Betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung

Berufsunfähigkeitsschutz über den Arbeitgeber – oft günstiger, mit vereinfachter Gesundheitsprüfung und schon ab kleinen Teams.

Das erwartet Sie hier

Was eine betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung ist, welche Vorteile sie Arbeitgebern und Arbeitnehmern bietet und wie sie finanziert wird.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist eine betriebliche Berufs­unfähigkeits­­versicherung?
  2. Die Vorteile der betrieblichen BU
  3. Wie wird die betriebliche BU finanziert?
  4. Private vs. betriebliche Berufs­unfähigkeits­­versicherung
  5. So finden Sie die passende betriebliche BU
  6. Die häufigsten Fragen zur betrieblichen BU (FAQ)
Foto von Nina Ibach
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Die betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) sichert Ihr Einkommen bei Berufs­unfähigkeit ab und wird direkt über den Arbeitgeber organisiert.
  • Für Arbeitnehmer ist sie oft deutlich günstiger und einfacher zugänglich, da die Gesundheitsprüfung meist stark vereinfacht ist oder sogar entfällt.
  • Arbeitgeber stärken durch die betriebliche BU ihre Arbeitgebermarke, binden wertvolle Fachkräfte an das Unternehmen und profitieren von steuerlichen Vorteilen.
  • Die Finanzierung kann vollständig durch den Arbeitgeber, durch den Arbeitnehmer mittels Entgeltumwandlung oder durch eine Mischfinanzierung erfolgen.
  • Im Vergleich zur privaten BU bietet die betriebliche Lösung durch Kollektivverträge oft bessere Konditionen und höhere Annahmequoten. Auch die BU-Lösungen der Versorgungswerke (zum Beispiel MetallRente) können als betriebliche BU abgeschlossen werden.
  • Bei der Auswahl der passenden betrieblichen BU-Lösung unterstützt Sie unsere kostenfreie Beratung.
Patrick Knittel

Warum die betriebliche BU beide Seiten überzeugt …

Die Absicherung der Arbeitskraft gehört zu den wertvollsten Leistungen, die ein Arbeitgeber seinem Team bieten kann, und zu den unterschätztesten. Für Mitarbeiter bedeutet sie oft den einzigen bezahlbaren Zugang zu einer Berufs­unfähigkeitsrente, für Unternehmen ein starkes Argument im Wettbewerb um Fachkräfte. Anders als viele denken, ist die betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung längst nicht mehr nur ein Thema für Großkonzerne: Über Kollektiv- und Konsortiallösungen greifen viele Angebote schon ab rund zehn zu versichernden Personen. Damit die Lösung wirklich passt, kommt es auf die Bedingungen an – von der Gesundheitsprüfung über die Portabilität bis zur steuerlichen Behandlung. Genau diese Punkte ordnen wir auf dieser Seite verständlich ein. So sehen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf einen Blick, worauf es bei einer guten betrieblichen BU ankommt.

Was ist eine betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung?

So funktioniert die betriebliche BU

Eine betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung ist eine über den Arbeitgeber als Gruppenvertrag organisierte Berufs­unfähigkeits­versicherung, der Sie als Mitarbeiter beitreten. Sie sichert Ihr Einkommen im Falle einer längeren Abwesenheit aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls ab. Sie erhalten eine vertraglich vereinbarte monatliche Berufs­unfähigkeitsrente oder eine einmalige Kapitalzahlung von der Versicherung.

Das Besondere an einer betrieblichen Berufs­unfähigkeits­versicherung ist der Weg des Vertragsabschlusses: Nicht Sie als einzelner Arbeitnehmer schließen den Vertrag, sondern Ihr Arbeitgeber. Er vereinbart einen Gruppenvertrag (auch Kollektivvertrag genannt) mit einem Versicherer für seine Mitarbeiter. Sie als Mitarbeiter treten diesem Vertrag dann bei. Dieser kollektive Ansatz ist der Schlüssel zu den besonderen Vorteilen der betrieblichen Berufs­unfähigkeits­versicherung, wie günstigeren Beiträgen und einer vereinfachten Gesundheitsprüfung.

Icon Händeschütteln

Lohnt sich eine Berufs­unfähigkeits­versicherung überhaupt?

Bietet Ihnen Ihr Arbeitgeber an, eine betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung abzuschließen, fragen Sie sich womöglich, ob diese überhaupt sinnvoll ist. Diese Zahlen und Fakten können Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen:

  • Das Risiko, aus gesundheitlichen Gründen berufsunfähig zu werden, ist relativ hoch – etwa jede vierte Person ist im Laufe ihres Lebens betroffen (Quelle: GDV).
  • Die häufigsten Ursachen für eine Berufs­unfähigkeit sind psychische Krankheiten, Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates oder Krebs (Quelle: GDV).
  • Mitunter haben Sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungs­rente. Diese liegt jedoch im Schnitt nur bei 1.100 Euro und wird in über 40 Prozent der Fälle abgelehnt (Quelle: Deutsche Renten­versicherung – Renten­versicherung in Zahlen 2025).

Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung hat gegenüber der gesetzlichen Erwerbsminderungs­rente folgende Vorteile: Sie leistet bereits, wenn Sie Ihrem letzten Beruf zu mehr als 50 Prozent nicht mehr nachgehen können und nicht erst, wenn Sie weitreichender arbeitsunfähig sind. Sie können die Rentenhöhe bei Vertragsabschluss individuell festlegen. Fachleute empfehlen dabei in der Regel eine BU-Rente über 1.000 Euro. Zudem werden rund 80 Prozent aller Anträge auf eine Berufs­unfähigkeitsrente bewilligt (Quelle: GDV).

Ist die Berufs­unfähigkeits­versicherung sinnvoll?


Die betriebliche BU als Teil der betrieblichen Altersvorsorge

Die betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung ist in der Regel keine eigenständige, isolierte Versicherung, sondern ein Baustein der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Die betriebliche Altersvorsorge dient nicht nur dem Aufbau einer Zusatzrente für das Alter, sondern kann auch wichtige zusätzliche Risiken wie die Berufs­unfähigkeit oder die Hinterbliebenenversorgung abdecken.

Icon Puzzle

Moderne Vorsorgepläne bestehen oft aus verschiedenen Modulen. Arbeitgeber können so ein attraktives Vorsorgepaket schnüren, in dem die Absicherung der Arbeitskraft eine zentrale Rolle spielt. Durch die Einbettung in die betriebliche Altersvorsorge profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von Vorteilen, wie den gesetzlichen Förderungen und Steuer- und Sozialabgabenersparnissen.


Betriebliche BU als selbständige Versicherung oder als Zusatz­versicherung

Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung lässt sich auf zwei Wegen abschließen: als selbständige Berufs­unfähigkeits­versicherung (SBU) oder als Berufs­unfähigkeits-Zusatz­versicherung (BUZ). Beide Formen gibt es auch als betriebliche Lösung über den Arbeitgeber.

  • Selbständige Berufs­unfähigkeits­versicherung (SBU):
    Ein eigenständiger Vertrag, der ausschließlich das Risiko der Berufs­unfähigkeit absichert. In der betrieblichen Variante läuft sie meist als Direkt­versicherung über den Arbeitgeber.
  • Berufs­unfähigkeits-Zusatz­versicherung (BUZ):
    Die Berufs­unfähigkeit wird an einen Sparvertrag gekoppelt, zum Beispiel an eine betriebliche Renten­versicherung. Ein Teil des Beitrags fließt dann in den Aufbau einer Altersrente.

Für Sie als Arbeitnehmer ist der Unterschied vor allem eine Kostenfrage: Eine Zusatz­versicherung ist in der Regel teurer, weil neben dem Risikoschutz auch ein Sparanteil finanziert wird. Eine reine selbständige Berufs­unfähigkeits­versicherung sichert nur die Arbeitskraft ab und ist dadurch beitragsgünstiger.


Betriebliche BU als Direkt­versicherung – die häufigsten Nachteile

Die betriebliche BU wird am häufigsten als Direkt­versicherung umgesetzt, dem gängigsten der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge. So verbreitet dieser Weg ist, so hat er einige spezifische Nachteile.

  • Volle Besteuerung im Leistungsfall:
    Die spätere Berufs­unfähigkeitsrente aus einer Direkt­versicherung wird voll versteuert, und gesetzlich Pflichtversicherte zahlen darauf Kranken- und Pflege­versicherungsbeiträge.
  • Bindung an den Arbeitgeber:
    Die Direkt­versicherung läuft über den Arbeitgeber, weshalb die Mitnahme bei einem Jobwechsel oft nur eingeschränkt möglich ist.
  • Begrenzte Beitragshöhe:
    Steuer- und sozialabgabenfrei sind Beiträge nur bis zu den Höchstgrenzen des § 3 Nummer 63 Einkommensteuergesetz (EStG) (Quelle: § 3 EStG). Wer eine hohe Berufs­unfähigkeitsrente absichern will, stößt hier schnell an Grenzen.
  • Standardisierte Bedingungen:
    Als Teil eines Kollektivvertrags sind die Vertragsbedingungen häufig vorgegeben und weniger individuell anpassbar als bei einem privaten Einzelvertrag.

Eine weitere Grenze betrifft die Arbeitsunfähigkeit: Eine Arbeitsunfähigkeitsklausel lässt sich über die betriebliche Altersvorsorge praktisch nicht abbilden, weil das Betriebsrentengesetz nur die Berufs­unfähigkeit als abgesichertes Risiko kennt (Quelle: § 1 BetrAVG). Eine solche Klausel leistet bereits, wenn Sie über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben sind, noch bevor eine Berufs­unfähigkeit festgestellt wird. Wer diesen zusätzlichen Schutz wünscht, findet ihn in der Regel nur in einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung.


Für welche Arbeitnehmer ist die betriebliche BU sinnvoll?

Eine betriebliche BU ist besonders vorteilhaft, wenn Sie:

  • auf Ihr Einkommen angewiesen sind, um Ihre laufenden Kosten zu decken.
  • eine Familie haben und diese finanziell absichern möchten.
  • aufgrund von Vor­erkrankungen oder eines risikoreichen Berufs Schwierigkeiten hätten, eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung abzuschließen.
  • von günstigeren Konditionen und einer unkomplizierten Gesundheitsprüfung profitieren wollen.
Icon Angestellte

Für welche Unternehmen ist die betriebliche BU sinnvoll?

Eine betriebliche BU ist ein strategisches Instrument für Unternehmen, die:

  • im Wettbewerb um Fachkräfte herausstechen und talentierte Mitarbeiter gewinnen wollen.
  • die Bindung und Motivation ihrer bestehenden Belegschaft stärken möchten.
  • Ihren Mitarbeitern einen wertvollen Vorteil bieten möchten, der weit über das Gehalt hinausgeht und als echter Personalmagnet wirkt.
Icon Hochhaus

Wichtig zu wissen: Eine betriebliche BU ist längst nicht mehr nur etwas für Großkonzerne. Auch kleine und mittlere Unternehmen haben Zugang, denn über Kollektiv- und Konsortiallösungen greifen viele Angebote bereits ab rund zehn zu versichernden Personen. Ein Handwerksbetrieb mit 35 Mitarbeitern kann seiner Belegschaft also ebenso eine betriebliche BU anbieten wie ein Großunternehmen. Für kleinere Betriebe sind zudem die Lösungen der Versorgungswerke wie MetallRente ein bewährter Einstieg.

Experten-Tipp:
Vereinfachte Gesundheitsfragen sind Ihre größte Chance

„Der durchschnittliche Arbeitnehmer ist Mitte 40 oder älter. Privat wird eine Berufs­unfähigkeits­versicherung dann immer schwieriger, deutlich teurer oder gar unmöglich. Durch die stark reduzierten Gesundheitsfragen erhält fast jeder noch eine Chance auf eine BU-Rente von 1.500 bis 2.500 Euro. Mein Rat: Prüfen Sie das Angebot Ihres Arbeitgebers aktiv – über Kollektivlösungen und Versorgungswerke haben längst auch kleine und mittlere Betriebe Zugang.“

Foto von Patrick Knittel
Berater

Ihre betriebliche BU – wir prüfen, ob sie sich für Sie lohnt

Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen eine betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung an? Wir prüfen die Bedingungen, nutzen die vereinfachte Gesundheitsprüfung und vergleichen bei Bedarf mit einer privaten Lösung. Unsere Beratung ist kostenfrei und von Finanztip empfohlen.

  • Vereinfachte Gesundheitsprüfung nutzen
  • Betriebliche und private BU im Vergleich
  • Persönlicher Ansprechpartner, kostenfrei
Foto von Patrick Knittel
Berater

Die Vorteile der betrieblichen Berufs­unfähigkeits­versicherung

Vorteile für Arbeitnehmer: Günstiger und einfacher zur BU-Absicherung

Für Mitarbeiter liegen die Vorteile klar auf der Hand. Der Zugang zu einer hochwertigen Berufs­unfähigkeitsabsicherung wird durch das betriebliche Modell erheblich erleichtert und ist oft deutlich attraktiver als der private Weg.

  • Günstigere Beiträge
    Durch den Kollektivvertrag, den der Arbeitgeber aushandelt, sind die Beiträge in der Regel spürbar niedriger als bei einem vergleichbaren privaten Einzelvertrag. Versicherer können durch die Bündelung von Risiken bessere Konditionen anbieten.
  • Vereinfachte Gesundheitsprüfung
    Statt eines umfangreichen Fragenkatalogs zu Ihrer Gesundheitshistorie gibt es oft nur wenige, stark vereinfachte Gesundheitsfragen – oder die Gesundheitsprüfung entfällt komplett und es wird jede Person ohne Einschränkungen versichert. In vielen Fällen genügt sogar eine „Dienstobliegenheitserklärung“, bei der lediglich bestätigt wird, dass Sie aktuell arbeitsfähig sind und in der jüngeren Vergangenheit nicht länger krank waren.
  • Höhere Annahmewahrscheinlichkeit
    Personen mit Vor­erkrankungen oder risikoreichen Hobbys, die bei einem privaten Antrag möglicherweise abgelehnt oder mit hohen Risikozuschlägen belegt würden, haben über eine betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung überhaupt erst eine realistische Chance auf vollwertigen Versicherungsschutz.
  • Bequeme Abwicklung
    Der Vertragsabschluss zur Berufs­unfähigkeits­versicherung erfolgt durch Ihren Arbeitgeber, das heißt für Sie: Sie müssen sich nicht mit dem langen Prozedere einer Antragstellung und Prüfung einer privaten BU auseinandersetzen.
  • Steuerliche Vorteile
    Im Falle einer Entgeltumwandlung wird der Beitrag direkt von Ihrem Bruttogehalt in den Vertrag eingezahlt. Dadurch sinkt Ihr zu versteuerndes Einkommen und somit Ihre Steuerlast. Gleichzeitig sparen Sie auch die Sozialabgaben auf diesen Teil Ihres Gehalts. Unterm Strich zahlen Sie netto also deutlich weniger für Ihre Absicherung, als der eigentliche Beitrag hoch ist.
Beispiel: So sieht eine Dienstobliegenheitserklärung aus

In vielen Fällen ersetzt die sogenannte Dienstobliegenheitserklärung (auch als Dienstfähigkeitserklärung bezeichnet) den sonst üblichen, detaillierten Gesundheitsfragebogen. Dabei handelt es sich um eine einfache Erklärung, mit der Sie als Arbeitnehmer lediglich bestätigen, dass Sie aktuell Ihrer Arbeit ohne Einschränkungen nachgehen können und in einem definierten Zeitraum nicht für einen längeren, zusammenhängenden Zeitraum arbeitsunfähig erkrankt waren. Diese kann beispielsweise so aussehen:

Mögliche Nachteile einer betrieblichen BU für Arbeitnehmer
  • Arbeitgeber wählt Versicherer und vereinbart Bedingungen
    Bei der betrieblichen Berufs­unfähigkeits­versicherung wählt der Arbeitgeber den Versicherer aus und verhandelt die Konditionen. Das bedeutet, dass die betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung anders aussehen kann als die Versicherung, die Sie als Arbeitnehmer selbst gewählt hätten. Es ist zum Beispiel möglich, dass günstige Beiträge unter anderem damit erkauft sind, dass der Schutz der Versicherung nur bis 63 statt bis zum regulären Renteneintrittsalter gilt.
  • Weniger Rente durch Entgeltumwandlung
    Ist Ihre betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung mit einer Entgeltumwandlung verknüpft, wird ein Teil Ihres Bruttogehalts in den monatlichen Beitrag für die BU umgewandelt. Auf diesen umgewandelten Teil zahlen Sie keine Steuern und Sozialabgaben. Aber nicht nur Steuern und Sozialabgaben, sondern auch Ihre Rente wird auf Grundlage des reduzierten Gehalts berechnet. Durch diese Umwandlung erhalten Sie somit weniger gesetzliche Rente oder Erwerbsminderungs­rente, als wenn Sie eine BU privat abschließen.
  • Potenzial für Konflikte und eingeschränkten Datenschutz
    Bei einer betrieblichen BU ist der Arbeitgeber der Vertragspartner der Versicherung. Das bedeutet, dass er im Fall einer Berufs­unfähigkeit den Anspruch auf eine Berufs­unfähigkeitsrente geltend machen muss. Damit erfährt er weitaus mehr über den Gesundheitszustand und die Gesundheitshistorie des Arbeitnehmers, als es normalerweise der Fall wäre. Hier gibt es Potenzial für Konflikte und dafür, dass eigentlich vertrauliche Gesundheitsinformationen vom Arbeitgeber eingesehen und gegen den Arbeitnehmer eingesetzt werden.
  • Mitnahme bei Jobwechsel erschwert
    Oft ist es nicht möglich, die betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung bei einem Arbeitgeberwechsel mitzunehmen. Denn auch wenn eine Übertragung theoretisch möglich ist, lassen sich nur wenige Arbeitgeber darauf ein. In der Regel muss der Vertrag also privat weitergeführt oder ein neuer Vertrag geschlossen werden. Entscheiden Sie sich, den Vertrag privat weiterzuführen, müssen Sie den vollen Versicherungsbeitrag aus dem Nettoeinkommen zahlen.
  • Volle Besteuerung der Berufs­unfähigkeitsrente
    Werden Sie berufsunfähig, müssen Sie bei einer betrieblichen Berufs­unfähigkeits­versicherung die Rente voll versteuern. Schließen Sie hingegen eine BU privat ab, wird nur der sogenannte Ertragsteil besteuert. Dieser richtet sich nach der Restlaufzeit des BU-Vertrages. Tritt etwa die Berufs­unfähigkeit mit 50 Jahren ein und ist eine Laufzeit bis zum 65. Lebensjahr vereinbart, müssen 16 Prozent der Rente versteuert werden (Quelle: EStDV § 55 Absatz 2). Um dies und die Kranken­versicherungsbeiträge auszugleichen, muss also bei der betrieblichen Berufs­unfähigkeits­versicherung oft eine höhere Rente gewählt werden. Das kann dazu führen, dass es doch keinen Kostenvorteil gegenüber der privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung gibt.
  • Beiträge für die Kranken- und Pflege­versicherung
    Wer eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung abgeschlossen hat und in der gesetzlichen Kranken­versicherung pflichtversichert ist, muss von seiner Berufs­unfähigkeitsrente keine Beiträge für die Kranken- und Pflege­versicherung zahlen. Anders sieht es bei einer betrieblichen Berufs­unfähigkeitsrente aus: Auf diese fallen Kranken- und Pflege­versicherungsbeiträge an, was die Rente um fast 20 Prozent reduziert. Für freiwillig gesetzlich Versicherte macht es keinen Unterschied, ob sie privat oder betrieblich gegen Berufs­unfähigkeit versichert sind, weil sie auch bei einer privaten Berufs­unfähigkeitsrente Versicherungsbeiträge zahlen.
  • Volle Beiträge bei langer Krankheit und Elternzeit
    Die Beteiligung des Arbeitgebers an den Beiträgen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung ist in der Regel an das Gehalt gebunden. Angestellte müssen also ihre Versicherungsbeiträge vollständig selbst bezahlen, wenn sie zum Beispiel Krankengeld bekommen oder in Elternzeit sind.

Wer zahlt die Beiträge bei Krankengeld, Elternzeit oder langer Krankheit?

Bei Lohnausfall zahlen Sie die Beiträge zur betrieblichen BU in der Regel selbst weiter – es gibt aber mehrere Auswege, die sich vertraglich absichern lassen. Fällt Ihr Gehalt weg, etwa bei Krankengeld nach sechs Wochen, in der Elternzeit oder im Sabbatical, ruht die Entgeltumwandlung. Sie haben dann meist diese Optionen:

  • Beitragsfreistellung:
    Der Vertrag wird ruhend gestellt. Der Schutz pausiert oder sinkt, dafür entstehen keine Kosten.
  • Stundung:
    Der Versicherer setzt die Beiträge für einen begrenzten Zeitraum aus, teils bis zu zwei Jahre.
  • Private Weiterzahlung:
    Sie zahlen die Beiträge vorübergehend aus eigener Tasche weiter und behalten den vollen Schutz.

Achten Sie beim Abschluss darauf, dass solche Regelungen ausdrücklich im Vertrag vorgesehen sind. Eine gute betriebliche BU erlaubt eine Beitragsfreistellung ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Wiederaufnahme.

Experten-Tipp:
Ihr Chef muss Ihre Diagnose nicht sehen

„Viele fürchten, der Arbeitgeber lese im Leistungsfall die komplette Krankenakte mit. Das lässt sich vermeiden. Formal stellt zwar der Arbeitgeber den Anspruch, doch die Gesundheitsdaten laufen direkt zwischen Ihnen und dem Versicherer. Mein Rat: Vereinbaren Sie eine Direktabwicklung über einen Experten und halten Sie das in der Versorgungsordnung fest – so bleibt Ihre Diagnose vertraulich.“

Foto von Patrick Knittel
Berater

Vorteile für Arbeitgeber: Mitarbeiterbindung und -gewinnung

In einem umkämpften Arbeitsmarkt sind es oft die weichen Faktoren, die den Unterschied machen. Die betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung ist ein solch starkes Argument und wirkt wie ein Personalmagnet.

  • Stärkung der Arbeitgebermarke
    Ein Unternehmen, das sich aktiv um die finanzielle Sicherheit seiner Mitarbeiter kümmert, positioniert sich als moderner und fürsorglicher Arbeitgeber. Dies stärkt das Image nach innen und außen.
  • Mitarbeitergewinnung
    Gerade für hochqualifizierte Fachkräfte kann ein exzellentes Vorsorgepaket, einschließlich betrieblicher Berufs­unfähigkeits­versicherung, das entscheidende Kriterium bei der Wahl des Arbeitgebers sein.
  • Mitarbeiterbindung und -motivation
    Bestehende Mitarbeiter fühlen sich wertgeschätzt. Diese Form der Anerkennung steigert die Loyalität zum Unternehmen und senkt die Fluktuation.
  • Geringere Lohnnebenkosten
    Wenn die betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung über Entgeltumwandlung finanziert wird, spart auch der Arbeitgeber Sozial­versicherungsbeiträge, da sich das Bruttogehalt des Mitarbeiters reduziert.
  • Steuerliche Vorteile
    Wird die betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung arbeitgeberfinanziert, können die Beiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, was den zu versteuernden Gewinn des Unternehmens mindert.

Rechtliche Pflichten des Arbeitgebers bei der betrieblichen BU

Mit einer betrieblichen BU übernehmen Sie als Arbeitgeber nicht nur eine Zusatzleistung, sondern auch rechtliche Pflichten. Diese sollten Sie von Anfang an kennen und sauber dokumentieren, gerade als Entscheider oder Personalverantwortlicher.

  • Versorgungsordnung:
    In einer schriftlichen Versorgungsordnung legen Sie fest, welche Mitarbeiter zu welchen Bedingungen Zugang zur betrieblichen BU erhalten. Das schafft Klarheit und schützt vor einer Ungleichbehandlung.
  • Einstandspflicht:
    Sie stehen dafür ein, dass die zugesagten Leistungen erbracht werden – auch wenn der Versicherer einmal nicht leistet. Diese Subsidiärhaftung ergibt sich aus § 1 Absatz 1 Satz 3 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) (Quelle: § 1 BetrAVG).
  • Insolvenzsicherung:
    Wird Ihr Unternehmen zahlungsunfähig, sind unverfallbare Anwartschaften über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) geschützt, soweit die Zusage insolvenzsicherungspflichtig ist (Quelle: § 7 BetrAVG).

Gerade für Personalverantwortliche ist dieser Rahmen entscheidend. Eine sauber aufgesetzte Versorgungsordnung und die richtige Wahl des Durchführungswegs begrenzen Ihr Haftungsrisiko spürbar.

Eine betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung für Ihre Belegschaft

Wir vergleichen die Angebote am Markt und entwickeln für Ihr Unternehmen eine passende betriebliche BU – von der Versorgungsordnung bis zur Kommunikation an Ihr Team. Unsere Beratung ist kostenfrei.

  • Von Finanztip empfohlene BU-Beratung
  • Günstige Kollektivkonditionen
  • Persönliche Begleitung im Leistungsfall
Foto von Patrick Knittel
Berater

Wie wird die betriebliche BU finanziert?

Je nach Unternehmensphilosophie und den Zielen, die mit der Einführung verfolgt werden, gibt es drei etablierte Modelle. Diese bestimmen, wer die Beiträge für den Versicherungsschutz trägt.

1. Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche BU

Bei diesem Modell übernimmt der Arbeitgeber die vollen Kosten für die Berufs­unfähigkeits­versicherung seiner Mitarbeiter. Als Arbeitgeber beziehungsweise Unternehmen schaffen Sie sich damit ein herausragendes Alleinstellungsmerkmal im Personalmarketing. Es positioniert das Unternehmen als absoluten Top-Arbeitgeber, der weit über das Übliche hinaus in die Sicherheit seiner Mitarbeiter investiert. Dies ist ein entscheidender Vorteil bei der Gewinnung und Bindung von hochqualifizierten Fachkräften. Die gesamten Beiträge können zudem als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Icon Beleg

Arbeitnehmer profitieren von einem vollwertigen Berufs­unfähigkeitsschutz, ohne dafür einen einzigen Cent aus eigener Tasche zahlen zu müssen. Dies stellt eine direkte, netto spürbare Gehaltserhöhung dar und bietet maximale finanzielle Sicherheit.

Vorteile einer starken betrieblichen Altersvorsorge


2. Die arbeitnehmerfinanzierte betriebliche BU

Dies ist das in der Praxis am häufigsten anzutreffende Modell. Hierbei finanziert der Arbeitnehmer seine betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung selbst, indem ein Teil seines Bruttogehalts direkt in den Versicherungsvertrag umgewandelt wird. Der Arbeitgeber ist dabei verpflichtet, das System zur Verfügung zu stellen und die Organisation zu übernehmen.

Icon Kreisdiagramm

Durch die Umwandlung von Bruttogehalt sparen Arbeitnehmer erheblich bei Steuern und Sozialabgaben. Ihr Nettoaufwand für die Versicherung ist dadurch deutlich geringer als der eigentliche Beitrag. Ein großer Pluspunkt: Seit 2022 sind Arbeitgeber für alle Entgeltumwandlungsverträge gesetzlich verpflichtet, einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent zu leisten, sofern sie durch die Umwandlung Sozial­versicherungsbeiträge einsparen.

Der unsichtbare Nebeneffekt der Entgeltumwandlung

Die Entgeltumwandlung senkt Ihr Bruttogehalt – und das hat zwei Nebeneffekte, die leicht übersehen werden. Zum einen fließen die umgewandelten Beträge nicht in die gesetzliche Renten­versicherung, weshalb Ihre spätere gesetzliche Rente und Ihre Erwerbsminderungs­rente etwas geringer ausfallen. Zum anderen zählt das reduzierte Bruttogehalt bei der Jahresarbeitsentgeltgrenze mit.

Diese Grenze entscheidet, ob Sie von der gesetzlichen in die private Kranken­versicherung wechseln dürfen. 2026 liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 77.400 Euro im Jahr (Quelle: BMAS). Wer nur knapp darüber verdient, kann durch die Entgeltumwandlung rechnerisch wieder darunter rutschen und so den Zugang zur privaten Kranken­versicherung verlieren.

So funktioniert die Entgeltumwandlung


3. Die Mischfinanzierung

Die Mischfinanzierung ist ein partnerschaftlicher Mittelweg, bei dem sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge teilen. Dieses Modell kombiniert die Vorteile der beiden anderen Varianten: Der Arbeitgeber zeigt ein klares Engagement und unterstützt seine Mitarbeiter aktiv, während der finanzielle Aufwand für das Unternehmen überschaubar bleibt. Der Arbeitnehmer profitiert von einem noch geringeren Eigenanteil und erhält einen hochwertigen Schutz zu exzellenten Konditionen.

Icon Geldschein Schere

Ist die betriebliche BU vom Arbeitgeber steuerfrei?

Ja, die vom Arbeitgeber bezahlte betriebliche BU ist in der Ansparphase steuerfrei – allerdings nur innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenzen. Beiträge in eine betriebliche BU über den Arbeitgeber bleiben bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei, das sind 2026 bis zu 676 Euro im Monat (Quelle: § 3 EStG).

Icon Prozent in Kreis mit Pfeil

Sozialabgabenfrei sind die Beiträge bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, 2026 also bis zu 338 Euro im Monat. Der Haken folgt später: Ob vom Arbeitgeber finanziert oder per Entgeltumwandlung gezahlt, die spätere Berufs­unfähigkeitsrente ist voll zu versteuern (nachgelagerte Besteuerung).


Was kostet eine betriebliche BU? Ein Beispiel

Wie viel eine betriebliche BU kostet, hängt von Beruf, Alter, gewünschter Rentenhöhe und Vertragsbedingungen ab. Die folgenden Rechnungen sind Beispiele zur Orientierung und ausdrücklich keine Preiszusage.

Beispiel 1: Entgeltumwandlung, kaufmännische Angestellte:

  • Profil: 30 Jahre, Bürotätigkeit, gewünschte BU-Rente 1.500 Euro im Monat.
  • Bruttobeitrag: rund 60 Euro im Monat aus dem Bruttogehalt.
  • Nettoaufwand: nach der Ersparnis bei Steuern und Sozialabgaben bleiben rund 35 bis 40 Euro echter Aufwand im Monat.

Beispiel 2: Mischfinanzierung, Handwerker:

  • Profil: 40 Jahre, handwerklicher Beruf, gewünschte BU-Rente 1.500 Euro im Monat.
  • Bruttobeitrag: rund 110 Euro im Monat, davon trägt der Arbeitgeber 30 Euro.
  • Nettoaufwand: für den Arbeitnehmer bleiben nach Steuer- und Sozialabgabenersparnis rund 50 Euro im Monat.

Über die vereinfachte Gesundheitsprüfung erhalten auch Berufe mit höherem Risiko oft überhaupt erst Zugang zu solchen Konditionen.

Private vs. betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung

Beide Versicherungsformen verfolgen dasselbe Ziel: die finanzielle Absicherung Ihrer Arbeitskraft bei Berufs­unfähigkeit. Der Weg dorthin und die Rahmenbedingungen unterscheiden sich jedoch grundlegend. Während die private Berufs­unfähigkeits­versicherung ein individueller Vertrag zwischen Ihnen und dem Versicherer ist, wird die betriebliche Variante über den Arbeitgeber als Gruppenvertrag organisiert.

Im direkten Vergleich: Private BU vs. betriebliche BU

Welche Lösung ist für Angestellte die bessere? Eine pauschale Antwort gibt es nicht, da die Entscheidung von Ihrer individuellen Situation, Ihren beruflichen Plänen und den Angeboten Ihres Arbeitgebers abhängt. Die folgende Tabelle stellt die wichtigsten Merkmale beider Modelle direkt gegenüber:

MerkmalBetriebliche BUPrivate BU
VertragspartnerIhr Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer, Sie sind die versicherte Person.Sie sind sowohl Versicherungsnehmer als auch versicherte Person.
BeitragshöheIn der Regel günstiger durch Gruppenkonditionen und gegebenenfalls Arbeitgeberzuschuss.Basiert auf individuellem Risiko (Alter, Beruf, Gesundheitszustand, Hobbys).
GesundheitsprüfungOft stark vereinfacht oder es genügt eine Dienstobliegenheitserklärung. In einigen Fällen entfällt sie auch komplett.In der Regel umfassende und detaillierte Gesundheitsfragen.
FlexibilitätGeringer: Bei einem Arbeitgeberwechsel muss der Vertrag gegebenenfalls privat und zu schlechteren Konditionen fortgeführt werden, falls der neue Arbeitgeber das System nicht anbietet.Hoch: Der Vertrag ist völlig unabhängig vom Arbeitgeber und bleibt bei einem Jobwechsel unberührt.
BeitragszahlungDirekt vom Bruttogehalt (Entgeltumwandlung) oder durch den Arbeitgeber.Direkt von Ihrem Nettoeinkommen per Überweisung oder Lastschrift.
Steuern (Ansparphase)Beiträge sind im Rahmen der bAV-Höchstgrenzen steuer- und sozialabgabenfrei.Beiträge können als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden, oft aber nur begrenzt wirksam.
Steuern (Auszahlungsphase)Die Rente muss in der Regel voll versteuert werden (nachgelagerte Besteuerung).Die Rente wird nur mit dem geringen Ertragsanteil versteuert, der Großteil ist steuerfrei.
AnpassbarkeitOft standardisierte Vertragsbedingungen für die ganze Gruppe, weniger individuelle Optionen.Vollständig individualisierbar (Rentenhöhe, Laufzeit, Zusatzbausteine und mehr).

Experten-Tipp:
Unbedingt Steuerabgaben einkalkulieren

„Bei einer betrieblichen Berufs­unfähigkeits­versicherung müssen Sie eine höhere Rente ansetzen. Warum? Die betriebliche BU wird nachgelagert besteuert: In der Ansparphase zahlen Sie keine Steuern, in der Auszahlphase dafür voll. Daher planen Sie die BU-Rente von vornherein 20 bis 30 Prozent höher. Mein Rat: Prüfen Sie vor Abschluss, ob Ihre BU-Rente nach Abzug der Steuer noch sinnvoll für Sie rechnet – der Versicherer setzt bei der Höhe Höchstgrenzen.“

Foto von Patrick Knittel
Berater

Wann ist die private BU sinnvoller?

Obwohl die betriebliche Lösung viele Vorteile bietet, gibt es einige Situationen, in denen eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung die bessere Wahl ist, vor allem, wenn Sie Wert auf Selbstbestimmung und maßgeschneiderte Lösungen legen:

  • Maximale Flexibilität und Unabhängigkeit vom Arbeitsplatz
    Ein privater Vertrag ist allein an Ihre Person gebunden, nicht an Ihren Arbeitsplatz. Das bedeutet, Ihr Versicherungsschutz bleibt bei einem Arbeitgeberwechsel, einer Phase der Selbständigkeit oder auch bei vorübergehender Arbeitslosigkeit vollständig und unverändert bestehen.
  • Individuelle Vertragsgestaltung
    Während betriebliche Verträge oft standardisiert sind, können Sie bei einer privaten BU alle Details nach Ihren Wünschen festlegen: von der exakten Rentenhöhe über die Laufzeit bis hin zu spezifischen Klauseln – und natürlich dem BU-Anbieter.
  • Günstigere Besteuerung im Leistungsfall
    Während eine Rente aus der betrieblichen BU in der Regel voll versteuert werden muss, wird bei der privaten Berufs­unfähigkeitsrente nur der sehr geringe Ertragsanteil besteuert. Das führt dazu, dass Sie bei gleicher Bruttorente eine potenziell deutlich höhere Nettorente erhalten.

Mehr zur privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung

So finden Sie die passende betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung

Egal, ob Sie als Arbeitgeber den besten Rahmenvertrag für Ihre Firma suchen oder als Arbeitnehmer das Angebot Ihres Unternehmens bewerten möchten: Eine sorgfältige Prüfung und professionelle Begleitung sind der Schlüssel zum Erfolg.

Wichtige Kriterien bei der Wahl der idealen betrieblichen BU

  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
    Der Versicherer muss darauf verzichten, Sie im Leistungsfall auf einen anderen Beruf verweisen zu können, den Sie theoretisch noch ausüben könnten.
  • Prognosezeitraum
    Der Zeitraum, für den die Berufs­unfähigkeit ärztlich prognostiziert werden muss, sollte kurz sein – idealerweise nicht mehr als sechs Monate.
  • Rückwirkende Leistungen
    Der Versicherer sollte auch dann leisten, wenn die Berufs­unfähigkeit verspätet gemeldet wird, und zwar rückwirkend ab dem Eintrittsdatum.
  • Flexibilität bei Arbeitgeberwechsel
    Der Vertrag sollte klare und faire Regelungen enthalten, wie Sie die Versicherung bei einem Jobwechsel privat fortführen können (Portabilität), idealerweise ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Nach­versicherungsgarantien
    Gute Tarife bieten die Möglichkeit, die versicherte Rente bei bestimmten Lebensereignissen (zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, Gehaltserhöhung) durch eine Nach­versicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
  • Weltweiter Versicherungsschutz
    Der Schutz sollte mindestens im europäischen Ausland, idealerweise weltweit und für einen längeren Zeitraum, gültig sein.

Jobwechsel: So sichern Sie Ihren Schutz Schritt für Schritt

Beim Arbeitgeberwechsel bleibt Ihr Berufs­unfähigkeitsschutz erhalten, wenn Sie den richtigen Weg wählen. Entscheidend ist, dass Sie handeln, bevor Sie den alten Arbeitsvertrag kündigen, und keine erneute Gesundheitsprüfung auslösen. Drei Wege stehen Ihnen offen:

  • Private Fortführung:
    Sie übernehmen den Vertrag als privaten Vertrag und zahlen den Beitrag künftig aus dem Nettoeinkommen. Ist die Portabilität ohne erneute Gesundheitsprüfung im Vertrag zugesichert, bleibt Ihr Schutz lückenlos bestehen, auch bei zwischenzeitlichen Diagnosen.
  • Übertragung auf den neuen Arbeitgeber:
    Bietet Ihr neuer Arbeitgeber dasselbe System an, kann der Vertrag mitgenommen werden. In der Praxis lassen sich allerdings nur wenige Arbeitgeber darauf ein, weshalb dieser Weg oft nicht zur Verfügung steht.
  • Beitragsfreistellung:
    Sie stellen den Vertrag ruhend, bis eine Fortführung möglich ist. Der Schutz pausiert, dafür entstehen keine Kosten. Achten Sie auf die vereinbarten Fristen für die Wiederaufnahme.

Wichtig ist der zeitliche Ablauf: Klären Sie die Fortführung idealerweise, bevor Sie den Arbeitsvertrag unterschreiben oder kündigen. So vermeiden Sie eine Lücke im Schutz und müssen Ihren Gesundheitszustand nicht erneut offenlegen.

Experten-Tipp:
Kündigen ist beim Jobwechsel die schlechteste Wahl

„Beim Jobwechsel heißt es oft: ‚Dann ist die betriebliche BU eben weg.‘ Das stimmt so nicht. Wer kündigt, verliert seinen mühsam erlangten Schutz. Entscheidend ist die private Fortführung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Mein Rat: Achten Sie schon bei Abschluss darauf, dass diese Portabilität vertraglich zugesichert ist – sonst wird Ihr Gesundheitszustand später zum teuren Problem.“

Foto von Patrick Knittel
Berater

Icon grüner Kreis abgehakt

Unser Service für Unternehmen: So unterstützen wir Sie

Unsere erfahrenen Experten sowohl für die Berufs­unfähigkeits­versicherung als auch für die betriebliche Altersvorsorge arbeiten für Sie Hand in Hand: Wir analysieren die Struktur und die Ziele Ihres Unternehmens, vergleichen die Angebote am Markt und konzipieren einen maßgeschneiderten betrieblichen BU-Rahmenvertrag. Dabei übernehmen wir nicht nur die Verhandlungen mit den Versicherern, sondern unterstützen Sie auch bei der internen Kommunikation, um die Vorteile für Ihre Mitarbeiter verständlich und greifbar zu machen. Für die Qualität unserer BU-Beratung sind wir von Finanztip empfohlen.


In drei Schritten zur optimalen betrieblichen BU-Lösung

  1. Unverbindliches Erstgespräch
    In einem ersten kostenfreien Gespräch lernen wir uns kennen. Sie schildern uns Ihre Situation, Ihre Wünsche und Ziele. Wir hören zu, stellen die richtigen Fragen und klären die Rahmenbedingungen. Die Beratung ist zu jeder Zeit für Sie unverbindlich und kostenfrei.
  2. Analyse und Konzeption
    Basierend auf dem Erstgespräch erstellen wir eine fundierte Analyse. Für Unternehmen entwickeln wir ein passgenaues Versorgungskonzept; für Arbeitnehmer analysieren wir die bestehenden Optionen und erarbeiten eine klare Empfehlung.
  3. Entscheidung und Umsetzung
    Wir präsentieren Ihnen die Ergebnisse und die ausgearbeiteten Lösungsvorschläge. Sie treffen Ihre Entscheidung in aller Ruhe. Anschließend kümmern wir uns um die gesamte administrative Abwicklung und sorgen für eine reibungslose Umsetzung.

Der erste Schritt kostet Sie nur ein Gespräch. Wir hören zu, ordnen Ihre Ausgangslage ein und zeigen, welche Lösung zu Ihrem Unternehmen passt. Sie entscheiden anschließend in aller Ruhe.

Ihre betriebliche BU – Schritt für Schritt gemeinsam umgesetzt

In einem kostenfreien Erstgespräch klären wir Ihre Ausgangslage und zeigen die passenden Optionen für Ihre Belegschaft auf. Finanztip empfiehlt uns für dieBeratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung.

  • Unverbindliches Erstgespräch
  • Marktvergleich der Anbieter
  • Betreuung bis zum Vertragsabschluss
Foto von Patrick Knittel
Berater

Die häufigsten Fragen zur betrieblichen Berufs­unfähigkeits­versicherung (FAQ)

Was passiert mit meiner betrieblichen BU, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?

Beim Arbeitgeberwechsel haben Sie in der Regel mehrere Optionen: Sie können den Vertrag als private Berufs­unfähigkeits­versicherung weiterführen, ihn auf den neuen Arbeitgeber übertragen oder ihn beitragsfrei stellen. Wichtig ist eine private Fortführung ohne erneute Gesundheitsprüfung, denn ein späterer Neuabschluss würde Ihren aktuellen Gesundheitszustand berücksichtigen. Bei der privaten Weiterführung zahlen Sie den vollen Beitrag aus dem Nettoeinkommen, weil die Kollektiv-Vorteile entfallen. Eine Kündigung ist meist die schlechteste Wahl.

Welche Verpflichtung hat mein Arbeitgeber, eine betriebliche BU anzubieten?

Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, aktiv eine betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung anzubieten. Wünschen Sie jedoch eine betriebliche Altersvorsorge über Entgeltumwandlung, muss er Ihnen das laut § 1a BetrAVG ermöglichen. Die Berufs­unfähigkeitsabsicherung kann dabei ein wählbarer Baustein sein. Ein aktives Angebot bleibt also eine freiwillige, aber wertvolle Zusatzleistung.

Warum ist die Gesundheitsprüfung bei der betrieblichen BU oft so einfach?

Weil der Versicherer das Risiko bei einem Kollektivvertrag auf eine große Gruppe verteilt. Das Einzelrisiko eines Mitarbeiters fällt dadurch weniger ins Gewicht als bei einem privaten Einzelvertrag. Diese Risikostreuung erlaubt es dem Versicherer, auf detaillierte Gesundheitsfragen zu verzichten und stattdessen eine vereinfachte Erklärung wie die Dienstobliegenheitserklärung zu akzeptieren. Davon profitieren alle Personen im Kollektiv.

Wer zahlt die Beiträge für die betriebliche BU?

Das hängt vom Modell ab, das Ihr Arbeitgeber wählt. Möglich sind eine vollständige Finanzierung durch das Unternehmen, eine Finanzierung durch Sie selbst über Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt oder eine Mischfinanzierung, bei der sich beide Seiten die Beiträge teilen. Bei der Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber seit 2022 mindestens 15 Prozent zuschießen, sofern er dadurch Sozialabgaben spart, laut § 1a BetrAVG. Welches Modell gilt, legt der Arbeitgeber im Rahmenvertrag fest.

Wie viel kostet eine betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Der Beitrag richtet sich nach Ihrem Alter, Ihrem Beruf, der gewünschten Rentenhöhe und den Vertragsbedingungen. Je jünger und gesünder Sie beim Abschluss sind, desto günstiger fällt er aus. Bei einer Finanzierung über Entgeltumwandlung liegt Ihr tatsächlicher Nettoaufwand deutlich unter dem Bruttobeitrag, weil Steuern und Sozialabgaben entfallen. Über den Kollektivvertrag sind die Beiträge zudem meist niedriger als bei einem vergleichbaren privaten Einzelvertrag.

Warum wird die betriebliche BU meist als Direkt­versicherung abgeschlossen?

Die Direkt­versicherung ist der einfachste und steuerlich am stärksten geförderte der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber schließt dabei einen Vertrag direkt bei einem Versicherer ab, in den die Beiträge steuer- und sozialabgabenbegünstigt fließen. Für kleine und mittlere Betriebe ist dieser Weg besonders unkompliziert, weil er wenig Verwaltungsaufwand verursacht. Die spätere Rente aus einer Direkt­versicherung wird allerdings voll versteuert.

Was passiert mit den Beiträgen bei Elternzeit oder langer Krankheit?

In diesen Phasen zahlen Sie die Beiträge in der Regel selbst weiter, weil der Arbeitgeberzuschuss an Ihr laufendes Gehalt gekoppelt ist. Fällt das Gehalt weg, ruht die Entgeltumwandlung. Sie können den Vertrag dann beitragsfrei stellen, die Beiträge stunden lassen oder sie vorübergehend privat weiterzahlen. Achten Sie darauf, dass eine solche Regelung bereits bei Abschluss im Vertrag vorgesehen ist.

Was ist der Unterschied zwischen SBU und BUZ bei der betrieblichen BU?

Die selbständige Berufs­unfähigkeits­versicherung (SBU) ist ein eigenständiger Vertrag, der ausschließlich das Risiko der Berufs­unfähigkeit absichert. Die Berufs­unfähigkeits-Zusatz­versicherung (BUZ) koppelt diesen Schutz dagegen an einen Sparvertrag, etwa an eine betriebliche Renten­versicherung. Die BUZ ist deshalb meist teurer, weil ein Teil des Beitrags in den Aufbau einer Altersrente fließt. Die reine SBU sichert nur die Arbeitskraft ab und ist dadurch beitragsgünstiger.

Haben Sie alles gefunden?

Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?

Wir helfen Ihnen gern. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E‑Mail.

Foto von Lena Mierbach
Lena Mierbach
Ihre Ansprechpartnerin
Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren. Entgeltumwandlung Bei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, wodurch Arbeitnehmer Steuern- und Sozialabgaben sparen. Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung. Nachgelagerte Besteuerung Renten werden erst bei Auszahlung besteuert, während die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder steuermindernd sind. Ziel ist es, die Steuerlast ins Rentenalter zu verlagern, wenn das Einkommen meist geringer ist.
transparent-beraten.de GmbH 685 Bewertungen auf ProvenExpert.com