D&O-Versicherung Tarifvergleich und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die D&O-Versicherung („Directors and Officers Versicherung“) ist eine besondere berufliche Haftpflicht­versicherung für Führungskräfte und Entscheidungsträger.
  • Die D&O-Versicherung zahlt, wenn Führungskräfte für geschäftliche Fehlentscheidungen haftbar gemacht werden und dadurch finanzielle Schäden entstehen.
  • Ohne Versicherung haften Aufsichtsräte, Vorstände und leitende Angestellte mit ihrem Privatvermögen. Sie sind nicht über die Firma versichert.
  • Geschäftsführer und Führungskräfte können sich ab 62 € pro Monat versichern.

Das erwartet Sie hier

Was eine D&O-Versicherung ist, welche Leistungen für Führungskräfte besonders wichtig sind und wie Sie den besten Tarif finden.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist eine D&O Versicherung?
  2. Wer braucht eine D&O Versicherung?
  3. Arten der Absicherung
  4. Wichtige Leistungen
  5. Wann zahlt die Versicherung nicht?
  6. Kosten (inkl. Beispiel)
  7. Aktuelle Testergebnisse
  8. Die richtige Versicherung finden
  9. Tipps unserer Experten
Fachlich geprüft durch Benjamin Mai

Was ist eine D&O-Versicherung?

Die D&O-Versicherung („Directors and Officers Versicherung“) ist eine spezielle Haftpflicht­versicherung für Führungskräfte eines Unternehmens. Sie schützt vor den finanziellen Risiken, die entstehen können, wenn Manager, Geschäftsführer und leitende Angestellte geschäftliche Fehlentscheidungen treffen, für die sie in der Regel haftbar gemacht werden. Solche Führungskräfte sind grundsätzlich nicht in der Betriebs­haftpflicht- oder Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung der Firma versichert und benötigen daher eine eigene Absicherung. Andernfalls haften sie mit ihrem eigenen Vermögen.


Wie funktioniert die D&O-Versicherung?

Wenn Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften und GmbHs für die finanziellen Folgen aufgrund einer geschäftlichen Entscheidung haftbar gemacht werden, greift die D&O-Versicherung. Dabei muss der Fehler nicht einmal von ihnen persönlich begangen worden sein. Auch eine Verletzung der Sorgfaltspflicht kann versehentlich hohe Kosten verursachen. Die D&O-Versicherung zahlt dann berechtigte Schadensersatzleistungen bis zur vereinbarten Deckungssumme oder wehrt unberechtigte Forderungen ab. Diese Schadensersatzforderungen können sowohl vom Unternehmen kommen (Innenhaftung) als auch von Dritten, zum Beispiel von Kunden oder Geschäftspartnern (Außenhaftung). In der Regel muss eine Selbst­beteiligung gezahlt werden, die vorab im Versicherungsvertrag festgelegt wird.

Wer braucht eine D&O-Versicherung?

Für diese Positionen ist die D&O-Versicherung sinnvoll

  • Führungskräfte von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die nicht börsennotiert sind
  • Führungskräfte von international agierenden, börsennotierten Unternehmen
  • Geschäftsführer und Manager
  • Mitglieder von Kontrollorganen (z. B. Aufsichtsrat, Vorstand)
  • Leitende Angestellte (Prokuristen)
  • Vorstände, Kassenwarte und Revisoren von Vereinen und Verbänden
  • Entscheider in Stiftungen

Diese Personengruppen können mit der D&O-Versicherung versichert werden

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Vorteile der D&O-Versicherung

  • Führungskräfte werden existenziell abgesichert.
  • Wichtige Unternehmensentscheidungen werden nicht aus Furcht vor Haftungsrisiken unterbleiben oder aufgeschoben.
  • Unternehmen werden gegen die finanziellen Folgen von „Fehlentscheidungen“ seiner Organ-Mitglieder geschützt und in seinem Fortbestand gesichert.
  • Geschädigte Dritte erhalten finanzielle Sicherheit bezüglich der Erfüllung ihrer Schadenersatzansprüche durch Pflicht­verletzungen der Organ-Mitglieder.
Icon Daumen runter

Kritik an der D&O-Versicherung

  • Durch die Haftungsentlastung wird u. U. fahrlässiges Verhalten der Führungskräfte gefördert. Dem wirkt jedoch der Selbstbehalt entgegen.
  • Nicht ausreichende Deckungssummen und Leistungsausschlüsse können einen unzureichenden Versicherungsschutz bewirken. Das ist jedoch in erster Linie eine Frage der vertraglichen Vereinbarung.

Arten der D&O-Versicherung

Grundsätzlich gibt es zwei Arten der D&O-Versicherung: die Unternehmens-D&O-Versicherung und die persönliche D&O-Versicherung. Beide Varianten richten sich an unterschiedliche Zielgruppen und haben spezifische Besonderheiten.

Die Unternehmens-D&O-Versicherung

Bei der Unternehmens-D&O-Versicherung wird der Versicherungsschutz in der Regel vom Unternehmen für das jeweilige Führungspersonal abgeschlossen und bezahlt. Mit einer Unternehmens-D&O-Versicherung kann die gesamte Führungsebene abgesichert werden, nicht nur die einzelne Führungskraft.

Die Vertragskonditionen wie Deckungssumme, Selbstbehalt und eventuelle Zusatzleistungen gelten dann für alle Mitglieder der versicherten Führungsebene. Wichtig zu beachten ist, dass die Versicherungssumme dann auf alle Organmitglieder aufgeteilt wird.


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Die persönliche D&O-Versicherung

Die persönliche D&O-Versicherung ist speziell für einzelne Führungskräfte konzipiert. Sie bietet individuellen Schutz unabhängig von einer Unternehmens-D&O-Versicherung und sichert sämtliche Tätigkeit der Einzelperson ab – zum Beispiel sowohl die leitende Position in einer Firma als auch die Mitarbeit im Vorstand eines Vereins. Diese Versicherung ist daher besonders für Personen interessant, die in mehreren Unternehmen tätig sind oder die eine zusätzliche Absicherung wünschen. Auch muss die Versicherungssumme hier im Schadensfall nicht zwischen verschiedenen Organen eines Unternehmens aufgeteilt werden. Der Abschluss einer persönlichen D&O-Versicherung erfolgt durch den Einzelnen selbst, sowie in der Regel auch die Beitragszahlung.

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Wann und was genau zahlt eine D&O-Versicherung?

Wann die D&O-Versicherung zahlt

Die D&O-Versicherung zahlt, wenn eine Führungskraft aufgrund einer geschäftlichen Entscheidung oder Handlung haftbar gemacht wird. Typische Szenarien sind Fehlentscheidungen, Verstöße gegen Gesetze oder Verträge, falsche öffentliche Aussagen oder die Verletzung von Sorgfalts­pflichten. Die Versicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten für die Rechtsverteidigung und begleicht mögliche Schadensersatzansprüche bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Wichtige Leistungen

Verteidigt gegen Abmahnung, Abberufung, Kündigung

Absicherung von Vermögensschäden

Prüfung von Schadenersatzansprüchen

Gehaltsfortzahlung bis zur festgelegten Obergrenze

Weitere wichtige Zusatzleistungen

  • Beratung
  • Bezahlung von PR-Dienstleistungen, um Rufschäden zu minimieren
  • Erweiterter Vermögensschadensbegriff
  • Forensische Dienstleistungen
  • Kosten für Konfliktmanager
  • Kosten einer negativen Feststellungsklage
  • Eigenschadendeckung  
  • Rückwärts­versicherung (auch für Tochterfirmen)
  • Organisations­rechtsschutz für Vereine
  • Unterstützung bei Straf- und Ordnungswidrigkeiten
  • Option der zweifachen Maximierung der Versicherungssumme

Schadensbeispiele: In diesen Fällen springt die D&O-Versicherung ein

  1. Fehlentscheidung bei Unternehmensübernahme: Der CEO eines mittelständischen Unternehmens trifft die Entscheidung, ein kleineres Unternehmen zu übernehmen, ohne eine ausreichende Prüfung durchzuführen. Später stellt sich heraus, dass das erworbene Unternehmen hohe Schulden hat. Die Aktionäre machen den CEO für den finanziellen Schaden verantwortlich.
  2. Unwissen über neue EDV-Anlage: Der Geschäftsführer einer Firma erwirbt eine neue EDV-Anlage. Weil er sich jedoch nur unzureichend über die Anforderungen des Unternehmens informiert hat, ist die Anlage, die er kauft, nicht geeignet und muss ersetzt werden. Dadurch entstehen dem Unternehmen hohe Kosten, die nun ihm in Rechnung gestellt werden.
  3. Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen: Der Datenschutzbeauftragte eines Online-Handelsunternehmens vernachlässigt die Aktualisierung der Datenschutzrichtlinien. Dies führt zu einem schwerwiegenden Verstoß gegen die DSGVO, und das Unternehmen muss eine hohe Geldstrafe zahlen. Der Datenschutzbeauftragte wird für den finanziellen Schaden haftbar gemacht.
  4. Falsche Finanzprognose: Der CFO eines Technologieunternehmens gibt eine übermäßig optimistische Finanzprognose ab. Als die tatsächlichen Zahlen weit unter den Prognosen liegen, stürzt der Aktienkurs ab. Investoren und Aktionäre machen den CFO für die entstandenen Verluste verantwortlich.

Wann zahlt die D&O-Versicherung nicht?

In welchen Fällen die Versicherung nicht zahlt

  • Schäden, die Organmitglieder im Rahmen ihrer Tätigkeit selbst erleiden
  • Sach- und Personenschäden
  • Schäden, die das Unternehmen verursacht, nicht die versicherte Führungskraft
  • Vorsätzliche Pflicht­verletzungen
  • Schäden wegen mangelnder Eignung oder Kenntnisse der Betroffenen

Mögliche Ausschlüsse je nach Tarif

  • Dienstleistungsausschluss: Ist im Versicherungsvertrag ein Dienstleistungsausschluss vorgesehen, tritt die Versicherung nur dann ein, wenn ein Vermögensschaden in Ausübung der Organfunktion entsteht, nicht dagegen bei „Fehlentscheidungen“ im operativen Tagesgeschäft.
  • Ausschluss der Rückwärtsdeckung: Ist keine Rückwärtsdeckung vorgesehen, leistet die Versicherung nur bei Schäden, die erst nach Vertragsabschluss verursacht wurden.
  • Sonderregeln für bestimmte Länder, z. B. Ausschluss der USA bei ansonsten weltweiter Deckung.

Was kostet eine D&O-Versicherung?

Die Kosten für eine D&O-Versicherung werden individuell kalkuliert und hängen maßgeblich vom zu versichernden Risiko ab, vor allem von der jeweiligen Rolle im Unternehmen, der Unternehmensgröße, der Branche und spezifischen Risiken der Firma. Weiterhin bestimmen die Versicherungssumme, die Höhe des Selbstbehalts und die Anzahl der zu versichernden Personen, wie hoch die Versicherungsprämie einer D&O-Versicherung ausfällt.


Kostenbeispiel

BrancheMedien
PositionManager einer GmbH
Jahresumsatz800.000 €
Deckungssumme500.000 €
Leistungen (Auswahl)Kosten für PR-Berater
Kosten für Mediation
zweifache Maximierung der Deckungssumme
weltweiter Schutz
Rückwärtsdeckung
Beitrag jährlich737,80 €
Beitrag monatlich*61,48 €
* Umgerechnet aus dem Jahresbeitrag. Beachten Sie, dass Sie bei einer tatsächlichen monatlichen Zahlweise mit einem Aufschlag für unterjährige Zahlung rechnen müssen.

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Wie wählt man die richtige D&O-Versicherung?

Darauf sollten Sie bei einem Tarifvergleich achten

D&O-Versicherungen sind kein standardisiertes Produkt. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz stets auf die personelle und rechtliche Konstellation in dem jeweiligen Unternehmen angepasst wird. Was und wann eine Versicherung leistet, hängt dabei wesentlich von den Vertragsbedingungen ab. Hier gibt es unter anderem wichtige Klauseln, in denen sich die Angebote häufig unterscheiden. Beim Vergleich der Leistungen sollten Sie daher besonders auf folgende Vertragsbestandteile achten:

  • Sind alle wichtigen Organe Ihres Unternehmens versichert?
  • Wie sieht es mit Rückwärtsdeckung und Nachmeldefristen aus?
  • Ist die Deckungssumme ausreichend hoch?
  • Welche zusätzlichen Leistungen sind inkludiert?
  • Wo gilt der Versicherungsschutz?
  • Welche Leistungsausschlüsse gibt es?

Welche Fehler Sie auf keinen Fall bei Abschluss einer D&O-Versicherung begehen sollten

lesen
  • Keinen Tarifvergleich machen: Vergleichen Sie verschiedene Anbieter und deren Tarife. Holen Sie mehrere Angebote ein, um den besten Schutz für Ihr Unternehmen zu finden.
  • Nur auf den Preis achten: Ein günstiger Tarif ist nicht immer der beste. Achten Sie auch auf den Leistungsumfang, Deckungssumme und eventuelle Ausschlüsse.
  • Unklare Vertragsbedingungen akzeptieren: Achten Sie darauf, dass alle wichtigen Organe Ihres Unternehmens versichert sind und prüfen Sie Details wie Rückwärtsdeckung und Nachmeldefristen.
  • Keine Expertenberatung einholen: Die D&O-Versicherung ist komplex. Verzichten Sie nicht darauf, sich von unseren Experten beraten zu lassen.

So gehen Sie vor

  1. Bedarfsanalyse: Bevor Sie eine D&O-Versicherung abschließen, sollten Sie den Bedarf Ihres Unternehmens genau analysieren. Überlegen Sie, welche Risiken in der Position als Führungskraft bestehen und wie hoch die Deckungssumme sein sollte.
  2. Expertenberatung: Die D&O-Versicherung ist ein komplexes Versicherungsprodukt. Wenden Sie sich daher an unsere mehrfach ausgezeichneten Experten für eine kostenfreie Beratung und Betreuung beim Versicherungsabschluss (und darüber hinaus).
  3. Tarifvergleich und Angebote: Vergleichen Sie verschiedene Anbieter und deren Tarife und holen Sie sich ggf. verschiedene Angebote individuell für Ihr Unternehmen ein.
  4. Angebote prüfen: Vergleichen Sie die Tarifangebote nicht nur auf die Kosten, sondern auch hinsichtlich des Leistungsumfangs. Achten Sie darauf, dass die Versicherung alle relevanten Risiken abdeckt und überprüfen Sie die Höhe des Selbstbehalts und eventuelle Ausschlüsse.
  5. Vertrag abschließen: Haben Sie sich für einen Tarif entschieden, können Sie den Vertrag abschließen. Beachten Sie, dass der Versicherungsschutz erst dann beginnt, wenn die erste Prämie bezahlt wurde.
  6. Versicherungsschutz regelmäßig prüfen: Achten Sie in den folgenden Jahren darauf, den Vertrag regelmäßig zu überprüfen, insbesondere wenn sich Ihre berufliche Situation ändert. So stellen Sie sicher, dass der Schutz immer Ihren aktuellen Bedürfnissen entspricht.

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Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Nicht nur für Großunternehmen

„Sollten die Gesellschafter Ihres Unternehmens der Meinung sein, dass die GmbH zu klein sei, um eine wirkliche Haftungsgefahr für Sie als Geschäftsführer begründen zu können, lassen Sie sich damit nicht abspeisen. Jedes Unternehmen – von der Mini-GmbH bis zur großen Gesellschaft – sollte die eigenen Geschäftsführer angemessen und effektiv gegen Haftungsansprüche absichern. Auch in mittelständischen Unternehmen, die nicht inhabergeführt sind, kann eine solche Versicherung Sinn ergeben. Geschäftsführer und ggf. Aufsichtsräte können so wirksam gegen Haftungsrisiken aus ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit abgesichert werden. Im Verhältnis zum möglichen Schaden sind die Kosten eines solchen Versicherungsschutzes üblicherweise eher gering.“

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Berater

Experten-Tipp 2:
Mehrere Geschäftsführer

„Hat ein Unternehmen mehrere Geschäftsführer, haften sie gesamtschuldnerisch für Schäden, unabhängig davon, für welches Ressort sie verantwortlich sind. Leitende Angestellte können auch für Fehler von Mitarbeitern verantwortlich gemacht werden, die ihnen hätten auffallen müssen. Darüber hinaus ist es bei einer Anschuldigung ihre Aufgabe, nachzuweisen, dass sie sich nichts haben zuschulden kommen lassen. Daher ist der Rechtsschutz-Aspekt der D&O-Versicherung besonders wichtig.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Experten-Tipp 3:
Geltungsbereich der D&O-Versicherung

„Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle im Vertrag genannten Personengruppen und gilt in der Regel nicht nur für Funktionen im jeweiligen Unternehmen, sondern auch in Tochtergesellschaften. Bei Fremdmandaten – Funktionen in externen Unternehmen, Joint Ventures, Verbänden – kommt es auf die jeweilige Versicherung an. Oft wird eine Absicherung für sogenannte ODL-Mandate (ODL = Outside Directorship Liability) optional angeboten. Der Versicherungsschutz gilt vielfach weltweit, einige Versicherer schließen aber bestimmte Regionen (USA, Kanada, Common Law-Staaten) aus.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 4:
Die richtige Deckungssumme wählen

„Eine D&O-Versicherung sollte eine Deckungssumme enthalten, die den möglichen Schäden angemessen ist. Dies hängt zum einen von der Größe des jeweiligen Unternehmens ab, zum anderen von der Geschäftstätigkeit. Jede Branche hat ihre besonderen Haftungsrisiken. Ein Chemie-Unternehmen ist in dieser Hinsicht anders zu beurteilen als eine Bank. Auch die Zahl der versicherten Personen beziehungsweise Organe und deren Mandate spielen bei der Wahl der „richtigen“ Deckungssumme eine Rolle.

Eine gängige Empfehlung lautet, dass die Deckungssumme mindestens die Hälfte des Eigenkapitals und mindestens zehn Prozent der Bilanzsumme des Unternehmens umfassen sollte. Im Mittelstand werden häufig Deckungssummen zwischen einer und fünf Millionen Euro vereinbart. Für Kleinfirmen werden aber auch schon Versicherungsverträge ab 250.000 Euro angeboten. Bei rund 70 Prozent der abgeschlossenen D&O-Versicherungen bewegt sich die Deckungssumme in einer Bandbreite von einer bis zehn Millionen Euro. Die Deckungssumme beeinflusst natürlich auch die Versicherungsprämien – je höher die Deckung, umso teurer die D&O-Versicherung.“

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Berater

Experten-Tipp 5:
Besonderheiten beim Selbstbehalt

„Bei Unternehmen in der Rechtsform der AG, SE, VVaG oder KGaA müssen D&O-Versicherungen für Vorstände einen Selbstbehalt vorsehen, der mindestens 10 Prozent des Schadens, höchstens jedoch das anderthalbfache Jahresgehalt umfasst. Das regelt das „Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung“. Für Aufsichtsräte dieser Unternehmen existiert eine gleichlautende Empfehlung im Rahmen des „Deutschen Corporate Governance Kodex“.“

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Die häufigsten Fragen zur D&O-Versicherung

Was versichert eine D&O-Versicherung?

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Eine D&O-Versicherung versichert Manager, leitende Angestellte, Vorstände und Personen in ähnlichen Positionen gegen Schadenersatz­forderungen wegen Vermögensschäden, die sie entweder verursacht haben oder für die sie gesamtschuldnerisch haften. Sie liefert ihnen die Sicherheit, im Schadensfall nicht unbegrenzt mit dem Privatvermögen haften zu müssen.

Wie teuer ist eine D&O-Versicherung?

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Die Kosten für eine D&O-Versicherung hängen von der Größe des Unternehmens und des zu versichernden Personenkreises, der Branche und der Versicherungssumme ab. Entsprechend groß ist die mögliche Preisspanne, die sich zwischen mehreren hundert und über 1.000 Euro im Jahr bewegt. In unserem Rechenbeispiel kann sich eine Firma für umgerechnet 62,48 € pro Monat versichern.

Wer schließt die D&O-Versicherung ab?

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In der Regel wird die D&O-Versicherung vom Unternehmen abgeschlossen, aber es gibt auch die Möglichkeit einer persönlichen D&O-Versicherung, bei der eine individuelle Führungskraft Versicherungsnehmer ist.

Wie hoch sollte eine D&O-Versicherung sein?

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Die Versicherungssumme sollte hoch genug sein, um mögliche Vermögensschäden zu decken – wie hoch diese ausfallen können, hängt vom individuellen Unternehmen ab. Typisch sind Deckungssummen zwischen 1 und 10 Millionen Euro.

Was bedeutet Rückwärtsdeckung in der D&O-Versicherung?

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Rückwärtsdeckung bedeutet, die Versicherung Ansprüche aus Schäden übernimmt, die bereits vor Beginn der Versicherungslaufzeit verursacht wurden. Das ist sinnvoll, da ein Schaden dem Versicherungsnehmer eventuell erst nach dem Versicherungsabschluss bekannt wird.

Ob auch Schäden, deren Ursache vor dem Versicherungsbeginn liegt, übernommen werden, hängt davon ab, ob es eine Rückwärts­versicherung gibt und die Versicherung nach dem Claims-Made-Prinzip oder dem Verstoß-Prinzip arbeitet. Inwieweit neue Tochtergesellschaften rückversichert sind, entnehmen Sie am besten den Versicherungs­bedingungen.

Was bedeuten Nachmeldefristen in der D&O-Versicherung?

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Eventuell wird ein Schaden erst bekannt, nachdem der Versicherungsnehmer die D&O-Versicherung bereits gekündigt hat oder der Vertrag ausgelaufen ist. Für diesen Fall enthalten viele Policen sogenannte Nachmeldefristen: Die Versicherung übernimmt den Schaden auch nach Beendigung des Vertrags. Die Nachmeldefrist beträgt je nach Anbieter zwischen drei und zehn Jahren.

Wann endet die Versicherung?

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Normalerweise beträgt die Laufzeit der D&O-Versicherung ein Jahr und kann mit einer Frist von normalerweise ein bis drei Monaten schriftlich gekündigt werden. Bleibt die Kündigung aus, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Im Fall einer Insolvenz, Übernahme oder Fusion mit einem anderen Unternehmen endet die Versicherung unabhängig von einer Kündigung.

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Katharina Burnus
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