Private Kranken­versicherung für Manager und Geschäftsführer

Wann Sie als Manager oder Geschäftsführer in die PKV dürfen, was sie kostet und worauf Sie vor dem Wechsel achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Manager und Geschäftsführer können in die private Kranken­versicherung wechseln, sobald sie sozial­versicherungsfrei sind – angestellte ab einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 77.400 €), beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Einkommensgrenze.
  • Die Beiträge richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach Tarif, Alter und Gesundheit; leistungsstarke Führungskräfte-Tarife liegen meist zwischen 250 und 600 € im Monat.
  • Angestellte Geschäftsführer erhalten einen Arbeitgeberzuschuss von bis zu 50 % des Beitrags; bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern kann die eigene GmbH diesen Zuschuss zahlen.
  • Ihren Status – angestellter Manager, Fremdgeschäftsführer oder Gesellschafter-Geschäftsführer – klärt im Zweifel das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Renten­versicherung.
  • Eine Rückkehr in die GKV ist ab 55 Jahren kaum möglich; steigende Beiträge im Alter lassen sich aber über Beitragsentlastung und Tarifwechsel dämpfen.

Als Manager oder Geschäftsführer stehen Ihnen in der Kranken­versicherung Türen offen …

… die anderen Arbeitnehmern verschlossen bleiben. Doch genau diese Wahlfreiheit macht die Entscheidung anspruchsvoll, denn ob und wann Sie in die private Kranken­versicherung dürfen, hängt von Ihrem sozial­versicherungsrechtlichen Status ab. Ein angestellter Manager wechselt über die Gehaltsgrenze, ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer dagegen völlig ohne Einkommensgrenze. Wer die beiden verwechselt, riskiert einen Wechsel auf falscher Grundlage, der sich Jahrzehnte später kaum noch korrigieren lässt. Auf dieser Seite erfahren Sie, ab wann Sie wechseln können, was die PKV für Führungskräfte kostet und wie der Arbeitgeberzuschuss der eigenen GmbH funktioniert. So treffen Sie eine Entscheidung, die auch in 20 Jahren noch trägt.

Kranken­versicherung für Geschäftsführer: GKV oder PKV?

Das ist neu in 2026

Jahresarbeitsentgeltgrenze gestiegen: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist 2026 auf 77.400 Euro gestiegen. Erst ab diesem Bruttojahresgehalt können angestellte Geschäftsführer und Manager frei in die private Kranken­versicherung wechseln. → Mehr dazu im Abschnitt „Wann Manager und Geschäftsführer in die PKV wechseln können“

Icon Kalender

Geschäftsführer haben grundsätzlich die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Kranken­versicherung – vorausgesetzt, sie sind sozial­versicherungsfrei oder verdienen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Wer diese Voraussetzung nicht erfüllt, bleibt in der gesetzlichen Kranken­versicherung pflichtversichert. Die freie Wahl ist damit der erste Punkt, den jede Führungskraft für sich klären sollte.

Für viele Manager und Geschäftsführer ist die private Kranken­versicherung attraktiv, weil sie oft umfangreichere Leistungen bietet und der Beitrag nicht mit dem Gehalt steigt. Ob sich der Wechsel lohnt, hängt aber von Alter, Gesundheit und Familiensituation ab. Die PKV ist kein Selbstläufer, sondern eine Entscheidung für Jahrzehnte.


Welcher Typ Geschäftsführer sind Sie?

Für die Kranken­versicherung ist entscheidend, ob Sie sozial­versicherungspflichtig sind. Das hängt weniger vom Titel ab als von Ihrer Beteiligung am Unternehmen. Die folgende Übersicht ordnet die drei häufigsten Fälle ein.

TypSozial­versicherungspflichtZugang zur PKVArbeitgeberzuschuss
Angestellter Manager (ohne Beteiligung)Pflichtig bis zur JAEGAb Gehalt über 77.400 € (2026)Ja, vom Arbeitgeber
Fremdgeschäftsführer (angestellt, keine oder geringe Anteile)In der Regel pflichtigAb Gehalt über 77.400 € (2026)Ja, von der GmbH
Gesellschafter-Geschäftsführer (mindestens 50 % oder Sperrminorität)FreiOhne EinkommensgrenzeNur, wenn im Vertrag vereinbart

Wenn Sie sich in dieser Tabelle klar einordnen können, kennen Sie Ihren wichtigsten Ausgangspunkt. Bleibt Ihr Status unklar, sollten Sie ihn vor dem Wechsel verbindlich klären lassen – ein falsch eingeschätzter Status kann später teuer werden.

Ihren Status als Geschäftsführer sauber einordnen – bevor Sie wechseln

Ob Sie über die Gehaltsgrenze oder als beherrschender Gesellschafter in die private Kranken­versicherung kommen, entscheidet über Ihren gesamten weiteren Weg. Wir ordnen Ihren Status ein und zeigen Ihnen die dazu passende Strategie. Für die Beratung zur PKV sind wir von Finanztip empfohlen.

  • Einordnung als angestellter Manager, Fremd- oder Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Klärung, ob und ab wann der Wechsel für Sie möglich ist
  • Hinweis, wann ein Statusfeststellungsverfahren sinnvoll ist
Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Wann Manager und Geschäftsführer in die PKV wechseln können

Manager und Geschäftsführer können in die PKV wechseln, sobald sie sozial­versicherungsfrei sind oder ihr Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Bei angestellten Führungskräften entscheidet also das Einkommen, bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern der Beteiligungsstatus. Beide Wege führen zur freien Wahl zwischen GKV und PKV.

Angestellter Geschäftsführer und private Kranken­versicherung: ab wann?

Für den angestellten Geschäftsführer gilt bei der privaten Kranken­versicherung dieselbe Regel wie für jeden Arbeitnehmer: Der Wechsel ist möglich, sobald das regelmäßige Bruttojahresgehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. 2026 liegt diese bei 77.400 Euro im Jahr, also 6.450 Euro im Monat (Quelle: § 6 SGB V). Wer darüber verdient, kann frei zwischen gesetzlicher und privater Kranken­versicherung wählen.

Icon Angestellte

Auch der Fremdgeschäftsführer – angestellt, ohne wesentliche Beteiligung – zählt sozial­versicherungsrechtlich als Arbeitnehmer. Er wechselt also unter denselben Bedingungen wie ein angestellter Manager. In beiden Fällen besteht Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zur Kranken­versicherung, der bis zu die Hälfte des Beitrags abdeckt (Quelle: § 257 SGB V).


Gesellschafter-Geschäftsführer, Fremdgeschäftsführer und UG-Geschäftsführer

Der Beteiligungsstatus entscheidet über die Sozial­versicherungspflicht des Geschäftsführers. Ein Gesellschafter-Geschäftsführer ist sozial­versicherungsfrei, wenn er das Unternehmen maßgeblich beherrscht – und damit ohne Einkommensgrenze frei in der Wahl seiner Kranken­versicherung. Maßgeblich ist die tatsächliche Einflussmöglichkeit auf die Gesellschaft (Quelle: § 7 SGB IV).

Als beherrschend gilt ein Gesellschafter-Geschäftsführer in diesen Fällen

  • Er hält mindestens 50 Prozent der Anteile am Unternehmen.
  • Er hält weniger, verfügt aber über eine Sperrminorität – einen Stimmenanteil, mit dem er ihm nicht genehme Beschlüsse blockieren kann.
  • Die Satzung schreibt Einstimmigkeit vor, sodass er Beschlüsse auch mit geringem Anteil verhindern kann.
Icon Prozent in Kreis mit Pfeil

Der Fremdgeschäftsführer ohne relevante Beteiligung ist dagegen regelmäßig abhängig beschäftigt und damit sozial­versicherungspflichtig – er wechselt nur über die Einkommensgrenze. Der Geschäftsführer einer UG (haftungsbeschränkt) wird genauso behandelt wie ein GmbH-Geschäftsführer; entscheidend ist auch hier die Beteiligung, nicht die Rechtsform. Gerade bei UG-Gründern kommt es häufig vor, dass zunächst kein oder nur ein geringes Gehalt fließt.


Status im Zweifel feststellen lassen

Ist unklar, ob ein Geschäftsführer abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, klärt das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Renten­versicherung diese Frage verbindlich (Quelle: § 7a SGB IV). Seit April 2022 stellt die Clearingstelle dabei nur noch den Erwerbsstatus fest, also ob überhaupt eine Beschäftigung vorliegt. Für Geschäftsführer mit einer Beteiligung zwischen 25 und 50 Prozent ist dieses Verfahren der sicherste Weg, den eigenen Status vor dem PKV-Wechsel zu klären.

Icon Brille

Experten-Tipp:
50 Prozent Beteiligung machen Sie nicht automatisch sozial­versicherungsfrei

„Viele verlassen sich darauf, dass genau 50 Prozent Anteile den Geschäftsführer frei stellen. Doch ohne echte Sperrminorität kann die Renten­versicherung Sie trotzdem als abhängig beschäftigt einstufen – der PKV-Wechsel steht dann auf wackligem Grund. Lassen Sie Ihren Status vor dem Wechsel über das Statusfeststellungsverfahren klären, statt sich auf Prozentzahlen zu verlassen.“

Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Arbeitgeberzuschuss: Wie die eigene GmbH die PKV-Beiträge bezuschusst

Angestellte Geschäftsführer und Manager erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zur privaten Kranken­versicherung. Er beträgt die Hälfte des Beitrags, höchstens jedoch die Hälfte des Höchstbeitrags der gesetzlichen Kranken­versicherung (Quelle: § 257 SGB V). Bei einem Beitrag von 600 Euro übernimmt der Arbeitgeber also bis zu 300 Euro, der Eigenanteil sinkt entsprechend.

Icon Bezahlen Geldschein

Auch der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer kann von seiner GmbH einen Zuschuss zur PKV bekommen. Anders als beim sozial­versicherungspflichtigen Arbeitnehmer ergibt sich der Anspruch aber nicht automatisch. Er muss im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag ausdrücklich vereinbart sein. Dann kann die GmbH den Zuschuss bis zur gesetzlichen Höchstgrenze steuer- und beitragsfrei zahlen.


Falle: verdeckte Gewinnausschüttung

Wird der Zuschuss an den Gesellschafter-Geschäftsführer nicht sauber geregelt, droht eine verdeckte Gewinnausschüttung. Das Finanzamt behandelt die Zahlung dann nicht als Betriebsausgabe, sondern als versteckte Ausschüttung an den Gesellschafter – mit entsprechender Steuerlast. Entscheidend ist, dass der Zuschuss klar, im Voraus und angemessen im Anstellungsvertrag festgehalten wird und einem Fremdvergleich standhält.

In unseren Beratungen für Geschäftsführer sehen wir, dass gerade dieser Punkt oft übersehen wird: Der Zuschuss wird formlos gezahlt, ohne vertragliche Grundlage. Ein sauber formulierter Anstellungsvertrag ist deshalb die Basis für die steuerfreie Bezuschussung.

Experten-Tipp:
Den Zuschuss der eigenen GmbH einfach so zu zahlen, wird teuer

„Als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer dürfen Sie sich den Arbeitgeberzuschuss von Ihrer GmbH zahlen lassen – aber nicht formlos. Fehlt die klare Regelung, wertet das Finanzamt die Zahlung als verdeckte Gewinnausschüttung und besteuert sie nach. Verankern Sie den Zuschuss vorab, angemessen und schriftlich im Anstellungsvertrag. Dann bleibt er steuer- und beitragsfrei.“

Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Zuschuss der eigenen GmbH steuerfrei gestalten

Ob der Zuschuss der eigenen GmbH steuerfrei bleibt, entscheidet die Formulierung im Anstellungsvertrag. Wir prüfen mit Ihnen, wie der Gesellschafter-Geschäftsführer den Zuschuss rechtssicher gestaltet und eine verdeckte Gewinnausschüttung vermeidet – kostenfrei und auf Ihre Konstellation bezogen.

  • Prüfung, ob Ihr Anstellungsvertrag den Zuschuss rechtssicher regelt
  • Gestaltung, die eine verdeckte Gewinnausschüttung vermeidet
  • Unsere PKV-Beratung wird von Finanztip empfohlen
Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Kosten der privaten Kranken­versicherung für Geschäftsführer

In der privaten Kranken­versicherung orientieren sich die Beiträge nicht am Einkommen, sondern am gewählten Tarif, am Eintrittsalter und am Gesundheitszustand. Ein günstiger Einstiegstarif für einen jungen, gesunden Angestellten beginnt bei rund 165 Euro im Monat. Ein leistungsstarker Tarif für Führungskräfte mit Chefarztbehandlung und Einbettzimmer liegt dagegen meist zwischen 250 und 600 Euro im Monat.

Beide Zahlen widersprechen sich nicht – sie beschreiben unterschiedliche Absicherungsniveaus. Der Einstiegsbeitrag steht für einen Basisschutz, die höhere Spanne für den umfassenden Schutz, den die meisten Manager wählen. Für angestellte Geschäftsführer ist außerdem der Arbeitgeberzuschuss zu berücksichtigen, der den Eigenanteil rund halbiert.


Rechenbeispiel: angestellter Manager

  • Berufsgruppe: Angestellter Manager
  • Geburtsjahr: 1993
  • Keine Vor­erkrankungen
TarifBeitrag pro MonatEigenanteil nach Arbeitgeberzuschuss
Basis164,86 €rund 82 €
Komfort182,97 €rund 91 €
Premium265,81 €rund 133 €

Der Eigenanteil ist gerundet und geht davon aus, dass der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags übernimmt und der Höchstzuschuss nicht überschritten wird. Die Beitragswerte sind ein Beispiel und hängen vom konkreten Anbieter und Tarifstand ab.


Beispiel aus der Praxis: selbständiger Geschäftsführer

  • Selbständiger Geschäftsführer
  • Geboren: 1983, Eintrittsalter 37
  • Leistungsumfang: Chefarztbehandlung, Einbett- oder Zweibettzimmer, 100 Prozent Zahnleistungen, ambulante Heilbehandlungen, Reiseschutzbrief
  • Selbst­beteiligung: 3.000 Euro
  • Beitrag monatlich: 365,38 Euro

Die Höhe hängt zusätzlich von Alter und Gesundheitszustand ab: Bestehende Vor­erkrankungen führen entweder zu einem Leistungsausschluss oder zu einem Risikozuschlag auf den Beitrag.

Kosten der privaten Kranken­versicherung

Ihren realen Beitrag zur privaten Kranken­versicherung kennen

Pauschale Spannen von 250 bis 600 Euro helfen bei einer Entscheidung über Jahrzehnte nur begrenzt. Wir berechnen auf Basis Ihrer konkreten Daten ein persönliches Angebot – inklusive Arbeitgeberzuschuss und passenden Wahlleistungen. Unsere Beratung ist kostenfrei.

  • Angebot auf Basis von Alter, Gesundheit und Wunschleistungen
  • Eigenanteil nach Arbeitgeberzuschuss transparent ausgewiesen
  • Finanztip empfiehlt unsere PKV-Beratung
Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Gesundheitsprüfung und anonyme Risikovoranfrage

Vor jedem PKV-Abschluss steht eine Gesundheitsprüfung, bei der Sie Fragen zu Vor­erkrankungen und Behandlungen beantworten müssen. Die Antworten entscheiden über Beitrag, mögliche Zuschläge und Leistungsausschlüsse. Falsche oder unvollständige Angaben können später zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Icon Gesundheitscheck Schmerzen

Gerade für Geschäftsführer, die einen umfassenden Tarif suchen, ist dieser Schritt heikel. Wer direkt bei einem Versicherer einen Antrag stellt und abgelehnt wird, riskiert einen Eintrag, den er bei jedem weiteren Antrag angeben muss – auch bei anderen Anbietern.


Warum Sie Ihren PKV-Antrag nicht allein stellen sollten

Ein Versicherungsexperte stellt vorab eine anonyme Risikovoranfrage: Ihr Name taucht nicht auf, es wird nichts gespeichert. Sie erfahren vorher, welcher Versicherer Sie zu welchen Konditionen annehmen würde. So vermeiden Sie einen Ablehnungseintrag, der spätere Anträge erschwert. Diesen Weg bieten weder Vergleichsportale noch AI-Auskunftstools. So läuft eine Risikovoranfrage über uns anonym und ohne Risiko für Ihre spätere Annahme.

Icon Sprechblase mit Haken

Erst anonym prüfen, dann zur PKV – ohne Ablehnungsrisiko

Bevor irgendein Antrag läuft, klären wir über eine anonyme Risikovoranfrage, welcher Versicherer Sie zu welchen Konditionen annimmt. Ihr Name taucht nirgends auf, gespeichert wird nichts. So sichern wir Ihre spätere Annahme, statt sie durch einen voreiligen Direktantrag zu gefährden.

  • Anonyme Risikovoranfrage vorab – kein Ablehnungseintrag
  • Konditionen mehrerer Versicherer im Vergleich
  • Unsere PKV-Beratung wird von Finanztip empfohlen
Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Leistungen der privaten Kranken­versicherung für Führungskräfte

Welche Leistungen die private Kranken­versicherung erstattet, hängt vom gewählten Tarif ab. In guten Tarifen übernehmen die Versicherer die folgenden Behandlungen in vollem Umfang: stationäre Behandlungen, ambulante Arztbehandlungen, gesetzliche Vorsorgeleistungen und Zahnbehandlungen. Für Führungskräfte besonders relevant sind Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung und Einbettzimmer.

Zumindest anteilig decken die meisten Tarife weitere Leistungen ab: erweiterte Vorsorge, alternative Heilmethoden, Psychotherapie, Zahnersatz sowie Zuschüsse zu Brillen und Kontaktlinsen. Einen vollständigen Überblick finden Sie auf der Hauptseite zur privaten Kranken­versicherung.


Kostenobergrenze und Hausarzt-Tarife beachten

Je nach Tarif besteht eine Kostenobergrenze für die Leistungsübernahme. Behandlungskosten über dieser Grenze tragen Sie selbst. In sogenannten Hausarzt-Tarifen werden ambulante Behandlungen zudem nur dann voll erstattet, wenn Sie zuerst einen festgelegten Hausarzt aufsuchen. Prüfen Sie diese Punkte vor Vertragsabschluss genau.

Icon Arzt

Wenn der Versicherer im Leistungsfall nicht zahlen will

Leistungsablehnungen kommen auch in der PKV vor – Versicherer prüfen Rechnungen und Tarifgrenzen genau. Als Ihr Ansprechpartner prüfen wir eine Ablehnung, fordern die Begründung an und setzen Ihren Anspruch durch. Das ist ein konkreter Vorteil gegenüber einer reinen AI-Auskunft, die zwar Rechte erklärt, aber keinen Fall bearbeiten kann.

Icon Händeschütteln

Experten-Tipp:
Der teuerste Manager-Tarif ist nicht automatisch der beste

„Führungskräfte greifen gern zum Premium-Tarif mit allem drin: Chefarzt, Einbettzimmer, Höchstsätze. Entscheidend ist aber nicht der Preis, sondern was in den Bedingungen steht. Manche Tarife deckeln die Erstattung oder erstatten ambulant nur über einen Hausarzt. Prüfen Sie die Kostenobergrenzen und Hausarzt-Klauseln, bevor Sie unterschreiben – nicht erst im Leistungsfall.“

Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Krankentagegeld für Geschäftsführer richtig planen

Die private Kranken­versicherung enthält keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld (Quelle: § 44 SGB V). Um den Verdienstausfall bei längerer Krankheit auszugleichen, brauchen Geschäftsführer eine separate Krankentagegeld­versicherung. Entscheidend ist dabei die Karenzzeit – der Zeitraum, ab dem das Krankentagegeld gezahlt wird.

Hier liegt für Gesellschafter-Geschäftsführer ein oft übersehener Spar-Hebel. Wenn die eigene GmbH das Gehalt im Krankheits­fall vertraglich weiterzahlt, brauchen Sie das Krankentagegeld erst später – und ein späterer Beginn senkt den Beitrag.

KarenzzeitVoraussetzungWirkung auf den Beitrag
Ab Tag 43Standard, 6 Wochen EntgeltfortzahlungHöchster Beitrag
Ab Tag 923 Monate Gehaltsfortzahlung durch die GmbHDeutlich günstiger
Ab Tag 1836 Monate Gehaltsfortzahlung durch die GmbHAm günstigsten

Wer die Gehaltsfortzahlung im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag großzügig regelt, kann die Karenzzeit strecken und beim Krankentagegeld sparen. Das lohnt sich vor allem für Gesellschafter-Geschäftsführer, die über ihre Vertragsgestaltung selbst entscheiden.

Karenzzeit und Krankentagegeld aufeinander abstimmen

Welche Karenzzeit für Sie sinnvoll ist, hängt davon ab, wie lange Ihre GmbH das Gehalt weiterzahlt. Wir stimmen Karenzzeit, Anstellungsvertrag und Krankentagegeld aufeinander ab – so zahlen Sie keinen Beitrag für eine Absicherung, die Sie gar nicht brauchen.

  • Karenzzeit passend zur Gehaltsfortzahlung Ihrer GmbH wählen
  • Krankentagegeld ohne unnötige Doppelabsicherung
  • Unsere PKV-Beratung wird von Finanztip empfohlen
Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Niedriges oder kein Gehalt: GKV oder PKV für den Geschäftsführer?

Gerade Gründer einer GmbH oder UG zahlen sich anfangs oft kein oder nur ein geringes Gehalt. Für die Kranken­versicherung gibt es dann drei Wege: die Familien­versicherung, die freiwillige gesetzliche Kranken­versicherung oder die PKV. Welcher Weg passt, hängt vom Einkommen und von der Familiensituation ab.

Die drei Optionen im Überblick

  • Familien­versicherung: Ist Ihr Ehe- oder Lebenspartner gesetzlich versichert, können Sie beitragsfrei mitversichert sein, solange Ihr eigenes Gesamteinkommen unter der gesetzlichen Grenze bleibt (Quelle: § 10 SGB V). Für sozial­versicherungsfreie Gesellschafter-Geschäftsführer zählen dabei auch Gewinnausschüttungen mit.
  • Freiwillige gesetzliche Kranken­versicherung: Wer nicht familienversichert ist, kann sich freiwillig gesetzlich versichern. Der Beitrag bemisst sich an den gesamten Einnahmen, mindestens aber an einem fiktiven Mindesteinkommen (Quelle: § 240 SGB V). Auch Gewinnausschüttungen werden herangezogen.
  • Private Kranken­versicherung: Der Beitrag ist einkommensunabhängig und richtet sich nach Alter, Gesundheit und Tarif. Bei niedrigem Gehalt kann die PKV günstiger sein als die freiwillige GKV – im Alter oder bei Familiengründung aber auch teurer.

In der Gründungsphase mit kleinem Gehalt ist häufig die freiwillige GKV oder die Familien­versicherung sinnvoll. Steigt das Einkommen dauerhaft, wird die PKV oft attraktiver. Weil dieser Schritt schwer umkehrbar ist, sollten Sie ihn nicht allein am aktuellen Beitrag festmachen.

Private Kranken­versicherung für Manager und Geschäftsführer im Test

Es gibt keine Tests, die speziell eine private Kranken­versicherung für Manager und Geschäftsführer bewerten. Allgemeine Testberichte unabhängiger Institute gelten aber ebenso für Führungskräfte und bieten zusammen mit einer persönlichen Beratung eine erste Orientierung bei der Wahl von Anbieter und Tarif.

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2026)

AnbieterDFSI
Unternehmensqualität
IVFP
Unternehmensqualität
ServiceValue
Fairness
Gesamtwertung
von 100
Logo Allianz Deutschland AGAllianzExzellentExzellentSehr gut96
Logo R+V Allgemeine Versicherung AGR+VSehr gutExzellentSehr gut96
Logo LVM VersicherungLVMGutExzellentSehr gut92

Private Kranken­versicherung im Test

Vom Rating zur passenden Tarifwahl

Ratings zeigen die Unternehmensqualität, aber nicht, welcher Tarif zu Ihrem Beruf, Alter und Gesundheitszustand passt. In einer kostenfreien Beratung übersetzen wir die Testergebnisse in eine Empfehlung für Ihre Situation – ohne pauschalen „besten Tarif für alle“.

  • Testergebnisse übersetzt auf Ihren Beruf, Ihr Alter und Ihre Gesundheit
  • Tarifempfehlung ohne pauschalen „besten Tarif für alle“
  • Unsere PKV-Beratung wird von Finanztip empfohlen
Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Beitrag im Alter und Rückkehr in die GKV

Eine Rückkehr aus der PKV in die gesetzliche Kranken­versicherung ist ab dem 55. Lebensjahr in der Regel ausgeschlossen (Quelle: § 6 SGB V). Das ist der wichtigste Grund, den Wechsel nicht überstürzt zu entscheiden. Vor dem 55. Geburtstag ist eine Rückkehr dagegen möglich, wenn Sie wieder sozial­versicherungspflichtig werden – etwa durch ein Angestelltenverhältnis unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Icon gegensätzliche Pfeile

Wichtiger als die Rückkehr ist für die meisten Führungskräfte die Frage, wie sich der Beitrag im Alter entwickelt. Dafür gibt es mehrere Stellhebel, die den oft befürchteten Beitragssprung dämpfen. Sie müssen also nicht auf steigende Beiträge warten, sondern können vorsorgen.


So halten Sie den Beitrag im Alter stabil

  • Altersrückstellungen: Die PKV bildet aus einem Teil Ihres Beitrags Altersrückstellungen, die den Beitrag im Alter dämpfen. Ein gesetzlicher Zuschlag verstärkt diesen Effekt.
  • Beitragsentlastung: Mit einem Beitragsentlastungstarif zahlen Sie heute etwas mehr und senken dafür den Beitrag ab dem Ruhestand gezielt.
  • Interner Tarifwechsel: Sie können innerhalb Ihres Versicherers in einen günstigeren Tarif mit gleichwertigem Schutz wechseln (Quelle: § 204 VVG) – ohne neue Gesundheitsprüfung und ohne Verlust der Altersrückstellungen.
  • Standard- und Basistarif: Als Auffangnetz deckelt der Basistarif den Beitrag auf den Höchstbeitrag der GKV (Quelle: § 152 VAG).

Wenn Sie bereits privat versichert sind und Ihr Beitrag steigt, ist der Wechsel in die GKV also selten die einzige Option. Häufig bringt ein Tarifwechsel innerhalb der PKV mehr, als viele Bestandskunden erwarten. Wir prüfen Ihren bestehenden Vertrag und zeigen, welche Stellhebel in Ihrem Fall wirken.

Icon Dokument

Experten-Tipp:
Steigende Beiträge im Alter sind kein Grund, aus der PKV zu fliehen

„Wenn der Beitrag steigt, denken viele zuerst an die Rückkehr in die GKV. Die ist ab 55 aber ohnehin kaum möglich – und selten die beste Lösung. Nutzen Sie stattdessen den internen Tarifwechsel nach § 204 VVG: gleichwertiger Schutz, günstigerer Beitrag, ohne neue Gesundheitsprüfung. Wer früh eine Beitragsentlastung aufbaut, dämpft den Sprung zusätzlich.“

Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Weitere Berufs- und Personengruppen der privaten Kranken­versicherung

Häufige Fragen zur PKV für Manager und Geschäftsführer

Wann ist der beste Zeitpunkt für den Wechsel in die private Kranken­versicherung?

Der günstigste Zeitpunkt ist meist früher, als viele Führungskräfte denken. In der privaten Kranken­versicherung entscheidet das Eintrittsalter über den Beitrag: Je jünger und gesünder Sie beim Abschluss sind, desto niedriger fällt er dauerhaft aus und desto mehr Altersrückstellungen bauen sich auf. Angestellte Manager und Fremdgeschäftsführer können wechseln, sobald ihr Bruttojahresgehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet. Ein häufiger Umstieg zum Jahreswechsel hat einen praktischen Grund: Wird die Gehaltsgrenze erst im laufenden Jahr überschritten, ist die freie Wahl oft erst zum Jahresbeginn danach möglich. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sind an keine Einkommensgrenze gebunden und können den Zeitpunkt frei wählen.

Wie sind Ehepartner und Kinder eines Geschäftsführers in der PKV versichert?

In der privaten Kranken­versicherung gibt es keine beitragsfreie Familien­versicherung. Jedes Familienmitglied wird einzeln versichert und zahlt einen eigenen Beitrag – das gilt für den Ehe- oder Lebenspartner ebenso wie für jedes Kind. Anders als in der gesetzlichen Kranken­versicherung, in der Angehörige ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert sind (geregelt in § 10 SGB V), summieren sich in der PKV die Einzelbeiträge. Für Geschäftsführer mit mehreren Kindern kann das den Gesamtbeitrag deutlich erhöhen. Ist der Partner gesetzlich versichert und verdient das Kind nichts, kann es unter Umständen günstiger sein, das Kind gesetzlich mitzuversichern. Welche Konstellation für Ihre Familie passt, hängt von Einkommen und Versicherungsstatus beider Partner ab.

Wie können Geschäftsführer die Beiträge zur privaten Kranken­versicherung steuerlich absetzen?

Die Beiträge zur privaten Kranken­versicherung lassen sich als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Voll abziehbar ist der Anteil, der auf die Basisabsicherung entfällt – also die Leistungen, die dem Niveau der gesetzlichen Kranken­versicherung entsprechen (geregelt in § 10 EStG). Beiträge für Komfortleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer sind nur begrenzt abziehbar. Beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer kommt ein zweiter Hebel hinzu: Zahlt die eigene GmbH einen vertraglich sauber vereinbarten Zuschuss, ist dieser für die GmbH eine Betriebsausgabe und für den Geschäftsführer steuer- und beitragsfrei.

Was passiert mit der privaten Kranken­versicherung eines Geschäftsführers im Ruhestand?

Die private Kranken­versicherung läuft im Ruhestand unverändert weiter, denn der Vertrag ist an Sie gebunden, nicht an Ihre Anstellung. Es ändert sich aber die Finanzierung: Der Arbeitgeberzuschuss der GmbH entfällt mit dem Ende des Anstellungsverhältnisses, sodass Sie den Beitrag zunächst allein tragen. Wer eine gesetzliche Rente bezieht, erhält von der Renten­versicherung einen Beitragszuschuss zur PKV, der einen Teil auffängt (geregelt in § 106 SGB VI). Damit der Beitrag im Ruhestand tragbar bleibt, greifen die im Artikel beschriebenen Stellhebel: Altersrückstellungen, ein Beitragsentlastungstarif und der interne Tarifwechsel.

Was müssen Geschäftsführer mit Vor­erkrankungen beim PKV-Wechsel beachten?

Vor­erkrankungen müssen in der Gesundheitsprüfung wahrheitsgemäß und vollständig angegeben werden. Je nach Diagnose führen sie zu einem Risikozuschlag auf den Beitrag oder zu einem Leistungsausschluss für die betroffene Erkrankung, in seltenen Fällen auch zur Ablehnung des Antrags. Gerade für Führungskräfte, die einen umfassenden Tarif anstreben, ist der Weg über eine anonyme Risikovoranfrage sinnvoll: Dabei wird ohne Namensnennung geklärt, welcher Versicherer Sie zu welchen Konditionen annehmen würde. So vermeiden Sie einen Ablehnungseintrag, der jeden weiteren Antrag erschwert. Falsche oder unvollständige Angaben können später den Versicherungsschutz kosten.

Welche Regeln gelten für die private Kranken­versicherung von UG-Geschäftsführern?

Für den Geschäftsführer einer UG (haftungsbeschränkt) gelten dieselben Regeln wie für einen GmbH-Geschäftsführer. Entscheidend ist nicht die Rechtsform, sondern die Beteiligung: Ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer der UG ist sozial­versicherungsfrei und ohne Einkommensgrenze frei in der Wahl seiner Kranken­versicherung. Ein angestellter UG-Geschäftsführer ohne relevante Beteiligung wechselt dagegen erst über die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Weil UG-Gründer sich anfangs häufig kein oder nur ein geringes Gehalt zahlen, ist in der Startphase oft die freiwillige gesetzliche Kranken­versicherung oder die Familien­versicherung die passendere Option.

Wann lohnt sich die private Kranken­versicherung für Geschäftsführer?

Ob sich die private Kranken­versicherung lohnt, hängt von Alter, Gesundheit, Einkommen und Familiensituation ab – eine pauschale Antwort gibt es nicht. Für Führungskräfte spricht, dass sich der Beitrag nicht am Einkommen orientiert und gute Tarife umfangreichere Leistungen bieten als die gesetzliche Kranken­versicherung. Wer jung, gesund und gut verdienend einsteigt, sichert sich meist günstige Beiträge. Gegen einen schnellen Wechsel sprechen mehrere Kinder ohne beitragsfreie Mit­versicherung, absehbar steigende Beiträge im Alter und die kaum mögliche Rückkehr in die gesetzliche Kranken­versicherung ab dem 55. Lebensjahr. Weil die Entscheidung über Jahrzehnte trägt, sollte sie nicht allein am aktuellen Beitrag festgemacht werden.

Unter welchen Bedingungen zahlt die eigene GmbH den PKV-Beitrag des Gesellschafter-Geschäftsführers?

Die eigene GmbH kann sich am Beitrag beteiligen, wenn das im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Anders als beim sozial­versicherungspflichtigen Arbeitnehmer ergibt sich der Zuschuss für den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer nicht automatisch. Ist er sauber, im Voraus und angemessen geregelt, kann die GmbH ihn bis zur gesetzlichen Höchstgrenze steuer- und beitragsfrei zahlen. Fehlt die vertragliche Grundlage oder ist die Zahlung unangemessen, droht eine verdeckte Gewinnausschüttung mit entsprechender Steuerlast. Die klare Regelung im Anstellungsvertrag ist deshalb die Basis für eine rechtssichere Bezuschussung.

Haben Sie alles gefunden?

Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?

Wir helfen Ihnen gern. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E‑Mail.

Foto von Lena Mierbach
Lena Mierbach
Ihre Ansprechpartnerin
transparent-beraten.de GmbH 684 Bewertungen auf ProvenExpert.com