Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte Tarifvergleich, Aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2023)

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Wieso eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte unverzichtbar ist, was Sie beim Leistungsumfang beachten müssen und was diese Versicherung kostet.


Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte schützt bei Schadenersatzansprüchen Dritter, beispielsweise durch Behandlungsfehler.
  • Von der Landesärztekammer ist eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte zwingend vorgeschrieben.
  • Der Leistungsumfang muss immer individuell zusammengestellt und auf die genaue Tätigkeit des Arztes abgestimmt werden.
  • Eine gute Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte kann ab 18,75 € im Monat abgeschlossen werden.

Direkt zum Inhalt

  1. Was macht eine gute Berufs­haftpflicht für Ärzte aus?
  2. Welche Ärzte müssen sich versichern?
  3. Leistungen
  4. Kosten
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Berufs­haftpflicht für Ärzte im Vergleich
  7. Fazit
Foto von Nina Bruckmann
Zuletzt aktualisiert am

Das erwartet Sie hier

Wieso eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte unverzichtbar ist, was Sie beim Leistungsumfang beachten müssen und was diese Versicherung kostet.

Inhalt dieser Seite
  1. Was macht eine gute Berufs­­haftpflicht für Ärzte aus?
  2. Welche Ärzte müssen sich versichern?
  3. Leistungen
  4. Kosten
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Berufs­­haftpflicht für Ärzte im Vergleich
  7. Fazit
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Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte schützt bei Schadenersatzansprüchen Dritter, beispielsweise durch Behandlungsfehler.
  • Von der Landesärztekammer ist eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte zwingend vorgeschrieben.
  • Der Leistungsumfang muss immer individuell zusammengestellt und auf die genaue Tätigkeit des Arztes abgestimmt werden.
  • Eine gute Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte kann ab 18,75 € im Monat abgeschlossen werden.

Was macht eine gute Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte aus?

Eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte ist zwar nicht gesetzlich ver­pflichtend, jedoch verpflichtet die Landesärztekammer ihre Mitglieder in ihrer Berufsordnung zu einer solchen Versicherung. Sie schützt Ärzte vor Schadenersatzansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit ihrer ärztlichen Tätigkeit stehen. Die Kosten der Versicherung werden je nach Arzt, Fachrichtung und sonstigen ärztlichen Tätigkeiten individuell ermittelt. Eine gute Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte kann bereits ab einem Monatsbeitrag von 18,75 € abgeschlossen werden.

Vorteile einer Berufs­haftpflicht für Ärzte

  • Schützt bei Schadenersatzansprüchen durch Behandlungsfehler
  • Absicherung von außerdienstlichem Risiko
  • Absicherung auch ohne aktive Tätigkeit

Heilwesen-Berufs­haftpflicht

Es gibt Versicherer, die ihre Angebote für Ärzte auch als Heilwesen-Berufs­haftpflicht bezeichnen. Dahinter verbirgt sich zunächst eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte. Je nach Anbieter enthalten Heilwesen-Tarife Leistungen für Fachärzte und medizinische Einrichtungen.

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Welche Ärzte brauchen eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte?

Der Beruf des Arztes bringt ein hohes Risiko mit sich. Daher verpflichtet die Bundesärztekammer ihre Mitglieder in ihren Berufsordnungen dazu, eine Berufs­haftpflicht­versicherung abzuschließen. Je nach Bundesland sieht auch die Studienordnung für Medizinstudenten eine Pflicht zur Berufs­haftpflicht vor. Kommt ein Arzt dieser Pflicht nicht nach, kann ein Ruhen der Approbation angeordnet werden. Eine gesetzliche Verpflichtung gibt es jedoch nicht.

Welche Gesetze und Verordnungen allgemein für Ärzte gelten, lesen Sie auf der Webseite der Bundesärztekammer.

Niedergelassene Ärzte

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Bei niedergelassenen Ärzten unterscheidet sich das zu versichernde Risiko je nach Fachbereich. Daher sollten sie darauf achten, dass ihre Berufs­haftpflicht­versicherung ihnen eine risikogerechte Absicherung bietet. Auch sollten Angestellte oder Praxispartner und -vertreter ausreichend abgesichert sein, da der Arzt gegebenenfalls nicht nur für sein eigenes Verschulden haftet. Bei einer guten Berufs­haftpflicht­versicherung können Ärzte in Weiterbildung und Medizinstudenten beitragsfrei mitversichert werden. Zudem ist eine Nachhaftung für die Zeit nach der Praxisaufgabe wichtig. So werden Schäden abgesichert, die während der Vertragslaufzeit der Berufs­haftpflicht entstanden sind, die zum Zeitpunkt der Kündigung jedoch noch nicht feststanden.

Angestellte Ärzte

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Angestellte Ärzte sind generell über ihren Arbeitgeber abgesichert. Dennoch gibt es Deckungslücken, die mit einer eigenen Berufs­haftpflicht­versicherung abgedeckt werden sollten. Und auch außerdienstliche Nebentätigkeiten sind in der Regel nicht Bestandteil der Arbeitgeberdeckung. Zumindest sollte das sogenannte ärztliche Restrisiko versichert sein. Darunter fallen unter anderem Erste-Hilfe-Leistungen am Unfallort, ärztliche Freundschaftsdienste und freiberufliche Notarztdienste. Dies gilt auch für approbierte Ärzte ohne aktive Tätigkeit, weil sie sich beispielsweise in Elternzeit befinden.

Medizinstudenten

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Je nach Bundesland sieht die Studienordnung auch für Medizinstudenten eine Pflicht für eine Berufs­haftpflicht vor. Außerdem sollten sich Medizinstudenten informieren, ob sie während der Famulatur oder dem praktischen Jahr ausreichend über die Versicherung ihres Arbeitgebers abgesichert sind. Krankenhäuser haben beispielsweise nicht immer eine Haftpflicht­versicherung abgeschlossen, die auch Ärzte im Praktikum oder Assistenzärzte mit einschließt. Haben Medizinstudenten ihre Approbation erlangt, müssen sie dieses unverzüglich ihrer Berufs­haftpflicht­versicherung mitteilen, da ab diesem Zeitpunkt ein höheres Risiko vorhanden ist und dieses unbedingt mitversichert werden muss.

Großpraxen

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Für Großpraxen gibt es unter Umständen besondere Versicherungskonzepte. So können Deckungslücken bei Praxisverflechtungen vermieden werden, da alles aus einer Hand kommt und schnell koordiniert und bearbeitet werden kann.

Experten-Tipp:

“Ärzte, die auch außerhalb einer Praxis oder medizinischen Einrichtung tätig sind, benötigen dafür ebenfalls ausreichenden Versicherungsschutz. Die Arzthaftung gilt auch für Behandlungen, die Sie in Vertretung oder als Freundschaftsleistung für Bekannte oder die Familie durchführen. Eine eigene Berufs­haftpflicht­versicherung ist sinnvoll, wenn die Betriebs­haftpflicht Ihres Arbeitgebers (zum Beispiel eine Klinik) nicht in jedem Fall leistet oder prinzipiell Schadenersatzforderungen an die Angestellten weitergereicht werden.”

Foto von Martin Hacker
Signatur von Martin Hacker
Martin Hacker
Berater

Fallbeispiele

Hier finden Sie ausgesuchte Fallbeispiele zu unterschiedlichen Facharztrichtungen, bei denen eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte Ihre Existenz schützt.

Behandlungsfehler

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Als Gynäkologe machen Sie einen Fehler bei der Sterilisation einer Patientin, die daraufhin ungewollt schwanger wird. Sie fordert sowohl Schmerzensgeld als auch Unterhalt für das Kind von Ihnen, der ihr von einem Gericht auch zugesprochen wird. Ihre Berufs­haftpflicht­versicherung übernimmt diesen Vermögensschaden bis hin zur Deckungssumme.

Übersehene Verletzung

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Einem Patienten mit Knieschmerzen empfehlen Sie, das Knie zu schonen. Jedoch haben Sie die Schwere der Verletzung falsch eingeschätzt und es stellt sich heraus, dass ein Band gerissen war und nun schief zusammengewachsen ist. Der Patient muss sich daraufhin einer korrigierenden OP unterziehen. Die Krankenkasse des Patienten fordert Schadenersatz von Ihnen.

Allergischer Schock

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Sie verschreiben einem Patienten ein Antibiotika und vergessen, nach Allergien gegen diese Arzneimittelgruppe zu fragen. Nachdem der Patient das Medikament eingenommen hat, erleidet er einen allergischen Schock und muss im Krankenhaus behandelt werden. Daraufhin fordert die Krankenkasse des Patienten von Ihnen Schadenersatz.

Verhalten des Arztes im Haftungsfall

In den letzten Jahren ist die Anzahl und Höhe der Schadenersatzforderungen gegenüber Ärzten immer weiter gestiegen. Statistisch gesehen wird jeder Arzt alle sieben Jahre mit dem Vorwurf konfrontiert, einen Behandlungsfehler begangen zu haben. Aber auch Aufklärungs- und Dokumentationsfehler können zu Schadenersatzansprüchen führen. In diesen Fällen ist besonders wichtig, dass der Versicherungsschutz nicht durch das eigene Verhalten gefährdet wird.

Behandlungserfolg

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Der Arzt schuldet immer nur die ärztliche Behandlung, nicht jedoch einen Behandlungserfolg. Ein unerwünschtes Behandlungsergebnis zieht also nicht immer automatisch eine Haftung nach sich.

Keine verbindlichen Erklärungen

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Es dürfen gegenüber dem Patienten, seinem Anwalt oder seiner Krankenkasse keine verbindlichen Erklärungen zu Haftungsfragen oder vorzeitige Anerkennungen von Ansprüchen abgegeben werden. Es muss die Beurteilung der Versicherung und ihrer Experten abgewartet werden.

Versicherer unterstützen

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Der Versicherer muss bei der Aufklärung des Sachverhalts unterstützt werden. Dazu müssen die Hintergründe des Behandlungsfehlers erläutert werden. Bevor jedoch die Patientendaten an den Versicherer weitergegeben werden, muss die Einwilligung des Patienten eingeholt werden – beispielsweise durch eine Schweige­pflichtentbindungserklärung. Auch dürfen Behandlungsunterlagen nur in Kopie versandt werden. Die Originale müssen beim Arzt bleiben.

Das leistet die Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte

Diese Leistungen sollten enthalten sein

Bei der Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte muss der Leistungsumfang immer individuell zusammengestellt werden. Welche Gefahren genau abgesichert werden, richtet sich nach der genauen Tätigkeit des jeweiligen Arztes. Es ist hier besonders wichtig, dass die Absicherung und die risikogerechte Deckungssumme ausreichend hoch sind, damit keine Deckungslücken entstehen.

Die Standardabsicherung für Mediziner greift bei gesetzlichen Schadenersatzansprüchen im Personen-, Sach- und Vermögenschadenbereich, die im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit stehen. Zudem wird die Rechtslage geprüft und unberechtigte Ansprüche abgewehrt. So wird der Arzt vor finanziellen Folgen und Vermögensverlusten geschützt. Mehr Informationen zu den allgemeinen Leistungen der Berufs­haftpflicht­versicherung finden Sie hier:

Leistungen der Berufs­haftpflicht­versicherung

Die wichtigsten Leistungen im Überblick

  • Deckungssumme für Personen- und Sachschäden von mindestens 5 Millionen Euro
  • Deckungssumme für Mietsachschäden bei angemieteten Praxisräumen von mindestens 1 Millionen Euro
  • Erste-Hilfe-Leistungen am Unfallort
  • Ärztliche Freundschaftsdienste
  • Dienstliche und gelegentlich außerdienstliche Tätigkeiten
  • Hausbesuche
  • Haftung für Angestellte bei Niederlassung
  • Verlust des Dienstschlüssels
  • Erweiterter Straf­rechtsschutz

Mindest­versicherungssumme

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Auch wenn es sich bei der Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte um eine Pflicht­versicherung handelt, schreiben die Berufsverbände keine Mindest­versicherungssumme vor. Daher ist es besonders wichtig, dass Ärzte zum Schutz der eigenen Existenz auf eine ausreichend hohe Deckungssumme achten.

Off-Label-Use

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Bei der Verschreibung von Medikamenten gegen Krankheiten, für deren Behandlung diese nicht zugelassen sind (Off-Label-Use) besteht der Versicherungsschutz nur unter bestimmten Voraussetzungen. Beispielsweise wenn die behandelte Krankheit lebensbedrohlich ist, keine andere Behandlung möglich ist und man sich in Fachkreisen einig ist, dass das Medikament eine positive Wirkung zeigt.

Erweiterungen je nach ärztlicher Tätigkeit

Je nach ärztlichem Tätigkeitsfeld müssen die Leistungen der Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte individuell erweitert werden. Ein Chirurg hat beispielsweise ein anderes Risiko als ein Allgemeinmediziner oder ein Zahnarzt. Ein Radiologe muss auf jeden Fall die Nutzung von Röntgengeräten absichern, Übernimmt ein Arzt auch fachfremde Aufgaben, die nicht seiner Fachrichtung entsprechen, müssen diese gesondert in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden. Solche Leistungserweiterungen sind unter anderem:

  • Ambulante Praxisvertretung
  • Verwendung von Strahlenapparaten und Medizingeräten, insbesondere Röntgenapparate und Lasergeräte
  • Nachhaftung nach Beendigung der Tätigkeit oder Tod des Versicherungsnehmers
  • Gelegentliche Notarzttätigkeiten
  • Gelegentliche Gutachtertätigkeiten
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten
  • Angebot eines Deckungsanschlusses nach Facharztanerkennung für möglichst viele Fachgebiete

Wann ist eine Anpassung des Versicherungsschutzes notwendig?

Generell ist wichtig, dass bereits bei der Antragstellung sehr genau angegeben wird, welche ärztliche Funktion man hat und welche Tätigkeiten versichert werden sollen sowie die Haftungsregelungen mit dem Arbeitgeber. Dennoch kann es immer zu Situationen kommen, in denen der Versicherungsschutz angepasst werden muss. Daher sollte der eigene Versicherungsschutz regelmäßig mit dem aktuellen ärztlichen Tätigkeitsumfang abgeglichen und im Bedarfsfall angepasst werden. Dies kann unter anderem in folgenden Fällen nötig sein:

  • Facharztanerkennung
  • Ernennung zum Oberarzt oder zum ständigen Vertreter eines leitenden Arztes
  • Ausübung einer Tätigkeit mit Eigenliquidation
  • Eröffnung einer eigenen Praxis
  • Aufnahme einer Belegarzttätigkeit
  • Änderung bei fachlichen Tätigkeitsmerkmalen

Das kostet eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte

Für jeden Arzt individuell

Gerade bei Ärzten kann zu den Kosten einer Berufs­haftpflicht­versicherung keine pauschale Aussage getroffen werden. Die Kosten werden für jeden Arzt individuell ermittelt und hängen von sehr vielen Einzelfaktoren ab wie beispielsweise der genauen ärztlichen Tätigkeit, welche Geräte benutzt werden, die Anzahl der Mitarbeiter oder welche weiteren Leistungen mitversichert werden müssen. Auch können für unterschiedliche Bereiche unterschiedlich hohe Deckungssummen gewählt werden, die ebenfalls einen Einfluss auf die Kosten haben.

Grundsätzlich liegen die Kosten einer guten Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte zwischen 225 und 6.500 Euro jährlich – je nach individuellem Risiko. Daher ist es beim Abschluss einer Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte besonders wichtig, das jeweilige Risiko realistisch einzuschätzen und sich im Idealfall von einem Experten beraten zu lassen.

Spezial­versicherer

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Spezial­versicherer bieten den Vorteil, dass sie maßgeschneiderte Lösungen anbieten können. Hinzu kommt, je nach Anbieter, viel Erfahrung mit der Absicherung ärztlicher Haftungsrisiken. Einige Versicherer kooperieren zudem mit spezialisierten Unternehmen, um Ärzten bei der Reduzierung von Haftungsrisiken zur Seite stehen zu können. Oder es werden Kombitarife aus Berufs­haftpflicht und privater Haftpflicht­versicherung angeboten.

Was kostet Sie als Arzt eine Berufs­haftpflicht­versicherung?

Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.

Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte: Testsieger (2023)

Die Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte muss sehr genau auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden. Daher sind pauschale Tests zu dieser Versicherung nur sehr schwer durchzuführen. Zudem können allgemeine Testergebnisse nicht auf alle Berufsgruppen übertragen werden. Wie Berufs­haftpflicht­versicherungen genau getestet werden und alle aktuellen Testergebnisse finden Sie hier:

Testergebnisse 2023 im Überblick

Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte vergleichen

Die passende Berufs­haftpflicht für Ärzte finden

Eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte ist unverzichtbar. Da der Leistungsumfang und die abgesicherten Risiken sehr individuell zusammengestellt werden müssen ist es besonders wichtig, auch den richtigen Anbieter der Berufs­haftpflicht­versicherung für sich zu finden.

Denn das zu versichernde Risiko kann sich je nach fachlicher Ausrichtung, Angestelltenverhältnis und außerdienstlichen Tätigkeiten stark voneinander unterscheiden. Worauf Sie im allgemeinen beim Vergleich einer Berufs­haftpflicht­versicherung achten sollten, erfahren Sie hier:

Berufs­haftpflicht­versicherungen vergleichen


Benötigte Angaben für den Vergleich

Um eine Beantragung und Berechnung einer Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte durchführen zu können, werden unter anderem folgende Informationen benötigt:

  • Genaue ärztliche Tätigkeit
  • Geschätzter Jahresumsatz
  • Lohn- und Gehaltskosten
  • Gründungsjahr
  • Vorschäden
  • Mitarbeiterzahl
  • Gewünschter Versicherungsbeginn

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Fazit

Auch wenn eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, ist sie dennoch für die Ausübung des Berufes ver­pflichtend. Gerade bei der ärztlichen Tätigkeit können durch unter anderem Behandlungsfehler Vermögensschäden in empfindlicher Höhe entstehen. Daher sollten Ärzte zur Existenzsicherung besonders sorgfältig bei der Wahl ihrer Berufs­haftpflicht­versicherung und der zu versichernden Risiken sein. Außerdem sollten sie regelmäßig prüfen, ob der Leistungsumfang ihrer Versicherung noch immer alle ihre ärztlichen Tätigkeiten abdeckt. Die Kosten einer Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte kalkulieren sich dementsprechend sehr individuell.


Berufs­haftpflicht über den ärztlichen Berufsverband

Mitglieder von ärztlichen Berufsverbänden können von speziellen Leistungen für die Berufs­haftpflicht für Ärzte profitieren. Sondertarife bieten ihnen passgenaue Versicherungs­lösungen. Dabei schließen die Berufsverbände Kooperationen mit Versicherern und Finanzdienstleistern ab, um ihre Mitgliedern besondere Konditionen bieten zu können. Auch während des medizinischen Studiums können angehende Ärzte sich bereits einem Berufsverband anschließen und von günstigen Tarifen profitieren. Denn gerade in den ersten Praxiseinsätzen müssen notwendige Erfahrungen gesammelt werden.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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