Was Sie bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung und einem Bandscheibenvorfall beachten müssen

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Das Wichtigste in Kürze

  • In der Regel bewilligen Versicherer die Leistungen bei einem Band­scheiben­vorfall nur vorüber­gehend, da die Erkrankung als behandelbar gilt.
  • Wurde bereits einmal ein Band­scheiben­vorfall diagnostiziert, kann der Abschluss einer Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung (BU) schwierig werden.
  • Antragsteller müssen sich auf Risikozuschläge und Leis­tungs­aus­schlüsse für die BU einstellen.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie trotz eines Bandscheibenvorfalls eine Berufs­unfähigkeits­­versicherung (BU) abschließen und wie Sie Leistungen der BU bei einem Bandscheibenvorfall bekommen.

Inhalt dieser Seite
  1. Berufsunfähig durch Bandscheibenvorfall
  2. Trotz Bandscheibenvorfall BU abschließen
  3. Zahlt meine BU?
  4. Was ist eigentlich ein Bandscheibenvorfall?

Bandscheibenvorfall als Ursache einer Berufs­unfähigkeit

Mit Bandscheibenvorfall arbeiten gehen?

Nicht jeder Bandscheibenvorfall bedeutet gleich, dass Sie nicht mehr arbeiten gehen können. Viele Bandscheibenvorfälle werden gar nicht bemerkt, da sie keine Schmerzen verursachen. Etwa drei Prozent aller Menschen haben aber in ihrem Leben Schmerzen im Rücken, die auf einen Bandscheibenvorfall zurückgehen (Quelle: gesund.bund.de). Ob und unter welchen Bedingungen Sie mit einem Bandscheibenvorfall weiter arbeiten gehen können, sollten Sie mit Ihrem Haus- oder Betriebsarzt besprechen. Ein starker Bandscheibenvorfall schränkt die Arbeitsfähigkeit jedoch ein, unter Umständen führt er bis zur Berufs­unfähigkeit.

Bei rund jedem fünften Betroffenen sind Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates der Grund für eine Berufs­unfähigkeit. Erkrankungen am Bewegungsapparat, etwa Rückenleiden, ein Bandscheibenvorfall, Arthrose oder auch Gelenkprobleme sind damit die dritthäufigste Ursache für eine Berufs­unfähigkeit nach psychischen Erkrankungen und Krebs (Quelle: Gesamtverband der Versicherer).

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Hohe Wahrscheinlichkeit in körperlich anstrengenden Berufen

Bandscheibenvorfälle treten häufig bei Personen auf, die in körperlich anstrengenden Berufen arbeiten, wie in der Ver- und Entsorgung, im Tiefbau, in der Altenpflege oder auch im Beton- und Stahlbetonbau (Quelle: Spiegel). Einem hohen Risiko sind aber auch Personen ausgesetzt, die ihren Arbeitstag sitzend im Büro verbringen. Das lange Sitzen schwächt Gesäß-, Bein- und Bauchmuskulatur, die Rücken­musku­latur verkürzt sich. Dadurch wird die Wirbelsäule stärker beansprucht und nimmt leichter Schaden.

So können Sie sich finanziell absichern

Können Sie aufgrund eines Bandscheibenvorfalls nicht mehr arbeiten, müssen Sie die Einkommenseinbußen kompensieren. Folgende Versicherungen können Sie dann finanziell entlasten:

  • Die Unfall­versicherung
    Eine Unfall­­versicherung zahlt, wenn Sie durch einen Unfall einen bleibenden Gesundheitsschaden davontragen. Sie zahlt, wenn der Unfallanteil am Bandscheibenvorfall mindestens 50 Prozent beträgt.
  • Die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente
    Die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente ersetzt bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit das Einkommen. Die durch­schnitt­liche Höhe einer Er­werbs­min­de­rungs­rente lag im Jahr 2022 allerdings nur bei 933 Euro. Für diese Art der Rente gelten auch bestimmte Voraussetzungen und mitunter hohe Hürden (Quelle: Deutsche Renten­versicherung). Zudem wurden 2022 von 338.014 Anträgen auf Erwerbsminderungs­rente 145.251 und damit rund 43 Prozent abgelehnt (Quelle: Deutsche Renten­versicherung).
  • Die Berufs­unfähigkeitsrente
    Haben Sie vor dem Bandscheibenvorfall eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung abgeschlossen und alle Bedingungen erfüllt, zahlt diese. Sie leistet in der Regel schneller als eine gesetzliche Erwerbsminderungs­rente. Die Höhe der BU-Rente legen Sie bei Vertragsabschluss fest. Meistens werden 80 Prozent des Nettoeinkommens oder 60 Prozent des Bruttoeinkommens als Berufs­unfähigkeitsrente empfohlen. Somit ist die BU-Rente in vielen Fällen höher als die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente. Mit einem bereits diagnostizierten Bandscheibenvorfall gestaltet es sich jedoch oft schwierig, überhaupt eine Berufs­unfähigkeits­­versicherung abzuschließen.

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Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen trotz Bandscheiben­vorfall

Waren Sie bereits wegen eines Bandscheibenvorfalls, etwa einer Osteochondrose in Behandlung, kann dies beim Abschluss einer Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung zu Problemen führen. Selbst ein bereits ausgeheiltes Rückenleiden kann der Versicherer als zu großes Risiko für einen Versicherungsabschluss ansehen und den BU-Antrag ablehnen. In vielen Fällen besteht aber trotz vorangegangenem Bandscheibenvorfall die Möglichkeit, eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abzuschließen.


BU-Antrag: Das sollten Sie beachten

Bandscheibenvorfall nicht verschweigen

Vor dem Vertragsabschluss müssen Sie ausführliche Gesundheitsfragen beantworten. Dabei sind alle Erkrankungen anzugeben. Einen Band­scheiben­vorfall müssen Sie hier unbedingt aufführen. Ein Bandscheibenvorfall muss auch dann angegeben werden, wenn er bereits ausgeheilt ist. Das gilt insbesondere, wenn er im Zeitraum aufgetreten ist, über den der Versicherer von Ihnen Auskunft erhalten möchte. Das sind meist die letzten drei, fünf oder zehn Jahre. Der genaue Zeitraum ist vom jeweiligen Versicherer abhängig.

Auch wenn bei Vor­erkrankungen eine Ablehnung droht, sollten Sie die Ge­sund­heits­fragen beim Antrag auf BU stets ehrlich, nach bestem Wissen und Gewissen beantworten. Falsche oder unvollständige Angaben fallen dem Versicherer spätestens auf, wenn ein Leistungsfall eintritt und er Ihre Unterlagen prüft. Dann kann er die Zahlung der Berufs­unfähigkeitsrente mit Hinweis auf die Falschangaben verweigern.

Icon Liste
Das fragen Versicherer in den Gesundheitsfragen

„Bestehen oder bestanden in den letzten X Jahren* Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden des Rückens oder Nackens (auch Wirbelsäulen-, Band­scheiben­schaden, Rückenschmerzen [mehr als 2-mal im Jahr oder länger als 48 Stunden], Schleudertrauma, Ischias, Cervicobrachialgie)?“

Beantworten Sie diese Frage mit „Ja“, müssen Sie in der Regel einen zusätzlichen Fragebogen zu Wirbelsäulen­erkrankungen ausfüllen oder nähere Angaben im Antrag machen. Diese beziehen sich dann meist auf Dauer und Behandlung der Erkrankung.

*Der Betrachtungszeitraum variiert von Versicherer zu Versicherer. Üblich sind Zeiträume von drei, fünf oder zehn Jahre.

Anonyme Risikovoranfrage nutzen

Bei bestehender Vorerkrankung wie einem Bandscheibenvorfall empfiehlt es sich, eine anonyme Risikovoranfrage stellen zu lassen. Dabei erhalten die Versicherer zwar Ihre Gesund­heits­daten, nicht jedoch Ihren Namen oder Ihre Anschrift. Als Ergebnis erhalten Sie eine Liste mit Versicherern, die Ihnen trotz Vorerkrankung eine Be­ruf­sun­fähig­keits­versiche­rung anbieten und zu welchen Bedingungen. So können Sie die Konditionen vergleichen und einen Auf­nahme­antrag bei den Versicherern mit der höchsten Annahmewahrscheinlichkeit stellen. Eine anonyme Risikovoranfrage können Sie nicht selbst stellen. Möchten Sie dies in Anspruch nehmen, dann wenden Sie sich gern an uns. Wir haben hauseigene BU-Experten, die eine solche Voranfrage für Sie stellen können. Im Beitrag „Risiko­voranfrage in der BU“ ist Schritt für Schritt erklärt, wie das Ganze bei uns abläuft.


Versicherungs­bedingungen verstehen

In vielen Fällen besteht trotz vorangegangenem Bandscheibenvorfall die Möglichkeit, eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abzuschließen. Der Versicherer erhebt dann allerdings zumeist einen Risikozuschlag oder vereinbart einen Leistungs­ausschluss:

Versicherung mit Risikozuschlag

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Ein Risikozuschlag ist ein Aufschlag auf den Versicherungsbeitrag. Die Versicherten zahlen einen höheren Beitrag und beteiligen sich damit am Risiko des Versicherers. Der Beitrag kann durch den Risikozuschlag deutlich teurer werden. Daher muss individuell geprüft werden, ob sich ein Vertrag mit Risikozuschlag lohnt.

Versicherung mit Leistungsausschluss

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Als Alternative zum Risikozuschlag vereinbaren manche Versicherer einen Leistungsausschluss. Im Falle eines Bandscheibenvorfalls werden zumeist alle Rückenleiden ausgeschlossen. Geben Sie in der Gesundheitsprüfung also an, einmal einen Bandscheibenvorfall erlitten zu haben, schließt der Versicherer häufig „Wirbelsäulenschäden einschließlich eintretender Folgen“ aus. Werden Sie aufgrund eines Rückenleidens berufs­unfähig, haben Sie entsprechend keinen Anspruch auf Leistungen Ihres Versicherers.

Ein Leistungsausschluss stellt also einen großen Nachteil für den Ver­sicherungs­nehmer dar. Der Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung kann sich jedoch trotz Leistungsausschluss lohnen, da alle anderen Ursachen für Berufs­unfähigkeit dennoch versichert sind.

Zahlt meine BU bei Berufs­unfähigkeit durch einen Bandscheibenvorfall?

Grundsätzlich leistet die Berufs­unfähigkeits­versicherung, wenn Sie Ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit zu weniger als 50 Prozent für mindestens sechs Monate lang nach­kommen können. Drei von vier Anträgen auf BU-Leistungen wegen einer Erkrankung des Muskel- und Skelettsystems werden anerkannt. Je älter der Betroffene ist, desto wahrscheinlich ist die Anerkennung der Berufs­unfähigkeit aufgrund eines Bandscheibenvorfalls durch den Versicherer (Quelle: Franke und Bornberg).

Wann ist man berufsunfähig?


So lange dauert das Prüfungsverfahren durch Berufs­unfähigkeits­versicherer

Beantragen Sie eine Berufs­unfähigkeitsrente aufgrund eines Bandscheibenvorfalls, wird die Versicherung Ihren Fall sehr genau prüfen. In der Regel müssen Sie mehrere medizinische Untersuchungen durchführen lassen, um eine Berufs­unfähigkeit aufgrund eines Band­scheiben­vorfalls nachzuweisen. Das Prüfungsverfahren im Leistungsfall nimmt dadurch viel Zeit in Anspruch. Dem Analysehaus Franke & Bornberg zufolge benötigen Versicherer im Durchschnitt fünf bis sechs Monate bis zur Regulierung eines Leistungsfalls (Quelle: Franke & Bornberg). Etwas schneller geht es, wenn Sie Ihren Leistungsantrag so komplett wie möglich zum Versicherer schicken und eventuelle Rückfragen zeitnah beantworten. Fügen Sie also alle Befunde und Nachweise zur BU-Diagnose unbedingt bei.


Nur vorübergehende Zahlung der Berufs­unfähigkeitsrente wahrscheinlich

Gibt der Versicherer Ihrem Leistungsantrag statt, wird er die Berufs­unfähigkeitsrente bei Bandscheibenvorfall häufig nur vorübergehend bewilligen. Ver­siche­rungen gehen nämlich davon aus, dass ein Bandscheibenvorfall be­handel­bar ist und die Berufs­unfähigkeit daher nicht dauerhaft bestehen bleibt. Im Regelfall werden weitere medizinische Untersuchungen notwendig, um die Dauer der Berufs­unfähigkeit einzuschätzen.

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Was ist eigentlich ein Bandscheibenvorfall?

Die Bandscheibe ist eine Art Stoßdämpfer, der zwischen den einzelnen Wirbeln der Wirbelsäule sitzt. Bandscheiben sind gelartig und halten die Wirbelsäule beweglich und federn Stöße ab. Im Laufe der Zeit nutzen sie sich allerdings ab: Durch den natürlichen Alterungsprozess, aber auch durch starke Belastung, können Bandscheiben beschädigt werden. Sie rutschen aus ihrer Position und drücken auf den Rückennerv. Bandscheibenvorfälle können im Bereich der Halswirbel (HWS), Lendenwirbel (LWS) oder Brustwirbel (BWS) auftreten. Ein Bandscheibenvorfall kann unbemerkt verlaufen, aber auch starke Schmerzen verursachen. In einigen Fällen ist eine Operation unumgänglich. Häufige Symptome sind (Quelle: gesund.bund.de):

  • Plötzlich einschießender Schmerz oder auch starke Schmerzen im Rücken
  • Schmerzen, die über ein Bein bis in den Fuß ausstrahlen
  • In der Armen spürbare Schmerzen
  • Gefühlsstörungen im Gesäßbereich
  • Lähmungserscheinungen z. B. in den Beinen

Weitere mögliche Ursachen für Berufs­unfähigkeit

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  • Super flexibel und hohe Leistung im Krankheits­fall
  • Vereinfachte Gesundheitsfragen
  • Besonders günstige Einstiegsbeiträge für junge Leute

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