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Wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker genau funktioniert, was sie kostet und wieso ein Vergleich besonders wichtig ist.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Deshalb ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker so wichtig
Handwerker tragen im Vergleich zu vielen anderen Berufsgruppen ein besonders hohes Risiko, vor dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters berufsunfähig zu werden. Zum einen zieht die körperliche Arbeit bei vielen Handwerkern früher oder später gesundheitliche Folgen nach sich. Zum anderen ist mit ihrer Arbeit oft auch ein hohes Unfallrisiko verbunden. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker schützt vor den finanziellen Folgen, wenn die Ausübung des Berufes durch Krankheit oder Unfall nicht mehr möglich ist. Vor allem selbständige Handwerker stoßen ohne eine Berufsunfähigkeit schnell an ihre finanziellen Grenzen. Auch Handwerker, die in einem angestellten Arbeitsverhältnis tätig sind, sollten sich jedoch so frühzeitig wie möglich gegen Berufsunfähigkeit versichern.
Die gesetzliche Absicherung reicht nicht aus
Die finanziellen Leistungen aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente reichen heute nicht mehr aus, um die finanziellen Einbußen durch eine Berufsunfähigkeit zu kompensieren. Mit einer gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente und einer Rentenzahlung von rund 50 Prozent ihres früheren Einkommens können nur vor 1961 geborene Personen rechnen.
Angehörige späterer Geburtsjahrgänge erhalten dagegen nur dann eine Erwerbsminderungsrente, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, eine beliebige Beschäftigung für drei bzw. bei einer teilweisen Erwerbsminderung für sechs Stunden täglich auszuüben. Ihre Qualifikation für diese Tätigkeit spielt dafür keine Rolle. Unter anderem aus diesem Grund werden rund 50 Prozent dieser Rentenanträge abschlägig beschieden. Zudem reicht die Erwerbsminderungsrente nicht zum Leben aus. Selbständige Handwerker, die keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, haben bei Berufsunfähigkeit ohnehin keinen Anspruch auf diese gesetzliche Unterstützung.
Beispiel: Herr W., Dachdecker
Herr W. ist Dachdecker und seit Jahren als selbständiger Handwerker tätig. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker hat er aus Kostengründen niemals abgeschlossen. Seine Altersvorsorge hat er privat geregelt und, seit sein Unternehmen existiert, keine Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt. Für seine persönlichen Ausgaben standen ihm bisher knapp 2.500 Euro zur Verfügung. Nachdem er aufgrund eines Bandscheibenvorfalls seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, ist sein Einkommen auf Null gesunken.
Je früher Sie abschließen, desto günstiger wird die Berufsunfähigkeitsversicherung
Je früher Handwerker eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, desto günstiger gestalten sich die Beiträge für die Versicherungspolice. Wer gerade in der Ausbildung steckt, sollte sich bereits jetzt um den Berufsunfähigkeitsschutz kümmern. Denn in jungen Jahren weist man i. d. R. einen einwandfreien Gesundheitszustand vor, was die Versicherer mit günstigen Einsteigerbeiträgen belohnen. Einen späteren Berufswechsel muss man dem Versicherer nicht melden. Und: Wenn die Ausbildung endet, das Gehalt steigt oder sich andere Lebensumstände ändern, kann die BU dank der Nachversicherungsgarantie problemlos angepasst werden. Die Gesundheitsprüfung muss für junge oder werdende Handwerker also nur bei Vertragsabschluss durchgeführt werden.
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Das leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker
Die Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker bestehen in erster Linie aus eine monatlichen Rentenzahlung – der Berufsunfähigkeitsrente. Die Höhe dieser Rente wird bei Abschluss des Versicherungsvertrags vereinbart. Grundsätzlich dient eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker dazu, den Lebensstandard vor dem Eintritt der Berufsunfähigkeit so weit wie möglich zu erhalten. Völlig frei wählbar ist die Höhe der Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker jedoch bei den meisten Versicherungsgesellschaften nicht. Die Grenze liegt in der Regel bei 60 bis 75 Prozent des früheren Bruttoverdienstes. Allerdings gibt es hier durchaus unterschiedliche Regelungen. Viele Versicherungen sind hier auch für die individuellen Wünsche Ihrer Kunden offen. Der Versicherungsfall tritt ein, wenn die versicherte Person zu mindestens 50 Prozent aus gesundheitlichen Gründen zur Ausübung ihres Berufes nicht mehr in der Lage ist.
Höhe der Berufsunfähigkeitsrente für Handwerker
Die monatliche Rentenleistung einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker sollte so bemessen sein, dass alle wichtigen Kosten sowie persönlichen Ausgaben im Falle einer Berufsunfähigkeit abgedeckt wären. Auch Beiträge zur Altersvorsorge fließt in die benötigte Versicherungssumme ein.
BU als Zusatzversicherung
Optional lässt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker mit anderen Versicherungsarten – beispielsweise mit einer Risikolebensversicherung, einer Kapitallebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung – kombinieren. Eine separate Berufsunfähigkeitsversicherung ermöglicht allerdings größere Flexibilität. Wenn eine Lebens- oder Rentenversicherung aus finanziellen Gründen gekündigt werden soll, ist bei getrennten Policen der Berufsunfähigkeitsschutz davon nicht betroffen.
Wie lange läuft der BU-Vertrag?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker wird in der Regel bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters abgeschlossen. Die Laufzeit der Verträge endet somit spätestens mit dem 67. Geburtstag. BU-Verträge, die eine kürzere Laufzeit vorsehen, sollten gemieden werden, da sonst kein umfassender Schutz bis zum Renteneintrittsalter geboten werden kann.
Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker?
Die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker werden grundsätzlich individuell berechnet. In die Höhe der Beiträge fließen mehrere Faktoren ein:
- Umfang des Versicherungsschutzes bzw. gewünschte Höhe der Berufsunfähigkeitsrente
- Alter des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns
- Bestehende Vorerkrankungen bzw. Behandlungen/Untersuchungen
- Risikoprofil des ausgeübten Handwerksberufes
- Gefährliche Hobbys, die mit einem hohen Unfallrisiko verbunden sein können
- Raucher oder Nichtraucher (Raucher zahlen deutlich höhere Beiträge)
Experten-Tipp:
„Für Handwerker kann sich eine kostengünstigere Grundfähigkeitsversicherung als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung lohnen. Mit dieser werden bestimmte Fähigkeiten, wie beispielsweise der Gebrauch der Hände oder das Sehen abgesichert.“
Kosten je nach Versicherer unterschiedlich
Wesentlichen Einfluss auf die Beitragshöhe hat auch die Tarifgestaltung der Versicherungsgesellschaften. Handwerker finden sich häufig in den höchsten und somit auch teuersten Risikoklassen wieder. Die Fachplattform handwerk.magazin hat die aktuellen Policen für Dachdecker, Werkzeugmechaniker, Schreiner und Bürokaufleute in Kooperation mit dem Analysehaus Morgen&Morgen untersucht. Grundannahme war ein Handwerker, der mit 30 Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt. Die monatliche Rentensumme beträgt 1.600 Euro und damit rund 70 Prozent des bisherigen Einkommens der Versicherungsnehmer. Die – zudem rauchenden – Angehörigen der Handwerksberufe zahlten je nach Anbieter der Berufsunfähigkeitsversicherung zwischen 100 und 254 Euro. Bürokaufleute zahlen dazu im Vergleich nur 54 Euro – auch als Raucher (Quelle).
Auch die Experten von Franke und Bornberg weisen darauf hin, dass es deutliche Beitragsunterschiede für ein- und dieselben Handwerksberufe gibt. So zahlte ein 35-jähriger Maurer im Jahr 2018 für seine Berufsunfähigkeitsversicherung beim günstigsten Anbieter 228 Euro, beim teuersten Anbieter wurden für eine identische Versicherungsleistung pro Monat 469 Euro fällig. Ein Vergleich von verschiedenen BU-Anbietern und Tarifen ist für Handwerker daher unabdingbar. Unsere BU-Berater helfen Ihnen dabei, den passenden Versicherungsschutz für Sie zu finden. Nutzen Sie auch gern unseren kostenfreien Tarifrechner.
Was kostet Sie als Handwerker eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.
Berufsunfähigkeitsversicherungen für Handwerker im Test (2022)
Die besten BU-Tarife für Handwerker 2021
Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat 2021 zahlreiche Tarife zur selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung geprüft. Dabei bewerten die Experten auch die Eignung der Tarife für 6 verschiedene Berufsgruppen, neben Handwerkern auch für Ärzte, Selbständige, Azubis und Studenten und kaufmännische Angestellte.
Im Bereich Handwerk erhalten unter anderem die folgenden Tarife Bestnoten (Auswahl):
Anbieter | Tarif | Preis-Leistung | Gesamtnote |
---|---|---|---|
Allianz | BerufsunfähigkeitsPolice | Sehr gut | Exzellent |
Continentale | PremiumBU | Exzellent | Exzellent |
LV 1871 | Golden BU | Exzellent | Exzellent |
Swiss Life | MetallRente.BU | Sehr gut | Exzellent |
HDI | EGO Top | Exzellent | Exzellent |
Den kompletten Testbericht sowie weitere aktuelle Testergebnisse zur Berufsunfähigkeitsversicherung finden Sie auf unserer separaten Seite:
Alle Testsieger der Berufsunfähigkeitsversicherung (2022)
Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker im Vergleich
Bei der Auswahl der passenden Berufsunfähigkeitsversicherung und für einen entsprechenden Versicherungsvergleich sind für Handwerker vor allem die folgenden Punkte wichtig:
- Preis-Leistungs-Verhältnis der Police
- Umfassender Versicherungsschutz ohne Risikoausschlüsse und Altersbegrenzungen
- Ein Blick ins Kleingedruckte der Versicherungsbedingungen
Klausel zur Abstrakten Verweisung meiden
Im Hinblick auf den letzten Punkt kann insbesondere die sogenannte „abstrakte Verweisung“ problematisch werden. Eine monatliche Rente wird dann möglicherweise nur als Erwerbsminderungsrente gezahlt, bezieht sich also nicht auf den erlernten und ausgeübten Handwerksberuf, sondern auf die Möglichkeit, trotz gesundheitlicher Einschränkungen beliebige Tätigkeiten in einem gewissen Umfang auszuüben. Im Versicherungsvertrag sollte eine solche Klausel daher auf keinen Fall enthalten sein. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte grundsätzlich stets der ausgeübte Beruf versichert werden.
Auf Klausel zur Umorganisation achten
Angestellt arbeitende Handwerker, die nicht ausschließen, zu einem späteren Zeitpunkt in die Selbständigkeit zu wechseln, sollten sich bei der Auswahl ihrer BU für einen Vertrag entscheiden, der eine akzeptable „Klausel zur Umorganisation“ enthält. Wenn sie Vertragsbestandteil ist, wird keine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt, falls das Unternehmen so umorganisiert werden kann, dass eine Weiterarbeit trotz Krankheit möglich ist. Zumindest sollte diese Klausel so gestaltet werden, dass daraus keine größeren finanziellen Einbußen entstehen. Für kleinere Betriebe ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker optimal, in denen diese Klausel nicht enthalten ist.
Gesundheitsfragen richtig beantworten
Um eine vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung kommen Sie als Antragsteller nicht herum. Und das sollten Sie auch wirklich tun, denn falsche Angaben können dazu führen, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren. Sollte sich im Falle einer Berufsunfähigkeit herausstellen, dass Sie eine Frage nicht wahrheitsgemäß beantwortet haben, kann der Versicherer die Zahlung der BU-Rente verweigern.
Dies kann natürlich auch unwissentlich passieren. Holen Sie sich daher Hilfe von unseren Versicherungsexperten. Unsere BU-Berater helfen Ihnen nicht nur dabei, den richtigen Tarif zu finden, sondern auch beim Antrag und Vertragsverhandlung.
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Alternative: Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann eine kostengünstigere Alternative sein, wenn der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker aus finanziellen Gründen nicht möglich ist. Auch gilt sie als die Arbeitskraftabsicherung mit der geringeren Einstiegshürde für risikoreichere Berufe, wie dem Handwerker. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung unterscheidet sich insofern von der BU, dass sie dann zahlt, wenn der Versicherte nur noch max. 3 Stunden am Tag arbeiten kann.
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