D&O-Versicherung Tarifvergleich, Aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2023)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die D&O-Versicherung („Directors and Officers Versicherung“) ist eine besondere berufliche Haftpflicht­versicherung für Führungskräfte und Entscheidungsträger.
  • Aufsichtsräte, leitende Angestellte oder Aufsichtsräte in Firmen haften mit ihrem gesamten Vermögen für teure Fehlentscheidungen.
  • Dieses Risiko ist grundsätzlich nicht in der Betriebs­haftpflicht der Firma abgesichert – daher ist die gesonderte Absicherung so wichtig.
  • Der hohe Selbstbehalt der D&O-Versicherung lässt sich mit einer weiteren Versicherung umgehen.
  • Ein Unternehmen mit einem Umsatz von 10 Mio kann sich z.B. ab 64,46 € pro Monat versichern.

Das erwartet Sie hier

Was kostet die ideale D&O-Versicherung, welche Leistungen sind für Führungskräfte besonders wichtig und wie finden Sie den besten Tarif.

Inhalt dieser Seite
  1. So sieht eine gute Versicherung aus
  2. Wer braucht eine D&O Versicherung?
  3. Wichtige Leistungen
  4. Kosten (inkl. Kostenbeispiel)
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Tarifvergleich: Das sollten Sie beachten
  7. Fazit

Das macht eine gute D&O-Versicherung aus

Große Verantwortung – große Risiken

Manager, Geschäftsleute und Aufsichtsratsmitglieder haften mit ihrem ganzen Vermögen, wenn sie durch eine Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht versehentlich hohe Kosten verursachen. Dafür muss der Fehler nicht einmal von ihnen persönlich begangen worden sein. Um dieses Risiko abzusichern, wurde die D&O-Versicherung – die „Directors & Officers“-Versicherung – entwickelt. Sie schützt vor

  • Schadenersatzansprüchen der (Innenhaftung)
  • Schadenersatzansprüchen von Dritten, z.B. Kunden oder Geschäftspartnern (Außenhaftung)

Eine gute D&O-Versicherung weist eine ausreichend hohe Versicherungssumme auf und erbringt Leistungen, die über das Begleichen von Schadenersatzansprüchen hinausgehen.


8 Leistungen einer leistungsstarken D&O-Versicherung

  • Versichert auch sehr hohe Vermögensschäden
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche, Übernahme von Nachforschungskosten, um Vorwürfe zu entkräften
  • Abwehr von Reputationsschäden
  • Ausgleich ausgefallener Gehaltszahlungen
  • Maximale Versicherungssumme kann zweimal pro Jahr abgerufen werden
  • Rück­versicherung möglich
  • 10 Jahre Nachhaftung

Vier Varianten der D&O-Versicherung

für Einzelpersonen, die individuell abgeschlossen werden
für kleine und mittelständische, nicht börsennotierte Unternehmen
für international agierende, börsennotierte Unternehmen
speziell für Vereine und Verbände

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Die persönliche D&O-Versicherung

Eine D&O-Versicherung kann von Firmen ebenso wie von Einzelpersonen abgeschlossen werden. Die persönliche D&O-Versicherung sichert sämtliche Tätigkeiten einer Person ab – z.B. sowohl eine leitende Position in einer Firma als auch Mitarbeit im Vorstand eines Vereins – und hat eine unbegrenzte Nachhaftung. Auch muss die Versicherungssumme hier im Schadensfall nicht zwischen verschiedenen Organen eines Unternehmens aufgeteilt werden.

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Vor- und Nachteile der D&O-Versicherung

  • Manager und Aufsichtsräte werden existenziell abgesichert.
  • Der Versicherungsschutz sorgt dafür, dass wichtige Unternehmens-Entscheidungen nicht aus Furcht vor Haftungsrisiken unterbleiben oder aufgeschoben werden.
  • Das Unternehmen wird gegen die finanziellen Folgen von „Fehlentscheidungen“ seiner Organ-Mitglieder geschützt und in seinem Fortbestand gesichert.
  • Geschädigte Dritte erhalten finanzielle Sicherheit bezüglich der Erfüllung ihrer Schadenersatzansprüche durch Pflicht­verletzungen der Organ-Mitglieder.
  • Ein regelmäßig geäußerter Kritikpunkt ist, dass D&O-Versicherungen wegen der Haftungs-Entlastung unter Umständen fahrlässigem Verhalten des „Spitzenpersonals“ in Unternehmen Vorschub leisten. Dem wirkt jedoch der Selbstbehalt entgegen.
  • Nicht ausreichende Deckungssummen und Leistungsausschlüsse können einen unzureichenden Versicherungsschutz bewirken. Das ist jedoch in erster Linie eine Frage der vertraglichen Vereinbarung.

Für wen ist eine D&O-Versicherung sinnvoll?

Wer haftet im Schadensfall?

Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften und GmbHs sind gesetzlich verpflichtet, bei ihrer Tätigkeit die „Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsmanns“ walten zu lassen. Aus der Verletzung der Sorgfaltspflicht und verursachter Schäden können Schadenersatzansprüche entstehen.

Hat ein Unternehmen mehrere Geschäftsführer, haften sie gesamtschuldnerisch für Schäden, unabhängig davon, für welches Ressort sie verantwortlich sind. Leitende Angestellte können auch für Fehler von Mitarbeitern verantwortlich gemacht werden, die ihnen hätten auffallen müssen. Darüber hinaus ist es bei einer Anschuldigung ihre Aufgabe, nachzuweisen, dass sie sich nichts haben zuschulden kommen lassen. Daher ist der Rechtsschutz-Aspekt der D&O-Versicherung besonders wichtig.


Für wen ist die D&O-Versicherung gedacht?

Eine D&O-Versicherung kann z.B. für diese Funktionen abgeschlossen werden:

  • Geschäftsführer
  • Mitglieder von Kontrollorganen (z.B. Aufsichtsrat)
  • Leitende Angestellte (Prokuristen)
  • Vorstände, Kassenwarte und Revisoren von Vereinen
  • Entscheider in Stiftungen

Nicht nur für Großunternehmen

Die D&O-Versicherung ist keineswegs ein Versicherungsschutz nur im Bereich von Großunternehmen. Auch in mittelständischen Unternehmen, die nicht inhabergeführt sind, kann eine solche Versicherung Sinn ergeben. Geschäftsführer und ggf. Aufsichtsräte können so wirksam gegen Haftungsrisiken aus ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit abgesichert werden. Im Verhältnis zum möglichen Schaden sind die Kosten eines solchen Versicherungsschutzes üblicherweise eher gering.

Experten-Tipp:

„Sollten die Gesellschafter Ihres Unternehmens der Meinung sein, dass die GmbH zu klein sei, um eine wirkliche Haftungsgefahr für Sie als Geschäftsführer begründen zu können, lassen Sie sich damit nicht abspeisen. Jedes Unternehmen – von der Mini-GmbH bis zur großen Gesellschaft – sollte die eigenen Geschäftsführer angemessen und effektiv gegen Haftungsansprüche absichern.“

Foto von Benjamin Mai
Signatur von Benjamin Mai
Benjamin Mai
Berater

Die D&O-Versicherung im Verhältnis zu anderen Versicherungen

Die D&O-Versicherung stellt ein Pendant zur Berufs­haftpflicht- bzw. Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung dar, die bei vielen freien Berufen üblich und zum Teil sogar gesetzlich vorgeschrieben ist. Vermögensschäden, die durch Verletzungen der Sorgfaltspflicht von Vorstandsmitgliedern oder Aufsichtsräten gegenüber Dritten verursacht werden, sind nicht durch die normale Berufs- oder Betriebs­haftpflicht­versicherung abgedeckt. Hier bietet die D&O-Versicherung einen Versicherungsschutz.

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Das leistet die D&O-Versicherung

Verteidigt gegen Abmahnung, Abberufung, Kündigung
Absicherung von Vermögensschäden
Prüfung von Schadenersatz­ansprüchen
Gehaltsfortzahlung bis zur festgelegten Obergrenze

Beispiel für einen Schadensfall

Der Geschäftsführer einer Firma erwirbt eine neue EDV-Anlage. Weil er sich jedoch nur unzureichend über die Anforderungen des Unternehmens informiert hat, ist die Anlage, die er kauft, nicht geeignet und muss ersetzt werden. Dadurch entstehen dem Unternehmen hohe Kosten, die nun ihm in Rechnung gestellt werden.


Weitere wichtige Leistungen

Je nach Vertrag können z.B. auch diese Leistungen inkludiert sein:

  • Beratung
  • Bezahlung von PR-Dienstleistungen, um Rufschäden zu minimieren
  • Erweiterter Vermögensschadensbegriff
  • Forensische Dienstleistungen
  • Kosten für Konfliktmanager
  • Kosten einer negativen Feststellungsklage
  • Eigenschadendeckung  
  • Rückwärts­versicherung (auch für Tochterfirmen)
  • Organisations­rechtsschutz für Vereine
  • Unterstützung bei Straf- und Ordnungswidrigkeiten
  • Option der zweifachen Maximierung der Versicherungssumme

Wann zahlt die D&O-Versicherung nicht?

D&O-Versicherungen leisten bei Vermögensschäden. Die Versicherung bietet dabei ausschließlich Haftpflichtschutz, keinen Kaskoschutz. Das heißt: Vermögensschäden, die Organ-Mitglieder im Rahmen ihrer Tätigkeit selbst erleiden, sind normalerweise nicht abgedeckt.

Die D&O-Versicherung schützt grundsätzlich nur die betreffenden Personen, nicht das Unternehmen. Dieses bleibt gegenüber Dritten weiter und unabhängig von der Organ-Verantwortlichkeit in der Haftung. Bei vorsätzlichen Pflicht­verletzungen leistet die D&O-Versicherung grundsätzlich nicht. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden, die wegen mangelnder Eignung oder Kenntnisse des Betreffenden verursacht wurden.


Übersicht: Wann leistet die Versicherung nicht?

  • bei Sach- und Personenschäden
  • Bei nachweisbarem Vorsatz bzw. wissentlicher Pflicht­verletzung
  • Bei Schäden, welche die Organ-Mitglieder davontragen

Mögliche Ausschlüsse

Je nach Tarif gibt es Ausschlüsse beim Versicherungsschutz beachten. Möglich sind z.B::

  • Eigenschaden-Ausschluss: In vielen D&O-Policen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen oder eingeschränkt, wenn Organ-Mitglieder in nennenswertem Umfang selbst Unternehmensanteile besitzen.
  • Dienstleistungsausschlusses: Ist im Versicherungsvertrag ein Dienstleistungsausschluss vorgesehen, tritt die Versicherung nur dann ein, wenn ein Vermögensschaden in Ausübung der Organfunktion entsteht, nicht dagegen bei „Fehlentscheidungen“ im operativen Tagesgeschäft.
  • Ausschluss der Rückwärtsdeckung: Ist keine Rückwärtsdeckung vorgesehen, leistet die Versicherung nur bei Schäden, die erst nach Vertragsabschluss verursacht wurden.
  • Sonderregeln für bestimmte Länder, z.B. Ausschluss der USA bei ansonsten weltweiter Deckung.

Der Geltungsbereich der D&O-Versicherung

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle im Vertrag genannten Personengruppen und gilt in der Regel nicht nur für Funktionen im jeweiligen Unternehmen, sondern auch in Tochtergesellschaften. Bei Fremdmandaten – Funktionen in externen Unternehmen, Joint Ventures, Verbänden – kommt es auf die jeweilige Versicherung an. Oft wird eine Absicherung für sogenannte ODL-Mandate (ODL = Outside Directorship Liability) optional angeboten. Der Versicherungsschutz gilt vielfach weltweit, einige Versicherer schließen aber bestimmte Regionen (USA, Kanada, Common Law-Staaten) aus.


Vermögensschäden vor Vertragsbeginn

Der Leistungsumfang einer D&O-Versicherung sollte möglichst auch die sogenannte Rückwärtsdeckung umfassen. Das bedeutet, die Versicherung übernimmt Ansprüche aus Schäden, die bereits vor Beginn der Versicherungslaufzeit verursacht wurden. Das ist sinnvoll, da ein Schaden dem Versicherungsnehmer eventuell erst nach dem Versicherungsabschluss bekannt wird.

Ob auch Schäden, deren Ursache vor dem Versicherungsbeginn liegt, übernommen werden, hängt davon ab, ob es eine Rückwärts­versicherung gibt und die Versicherung nach dem Claims-Made-Prinzip oder dem Verstoß-Prinzip arbeitet. Inwieweit neue Tochtergesellschaften rückversichert sind, entnehmen Sie am besten den Versicherung­sbedingungen.

Claims-Made-Prinzip

Die Leistungspflicht des Versicherers wird durch das Geltendmachen von Haftpflichtansprüchen ausgelöst, auch wenn deren Ursache schon vor Vertragsschluss bestanden hat.

Verstoßprinzip

Eine Leistungspflicht des Versicherers besteht nur, wenn die Pflicht­verletzung in die Vertragslaufzeit der D&O-Versicherung fällt.


Nachmeldefristen

Eventuell wird ein Schaden erst bekannt, nachdem der Versicherungsnehmer die D&O-Versicherung bereits gekündigt hat oder der Vertrag ausgelaufen ist. Für diesen Fall enthalten viele Policen sogenannte Nachmeldefristen: Die Versicherung übernimmt den Schaden auch nach Beendigung des Vertrags. Die Nachmeldefrist beträgt je nach Anbieter zwischen drei und zehn Jahren.


Die richtige Deckungssumme wählen

Eine D&O-Versicherung sollte eine Deckungssumme enthalten, die den möglichen Schäden angemessen ist. Dies hängt zum einen von der Größe des jeweiligen Unternehmens ab, zum anderen von der Geschäftstätigkeit. Jede Branche hat ihre besonderen Haftungsrisiken. Ein Chemie-Unternehmen ist in dieser Hinsicht anders zu beurteilen als eine Bank. Auch die Zahl der versicherten Personen bzw. Organe und deren Mandate spielen bei der Wahl der „richtigen“ Deckungssumme eine Rolle.

Welche Deckungssumme konkret am sinnvollsten ist, kann nur unter Berücksichtigung der jeweilige Unternehmenskonstellation beurteilt werden. Dafür empfiehlt es sich, kompetente und unabhängige Beratung durch einen unserer Fachberater zu nutzen.

Deckungssumme: Empfehlungen und Beispiele

Eine gängige Empfehlung lautet, dass die Deckungssumme mindestens die Hälfte des Eigenkapitals und mindestens zehn Prozent der Bilanzsumme des Unternehmens umfassen sollte. Im Mittelstand werden häufig Deckungssummen zwischen einer und fünf Millionen Euro vereinbart. Für Kleinfirmen werden aber auch schon Versicherungsverträge ab 250.000 Euro angeboten. Bei rund 70 Prozent der abgeschlossenen D&O-Versicherungen bewegt sich die Deckungssumme in einer Bandbreite von einer bis zehn Millionen Euro. Die Deckungssumme beeinflusst natürlich auch die Versicherungsprämien – je höher die Deckung, umso teurer die D&O-Versicherung.

Selbstbehalt

Bei Unternehmen in der Rechtsform der AG, SE, VVaG oder KGaA müssen D&O-Versicherungen für Vorstände einen Selbstbehalt vorsehen, der mindestens 10 Prozent des Schadens, höchstens jedoch das anderthalbfache Jahresgehalt umfasst. Das regelt das „Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung“. Für Aufsichtsräte dieser Unternehmen existiert eine gleichlautende Empfehlung im Rahmen des „Deutschen Corporate Governance Kodex“.

Auch bei anderen D&O-Versicherungen sind Selbst­beteiligungen üblich, um Organ-Mitglieder nicht „zur Sorglosigkeit zu verleiten“. Vom Selbstbehalt abgesehen leistet die Versicherung Schadenersatz in tatsächlicher Höhe des Schadens, maximal jedoch bis zur Deckungssumme. Es besteht die Möglichkeit, eine separate Versicherung für den Selbstbehalt abzuschließen.

Beispiel: D&O-Versicherung Selbstbehalt

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Angenommen sei eine D&O-Versicherung mit einer Deckungssumme von 1,5 Millionen Euro und einem Selbstbehalt von 20 Prozent. Bei einem Schaden von zwei Millionen Euro müsste der verantwortliche Manager folglich ein Fünftel (= 400.000 Euro) im Rahmen seiner Selbst­beteiligung vorab übernehmen. Die Versicherung würde bis zur Deckungssumme von 1,5 Mio. Euro leisten, 100.000 Euro wären ungedeckt und ggf. ebenfalls vom Manager zu zahlen. Bei einer Deckungssumme von 1,75 Mio. Euro würde die Versicherung dagegen nach Abzug der Selbst­beteiligung 1,6 Mio. Euro leisten. Hier wäre also eine volle Deckung gegeben.

Wann endet die Versicherung?

Normalerweise beträgt die Laufzeit der D&O-Versicherung ein Jahr und kann mit einer Frist von normalerweise 1-3 Monaten schriftlich gekündigt werden. Bleibt die Kündigung aus, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Im Fall einer Insolvenz, Übernahme oder Fusion mit einem anderen Unternehmen endet die Versicherung unabhängig von einer Kündigung.

Mit diesen Kosten können Sie für eine D&O-Versicherung rechnen

Welche Faktoren bestimmen die Kosten?

Wie bei jeder anderen Versicherung hängen bei der D&O-Versicherung die Kosten vom jeweils versicherten Risiko ab. Dies bemisst sich zum einen nach der Versicherungssumme und der Zahl der versicherten Personen. Zum anderen spielen die Gegebenheiten des jeweiligen Unternehmens eine Rolle. Dabei geht es unter anderem um die Unternehmensgröße, die Art der Unternehmenstätigkeit, die Branche und um spezifische Risiken des jeweiligen Unternehmens.

Unternehmensgröße und Tätigkeitsbereich

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Bei Großunternehmen ist zum Beispiel der mögliche Schaden wesentlich höher als bei einem mittelständischen Betrieb. Bei Unternehmen in „umweltkritischen“ Branchen ist die Wahrscheinlichkeit eines Schadens größer als in „sauberen“ Industrien. Last but not least ist auch der vereinbarte Leistungsumfang für die Versicherungsprämie relevant. Das gilt auch für Selbstbehalte.

Bei größeren Unternehmen wird die Prämie der D&O-Versicherung individuell berechnet. Bei kleinen und mittleren Unternehmen behilft man sich oft mit Standard-Werten (Branchen-Kennzahlen) für die Kalkulation.

Versicherungssumme und Mandate

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Je höher die Versicherungssumme und je größer die Zahl der versicherten Mandate ist, desto höher fallen die Kosten für die D&O-Versicherung aus. Als Mandat wird dabei die Tätigkeit als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat verstanden. Eine im Versicherungsvertrag begünstigte Person kann mehrere Mandate ausüben. Dann ist der Versicherungsumfang größer als bei einem einzelnen Mandat, die Prämie entsprechend höher. Die Versicherungssumme sollte sich an möglichen Vermögensschäden orientieren, was naturgemäß nicht ganz einfach einzuschätzen ist.

Die Jahres-Prämie für eine D&O-Versicherung mit einer Versicherungssumme von 2,5 Mio. Euro und einem versicherten Mandat beläuft sich derzeit in einer Größenordnung von 2.000 Euro. Bei vier Mandaten sind es wenigstens 5.000 Euro. Das sind natürlich nur Orientierungswerte. Im Einzelfall kann es Abweichungen geben.

Leistungsausschlüsse und -erweiterungen

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Bei der D&O-Versicherung sind häufig bestimmte Leistungsfälle (z.B. der Ausschluss einer Rückwärts­versicherung oder ein Dienstleistungsausschluss) ausgeschlossen. Auf der anderen Seite können zum Grundschutz in der D&O-Versicherung Leistungserweiterungen (z.B. ein erweiterter Vermögensschadensbegriff oder unbegrenzte Rückwärts­versicherung) vereinbart werden. Ausschlüsse führen tendenziell zu niedrigeren Prämien, Leistungserweiterungen dagegen zu höheren. Bei einer zu starken Leistungseinschränkung stellt sich allerdings die Frage, was der Versicherungsschutz tatsächlich wert ist.

Selbst­beteiligung

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Unabhängig von solchen gesetzlichen bzw. regulatorischen Vorgaben, die sie bei einigen Unternehmen ver­pflichtend machen, sind Selbstbehalte bei der D&O-Versicherung üblich. Dabei gilt das Prinzip: je höher der Selbstbehalt, umso geringer das Risiko des Versicherers und umso günstiger die D&O-Versicherung-Kosten. Mit der Vereinbarung einer Selbst­beteiligung soll verhindert werden, dass Manager oder Aufsichtsräte wegen des Versicherungsschutzes zu leichtfertigem Handeln verleitet werden.

Kostenbeispiel

BrancheMedien
Jahresumsatz10 Millionen
Deckungssumme500.000 €
Leistungen (Auswahl)Kosten für PR-Berater
Kosten für Mediation
zweifache Maximierung der Deckungssumme
weltweiter Schutz
Rückwärts-Deckung
Versicherungsprämie (Jährlich)773,50 €

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D&O-Versicherungen im Test (2023)

D&O-Versicherung im Test bei transparent-beraten.de

Bei der D&O-Versicherung handelt es sich um ein sehr spezifisches Versicherungsprodukt, welches individuell an das Unternehmen angepasst wird. Daher ist es nur schwer vergleichbar. Unsere Fachexperten haben jahrelange Erfahrung in der Vermittlung von Gewerbe­versicherungen und wissen, worauf es bei der idealen D&O-Versicherung ankommt. Diese Erfahrungen haben wir in unseren eigenen Testbericht zur D&O-Versicherung einfließen lassen. Wir haben den Service, die Tarife und konkrete, wichtige Leistungsmerkmale von neun Versicherern geprüft und bewertet. Außerdem geben wir Ihnen einen Überblick über die Risikofragen, die von Versicherern gestellt werden.

Den kompletten Testbericht, die Testergebnisse und wie wir getestet haben, lesen Sie auf unserer separaten Seite zum Thema:

D&O-Versicherung im Test bei transparent-beraten.de

Das sollten Sie beim Vergleich von D&O-Versicherungen beachten

Orientierung beim Tarifvergleich

D&O-Versicherungen sind kein standardisiertes Produkt. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz stets auf die personelle und rechtliche Konstellation in dem jeweiligen Unternehmen abgestellt wird. Was und wann eine Versicherung leistet, hängt dabei wesentlich von den Vertragsbedingungen ab. Hier gibt es einige wichtige Klauseln, in denen sich die Versicherungsangebote häufig unterscheiden. Beim Vergleich der Leistungen sollten Sie daher besonders auf solche Vertragsbestandteile achten:

  • Sind alle wichtigen Organe Ihres Unternehmens versichert?
  • Wie sieht es mit Rückwärtsdeckung und Nachmeldefristen aus?
  • Ist die Deckungssumme ausreichend hoch?
  • Welche zusätzlichen Leistungen sind inkludiert?
  • Wo gilt der Versicherungsschutz?
  • Welche Leistungsausschlüsse gibt es?

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Fazit

Wer in Unternehmen oder Vereinen wichtige Entscheidungen trifft, lebt mit einem hohen Haftungsrisiko. Eine D&O-Versicherung versichert Manager, Vorstände und leitende Angestellte gegen Schadenersatzforderungen von inner- oder außerhalb des Unternehmens und stellt somit eine wichtige Absicherung dar.


Die häufigsten Fragen zur D&O-Versicherung

Was versichert eine D&O-Versicherung?

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Eine D&O-Versicherung versichert Manager, leitende Angestellte, Vorstände und Menschen in ähnlichen Positionen gegen Schadenersatzforderungen wegen Vermögensschäden, die sie entweder verursacht haben oder für die sie gesamtschuldnerisch haften. Sie liefert ihnen die Sicherheit, im Schadensfall nicht unbegrenzt mit dem Privatvermögen haften zu müssen. Hinzu kommen noch weitere Leistungen, z.B. Rechtsschutz für den Abwehr

Wie teuer ist eine D&O-Versicherung?

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Die Kosten für eine D&O-Versicherung hängen von der Größe des Unternehmens und des zu versichernden Personenkreises, der Branche und der Versicherungssumme ab. Entsprechend groß ist die mögliche Preisspanne, die sich zwischen mehreren hundert und über 1.000 Euro im Jahr bewegt. In unserem Rechenbeispiel kann sich eine Firma für umgerechnet 64,46 € pro Monat versichern.

Wer schließt die D&O-Versicherung ab?

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In der Regel wird die D&O-Versicherung vom Unternehmen abgeschlossen, aber es gibt auch die Möglichkeit einer persönlichen D&O-Versicherung, bei der eine individuelle Führungskraft Versicherungsnehmer ist.

Wie hoch sollte eine D&O-Versicherung sein?

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Die Versicherungssumme sollte hoch genug sein, um mögliche Vermögensschäden zu decken – wie hoch diese ausfallen können, hängt vom individuellen Unternehmen ab. Typisch sind Deckungssummen zwischen 1 und 10 Millionen Euro.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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