Berufs­unfähigkeits­­versicherung für Manager und Geschäftsführer

Ihr Einkommen ist Ihr größtes Kapital – als Führungskraft sichern Sie es mit der richtigen BU, bevor Ihr Status zur Versorgungslücke wird.

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Das erwartet Sie hier

Was Manager und Geschäftsführer bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung beachten müssen, was sie kostet und wie Sie die passende Absicherung finden.

Inhalt dieser Seite
  1. Was muss ein Geschäftsführer oder Manager über die BU wissen?
  2. Status entscheidet über Ihre Absicherung
  3. Warum brauchen Führungskräfte eine gute BU?
  4. Nahtloser Übergang von AU zu BU
  5. Kosten einschließlich Beispiel
  6. Was leistet eine gute BU?
  7. BU, Grundfähigkeit oder D&O abgrenzen
  8. Die richtige BU finden
  9. Aktuelle Testergebnisse
  10. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) zahlt Geschäftsführern und Managern eine monatliche Rente, wenn sie ihren Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht mehr ausüben können.
  • Ihr Status entscheidet über Ihre gesetzliche Absicherung: Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer mit mehr als 50 % Anteil haben meist gar keinen gesetzlichen Schutz, angestellte Manager nur die schwache Erwerbsminderungs­rente.
  • Für Führungskräfte ist besonders wichtig, dass die eigene Tätigkeit detailliert beschrieben und eine abstrakte Verweisung im Vertrag ausgeschlossen wird.
  • Eine Umorganisationsklausel kann bei Geschäftsführern mit unternehmerischer Verantwortung zur Leistungsablehnung führen – sie sollte idealerweise nicht enthalten sein.
  • Auch mit 45 bis 55 Jahren ist ein Abschluss in der Regel möglich und sinnvoll – mit etwas höheren Beiträgen.
  • Lassen Sie sich kostenfrei zur passenden Berufs­unfähigkeits­versicherung beraten – unsere BU-Beratung ist von Finanztip empfohlen.
Patrick Knittel

Sie haben sich eine Position erarbeitet, die ein hohes Einkommen sichert …

… und genau dieses Einkommen ist Ihr größtes finanzielles Risiko, wenn Ihre Arbeitskraft ausfällt. Fällt das Gehalt einer Führungskraft weg, springt der Staat nur mit der Erwerbsminderungs­rente ein, die 2024 im Schnitt bei rund 1.100 Euro im Monat lag. Wer als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer gilt, hat häufig nicht einmal darauf einen Anspruch und stünde bei null. Für ein Nettoeinkommen von 8.000 oder 10.000 Euro bedeutet das eine monatliche Versorgungslücke, die schnell den gesamten Lebensstandard und oft auch das Unternehmen gefährdet. Eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung schließt genau diese Lücke und ersetzt Ihr Einkommen, wenn Sie Ihren Beruf gesundheitlich dauerhaft nicht mehr ausüben können. Hier lesen Sie, wie hoch Ihre Lücke wirklich ist und wie Sie sie passgenau absichern.

Was muss ein Geschäftsführer oder Manager über die Berufs­unfähigkeits­versicherung wissen?

Warum können Sie uns vertrauen?

Unsere Berater haften persönlich für ihre Empfehlung. Wenn unsere Beratung falsch ist und Sie dadurch im Leistungsfall Nachteile haben, stehen wir dafür ein. Das unterscheidet unsere Beratung von jeder AI-generierten Auskunft, für die niemand haftet.

Die Inhalte dieser Seite wurden von unserer Fachredaktion in enger Zusammenarbeit mit unseren zertifizierten Experten zu diesem Themenbereich erstellt, um Ihnen aktuelle und fachlich korrekte Informationen zu bieten. Qualitätskontrollen stellen sicher, dass die Inhalte dieser Seite regelmäßig aktualisiert und ergänzt werden.

Icon Aktentasche

Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ersetzt Führungskräften das Einkommen, wenn sie ihren Beruf gesundheitlich dauerhaft nicht mehr ausüben können. Sie zahlt eine vereinbarte monatliche Rente und sichert so den gewohnten Lebensstandard – gerade für Geschäftsführer und Manager, deren staatliche Absicherung oft gering ausfällt oder ganz fehlt.


Worauf Sie als Führungskraft achten sollten

Besonders bei Führungskräften kommt es auf eine passgenaue Absicherung an. Die Versicherer prüfen genau, welche Aufgaben ein Geschäftsführer oder Manager konkret ausübt – deshalb ist eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung im Antrag wichtig. Die Berufs­unfähigkeitsrente sollte den Verlust des meist hohen Einkommens ausgleichen, in der Regel 60 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens. Auch regelmäßige Entnahmen, Tantiemen oder Bonuszahlungen sollten berücksichtigt werden.

Icon Vertrag

Achten Sie zudem darauf, dass keine Umorganisationsklausel enthalten ist. Sie erlaubt dem Versicherer, eine Leistung abzulehnen, wenn sich die beruflichen Aufgaben durch Umstrukturierung anpassen ließen – was bei Geschäftsführern häufig unterstellt wird.

Da die Berufs­unfähigkeits­versicherung ein komplexes Thema ist, empfehlen wir Ihnen, sich umfassend zu informieren und im Anschluss eine professionelle Beratung durch unsere Fachexperten in Anspruch zu nehmen. So finden Sie die Absicherung, die auf Ihr Berufsbild zugeschnitten ist.

Die passende Berufs­unfähigkeits­versicherung für Führungskräfte finden

Unsere BU-Beratung ist von Finanztip empfohlen und wir vergleichen für Sie die Tarife mehrerer Anbieter. So finden wir eine leistungsstarke BU, die zu Ihrer Position und Ihrem Einkommen passt. Unsere Beratung ist kostenfrei.

  • Tätigkeit als Geschäftsführer korrekt im Antrag abgebildet
  • Tarife ohne Umorganisationsklausel und ohne abstrakte Verweisung
  • Anonyme Risikovoranfrage vorab – kein Eintrag bei den Versicherern
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Berater

Angestellter Manager, Fremd-Geschäftsführer oder beherrschender Gesellschafter – warum der Status über Ihre Absicherung entscheidet

Ob Sie als Geschäftsführer überhaupt gesetzlichen Schutz bei Berufs­unfähigkeit haben, hängt von Ihrem sozial­versicherungsrechtlichen Status ab. Entscheidend ist Ihre Gesellschaftsbeteiligung – die 50-Prozent-Schwelle trennt die beiden Gruppen. Eine pauschale Aussage „Geschäftsführer haben keinen gesetzlichen Schutz“ ist falsch.

Angestellte Manager und Fremd-Geschäftsführer: nur die schwache Erwerbsminderungs­rente

Angestellte Manager und Fremd-Geschäftsführer ohne oder mit höchstens 50 Prozent Gesellschaftsanteil sind in der Regel abhängig beschäftigt und damit in der gesetzlichen Renten­versicherung pflichtversichert (Quelle: Deutsche Renten­versicherung). Sie haben also einen gesetzlichen Anspruch – allerdings nur auf die Erwerbsminderungs­rente. Diese setzt erst ein, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt kaum noch arbeiten können – Ihr erlernter oder ausgeübter Beruf spielt dabei keine Rolle. Die Erwerbsminderungs­rente lag 2024 im Schnitt bei rund 1.100 Euro im Monat (Quelle: Deutsche Renten­versicherung, Renten­versicherung in Zahlen 2025).

Icon Vermögensverfall

Für eine Führungskraft mit hohem Einkommen ist das eine massive Versorgungslücke. Wer 8.000 Euro netto verdient und im Ernstfall auf eine staatliche Rente um 1.000 Euro fällt, verliert fast sein gesamtes Einkommen. Eine private BU schließt genau diese Lücke.


Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer: oft gar kein gesetzlicher Schutz

Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer mit mehr als 50 Prozent der Anteile oder einer umfassenden Sperrminorität gelten sozial­versicherungsrechtlich als selbständig (Quelle: IHK Köln). Sie sind dann renten­versicherungsfrei und haben damit in der Regel überhaupt keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungs­rente.

Icon Nicht verfügbar

Für diese Gruppe ist die private BU praktisch alternativlos. Es gibt keinen staatlichen Auffangschutz – ohne private Absicherung steht im Ernstfall ein Einkommen von null Euro. Gleichzeitig ist gerade für beherrschende Gesellschafter das Umorganisationsrisiko besonders hoch, weil sie als Betriebsinhaber Aufgaben theoretisch delegieren könnten.

Der Status wirkt sich auch auf eine betriebliche Lösung aus: Eine über die Firma finanzierte BU ist bei nicht-beherrschenden Geschäftsführern unkompliziert, bei beherrschenden Gesellschaftern dagegen rechtlich aufwendiger. Lassen Sie Ihren genauen Status deshalb vor Abschluss prüfen – er bestimmt Bedarf, Klauselwahl und Gestaltung.

Experten-Tipp:
„Geschäftsführer haben keinen gesetzlichen Schutz“ ist eine gefährliche Faustregel

„Verlassen Sie sich nicht auf den pauschalen Satz, Geschäftsführer seien staatlich nicht abgesichert. Erst Ihre Gesellschaftsbeteiligung entscheidet: Wer die 50-Prozent-Schwelle überschreitet, ist renten­versicherungsfrei und steht im Ernstfall bei null. Mein Rat: Lassen Sie Ihren sozial­versicherungsrechtlichen Status vor Abschluss feststellen – er bestimmt Bedarf, Klauselwahl und ob eine betriebliche Lösung überhaupt sinnvoll ist.“

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Berater

Ihren Status klären, bevor Sie absichern

Ob Sie als angestellter Manager, Fremd-Geschäftsführer oder beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer eingestuft werden, entscheidet über Ihren Bedarf, die Klauselwahl und die Gestaltung. Wir ordnen Ihren Status ein und ermitteln Ihre tatsächliche Versorgungslücke – kostenfrei und mit persönlicher Haftung für unsere Empfehlung.

  • Statusklärung: angestellter Manager, Fremd-Geschäftsführer oder beherrschender Gesellschafter
  • Anonyme Risikovoranfrage – kein Eintrag bei den Versicherern
  • Tarifvergleich über mehrere Anbieter, abgestimmt auf hohe BU-Renten
  • Finanztip empfiehlt unsere BU-Beratung
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Berater

Warum brauchen gerade Geschäftsführer und Manager eine gute BU?

Geschäftsführer und Manager brauchen eine gute BU, weil ihr Einkommen hoch und ihre staatliche Absicherung gering oder nicht vorhanden ist. Fällt die Arbeitskraft aus, droht eine existenzielle Versorgungslücke – häufig ohne jeden gesetzlichen Auffangschutz.

Aufgrund der hohen Verantwortung sinnvoll

Geschäftsführer und Manager tragen unternehmerische, finanzielle und personelle Verantwortung. Gleichzeitig stehen sie unter Leistungsdruck und sind oft persönlich auf ihr Einkommen angewiesen. Eine Berufs­unfähigkeit – ob durch Krankheit, Unfall oder psychische Belastung – kann gravierende Folgen haben.

Ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung sinnvoll?

Diese Risiken bestehen für Geschäftsführer und Manager

  • Lückenhafter oder fehlender gesetzlicher Schutz:
    Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer haben meist gar keinen gesetzlichen Schutz, angestellte Manager nur die geringe Erwerbsminderungs­rente – nicht annähernd genug, um ihren Lebensstandard zu sichern.
  • Hohes Einkommensrisiko:
    Monatliche Ausfälle können schnell existenzbedrohend werden, da das Einkommen oft aus variablen Bestandteilen besteht (Boni, Tantiemen, Gewinnausschüttungen).
  • Komplexe Tätigkeit:
    Führungskräfte üben keine standardisierten Berufe aus. Deshalb greifen pauschale Tarife oft nicht zuverlässig.
  • Verantwortung gegenüber Familie und Unternehmen:
    Die berufliche Rolle hat oft direkte Auswirkungen auf die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens.

Wie stark sich Ihr Profil von dem eines Selbständigen oder Freiberuflers unterscheidet, ist dabei wichtig: Geschäftsführer einer GmbH sind keine Freiberufler. Sie überlappen aber inhaltlich stark mit Selbständigen – kein gesetzlicher Schutz, variables Einkommen, GmbH-Konstruktionen. Diese Nähe sollten Sie bei der Tarifwahl kennen.


Typische Einkommensverluste bei Berufs­unfähigkeit

Ohne eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung droht je nach Status eine teilweise oder vollständige Einkommenslücke. Die folgenden Werte sind Beispielrechnungen zur Veranschaulichung.

PositionMonatliches NettoeinkommenEinkommen bei BU ohne private AbsicherungMonatliche Versorgungslücke
Beherrschender Gesellschafter-GF (GmbH)8.000 €0 € (kein gesetzlicher Schutz)8.000 €
Angestellter Manager (variable Vergütung)10.000 €rund 1.000 € (Erwerbsminderungs­rente)rund 9.000 €

Vorteile einer guten BU für Geschäftsführer und Manager

  • Monatliche Rente ab 50 Prozent Berufs­unfähigkeit
  • Versichert ist in der Regel immer der aktuelle Beruf
  • Ausschluss der abstrakten Verweisung
  • Ausschluss oder Einschränkung der Umorganisationsklausel
  • Möglichkeit zur Nach­versicherung bei höherem Bedarf (steigendes Gehalt, Nachwuchs, Heirat) ohne erneute Gesundheitsprüfung

Nahtloser Übergang von Arbeitsunfähigkeit zu Berufs­unfähigkeit

Zwischen einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit und einer dauerhaften Berufs­unfähigkeit kann eine gefährliche Einkommenslücke entstehen. Für Geschäftsführer mit hohem Einkommen ist es deshalb wichtig, Krankentagegeld und BU so zu verzahnen, dass kein Monat ohne Absicherung bleibt.

Warum die Lücke gerade Geschäftsführer trifft

Wer zunächst nur arbeitsunfähig ist, bekommt von der gesetzlichen Krankenkasse oft kein oder nur geringes Krankengeld – beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer und privat Versicherte haben häufig gar keinen Anspruch. Ein Krankentagegeld überbrückt diese Phase und ersetzt das Einkommen, solange Sie krankgeschrieben sind.

Die Berufs­unfähigkeits­versicherung setzt erst ein, wenn eine dauerhafte Berufs­unfähigkeit von mindestens 50 Prozent festgestellt ist. Bis dahin können Monate vergehen. Ohne Krankentagegeld klafft genau in dieser Übergangszeit eine Lücke, die bei einem Geschäftsführer-Einkommen schnell fünfstellig wird.

Icon Prozent in Kreis mit Pfeil

Die beiden Bausteine greifen idealerweise nahtlos ineinander: Das Krankentagegeld trägt die akute Phase, die BU übernimmt, sobald die Berufs­unfähigkeit feststeht. Wir prüfen für Sie, ob Ihr Krankentagegeld und Ihre BU zeitlich und in der Höhe sauber aufeinander abgestimmt sind.

Experten-Tipp:
Eine BU allein reicht für Geschäftsführer nicht aus

„Die BU genüge, um das Einkommen abzusichern – das hören wir oft. Für Führungskräfte greift das zu kurz. Bis eine dauerhafte Berufs­unfähigkeit feststeht, vergehen Monate, in denen die BU noch nicht zahlt. Wer privat versichert oder beherrschender Gesellschafter ist, hat in dieser Zeit oft kein Krankengeld. Mein Rat: Verzahnen Sie Krankentagegeld und BU in Höhe und Zeitpunkt lückenlos.“

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Berater

Was kostet Sie eine BU als Geschäftsführer oder Manager?

Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für Geschäftsführer und Manager kostet je nach Profil meist zwischen 100 und 350 Euro im Monat. Der Beitrag hängt vor allem von Alter, Gesundheitszustand, Rentenhöhe und der Tätigkeit ab. Die folgenden Rechenbeispiele sind nachvollziehbare Beispielwerte, keine Garantie.

Rechenbeispiel 1: Geschäftsführer, 40 Jahre

  • Alter bei Abschluss: 40 Jahre
  • Schlussalter: 67 Jahre
  • Beruf: Geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH
  • Höhe der Berufs­unfähigkeitsrente: 4.000 Euro
  • Keine Vor­erkrankungen
TarifvarianteBeitrag pro MonatBemerkung
Basisschutzrund 220 €Standardbedingungen, günstiger Tarif
Topschutz mit Verzicht auf abstrakte Verweisungrund 270 €Bessere Leistungen, mehr Sicherheit
Premiumtarif ohne Umorganisationsklauselrund 310 €Zugeschnitten auf Geschäftsführer
Mit zwei Prozent Leistungsdynamik und drei Prozent Beitragsdynamik. Rechnerisches Beispiel, Stand 2026. Die Beiträge variieren je nach Alter, Gesundheitszustand, Tarifmerkmalen und Versicherer.

Rechenbeispiel 2: Manager, 50 Jahre

  • Alter bei Abschluss: 50 Jahre
  • Schlussalter: 67 Jahre
  • Beruf: Angestellter Manager, überwiegend kaufmännische Tätigkeit
  • Höhe der Berufs­unfähigkeitsrente: 3.000 Euro
  • Keine Vor­erkrankungen
TarifvarianteBeitrag pro MonatBemerkung
Basisschutzrund 230 €Höherer Beitrag wegen Eintrittsalter
Topschutz mit Verzicht auf abstrakte Verweisungrund 290 €Empfehlenswerter Leistungsumfang
Rechnerisches Beispiel, Stand 2026. Mit 50 Jahren ist ein Abschluss in der Regel noch gut möglich – der Beitrag liegt wegen der kürzeren Laufzeit und des Alters höher als bei einem 40-Jährigen.

Die Beispiele zeigen: Auch mit 50 zahlen gesunde Führungskräfte zwar mehr als jüngere, der Schutz bleibt aber bezahlbar und sinnvoll. Wer hier zögert, riskiert, dass spätere Vor­erkrankungen den Abschluss verteuern oder verhindern.


Wovon hängen die Kosten ab?

Die Beitragshöhe richtet sich vor allem nach:

  • Alter und Gesundheitszustand bei Antragstellung
  • Beruflicher Tätigkeit und Verantwortung (zum Beispiel Personalführung, Reisetätigkeit)
  • Gefährliche Hobbys
  • Höhe der gewünschten Berufs­unfähigkeitsrente
  • Versicherungsdauer (etwa bis 65 oder 67 Jahre)
  • Dynamik und Zusatzbausteinen (Leistungsdynamik, Karenzzeit, Beitragsbefreiung)
Icon Beleg

Was kostet eine Berufs­unfähigkeits­versicherung?


Individuelle Gestaltung spart Beiträge

Mit einer passgenauen Absicherung zahlen Sie nur für das, was Sie wirklich brauchen, und vermeiden gleichzeitig gefährliche Leistungslücken. Viele Geschäftsführer werden zudem in eine günstige Berufsgruppe eingestuft, weil sie überwiegend kaufmännisch tätig sind – das senkt den Beitrag spürbar. Welcher Versicherer Sie am günstigsten einstuft, unterscheidet sich aber von Anbieter zu Anbieter erheblich.

Diese Einordnung hängt stark von Ihrer individuellen Situation ab – vom Gesundheitszustand bis zur konkreten Tätigkeitsbeschreibung. Welcher Tarif für Sie der günstigste ist, lässt sich erst nach einer persönlichen Analyse seriös beantworten.

Ihren persönlichen Beitrag statt einer Beispielrechnung

Welcher Versicherer Sie als Führungskraft am günstigsten einstuft, lässt sich erst nach einer persönlichen Analyse seriös sagen. Wir holen für Sie Angebote mehrerer Anbieter ein und finden den Tarif, der zu Ihrer Tätigkeit und Ihrer gewünschten BU-Rente passt. Eine pauschal beste Lösung für alle gibt es nicht – aber die passende für Sie.

  • Tarifvergleich über mehrere Anbieter, auch bei hoher BU-Rente
  • Günstige Berufsgruppen-Einstufung gezielt geprüft
  • Anonyme Risikovoranfrage vorab, auch bei Vor­erkrankungen
  • Von Finanztip empfohlene BU-Beratung
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Was leistet eine gute BU für Führungskräfte?

Eine gute BU zahlt Führungskräften eine monatliche Rente, sobald sie ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Maßgeblich ist Ihr realer Beruf, nicht ein theoretisch zumutbarer anderer.

Wichtige Leistungen

  • Monatliche Rente ab 50 Prozent Berufs­unfähigkeit:
    Die Versicherung zahlt, wenn Sie Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können – unabhängig davon, ob die Ursache körperlich oder psychisch ist. Gesetzliche Grundlage ist § 172 Abs. 2 des Versicherungs­vertrags­gesetzes (Quelle: § 172 VVG).
  • Konkrete Leistungsprüfung auf Basis Ihrer tatsächlichen Tätigkeit:
    Die Beurteilung erfolgt anhand Ihrer realen Aufgaben – nicht anhand Ihrer Stellenbeschreibung. Wenn Sie Ihren Beruf wechseln, müssen Sie das in der Regel dem Versicherer nicht mitteilen.
  • Beitragsbefreiung im Leistungsfall:
    Während Sie berufsunfähig sind, müssen keine Beiträge mehr gezahlt werden – Ihre Absicherung bleibt bestehen.
  • Leistungsdynamik:
    Die vereinbarte Berufs­unfähigkeitsrente steigt im Leistungsfall jährlich an, um Kaufkraftverluste durch Inflation auszugleichen.
  • Nach­versicherungsgarantie:
    Sie können Ihre Absicherung bei Gehaltserhöhungen oder beruflichen Veränderungen durch die Nach­versicherungsgarantie ohne neue Gesundheitsprüfung anpassen.
  • Weltweiter Versicherungsschutz:
    Eine gute Berufs­unfähigkeits­versicherung schützt Sie auch bei längeren Auslandsaufenthalten oder internationaler Tätigkeit.

Wichtige Klauseln für Geschäftsführer

Icon Halbkreis mit Pfeil

Verzicht auf abstrakte Verweisung

  • Führungskräfte dürfen nicht auf einen „anderen zumutbaren Beruf“ verwiesen werden – auch nicht, wenn sie theoretisch eine andere Tätigkeit ausüben könnten.
Icon offener Karton

Verzicht oder Einschränkung der Umorganisationsklausel

  • Die Versicherung darf keine Leistungen verweigern, nur weil Sie Ihre Tätigkeit im Unternehmen eventuell umorganisieren könnten.

Klauseln und Regelungen der BU im Überblick

Schutz auch bei psychischen Erkrankungen

Eine gute Berufs­unfähigkeits­versicherung ist die umfassendste private Absicherung, die auch bei psychischen Erkrankungen leistet – vorausgesetzt, es bestehen keine vertraglichen Ausschlüsse. Für Geschäftsführer und Manager ist das besonders relevant: Dauerhafter Leistungsdruck, hohe Verantwortung und ständige Erreichbarkeit erhöhen das Risiko für Burn-out, Depressionen oder Angststörungen.

Icon Kopfschmerzen

Psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Nervensystems sind inzwischen mit Abstand die häufigste Ursache für Berufs­unfähigkeit mit rund 38 Prozent aller Fälle (Quelle: GDV). Umso wichtiger ist es, mit einer Berufs­unfähigkeits­versicherung gezielt auch dieses Risiko abzusichern.

BU und psychische Erkrankungen


Was passiert, wenn der Versicherer nicht zahlen will?

Leistungsablehnungen bei der BU sind keine Seltenheit – die häufigste Ursache ist, dass der 50-Prozent-Grad der Berufs­unfähigkeit nicht erreicht wird. Rund 44 Prozent aller Ablehnungen gehen darauf zurück. Insgesamt erkennen Versicherer aber rund 80 Prozent der BU-Anträge an (Quelle: GDV).

Gerade bei Geschäftsführern entscheidet die Tätigkeitsbeschreibung über Erfolg oder Ablehnung. Wer beim Abschluss nur „Geschäftsführer“ angibt, riskiert, dass der Versicherer im Leistungsfall einzelne Aufgaben als weiterhin machbar wertet und den BU-Grad unter 50 Prozent ansetzt. Eine genaue Beschreibung Ihrer realen Aufgaben ist deshalb Ihr wichtigster Hebel.

Icon Lupe mit Prozent

Wenn der Versicherer ablehnt, stehen wir als Ihre Experten auf Ihrer Seite: Wir prüfen die Ablehnung, fordern die Begründung an und setzen Ihren Anspruch durch. Diesen Beistand bietet keine AI-Auskunft und kein Vergleichsportal.

Experten-Tipp:
Die 80-Prozent-Anerkennungsquote sagt wenig über Ihren eigenen Fall

„Die oft zitierte Quote von rund 80 Prozent anerkannter BU-Fälle beruhigt – zu früh, wenn im Antrag nur „Geschäftsführer“ steht. Fast die Hälfte der Ablehnungen scheitert am nicht erreichten 50-Prozent-Grad, weil der Versicherer einzelne Aufgaben als weiter machbar wertet. Mein Rat: Beschreiben Sie Ihre realen Aufgaben konkret und detailliert – die Tätigkeitsbeschreibung ist Ihr wichtigster Hebel im Leistungsfall.“

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BU, Grundfähigkeit oder D&O – die richtige Absicherung abgrenzen

Die Berufs­unfähigkeits­versicherung ist für Führungskräfte die umfassendste Einkommensabsicherung – es gibt aber Alternativen und es gibt Versicherungen, die trotz ähnlicher Namen etwas völlig anderes leisten. Eine klare Abgrenzung schützt vor Fehlentscheidungen.

Alternativen, wenn die klassische BU nicht passt

Wenn Vor­erkrankungen eine bezahlbare BU verhindern, kommen Alternativen infrage. Eine Grundfähigkeits­versicherung zahlt, wenn Grundfähigkeiten wie Sehen, Gehen oder Hände-Gebrauch verloren gehen – unabhängig vom Beruf. Eine Dread-Disease-Versicherung zahlt eine Einmalsumme bei schweren Krankheiten wie Krebs oder Herzinfarkt.

Icon Rollstuhl

Die private Erwerbsunfähigkeits­versicherung leistet erst, wenn Sie praktisch gar nicht mehr arbeiten können – sie ist günstiger, aber deutlich schwächer als die BU. Diese Alternativen sind enger gefasst und für Führungskräfte meist nur die zweite Wahl. Welche zu Ihrem Profil passt, klären wir in der Beratung.

Alternativen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung


BU ist nicht gleich D&O-Versicherung

Viele Manager suchen nach einer „Geschäftsführer­versicherung“ und meinen damit die D&O-Versicherung. Das ist etwas grundlegend anderes: Die D&O-Versicherung deckt Haftungsschäden ab, wenn Sie als Organ dem Unternehmen oder Dritten einen Vermögensschaden zufügen. Sie ersetzt kein Einkommen.

Die Berufs­unfähigkeits­versicherung sichert dagegen Ihr persönliches Einkommen bei gesundheitlich bedingtem Wegfall Ihrer Arbeitskraft. Beide Versicherungen schließen sich nicht aus – sie decken völlig unterschiedliche Risiken ab. Eine Führungskraft braucht in der Regel beide.

Wie wählen Geschäftsführer die richtige BU aus?

Die richtige BU für Geschäftsführer und Manager ist leistungsstark und passt individuell zur beruflichen Situation und Einkommensstruktur. Standardlösungen reichen in der Regel nicht aus. Entscheidend ist, dass der Vertrag exakt auf die Anforderungen einer Führungsposition zugeschnitten ist.

  • Detaillierte Tätigkeitsbeschreibung im Antrag:
    Die Versicherung prüft im Leistungsfall, ob Sie Ihren Beruf noch ausüben können – Grundlage ist die Tätigkeit, wie Sie sie beim Abschluss beschrieben haben. Diese Beschreibung sollte realistisch, vollständig und konkret sein.
  • Ausschluss von kritischen Klauseln:
    Achten Sie darauf, dass der Vertrag keine abstrakte Verweisung erlaubt und die Umorganisationsklausel nicht enthält oder stark einschränkt.
  • Richtige Höhe der Berufs­unfähigkeitsrente wählen:
    Die Berufs­unfähigkeitsrente sollte 60 bis 80 Prozent Ihres Nettoeinkommens abdecken – einschließlich variabler Bestandteile wie Boni, Tantiemen oder Gewinnausschüttungen.
  • Dynamiken und Nach­versicherung:
    Damit die BU-Rente nicht an Wert verliert, sollte sie über Leistungs- und Beitragsdynamik an die Inflation angepasst werden. Auch eine Nach­versicherungsgarantie ist sinnvoll.

Warum Sie Ihren BU-Antrag nicht selbst stellen sollten

Wenn Sie direkt bei einem Versicherer einen BU-Antrag stellen und abgelehnt werden, wird das in den Datenbanken der Versicherer erfasst. Bei jedem weiteren Antrag müssen Sie diese Ablehnung angeben – das verschlechtert Ihre Chancen erheblich. Ein Experte stellt die anonyme Risikovoranfrage: Ihr Name taucht nicht auf, es wird nichts gespeichert, und Sie erfahren vorab, welcher Versicherer Sie zu welchen Konditionen annehmen würde. Diesen Weg bieten weder AI-Tools noch Vergleichsportale.

Icon Sprechblase mit X

Wie schnell Sie Klarheit bekommen, hängt vom Versicherer ab. In unserer Beratungspraxis meldet sich die Hannoversche bei einer anonymen Voranfrage meist innerhalb von ein bis zwei Werktagen zurück, die HDI innerhalb von zwei bis vier Werktagen und die Allianz innerhalb von zwei bis fünf Werktagen. Sie wissen also oft schon nach wenigen Tagen, welcher Versicherer Sie zu welchen Konditionen annehmen würde.

Experten-Tipp:
Stellen Sie Ihren BU-Antrag niemals direkt beim Versicherer

„Der schnelle Online-Abschluss wird oft empfohlen – bei der BU ist er ein Risiko. Eine Ablehnung landet in den Branchendatenbanken und verbaut Ihnen jeden weiteren Versuch, gerade bei Vor­erkrankungen oder hohen Renten. Mein Rat: Klären Sie über eine anonyme Risikovoranfrage vorab, welcher Versicherer Sie zu welchen Konditionen annimmt – ohne Eintrag, ohne Risiko für spätere Anträge.“

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Welche Fehler Sie als Geschäftsführer und Manager beim BU-Abschluss vermeiden sollten
  • Die berufliche Tätigkeit zu allgemein oder falsch beschreiben:
    Eine ungenaue Beschreibung – etwa nur „Geschäftsführer“ ohne konkrete Aufgaben – kann dazu führen, dass der Versicherer im Leistungsfall ablehnt oder auf eine andere Tätigkeit verweist.
  • Abstrakte Verweisung und Umorganisationsklausel übersehen:
    Viele Versicherte merken erst zu spät, dass sie auf andere Berufe oder interne Umstrukturierungen verwiesen werden können.
  • Berufs­unfähigkeitsrente zu niedrig ansetzen:
    Oft wird nur das feste Gehalt abgesichert, dabei machen Boni, Gewinnanteile oder Tantiemen einen großen Teil des Einkommens aus.
  • Wichtige Zusatzbausteine nicht vereinbaren:
    Ohne Dynamik, Nach­versicherungsgarantie oder Beitragsbefreiung kann die Absicherung mit der Zeit an Wert verlieren.
  • Gesundheitsfragen unvollständig beantworten:
    Unvollständige oder falsche Angaben zu Vor­erkrankungen in der Gesundheitsprüfung können dazu führen, dass der Versicherer die Leistung verweigert – wegen vorvertraglicher Anzeigepflicht­verletzung (also unvollständiger Angaben beim Abschluss).
  • Keine Expertenberatung in Anspruch nehmen:
    Die BU ist für Führungskräfte ein komplexes Thema, das sich nicht einfach allein online abschließen lässt. Wenden Sie sich gern an uns – unsere Beratung ist kostenfrei und unverbindlich.

Welche Anbieter für Geschäftsführer und Manager besonders geeignet sind

Für weisungsbefugte Geschäftsführer kommt es bei der Tarifwahl vor allem auf zwei Punkte an: die Umorganisationsklausel und die Höhe der absicherbaren BU-Rente bei hohem Einkommen. Wer als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer sozial­versicherungsrechtlich als selbständig gilt, muss damit rechnen, dass der Versicherer eine Umorganisation des Betriebs unterstellt. Eine pauschal beste Lösung für alle gibt es dabei nicht.

Bei der Umorganisation geht Condor am weitesten: Der Anbieter verzichtet als einer von wenigen vollständig auf die Umorganisationsklausel für Selbständige und Freiberufler, und zwar in allen drei Tarifstufen. Zusätzlich rechnet Condor die absicherbare Höchstrente bei hohem Einkommen großzügig – 40.000 Euro pauschal plus 50 Prozent des Nettoeinkommens oberhalb von 50.000 Euro. Für Führungskräfte mit hohem Gehalt ist das ein spürbarer Unterschied.

Logo Condor Versicherungen

Die LV 1871 gilt mit ihrer Golden BU bei der Umorganisation als Maßstab – mit Verzicht unter anderem für Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke, Kleinbetriebe und Büroarbeitende. Sie eignet sich auch für eine über die Firma finanzierte BU oder eine betriebliche Lösung.

Logo Lebensversicherung von 1871 a. G. München

Für sehr hohe Einkommen bietet die HDI die höchste absolute Bemessungsgrenze der geprüften Tarife, allerdings mit enger gefasstem Umorganisationsverzicht.

Logo HDI

Wichtig zu wissen: Die zumutbare Umorganisation ist je Anbieter völlig unterschiedlich definiert. Welcher Tarif zu Ihrer Position passt, hängt von Status, Einkommensstruktur und Tätigkeit ab und gehört in eine persönliche Analyse.

Hinweis zur Firmen-BU: Wird die BU über die Gesellschaft finanziert, ist die steuerliche Behandlung bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern ein beratungspflichtiger Sonderfall – Stichworte verdeckte Gewinnausschüttung und Erdienbarkeit. Lassen Sie diese Gestaltung vorab individuell steuerlich prüfen.

Den Antrag richtig stellen – mit anonymer Voranfrage

Ein abgelehnter BU-Antrag wird bei den Versicherern gespeichert und erschwert jeden weiteren Versuch. Wir stellen für Sie zuerst eine anonyme Risikovoranfrage und vergleichen die Rückmeldungen mehrerer Anbieter – gerade dann wichtig, wenn Sie Vor­erkrankungen haben oder eine hohe BU-Rente absichern wollen.

  • Anonyme Risikovoranfrage – Ihr Name taucht nirgends auf
  • Tarifvergleich über mehrere Anbieter, auch bei Vor­erkrankungen
  • Haftende Beratung statt unverbindlicher Online-Auskunft
  • Finanztip empfiehlt uns für die BU-Beratung
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Aktuelle Testergebnisse: Berufs­unfähigkeits­versicherung im Test

Wir haben für Sie aktuelle Testergebnisse, Rankings und Kundenbewertungen zu Anbietern der Berufs­unfähigkeits­versicherung zusammengetragen und ausgewertet. Auch wenn kein Testbericht mit einem Fokus auf Geschäftsführer vorliegt, wurden die besten Anbieter für beispielsweise Selbständige oder kaufmännische Berufe untersucht und auch allgemeine Ergebnisse und Expertentipps bieten bei der Suche nach der besten Versicherung Orientierung.

Ausschnitt der aktuellen Testsieger für alle Berufe (2026)

AnbieterFranke und Bornberg ØDFSI ØIVFP ØFinanztest ØServiceValue EuroAtlasGesamt­wertung von 100
Logo Dialog Versicherung AGDialogFFF+Sehr gutExzellentSehr gut96
Logo VPV VersicherungenVPVFFFSehr gut95
Logo Lebensversicherung von 1871 a. G. MünchenLV 1871FFFHervorragendExzellentSehr gutSehr gut94

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Berufs­unfähigkeits­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Berufs­unfähigkeits­versicherer im Test (2026)

Die häufigsten Fragen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung für Geschäftsführer und Manager

Wann zahlt eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für Geschäftsführer?

Die Versicherung zahlt eine monatliche Rente, sobald Sie Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Es zählt Ihr realer Beruf als Führungskraft, nicht ein theoretisch zumutbarer anderer. Ob die Ursache körperlich oder psychisch ist, spielt keine Rolle.

Worin unterscheiden sich angestellte Manager, Fremd-Geschäftsführer und beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer bei der BU?

Der Unterschied liegt im sozial­versicherungsrechtlichen Status, und er entscheidet über Ihren Bedarf. Angestellte Manager und Fremd-Geschäftsführer mit höchstens 50 Prozent Anteil gelten als abhängig beschäftigt und sind gesetzlich rentenversichert. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer mit mehr als 50 Prozent der Anteile oder einer Sperrminorität gelten als selbständig und sind renten­versicherungsfrei. Die Beschäftigten haben einen schwachen gesetzlichen Auffangschutz, die beherrschenden Gesellschafter in der Regel gar keinen.

Welchen gesetzlichen Schutz haben Geschäftsführer bei Berufs­unfähigkeit?

Das hängt vom Status ab. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer mit mehr als 50 Prozent Anteil sind meist renten­versicherungsfrei und haben gar keinen gesetzlichen Schutz. Angestellte Manager und Fremd-Geschäftsführer sind pflichtversichert, erhalten aber nach Angaben der Deutschen Renten­versicherung nur die schwache Erwerbsminderungs­rente.

Wie hoch ist der gesetzliche Rentenschutz für Geschäftsführer im Ernstfall?

Wer pflichtversichert ist, bekommt höchstens die Erwerbsminderungs­rente – und die ist niedrig. Sie lag 2024 im Schnitt bei rund 1.100 Euro im Monat. Sie greift zudem erst, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt kaum noch arbeiten können, unabhängig von Ihrem erlernten Beruf. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer haben oft nicht einmal darauf Anspruch. Für ein Führungskraft-Einkommen entsteht so eine Versorgungslücke von mehreren Tausend Euro im Monat.

Was ist eine Umorganisationsklausel und warum ist sie problematisch?

Mit dieser Klausel darf der Versicherer prüfen, ob Sie Ihre Tätigkeit im Unternehmen durch organisatorische Änderungen weiter ausüben könnten – und auf dieser Grundlage die Leistung verweigern. Für Geschäftsführer mit Personalverantwortung ist das ein echtes Risiko, weil sich unterstellen lässt, sie könnten Aufgaben an Mitarbeiter delegieren. Achten Sie deshalb auf einen Tarif, der auf die Umorganisationsklausel verzichtet oder sie stark einschränkt.

Wie schließe ich als Geschäftsführer eine BU über meine GmbH ab?

Das ist möglich, zum Beispiel über eine Direkt­versicherung oder eine Unterstützungs­kasse. Die Beiträge zahlt dann die Firma, was steuerlich vorteilhaft sein kann. Bei nicht-beherrschenden Geschäftsführern ist die betriebliche Lösung meist unkompliziert. Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern ist sie rechtlich aufwendiger und sollte vorab genau geprüft werden.

BU über die Firma oder privat – was ist besser für Geschäftsführer?

Beide Wege haben ihre Berechtigung, der richtige hängt von Ihrem Status ab. Eine betriebliche BU senkt über die Firmenfinanzierung Ihre Steuerlast, die spätere Rente wird dafür voll versteuert. Eine private BU ist flexibler und an Ihre Person gebunden, bleibt also bei einem Wechsel des Unternehmens bestehen. Für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer ist die betriebliche Variante rechtlich komplexer. Welcher Weg netto günstiger ist, lässt sich erst nach einer Betrachtung Ihrer Gesamtsituation seriös beantworten.

Wie hoch ist die Leistungsquote bei der BU und wie oft wird abgelehnt?

Versicherer erkennen rund 80 Prozent der gemeldeten BU-Anträge an, wie die BU-Leistungspraxisstudie von Franke und Bornberg zeigt. Wird abgelehnt, liegt das am häufigsten daran, dass der geforderte Grad von 50 Prozent Berufs­unfähigkeit nicht erreicht wird – laut GDV gehen rund 44 Prozent der Ablehnungen darauf zurück. Gerade bei Geschäftsführern entscheidet die genaue Tätigkeitsbeschreibung über Anerkennung oder Ablehnung.

Was passiert zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufs­unfähigkeit?

Zwischen einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit und einer dauerhaften Berufs­unfähigkeit kann eine Einkommenslücke entstehen. Die BU zahlt erst, wenn eine dauerhafte Berufs­unfähigkeit von mindestens 50 Prozent feststeht – bis dahin vergehen oft Monate. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer und privat Versicherte haben in dieser Zeit häufig kein oder nur geringes Krankengeld. Ein Krankentagegeld überbrückt die Phase, bis die BU übernimmt. Beide Bausteine sollten in Höhe und Zeitpunkt sauber ineinandergreifen.

Wann zahlt die BU auch bei psychischen Erkrankungen?

Gute Berufs­unfähigkeits­versicherungen leisten auch bei psychischen Erkrankungen wie Burn-out, Depressionen oder Angststörungen, sofern keine vertraglichen Ausschlüsse bestehen. Für Führungskräfte ist das besonders wichtig, weil dauerhafter Leistungsdruck und hohe Verantwortung das Risiko erhöhen. Psychische Erkrankungen sind inzwischen die häufigste Ursache für Berufs­unfähigkeit.

Wie hoch sollte meine Berufs­unfähigkeitsrente als Geschäftsführer sein?

Die Berufs­unfähigkeitsrente sollte 60 bis 80 Prozent Ihres Nettoeinkommens absichern. Wichtig ist, dass auch variable Bestandteile wie Boni, Tantiemen oder Gewinnausschüttungen einfließen – bei Führungskräften machen diese oft einen großen Teil des Einkommens aus. Eine Nach­versicherungsgarantie hilft, die Rente bei steigendem Gehalt ohne neue Gesundheitsprüfung anzupassen.

Was passiert bei der Gesundheitsprüfung, wenn ich Vor­erkrankungen habe?

Bei der Gesundheitsprüfung müssen Sie die Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten – sonst riskieren Sie im Leistungsfall eine Leistungsverweigerung. Bei Vor­erkrankungen kann es zu Beitragszuschlägen oder Leistungsausschlüssen kommen, in manchen Fällen auch zu einer Ablehnung. Eine anonyme Risikovoranfrage klärt vorab, welcher Versicherer Sie zu welchen Konditionen annehmen würde – ohne dass Ihr Name und eine mögliche Ablehnung in einer Datenbank landen.

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Entgeltumwandlung Bei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, wodurch Arbeitnehmer Steuern- und Sozialabgaben sparen. Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung.
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