensversicherung von 1871 a. G. MünchenLV 1871ExzellentExzellentUnter Durchschnitt75
Logo ERGO Direkt AGErgoExzellentSehr gut67

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der betrieblichen Altersvorsorge finden Sie hier:

Alle Anbieter der bAV im Test (2024)

Implementierung der Pensionskasse in Ihrem Unternehmen

Wie wird die Pensionskasse im Unternehmen eingeführt?

Um die Pensionskasse als Weg der betrieblichen Altersvorsorge erfolgreich in Ihrem Unternehmen zu starten, empfehlen wir Ihnen, wie folgt vorzugehen:

  1. Lassen Sie sich ausführlich von Experten für betriebliche Altersversorgung beraten, sowohl zur Pensionskasse als auch allgemein zur Betriebsrente.
  2. Entscheiden Sie sich für eine Pensionskasse, die Ihren Anforderungen entspricht und die sich für die betriebliche Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter eignet.
  3. Schließen Sie die entsprechenden Verträge mit der ausgewählten Pensionskasse ab.
  4. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die neue Altersvorsorgeoption und setzen Sie individuelle Beratungsgespräche an. Tipp: Wenn Sie die bAV mit uns umsetzen, übernehmen wir das gern für Sie.
  5. Legen Sie fest, wie die Beiträge gezahlt werden (in der Regel erfolgt die Einzahlung über Entgeltumwandlung der Mitarbeiter plus Zuschuss des Arbeitgebers).
  6. Behalten Sie die bAV-Verträge im Blick und stellen Sie sich, dass die Beiträge regelmäßig und korrekt an die Pensionskasse abgeführt werden.

Darauf sollten Sie bei der Pensionskasse besonders achten

  • Rechtliche Rahmenbedingungen: Achten Sie darauf, dass Sie bei der Implementierung die gesetzlichen Vorgaben beachten.
  • Wahl der Pensionskasse: Mitunter kann es vorteilhafter sein, eine von Unternehmen gegründete Pensionskasse zu wählen (statt einer von Versicherern gegründete), da diese in Zeiten von niedrigen Zinsen sicherer sind. Jedoch bieten diese oftmals keine umfassende Beratung. Informieren Sie sich im Vorfeld über die Vor- und Nachteile.

Mit anderen Durchführungswegen vergleichen

Bevor Sie sich als Arbeitgeber für eine Pensionskasse entscheiden, lohnt sich ein Vergleich mit den anderen fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge:


Icon Kreis abgehakt

Mit uns die beste Pensionskasse für Ihr Unternehmen finden

Ist klar, dass eine Pensionskasse für Ihr Unternehmen infrage kommt, dann informieren Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten. Wir und unsere Experten der betrieblichen Altersvorsorge beraten Sie gern dabei und unterstützen Sie, eine Pensionskasse zu finden, die genau auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist. Kontaktieren Sie uns dazu einfach direkt oder nutzen Sie schnell und unkompliziert das unten stehende Formular.

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Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Zusätzliche Leistungen sind möglich

„Pensionskassen bieten in der Regel gegen einen Aufpreis verschiedene Zusatzbausteine an. So kann ein zusätzlicher Hinterbliebenenschutz in Form einer Todesfallleistung bzw. einer Rentengarantiezeit abgeschlossen werden. Ein weiterer, zusätzlicher Baustein ist die Berufs­unfähigkeits­versicherung. Bei einer Berufs­unfähigkeit werden die vereinbarte monatliche Rente sowie die Beiträge zum bestehenden Versorgungsvertrag geleistet. Die Altersvorsorge ist also abgesichert.“

Foto von Stephan Seidenfad
Geschäftsführung

Experten-Tipp 2:
Bei Wahl der Pensionskasse genau hinschauen

„Bei Pensionskassen, die von Unternehmen gegründet wurden, fehlt oft die Beratung. Bei der Auswahl der Pensionskassen sollte man genau auf die Tarife achten. Man tut niemandem einen Gefallen, wenn man in seiner Firma alles zulässt. Das raubt Chancen auf Kollektivrabatte, potenziert die Verwaltung und jagt die Haftung in die Höhe.“

Foto von Stephan Seidenfad
Geschäftsführung

Experten-Tipp 3:
Sind Pensionskassen ein Auslaufmodell?

„Es gibt zwar noch einige freie Kassen, die solide Renditen erzielen. Dies ist jedoch nur noch mittelfristig zu erwarten. Die Pensionskasse sind bereits seit längerem eher ein Auslaufmodell, das wir kaum noch empfehlen. Ebenso wie Pensionskassen, die von Versicherungs­unternehmen getragen werden. Diese haben in der Vergangenheit ihren Mitgliedern hohe Zins­versprechen gemacht. Während einer anhaltenden Niedrigzinsphase ist es aber schwierig, Geld dafür zu erwirtschaften. Hinzu kommt, dass Pensionskassen immer weniger Neuabschlüsse machen. Da sind andere Formen der betrieblichen Altersvorsorge wie die Direkt­versicherung, der Pensionsfonds oder die Unterstützungskasse empfehlenswerter.“

Foto von Stephan Seidenfad
Geschäftsführung

Die häufigsten Fragen zur Pensionskasse

Wie hoch ist die Rente aus der Pensionskasse?

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In welcher Höhe die Betriebsrente ausgezahlt wird, hängt unter anderem von den eingezahlten Beiträgen und der Länge der Vertragslaufzeit ab. Zudem müssen die Auszahlungen im Alter als Einkommen versteuert werden, dann aber in den meisten Fällen zu einem günstigeren Steuersatz. Bei gesetzlich Krankenversicherten fallen zusätzlich auch noch Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse und Pflege­versicherung an.

Wie sind Pensionskassen abgesichert?

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Geht der Arbeitgeber Pleite, sind die Ersparnisse geschützt. Die Pensionskassen sichern dem Arbeitnehmer und dessen Hinterbliebenen einen Anspruch auf künftige Leistungen zu. Besonders hoch ist der Schutz, wenn die Pensionskasse Mitglied der Protektor Lebens­versicherungs-AG ist. Bei einer Insolvenz der Pensionskasse fungiert Protektor als Auffanggesellschaft und übernimmt den Versicherungsbestand. Sonst muss bei finanziellen Schwierigkeiten der Arbeitgeber einspringen. Wie Versicherungs­unternehmen sind auch Pensionskassen der Versicherungsaufsicht unterstellt. Damit das Kapital dauerhaft gesichert ist, regelt das Versicherungs­aufsichts­gesetz (VAG) für Pensionskassen die Vermögensanlage.

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Katharina Burnus
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