Aktuelle Statistik: Welche Krankheiten führen besonders oft zum Berufsausstieg?
Gründe, warum Menschen ihre Arbeit aufgeben
Psychische Erkrankungen | 31,9 % |
Erkrankungen des Bewegungsapparates | 20,3 % |
Krebserkrankungen | 17,8 % |
Unfälle | 8,4 % |
Herzerkrankungen | 7,0 % |
Sonstiges | 14,5 % |
Quelle: Morgen & Morgen 2021 (über Die Versicherer)
Krankheiten, die als Ursache von Berufsunfähigkeitsversicherern anerkannt werden
Psychische Erkrankungen | 26,64 % |
Muskel-Skelett-System | 23,76 % |
Krebserkrankungen | 19,11 % |
Herz-Kreislauf | 7,23 % |
Unfälle | 6,31 % |
Sonstiges | 16,95 % |
Diagnose der Berufsunfähigkeit
Die Diagnose der Berufsunfähigkeit ist die wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet. Damit die Versicherer die BU-Rente zahlen, ist mindestens ein BU-Grad von 50 Prozent festzustellen. Konkret gilt es, bei der Diagnose der Berufsunfähigkeit zu klären, inwiefern die Beeinträchtigung der Arbeitskraft Einfluss auf die Fähigkeit hat, den Beruf weiter auszuüben. Die Beeinträchtigung ist ärztlich oder durch einen Gutachter nachzuweisen.
Hierbei ist zu berücksichtigen, welche wesentlichen Tätigkeiten im ausgeübten Beruf von der gesundheitlichen Beeinträchtigung betroffen sind. Ebenso ist zu prüfen, welche weiteren Tätigkeiten Betroffene aufgrund ihrer Leiden nicht mehr ausführen können. Für eine korrekte Prüfung ist es wichtig, dass bekannt ist, welche beruflichen Belastungen Versicherte im Arbeitsalltag haben und mit welchen konkreten Anforderungen sie durch ihre Tätigkeit konfrontiert sind. Daher bedarf es einer genauen Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten. Anschließend gilt es, die vorliegenden und von einem Arzt bescheinigten gesundheitlichen Beschwerden im Zusammenhang mit den einzelnen beschriebenen Tätigkeiten zu beurteilen.
Versicherer stellt BU-Grad fest
Der Versicherer legt im Zuge der Prüfung den Grad der Berufsunfähigkeit fest. Die Feststellung obliegt demnach nicht den behandelnden Ärzten. Diese bescheinigen lediglich die Art der gesundheitlichen Einschränkungen. Da sie Art und Ablauf der Arbeit der Versicherten nicht kennen, können sie die Auswirkungen der diagnostizierten Beschwerden auf den Berufsalltag nicht bewerten.
Ausgehend von den ärztlich bestätigten gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowie den beruflichen Anforderungen schätzen Versicherer den Berufsunfähigkeits-Grad ein. Hierbei setzen Versicherer Gutachter ein, die bei der Prüfung unterstützend tätig sind. Dies ist ein Grund dafür, dass Versicherte bereits bei der Antragstellung der BU eine Gesundheitsfragen beantworten müssen. Dies gehört zum Risiko-Management der Versicherer, mit dem sie einschätzen können, welches Risiko sie mit der Berufsunfähigkeitsversicherung der Antragsteller eingehen.
Experten-Tipp:
„Wurde bei Ihnen eine Berufsunfähigkeit festgestellt, sind Sie in der Regel zu einer Veränderungsmitteilung gegenüber Ihres Versicherers verpflichtet. Dies kann unter anderem eine Veränderung des Grades der Berufsunfähigkeit sein, eine eintretende Pflegebedürftigkeit oder die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit.“
Ähnliche Diagnosen und ihre Abgrenzung zur Berufsunfähigkeit
Im Zuge der Diagnoseverfahren zur Berufsunfähigkeit sind auch andere Diagnosen möglich. Die verschiedenen Optionen sind genau voneinander abzugrenzen. Ebenso ist es denkbar, dass statt der Berufsunfähigkeit eine Arbeitsunfähigkeit diagnostiziert wird. Diese unterscheidet sich von der Berufsunfähigkeit durch den zeitlichen Aspekt: Sie gilt nur für einen begrenzten Zeitraum. Es ist also davon auszugehen, dass Berufstätige bald wieder arbeitsfähig werden. Bei einer solchen Arbeitsunfähigkeit leistet die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsversicherung.
Eine ebenso von der Berufsunfähigkeit abzugrenzende Diagnose ist die Erwerbsunfähigkeit. Diese bescheinigt Versicherten, dass sie nicht mehr imstande sind, am Arbeitsleben teilzuhaben. Anders als bei der Berufsunfähigkeit sind hierbei auch keine anderen Tätigkeiten mehr vorstellbar. Diese Diagnose ist die Grundlage für die Beantragung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Deren Höhe ist gestaffelt nach dem Umfang der Erwerbsunfähigkeit. In voller Höhe ist die Erwerbsminderungsrente zu zahlen, wenn Versicherte nur noch weniger als drei Stunden pro Tag einer Beschäftigung nachgehen können.