Berufsunfähigkeitsversicherung und Bandscheibenvorfall
- Bei jedem 5. Betroffenen sind Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapperats – darunter auch ein Bandscheibenvorfall – die Ursache für eine Berufsunfähigkeit.
- In der Regel bewilligen Versicherer die Leistungen bei einem Bandscheibenvorfall nur vorübergehend, da die Erkrankung als behandelbar gilt.
- Wurde bereits einmal ein Bandscheibenvorfall diagnostiziert, kann der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schwierig werden.
- Antragsteller müssen sich auf Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse für die BU einstellen.
Bandscheibenvorfall: Häufige Ursache für Berufsunfähigkeit
Bei jedem fünften Betroffenen sind Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates der Grund für eine Berufsunfähigkeit. Muskel- und Gelenkerkrankungen stehen damit hinter psychischen Erkrankungen auf dem zweiten Platz der Ursachen für Berufsunfähigkeit. Zu diesen Erkrankungen zählt auch der Bandscheibenvorfall.
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Weitere Informationen zur Bandscheibe, Bandscheibenvorfall und Bandscheibenschäden
Die Bandscheibe
Die Bandscheibe ist ein gallertartiger Kern, der zwischen den einzelnen Wirbeln sitzt. Die Kerne halten die Wirbelsäule beweglich und federn Stöße ab. Im Laufe der Zeit nutzen sich die Gallertkerne ab. Durch den natürlichen Alterungsprozess, aber auch durch starke Belastung, können die Kerne beschädigt werden. Sie rutschen aus ihrer Position und drücken auf den Rückennerv.
Bandscheibenvorfall und Operationen
Ein solcher Bandscheibenvorfall kann unbemerkt verlaufen, aber auch starke Schmerzen verursachen und sogar die Bewegungsfähigkeit der unteren Extremitäten beeinträchtigen. In einigen Fällen ist eine Operation unumgänglich. Ein starker Bandscheibenvorfall schränkt die Arbeitsfähigkeit ein, unter Umständen führt er bis zur Berufsunfähigkeit. Die Anzahl der Rückenoperationen hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Laut dem „Faktencheck Gesundheit“ der Bertelsmann Stiftung stiegt die Zahl von 425.000 OPs im Jahr 2007 auf 772.000 Eingriffe im Jahr 2015. Das entspricht einer Steigerung von 71 Prozent.
Bandscheibenschäden
In den Bedingungen der BU-Versicherer ist von Bandscheibenschäden und Bandscheibenvorfall die Rede. Tatsächlich ist ein Bandscheibenvorfall nur eine Art von Bandscheibenschäden. Weiterhin kann es zur Bandscheibenvorwölbung oder zu einer Bandscheibendegeneration kommen.
Die Gefahr eines Bandscheibenvorfall besteht nicht nur bei körperlich belastenden Berufen. Einem hohen Risiko sind auch Personen ausgesetzt, die ihren Arbeitstag sitzend im Büro verbringen. Das lange Sitzen schwächt Gesäß-, Bein- und Bauchmuskulatur, die Rückenmuskulatur verkürzt sich. Dadurch wird die Wirbelsäule einer stärker beansprucht und nimmt leichter Schaden.
Das Risiko, wegen eines Bandscheibenschadens arbeitsunfähig zu werden, ist also in nahezu allen Berufen gegeben. Die staatliche Erwerbsminderungsrente ist für alle Berufstätigen mit hohen Leistungshürden verbunden. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt schneller und mehr. Gut, wenn Sie sich rechtzeitig privat abgesichert haben.
Wann zahlt die BU bei einem Bandscheibenvorfall?
Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung ist unbedingt notwendig, um die Einkommenseinbußen im Fall einer Berufsunfähigkeit auszugleichen. Grundsätzlich leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn Sie Ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit zu weniger als 50 Prozent für mind. 6 Monate lang nachkommen können.
… mehr zum Thema ‚Wann ist man berufsunfähig?‘Antrag auf BU-Rente wird genau geprüft
Beantragen Sie Berufsunfähigkeitsrente aufgrund eines Bandscheibenvorfalls, wird die Versicherung Ihren Fall sehr genau prüfen. Die Sachbearbeiter kontrollieren dabei zunächst, ob Sie die Gesundheitsfragen bei Vertragsabschluss korrekt beantwortet haben. Stellt der Versicherer fest, dass zur Zeit der Antragstellung bereits ein Bandscheibenvorfall bestand und Sie diesen verschwiegen haben, kann er die Auszahlung der BU-Rente verweigern.
Prüfungsverfahren durch BU-Versicherer dauert lang
In der Regel müssen Sie mehrere medizinische Untersuchungen durchführen lassen, um eine Berufsunfähigkeit aufgrund eines Bandscheibenvorfalls nachzuweisen. Das Prüfungsverfahren im Leistungsfall nimmt dadurch viel Zeit in Anspruch. Dem Analysehaus Franke & Bornberg zufolge brauchen Versicherer im Durchschnitt fünf bis sechs Monate bis zur Regulierung eines Leistungsfalls. Etwas schneller geht es, wenn Sie Ihren Leistungsantrag so komplett wie möglich zum Versicherer schicken und eventuelle Rückfragen zeitnah beantworten. Fügen Sie also alle Befunde und Nachweise zur BU-Diagnose unbedingt bei.
… mehr zum Leistungsantrag in der BU
Berufsunfähigkeitsversicherung trotz bestehendem Bandscheibenvorfall?
Waren Sie bereits wegen eines Bandscheibenvorfalls in Behandlung, kann dies beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu Problemen führen. Vor dem Vertragsabschluss müssen Sie ausführliche Gesundheitsfragen beantworten. Dabei sind alle Erkrankungen innerhalb der letzten Jahre anzugeben. Einen Bandscheibenvorfall müssen Sie hier unbedingt aufführen.
Selbst ein bereits ausgeheiltes Rückenleiden kann der Versicherer als zu großes Risiko für einen Versicherungsabschluss ansehen und den BU-Antrag ablehnen. In vielen Fällen besteht aber trotz vorangegangenem Bandscheibenvorfall die Möglichkeit, eine BU abzuschließen. Der Versicherer wird dann allerdings zumeist einen Risikozuschlag erheben oder einen Leistungsausschluss vereinbaren.
… mehr zur BU trotz Rückenschmerzen„Bestehen oder bestanden in den letzten X Jahren* Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden des Rückens oder Nackens (auch Wirbelsäulen-, Bandscheibenschaden, Rückenschmerzen [mehr als 2-mal im Jahr oder länger als 48 Stunden], Schleudertrauma, Ischias, Cervicobrachialgie)?“
Beantworten Sie diese Frage mit „Ja“, müssen Sie in der Regel einen zusätzlichen Fragebogen zu Wirbelsäulenerkrankungen ausfüllen oder nähere Angaben im Antrag machen. Diese beziehen sich dann meist auf Dauer und Behandlung der Erkrankung.
* Der Betrachtungszeitraum variiert von Versicherer zu Versicherer. Üblich sind Zeiträume von 3, 5 oder 10 Jahre.
Versicherung mit Risikozuschlag
Versicherung mit Leistungsausschluss
Als Alternative zum Risikozuschlag vereinbaren manche Versicherer einen Leistungsausschluss. Im Falle eines Bandscheibenvorfalls werden zumeist alle Rückenleiden ausgeschlossen. Geben Sie in der Gesundheitsprüfung also an, einmal einen Bandscheibenvorfall erlitten zu haben, schließt der Versicherer häufig „Wirbelsäulenschäden einschließlich eintretender Folgen“ aus. Werden Sie aufgrund eines Rückenleidens berufsunfähig, haben Sie entsprechend keinen Anspruch auf Leistungen Ihres Versicherers.
Ein Leistungsausschluss stellt also einen großen Nachteil für den Versicherungsnehmer dar. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann sich jedoch trotz Leistungsausschluss lohnen, da alle anderen Ursachen für Berufsunfähigkeit dennoch versichert sind.
Keine Falschangaben bei den Gesundheitsfragen
Auch wenn bei Vorerkrankungen eine Ablehnung droht, sollten Sie die Gesundheitsfragen beim Antrag auf BU stets ehrlich, nach bestem Wissen und Gewissen beantworten. Falsche oder unvollständige Angaben fallen dem Versicherer spätestens auf, wenn ein Leistungsfall eintritt und er Ihre Unterlagen prüft. Dann kann er die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente mit Hinweis auf die Falschangaben verweigern.
Ein Bandscheibenvorfall muss auch dann angegeben werden, wenn er bereits ausgeheilt ist. Das gilt insbesondere, wenn er im erforderlichen Angabezeitraum aufgetreten ist, also innerhalb der letzten fünf oder zehn Jahre.
BU trotz Bandscheibenvorfall: Anonyme Risikovoranfrage stellen
Bei bestehender Vorerkrankung wie einem Bandscheibenvorfall empfiehlt es sich, eine anonyme Risikovoranfrage stellen zu lassen. Dabei erhalten die Versicherer zwar Ihre Gesundheitsdaten, nicht jedoch Ihren Namen oder Ihre Anschrift. Als Ergebnis erhalten Sie eine Liste mit Versicherern, die Ihnen trotz Vorerkrankung bzw. Bandscheibenvorfall eine Berufsunfähigkeitsversicherung anbieten und zu welchen Bedingungen. So können Sie die Konditionen vergleichen und einen Aufnahmeantrag bei den Versicherern mit der höchsten Annahmewahrscheinlichkeit stellen.
Mit Experten-Beratung zur optimalen BU-Absicherung
Möchten Sie dies in Anspruch nehmen, dann wenden Sie sich an uns. Wir haben hauseigene BU-Experten, die eine solche anonyme Voranfrage für Sie stellen können. Im Beitrag zur „Risikovoranfrage in der BU“ ist Schritt für Schritt erklärt, wie das Ganze bei uns abläuft. Auch finden Sie dort das entsprechende Formular für eine Risikovoranfrage. Wenn Sie möchten, können Sie uns dies ausgefüllt zusenden. Sie können uns auch direkt kontaktieren unter 030 – 120 82 82 8 oder unter kontakt@transparent-beraten.de. Nutzen Sie auch gern unser kostenfreies Vergleichsformular.
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