Berufs­unfähigkeits­versicherung im Ausland

Das Wichtigste in Kürze

  • Viele Berufs­unfähigkeits­versicherungen versichern auch Berufs­unfähigkeit im Ausland.
  • Allerdings kann es hier zeitliche und regionale Beschränkungen geben – lesen Sie die Versicherungsunterlagen genau.
  • Berufs­unfähigkeits­versicherer können Untersuchungen in Deutschland verlangen.
  • Ihre Berufs­unfähigkeitsrente können Sie auch im Ausland beziehen.

Das erwartet Sie hier

Ob Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung auch bei einer Reise oder einem Umzug ins Ausland leistet und welche Klauseln für solche Situationen typisch sind.

Inhalt dieser Seite
  1. Geltungsbereich der BU
  2. Berufs­unfähigkeit im Ausland
  3. Grenzgänger und Auswanderer
  4. Fazit

Sind Sie mit einer Berufs­unfähigkeits­versicherung im Ausland geschützt?

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Internationale Berufs­unfähigkeits­versicherungen

Mittlerweile bieten viele Berufs­unfähigkeits­versicherungen internationalen oder weltweiten Schutz. Wenn Sie also eine Weile im Ausland arbeiten, ist das mit einer Berufs­unfähigkeits­versicherung mit ausreichend großem Geltungsbereich kein Problem.


Örtliche und zeitliche Beschränkungen sind möglich

Allerdings ist es gerade bei alten Verträgen oder bei Einsteigertarifen möglich, dass sich der Geltungsbereich nur auf Deutschland beschränkt. Auch zeitliche Beschränkungen sind möglich, sodass Sie zum Beispiel bei einer Urlaubs- oder Dienstreise versichert wären, aber nicht bei einer mehrjährigen Entsendung oder einem Auslandsstudium. Typischer sind jedoch Versicherungen, mit denen Sie weltweit gegen das Risiko einer Berufs­unfähigkeit abgesichert sind. Lesen Sie einfach noch einmal genau die Versicherungs­bedingungen.

Weitere wichtige Klauseln und Regelungen

Frage nach Auslandsaufenthalten bei der Antragsstellung

Wenn Sie eine Berufs­unfähigkeits­versicherung beantragen, müssen Sie bei der Antragsstellung wahrscheinlich auch die Frage beantworten, ob ein längerer Auslandsaufenthalt (zum Beispiel mehr als sechs Wochen oder mehr als drei Monate lang) geplant ist. Die Zeiträume, welche die Versicherer dabei abfragen, unterscheiden sich stark. Mal wird nach den nächsten zwei Jahren gefragt, mal nur nach den nächsten sechs Monaten.

Erklären Sie dem Versicherer am besten ehrlich und präzise auf einem Beiblatt, um was für einen Auslandsaufenthalt es geht. Eine Nachmeldepflicht besteht in der Regel nicht, aber schauen Sie noch einmal in den Versicherungs­bedingungen nach, ob Sie Auslandsaufenthalte ab einer bestimmten Länge mitteilen müssen.

Mehr zu den Fragen bei der Antragsstellung

Wie beeinflusst ein Auslandsaufenthalt die Versicherungs­bedingungen?

Wenn Sie beim Antrag auf Ihre Versicherung angeben, dass Sie ins Ausland gehen wollen, kann dies in Schwierigkeiten beim Abschluss der Versicherung oder einem Risikozuschlag resultieren. Hier kommt es jedoch stark auf das Land des Auslandsaufenthalts an: Reisen Sie in ein Land, das der Versicherer als weniger sicher als Deutschland einschätzt, kann dies eine Ablehnung oder einen Zuschlag bedeuten. Beschließen Sie nach Ablauf des abgefragten Zeitraums, ins Ausland zu ziehen oder dort zu arbeiten, beeinflusst das die Konditionen nicht.


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Was ist die Inlandsklausel?

Wer in Deutschland lebt und arbeitet, kann eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen – allerdings können Versicherer bei ausländischen Staatsbürgern eine sogenannte Inlandsklausel ergänzen. Diese besagt, dass die Versicherung nach einer bestimmten Zeit ausläuft, wenn man den Wohnsitz in ein anderes Land verlegt. Bisher erworbene Ansprüche bleiben aber auch bei einem Umzug ins Ausland erhalten. Gerade bei Menschen aus EU-Ländern verzichten die Anbieter der Versicherung aber häufig auf diese Klausel.

Was tun bei ungünstigen Bedingungen?

Auch wenn weltweiter Schutz mittlerweile üblich ist, kann es sein, dass Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung dennoch Einschränkungen für Auslandsaufenthalte hat. Hier gibt es mehrere Optionen für Sie: Sie können zum Beispiel bei Ihrem Versicherer anfragen, ob Sie den Schutz in Ihrem Reiseland nachträglich ergänzen können oder Ihren Vertrag während Ihres Auslandsaufenthalts ruhend stellen. Oft ist es vorteilhafter, eine Berufs­unfähigkeits­versicherung zu behalten, als sie zu kündigen und eine neue Versicherung abzuschließen.

Eintritt der Berufs­unfähigkeit im Ausland: Diese Regeln gelten

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Untersuchung in Deutschland

Kommt es im Ausland zu einem Unfall oder einer Erkrankung, die Berufs­unfähigkeit zur Folge haben, behalten sich viele Versicherer das Recht vor, eine Untersuchung und regelmäßige Überprüfungen des Gesundheitszustands in Deutschland zu verlangen. Insbesondere, wenn Sie nach Ihrem Umzug ins Ausland in einem weit entfernten Land leben, ist das unpraktisch. Je nachdem, in welchem Land man sich gerade aufhält, können Versicherer aber auch eine Untersuchung vor Ort akzeptieren. Ein bestimmter Versicherer akzeptiert auch explizit Untersuchungen bei einem Arzt der deutschen Botschaft im Aufenthaltsland.


Wer trägt die Kosten?

Wenn man für die Untersuchung nach Deutschland reisen muss, muss man die Kosten dieser Reise nicht immer selbst bezahlen: Viele Versicherer sichern die Übernahme von Reise- und Unterbringungskosten zu. In den Versicherungs­bedingungen ist oft sehr präzise festgelegt, welche Kosten hierbei getragen werden, zum Beispiel, dass die Versicherung für Zugfahrt in der zweiten Klasse oder eine Übernachtung in einem Drei-Sterne-Hotel bezahlt.

Von Versicherer zu Versicherer verschieden ist hingegen, ob der Versicherungsnehmer oder der Versicherer nach dem Eintreten einer Berufs­unfähigkeit die Kosten für die Rückreise tragen muss. Teilweise müssen die Versicherten auf eigene Kosten zurückkehren, teilweise übernimmt diese der Versicherer.


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Wann leistet eine international geltende Versicherung nicht?

Mit einer weltweit geltenden Versicherung sind Sie in der Regel gut geschützt, wenn ein Unfall oder eine Krankheit im Ausland Berufs­unfähigkeit auslöst. Es gibt jedoch Szenarien, in denen Sie nicht versichert sind: Sind Sie zum Beispiel aktiv an inneren Unruhen oder Kriegsereignissen im Ausland beteiligt und werden in diesem Zusammenhang berufsunfähig, schließen Berufs­unfähigkeits­versicherer eine Leistung in der Regel aus. Anders sieht es aus, wenn Sie in einer Kriegs- oder Konfliktsituation bei einem durch ein Mandat legitimierten Einsatz berufsunfähig werden oder während Sie humanitäre Hilfe leisten. Hierbei handelt es sich um versicherbare Risiken.

Berufs­unfähigkeitsschutz für Grenzgänger und Auswanderer

Deutsche Berufs­unfähigkeits­versicherung, Wohnsitz im Ausland

Es gibt die Möglichkeit, eine ortsungebundene, weltweit gültige Berufs­unfähigkeits­versicherung abzuschließen. Enthält Ihr Versicherungsvertrag eine entsprechende Klausel, können Sie Ihre Versicherung beim Auswandern problemlos mitnehmen. Wenn Sie planen oder sich zumindest die Option offenhalten wollen, später einmal auszuwandern, sollten Sie beim Versicherungsvergleich darauf achten, dass Sie auch im Ausland versichert sind und dass dabei keine zeitlichen Beschränkungen gelten.


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Tipp: Deutsches Bankkonto

Behalten Sie für den Zahlungsverkehr mit der Versicherung am Besten ein deutsches Bankkonto. Falls Sie nicht sicher sind, ob Ihre aktuelle Versicherung Sie schützt, wenn Sie auswandern und dann berufsunfähig werden, fragen Sie am besten noch einmal bei Ihrem Versicherer nach.

Berufs­unfähigkeitsrente im Ausland

Eine Berufs­unfähigkeitsrente können Sie auch im Ausland beziehen, allerdings tragen Sie bei Überweisungen das Risiko. Die Berufs­unfähigkeitsrente wird in dem Land versteuert, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Das kann eine höhere Besteuerung als in Deutschland bedeuten, wo nur der Ertragsanteil besteuert wird.

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Abschluss bei Hauptwohnsitz im Ausland sehr schwierig

Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegen möchten, sollten Sie sich ausreichend lange vor dem Umzug ins Ausland um eine Berufs­unfähigkeits­versicherung kümmern. Wenn Ihre Vertragsbedingungen dies ermöglichen, können Sie eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ins Ausland mitnehmen, aber Sie können den ursprünglichen Vertrag oftmals nur abschließen, solange Sie Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Pendeln Sie zum Beispiel als Grenzgänger von Deutschland zur Arbeit im Ausland, ist der Abschluss einer Versicherung in der Regel unproblematisch. Umgekehrt ist es deutlich schwieriger.


Gibt es in anderen Ländern ein Äquivalent zur Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Teilweise kann man auch in anderen Ländern eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen – zum Beispiel sind einige Versicherer, die auch in Deutschland Berufs­unfähigkeits­versicherungen anbieten, auch in Österreich aktiv. In den USA und Großbritannien gibt es Produkte wie „Income Protection Insurance“ oder „Disability Insurance“, die Parallelen zu deutschen Berufs­unfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeits­versicherungen haben. Teilweise sind Angestellte hier über ihren Arbeitgeber versichert.


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Schauen Sie genau hin

Schauen Sie aber genau hin, ob Ihnen eine lokale Versicherung auch wirklich vergleichbare Leisungen bietet und genauso viele Risiken abdeckt wie eine deutsche Berufs­unfähigkeits­versicherung, die Sie „mitnehmen“ können. Wie bereits erwähnt ist es in der Regel vorteilhaft, eine Berufs­unfähigkeits­versicherung zu behalten. Treffen Sie Entscheidungen über eine so wichtige Versicherung nur nach ausführlicher Recherche und Überlegung.

Fazit

Mittlerweile sind Sie mit vielen Tarifen der Berufs­unfähigkeits­versicherung auch während langer Aufenthalte im Ausland gut geschützt. Auch wer auswandern möchte, kann in vielen Fällen seinen Versicherungsschutz mitnehmen. Allerdings sollten Sie genau hinsehen, was genau Ihre Versicherungs­bedingungen für den Fall eines längeren Aufenthalts im Ausland vorsehen und ob für bestimmte Länder besondere Regelungen gelten. Das gilt ganz besonders, wenn Sie einen älteren Vertrag haben. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrem Versicherer nach.

Eine Berufs­unfähigkeitsrente können Sie auch im Ausland beziehen. Wenn Sie noch keine Berufs­unfähigkeits­versicherung haben, aber irgendwann auswandern wollen, achten Sie beim Vergleich verschiedener Anbieter darauf, dass Sie auch bei Berufs­unfähigkeit im Ausland versichert sind und dass die Versicherung auch Befunde ausländischer Ärzte akzeptiert.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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