Berufs­unfähigkeits­­versicherung für Manager und Geschäftsführer Sparen Sie bis zu 580 € jährlich durch die kostenfreie Beratung unserer Experten.

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Was Manager und Geschäftsführer über die Berufs­unfähigkeits­versicherung wissen sollten, was sie kostet und wie Sie die optimale Absicherung finden.

Inhalt dieser Seite
  1. Was sollten Sie über die BU wissen?
  2. Warum brauchen Führungskräfte eine gute BU?
  3. Kosten (inkl. Beispiel)
  4. Was leistet eine gute BU?
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Die richtige BU finden
  7. Tipps unserer Experten
  8. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) zahlt eine monatliche Rente, wenn Geschäftsführer oder Manager ihren Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht mehr ausüben können.
  • Für Führungskräfte ist besonders wichtig, dass die eigene Tätigkeit detailliert beschrieben und eine abstrakte Verweisung im Vertrag ausgeschlossen wird.
  • Bei Geschäftsführern mit unternehmerischer Verantwortung kann eine Umorganisationsklausel dazu führen, dass Leistungen abgelehnt werden – diese sollte idealerweise nicht enthalten sein.
  • Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für Manager und Geschäftsführer ist bereits ab 220 € im Monat erhältlich.
  • Lassen Sie sich kostenfrei von unserem Partner von Buddenbrock zur passenden Berufs­unfähigkeits­­versicherung beraten – empfohlen von Finanztip.

Was muss ein Geschäftsführer oder Manager über die Berufs­unfähigkeits­versicherung wissen?

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Geschäftsführer und Manager tragen viel Verantwortung und sind dabei in der Regel auf ihre berufliche Leistungsfähigkeit angewiesen. Anders als angestellte Arbeitnehmer haben sie häufig keinen gesetzlichen Schutz bei Berufs­unfähigkeit. Das bedeutet: Wenn sie ihren Beruf krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr ausüben können, erhalten sie in der Regel keine staatliche Absicherung. Umso wichtiger ist eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU), die im Ernstfall eine monatliche Rente zahlt und so den gewohnten Lebensstandard sichert.

Icon Aktentasche

Worauf Sie achten sollten

Besonders bei Führungskräften kommt es auf eine passgenaue Absicherung an. Die Versicherer prüfen genau, welche Aufgaben ein Geschäftsführer oder Manager konkret ausübt – deshalb ist eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung im Antrag wichtig. Die Berufs­unfähigkeitsrente sollte außerdem ausreichend hoch sein, sodass sie den Verlust des in der Regel hohen Einkommens ausgleicht – in der Regel 60 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens. Auch regelmäßige Entnahmen, Tantiemen oder Bonuszahlungen sollten berücksichtigt werden. Achten Sie zudem darauf, dass eine sogenannte Umorganisationsklausel nicht enthalten ist: Sie erlaubt dem Versicherer, eine Leistung abzulehnen, wenn sich die beruflichen Aufgaben durch Umstrukturierung anpassen ließen – was bei Geschäftsführern häufig unterstellt wird.

Da die Berufs­unfähigkeits­versicherung ein sehr komplexes Thema ist, empfehlen wir Ihnen, sich umfassend darüber zu informieren und im Anschluss eine professionelle Beratung durch unsere Fachexperten in Anspruch zu nehmen. So stellen Sie sicher, dass Sie die ideale Absicherung finden, die auf Ihr Berufsbild angepasst ist.

Mit uns die ideale Berufs­unfähigkeits­versicherung finden

Gemeinsam mit unserem von Finanztip empfohlenen Partner von Buddenbrock können wir Ihnen kostengünstige und leistungsstarke Berufs­unfähigkeits­versicherungen anbieten:

  • Von Finanztip empfohlener Service
  • Vereinfachte Gesundheitsfragen
  • Besonders günstige Einstiegsbeiträge für junge Leute

Warum brauchen gerade Geschäftsführer eine gute BU?

Aufgrund der hohen Verantwortung sinnvoll

Geschäftsführer und Manager tragen unternehmerische, finanzielle und personelle Verantwortung. Gleichzeitig stehen sie unter Leistungsdruck und sind oft persönlich auf ihr Einkommen angewiesen. Eine Berufs­unfähigkeit – ob durch Krankheit, Unfall oder psychische Belastung – kann daher gravierende Folgen haben. Gerade diese Berufsgruppe ist besonders angewiesen auf eine zuverlässige und individuell zugeschnittene Absicherung.

Ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung sinnvoll?

Diese Risiken bestehen für Geschäftsführer und Manager

  • Kein gesetzlicher Schutz
    Wer als Geschäftsführer gilt oder als leitender Angestellter hohe Verantwortung trägt, ist oft von der gesetzlichen Renten­versicherung befreit und damit im Falle einer Berufs­unfähigkeit nicht über die Erwerbsminderungs­rente abgesichert.
  • Hohes Einkommensrisiko
    Monatliche Ausfälle können schnell existenzbedrohend werden, da das Einkommen meist aus variablen Bestandteilen besteht (etwa Boni, Tantiemen, Gewinnausschüttungen).
  • Komplexe Tätigkeit
    Führungskräfte üben keine standardisierten Berufe aus. Deshalb greifen pauschale Tarife der Berufs­unfähigkeits­versicherung oft nicht zuverlässig.
  • Verantwortung gegenüber Familie und Unternehmen
    Die berufliche Rolle hat oft direkte Auswirkungen auf die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens.

Typische Einkommensverluste bei Berufs­unfähigkeit

Ohne eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung droht schnell eine vollständige Einkommenslücke – oft mit langfristigen finanziellen Konsequenzen.

PositionMonatliches EinkommenEinkommen bei BU ohne AbsicherungMonatliche Versorgungslücke
Geschäftsführer (GmbH)8.000 €0 €8.000 €
Manager mit variabler Vergütung10.000 €1.000 € (max. durch private Rücklagen)9.000 €

Vorteile einer guten BU für Geschäftsführer und Manager

  • Monatliche Rente ab 50 Prozent Berufs­unfähigkeit
  • Versichert ist in der Regel immer der aktuelle Beruf
  • Ausschluss der abstrakten Verweisung
  • Ausschluss oder Einschränkung der Umorganisationsklausel
  • Möglichkeit zur Nach­versicherung bei höherem Absicherungsbedarf (steigendes Gehalt, Nachwuchs, Heirat) ohne erneute Gesundheitsprüfung

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Was kostet Sie eine BU?

Rechenbeispiel:
BU für Gesellschafter-Geschäftsführer

  • Alter bei Abschluss: 40 Jahre
  • Schlussalter: 67 Jahre
  • Beruf: Geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH
  • Höhe der Berufs­unfähigkeitsrente: 4.000 Euro
  • Keine Vor­erkrankungen
TarifvarianteBeitrag pro MonatBemerkung
Basisschutzca. 220 €Standardbedingungen, günstiger Tarif
Topschutz mit Verzicht auf abstrakte Verweisungca. 270 €Bessere Leistungen, mehr Sicherheit
Premiumtarif ohne Umorganisationsklauselca. 310 €Maßgeschneidert für Geschäftsführer
Mit 2 % Leistungsdynamik und 3 % Beitragsdynamik. Hinweis: Die Beiträge können je nach Alter, Gesundheitszustand, Tarifmerkmalen und Versicherer stark variieren.

Wovon hängen die Kosten ab?

Die Beitragshöhe richtet sich vor allem nach:

  • Alter und Gesundheitszustand bei Antragstellung
  • Beruflicher Tätigkeit und Verantwortung (zum Beispiel Personalführung, Reisetätigkeit)
  • Gefährliche Hobbys
  • Höhe der gewünschten Berufs­unfähigkeitsrente
  • Versicherungsdauer (etwa bis 65 oder 67 Jahre)
  • Dynamik und Zusatzbausteinen (Leistungsdynamik, Karenzzeit, Beitragsbefreiung)

Was kostet eine Berufs­unfähigkeits­versicherung?


Individuelle Gestaltung spart Beiträge

Für rund 250 bis 300 Euro im Monat lässt sich eine solide Berufs­unfähigkeits­versicherung mit 4.000 Euro monatlicher Berufs­unfähigkeitsrente abschließen – vorausgesetzt, der Gesundheitszustand ist gut und die Ausgestaltung ist sinnvoll gewählt. Mit einer maßgeschneiderten Absicherung zahlen Sie jedoch nur für das, was Sie wirklich brauchen und vermeiden gleichzeitig gefährliche Leistungslücken. So sichern Sie sich nicht nur einen besseren Schutz, sondern sparen auf lange Sicht auch bares Geld.

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Was leistet eine gute BU für Führungskräfte?

Wichtige Leistungen

  • Monatliche Rente ab 50 Prozent Berufs­unfähigkeit
    Die Versicherung zahlt, wenn Sie Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können – unabhängig davon, ob die Ursache körperlich oder psychisch ist.
  • Konkrete Leistungsprüfung auf Basis Ihrer tatsächlichen Tätigkeit
    Die Beurteilung erfolgt anhand Ihrer realen Aufgaben – nicht anhand Ihres Berufs in der Stellenbeschreibung oder in der Theorie. Wenn Sie jemals Ihren Beruf wechseln sollten, müssen Sie dies in der Regel dem Versicherer nicht mitteilen.
  • Beitragsbefreiung im Leistungsfall
    Während Sie berufsunfähig sind, müssen keine Beiträge mehr gezahlt werden – Ihre Absicherung bleibt dennoch bestehen.
  • Leistungsdynamik
    Die vereinbarte Berunfsunfähigkeitsrente steigt im Leistungsfall jährlich an, um Kaufkraftverluste durch Inflation auszugleichen.
  • Nach­versicherungsgarantie
    Sie können Ihre Absicherung bei Gehaltserhöhungen oder beruflichen Veränderungen durch die sogenannte Nach­versicherungsgarantie ohne neue Gesundheitsprüfung anpassen.
  • Weltweiter Versicherungsschutz
    Eine gute Berufs­unfähigkeits­versicherung schützt Sie auch bei längeren Auslandsaufenthalten oder internationaler Tätigkeit.

Wichtige Klauseln für Geschäftsführer

Icon Halbkreis mit Pfeil

Verzicht auf abstrakte Verweisung

  • Führungskräfte dürfen nicht auf einen „anderen zumutbaren Beruf“ verwiesen werden – auch nicht, wenn sie theoretisch eine andere Tätigkeit ausüben könnten.
Icon offener Karton

Verzicht oder Einschränkung der Umorganisationsklausel

  • Die Versicherung darf keine Leistungen verweigern, nur weil Sie Ihre Tätigkeit im Unternehmen eventuell umorganisieren könnten.

Klauseln und Regelungen der BU im Überblick

Schutz auch bei psychischen Erkrankungen

Eine gute Berufs­unfähigkeits­versicherung ist die einzige private Versicherung, die auch bei psychischen Erkrankungen zuverlässig leistet – vorausgesetzt, es bestehen keine vertraglichen Ausschlüsse. Für Geschäftsführer und Manager ist das besonders relevant: Dauerhafter Leistungsdruck, hohe Verantwortung und die ständige Erreichbarkeit erhöhen das Risiko für Erkrankungen wie Burn-out, Depressionen oder Angststörungen deutlich. Psychische Ursachen zählen inzwischen zu den häufigsten Ursachen für Berufs­unfähigkeit – gerade bei Menschen in leitender Position. Umso wichtiger ist es, mit einer Berufs­unfähigkeits­versicherung gezielt auch dieses Risiko abzusichern und sich vor finanziellen Folgen zu schützen.

BU und psychische Erkrankungen

Berufs­unfähigkeits­versicherung für Manager und Geschäftsführer im Test

Wir haben für Sie aktuelle Testergebnisse, Rankings und Kundenbewertungen zu Anbietern der Berufs­unfähigkeits­versicherung zusammengetragen und ausgewertet. Auch wenn kein Testbericht mit einem Fokus auf Geschäftsführer vorliegt, wurden die besten Anbieter für beispielsweise Selbständige oder kaufmännische Berufe untersucht und auch allgemeine Ergebnisse und Expertentipps bieten bei der Suche nach der besten Versicherung Orientierung.

Ausschnitt der aktuellen Testsieger für alle Berufe (2025)

AnbieterFranke und Bornberg ØDFSI ØIVFP ØFinanztest ØServiceValue EuroAtlasGesamt­wertung von 100
Logo ProvinzialProvinzial RheinlandFFF+Sehr gut100
LV 1871FFF+Sehr gutExzellentSehr gutSehr gut98
Logo Hannoversche Lebens­versicherung AGHannoverscheFFF+HervorragendExzellentSehr gutSehr gut98

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Berufs­unfähigkeits­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Berufs­unfähigkeits­versicherer im Test (2025)

Wie wählt man die richtige BU aus?

Die passende BU für Geschäftsführer und Manager finden

Eine passende Berufs­unfähigkeits­versicherung für Geschäftsführer und Manager sollte nicht nur möglichst leistungsstark sein, sondern auch individuell zur beruflichen Situation und Einkommensstruktur passen. Standardlösungen reichen in der Regel nicht aus. Entscheidend ist, dass der Vertrag exakt auf die Anforderungen einer Führungsposition zugeschnitten ist – sowohl inhaltlich als auch formal.

  • Detaillierte Tätigkeitsbeschreibung im Antrag
    Die Versicherung prüft im Leistungsfall, ob Sie Ihren Beruf noch ausüben können – Grundlage ist die Tätigkeit, wie Sie sie beim Abschluss beschrieben haben. Diese Beschreibung sollte realistisch, vollständig und konkret sein.
  • Ausschluss von kritischen Klauseln
    Achten Sie darauf, dass der Vertrag keine Möglichkeit bietet, Sie auf einen theoretisch ausübbaren anderen Beruf zu verweisen (abstrakte Verweisung) und darauf, dass die Umorganisationsklausel entweder nicht enthalten oder stark eingeschränkt ist.
  • Richtige Höhe der Berufs­unfähigkeitsrente wählen
    Die Berufs­unfähigkeitsrente sollte 60 bis 80 Prozent Ihres Nettoeinkommens abdecken – inklusive variabler Einkommensbestandteile wie Boni, Tantiemen oder Gewinnausschüttungen.
  • Dynamiken und Nach­versicherung
    Um langfristig abgesichert zu sein, sollte die BU-Rente durch Leistungs- und Beitragsdynamik an die Inflation angepasst werden können. Auch eine Nach­versicherungsgarantie ist sinnvoll, falls Ihr Einkommen steigt oder Ihre Lebensumstände anderweitig eine höhere Absicherung erfordern.

Welche Fehler Sie als Geschäftsführer und Manager auf keinen Fall bei Abschluss einer BU begehen sollten

lesen
  • Die berufliche Tätigkeit zu allgemein oder falsch beschreiben
    Eine ungenaue Tätigkeitsbeschreibung – etwa nur „Geschäftsführer“ ohne konkrete Aufgaben – kann dazu führen, dass der Versicherer im Leistungsfall ablehnt oder auf eine andere Tätigkeit verweist.
  • Abstrakte Verweisung und Umorganisationsklausel übersehen
    Viele Versicherte merken erst zu spät, dass sie auf andere Berufe oder interne Umstrukturierungen verwiesen werden können und die Versicherung dann nicht zahlt.
  • Berufs­unfähigkeitsrente zu niedrig ansetzen
    Oft wird nur das feste Gehalt abgesichert, dabei machen Boni, Gewinnanteile oder Tantiemen einen großen Teil des Einkommens aus. Wer hier zu knapp plant, riskiert eine gefährliche Versorgungslücke.
  • Wichtige Zusatzbausteine nicht vereinbaren
    Ohne Dynamik, Nach­versicherungsgarantie oder Beitragsbefreiung kann die Absicherung mit der Zeit an Wert verlieren oder nicht mit dem Einkommen mitwachsen.
  • Gesundheitsfragen unvollständig beantworten
    Unvollständige oder falsche Angaben zu Vor­erkrankungen in der Gesundheitsprüfung führen im schlimmsten Fall dazu, dass der Versicherer im Ernstfall die Leistung verweigert – wegen vorvertraglicher Anzeigepflicht­verletzung.
  • Keine Expertenberatung in Anspruch nehmen
    Die Berufs­unfähigkeits­­versicherung ist für Geschäftsführer und Manager ein komplexes Thema, was man nicht einfach allein online abschließen sollte. Eine professionelle und persönliche Beratung kann helfen, Fehler zu vermeiden und die passende Versicherung zu finden. Wenden Sie sich gern an uns – unsere Beratung ist stets kostenfrei und unverbindlich.

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Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Vor­erkrankungen ehrlich angeben und anonym vorab prüfen lassen

„Wer bereits gesundheitliche Vor­erkrankungen hat, muss im Antrag ehrliche und vollständige Angaben machen. Je nach Diagnose kann es zu einem Beitragszuschlag oder einem Leistungsausschluss kommen – etwa bei psychischen Vor­erkrankungen, Rückenproblemen oder bestimmten chronischen Leiden. Ob und wie stark diese Einschränkungen ausfallen, hängt vom jeweiligen Versicherer ab. Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfehlen wir eine anonyme Risikovoranfrage. Dabei prüfen wir als BU-Experten im Vorfeld für Sie, welche Gesellschaften zu welchen Bedingungen bereit sind, Sie zu versichern – ohne dass dabei ein Eintrag in Ihrer Krankenakte entsteht.“

Experten-Tipp 2:
Umorganisationsklausel kann zur Leistungsfalle werden

„Viele Geschäftsführer und Manager wissen nicht, dass ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung im Leistungsfall prüfen kann, ob sich der Betrieb durch eine interne Umorganisation so verändern lässt, dass die versicherte Person trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiterarbeiten könnte. Ziel dieser Prüfung ist es, den Grad der Berufs­unfähigkeit zu senken – und somit keine Leistung erbringen zu müssen. Gerade bei Führungskräften mit Mitarbeiterverantwortung oder unternehmerischem Einfluss kann der Versicherer argumentieren, bestimmte Aufgaben könnten delegiert oder die Arbeitsabläufe angepasst werden. In vielen Verträgen ist außerdem geregelt, dass die versicherte Person weiterhin Betriebsinhaber bleibt und die Umorganisation wirtschaftlich zumutbar sein muss. Dennoch bleibt dieses Prüfungsrecht ein echtes Risiko für die Leistungszusage.

Achten Sie daher unbedingt auf Tarife mit Verzicht auf die Umorganisationsklausel, insbesondere wenn Sie:

  • weniger als fünf Mitarbeiter beschäftigen,
  • zu mindestens 90 Prozent kaufmännisch oder organisatorisch tätig sind,
  • als Akademiker oder hochspezialisierte Fachkraft arbeiten.

Einige Versicherer bieten sogar eine Umorganisationshilfe – eine Einmalzahlung zur betrieblichen Umstellung –, doch diese ist oft an enge Bedingungen geknüpft.“

Experten-Tipp 3:
BU frühzeitig abschließen – spätestens vor 45

„Je jünger und gesünder Sie beim Abschluss sind, desto günstiger sind die Beiträge und desto größer ist die Auswahl an Versicherern. Gerade Geschäftsführer ab Mitte 40 erleben häufig, dass selbst kleinere Vor­erkrankungen zu Risikozuschlägen oder Ausschlüssen führen. Unser Rat: Warten Sie nicht, bis Sie das Gefühl haben, „es könnte ernst werden“, sondern sichern Sie sich möglichst früh – und damit zu besseren Konditionen – dauerhaft ab.“

Experten-Tipp 2:
BU als Zusatzbaustein über die Firma abschließen

„Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung kann auch über das Unternehmen abgeschlossen werden – zum Beispiel im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge. Dort lässt sich die BU als Zusatzbaustein integrieren. Der Vorteil: Die Beiträge können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich gefördert werden. Allerdings ist diese Lösung vor allem bei nicht-beherrschenden Geschäftsführern sinnvoll – bei beherrschenden Gesellschaftern ist die rechtliche Gestaltung deutlich komplexer. Eine individuelle Prüfung und Beratung sind hier besonders wichtig – wenden Sie sich hierzu gern an uns.“

Foto von Stephan Seidenfad
Geschäftsführung

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Die häufigsten Fragen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung für Geschäftsführer und Manager

Wann zahlt eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für Geschäftsführer?

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Die Versicherung zahlt, wenn Sie Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 Prozent dauerhaft nicht mehr ausüben können – unabhängig davon, ob körperliche oder psychische Ursachen vorliegen.

Was ist eine Umorganisationsklausel und warum ist sie problematisch?

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Mit dieser Klausel kann der Versicherer prüfen, ob Sie Ihre Tätigkeit im Unternehmen durch organisatorische Änderungen weiter ausüben könnten und dadurch die Leistung verweigern. Für Geschäftsführer mit Personalverantwortung ist das ein echtes Risiko.

Kann ich als Geschäftsführer eine BU über meine GmbH abschließen?

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Ja, das ist möglich, etwa über eine Direkt­versicherung oder Unterstützungs­kasse. Je nach Vertragsmodell kann das steuerlich vorteilhaft sein, ist aber vor allem bei beherrschenden Geschäftsführern rechtlich komplex.

Wird auch bei psychischen Erkrankungen gezahlt?

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Ja, gute Berufs­unfähigkeits­versicherungen leisten auch bei psychischen Erkrankungen wie Burn-out oder Depressionen – vorausgesetzt, es gibt keine vertraglichen Ausschlüsse.

Wie hoch sollte meine Berufs­unfähigkeitsrente als Geschäftsführer sein?

lesen

Die Berufs­unfähigkeitsrente sollte mindestens 60 bis 80 Prozent Ihres Nettoeinkommens absichern. Dabei sollten auch variable Einkommensbestandteile wie Boni oder Tantiemen berücksichtigt werden.

Was passiert, wenn ich Vor­erkrankungen habe?

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Bei Vor­erkrankungen kann es zu Zuschlägen oder Leistungsausschlüssen kommen. Um das im Vorfeld zu klären, empfiehlt sich eine anonyme Risikovoranfrage.

Was ist bei der Berufsbeschreibung im Antrag zu beachten?

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Sie sollten Ihre Tätigkeit detailliert und realistisch beschreiben – inklusive Verantwortungsbereichen, zeitlichem Aufwand und Besonderheiten. Diese Beschreibung ist im Leistungsfall entscheidend.

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Lena Mierbach
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Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung. Entgeltumwandlung Bei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, wodurch Arbeitnehmer Steuern- und Sozialabgaben sparen.