Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was Ärzte über eine Berufshaftpflichtversicherung wissen sollten, was Sie beim Leistungsumfang beachten müssen und was diese Versicherung kostet.
Inhalt dieser SeiteWas muss ein Arzt über die Berufshaftpflicht wissen?
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Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt niedergelassene und angestellte Ärzte sowie Medizinstudenten vor finanziellen Risiken, die durch berufliche Fehler, etwa eine falsche Behandlung, Aufklärung oder Dokumentation entstehen.
Ärzte, Zahnärzte, Tiermediziner und Heilnebenberufe profitieren von Spezialtarifen, die mit ihren Leistungen eigens auf die Bedingungen des Heilwesens zugeschnitten sind. Diese Produkte können Sie unter dem Namen „Heilwesenhaftpflicht“, „Arzthaftpflicht“ oder „Berufs-/Betriebshaftpflicht für Heilberufe“ abschließen. Lassen Sie sich nicht verwirren: Ärzte benötigen zwar eine Berufshaftpflichtversicherung. Das versicherungstechnische Produkt, welches dahintersteckt, ist die Betriebshaftpflichtversicherung (gewerbliche Haftpflichtversicherung.
Ärztekammer: Versicherungspflicht für Mitglieder
Eine entsprechende Haftpflichtversicherung ist für Ärzte zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, die Bundesärztekammer verpflichtet aber seine Mitglieder in ihren Berufsordnungen dazu, eine abzuschließen. Kommt ein Arzt dieser Pflicht nicht nach, kann angeordnet werden, dass seine Approbation ruhen muss. Je nach Bundesland sieht auch die Studienordnung für Medizinstudenten eine Pflicht zur Berufshaftpflicht vor. Somit ist eine Berufshaftpflicht eine wichtige Versicherung für Ärzte.
Was deckt die Arzthaftpflicht ab?
Erleidet eine Person durch den Fehler eines Arztes einen finanziellen Schaden (Vermögensschaden), kann sie Schadenersatz fordern. Bei gerechtfertigten Forderungen leistet die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte. Sie wehrt darüber hinaus auch unberechtigte Forderungen ab. Entscheidend dafür ist, dass der Schaden im Rahmen der beruflichen Tätigkeit des Arztes entstanden ist. Die Haftpflichtversicherung für Mediziner und Heilberufe deckt in der Regel auch Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden, die infolge von Personen- und Sachschäden entstehen, ab.
Warum brauchen gerade Ärzte eine gute Haftpflichtversicherung?
13.059 vermutete Behandlungsfehler hat der Medizinische Dienst 2022 fachärztlich begutachtet. In 5.917 Fällen hatte der Patient Aussicht auf Schadenersatz (Quelle: Medizinischer Dienst). Schadenersatzforderungen aufgrund ärztlicher Kunstfehler können schnell in die Millionenhöhe gehen. Der Arzt haftet dann gegenüber dem Patienten persönlich und mit seinem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe. Das kann schnell existenzbedrohend werden. Eine Berufshaftpflichtversicherung sichert Mediziner nicht nur gegen diese finanziellen Folgen von Schadenersatzforderungen ab, sondern wehrt auch unberechtigte Forderungen ab. Als Arzt sollten Sie aber nur eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, die auf die besonderen Risiken und Bedürfnisse von Ärzten je nach Berufsgruppe und Fachrichtung zugeschnitten ist.
Wer braucht eine Berufshaftpflicht?
Niedergelassene Ärzte
Niedergelassene Ärzte haften unter Umständen nicht nur für ihr eigenes Verschulden. Daher sollten auch Angestellte oder Praxispartner und -vertreter ausreichend abgesichert sein. Bei einer guten Berufshaftpflichtversicherung können Ärzte in Weiterbildung und Medizinstudenten beitragsfrei mitversichert werden. Zudem ist eine Nachhaftung für die Zeit nach der Praxisaufgabe wichtig. So werden Schäden abgesichert, die während der Vertragslaufzeit der Berufshaftpflicht entstanden sind, die zum Zeitpunkt der Kündigung jedoch noch nicht feststanden.
Angestellte Ärzte
Angestellte Ärzte sind generell über ihren Arbeitgeber abgesichert. Dennoch gibt es Deckungslücken, die mit einer eigenen Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt werden sollten. Und auch außerdienstliche Nebentätigkeiten sind in der Regel nicht über den Arbeitgeber versichert. Zumindest sollte das sogenannte ärztliche Restrisiko versichert sein. Darunter fallen unter anderem Erste-Hilfe-Leistungen am Unfallort, ärztliche Freundschaftsdienste und freiberufliche Notarztdienste. Dies gilt auch für approbierte Ärzte ohne aktive Tätigkeit, weil sie sich beispielsweise in Elternzeit befinden.
Medizinstudenten
Je nach Bundesland sieht die Studienordnung auch für Medizinstudenten eine Pflicht für eine Berufshaftpflicht vor. Außerdem sollten sich Medizinstudenten informieren, ob sie während der Famulatur oder dem praktischen Jahr ausreichend über die Versicherung ihres Arbeitgebers abgesichert sind. Krankenhäuser haben beispielsweise nicht immer eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die auch Ärzte im Praktikum oder Assistenzärzte einschließt. Haben Medizinstudenten ihre Approbation erlangt, müssen sie dieses unverzüglich ihrer Berufshaftpflichtversicherung mitteilen, da ab diesem Zeitpunkt ein höheres Risiko vorhanden ist und dieses unbedingt mitversichert werden muss.
Großpraxen
Für Großpraxen gibt es unter Umständen besondere Versicherungskonzepte. So können Deckungslücken bei Praxisverflechtungen vermieden werden, da alles aus einer Hand kommt und schnell koordiniert und bearbeitet werden kann.
Vorteile einer Berufshaftpflicht für Ärzte
Was deckt eine gute Ärztehaftpflicht ab und was nicht?
Diese Leistungen sollten enthalten sein
Die Leistungen einer Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte müssen immer individuell zusammengestellt werden. Welche Gefahren genau abgesichert werden, richtet sich nach der genauen Tätigkeit des jeweiligen Arztes. Wichtig ist, dass Sie die Deckungssumme ausreichend hoch wählen, damit keine Deckungslücken entstehen.
Die Standardabsicherung für Mediziner greift bei gesetzlichen Schadenersatzansprüchen aus Vermögensschäden, Sachschäden und insbesondere aus Personenschäden, die im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit stehen. Zudem prüft die Berufshaftpflichtversicherung die Rechtslage und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. So werden Sie als Arzt vor finanziellen Folgen und Vermögensverlusten geschützt. Mehr Informationen zu den allgemeinen Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung finden Sie hier:
Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung
Die wichtigsten Leistungen im Überblick
Schadenbeispiele: In diesen Fällen springt die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte ein
Wann zahlt die Berufshaftpflicht nicht?
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Was kostet Sie eine Haftpflichtversicherung für Ärzte?
Für jeden Arzt individuell
Eine gute Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte kann bereits ab einem Monatsbeitrag von 18,75 Euro abgeschlossen werden. Grundsätzlich liegen die Kosten einer guten Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte zwischen 225 und 6.500 Euro jährlich – je nach individuellem Risiko. Daher ist es beim Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte besonders wichtig, das jeweilige Risiko realistisch einzuschätzen und sich im Idealfall von einem Experten beraten zu lassen.
Gerade bei Ärzten kann also zu den Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung keine pauschale Aussage getroffen werden. Sie werden für jeden Arzt individuell ermittelt und hängen von vielen Einzelfaktoren ab, unter anderem der genauen ärztlichen Tätigkeit, zum Beispiel der Fachrichtung (Zahnarzt), welche Geräte benutzt werden, die Anzahl der Mitarbeiter oder welche weiteren Leistungen mitversichert werden müssen. Auch können für unterschiedliche Bereiche unterschiedlich hohe Deckungssummen gewählt werden, die ebenfalls einen Einfluss auf die Kosten haben.
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Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte im Test
Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)
Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Berufshaftpflichtversicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:
Alle Berufshaftpflichtversicherer im Test (2024)
So wählen Ärzte die richtige Versicherung aus
Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte im Vergleich
Eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte ist unverzichtbar. Der Leistungsumfang und die abgesicherten Risiken müssen dabei individuell zusammengestellt werden. Denn das zu versichernde Risiko kann sich je nach fachlicher Ausrichtung, Angestelltenverhältnis und außerdienstlichen Tätigkeiten stark voneinander unterscheiden.
Benötigte Angaben für den Berufshaftpflicht-Vergleich
Um eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte beantragen und berechnen zu können, müssen Sie folgende Informationen angeben:
Ausreichend hohe Deckungssumme wählen
Auch wenn die Bundesärztekammer Ärzte zu einer Berufshaftpflicht verpflichtet, schreibt sie keine Mindestversicherungssumme vor. Dennoch ist es besonders wichtig, dass Ärzte zum Schutz der eigenen Existenz auf eine ausreichend hohe Deckungssumme achten.
Erweiterungen je nach ärztlicher Tätigkeit
Je nach ärztlichem Tätigkeitsfeld müssen die Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung individuell erweitert werden. Ein Chirurg hat beispielsweise ein anderes Risiko als ein Allgemeinmediziner oder ein Zahnarzt. Ein Radiologe muss auf jeden Fall die Nutzung von Röntgengeräten absichern. Übernehmen Sie als Arzt auch fachfremde Aufgaben, die nicht Ihrer Fachrichtung entsprechen, müssen diese gesondert in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden. Solche Leistungserweiterungen sind unter anderem:
Welche Fehler Sie als Arzt auf keinen Fall bei Abschluss einer Berufshaftpflicht begehen sollten
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Wichtige Tipps unserer Experten für Sie
Experten-Tipp 1:
Vorteile von Spezialversicherern nutzen
„Spezialversicherer bieten den Vorteil, dass sie maßgeschneiderte Lösungen anbieten können. Hinzu kommt, je nach Anbieter, viel Erfahrung mit der Absicherung ärztlicher Haftungsrisiken. Einige Versicherer kooperieren zudem mit spezialisierten Unternehmen, um Ärzten bei der Reduzierung von Haftungsrisiken zur Seite stehen zu können. Oder es werden Kombitarife aus Berufshaftpflicht und privater Haftpflichtversicherung angeboten.“
Experten-Tipp 2:
Berufshaftpflicht über den ärztlichen Berufsverband
„Mitglieder von ärztlichen Berufsverbänden können von speziellen Leistungen für die Berufshaftpflicht für Ärzte profitieren. Sondertarife bieten ihnen passgenaue Versicherungslösungen. Dabei schließen die Berufsverbände Kooperationen mit Versicherern und Finanzdienstleistern ab, um ihren Mitgliedern besondere Konditionen bieten zu können. Auch während des medizinischen Studiums können angehende Ärzte sich bereits einem Berufsverband anschließen und von günstigen Tarifen profitieren. Denn gerade in den ersten Praxiseinsätzen müssen notwendige Erfahrungen gesammelt werden.“
Experten-Tipp 3:
Auf umfassende Absicherung achten
“Ärzte, die auch außerhalb einer Praxis oder medizinischen Einrichtung tätig sind, benötigen dafür ebenfalls ausreichenden Versicherungsschutz. Die Arzthaftung gilt auch für Behandlungen, die Sie in Vertretung oder als Freundschaftsleistung für Bekannte oder die Familie durchführen. Eine eigene Berufshaftpflichtversicherung ist sinnvoll, wenn die Betriebshaftpflicht Ihres Arbeitgebers (etwa einer Klinik) nicht in jedem Fall leistet oder prinzipiell Schadenersatzforderungen an die Angestellten weitergereicht werden.”
Experten-Tipp 4:
So verhalten Sie sich im Haftungsfall
„Sie als Arzt schulden immer nur die ärztliche Behandlung, nicht jedoch einen Behandlungserfolg! Ein unerwünschtes Behandlungsergebnis zieht also nicht immer automatisch eine Haftung nach sich. Sollten Sie dennoch mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert sein, ist es besonders wichtig, dass Sie den Versicherungsschutz nicht durch Ihr eigenes Verhalten gefährden:
Experten-Tipp 5:
Wann eine Anpassung des Versicherungsschutzes notwendig ist
„Generell ist wichtig, dass Sie bereits bei der Antragstellung sehr genau angeben, welche ärztliche Funktion Sie haben, welche Tätigkeiten versichert werden sollen und wie die Haftungsregelungen mit dem Arbeitgeber sind. Dennoch kann es immer zu Situationen kommen, in denen der Versicherungsschutz angepasst werden muss. Daher sollten Sie den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig mit dem aktuellen ärztlichen Tätigkeitsumfang abgleichen und im Bedarfsfall anpassen. Dies kann unter anderem in folgenden Fällen nötig sein:
Experten-Tipp 6:
Absicherung von Off-Label-Use prüfen
„Der Versicherungsschutz besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen für Off-Label-Use, also für die Verschreibung von Medikamenten gegen Krankheiten, für deren Behandlung diese nicht zugelassen sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die behandelte Krankheit lebensbedrohlich ist, keine andere Behandlung möglich ist und sich Fachkreise einig sind, dass das Medikament eine positive Wirkung zeigt. Wenn Sie daher als Arzt Medikamente off-label verordnen, prüfen Sie, ob dies durch die Versicherung abgedeckt ist.“
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