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Wie Sie trotz Burnout eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen und wie Sie Leistungen der BU bei Burnout bekommen.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Burnout als Ursache einer Berufsunfähigkeit
Burnout wird immer häufiger
Burnout als Ursache einer Berufsunfähigkeit wird immer häufiger:
Finanzielle Krisen durch Burnout?
Ein Burnout ist in der Regel heilbar, die Genesung kann allerdings mehrere Monate bis Jahre in Anspruch nehmen. Viele Menschen mit Burnout können in dieser Zeit ihrer beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen und sind berufsunfähig. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall endet jedoch nach sechs Wochen.
Ohne Absicherung kann zur psychischen also eine finanzielle Krise drohen. Daher ist es wichtig, sich so früh wie möglich finanziell abzusichern. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen dann im Fall einer Berufsunfähigkeit durch Burnout eine monatliche Rente. Die Höhe dieser Rente legen Sie bei Vertragsabschluss selbst fest.
Mit uns die ideale Berufsunfähigkeitsversicherung finden
Gemeinsam mit unserem von Finanztip empfohlenen Partner von Buddenbrock können wir Ihnen kostengünstige und leistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherungen anbieten:
Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen trotz Burnout
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Viele Berufsunfähigkeitsversicherer sehen in psychischen Vorerkrankungen, einschließlich Burnout, ein erhöhtes Risiko für eine Berufsunfähigkeit. Ablehnungen sind daher häufig. Grundsätzlich ist es aber möglich, mit einem Burnout eine Berufsunfähigkeitsversicherung – wenn auch zu schlechteren Konditionen – abzuschließen:
Wichtige Tipps für die Antragstellung
Ablehnung vermeiden
Wenn Ihr Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung einmal von einem Versicherer abgelehnt wurde, kann jeder weitere Abschluss schwierig werden. Zum einen fragen Versicherer nach vorherigen Ablehnung eines BU-Antrags. Zum anderen wird die Ablehnung höchstwahrscheinlich in einer Datenbank vermerkt, auf die alle Versicherer zugreifen können. Lassen Sie sich daher zur Sicherheit von den Experten unseres Partners von Buddenbrock beraten. Diese helfen Ihnen bei der Antragstellung, Vertragsprüfung und natürlich auch im Nachgang.
Anonyme Risikovoranfrage nutzen
Unser Partner von Buddenbrock hat die Möglichkeit, einen BU-Antrag ohne Ihren Namen bei verschiedenen Versicherern zu stellen. Mit dieser sogenannten anonymen Risikovoranfrage können Sie erfahren, ob und zu welchen Bedingungen ein Versicherer Ihren BU-Antrag trotz Burnout annehmen würde.
Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten
Ob bei einer anonymen Risikovoranfrage oder einem regulären Antrag: Damit Versicherer Ihr Risiko für eine Berufsunfähigkeit richtig einschätzen können, müssen Sie Gesundheitsfragen zu etwa Vorerkrankungen und Beschwerden, stationären Behandlungen, Medikamenten oder auch Psychotherapie bis zu zehn Jahre zurückreichend beantworten. Liegt Ihr Burnout schon länger zurück, müssen Sie es also mitunter gar nicht angeben. Fällt Ihr Burnout aber in diesen Zeitraum, sollten Sie den Versicherer unbedingt darüber informieren, auch wenn dies die Annahme Ihres Antrags erschweren kann. Denn tun Sie dies nicht, kann das im schlimmsten Fall dazu führen, dass Sie keine Berufsunfähigkeitsrente vom Versicherer erhalten.
Mit uns die ideale Berufsunfähigkeitsversicherung finden
Gemeinsam mit unserem von Finanztip empfohlenen Partner von Buddenbrock können wir Ihnen kostengünstige und leistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherungen anbieten:
Zahlt meine BU bei Berufsunfähigkeit durch Burnout?
Wurde bei Ihnen Burnout diagnostiziert und können Sie deswegen Ihre aktuelle Arbeit zu mindestens 50 Prozent und für mindestens sechs Monate nicht ausüben, können Sie Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen. Dafür stellen Sie möglichst zeitnah einen Leistungsantrag bei Ihrem Versicherer. Fügen Sie diesem am besten alle nötigen Unterlagen bei, damit der Prozess schnell und problemlos erfolgt.
Leistungen rückwirkend erhalten
Prüfen Sie, ob Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung die Klausel „rückwirkende Leistung“ enthält. Dann können Sie auch rückwirkend eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten und vermeiden Zahlungsausfälle zwischen Eintritt und Anerkennung der Berufsunfähigkeit. Dies ist relevant, wenn sich die offizielle Bestätigung Ihrer Berufsunfähigkeit durch einen Arzt über einen längeren Zeitraum hingezogen hat. Oft nehmen Versicherte die Berufsunfähigkeitsrente auch erst spät in Anspruch, da sie noch die Hoffnung hatten, weiter berufstätig sein zu können.
Wichtige Klauseln und Regelungen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Vertragsbedingungen genau prüfen
Die meisten Berufsunfähigkeitsversicherer erkennen das Burnout-Syndrom als psychische Erkrankung und damit als Ursache für eine Berufsunfähigkeit an. Die Internationale Klassifikation der Krankheiten (ICD) sieht das Burnout-Syndrom allerdings nicht als eigenständige Krankheit an. Das hat in der Vergangenheit zu Konflikten zwischen Versicherten und Versicherern geführt. Die Versicherungsbedingungen definieren einen Leistungsfall nämlich zumeist als eine durch eine spezifische Krankheit hervorgerufene Berufsunfähigkeit. Mittlerweile wurde jedoch auch vom Landgericht München (Aktenzeichen: 25 O 19798/03) Burnout als Grund für eine Berufsunfähigkeit juristisch bestätigt (Quelle: Institut für Wissen in der Wirtschaft).
Damit es im Ernstfall jedoch nicht zu Problemen kommt, sollten Sie bereits bei Abschluss Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung die Vertragsbedingungen dahingehend prüfen. Lassen Sie sich dazu kostenfrei von den Experten unseres Partners von Buddenbrock beraten – von Finanztip empfohlen.
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Was ist eigentlich ein Burnout?
Anhaltend überfordernde Lebensumstände können zu einer starken Belastung werden. Auslöser können etwa der eigene Perfektionismus oder auch mangelnde Anerkennung durch Vorgesetzte sein. Treten dann Erschöpfung, Entfremdung, Zynismus und verringerte Leistungsfähigkeit auf, wird dies als Burnout-Syndrom bezeichnet. Die Bezeichnung „Burnout“ geht auf Patientenbeschreibungen zurück: Betroffene äußern häufig, sich wie ausgebrannt zu fühlen. Beim Burnout handelt es sich keineswegs um eine „Mode-Diagnose“. Chronische Erschöpfungszustände wurden bereits vor mehr als hundert Jahren diagnostiziert, allerdings fehlte damals ein übergreifender Begriff (Quelle: Hamburger Abendblatt).
In dem aktuell in Deutschland verwendeten Diagnosekatalog ICD-10 wird „Ausgebranntsein [Burnout]“ als „Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung“ (Z73) eingeordnet (Quelle: DMDI). Ab 2027 wird in Deutschland der ICD-11 gelten. Dort wird „Burnout“ einen eigenen Code QD85 erhalten und als Problem in Verbindung mit Arbeit oder Arbeitslosigkeit eingegrenzt (Quelle: WHO).
Weitere mögliche Ursachen für Berufsunfähigkeit
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