Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte Tarifvergleich und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Berufs­­haftpflicht­­versicherung für Ärzte schützt bei Schadenersatzansprüchen Dritter, beispielsweise durch Behandlungsfehler.
  • Von der Bundesärztekammer ist eine Berufs­­haftpflicht­­versicherung für Ärzte vorgeschrieben.
  • Die Versicherungsleistungen müssen immer individuell zusammengestellt und auf die genaue Tätigkeit bzw. Fachrichtung des Arztes abgestimmt werden.
  • Eine gute Arzt­haftpflicht kann ab 18,75 € im Monat abgeschlossen werden.

Das erwartet Sie hier

Was Ärzte über eine Berufs­­haftpflicht­­versicherung wissen sollten, was Sie beim Leistungsumfang beachten müssen und was diese Versicherung kostet.

Inhalt dieser Seite
  1. Was Ärzte wissen sollten
  2. Warum brauchen Sie eine Berufs­­haftpflicht?
  3. Leistungsumfang
  4. Kosten
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Die richtige Berufs­­haftpflicht finden
  7. Tipps unserer Experten
Fachlich geprüft durch Benjamin Mai
Zuletzt aktualisiert am

Was muss ein Arzt über die Berufs­haftpflicht wissen?

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Eine Berufs­haftpflicht­versicherung schützt niedergelassene und angestellte Ärzte sowie Medizinstudenten vor finanziellen Risiken, die durch berufliche Fehler, etwa eine falsche Behandlung, Aufklärung oder Dokumentation entstehen.

Ärzte, Zahnärzte, Tiermediziner und Heilnebenberufe profitieren von Spezialtarifen, die mit ihren Leistungen eigens auf die Bedingungen des Heilwesens zugeschnitten sind. Diese Produkte können Sie unter dem Namen „Heilwesen­haftpflicht“, „Arzt­haftpflicht“ oder „Berufs-/Betriebs­haftpflicht für Heilberufe“ abschließen. Lassen Sie sich nicht verwirren: Ärzte benötigen zwar eine Berufs­haftpflicht­versicherung. Das ­versicherungstechnische Produkt, welches dahintersteckt, ist die Betriebs­haftpflicht­versicherung (gewerbliche Haftpflicht­versicherung.


Ärztekammer: Versicherungspflicht für Mitglieder

Eine entsprechende Haftpflicht­versicherung ist für Ärzte zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, die Bundesärztekammer verpflichtet aber seine Mitglieder in ihren Berufsordnungen dazu, eine abzuschließen. Kommt ein Arzt dieser Pflicht nicht nach, kann angeordnet werden, dass seine Approbation ruhen muss. Je nach Bundesland sieht auch die Studienordnung für Medizinstudenten eine Pflicht zur Berufs­haftpflicht vor. Somit ist eine Berufs­haftpflicht eine wichtige Versicherung für Ärzte.


Was deckt die Arzt­haftpflicht ab?

Erleidet eine Person durch den Fehler eines Arztes einen finanziellen Schaden (Vermögensschaden), kann sie Schadenersatz fordern. Bei gerechtfertigten Forderungen leistet die Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte. Sie wehrt darüber hinaus auch unberechtigte Forderungen ab. Entscheidend dafür ist, dass der Schaden im Rahmen der beruflichen Tätigkeit des Arztes entstanden ist. Die Haftpflicht­versicherung für Mediziner und Heilberufe deckt in der Regel auch Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden, die infolge von Personen- und Sachschäden entstehen, ab.

Warum brauchen gerade Ärzte eine gute Haftpflicht­versicherung?

13.059 vermutete Behandlungsfehler hat der Medizinische Dienst 2022 fachärztlich begutachtet. In 5.917 Fällen hatte der Patient Aussicht auf Schadenersatz (Quelle: Medizinischer Dienst). Schadenersatz­forderungen aufgrund ärztlicher Kunstfehler können schnell in die Millionenhöhe gehen. Der Arzt haftet dann gegenüber dem Patienten persönlich und mit seinem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe. Das kann schnell existenzbedrohend werden. Eine Berufs­haftpflicht­versicherung sichert Mediziner nicht nur gegen diese finanziellen Folgen von Schadenersatz­forderungen ab, sondern wehrt auch unberechtigte Forderungen ab. Als Arzt sollten Sie aber nur eine Berufs­haftpflicht­versicherung abschließen, die auf die besonderen Risiken und Bedürfnisse von Ärzten je nach Berufsgruppe und Fachrichtung zugeschnitten ist.

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Wer braucht eine Berufs­haftpflicht?

Niedergelassene Ärzte

Niedergelassene Ärzte haften unter Umständen nicht nur für ihr eigenes Verschulden. Daher sollten auch Angestellte oder Praxispartner und -vertreter ausreichend abgesichert sein. Bei einer guten Berufs­haftpflicht­versicherung können Ärzte in Weiterbildung und Medizinstudenten beitragsfrei mitversichert werden. Zudem ist eine Nachhaftung für die Zeit nach der Praxisaufgabe wichtig. So werden Schäden abgesichert, die während der Vertragslaufzeit der Berufs­haftpflicht entstanden sind, die zum Zeitpunkt der Kündigung jedoch noch nicht feststanden.

Icon Krankenhaus

Angestellte Ärzte

Angestellte Ärzte sind generell über ihren Arbeitgeber abgesichert. Dennoch gibt es Deckungslücken, die mit einer eigenen Berufs­haftpflicht­versicherung abgedeckt werden sollten. Und auch außerdienstliche Nebentätigkeiten sind in der Regel nicht über den Arbeitgeber versichert. Zumindest sollte das sogenannte ärztliche Restrisiko versichert sein. Darunter fallen unter anderem Erste-Hilfe-Leistungen am Unfallort, ärztliche Freundschaftsdienste und freiberufliche Notarztdienste. Dies gilt auch für approbierte Ärzte ohne aktive Tätigkeit, weil sie sich beispielsweise in Elternzeit befinden.

Icon Student

Medizinstudenten

Je nach Bundesland sieht die Studienordnung auch für Medizinstudenten eine Pflicht für eine Berufs­haftpflicht vor. Außerdem sollten sich Medizinstudenten informieren, ob sie während der Famulatur oder dem praktischen Jahr ausreichend über die Versicherung ihres Arbeitgebers abgesichert sind. Krankenhäuser haben beispielsweise nicht immer eine Haftpflicht­versicherung abgeschlossen, die auch Ärzte im Praktikum oder Assistenzärzte einschließt. Haben Medizinstudenten ihre Approbation erlangt, müssen sie dieses unverzüglich ihrer Berufs­haftpflicht­versicherung mitteilen, da ab diesem Zeitpunkt ein höheres Risiko vorhanden ist und dieses unbedingt mitversichert werden muss.

Icon Menschenmenge

Großpraxen

Für Großpraxen gibt es unter Umständen besondere Versicherungskonzepte. So können Deckungslücken bei Praxisverflechtungen vermieden werden, da alles aus einer Hand kommt und schnell koordiniert und bearbeitet werden kann.

Vorteile einer Berufs­haftpflicht für Ärzte

  • Schützt bei Schadenersatzansprüchen durch Behandlungsfehler
  • Absicherung von außerdienstlichem Risiko
  • Absicherung auch ohne aktive Tätigkeit

Was deckt eine gute Ärzte­haftpflicht ab und was nicht?

Diese Leistungen sollten enthalten sein

Die Leistungen einer Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte müssen immer individuell zusammengestellt werden. Welche Gefahren genau abgesichert werden, richtet sich nach der genauen Tätigkeit des jeweiligen Arztes. Wichtig ist, dass Sie die Deckungssumme ausreichend hoch wählen, damit keine Deckungslücken entstehen.

Icon Personalbeschaffung

Die Standardabsicherung für Mediziner greift bei gesetzlichen Schadenersatzansprüchen aus Vermögensschäden, Sachschäden und insbesondere aus Personenschäden, die im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit stehen. Zudem prüft die Berufs­haftpflicht­versicherung die Rechtslage und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. So werden Sie als Arzt vor finanziellen Folgen und Vermögensverlusten geschützt. Mehr Informationen zu den allgemeinen Leistungen der Berufs­haftpflicht­versicherung finden Sie hier:

Leistungen der Berufs­haftpflicht­versicherung


Die wichtigsten Leistungen im Überblick

  • Deckungssumme für Schadenersatz­forderungen aus Personen- und Sachschäden von mindestens fünf Millionen Euro
  • Deckungssumme für Mietsachschäden bei angemieteten Praxisräumen von mindestens einer Million Euro
  • Erste-Hilfe-Leistungen am Unfallort
  • Ärztliche Freundschaftsdienste
  • Dienstliche und gelegentlich außerdienstliche Tätigkeiten
  • Hausbesuche
  • Haftung für Angestellte bei Niederlassung
  • Verlust des Dienstschlüssels
  • Erweiterter Straf­rechtsschutz

Schadenbeispiele: In diesen Fällen springt die Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte ein

  • Behandlungsfehler
    Als Gynäkologe machen Sie einen Fehler bei der Sterilisation einer Patientin, die daraufhin ungewollt schwanger wird. Sie fordert sowohl Schmerzensgeld als auch Unterhalt für das Kind von Ihnen, der ihr von einem Gericht auch zugesprochen wird. Ihre Berufs­haftpflicht­versicherung übernimmt diesen Vermögensschaden bis hin zur Deckungssumme.
  • Allergischer Schock
    Sie verschreiben einem Patienten ein Antibiotikum und vergessen, nach Allergien gegen diese Arzneimittelgruppe zu fragen. Nachdem der Patient das Medikament eingenommen hat, erleidet er einen allergischen Schock und muss im Krankenhaus behandelt werden. Daraufhin fordert die Krankenkasse des Patienten von Ihnen Schadenersatz.
  • Übersehene Verletzung
    Einem Patienten mit Knieschmerzen empfehlen Sie, das Knie zu schonen. Jedoch haben Sie die Schwere der Verletzung falsch eingeschätzt: Es stellt sich heraus, dass ein Band gerissen war und nun schief zusammengewachsen ist. Der Patient muss sich daraufhin einer korrigierenden OP unterziehen. Die Krankenkasse des Patienten fordert Schadenersatz von Ihnen.

Wann zahlt die Berufs­haftpflicht nicht?

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden, die der Arzt selbst erleidet
  • Ggf. spezielle Behandlungen
  • Schäden im Ausland (Je nach Anbieter und Tarif können hier spezielle Regelungen gelten)

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Was kostet Sie eine Haftpflicht­versicherung für Ärzte?

Für jeden Arzt individuell

Eine gute Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte kann bereits ab einem Monatsbeitrag von 18,75 Euro abgeschlossen werden. Grundsätzlich liegen die Kosten einer guten Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte zwischen 225 und 6.500 Euro jährlich – je nach individuellem Risiko. Daher ist es beim Abschluss einer Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte besonders wichtig, das jeweilige Risiko realistisch einzuschätzen und sich im Idealfall von einem Experten beraten zu lassen.

Gerade bei Ärzten kann also zu den Kosten einer Berufs­haftpflicht­versicherung keine pauschale Aussage getroffen werden. Sie werden für jeden Arzt individuell ermittelt und hängen von vielen Einzelfaktoren ab, unter anderem der genauen ärztlichen Tätigkeit, zum Beispiel der Fachrichtung (Zahnarzt), welche Geräte benutzt werden, die Anzahl der Mitarbeiter oder welche weiteren Leistungen mitversichert werden müssen. Auch können für unterschiedliche Bereiche unterschiedlich hohe Deckungssummen gewählt werden, die ebenfalls einen Einfluss auf die Kosten haben.

Was kostet Sie eine Ärzte­haftpflicht­versicherung?

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Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte im Test

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)

AnbieterFocusServiceValue FairnessGesamtwertung von 100
Logo Sparkassen-FinanzgruppeSV Sparkassen­versicherungSehr gut100
Logo VGH VersicherungenVGHSehr gut100
Logo Hiscox SAHiscoxGut83

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Berufs­­haftpflicht­­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Berufs­­haftpflicht­­versicherer im Test (2024)

So wählen Ärzte die richtige Versicherung aus

Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte im Vergleich

Eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte ist unverzichtbar. Der Leistungsumfang und die abgesicherten Risiken müssen dabei individuell zusammengestellt werden. Denn das zu versichernde Risiko kann sich je nach fachlicher Ausrichtung, Angestelltenverhältnis und außerdienstlichen Tätigkeiten stark voneinander unterscheiden.


Benötigte Angaben für den Berufs­haftpflicht-Vergleich

Um eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte beantragen und berechnen zu können, müssen Sie folgende Informationen angeben:

  • Genaue ärztliche Tätigkeit (z. B. Allgemeinarzt)
  • Geschätzter Jahresumsatz
  • Lohn- und Gehaltskosten
  • Gründungsjahr
  • Vorschäden
  • Mitarbeiterzahl
  • Gewünschter Versicherungsbeginn
Icon Geldsack

Ausreichend hohe Deckungssumme wählen

Auch wenn die Bundesärztekammer Ärzte zu einer Berufs­haftpflicht verpflichtet, schreibt sie keine Mindest­versicherungssumme vor. Dennoch ist es besonders wichtig, dass Ärzte zum Schutz der eigenen Existenz auf eine ausreichend hohe Deckungssumme achten.

Erweiterungen je nach ärztlicher Tätigkeit

Je nach ärztlichem Tätigkeitsfeld müssen die Leistungen der Berufs­haftpflicht­versicherung individuell erweitert werden. Ein Chirurg hat beispielsweise ein anderes Risiko als ein Allgemeinmediziner oder ein Zahnarzt. Ein Radiologe muss auf jeden Fall die Nutzung von Röntgengeräten absichern. Übernehmen Sie als Arzt auch fachfremde Aufgaben, die nicht Ihrer Fachrichtung entsprechen, müssen diese gesondert in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden. Solche Leistungserweiterungen sind unter anderem:

  • Ambulante Praxisvertretung
  • Verwendung von Strahlenapparaten und Medizingeräten, insbesondere Röntgenapparate und Lasergeräte
  • Nachhaftung nach Beendigung der Tätigkeit oder Tod des Versicherungsnehmers
  • Gelegentliche Notarzttätigkeiten
  • Gelegentliche Gutachtertätigkeiten
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten
  • Angebot eines Deckungsanschlusses nach Facharztanerkennung für möglichst viele Fachgebiete

Welche Fehler Sie als Arzt auf keinen Fall bei Abschluss einer Berufs­­haftpflicht begehen sollten

lesen
  • Berufsordnung missachten: Eine Berufs­haftpflicht­versicherung ist für Ärzte zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, sie wird allerdings von der Bundesärztekammer für ihre Mitglieder gefordert.
  • Versicherung nicht an Beruf anpassen: Arzt zu sein, ist kein Beruf wie jeder andere. Schließen Sie daher nicht irgendeine Berufs­haftpflicht­versicherung ab, sondern eine, die sich speziell an Ärzte richtet. Passen Sie diese darüber hinaus unbedingt an Ihr berufliches Profil an.
  • Zusatzleistungen nicht nutzen: Mit der Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte sind nur Vermögensschäden abgesichert. Prüfen Sie für sich, ob die Absicherung gegen Personen- oder Sachschäden für Sie ebenso sinnvoll ist. Sie können meist eine Berufs­haftpflicht­versicherung um eine Büro- oder Betriebs­haftpflicht erweitern.
  • Keine Beratung in Anspruch nehmen: Sichern Sie sich als Arzt nicht mit einer Berufs­haftpflicht ab, kann die Ärztekammer Sie nicht nur in Ihrer Berufsausübung einschränken, sondern Sie haften auch mit Ihrem Privatvermögen. Das kann schnell existenzbedrohend werden. Gehen Sie daher am besten auf Nummer sicher, und lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten. So erhöhen Sie die Chancen, dass Sie eine Berufs­haftpflicht finden, die zu Ihrem individuellen Risiko passt.

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Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Vorteile von Spezial­versicherern nutzen

„Spezial­­versicherer bieten den Vorteil, dass sie maßgeschneiderte Lösungen anbieten können. Hinzu kommt, je nach Anbieter, viel Erfahrung mit der Absicherung ärztlicher Haftungsrisiken. Einige Versicherer kooperieren zudem mit spezialisierten Unternehmen, um Ärzten bei der Reduzierung von Haftungsrisiken zur Seite stehen zu können. Oder es werden Kombitarife aus Berufs­­haftpflicht und privater Haftpflicht­­versicherung angeboten.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 2:
Berufs­haftpflicht über den ärztlichen Berufsverband

„Mitglieder von ärztlichen Berufsverbänden können von speziellen Leistungen für die Berufs­haftpflicht für Ärzte profitieren. Sondertarife bieten ihnen passgenaue Versicherungs­lösungen. Dabei schließen die Berufsverbände Kooperationen mit Versicherern und Finanzdienstleistern ab, um ihren Mitgliedern besondere Konditionen bieten zu können. Auch während des medizinischen Studiums können angehende Ärzte sich bereits einem Berufsverband anschließen und von günstigen Tarifen profitieren. Denn gerade in den ersten Praxiseinsätzen müssen notwendige Erfahrungen gesammelt werden.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Experten-Tipp 3:
Auf umfassende Absicherung achten

“Ärzte, die auch außerhalb einer Praxis oder medizinischen Einrichtung tätig sind, benötigen dafür ebenfalls ausreichenden Versicherungsschutz. Die Arzthaftung gilt auch für Behandlungen, die Sie in Vertretung oder als Freundschaftsleistung für Bekannte oder die Familie durchführen. Eine eigene Berufs­haftpflicht­versicherung ist sinnvoll, wenn die Betriebs­haftpflicht Ihres Arbeitgebers (etwa einer Klinik) nicht in jedem Fall leistet oder prinzipiell Schadenersatz­forderungen an die Angestellten weitergereicht werden.”

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 4:
So verhalten Sie sich im Haftungsfall

„Sie als Arzt schulden immer nur die ärztliche Behandlung, nicht jedoch einen Behandlungserfolg! Ein unerwünschtes Behandlungsergebnis zieht also nicht immer automatisch eine Haftung nach sich. Sollten Sie dennoch mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert sein, ist es besonders wichtig, dass Sie den Versicherungsschutz nicht durch Ihr eigenes Verhalten gefährden:

  • Geben Sie gegenüber dem Patienten, seinem Anwalt oder seiner Krankenkasse keine verbindlichen Erklärungen zu Haftungsfragen oder vorzeitige Anerkennungen von Ansprüchen. Warten Sie die Beurteilung der Versicherung und ihrer Experten ab.
  • Unterstützen Sie den Versicherer bei der Aufklärung des Sachverhalts. Dazu müssen Sie die Hintergründe des Behandlungsfehlers erläutern. Bevor Sie jedoch die Patientendaten an den Versicherer weitergeben, müssen Sie die Einwilligung des Patienten einholen – beispielsweise durch eine Schweige­pflichtentbindungserklärung. Auch dürfen Behandlungsunterlagen nur in Kopie versandt werden. Die Originale müssen bei Ihnen verbleiben.“
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Berater

Experten-Tipp 5:
Wann eine Anpassung des Versicherungsschutzes notwendig ist

„Generell ist wichtig, dass Sie bereits bei der Antragstellung sehr genau angeben, welche ärztliche Funktion Sie haben, welche Tätigkeiten versichert werden sollen und wie die Haftungsregelungen mit dem Arbeitgeber sind. Dennoch kann es immer zu Situationen kommen, in denen der Versicherungsschutz angepasst werden muss. Daher sollten Sie den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig mit dem aktuellen ärztlichen Tätigkeitsumfang abgleichen und im Bedarfsfall anpassen. Dies kann unter anderem in folgenden Fällen nötig sein:

  • Facharztanerkennung
  • Ernennung zum Oberarzt oder zum ständigen Vertreter eines leitenden Arztes
  • Ausübung einer Tätigkeit mit Eigenliquidation
  • Eröffnung einer eigenen Praxis
  • Aufnahme einer Belegarzttätigkeit
  • Änderung bei fachlichen Tätigkeitsmerkmalen“
Foto von Benjamin Mai
Berater

Experten-Tipp 6:
Absicherung von Off-Label-Use prüfen

„Der Versicherungsschutz besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen für Off-Label-Use, also für die Verschreibung von Medikamenten gegen Krankheiten, für deren Behandlung diese nicht zugelassen sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die behandelte Krankheit lebensbedrohlich ist, keine andere Behandlung möglich ist und sich Fachkreise einig sind, dass das Medikament eine positive Wirkung zeigt. Wenn Sie daher als Arzt Medikamente off-label verordnen, prüfen Sie, ob dies durch die Versicherung abgedeckt ist.“

Foto von Martin Hacker
Berater

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Katharina Burnus
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